Qualitätsbericht für den Zeitraum 2005 bis 2007 veröffentlicht Trinkwasser aus den über 2.600 großen zentralen Wasserversorgungsanlagen in Deutschland hat eine gute bis sehr gute Qualität. Zu diesem Schluss kommt der zweite Bericht des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) und des Umweltbundesamtes (UBA) über die Qualität von „Wasser für den menschlichen Gebrauch”, der die Jahre 2005 bis 2007 betrachtet. Demnach halten die Anlagen zu mehr als 99 Prozent die strengen gesetzlichen Anforderungen ein. Grenzwertüberschreitungen in 1 bis 2 Prozent der Überwachungsmessungen zeigten sich über den gesamten Berichtszeitraum lediglich in den Untersuchungen auf coliforme Bakterien. Für Nitrat bestätigen die neuen Daten den bereits vorher beobachteten rückläufigen Trend von 1,1 Prozent Grenzwertüberschreitungen im Jahr 1999 auf 0,08 Prozent im Jahr 2007 - wobei nur das Berichtsjahr 2006 diesen Trend kurzfristig unterbrochen hatte (1,3 Prozent). Kommen Grenzwertüberschreitungen vor, so bedeuten sie nicht in jedem Falle eine Gefährdung der Gesundheit. Dies hängt vom Parameter ab sowie von der Höhe und Dauer der Überschreitung. So zeigt zum Beispiel das Auftreten coliformer Bakterien im Trinkwasser eine allgemeine Verschlechterung der Wasserqualität an und damit die Notwendigkeit weiterer Untersuchungen, um die Ursache zu klären und vorbeugende Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung einzuleiten. Grenzwertüberschreitungen beim Parameter Blei sind zum Beispiel ein Indiz für noch vorhandene Bleileitungen in der Trinkwasser-Installation oder für Armaturen, die nicht die allgemein anerkannten Regeln der Technik erfüllen. Falls Grenzwertüberschreitungen auftreten, hat das Erkennen und Beseitigen der Ursache Vorrang vor einer Symptombekämpfung. Das zuständige Gesundheitsamt prüft daher, ob die Überschreitung eine Gefahr für die Gesundheit bedeutet und unmittelbare Abhilfe erfordert oder ob sie vorübergehend duldbar ist, bis Maßnahmen zur Beseitigung der Ursache greifen. Trinkwasser ist das Lebensmittel Nummer eins. Zugleich kommt es für häusliche Zwecke - wie Körperreinigung, Wäschewaschen oder Toilettenspülung - zum Einsatz. Die Qualität des Trinkwassers muss in Deutschland hohen Anforderungen genügen. Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001), in der die EG-Trinkwasserrichtlinie aus dem Jahr 1998 in nationales Recht umgesetzt worden ist, gibt diese verbindlich vor. Zu den Grundanforderungen gehört nicht nur, dass das Trinkwasser keine Krankheitserreger und Stoffe in gesundheitsschädigenden Konzentrationen enthalten darf, sondern auch, dass es „rein und genusstauglich” ist. Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001) regelt ferner die Pflichten der Versorgungsunternehmen sowie der Überwachungsbehörden und bestimmt die zu untersuchenden mikrobiologischen und chemischen Parameter sowie die Häufigkeit der Trinkwasserüberwachung. Um die hygienische Sicherheit des Trinkwassers zu gewährleisten, fordert die Verordnung auch, dass Grenzwerte und Anforderungen zur Wasserbeschaffenheit an den Zapfstellen des Trinkwassers im Haushalt eingehalten sind. Die EG-Trinkwasserrichtlinie verpflichtet alle Mitgliedstaaten dazu, alle drei Jahre einen Trinkwasserbericht vorzulegen. Die zuständigen Behörden in Deutschland sind das BMG und das UBA . Der Bericht basiert auf Messungen in allen 2.624 großen Wasserversorgungsanlagen in Deutschland. Diese geben im Durchschnitt mehr als 1.000 Kubikmeter (m³) Wasser am Tag ab bzw. versorgen mehr als 5.000 Personen. Zusammen verteilen diese Anlagen rund 4,5 Milliarden m³ Trinkwasser pro Jahr und beliefern damit 65,5 Millionen Menschen, also 80 Prozent der deutschen Bevölkerung. Über die Informationen im Bericht hinaus können sich Verbraucherinnen und Verbraucher beim zuständigen Gesundheitsamt oder dem Wasserversorger über die Trinkwasserbeschaffenheit in ihrem Versorgungsgebiet informieren. 02.04.2009
Der Bundesrat stimmte am 6. November 2015 einer Verornung zu, dass das Trinkwasser künftig umfassend auf Gehalte an radioaktiven Stoffen untersucht und überwacht wird. Die Verordnung, die vom Bundesgesundheitsministerium im Einvernehmen mit dem Bundesumweltministerium erlassen wird, tritt noch im November 2015 in Kraft. Mit der Verordnung werden europäische Vorgaben fristgerecht umgesetzt. Mit der Änderung der Trinkwasserverordnung werden Anforderungen an die Messung und Überwachung der Trinkwasserqualität im Hinblick auf künstliche und natürliche radioaktive Stoffe festgelegt. Vorgegeben werden Parameterwerte für Radon, für Tritium und für die Richtdosis einschließlich der Radonfolgeprodukte Blei-210 und Polonium-210. Die Strahlenbelastung durch radioaktive Stoffe im Trinkwasser ist in Deutschland im Durchschnitt als sehr gering einzuschätzen. Jedoch kann Trinkwasser je nach Geologie des Untergrunds einen erhöhten Gehalt an natürlichen radioaktiven Stoffen enthalten. Radioaktive Stoffe künstlichen Ursprungs sind allenfalls durch unkontrollierte Freisetzungen z. B. aus dem Umgang mit solchen Stoffen in Medizin, Forschung und Technik wie bei der Nutzung von Atomenergie denkbar.
Die Datenbankanwendung "WAVE 2007" ist die Fachdatenbank der Wasserbehörden zur Erhebung und Auswertung der Ist- und Planungsdaten der öffentlichen Wasserversorgung. Sie dient der Eingabe, Haltung und Auswertung von Wasserversorgungsdaten der Aufgabenträger. Die Datenbank enthält keine Daten der behördlichen Überwachung bzw. des Vollzuges der Wasserbehörden oder der Gesundheitsbehörden zur Trinkwasserüberwachung.
Die gesetzliche Grundlage zur Sicherung und Überwachung der Qualität des Trinkwassers ist das "Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutz-Gesetz - IfSG)”. Im § 37 Abs.1 IfSG wird die Qualität des Trinkwassers im Hinblick auf die menschliche Gesundheit grundsätzlich definiert: „Wasser für den menschlichen Gebrauch muss so beschaffen sein, dass durch seinen Genuss oder Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit, insbesondere durch Krankheitserreger, nicht zu besorgen ist”. Weiterhin wird die Verpflichtung der Überwachung der Wassergewinnungs- und Wasserversorgungs-anlagen an die Gesundheitsämter übertragen. Die Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung) legt detailliert Anforderungen fest für die Beschaffenheit des Trinkwassers, die Aufbereitung des Wassers, die Pflichten der Wasserversorger sowie die Überwachung des Trinkwassers. Mit der Trinkwasserverordnung wird die europäische "Richtlinie des Rates vom 3. November 1998 über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Richtlinie 98/83/EG)” in nationales Recht umgesetzt. Trinkwasser
Drinking water is the most important food for humans. However, drinking water can also be the source of infections caused by waterborne pathogenic microorganisms. Occurrence of these microorganisms may not only cause single infections but also more or less great epidemics due to the volume of water consumed. For the protection of people's health the German government has provided the bacteriological investigation and surveillance of drinking water in public water distribution systems for more than 100 years to prevent infections. For this indicator organisms are used to detect and estimate the contamination level of drinking water.
Drinking water is the most important food for humans. However, drinking water can also be the source of infections caused by waterborne pathogenic microorganisms. Occurrence of these microorganisms may not only cause single infections but also more or less great epidemics due to the volume of water consumed. For the protection of people's health the German government has provided the bacteriological investigation and surveillance of drinking water in public water distribution systems for more than 100 years to prevent infections. For this indicator organisms are used to detect and estimate the contamination level of drinking water.
Methods Analysis of secondary patient samples for monoclonal antibody (MAb) type (and sequence type); questionnaire-based interviews, analysis of standard household water samples for Legionella concentration followed by MAb (and sequence) typing of Legionella pneumophila serogroup 1 (Lp1) isolates; among cases taking of additional water samples to identify the infectious source as appropriate; recruitment of control persons for comparison of exposure history and Legionella in standard household water samples. For each case an appraisal matrix was filled in to attribute any of three source types (external (non-residence) source, residential non-drinking water (RnDW) source (not directly from drinking water outlet), residential drinking water (RDW) as source) using three evidence types (microbiological results, cluster evidence, analytical-comparative evidence (using added information from controls)). Results Inclusion of 111 study cases and 202 controls. Median age of cases was 67 years (range 25ââą Ì93 years), 74 (67%) were male. Among 65 patients with urine typable for MAb type we found a MAb 3/1-positive strain in all of them. Compared to controls being a case was not associated with a higher Legionella concentration in standard household water samples, however, the presence of a MAb 3/1-positive strain was significantly associated (odds ratio (OR) = 4.9, 95% confidence interval (CI) 1.7 to 11). Thus, a source was attributed by microbiological evidence if it contained a MAb 3/1-positive strain. A source was attributed by cluster evidence if at least two cases were exposed to the same source. Statistically significant general source types were attributed by calculating the population attributable risk (analytical-comparative evidence). We identified an external source in 16 (14%) cases, and RDW as source in 28 (25%). Wearing inadequately disinfected dentures was the only RnDW source significantly associated with cases (OR = 3.2, 95% CI 1.3 to 7.8) and led to an additional 8% of cases with source attribution, for a total of 48% of cases attributed. Conclusion Using the appraisal matrix we attributed almost half of all cases of CALD to an infectious source, predominantly RDW. Risk for LD seems to be conferred primarily by the type of Legionella rather than the amount. Dentures as a new infectious source needs further, in particular, integrated microbiological, molecular and epidemiological confirmation. Quelle: https://journals.plos.org
Fakten zur Nitratbelastung in Grund- und Trinkwasser Wo Landwirtschaft betrieben wird, ist deutschlandweit zu viel Nitrat im Grundwasser. Das Wasser aus der Leitung ist trotzdem sicher. Dafür sorgen Deutschlands Wasserversorger. Trinkwasser wird in Deutschland größtenteils aus Grundwasser hergestellt. Doch Grundwasser ist häufig zu stark mit Nitrat belastet. Eine Ursache ist die stickstoffhaltige Düngung in der Landwirtschaft. Neben Mineraldünger werden Gülle aus Mastställen oder Biogasanlagen auf den Feldern ausgebracht. Der Anteil, den die Pflanzen nicht verbrauchen und der im Boden nicht durch Denitrifikation abgebaut wird, gelangt als Nitrat in das Grundwasser. 18 Prozent des Grundwassers in Deutschland hält den geltenden Schwellenwert von 50 Milligramm Nitrat je Liter nicht ein. Doch die Wasserversorger stellen sicher, dass das Trinkwasser in Deutschland fast allerorten unbelastet ist. In (nahezu) allen Proben der amtlichen Trinkwasserüberwachung wird der Grenzwert von 50 Milligramm Nitrat pro Liter nicht überschritten. Um diesen Grenzwert einzuhalten, mischen die Wasserversorger häufiger unbelastetes mit belastetem Rohwasser, vertiefen oder verlagern Brunnen und schützen so das Trinkwasser und unsere Gesundheit. Wenn die Einträge jedoch zunehmen und die genannten Maßnahmen ausgereizt sind, müssten die Versorger das Nitrat technisch aus dem Grundwasser entfernen. Dies ist derzeit zwar noch nicht erforderlich, ein neues UBA -Gutachten mit dem Titel „Quantifizierung der landwirtschaftlich verursachten Kosten zur Sicherung der Trinkwasserbereitstellung“ zeigt jedoch, dass Reparaturmaßnahmen teurer wären als vorbeugende Maßnahmen. Deshalb ist es wichtig, Nitrateinträge in das Grundwasser zu vermeiden und die Stickstoffüberschüsse deutlich zu reduzieren. Etwa durch sparsamere und standortgerechte Düngung. Einen Überblick zu Nitrat in Grund- und Trinkwasser gibt es in unseren FAQ .
Diskussion in Brüssel: Materialien in Kontakt mit Trinkwasser Gemeinsam mit Karl-Heinz Florenz (Mitglied des Europäischen Parlaments, Europäische Volkspartei) eröffnete Ingrid Chorus, UBA-Abteilungsleiterin Trinkwasser, in Brüssel eine Frühstücksdebatte zum Thema Materialien in Kontakt mit Trinkwasser. 50 Expertinnen und Experten aus EU-Institutionen und EU-Mitgliedstaaten, sowie Verbände diskutierten am 7. Juni 2018 kontrovers über den Kommissionsvorschlag. Im Rahmen der Revision der Trinkwasserrichtlinie hatte die Europäische Kommission am 1. Februar 2018 Vorschläge veröffentlicht, die auch die Regelungen von Materialien in Kontakt mit Trinkwasser beinhalten. Gemäß der EU-Kommission sollen Materialien und Produkte in Kontakt mit Trinkwasser zukünftig unter der Bauprodukteverordnung reguliert werden. Das UBA möchte die Anforderungen jedoch in die Trinkwasserrichtlinie selbst aufnehmen. „Bei dem Vorschlag der EU Kommission zur Überarbeiteten Trinkwasserrichtlinie wurde eine Chance vertan, konkrete hygienische Vorgaben zu etablieren, um die Qualität des Trinkwassers weiterhin zu gewährleisten“, sagte Ingrid Chorus, Abteilungsleiterin für Trinkwasser am Umweltbundesamt. Materialien, die mit unserem wichtigsten Lebensmittel Trinkwasser in Kontakt kommen müssen ebenso strikt geregelt sein, wie Lebensmittelverpackungen, ist die Meinung des UBA. Birgit Mendel vom Bundesgesundheitsministerium verwies auf die 4-MS-Initiative der vier Mitgliedstaaten Frankreich, den Niederlanden, Großbritannien und Deutschland. Die 4-MS-Initiative befasst sich mit der Harmonisierung der Anforderungen an Hygienestandards innerhalb der EU für Materialien und Produkte in Kontakt mit Trinkwasser und zeigt Möglichkeiten der gegenseitigen Anerkennung innerhalb der EU auf. Demnach müssen die Anforderungen dabei in der Trinkwasserrichtlinie direkt abgebildet sein. Die Bauprodukteverordnung, so die Meinung der vier Mitgliedstaaten, ist nicht die richtige Regulierung für die hohen Hygieneanforderungen von Trinkwasser. Vertreter aus der Tschechischen Republik, Italien, Belgien und Luxembourg unterstützen die 4-MS Initiative ebenso wie die Europäische Trinkwasser Allianz (EDW) und die EU-Vertretung des Verbandes nationaler Wasserversorger (EurEau). Die Vertreter der Kommission verteidigten ihren Vorschlag. Die Kontrolle und die Qualitätsgarantie für Trinkwasser liege in der hoheitlichen Aufgabe der Mitgliedstaaten, so die Meinung der EU-Kommission.
Qualität des Trinkwassers aus zentralen Versorgungsanlagen Das Trinkwasser größerer Trinkwasserversorger besitzt eine gute bis sehr gute Qualität. Bis zu 120.000 Messungen pro Parameter und Jahr im Berichtszeitraum von 2017 bis 2019 zeigen, dass nahezu alle mikrobiologischen und chemischen Qualitätsparameter mit Ausnahme weniger Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe zu mehr als 99 Prozent eingehalten wurden. Grenzwerte wurden nur vereinzelt überschritten. Messdaten zur Trinkwasserqualität in Deutschland Die Messdaten aus den Jahren 2017 bis 2019 zeigen: Das Trinkwasser hielt mit Ausnahme weniger Pflanzenschutzmittel -Wirkstoffe zu mehr als 99 % alle Qualitätsanforderungen ein (siehe Tab. „Qualität des Trinkwassers aus größeren Wasserwerken Deutschlands“). Diese Daten haben das Bundesgesundheitsministerium und das Umweltbundesamt zu Beginn des Jahres 2021 auch im sechsten Bericht des Bundesministeriums für Gesundheit und des Umweltbundesamtes an die Verbraucherinnen und Verbraucher über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasser) in Deutschland (2017 – 2019) veröffentlicht. Mehr als 2.400 große Wasserversorgungsgebiete Die Beschaffenheit des Trinkwassers wird repräsentativ nach einer von der Europäischen Union vorgegebenen Auswahl von Parametern beurteilt. Berücksichtigt werden dafür alle Wasserversorgungsgebiete, in denen mehr als 5.000 Menschen mit Trinkwasser beliefert oder im Durchschnitt täglich mehr als 1.000 Kubikmeter Trinkwasser verteilt werden. Im Jahr 2016 waren das 2.485 Wasserversorgungsgebiete. In ihnen wurden 73,1 Millionen Menschen – das sind etwa 88 % der Bevölkerung – mit 4.695 Millionen Kubikmeter Trinkwasser versorgt. Das Rohwasser für die Trinkwasseraufbereitung kommt zu 68,5 % aus Grundwasser, zu 15,8 % aus Oberflächenwasser und zu 15,7 % aus Quellen wie dem Uferfiltrat oder künstlich angereichertem Grundwasser. Berichte der Bundesregierung zur Trinkwasserqualität Die Bundesregierung informiert alle drei Jahre die Europäische Kommission über die Trinkwasserqualität. Das geschah zuletzt im Jahr 2021 mit dem „Sektoralen Bericht über die Trinkwasserbeschaffenheit“. Dieser Bericht berücksichtigt die Messdaten aus den Jahren 2017 bis 2019 unter anderem zu 14 ausgewählten Parametern: Der Geruch, die Trübung und die Färbung müssen für Verbraucherinnen und Verbraucher annehmbar sein und dürfen keine anormalen Veränderungen aufweisen. Die Leitfähigkeit muss als Maß für den Salzgehalt im vorgeschriebenen Bereich liegen wie auch der pH-Wert als Maß für den sauren oder alkalischen Charakter des Wassers. Ein Liter Trinkwasser darf nicht mehr als 0,01 Milligramm (mg) Blei, 2 mg Kupfer, 0,02 mg Nickel und 50 mg Nitrat enthalten. Ein Liter Trinkwasser darf von einem Pestizid nicht mehr als 0,1 Mikrogramm (µg) enthalten und die Gesamtkonzentration aller Pestizide darf 0,5 µg nicht überschreiten. In 100 Milliliter (ml) Wasser dürfen weder die Darmbakterien Escherichia coli noch Enterokokken oder coliforme Bakterien vorkommen. In einem ml Wasser am Zapfhahn einer Verbraucherin oder eines Verbrauchers dürfen nicht mehr als 20 Kolonien bildende Einheiten bei 22 °C auftreten. Sporadisch zu viele Bakterien Grenzwertüberschreitungen gab es bei dem Parameter „coliforme Bakterien“. Im Berichtsjahr 2018 wurden in 1,3 % der im Wasserwerk und Rohrnetz genommenen Proben coliforme Bakterien gefunden. In den Trinkwasserproben am „Zapfhahn“ der Verbraucherinnen und Verbraucher waren lediglich 0,6 % aller Proben hinsichtlich coliformer Bakterien zu beanstanden. 2019 wurden in weniger als 1 % aller Proben coliforme Bakterien nachgewiesen. Bei ihnen handelt es sich um Indikatorbakterien, deren Auftreten im Trinkwasser nicht immer als direkte Gesundheitsgefahr zu deuten ist. Sie zeigen oft eine allgemeine Verschlechterung der Wasserqualität und damit die Notwendigkeit an, weitere Untersuchungen als vorbeugende Maßnahme zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung einzuleiten. Es handelte sich oft um sporadische Überschreitungen, die bei weiterer Untersuchung nicht bestätigt wurden. Weniger Nitrat, weniger Blei Wie schon in den Vorjahren blieben beim Parameter Nitrat Grenzwertüberschreitungen im Trinkwasser die seltene Ausnahme. Allerdings erlaubt dies weder einen unmittelbaren Rückschluss auf den Nitratgehalt der Rohwässer, noch stellen die Befunde einen Widerspruch dar zu dem beobachteten Anstieg der Nitratkonzentration in Grundwässern durch Einträge aus Landwirtschaft und Biomasseproduktion. Die bisherigen Erfolge bei der Einhaltung des Nitratgrenzwertes im Trinkwasser liegen nicht zuletzt in wirksamen Maßnahmen zur Nitratminderung in den berichtspflichtigen Wasserversorgungsunternehmen begründet. Grenzwertüberschreitungen beim Parameter Blei wurden hauptsächlich am Zapfhahn der Endverbraucherinnen und -verbraucher nachgewiesen. Sie sind ein Indiz für noch vorhandene Bleileitungen in der Trinkwasser-Installation oder für Armaturen, die nicht die allgemein anerkannten Regeln der Technik erfüllen. Ein Nichtbeachten allgemein anerkannter Regeln der Technik ist meist auch Ursache für die Nichteinhaltung der Parameterwerte für Nickel und Cadmium. Regelungen zur Trinkwasserüberwachung In Deutschland ist die Trinkwasserüberwachung durch die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) geregelt. Die Bundesregierung hat mit dieser Verordnung die Vorgaben der Trinkwasserrichtlinie der Europäischen Union aus dem Jahr 1998 und die 2015 festgelegten Änderungen in den Anhängen 2 und 3 in nationales Recht umgesetzt. Die deutsche Verordnung enthält Vorgaben zur Aufbereitung des Trinkwassers und zu dessen Beschaffenheit. Eine Grundanforderung ist, dass Trinkwasser rein und genusstauglich sein muss. Es darf keine Krankheitserreger aufweisen und keine Stoffe in gesundheitsschädigenden Konzentrationen enthalten. Die Verordnung nennt weitere Pflichten der Versorgungsunternehmen und gibt Behörden vor, was und wie sie die Trinkwasserqualität überwachen müssen. Am 12. Januar 2021 trat die neue EG-Trinkwasserrichtlinie in Kraft. Die Mitgliedstaaten müssen sie binnen zwei Jahren in nationales Recht überführen. Eine zusammenfassende Übersicht über die Qualität des gesamten in Deutschland abgegebenen Trinkwassers kann aufgrund der inhomogenen Datenbestände nicht gegeben werden. Die Beschaffenheit des Trinkwassers wird daher repräsentativ nach einer von der Europäischen Union vorgegebenen Auswahl von Parametern beurteilt.
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