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Entwicklung des Eintrages von Nitrat, Nitrit und Ammonium unter sandigen landwirtschaftlichen Nutzflächen - Langzeitstudie Landkreis Gifhorn

Im Projekt erfolgt eine Langzeitbeobachtung des Eintrages von Nitrat, Nitrit und Ammonium in das sich unter landwirtschaftlichen Nutzflächen befindliche Grundwasser. Dazu werden im Landkreis Gifhorn seit 1989 ausgewählte Beregnungsbrunnen beprobt. Diese Erhebungen werden ergänzt durch eine Auswertung der beim Gesundheitsamt des Landkreises Gifhorn vorliegenden Daten zur Trinkwasserüberwachung. Herangezogen werden auch die Grundwasser-Überwachungsdaten aus den im Landkreis Gifhorn verbreitet anzutreffenden Trinkwasserschutzgebieten. Mit dem Projekt soll insbesondere der Fragestellung nachgegangen werden, in wieweit bei Böden mit hohem Nährstoffauswaschungspotential Stickstoffeinträge langfristig in immer tiefere Grundwasserbereiche verlagert werden. Da aus tieferen Grundwasserleitern in der Regel auch die öffentliche Trinkwasserversorgung gespeist wird, ist diese Fragestellung von besonderer Relevanz. Wegen des Vorhandenseins vielfach sandiger Böden in Kombination mit verbreitet intensiver Landwirtschaft und mit einer i.d.R. auf den landwirtschaftlichen Nutzflächen gegebenen Grundwasserneubildung, kann im Landkreis Gifhorn von einem insgesamt hohem Nährstoffauswaschungspotential ausgegangen werden. Das Untersuchungsgebiet Landkreis Gifhorn eignet sich daher gut als 'worst case'.

Diversität von Wasserpflanzen und assoziierter neurotoxischer Cyanobakterien - Auswirkungen auf die Freizeit- und Trinkwassernutzung von Binnengewässern, Auswirkungen auf die Freizeit- und Trinkwassernutzung von Binnengewässern

Entwicklung einer neuartigen Einbaugarnitur mit autark agierender körperschallbasierter Temperatur/Druck-Sensoreinheit zur Überwachung der Trinkwasserqualität, Teilprojekt 3

Entwicklung einer neuartigen Einbaugarnitur mit autark agierender körperschallbasierter Temperatur/Druck-Sensoreinheit zur Überwachung der Trinkwasserqualität, Teilprojekt 1

Entwicklung einer neuartigen Einbaugarnitur mit autark agierender körperschallbasierter Temperatur/Druck-Sensoreinheit zur Überwachung der Trinkwasserqualität

Trinkwasserverordnung

Die gesetzliche Grundlage zur Sicherung und Überwachung der Qualität des Trinkwassers ist das "Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutz-Gesetz - IfSG)”. Im § 37 Abs.1 IfSG wird die Qualität des Trinkwassers im Hinblick auf die menschliche Gesundheit grundsätzlich definiert: „Wasser für den menschlichen Gebrauch muss so beschaffen sein, dass durch seinen Genuss oder Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit, insbesondere durch Krankheitserreger, nicht zu besorgen ist”. Weiterhin wird die Verpflichtung der Überwachung der Wassergewinnungs- und Wasserversorgungs-anlagen an die Gesundheitsämter übertragen. Die Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung) legt detailliert Anforderungen fest für die Beschaffenheit des Trinkwassers, die Aufbereitung des Wassers, die Pflichten der Wasserversorger sowie die Überwachung des Trinkwassers. Mit der Trinkwasserverordnung wird die europäische "Richtlinie des Rates vom 3. November 1998 über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Richtlinie 98/83/EG)” in nationales Recht umgesetzt. Trinkwasser

Entwicklung einer neuartigen Einbaugarnitur mit autark agierender körperschallbasierter Temperatur/Druck-Sensoreinheit zur Überwachung der Trinkwasserqualität, Teilprojekt 2

Hochsensitive optische Unterwassersensorik für das Trinkwassermanagement, Teilprojekt 3

Microsoft Word - 15_2024 Stellenausschreibung DÜV SB Grundwasser.docx

Stellenausschreibung Nr. 15/2024 Der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt bevorzugt am Standort Halle eine Sachbearbeitung (m/w/d) Grundwasser Düngeverordnung. Die Stelle ist unbefristet zu besetzen. Aufgabenschwerpunkte:            Erarbeitung von fachlichen und methodischen Grundlagen zur Umsetzung der AVV GeA/ DüV Koordinierung, Aufbau und Fortschreibung des Ausweisungsmessnetzes entsprechend den Anforderungen der AVV GeA/ DüV einschl. Recherche, Prüfung, Auswahl und Datenerhebung für Zusatzmessstellen insbesondere der Trinkwasserüberwachung sowie anderer geeigneter Messnetze zur Verdichtung des AVV-Messnetzes Durchführung geostatistischer Regionalisierung als Grundlage für die Zustandsbestimmung von Parametern nach Anlage 2 GrwV (insbesondere für Nitrat) auf Ebene der Grundwasserkörper, einschließlich Auswertung, Darstellung und Dokumentation der Ergebnisse Aufbereitung, Auswertung und Bereitstellung von Daten als Grundlage zur Überprüfung der Ausweisung der mit Nitrat belasteten Gebiete durch die LLG, Unterstützung der LLG bei der Ermittlung der Nitrataustragsgefährdung der belasteten Gebiete unter Berücksichtigung der standörtlichen Bedingungen und der relevanten Stickstoffumwandlungsprozesse Koordinierung und Bearbeitung von Anfragen von Verbänden, Medien u.a. sowie im Rahmen von laufenden Normenkontrollklagen von Bauernverbänden und Einzelklägern im Zusammenhang mit der AVV GeA/ DüV Erarbeitung von Gutachten und fachtechnischen Stellungnahmen bei überregionalen bzw. landesweiten Fragestellungen zum AVV-Messnetz fachliche Begleitung und Unterstützung des Neu- und Ersatzbohrungsprogrammes im Grundwasser zur Erweiterung des Grundwassermessnetzes GIS-gestützte Darstellung, Auswertung und Analyse von Sachverhalten im Zusammenhang mit der AVV GeA/ DüV Bearbeitung von hydrogeologischen und bodenkundlichen Fragestellungen im Landesmessnetz GW-Güte Planung, Durchführung und Vergabe von Leistungen an Dritte einschl. Projektbegleitung Mitarbeit in Fachgremien und Arbeitsgruppen Sie erfüllen zwingend folgende Voraussetzungen:      abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium (Master oder Diplom) in den Fachrichtungen Wasserwirtschaft, Angewandte Geowissenschaften, Umweltwissenschaften, Ressourcenmanagement sowie vergleichbarer Fachrichtungen fundierte Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich Monitoring Grundwasserbeschaffenheit Kenntnisse hydrogeologischer und hydrochemischer Prozesse zur Beurteilung der Grundwasserverhältnisse sicherer Umgang mit der Office-Standardsoftware, insbesondere Excel sehr gute Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung von Geographischen Informationssystemen (QGIS) Folgende Kenntnisse und Erfahrungen sind wünschenswert:       Kenntnisse und Erfahrungen gebietsstatistischer bzw. geostatistischer Methoden und Auswertungen Erfahrungen bei der Vorbereitung und Steuerung von Leistungsvergaben an Dritte Erfahrungen bei der Erstellung von Studien, Berichten und Gutachten Kenntnisse in den Bereichen Gewässerschutz, Hydrogeologie, Agrarwissenschaften Kenntnisse in den aufgabenspezifischen Rechtsgrundlagen (u.a. Wasserrecht, Düngeverordnung, Vergaberecht) Führerschein (Klasse B) und die Bereitschaft zum Führen von Dienstkraftfahrzeugen Wir setzen außerdem voraus, dass Sie:     eine selbstständige und strukturierte Arbeitsweise besitzen, über eine gute schriftliche und mündliche Ausdrucksweise verfügen, eigenständig arbeiten können, flexibel und teamfähig sind, sich engagieren, Eigeninitiative mitbringen und verantwortungsbewusst handeln. Was wir Ihnen bieten können:        betriebliche Altersvorsorge (VBL) vermögenswirksame Leistungen gleitende Arbeitszeit individuelle Fortbildungsmöglichkeiten Gewährung einer Jahressonderzahlung 30 Tage Urlaubsanspruch pro Kalenderjahr alternierende Telearbeit und mobile Arbeit. Die Einstellung erfolgt vorbehaltlich des Vorliegens der stellen- und haushaltswirtschaftlichen sowie personalrechtlichen Voraussetzungen, nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) bei Erfüllung der tariflichen, persönlichen und sonstigen Voraussetzungen in der Entgeltgruppe 13. Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt nach dem TV-L 40 Stunden. Eine Aufgabenübertragung auf Bedienstete (m/w/d) des Landes Sachsen-Anhalt erfolgt unter Vorbehalt der Verfügbarkeit von Verstärkungsmitteln. Schwerbehinderte Menschen und ihnen gleichgestellte Personen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des SGB IX bevorzugt berücksichtigt. Der Bewerbung ist ein Nachweis der Schwerbehinderung oder Gleichstellung beizufügen. Bei im Ausland erworbenen Bildungsabschlüssen bitten wir um Übersendung entsprechender Nachweise über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) unter www.kmk.org/zab. Vollständige Bewerbungsunterlagen (u. a. Zeugnisse, Referenzen, Beschäftigungsnachweise) senden Sie bitte bis zum 10.07.2024 unter Angabe der Ausschreibungsnummer 15/2024 an den Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt Sachgebiet Personal/Organisation Otto-von-Guericke-Str. 5 39104 Magdeburg oder per E-Mail an: Bewerbung@lhw.mlu.sachsen-anhalt.de (ausschließlich PDF-Dateien) Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Bewerberdaten unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen für den Zweck der Auswahl gespeichert und anschließend gelöscht werden. Ausführliche Informationen finden Sie auf unserer Internetseite. Telefonische Rückfragen richten Sie bitte an Frau von Eyss (Telefon-Nr. 0391/581-1452) oder an Herrn Rau (Telefon-Nr. 0391/581-1229). Weitere Informationen über den Landesbetrieb finden Sie unter www.lhw.sachsen-anhalt.de.

LUA-Bilanz Infektionsprävention 2017

[Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] LUA-Bilanz InfektionsPrävention Zahlen, Daten und Fakten für das Jahr 2017 Hantaviren, Quelle: Hans R. Gelderblom, Freya Kaulbars/RKI KategorieDiagnose/Erreger20172016 Gastroenteritische Infektionen (Durchfallerkrankungen)Campylobakter Enteritis3.8273.995 Clostridium difficile10586 EHEC-Erkrankung (außer HUS)122126 Giardiasis126135 HUS22 Kryptosporidiose3443 Norovirus-Erkrankung4.4764.342 Rotavirus-Erkrankung1.228710 Salmonellose683729 Hepatitiden (Leberentzündungen) Impfpräventable Infektionskrankheiten (s. STIKO-Empfehlungen)    Weitere Infektionen Shigellose2031 Yersiniose127165 Hepatitis A4837 Hepatitis B25158 Hepatitis C194257 Hepatitis D01 Hepatitis E186118 Diphtherie00 Haemophilus influenzae3928 Meningokokken (invasiv)1826 Masern2114 Mumps4132 Röteln52 Pertussis (Keuchhusten)801570 Varizellen675809 Influenza4.6052.908 Adenovirus (Konjunktivalabstrich)2426 Borreliose1.0831.453 Brucellose11 Dengue-Fieber1751 Enterobacteriaceae*1547* FSME05 Hantavirus-Erkrankung497 Legionellose5453 Leptospirose45 Listeriose3422 MRSA90102 Q-Fieber1015 Tuberkulose240314 Tularämie36 Typhus abdominalis42 Übersicht über die Meldezahlen der häufigsten meldepflichtigen Infektionskrankheiten nach RKI-Referenzdefinition. * Beginn der Meldepflicht Ende 2016 2 Bilanz Infektionsprävention 2017: Seltene Erkrankungen im Blick Grippe oder Salmonellen kennt jeder. Diese Er- reger plagen Jahr für Jahr hunderte, oft tausende Menschen in Rheinland-Pfalz, lösen teils schwe- re Erkrankungen mit Fieber oder Durchfall aus. Kaum bekannt dagegen sind einige seltene Zoo- nosen, also Krankheiten, die von Tieren auf den Menschen übertragen werden. Ihre Bekämpfung ist Aufgabe des öffentlichen Gesundheitsdienstes und damit auch des Landesuntersuchungsamtes (LUA). Die gute Nachricht: Jeder kann sich vor sel- tenen Infektionen schützen wenn er in der Freizeit und rund um sein Heim einige Regeln befolgt. In den Industrieländern konnten seltene Zoono- sen durch Überwachung der Schlacht- und Le- bensmittelhygiene sowie der Trinkwasserqualität weitgehend zurückgedrängt werden. In Weltregi- onen mit niedrigen Hygienestandards und schwa- chen Gesundheitssystemen treten durch Tiere übertragene Infektionen wie die Hasenpest oder das Q-Fieber deutlich häufiger auf. Dennoch: Einige Zoonosen sind weiterhin in Rheinland-Pfalz heimisch. Nicht Lebensmittel, sondern der direkte Kontakt mit Wild- und Nutz- tieren, deren Kadavern oder Ausscheidungen sind für diese Infektionen der typische Übertragungs- weg auf den Menschen. Da sie sehr selten auftre- ten, sind sie den meisten Bürgern gar nicht be- kannt. Auch Ärzte beziehen seltene Zoonosen bei unklaren Beschwerden häufig nicht in ihre diag- nostischen Erwägungen ein, wodurch sich die Dia- gnose mitunter verzögert. Deshalb ist die Überwachung solcher Erkrankun- gen mithilfe des im Landesuntersuchungsamt an- gesiedelten landesweiten Meldesystems für In- fektionskrankheiten ein sehr wichtiger Beitrag zur Information medizinischer Fachkreise und der Öf- fentlichkeit. In den letzten Jahren haben die Epi- demiologen des LUA mehrere Ausbrüche von sel- tenen Zoonosen in Rheinland-Pfalz erkannt und gemeinsam mit den zuständigen Gesundheits- und Veterinärämtern eingedämmt. Zu den seltenen Zoonosen, die dem LUA im Jahr 2017 gemeldet worden sind, gehören Q-Fieber (10 Fälle), Hasenpest (3 Fälle) und Infektionen mit Hantaviren (49 Fälle). Q-Fieber Q-Fieber kommt hauptsächlich bei Schafen, aber auch anderen Paarhufern wie Rindern und Ziegen vor. Der Erreger, das Bakterium Coxiella burnetii, ist sehr widerstandsfähig und kann lange in feuch- tem Boden, Staub, Heu oder Wolle überdauern. Insbesondere während des Ablammens von Mut- terschafen werden große Mengen dieses Bakteri- um freigesetzt. Durch Windverwehungen können sich zum Beispiel in den an Weiden angrenzen- den Wohngebieten über das Einatmen von Ae- rosolen (Gemisch aus winzigsten Tröpfchen und Schwebeteilchen) mehrere Menschen gleichzei- tig infizieren. Q-Fieber äußert sich mit Fieber, Schüttelfrost, Kopf- und Gliederschmerzen. In schweren Fällen tritt eine Lungen- und Leberentzündung auf. Eine besonders gefährdete Gruppe sind Schwangere, bei denen Q-Fieber mit einem erhöhten Risiko für Fehl- und Frühgeburten verbunden ist. Eine gefürchtete Komplikation des Q-Fiebers ist die chronische Entzündung der Herzinnenhaut (Endokarditis). Menschen mit Veränderungen an den Herzklappen oder künstlichem Herzklappen- ersatz sind hier besonders gefährdet. Zur Behand- lung der Erkrankung stehen aber Antibiotika zur Verfügung. Im Jahr 2017 traten in Rheinland-Pfalz 10 Mel- defälle von Q-Fieber über das Jahr und die Krei- se sporadisch verteilt auf. Im Jahr 2014 waren in einer kleinen Gemeinde in der Südpfalz 13 Be- wohnerdurch eine Q-Fieber-positive Schafher- de infiziert worden. 16 weitere Personen infizier- ten sich durch Schafprodukte. Mit Unterstützung des Landesuntersuchungsamtes konnte der Aus- bruch durch die örtlichen Behörden rasch einge- dämmt werden. 3 TularämieHantavirus Die Tularämie, auch Hasenpest genannt, wird durch das Bakterium Francisella tularensis ver- ursacht und zirkuliert in Nagetieren, Hasen und Kaninchen. Der Erreger ist sehr widerstandsfä- hig und kann lange Zeit auch außerhalb seiner Wirtstiere überleben.Beim Menschen führt die Infektion zu einer star- ken Schwellung der Lymphknoten begleitet von Fieber und allgemeinen Krankheitssymptomen wie Kopfschmerzen und Abgeschlagenheit.Hantaviren kommen weltweit vor. Die Erreger in- fizieren Nagetiere, die selbst zwar nicht erkranken, die Viren aber über ihre Ausscheidungen in der Umwelt verbreiten. Die Infektion des Menschen erfolgt oft über mit Urin und Kot kontaminierten Staub. Das Hauptreservoir in Deutschland ist die Rötelmaus, so dass die Erkrankung häufig Waldar- beiter und Menschen mit Kontakt zum Wald be- trifft. Eine Mensch-zu-Mensch-Übertragung wur- de für den in Deutschland vorkommenden Typ des Hantavirus bisher nicht beschrieben. 2017 wurden dem Landesuntersuchungsamt drei sporadische Fälle von Tularämie gemeldet. Alle Personen hatten sich in der Nähe des Waldes infi- ziert. Bei einer Person hatte das Einatmen des Er- regers beim Reinigen einer Hütte zu einer Infekti- on der Lunge geführt.Viele Infektionen verlaufen ohne oder nur mit leichten grippalen Symptomen. Schwerere Ver- läufe sind durch abrupt einsetzendes Fieber, Kopf- und Gliederschmerzen sowie ein vorübergehendes Nierenversagen gekennzeichnet, das im Einzelfall eine Dialyse notwendig macht. 2016 hatten sich im Rahmen eines Ausbruchs sechs Personen in Rheinhessen infiziert, wahr- scheinlich durch den Verzehr von kontaminier- tem frisch gepresstem Most. In dem Most wurden später genetische Spuren sowohl von Tularämie- bakterien als auch von einer Waldmaus gefunden. Man vermutet, dass eine an Tularämie erkrankte Maus mit den Trauben gepresst worden war.Grundsätzlich gilt: Je größer die Populationen der Rötelmäuse, desto mehr Hantavirus-Infektionen treten auf. Darüber hinaus bestimmt die Witte- rung maßgeblich das Auftreten dieser Infektion: Je wärmer und trockener es ist, desto mehr Men- schen sind im Freien unterwegs. Aus diesen Grün- den treten die meisten Hantavirus-Infektionen zwischen Frühling und Herbst und in Jahren mit Kann Tularämie und Hantaviren übertragen: die Rötelmaus. © Bernd Wolter / Fotolia 4 Wie kann man sich vor Zoonosen schützen? ■ Das häusliche Umfeld und für Freizeitaktivitä- ten genutzte Gelände und Liegenschaften von Nagern (Mäuse, Ratten, etc.) freihalten. Hier- zu sollten Abfälle, vor allem Essensreste, nicht ungeschützt im Freien stehen, auch nicht auf dem Kompost. ■ Bei der Reinigung von mit Nagerausschei- Jährliche Hantavirus-Inzidenz pro 100.000 Einwohner 2008 - 2017 in Rheinland-Pfalz. großem Nahrungsangebot für Rötelmäuse (die sogenannte Buchenmast) auf. Mit 49 gemeldeten Fällen im Jahr 2017 verzeichne- te das LUA 42 Fälle mehr als im Vorjahr. Es ist da- mit das zweitstärkste Hantaviren-Jahr (nach 2012 mit 79 Fällen) seit Beginn der Meldepflicht im Jahr 2001. Am häufigsten wurden Hantaviren-Infektio- nen in Bad Dürkheim (7), Ahrweiler (6), Mayen-Ko- blenz, Bad Kreuznach und im Westerwaldkreis (je 5) gemeldet. Im Vergleich zu Baden-Württemberg (807 Fälle im Jahr 2017) ist das Hantavirus-Risiko in Rheinland-Pfalz jedoch gering. dungen und/oder Nagerkadavern potentiell kontaminierten Räumen (Keller, Dachböden, Scheunen, Hütten) persönliche Schutzaus- rüstung tragen, dazu gehören Atemschutz, Handschuhe und Schutzbrille. Während der Arbeit nicht essen, trinken oder rauchen und nach getaner Arbeit die Hände gründlich reinigen. Bei starker Verschmutzung der Räume mit Nagerkot sollte die professi- onelle Reinigung durch einen Desinfektor er- wogen werden. ■ Kontakt zu Kadavern und Exkrementen von Wild- oder Nutztieren vermeiden. Zustän- diges Forst- oder Veterinäramt umgehend über den Fundort verendeter Tiere wie zum Beispiel tote Feldhasen informieren. Kada- ver von toten Mäusen im häuslichen Bereich sollten nicht angefasst beziehungsweise nur mit Handschuhen angefasst und in einer ver- schlossenen Plastiktüte mit dem Hausmüll entsorgt werden. ■ Rohe Lebensmittel vor dem Verzehr schälen oder kochen. 5

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