API src

Found 1615 results.

Similar terms

s/trifluoressigäure/Trifluoressigsäure/gi

Pestizidzulassungen hebeln Umweltschutz aus

<p>Pestizidzulassungen hebeln Umweltschutz aus</p><p>Nach geltender Rechtslage bekommen in Deutschland Pestizide Zulassungen, obwohl sie nach wissenschaftlichen Erkenntnissen der Umwelt schaden. Den deutschen Behörden ist es derzeit nicht möglich, die Umwelt effektiv vor schädlichen Pestiziden zu schützen. Das sollte europarechtlich neu geregelt werden.</p><p><p><strong>Update vom 30.04.2025:</strong>Die im Artikel beispielhaft genannten Wirkstoffe S-Metolachlor und Flufenacet wurden auf der EU-Ebene nicht wiedergenehmigt. Die Zulassungen für S-Metolachlor-haltige Mittel in Deutschland hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (<a href="https://www.bvl.bund.de/SharedDocs/Fachmeldungen/04_pflanzenschutzmittel/2024/2024_01_22_Fa_Widerruf_S-Metolachlor.html">BVL</a>) zum 23. April 2024 widerrufen. Auch die Zulassungen für Flufenacet-haltige Produkte in Deutschland werden voraussichtlich in 2026 auslaufen. Über die genauen Abverkauf- und Aufbrauchfristen wird das BVL demnächst informieren.</p></p><p><strong>Update vom 30.04.2025:</strong>Die im Artikel beispielhaft genannten Wirkstoffe S-Metolachlor und Flufenacet wurden auf der EU-Ebene nicht wiedergenehmigt. Die Zulassungen für S-Metolachlor-haltige Mittel in Deutschland hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (<a href="https://www.bvl.bund.de/SharedDocs/Fachmeldungen/04_pflanzenschutzmittel/2024/2024_01_22_Fa_Widerruf_S-Metolachlor.html">BVL</a>) zum 23. April 2024 widerrufen. Auch die Zulassungen für Flufenacet-haltige Produkte in Deutschland werden voraussichtlich in 2026 auslaufen. Über die genauen Abverkauf- und Aufbrauchfristen wird das BVL demnächst informieren.</p><p>Landwirtschaftlich genutzte ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=Pestizide#alphabar">Pestizide</a>⁠ – umgangssprachlich ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=Pflanzenschutzmittel#alphabar">Pflanzenschutzmittel</a>⁠ (PSM) - müssen in jedem Land der EU zugelassen sein, in dem sie vermarktet werden sollen. Wenn Pestizidhersteller eine Zulassung in mehreren EU-Ländern benötigen, können sie einen Staat auswählen, der das Mittel dann auf seine Wirksamkeit und seine Risiken für Umwelt und Gesundheit prüft. Diese Bewertung kann das Unternehmen dann in weiteren Staaten der EU einreichen. Diese müssen das Mittel ebenfalls zulassen, sofern keine landesspezifischen Gründe, wie bestimmte Landschafts- oder Klimabedingungen oder landwirtschaftliche Besonderheiten dagegensprechen. Die EU-Pflanzenschutzmittelverordnung ermöglicht es allerdings, den Rahmen dafür so eng auszulegen, dass praktisch keine Abweichung in der Zulassungsentscheidung möglich ist, auch wenn es handfeste fachliche Argumente dafür gibt. Laut aktueller Rechtsprechung in Deutschland läuft eine eigene nationale Bewertung, auch wenn sie auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruht, dem Ziel eines harmonisierten Binnenmarktes für Pflanzenschutzmittel zuwider. Die deutschen Behörden seien deshalb an das Fachurteil des erstbewertenden Mitgliedstaates gebunden – auch dann, wenn dieser erkennbar gegen Bewertungsleitlinien verstoßen habe oder seine Bewertung aus heutiger Sicht fehlerhaft sei.</p><p><strong>In mehreren Fällen wurde die Zulassung trotz hoher Risiken erteilt</strong></p><p>In Deutschland hat das Umweltbundesamt (⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a>⁠) die Aufgabe, die Umweltrisiken von Pestiziden zu bewerten. Für einige kürzlich beantragte Pflanzenschutzmittel stuft das UBA die Umweltrisiken so hoch ein, dass sie nach fachlichen Kriterien nicht oder nur mit strengen Auflagen zulassungsfähig wären. Dennoch konnten die Herstellerfirmen die Zulassungen für Deutschland ohne solche Auflagen vor Gericht durchsetzen.</p><p>Beim Zerfall des Unkrautvernichters Flufenacet etwa entsteht Trifluoracetat (TFA) – ein ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/s?tag=Stoff#alphabar">Stoff</a>⁠, der sich nicht abbaut und schnell im gesamten Wasserkreislauf verteilt, wiewohl er bis jetzt toxikologisch unauffällig ist. Das Maisherbizid S-Metolachlor baut im Boden zu mehreren Stoffen ab, von denen einer sogar noch eine ähnliche Wirksamkeit besitzt wie der Wirkstoff selbst. Für beide Fälle hat das UBA ein hohes Eintragspotenzial in das Grundwasser nachgewiesen und bereits erhöhte Konzentrationen in vielen Grundwasserkörpern deutschlandweit festgestellt. Dennoch durften die deutschen Behörden nicht regulierend eingreifen: Sowohl eine Verweigerung der Zulassung als auch Maßnahmen zur Eintragsminderung wurden für unzulässig erklärt. Demnach hätte das UBA sich der Entscheidung des erstbewertenden Staats anschließen sollen, die allerdings nicht dem aktuellen Wissensstand entspricht und nicht die spezielle Belastungssituation in Deutschland berücksichtigt.</p><p>In Deutschland schlagen Wasserversorger Alarm, denn die Abbauprodukte der oben genannten Stoffe überschreiten bereits jetzt die Schwellenwerte im Rohwasser und beeinträchtigen dessen Vermarktbarkeit. Die derzeitigen Zulassungsbedingungen für Flufenacet und S-Metolachlor stellen daher den hohen nationalen Schutzstandard für das Grundwasser infrage und können zu einer Verschlechterung der Grundwasserqualität insgesamt führen – auch mit Blick auf andere Stoffe. Der Konflikt um die landwirtschaftliche Nutzung von Trinkwassereinzugsgebieten wird verschärft, wenn der sachgemäße Einsatz von Pestiziden zu enormen Grund- und Trinkwasserbelastungen führt.</p><p>Ein anderer Fall: Für Pestizidanwendungen mit dem Wirkstoff Fluazinam errechnete das UBA so hohe Wirkstoffgehalte im Boden, dass schädliche Effekte auf Regenwürmer zu erwarten waren. In die Berechnung bezog das UBA Studien ein, die die Regenwurmpopulationen direkt auf dem Acker untersuchten und einen starken Effekt durch die Anwendung der Mittel zeigten. Da diese Pilzmittel aber in anderen Mitgliedstaaten ohne Berücksichtigung dieser Studien zugelassen worden waren, musste die Zulassung auch in Deutschland erteilt werden. Regenwürmer werden stellvertretend für alle Bodenorganismen bewertet. Diese spielen eine entscheidende Rolle bei der Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit. Ihr Schutz liegt daher auch stark im Interesse der Landwirtschaft. Die Agrarbetriebe können nun nicht mehr davon ausgehen, dass zugelassene Mittel unschädlich für ihre Böden sind.</p><p><strong>Deutschland ist immer weniger an wissenschaftlicher Bewertung beteiligt</strong></p><p>Die Herstellerfirmen können selbst auswählen, in welchem Staat sie ihr Produkt zur erstmaligen Bewertung und Zulassung einreichen. Dadurch können sie ihre Zulassungsanträge gezielt in solchen EU-Staaten einreichen, die in ihren Bewertungen einen niedrigeren Schutzstandard ansetzen als Deutschland. Da alle anderen EU-Staaten an die Schlussfolgerung aus dieser Bewertung gebunden sind, setzt sich in Europa nach und nach der niedrigste Standard durch. Dass die Herstellerfirmen von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, zeigt sich deutlich: Während 2011–2013 noch 46&nbsp;Prozent aller Zulassungen in Deutschland bewertet wurden, waren es in den Jahren 2019/2020 nur noch 9 Prozent. Damit können bei über 90 Prozent aller Zulassungen in Deutschland die deutschen Behörden nicht mehr eigenständig über Bewertung und Zulassung entscheiden.</p><p><strong>Die Behörden der EU-Länder sind sehr unterschiedlich ausgestattet</strong></p><p>Die Arbeitsteilung im Zulassungsverfahren zielt darauf ab, gleich hohe Schutzstandards in der gesamten EU zu haben und den Aufwand für alle zu reduzieren. Praktisch sind die Behörden der einzelnen Staaten aber sehr unterschiedlich aufgestellt, was Personal und Arbeitsroutinen angeht. Manche Staaten entscheiden sich, nur die Daten und Studien zu verwenden, die zum Zeitpunkt der letzten Wirkstoffgenehmigung vorlagen – auch wenn zwischenzeitlich neue Erkenntnisse gewonnen wurden, die deutlich höhere Risiken anzeigen. Als Basis für die Produktzulassungen in den Ländern wird jeder Wirkstoff alle 7 bis 15 Jahre auf EU-Ebene überprüft. Die Wiedergenehmigungsverfahren auf EU-Ebene werden allerdings oft über Jahre verzögert: Wenn das geschieht, wird die Genehmigung über die gesetzlichen Fristen hinaus immer wieder verlängert. Dadurch können neue Daten und Erkenntnisse mitunter schon jahrelang vorliegen, werden aber von vielen Mitgliedstaaten trotzdem nicht verwendet – obwohl die Pflanzenschutzmittelverordnung klar vorsieht, dass der prüfende Mitgliedstaat eine Bewertung unter Berücksichtigung des neuesten Stands von Wissenschaft und Technik vorzunehmen hat. Der bereits genannte Wirkstoff Flufenacet beispielsweise wurde zuletzt 2004 genehmigt. Bis heute ist die Neuprüfung nicht formal abgeschlossen und wird frühestens 2024 erwartet. Viele Zulassungen Flufenacet-haltiger Mittel basieren dadurch auf einem Wissensstand von vor 20 Jahren. Die Gerichtsurteile untersagen dennoch die Verwendung neuerer Erkenntnisse, wenn sie nicht vom erstbewertenden Mitgliedstaat verwendet wurden.</p><p>Das UBA bewertet die Risiken von Pestiziden nach dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik, so wie es auch in der Pflanzenschutzmittelverordnung vorgesehen ist. Dies bedeutet, dass alle relevanten Daten und Erkenntnisse in die Entscheidungsfindung einbezogen werden. In Deutschland gemessene Pestizidrückstände im Grundwasser bilden eine wertvolle Datenbasis, um die Risiken dieser Pestizide zu beziffern. Dass sowohl neue Studien, als auch Messdaten aus Deutschland laut der Gerichtsurteile nicht genutzt werden dürfen, wenn ein Produkt schon in einem anderen Staat zugelassen worden war, ist problematisch, denn es steht im Widerspruch zu dem wissenschaftlichen Anspruch einer Risikobewertung.</p><p><strong>Keine Bewertungsmethode – keine Risiken</strong></p><p>Oft werden neue Bewertungsleitlinien in der EU mit zeitlicher Verzögerung erarbeitet, nachdem entsprechende wissenschaftliche Erkenntnisse schon länger vorliegen. Und auch die anschließende Abstimmung zwischen den Mitgliedstaaten ist langwierig. Es dauert im Regelfall viele Jahre, bis ein neuer Leitfaden gültig wird. Der aktuellen Rechtsprechung nach können neue wissenschaftliche Erkenntnisse aber erst dann für die Risikobewertung verwendet werden, wenn eine EU-anerkannte Bewertungsmethode vorliegt. Das UBA hat auf diese Bewertungslücke in Bezug auf die biologische Vielfalt schon länger hingewiesen. Die großflächige Anwendung von z. B. Unkrautvernichtungsmitteln führt zu einem deutlichen Rückgang der Pflanzen in der Agrarlandschaft. Dies führt wiederum zu einem Rückgang von Insekten, was letztlich Vögel wie die Feldlerche gefährdet, die diese Insekten fressen. Es gibt noch immer keine abgestimmte Bewertungsmethode für Auswirkungen auf das Nahrungsnetz – und das, obwohl das europäische Pflanzenschutzmittelrecht sogar ausdrücklich vorschreibt, dass Auswirkungen auf das Nahrungsnetz und die ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/b?tag=Biodiversitt#alphabar">Biodiversität</a>⁠ bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln betrachtet werden sollen. Deshalb kann das UBA seinem Auftrag, der umfassenden Umweltbewertung von Pestiziden, derzeit nicht nachkommen.</p><p><strong>Zulassungspraxis widerspricht Nachhaltigkeitsstrategien</strong></p><p>Mit dem „Nationalen Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln“, der Farm-to-Fork-Strategie und der Zero Pollution Ambition der EU-Kommission sowie weiteren Programmen wurde der gesetzliche und politische Auftrag formuliert, den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und deren Risiken für Mensch und Umwelt zu verringern. Dennoch drohen derzeit mehr gefährliche Pestizide auf den Markt und in die Umwelt zu gelangen. Dies stellt einen Rückschlag für die Vereinbarkeit von Landwirtschaft und Umweltschutz dar. Die in der Pflanzenschutzmittelverordnung und im deutschen Pflanzenschutzgesetz festgeschriebenen Ziele zum Schutz der Umwelt können so nicht erreicht werden.</p><p>Aus Sicht des UBA können die dargestellten Problemfelder nur auf europäischer Ebene geregelt werden. Die EU-Pflanzenschutzmittelverordnung muss so umgesetzt werden, dass das Schutzniveau steigt anstatt zu sinken. Ein großer Schritt wäre getan, wenn alle Wirkstoffe in ihrer vorgegebenen Frist neu geprüft und genehmigt würden und damit ein relativ aktueller Stand verpflichtend für die Zulassung von Produkten wäre. Zulassungsanträge sollten außerdem zukünftig von unabhängiger Stelle auf die Mitgliedstaaten verteilt werden. Auf europäischer Ebene muss geklärt werden, in welchem Maße es den Mitgliedstaaten möglich ist, in ihrer nationalen Zulassung auf besonders empfindliche Ökosysteme und nachgewiesene Vorbelastungen einzugehen. Auch sollte auf EU-Ebene entschieden werden, ob die Mitgliedstaaten die Anwendung der jeweiligen Produkte an Maßnahmen der Risikominderung binden können, wenn dies fachlich notwendig ist. Nicht zuletzt sind bestehende Bewertungslücken, wie Auswirkungen auf das Nahrungsnetz und die Biodiversität, zu schließen. Die Bundesregierung hat dieses Ziel in den Koalitionsvertrag aufgenommen. Die vom UBA entwickelte Bewertungsmethode für Effekte auf die Biodiversität soll nun auf europäischer Ebene diskutiert und verankert werden.</p>

UBA aktuell - Nr.: 3/2025

Willkommen zur neuen "UBA aktuell"-Ausgabe! Sollten alte Haushaltsgeräte durch neue Geräte ersetzt werden, weil diese sparsamer und damit klimafreundlicher sind? Das hat das UBA in einer Studie unter die Lupe genommen. Die Ergebnisse stellen wir Ihnen in dieser Newsletter-Ausgabe vor. Außerdem geht es unter anderem um die bedenkliche Chemikalie Trifluoressigsäure (TFA), deren Eintrag in die Umwelt unbedingt reduziert werden sollte, und um die Ergebnisse der neuesten UBA-Studie zum Umweltbewusstsein der Menschen in Deutschland. Interessante Lektüre wünscht Ihr UBA-Team der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Haushaltsgeräte länger nutzen und reparieren lohnt sich – für das Klima und den Geldbeutel Spülmaschine: Nur bei sehr ineffizienten und intensiv genutzten Geräten lohnt ein Austaus⁠ch. Quelle: lightpoet / Fotolia.com Haushaltsgeräte sind in den vergangenen Jahrzehnten immer effizienter geworden. Ist es wegen des nun geringeren Stromverbrauchs sinnvoll, alte durch neue Geräte zu ersetzen? Eine UBA-Studie zu Spülmaschinen, Wäschetrocknern, Staubsaugern sowie Kühl- und Gefriergeräten zeigt: Fast immer ist es sowohl für den eigenen Geldbeutel als auch für das Klima sinnvoll, ältere Haushaltsgeräte weiter zu nutzen und auch defekte Geräte zu reparieren, statt neue zu kaufen. Aus Klimaperspektive zeigt sich, dass die durch die Herstellung eines neuen Geräts emittierten Treibhausgase meist höher sind, als sich durch eine durchschnittliche Nutzung im Haushalt einsparen lässt. Außerdem ist Strom in Deutschland in den vergangenen Jahren dank erneuerbarer Energien immer klimafreundlicher geworden und die Effizienzsprünge bei neuen Geräten sind inzwischen nur noch gering. Lediglich bei einer sehr häufigen Nutzung und bei sehr ineffizienten Geräten kann ein Austausch sinnvoll sein. Wann genau, zeigen unsere Infografiken. Bei Geschirrspülern und Wäschetrocknern können Sie die Geräte anhand des Energielabels und der Nutzungshäufigkeit vergleichen. Bei Staubsaugern sollten Sie für den Vergleich berücksichtigen, mit wie viel Watt Sie überwiegend wie lange saugen. Bei Kühl- und Gefriergeräten können Sie den aktuellen Stromverbrauch Ihres Gerätes selbst mit einem Messgerät bestimmen, welches häufig in Bibliotheken, bei Stromversorgern und Verbraucherzentralen kostenlos ausgeliehen werden kann. Weitere hilfreiche Informationen zum Thema finden Sie in unseren UBA-Umwelttipps. „Das Heizungsgesetz sollte weiterentwickelt werden“ UBA-Präsident Dirk Messner spricht im Interview mit Joachim Wille in der Frankfurter Rundschau über klimafreundliches Bauen und wohnliche Städte in Zeiten des Klimawandels. Studie des Umweltbundesamtes: Flughäfen Ursache für Ultrafeinstäube in der Luft Rund um Flughäfen werden in der Luft laut einer aktuellen Studie erhebliche Mengen von Ultrafeinstäuben gemessen. Was das für die Gesundheit bedeutet, wird noch erforscht. Artikel bei "zdf heute". EU will Kinderspielzeug sicherer machen Spielzeug kann mit gesundheitsschädlichen Chemikalien belastet sein. Eine neue EU-Regel verbietet bald mehr dieser Chemikalien als bisher. Spielzeug soll auch einen Produktpass bekommen. Audio bei der Tagesschau, u.a. mit UBA-Expertin Nora Lemke. Trockenheit in Deutschland Niedrigwasser am Bodensee und in deutschen Flüssen, Waldbrandgefahrt schon im April – der Monat März 2025 war laut Deutschem Wetterdienst (DWD) einer der trockensten seid Beginn der Wetteraufzeichnungen. Klimaprognosen deuten zukünftig auf weniger Regen und eine Verschiebung hin – vom Sommer in den Winter. Zudem steigen die Jahresmitteltemperaturen. Das hat Konsequenzen für die Wasserversorgung, Landwirtschaft, Industrie und die Ökosysteme. Wie muss Deutschland darauf reagieren? UBA-Experte Bernd Kirschbaum dazu im Interview mit Vanja Weingart beim SWR. PFAS – Umweltgifte für die Ewigkeit? Wissenschaftsjournalistin Patricia Klatt im Gespräch mit UBA-Präsident Dirk Messner über Risiken, Lösungen und Verantwortung.

PFAS-haltige Pestizide in der Landwirtschaft

<p>PFAS-haltige Pestizide in der Landwirtschaft</p><p>PFAS-haltige Pestizide, die in der Landwirtschaft großflächig eingesetzt werden, rücken vermehrt in den Fokus. Trotz wirksamer Schädlingsabwehr haben sie negative Folgen für Umwelt und Gesundheit, etwa durch das stabile Abbauprodukt Trifluoracetat (TFA), das sich in Gewässern anreichert und kaum entfernbar ist. Die Regulierung dieser Stoffe kann lange dauern, wie am Wirkstoff Flufenacet zu sehen.</p><p>Ob Weizen oder Kartoffeln, landwirtschaftliche ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=Pestizide#alphabar">Pestizide</a>⁠ – auch ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=Pflanzenschutzmittel#alphabar">Pflanzenschutzmittel</a>⁠ genannt – schützen die Ernte vor Pilzbefall, unerwünschten Beikräutern und weiteren Schädlingen und Krankheiten. Da etwa die Hälfte Deutschlands aus Ackerland besteht, werden diese Chemikalien großflächig in unsere Umwelt eingebracht. Dort können sie sich im Boden anlagern, über Regen und Versickerung in Flüsse und Grundwasser gelangen sowie über die Nahrungskette in Organismen anreichern. Doch ihre Wirkung bleibt nicht auf Schadorganismen beschränkt: Auch sogenannte Nichtzielorganismen werden gefährdet, was die biologische Vielfalt beeinträchtigt.</p><p>⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=PFAS#alphabar">PFAS</a>⁠-haltige Pestizide sind solche, die Wirkstoffe mit einer C-CF2 oder C-CF3-Gruppe im Molekül besitzen. Die Bausteine werden eingesetzt, um die Anwendungseigenschaften und Wirksamkeit von Pestiziden zu verbessern. Sie sind wasser- und fettlöslich und erleichtern dadurch den Transport der Wirkstoffe innerhalb der Pflanze. Ebenso trägt die Langlebigkeit der PFAS dazu bei, dass die Mittel länger wirksam bleiben und in geringerer Menge angewendet werden müssen. Dies hat mutmaßlich dazu geführt, dass der Anteil an fluorierten Stoffen unter den Pestiziden stark zugenommen hat und zu einer besseren Schädlingsbekämpfung und höheren Produktivität beitrug. Doch die Konsequenzen für Umwelt und Gesundheit rücken zunehmend in den Fokus: Dazu gehören schädliche Auswirkungen auf Nichtzielorganismen, wie Beeinträchtigungen des Hormonsystems, der Fruchtbarkeit und des Immunsystems. Dennoch ist das Wissen über die Auswirkungen in komplexen Ökosystemen noch begrenzt.</p><p>Der Blick auf Deutschland zeigt: Von den 278 hier zugelassenen Wirkstoffen enthalten drei Wirkstoffe eine C-CF2-Gruppe und 29 eine C-CF3-Gruppe. Damit sind 11,5 Prozent der auf dem deutschen Markt zugelassenen Wirkstoffe PFAS. Während bei den Substanzen mit C-CF2-Gruppe der jeweilige Wirkstoff oft selbst langlebig ist, kann sich bei Wirkstoffen mit C-CF3-Gruppe als finales Abbauprodukt das persistente Trifluoracetat (TFA) bilden.</p><p>Lange galt TFA als toxikologisch unauffällig, bis der ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/s?tag=Stoff#alphabar">Stoff</a>⁠ durch neue Erkenntnisse Anfang 2024 als fortpflanzungsgefährdend bewertet wurde. Doch auch darüber hinaus ist TFA kritisch für die Umwelt, wie ausführlicher im<a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/chemikalieneintrag-in-gewaesser-vermindern">TFA-Hintergrundpapier</a>sowie im<a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/trifluoracetat-tfa-grundlagen-fuer-eine-effektive">Abschlussbericht eines TFA-Gutachtens zur räumlichen Analyse</a>dargestellt. TFA bildet sich aus einer Vielzahl an fluorierten Substanzen – nicht nur aus Pestiziden, sondern auch aus Kältemitteln von Klimaanlagen, Arzneimitteln oder industriellen Prozessen. Der Stoff ist einer der stabilsten organischen Verbindungen und baut sich in der Umwelt nicht weiter ab. Da er extrem wasserlöslich ist, verbreitet er sich über Versickerung und Oberflächenabfluss von landwirtschaftlichen Flächen schnell über den Wasserkreislauf. Über industrielle Abwässer wird TFA in die Flüsse geleitet, während sich TFA durch den Abbau fluorierter Gase weit in der ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/a?tag=Atmosphre#alphabar">Atmosphäre</a>⁠ verteilt – und über Niederschläge wieder auf die Erde gelangt. Es gibt praktisch keine Methoden, die Substanz wieder aus der Umwelt zu entfernen, wodurch sich TFA immer weiter anreichert.</p><p>Bereits heute ist TFA überall zu finden: im Ozean, in Flüssen, Seen, Grundwasser, Böden, Feldfrüchten, Tee, Bier und Leitungswasser. Eine<a href="https://gis.uba.de/maps/resources/apps/TFA-Herkunft-und-Belastungen/index.html?lang=de">interaktive TFA-Karte</a>zeigt die Konzentrationen in Gewässern: Dabei sind im Oberflächengewässerbereich vor allem Hot Spots entlang der Flüsse zu sehen, während die Belastung im Grundwasser flächenhafter verteilt ist. Letztere ist durch den flächenhaften Eintrag landwirtschaftlicher Pestizide zu erklären.</p><p>TFA tauchte in der Pflanzenschutzmittelbewertung erstmals als Abbauprodukt der Wirkstoffe Flurtamone und Flufenacet auf. Es zeigte sich, dass für diesen Metaboliten kein Abbau im Labor nachgewiesen werden konnte und gleichzeitig hohe Einträge ins Grundwasser modelliert wurden – wodurch sich Herausforderungen für den Grund- und Trinkwasserschutz ergeben. In einigen Gebieten arbeiten Wasserversorger und Landwirtschaft zusammen, um den Eintrag von TFA ins Grundwasser durch Pflanzenschutzmittel zu vermindern.</p><p>Nach einem langjährigen Wiedergenehmigungsprozess erhielt Flufenacet im Frühjahr 2025 keine erneute Genehmigung. Ausschlaggebend waren neu nachgewiesene hormonschädigende Eigenschaften des Wirkstoffs sowie neue Erkenntnisse zu den reprotoxischen Eigenschaften seines Abbauprodukts TFA. Obwohl der Wirkstoff bereits 2004 als Substitutionskandidat eingestuft wurde – und damit als besonders bedenklich für die Umwelt und/oder menschliche Gesundheit gilt und nach sieben Jahren erneut überprüft werden muss – sind seit der letzten Prüfung 22 Jahre vergangen. Unter den potentiell TFA-bildenden Wirkstoffen verzeichnete Flufenacet die höchsten Absatzzahlen und den höchsten Zuwachs – mit einem Absatzanstieg von 85 Prozent zwischen 2008 und 2023.</p><p>Doch auch weitere Wirkstoffe haben das Potenzial, große Mengen TFA freizusetzen, darunter Diflufenican, Fluazinam und Fluopyram. Nicht für alle Wirkstoffe mit C-CF3-Gruppe konnte die Bildung von TFA im Labor nachgewiesen werden. Dies bedeutet nicht zwangsläufig, dass TFA nicht gebildet wird. Sein Nachweis ist mit bisherigen Methoden nicht immer möglich. Es braucht ein angepasstes Studiendesign, um TFA tatsächlich messen zu können.</p><p>Gemäß eines<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/pfas-sollen-eu-weit-beschraenkt-werden">PFAS-Beschränkungsvorschlag</a>auf EU-Ebene soll ein Großteil der PFAS aus der Herstellung und Verwendung genommen werden – und nur noch dort zum Einsatz kommen, wo die nützlichen Eigenschaften der Stoffe die Nachteile für Mensch und Umwelt überwiegen, beispielsweise in medizinischen Produkten. Pestizide sind von diesem Beschränkungsvorschlag ausgenommen, da sie tendenziell über die Pflanzenschutzmittelverordnung (Verordnung (EG) 1107/2009) reguliert werden können.</p><p>Aktuell sieht die Verordnung jedoch nicht direkt vor, Pestizide aufgrund ihrer Eigenschaft als PFAS oder ihrer hohen ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=Persistenz#alphabar">Persistenz</a>⁠ zu regulieren. National können solche Regelungen durchaus etabliert werden. Ein Blick nach Dänemark zeigt, dass dort keine Zulassungen für Pflanzenschutzmittel mit sehr beständigen Wirkstoffen (mit Halbwertszeiten von mehr als 180 Tagen) erteilt werden.</p>

Pestizidzulassungen gefährden unser Grund- und Trinkwasser

<p>Pestizidzulassungen gefährden unser Grund- und Trinkwasser</p><p>Das Trinkwasser in Deutschland hat eine hervorragende Qualität. Seine Hauptquelle, das Grundwasser, genießt einen hohen Schutz und sollte möglichst frei von Chemikalienrückständen sein. Der geltende Rechtsrahmen der Pflanzenschutzmittelzulassung gefährdet die Grund- und Trinkwasserqualität aber langfristig, da Stoffeinträge ins Grundwasser derzeit nur bedingt eingeschränkt werden können.</p><p><p><strong>Update vom 30.04.2025</strong>: Die im Artikel beispielhaft genannten Wirkstoffe S-Metolachlor und Flufenacet wurden auf der EU-Ebene nicht wiedergenehmigt. Die Zulassungen für S-Metolachlor-haltige Mittel in Deutschland hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (<a href="https://www.bvl.bund.de/SharedDocs/Fachmeldungen/04_pflanzenschutzmittel/2024/2024_01_22_Fa_Widerruf_S-Metolachlor.html">BVL</a>) zum 23. April 2024 widerrufen. Auch die Zulassungen für Flufenacet-haltige Produkte in Deutschland werden voraussichtlich in 2026 auslaufen. Über die genauen Abverkauf- und Aufbrauchfristen wird das BVL demnächst informieren.</p></p><p><strong>Update vom 30.04.2025</strong>: Die im Artikel beispielhaft genannten Wirkstoffe S-Metolachlor und Flufenacet wurden auf der EU-Ebene nicht wiedergenehmigt. Die Zulassungen für S-Metolachlor-haltige Mittel in Deutschland hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (<a href="https://www.bvl.bund.de/SharedDocs/Fachmeldungen/04_pflanzenschutzmittel/2024/2024_01_22_Fa_Widerruf_S-Metolachlor.html">BVL</a>) zum 23. April 2024 widerrufen. Auch die Zulassungen für Flufenacet-haltige Produkte in Deutschland werden voraussichtlich in 2026 auslaufen. Über die genauen Abverkauf- und Aufbrauchfristen wird das BVL demnächst informieren.</p><p>Die meisten ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=Pflanzenschutzmittel#alphabar">Pflanzenschutzmittel</a>⁠ werden direkt in die Umwelt ausgebracht. Ein Teil von ihnen gelangt in den Boden und wird dort zersetzt. Dadurch entstehen neue Stoffe, die teils weniger wirksam und giftig sind als der eigentliche Wirkstoff, aber mit erheblichen Problemen für Umwelt und Trinkwassergewinnung einhergehen: Viele dieser Abbauprodukte sind sehr mobil und versickern leicht in das Grundwasser. In den deutschen Grundwasserkörpern findet sich schon ein Sammelsurium solcher Substanzen – deutlich mehr und in höheren Konzentrationen als ihre Ausgangsstoffe. Weil viele dieser Stoffe schwer zu entfernen sind, finden sie sich in unserem Trinkwasser wieder. Denn Grundwasser ist die wichtigste Trinkwasserquelle in Deutschland (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/4031/publikationen/umid_01-2022-pflanzenschutzmittel.pdf">UMID-Artike</a>l).</p><p><strong>Einträge von einigen Abbauprodukten ins Grundwasser dürfen nicht mehr reguliert werden</strong></p><p>Die Einträge dieser Abbauprodukte werden über die Pflanzenschutzmittelzulassung begrenzt: Wenn Einträge in das Grundwasser oberhalb von 10 Mikrogramm je Liter (µg/L) erwartet werden, wurde das Mittel in Deutschland bisher nicht zugelassen. In zwei Fällen wurde nun gerichtlich festgestellt, dass die Zulassung nach geltender Rechtslage trotzdem erteilt werden muss. Damit droht aber eine Herabsetzung des Schutzniveaus für unser Grund- und Trinkwasser – wenn der Gesetzgeber nicht gegensteuert.</p><p>Das Maisherbizid S-Metolachlor zerfällt im Boden in verschiedene Abbauprodukte, einige davon versickern in Konzentrationen weit über 10 µg/L in das Grundwasser. Dass sich das ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a>⁠ gegen die Zulassung eines Produkts mit S-Metolachlor in Deutschland ausgesprochen hat, wurde vom Gericht als rechtswidrig befunden. Begründet wurde dies mit dem arbeitsteiligen Zulassungsverfahren zwischen den EU-Staaten: Demnach ist zunächst ein Staat - den die Pflanzenschutzmittelhersteller selbst auswählen - federführend für die Bewertung des Produktes verantwortlich. Schätzt er die Risiken der Anwendung des Mittels als ausreichend gering ein, kann es danach in anderen Staaten ohne gesonderte Prüfung zugelassen werden (siehe Infokasten). Doch wirken sich S-Metolachlor-Anwendungen gerade in Deutschland problematisch aus, weil hier die Niederschläge relativ hoch sind und der Boden stellenweise sehr durchlässig. Einige Abbauprodukte werden bereits häufig im Grundwasser gefunden, teils oberhalb des Gesundheitlichen Orientierungswertes (GOW) von 3 µg/L. Der GOW ist eine fachliche Empfehlung des Umweltbundesamtes (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/wasser/trinkwasser/trinkwasserqualitaet/toxikologie-des-trinkwassers/gesundheitlicher-orientierungswert-gow">mehr über GOW</a>), den die meisten Gesundheitsämter als verbindliche Grenze festsetzen: Wird der GOW überschritten, kann der Wasserversorger zu kostenintensiver Aufbereitung gezwungen sein. Wegen der Belastungen mit Abbauprodukten von S-Metolachlor ordneten einige Bundesländer einzelne Grundwasserkörper in den „chemisch schlechten Zustand“ ein – ein EU-Kriterium zur Bewertung der Grundwasserqualität.</p><p>Der Unkrautvernichter Flufenacet baut im Boden zu Trifluoracetat (TFA) ab, das ebenfalls in großen Mengen in das Grundwasser einsickert und sich dort nicht weiter abbauen kann (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/chemikalieneintrag-in-gewaesser-vermindern">TFA Hintergrundpapier</a>). Verbindliche Auflagen, die die Anwendungsmengen und -zeitpunkte des Stoffes einschränken, können die Einträge auf unter 10 µg/L begrenzen. Doch seien diese Auflagen laut Gericht nicht mit dem EU-Zulassungsverfahren vereinbar – weil der federführend bewertende EU-Staat ältere Daten verwendete und das Abbauprodukt TFA gar nicht berücksichtigt hatte (siehe Infokasten). Das UBA hatte die hohen erwarteten Grundwassereinträge, nachgewiesenen Gewässerbelastungen und bereits bestehende Konflikte mit der Trinkwassergewinnung in seine Entscheidung über die Zulassungsfähigkeit einbezogen. Doch analog zu S-Metolachlor fokussierte sich das Gericht auf die EU-weite Arbeitsteilung, die den Handlungsspielraum der einzelnen EU-Staaten stark einschränkt – und bewertete die Auflagen als rechtswidrig (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/pestizidzulassungen-hebeln-umweltschutz-aus">siehe UBA-Artikel „Pestizidzulassungen hebeln Umweltschutz aus“</a>). Was das Gericht für ein einzelnes Produkt entschieden hatte, wurde danach auf alle anderen elf Flufenacet-haltigen Pflanzenschutzmittel übertragen. TFA-Einträge aus Flufenacet in das Grundwasser – für die meisten Anwendungen deutlich über 10 µg/L – werden damit nicht mehr eingeschränkt. Bereits jetzt wird TFA an 81 % aller Grundwassermessstellen nachgewiesen, mit lokalen Gehalten über 10 µg/L. Die Konzentrationen dürften in Zukunft steigen – nicht nur weil TFA sich im Grundwasser nicht abbaut, sondern auch weil in jedem Jahr mehr Flufenacet angewendet wird (<a href="https://www.bvl.bund.de/DE/Arbeitsbereiche/04_Pflanzenschutzmittel/01_Aufgaben/02_ZulassungPSM/03_PSMInlandsabsatzAusfuhr/psm_PSMInlandsabsatzAusfuhr_node.html%20">Referenz BVL-Absatzzahlen</a>).</p><p><strong>Weniger toxisch heißt nicht unproblematisch</strong></p><p>Wenn die Abbauprodukte deutlich weniger wirksam und toxisch sind – wo ist dann das Problem? Deutlich weniger bedeutet nicht, dass Risiken gänzlich ausgeschlossen werden können, zumal die Einträge in das Grundwasser teils ungleich höher sind als die von Wirkstoffen. Da Abbauprodukte seit jeher in der Bewertung recht stiefmütterlich behandelt werden, wissen wir zu wenig über sie. Für sie müssen deutlich weniger Studien – etwa zu Verhalten in der Umwelt, Effekte auf Ökosysteme und gesundheitliche Auswirkungen – vorgelegt werden als für Wirkstoffe. Nicht selten werden sie als unbedenklich klassifiziert, und ein paar Jahre später wird doch eine Wirkung auf Menschen und Tiere entdeckt. Erst kürzlich wurde etwa bekannt, dass ein weiteres Abbauprodukt des genannten S-Metolachlor noch eine hohe Restwirksamkeit besitzt. Für ihn gilt nun ein strengerer Grenzwert, der bereits häufig im Grund- und Trinkwasser überschritten wird.</p><p>Wirkstoffe werden so entwickelt, dass sie im Boden schnell zu gesundheitlich unbedenklichen Stoffen abbauen – grundsätzlich eine gute Idee. Daraus folgt jedoch oft, dass sich solche Stoffe selbst sehr schlecht weiter zersetzen und zudem als kleinere Moleküle sehr mobil sind. Einige tendieren dazu, sich im Grundwasser anzureichern. Was wäre, wenn für einzelne Substanzen – oder für deren Mischung im Grundwasser – doch gesundheitliche Risiken ausgemacht werden? Die meisten dieser Stoffe können mit den gängigen Methoden der Trinkwasseraufbereitung nicht entfernt werden. Da bliebe nur die teure Aufbereitung bei den Wasserversorgern. Im Falle von TFA müsste hierzu eine Umkehrosmoseanlage installiert werden, die allerdings auch essenzielle Mikronährstoffe entfernt. Aber auch wenn die Stoffe als gesundheitlich unkritisch gelten: Rückstände von Chemikalien sollten in engen Grenzen gehalten werden, um die Trinkwasserqualität langfristig hoch zu halten. So fordert es das Minimierungsgebot als Grundsatz des Trinkwasserrechts (Trinkwasserverordnung, § 6, Abs. 3). Verschiedene Wasserversorger und Wasserverbände schlagen bereits Alarm und fordern die Politik auf, Anwendungen von Pflanzenschutzmitteln in Trinkwassergewinnungsgebieten einzuschränken (<a href="https://www.sueddeutsche.de/politik/trinkwasser-eu-agrarpolitik-wasserversorger-1.5336848">Online-Artikel 2021</a>).</p><p><strong>Das Problem dürfte sich verschärfen</strong></p><p>Wasser wird auch in Deutschland immer kostbarer: Schon jetzt leiden einige Gemeinden unter Wasserknappheit im Sommer, was sich mit den erwarteten Auswirkungen der Klimakrise noch verschärfen dürfte. Statt immer höhere Konzentrationen im Grund- und Trinkwasser – und die damit einhergehenden Risiken – zu dulden oder teure Methoden zu ihrer Entfernung zu errichten, sollten die Einträge so gering wie möglich gehalten werden. Hier muss auch die Pflanzenschutzmittelzulassung ihren Beitrag leisten. Doch haben die Fälle S-Metolachlor und Flufenacet gezeigt, dass auf Basis des geltenden Rechts das Schutzniveau des Grund- und Trinkwassers zu niedrig ist. Zu befürchten ist, dass weitere Stoffe folgen. Ausgehend von den in Deutschland zugelassenen Pflanzenschutzmitteln gibt es ungefähr 300 Abbauprodukte, die in signifikanten Mengen in das Grundwasser eingetragen werden können. An 58 % der Grundwassermessstellen in Deutschland wurden solche Stoffe nachgewiesen. Das ist erst die Spitze des Eisbergs, denn die meisten Abbauprodukte sind bisher noch nicht Teil der Messprogramme (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/362/dokumente/uba_factsheet_nrm.pdf">Factsheet nrM</a>).</p><p>Die Abbauprodukte werden vor allem deshalb vernachlässigt, weil gesetzlich verbindliche Grenzwerte fehlen. Diese Inkonsistenz liefert eine Angriffsfläche für Klagen von Unternehmen. Das Umweltbundesamt rät dringend dazu, die betroffenen und veralteten Regelwerke auf nationaler und europäischer Ebene zu modernisieren – mit dem Ziel, eine konsistente und verbindliche rechtliche Regelung zu schaffen. Der wirksamste Hebel ist die Regulierung an der Eintragsquelle, bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln. Ein verbindlicher Grenzwert für alle Abbauprodukte in der Pflanzenschutzmittelverordnung (VO (EG) 1107/2009) könnte die Einträge EU-weit einheitlich managen. Dieser Grenzwert sollte nicht nur toxikologische Wirkungen, sondern auch umweltkritische Eigenschaften wie ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=Persistenz#alphabar">Persistenz</a>⁠, Mobilität und Risiken für die Trinkwassergewinnung einbeziehen. Um das Ausmaß der Belastung realistisch einzuschätzen, müssten deutlich mehr Abbauprodukte in den Grundwasserleitern untersucht werden. In der<a href="https://www.umweltbundesamt.de/www.umweltbundesamt.de/empfehlungsliste%20">Empfehlungsliste</a>macht das Umweltbundesamt hierfür konkrete Vorschläge.</p><p>Laut EU-Kommission soll der Pestizideinsatz in Europa insgesamt deutlich reduziert werden. Kürzlich hatte sie einen Vorschlag für eine neue EU-Verordnung veröffentlicht, die die Verringerung des Pestizideinsatzes um die Hälfte bis 2030 vorschreibt. Die derzeitige Zulassung von Pflanzenschutzmitteln wirkt diesen Zielen offensichtlich entgegen. Daher sollte die EU-weite Arbeitsteilung bei der Zulassung neu geregelt werden, um den Umweltschutz europaweit zu stärken. Mehr zu der neuen EU-Verordnung<a href="https://www.umweltbundesamt.de/presse/pressemitteilungen/neue-eu-verordnung-weniger-pestizide-geht-nur">hier</a>.</p><p><p><br>Genehmigung und Zulassung von Pflanzenschutzmitteln<p>Damit Pflanzenschutzmittel verkauft und verwendet werden dürfen, müssen sie ein zweistufiges Prüfverfahren bestehen. Zunächst wird der Wirkstoff gründlich untersucht – auf Wirksamkeit, Umweltverhalten, ökologische und gesundheitliche Risiken – und kann schließlich für 7-15 Jahre auf EU-Ebene genehmigt werden.</p><p>Eine Genehmigung ist notwendig, damit der Wirkstoff in Produkten eingesetzt werden kann, die die Landwirte und Landwirtinnen dann auf die Felder ausbringen. Die Produkte - meist bestehend aus mehreren Wirkstoffen und Beistoffen - durchlaufen selbst einen Zulassungsprozess, in dem die Zusammensetzung, die Anwendungsmenge und -art bewertet werden. Die Zulassung vergibt formal jeder EU-Staat für sich, doch wird eine umfassende Bewertung einzig von einem Staat durchgeführt, der sich die anderen Länder – mit ganz wenigen Ausnahmen – anschließen müssen. Ziele dieser Regelung sind eine effiziente Arbeitsteilung sowie eine harmonisierte Produktzulassung in der EU zur Sicherung des freien Warenverkehrs. Doch können sich die Herstellerfirmen den bewertenden Staat selbst aussuchen und so die unterschiedlichen Rahmenbedingungen in den Prüfbehörden der einzelnen Länder sowie Lücken in der harmonisierten Bewertungsmethodik für sich nutzen. Dadurch sinkt der Umweltschutzstandard in der gesamten EU -<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/pestizidzulassungen-hebeln-umweltschutz-aus%20">mehr im UBA-Artikel „Pestizidzulassungen hebeln Umweltschutz aus“</a>.</p><p>Die Produktbewertung basiert wiederum zu einem großen Teil auf den Ergebnissen der EU-Wirkstoffgenehmigung. Da diese theoretisch alle 7-15 Jahre erneuert wird, ist auch die Datenbasis für die Zulassung entsprechend aktuell. Doch bemerken wir in der Praxis eine Verschleppung der Wiedergenehmigungen bei vielen Wirkstoffen. Der Wirkstoff Flufenacet etwa wurde in 2004 zuletzt genehmigt. Diese Überprüfung wurde immer wieder verschoben und bis heute nicht beendet, wir erwarten einen offiziellen Abschluss frühestens in 2023. Für ein Produkt hatte das Gericht untersagt, neuere Daten als die von 2004 zu verwenden, obwohl sie verschiedene Risiken für die Umwelt gezeigt hatten. Produktzulassungen mit Flufenacet sind also weit entfernt vom „aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik“, den die Pflanzenschutzmittelverordnung der EU eigentlich fordert (Verordnung (EG) 1107/2009, Art. 29 (1)e).</p></p><p><br>Genehmigung und Zulassung von Pflanzenschutzmitteln<p>Damit Pflanzenschutzmittel verkauft und verwendet werden dürfen, müssen sie ein zweistufiges Prüfverfahren bestehen. Zunächst wird der Wirkstoff gründlich untersucht – auf Wirksamkeit, Umweltverhalten, ökologische und gesundheitliche Risiken – und kann schließlich für 7-15 Jahre auf EU-Ebene genehmigt werden.</p><p>Eine Genehmigung ist notwendig, damit der Wirkstoff in Produkten eingesetzt werden kann, die die Landwirte und Landwirtinnen dann auf die Felder ausbringen. Die Produkte - meist bestehend aus mehreren Wirkstoffen und Beistoffen - durchlaufen selbst einen Zulassungsprozess, in dem die Zusammensetzung, die Anwendungsmenge und -art bewertet werden. Die Zulassung vergibt formal jeder EU-Staat für sich, doch wird eine umfassende Bewertung einzig von einem Staat durchgeführt, der sich die anderen Länder – mit ganz wenigen Ausnahmen – anschließen müssen. Ziele dieser Regelung sind eine effiziente Arbeitsteilung sowie eine harmonisierte Produktzulassung in der EU zur Sicherung des freien Warenverkehrs. Doch können sich die Herstellerfirmen den bewertenden Staat selbst aussuchen und so die unterschiedlichen Rahmenbedingungen in den Prüfbehörden der einzelnen Länder sowie Lücken in der harmonisierten Bewertungsmethodik für sich nutzen. Dadurch sinkt der Umweltschutzstandard in der gesamten EU -<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/pestizidzulassungen-hebeln-umweltschutz-aus%20">mehr im UBA-Artikel „Pestizidzulassungen hebeln Umweltschutz aus“</a>.</p><p>Die Produktbewertung basiert wiederum zu einem großen Teil auf den Ergebnissen der EU-Wirkstoffgenehmigung. Da diese theoretisch alle 7-15 Jahre erneuert wird, ist auch die Datenbasis für die Zulassung entsprechend aktuell. Doch bemerken wir in der Praxis eine Verschleppung der Wiedergenehmigungen bei vielen Wirkstoffen. Der Wirkstoff Flufenacet etwa wurde in 2004 zuletzt genehmigt. Diese Überprüfung wurde immer wieder verschoben und bis heute nicht beendet, wir erwarten einen offiziellen Abschluss frühestens in 2023. Für ein Produkt hatte das Gericht untersagt, neuere Daten als die von 2004 zu verwenden, obwohl sie verschiedene Risiken für die Umwelt gezeigt hatten. Produktzulassungen mit Flufenacet sind also weit entfernt vom „aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik“, den die Pflanzenschutzmittelverordnung der EU eigentlich fordert (Verordnung (EG) 1107/2009, Art. 29 (1)e).</p><p></p><p></p><p></p><p></p><p></p><p></p><p></p><p></p><p></p><p></p><p></p><p></p><p></p><p></p><p></p><p></p><p></p><p></p><p></p><p></p><p></p>

Trends von Trifluoressigsäure in Bäumen von 1985 bis 2022

<p>Trends von Trifluoressigsäure in Bäumen von 1985 bis 2022</p><p>Trifluoressigsäure ist ein persistenter und sehr mobiler Stoff, dessen Gehalte in Laub- und Nadelbäumen in den letzten 25 Jahren stark angestiegen sind. Eine aktuelle Studie untersucht diese Entwicklung anhand von archivierten Blättern und Nadeln der Umweltprobenbank des Bundes.</p><p><strong>Methodik und Probenahme</strong></p><p>Die Untersuchung bezog sich auf Trifluoracetat (TFA), das ist das Anion der Trifluoressigsäure. Gemessen wurden Blattproben von Rotbuche und Pyramidenpappel sowie Nadelproben von Waldkiefer und Gemeiner Fichte der<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/gesundheit/belastung-des-menschen-ermitteln/umweltprobenbank-des-bundes">Umweltprobenbank des Bundes</a>. Die Proben stammen aus verschiedenen Probenahmegebieten in Deutschland. Sie wurden im Zeitraum von 1985 bis 2022 entnommen.</p><p>Die Analyse erfolgte mittels Ionenchromatographie gekoppelt mit der Tandem-Massenspektrometrie, wobei Proben mit niedrigen TFA-Gehalten zur Validierung der Messmethode dienten.</p><p><strong>Ergebnisse</strong></p><p>Die TFA-Gehalte in den Blatt- und Nadelproben zeigen einen deutlichen Anstieg über die Jahre:</p><p>Bei den Blattproben konnte festgestellt werden, dass die Proben derselben Baumart in einem ähnlichen Konzentrationsbereich liegen, obwohl sie aus unterschiedlich belasteten Biotopen stammen.</p><p><strong>Statistische Signifikanz</strong></p><p>Für beide Standorte der Pyramidenpappel, drei Standorte der Rotbuche und die Nadelbaumarten konnte ein statistisch signifikanter Anstieg der TFA-Gehalte innerhalb des Untersuchungszeitraums festgestellt werden.<br>Relevanz und Ausblick.<p><p>Die Ergebnisse weisen auf einen deutlichen Anstieg der atmosphärischen TFA-⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/d?tag=Deposition#alphabar">Deposition</a>⁠ innerhalb der letzten Jahrzehnte in Deutschland hin. Sie sind in die Diskussionen zur<strong>⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=PFAS#alphabar">PFAS</a>⁠-Beschränkung</strong>im Rahmen der europäischen Chemikalienverordnung ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/r?tag=REACH#alphabar">REACH</a>⁠ eingeflossen und sollen dazu beitragen, Kälte- und Treibmittel mit PFAS-Bildungspotential zu verbieten.</p></p><p>Die Ergebnisse weisen auf einen deutlichen Anstieg der atmosphärischen TFA-⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/d?tag=Deposition#alphabar">Deposition</a>⁠ innerhalb der letzten Jahrzehnte in Deutschland hin. Sie sind in die Diskussionen zur<strong>⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=PFAS#alphabar">PFAS</a>⁠-Beschränkung</strong>im Rahmen der europäischen Chemikalienverordnung ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/r?tag=REACH#alphabar">REACH</a>⁠ eingeflossen und sollen dazu beitragen, Kälte- und Treibmittel mit PFAS-Bildungspotential zu verbieten.</p><p></p><p><strong>Zeitliche Entwicklung der Trifluoracetat-Gehalte in Blättern der Rotbuche für untersuchte Probenahmegebiete. Duplikate sind als arithmetische Mittelwerte der Einzelwerte dargestellt.</strong></p><p></p><p>Quelle: TZW Karlsruhe</p><p></p><p><strong>Zeitliche Entwicklung der TFA-Gehalte in Nadeln der Waldkiefer und der Gemeinen Fichte. Duplikate sind als arithmetische Mittelwerte der Einzelwerte dargestellt. Ergebnisse der Proben der Gemeinen Fichte aus dem Nationalpark Harz dienen dem Vergleich verschiedener Probenahmestandorte und wurden dem ersten Bericht (Freeling und Scheurer, 2021) entnommen.</strong></p><p></p><p>Quelle: TZW Karlsruhe</p><p></p>

Pestizide im Grundwasser: Weniger Wirkstoffe, mehr Metaboliten

<p>Pestizide im Grundwasser: Weniger Wirkstoffe, mehr Metaboliten</p><p>Die Belastung des Grundwassers mit Pestizid-Wirkstoffen ist zurückgegangen. Dies zeigt eine aktuelle bundesweite Studie an mehr als 16.000 Messstellen. Der Rückgang betrifft vor allem Stoffe, die nicht mehr zugelassen sind und deren Konzentration im Grundwasser nun langsam abnimmt. Deutlich häufiger tauchen hingegen Metaboliten auf – mittlerweile an über 70 Prozent der Messstellen.</p><p>Die Studie der Bund-Länder Arbeitsgemeinschaft Wasser (⁠LAWA⁠) wurde unter Mitarbeit des Umweltbundesamtes erarbeitet und kommt für den Zeitraum 2017 bis 2021 zu folgenden Ergebnissen:</p><p>In Grundwasserproben von bundesweit 16.180 Messstellen wurden 482 Pflanzenschutzmittelwirk-stoffe und relevante Metaboliten untersucht. An 19 Prozent der Messstellen wurden Belastungen mit solchen Substanzen nachgewiesen. Insgesamt wurden 164 von den 482 untersuchten Pflanzenschutzmittelwirkstoffen im Grundwasser nachgewiesen.&nbsp;&nbsp; Der Vergleich von nunmehr sieben Betrachtungszeiträumen zeigt, dass sich die Belastung des Grundwassers mit Pflanzenschutzmittelwirkstoffen und relevanten Metaboliten in den vergangenen drei Jahrzehnten deutlich verringert hat. Wurden von 1990 bis 1995 noch an 9,7 Prozent der untersuchten Messstellen Konzentrationen oberhalb des gesetzlichen Schwellenwertes von 0,1 µg/l festgestellt, waren dies im aktuellen Zeitraum nur noch 3,6 Prozent (587 Messstellen). Der Rückgang geht hauptsächlich auf den abnehmenden Trend bei Atrazin zurück, das bereits seit 1991 nicht mehr angewendet werden darf. Trotzdem ist Atrazin noch immer einer der meistgefundenen Stoffe. Dieses Beispiel zeigt, dass ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=Pestizide#alphabar">Pestizide</a>⁠ auch noch nach Jahrzehnten das Grundwasser kontaminieren können.</p><p>Zu den am häufigsten gefundenen Einzelsubstanzen gehören zudem neun Wirkstoffe, die in den Jahren 2017 bis 2021 in zugelassenen Pflanzenschutzmitteln eingesetzt wurden. Das sind die herbiziden Wirkstoffe Bentazon, Mecoprop-P, Glyphosat, Metribuzin, Chlortoluron, Quinmerac, Terbuthylazin, Metazachlor und S-Metolachlor. Neu sind vergleichsweise hohe Fundraten der relevanten Metaboliten 1,2,4-Triazol und Metazachlor-Metabolit BH 479-9, die beide erstmalig im Bericht-zeitraum untersucht wurden. Im Vergleich dazu werden die sogenannten „nicht relevanten“ Metaboliten deutlich häufiger (an 72 Prozent der untersuchten Messstellen) und zum Teil auch in höheren Konzentrationen im Grundwasser nachgewiesen. Im vorherigen Berichtszeitraum (2013 bis 2016) waren es noch 58 Prozent. Vor allem die Metaboliten der Wirkstoffe Metazachlor, S-Metolachlor, Chlorthalonil und Dimethachlor werden sehr häufig gefunden und geben Anlass zur Sorge über den Zustand des Grundwassers. Wirkstoffe mit bekanntermaßen hohen Einträgen von Metaboliten müssen daher besser gemanagt werden. Der Entwurf der neuen EU-Grundwasserrichtlinie enthält eine Qualitätsnorm von 1 µg/l für nicht relevante Metaboliten – ein wichtiger Schritt, um solche Stoffeinträge zu mindern.</p><p>Erstmalig wurden umfangreiche Monitoringdaten für die nicht abbaubare Trifluoressigsäure (TFA) ausgewertet. TFA ist ein Metabolit verschiedener Pestizide, kann aber auch andere Eintragsursachen als die Landwirtschaft haben. Der ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/s?tag=Stoff#alphabar">Stoff</a>⁠ wird an 76 Prozent der Messstellen und daher nahezu flächendeckend im Grundwasser gefunden. Diese Funde stellen eine große Herausforderung dar, denn der Stoff lässt sich in der Aufbereitung technisch kaum entfernen.</p>

Untersuchung von aktuellen Meerwasserproben auf Trifluoressigsäure

Der Bericht beschreibt die Entwicklung und Validierung einer Methode zur Analyse von Trifluoracetat (TFA) in stark-salzhaltigem Ozeanwasser. Die Methode wurde genutzt, um TFA in Oberflächenwasser- und Tiefseeproben des Atlantischen Ozeans aus den Jahren 2022 und 2023 zu bestimmen. Die Proben stammen aus zwei voneinander unabhängigen Forschungsschiff-Expeditionen. Die Oberflächenwasserproben weisen TFA-Gehalte zwischen 260 ng/L und 306 ng/L auf. Die TFA-Gehalte von sieben Tiefprofilen (max. Entnahmetiefe: 4590 m) reichen von 237 ng/L bis 294 ng/L. Mit Ausnahme einer Messstelle zeigen alle Tiefenprofile eine leichte Abnahme der TFA-Gehalte mit zunehmender Meerestiefe. Veröffentlicht in Texte | 35/2024.

Autoklimaanlage

<p>Klimaanlage im Auto richtig bedienen und Energie sparen</p><p>Was Sie für eine nachhaltige Klimatisierung im Auto tun können</p><p><ul><li>Achten Sie schon beim Kauf des Pkw auf den Kraftstoffverbrauch der Klimaanlage.</li><li>Beachten Sie Tipps zum sparsamen und gesunden Klimatisieren.</li><li>Denken Sie an eine regelmäßige Wartung in einer Werkstatt.</li></ul></p><p>Gewusst wie</p><p>Die Autoklimaanlage ist neben dem Motor der größte Verbraucher im Auto. Ein durchschnittlicher Mehrverbrauch von zehn bis 15 Prozent gegenüber der Fahrt ohne Klimaanlage ist zu erwarten.</p><p><strong>Worauf Sie beim Kauf achten sollten:</strong></p><p><strong>Tipps zum Energiesparen und Gesundbleiben:</strong></p><p><strong>In der Werkstatt:</strong></p><p>Messergebnisse des Mehrverbrauchs in Liter bei einem Testfahrzeug (Skoda Octavia)</p><p>Hintergrund</p><p><strong>Umweltsituation:</strong>Neben dem Energieverbrauch ist das in der Klimaanlage enthaltene Kältemittel umweltrelevant. Viele ältere Pkw-Klimaanlagen enthalten das Kältemittel R134a (Tetrafluorethan), das ein hohes Treibhauspotenzial hat. Seit 2017 dürfen in Europa neue Pkw und kleine Nutzfahrzeuge nur noch zugelassen werden, wenn die Klimaanlagen mit einem Kältemittel mit einem kleinen Treibhauspotential befüllt sind. Die europäische Pkw-Industrie verwendet heute hauptsächlich das brennbare Kältemittel R1234yf (Tetrafluorpropen) als Ersatz für R134a. R134a wird jedoch auch heute in bestehenden Pkw-Klimaanlagen und auch weltweit verwendet.</p><p>Kältemittel werden aus Pkw-Klimaanlagen technisch bedingt bei der Erstbefüllung, beim Betrieb und bei der Wartung freigesetzt. Auch durch Leckagen im Kältekreis durch Alterung oder Steinschlag und bei Unfällen gelangen Kältemittel aus der Klimaanlage in die ⁠Atmosphäre⁠. In der ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/a?tag=Atmosphre#alphabar">Atmosphäre</a>⁠ wirkt 1 kg des fluorierten Treibhausgases R134a so stark auf die Erderwärmung wie 1.430 kg CO2.</p><p>Fluorierte Gase (wie R134a oder R1234yf) werden in der Atmosphäre zu Fluorverbindungen abgebaut. Bedenkliches Abbauprodukt ist zum Beispiel die persistente, d.h. sehr schwer abbaubare<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/fluorierte-treibhausgase-fckw/emissionen/abbauprodukte-fluorierter-treibhausgase">Trifluoressigsäure</a>(TFA). Das brennbare Ersatzkältemittel R1234yf (Tetrafluorpropen) ist zwar weniger klimaschädlich als R134a, bildet in der Atmosphäre aber noch 4 bis 5 Mal mehr Trifluoressigsäure als R134a. Fluorfreie Kältemittel wie Kohlendioxid (CO2) oder einfache Kohlenwasserstoffe wie Propan würden im Gegensatz zu R1234yf keine solchen Abbauprodukte bilden.</p><p>Seit dem Spätsommer 2020 bietet die Volkswagen AG für bestimmte Elektroautos eine<a href="https://www.volkswagen.de/de/modelle/id5-gtx.html/__layer/layers/models/id_5_gtx/waermepumpe-und-e-routenplaner/master.layer">CO2-Anlage mit Wärmepumpenfunktion</a>als Sonderausstattung an. Auch Systeme mit einfachen Kohlenwasserstoffen wie Propan werden in Betracht gezogen.</p><p><strong>Gesetzeslage:</strong>Zur Begrenzung der Treibhausgasemissionen erließ die Europäische Union bereits im Jahr 2006 die<a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32006L0040">Richtlinie</a>2006/40/EG über Emissionen aus Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen. Diese Richtlinie fordert, dass in Europa Klimaanlagen neuer Pkw und kleiner Nutzfahrzeuge seit 2017 nur noch Kältemittel mit einem relativ geringen Treibhauspotenzial (kleiner 150) enthalten dürfen. Das bedeutet, dass das bisherige Kältemittel R134a mit einem Treibhauspotenzial von 1.430 in Klimaanlagen neuer Pkw und kleiner Nutzfahrzeuge in Europa nicht mehr eingesetzt werden darf. Das Treibhauspotenzial (GWP) beschreibt, wie stark ein ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/s?tag=Stoff#alphabar">Stoff</a>⁠ zur Erderwärmung beiträgt im Vergleich zur gleichen Menge Kohlendioxid (GWP=1).</p><p><strong>Hinweis:</strong>Eine Klimaanlage ist jeweils nur für ein bestimmtes Kältemittel zugelassen. Ein Wechsel des Kältemittels einer bestehenden Klimaanlage ist zu unterlassen. Dies kann zu technischen und Sicherheits-Problemen führen, ebenso sprechen rechtliche Gründe dagegen, es sei denn, die Umstellung wird vom Pkw-Hersteller ausdrücklich unterstützt und sachkundig begleitet.</p><p><strong>Marktbeobachtung:</strong>Bereits seit dem Verbot der für die Ozonschicht schädlichen ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/f?tag=FCKW#alphabar">FCKW</a>⁠ in den 1990er Jahren (bei Pkw war es das FCKW R12) begann die Suche nach geeigneten Ersatzstoffen. Als umweltfreundliche Lösung waren Klimaanlagen mit dem natürlichen Kältemittel CO2(Kohlendioxid, Kältemittelbezeichnung R744) im Jahr 2003 CO2als Lösung für die Pkw-Klimatisierung identifiziert worden. An der Umsetzung wurde bis 2009 in Europa aktiv gearbeitet. Parallel dazu bot seit 2007 die chemische Industrie das brennbare, fluorierte Kältemittel R1234yf – Tetrafluorpropen an. Durch seine chemische Ähnlichkeit mit dem herkömmlichen R134a versprach R1234yf weniger Aufwand bei der Umstellung und setzte sich daher durch, und die Entwicklung von CO2Klimaanlagen wurde zunächst eingestellt.</p><p>Die Brennbarkeit von R1234yf wurde schon länger, auch vom Umweltbundesamt, als kritisch für die Sicherheit im Pkw eingeschätzt. Im Herbst 2012 zeigten Versuche von Autoherstellern, dass sich R1234yf im Pkw bei Unfällen entzünden kann und dabei vor allem giftige Flusssäure freigesetzt wird. Die Daimler AG und die AUDI AG boten daraufhin ab den Jahr 2016 einzelne Modelle mit CO2-Klimaanlagen an, stellten dies Produktion aber wieder ein, da der übrige Markt der Entwicklung nicht folgte. Damit wurde der brennbare Stoff R1234yf zum neuen Standardkältemittel.</p><p>Seit dem Spätsommer 2020 bietet die Volkswagen AG für bestimmte Elektroautomodelle CO2-Anlagen mit Wärmepumpenfunktion&nbsp;als Sonderausstattung an. Das Kältemittel CO2ist für Pkw-Klimaanlagen eine nachhaltige Lösung. Es ist weder brennbar noch toxisch, hat keine umweltbedenklichen Abbauprodukte und ist weltweit zu günstigen Preisen verfügbar. CO2-Klimaanlagen kühlen das Fahrzeug schnell ab und sind energieeffizient zu betreiben. Im Sommer ist der Mehrverbrauch in Europa geringer. Im Winter kann die Klimaanlage als Wärmepumpe geschaltet werden und so effizient bis zu tieferen Temperaturen heizen. Dies bietet sich insbesondere für die Anwendung in Fahrzeugen mit elektrischen Antrieben an. Eine interessante Entwicklung ist, dass für Elektro-Pkw jetzt auch ein Klimatisierungskonzept mit einfachen Kohlenwasserstoffen wie<a href="https://www.pressebox.de/pressemitteilung/zf-friedrichshafen-ag/Weltmeisterliche-Drehmomentdichte-ZF-stellt-kompaktesten-E-Antrieb-fuer-Pkw-vor/boxid/1163539">Propan</a>zum Kühlen und Heizen vorgestellt wurde.</p><p></p><p>Die Protoptyp-Klimaanlage im UBA-Dienstwagen wurde 2015 ertüchtigt. Seit dem Frühsommer 2015 kühlt der UBA-Dienstwagen mit einem neuen CO₂-Kompressor.</p>

Mittelwerte der TFA-Konzentrationen im Niederschlag an 7 Messstellen des Deutschen Wetterdienstes im Jahr 2018 (Datensatz)

Für die sehr persistente und sehr mobile Verbindung Trifluoracetat (TFA) wird der niederschlagsgewichtete Mittelwert der Konzentration in Niederschlägen des Jahres 2018 dargestellt. Die Mittelwerte ergeben sich aus den TFA-Gehalten und den korrespondierenden Niederschlagsmengen von Einzelproben der im Jahr 2018 vollständig erfassten Niederschläge an 7 Messstellen des Deutschen Wetterdienstes.

Trifluoracetat (TFA): Persistenter Stoff überall zu finden

<p>Trifluoracetat (TFA): Persistenter Stoff überall zu finden</p><p>Eine erstmalig zu TFA – ein sehr mobiler und persistenter Stoff – erstellte interaktive Karte des Umweltbundesamtes zeigt die flächenhaften TFA-Funde in Deutschland in Oberflächengewässern und Grundwasser mit Hotspots entlang der Flusssysteme von Rhein und Elbe. TFA lässt sich großmaßstäbig nicht wieder aus der Umwelt entfernen und reichert sich daher in der Umwelt an.</p><p>Durch Abwassereinleitungen von Industrieanlagen, die bestimmte Fluor-Chemikalien herstellen oder verwenden, entstehen teils hohe Spitzenbelastungen in Fließgewässern und kann die TFA-Fracht flussabwärts erhöht werden. Auch eine Vielzahl an Pestiziden, welche zu TFA abbauen, tragen zur flächenhaften Belastung von Wasserkörpern bei. Sie werden großflächig in der Landwirtschaft angewendet und versickern von den Feldern ins Grundwasser oder werden nach Regenfällen in die Oberflächengewässer gespült. Zudem werden viele halogenierte Gase, wie insbesondere Kältemittel, in der ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/a?tag=Atmosphre#alphabar">Atmosphäre</a>⁠ zu TFA abgebaut. Dieses gelangt mit dem Niederschlag in die Umwelt und verursacht eine allgemeine Hintergrundbelastung.</p><p>Mit einer interaktiven TFA-Karte, die auf der Grundlage von Daten aus 13 Bundesländern und einiger Wasserversorgungsunternehmen erstellt wurde, können sich Nutzer*innen selbst einen Überblick über die Quellen und Belastungen von TFA verschaffen, einzelne Layer aktivieren und gezielt Regionen in den Fokus nehmen. Sie ist Ergebnis des Gutachtens „Trifluoracetat (TFA): Grundlagen für eine effektive Minimierung schaffen - Räumliche Analyse der Eintragspfade in den Wasserkreislauf“, das im Auftrag des Umweltbundesamtes vom Technologiezentrum Wasser (TZW) und Institut für Wasserforschung (IWW) durchgeführt worden ist. Weitere Informationen über die Umweltbelastung mit TFA und deren Herkunft liefert der Abschlussbericht des Gutachtens sowie eine separate Internetpräsenz, als TFA-StoryMap betitelt, in der die Fakten zu TFA prägnant und anschaulich dargestellt sind.</p><p>Die Analysen des Gutachtens bekräftigen die Position des ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a>⁠, dass eine konsequente Regulierung und eine übergreifende Minimierungsstrategie notwendig sind. Aufgrund der schnellen Verbreiterung im Wasserkreislauf und fehlenden Möglichkeit, den ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/s?tag=Stoff#alphabar">Stoff</a>⁠ nachträglich wieder zu entfernen, besteht eine große Herausforderung für den Gewässerschutz und den Schutz der Trinkwasserressourcen im Speziellen. Ziel muss es daher sein, TFA-Minderungen an der Quelle zu erwirken, d.h. bei den Anwendungen, die zu TFA-Einträgen in die Gewässer führen – und nicht erst am Ende der Kette, der Trinkwassergewinnung.</p>

1 2 3 4 5160 161 162