Im Projekt erfolgt eine Langzeitbeobachtung des Eintrages von Nitrat, Nitrit und Ammonium in das sich unter landwirtschaftlichen Nutzflächen befindliche Grundwasser. Dazu werden im Landkreis Gifhorn seit 1989 ausgewählte Beregnungsbrunnen beprobt. Diese Erhebungen werden ergänzt durch eine Auswertung der beim Gesundheitsamt des Landkreises Gifhorn vorliegenden Daten zur Trinkwasserüberwachung. Herangezogen werden auch die Grundwasser-Überwachungsdaten aus den im Landkreis Gifhorn verbreitet anzutreffenden Trinkwasserschutzgebieten. Mit dem Projekt soll insbesondere der Fragestellung nachgegangen werden, in wieweit bei Böden mit hohem Nährstoffauswaschungspotential Stickstoffeinträge langfristig in immer tiefere Grundwasserbereiche verlagert werden. Da aus tieferen Grundwasserleitern in der Regel auch die öffentliche Trinkwasserversorgung gespeist wird, ist diese Fragestellung von besonderer Relevanz. Wegen des Vorhandenseins vielfach sandiger Böden in Kombination mit verbreitet intensiver Landwirtschaft und mit einer i.d.R. auf den landwirtschaftlichen Nutzflächen gegebenen Grundwasserneubildung, kann im Landkreis Gifhorn von einem insgesamt hohem Nährstoffauswaschungspotential ausgegangen werden. Das Untersuchungsgebiet Landkreis Gifhorn eignet sich daher gut als 'worst case'.
Das Trinkwasser größerer Trinkwasserversorger besitzt eine gute bis sehr gute Qualität. Bis zu 120.000 Messungen pro Parameter und Jahr im Berichtszeitraum von 2020 bis 2022 zeigen, dass nahezu alle mikrobiologischen und chemischen Qualitätsparameter mit Ausnahme weniger Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe zu mehr als 99 Prozent eingehalten wurden. Grenzwerte wurden nur vereinzelt überschritten. Messdaten zur Trinkwasserqualität in Deutschland Die Messdaten aus den Jahren 2020 bis 2022 zeigen: Das Trinkwasser hielt mit Ausnahme weniger Pflanzenschutzmittel -Wirkstoffe zu mehr als 99 % alle Qualitätsanforderungen ein (siehe Tab. „Qualität des Trinkwassers aus größeren Wasserwerken Deutschlands“). Diese Daten haben das Bundesgesundheitsministerium und das Umweltbundesamt auch im siebten Bericht des Bundesministeriums für Gesundheit und des Umweltbundesamtes an die Verbraucherinnen und Verbraucher über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasser) in Deutschland (2020 – 2022) veröffentlicht. Mehr als 2.500 große Wasserversorgungsgebiete Die Beschaffenheit des Trinkwassers wird repräsentativ nach einer von der Europäischen Union vorgegebenen Auswahl von Parametern beurteilt. Berücksichtigt wurden dafür im Berichtszeitraum alle Wasserversorgungsgebiete, in denen mehr als 5.000 Menschen mit Trinkwasser beliefert oder im Durchschnitt täglich mehr als 1.000 Kubikmeter Trinkwasser verteilt wurden. Im Jahr 2022 waren das 2.507 Wasserversorgungsgebiete. In ihnen wurden 74,1 Millionen Menschen – das sind etwa 89 % der Bevölkerung – mit 4.443 Millionen Kubikmeter Trinkwasser versorgt. Das Rohwasser für die Trinkwasseraufbereitung kommt zu 67,6 % aus Grundwasser, zu 15,9 % aus Oberflächenwasser und zu 16,5 % aus Quellen wie dem Uferfiltrat oder künstlich angereichertem Grundwasser (siehe Karte „Wasserversorgungsgebiete nach Bundesland“). Berichte der Bundesregierung zur Trinkwasserqualität Die Bundesregierung informiert alle drei Jahre die Europäische Kommission über die Trinkwasserqualität. Dieser Bericht berücksichtigt die Messdaten aus den Jahren 2020 bis 2022 unter anderem zu 14 ausgewählten Parametern: Der Geruch, die Trübung und die Färbung müssen für Verbraucherinnen und Verbraucher annehmbar sein und dürfen keine anormalen Veränderungen aufweisen. Die Leitfähigkeit muss als Maß für den Salzgehalt im vorgeschriebenen Bereich liegen wie auch der pH-Wert als Maß für den sauren oder alkalischen Charakter des Wassers. Ein Liter Trinkwasser darf nicht mehr als 0,01 Milligramm (mg) Blei, 2 mg Kupfer, 0,02 mg Nickel und 50 mg Nitrat enthalten. Ein Liter Trinkwasser darf von einem Pestizid nicht mehr als 0,1 Mikrogramm (µg) enthalten und die Gesamtkonzentration aller Pestizide darf 0,5 µg nicht überschreiten. In 100 Milliliter (ml) Wasser dürfen weder die Darmbakterien Escherichia coli noch Enterokokken oder coliforme Bakterien vorkommen. In einem ml Wasser am Zapfhahn einer Verbraucherin oder eines Verbrauchers dürfen nicht mehr als 20 Kolonien bildende Einheiten bei 22 °C auftreten. Sporadisch zu viele Bakterien Grenzwertüberschreitungen gab es bei dem Parameter „coliforme Bakterien“. Im Berichtsjahr 2022 wurden in 1,1 % der genommenen Proben coliforme Bakterien gefunden. Bei ihnen handelt es sich um Indikatorbakterien, deren Auftreten im Trinkwasser nicht immer als direkte Gesundheitsgefahr zu deuten ist. Sie zeigen oft eine allgemeine Verschlechterung der Wasserqualität und damit die Notwendigkeit an, weitere Untersuchungen als vorbeugende Maßnahme zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung einzuleiten. Es handelte sich oft um sporadische Überschreitungen, die bei weiterer Untersuchung nicht bestätigt wurden. Kaum Nitrat, weniger Blei Wie schon in den Vorjahren blieben beim Parameter Nitrat Grenzwertüberschreitungen im Trinkwasser die seltene Ausnahme. Allerdings erlaubt dies weder einen unmittelbaren Rückschluss auf den Nitratgehalt der Rohwässer, noch stellen die Befunde einen Widerspruch dar zu dem beobachteten Anstieg der Nitratkonzentration in Grundwässern durch Einträge aus Landwirtschaft und Biomasseproduktion. Die bisherigen Erfolge bei der Einhaltung des Nitratgrenzwertes im Trinkwasser liegen nicht zuletzt in wirksamen Maßnahmen zur Nitratminderung in den berichtspflichtigen Wasserversorgungsunternehmen begründet. Grenzwertüberschreitungen beim Parameter Blei wurden hauptsächlich am Zapfhahn der Endverbraucherinnen und -verbraucher nachgewiesen. Sie sind ein Indiz für noch vorhandene Bleileitungen in der Trinkwasser-Installation oder für Armaturen, die nicht die allgemein anerkannten Regeln der Technik erfüllen. Ein Nichtbeachten allgemein anerkannter Regeln der Technik ist meist auch Ursache für die Nichteinhaltung der Parameterwerte für Nickel und Cadmium. Regelungen zur Trinkwasserüberwachung Die Daten zur Trinkwasserqualität in Deutschland wurden nach der Trinkwasserverordnung (TrinkwV, 2001) erhoben. Diese Verordnung setzt noch die Vorgaben der Trinkwasserrichtlinie der Europäischen Union aus dem Jahr 1998 um. Am 12. Januar 2021 trat die neue EG-Trinkwasserrichtlinie in Kraft und wurde durch die neue TrinkwV (2023) in nationales Recht umgesetzt. Demnach ändert sich unter anderem der Berichtszeitraum vom bis jetzt Dreijahreszyklus zu einer jährlichen Berichtsform. Die deutsche Verordnung enthält Vorgaben zur Aufbereitung des Trinkwassers und zu dessen Beschaffenheit. Eine Grundanforderung ist, dass Trinkwasser rein und genusstauglich sein muss. Es darf keine Krankheitserreger aufweisen und keine Stoffe in gesundheitsschädigenden Konzentrationen enthalten. Die Verordnung nennt weitere Pflichten der Versorgungsunternehmen und gibt Behörden vor, was und wie sie die Trinkwasserqualität überwachen müssen. Die Beschaffenheit des Trinkwassers wird repräsentativ nach einer von der Europäischen Union vorgegebenen Auswahl von Parametern beurteilt.
Stellenausschreibung Nr. 15/2024
Der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt sucht zum
nächstmöglichen Zeitpunkt bevorzugt am Standort Halle eine
Sachbearbeitung (m/w/d) Grundwasser Düngeverordnung.
Die Stelle ist unbefristet zu besetzen.
Aufgabenschwerpunkte:
Erarbeitung von fachlichen und methodischen Grundlagen zur Umsetzung der AVV GeA/ DüV
Koordinierung, Aufbau und Fortschreibung des Ausweisungsmessnetzes entsprechend den
Anforderungen der AVV GeA/ DüV einschl. Recherche, Prüfung, Auswahl und Datenerhebung
für Zusatzmessstellen insbesondere der Trinkwasserüberwachung sowie anderer geeigneter
Messnetze zur Verdichtung des AVV-Messnetzes
Durchführung geostatistischer Regionalisierung als Grundlage für die Zustandsbestimmung
von Parametern nach Anlage 2 GrwV (insbesondere für Nitrat) auf Ebene der
Grundwasserkörper, einschließlich Auswertung, Darstellung und Dokumentation der
Ergebnisse
Aufbereitung, Auswertung und Bereitstellung von Daten als Grundlage zur Überprüfung der
Ausweisung der mit Nitrat belasteten Gebiete durch die LLG, Unterstützung der LLG bei der
Ermittlung der Nitrataustragsgefährdung der belasteten Gebiete unter Berücksichtigung der
standörtlichen Bedingungen und der relevanten Stickstoffumwandlungsprozesse
Koordinierung und Bearbeitung von Anfragen von Verbänden, Medien u.a. sowie im Rahmen
von laufenden Normenkontrollklagen von Bauernverbänden und Einzelklägern im
Zusammenhang mit der AVV GeA/ DüV
Erarbeitung von Gutachten und fachtechnischen Stellungnahmen bei überregionalen bzw.
landesweiten Fragestellungen zum AVV-Messnetz
fachliche Begleitung und Unterstützung des Neu- und Ersatzbohrungsprogrammes im
Grundwasser zur Erweiterung des Grundwassermessnetzes
GIS-gestützte Darstellung, Auswertung und Analyse von Sachverhalten im Zusammenhang
mit der AVV GeA/ DüV
Bearbeitung von hydrogeologischen und bodenkundlichen Fragestellungen im
Landesmessnetz GW-Güte
Planung, Durchführung und Vergabe von Leistungen an Dritte einschl. Projektbegleitung
Mitarbeit in Fachgremien und Arbeitsgruppen
Sie erfüllen zwingend folgende Voraussetzungen:
abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium (Master oder Diplom) in den
Fachrichtungen Wasserwirtschaft, Angewandte Geowissenschaften, Umweltwissenschaften,
Ressourcenmanagement sowie vergleichbarer Fachrichtungen
fundierte Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich Monitoring Grundwasserbeschaffenheit
Kenntnisse hydrogeologischer und hydrochemischer Prozesse zur Beurteilung der
Grundwasserverhältnisse
sicherer Umgang mit der Office-Standardsoftware, insbesondere Excel
sehr gute Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung von Geographischen
Informationssystemen (QGIS)
Folgende Kenntnisse und Erfahrungen sind wünschenswert:
Kenntnisse und Erfahrungen gebietsstatistischer bzw. geostatistischer Methoden und
Auswertungen
Erfahrungen bei der Vorbereitung und Steuerung von Leistungsvergaben an Dritte
Erfahrungen bei der Erstellung von Studien, Berichten und Gutachten
Kenntnisse in den Bereichen Gewässerschutz, Hydrogeologie, Agrarwissenschaften
Kenntnisse in den aufgabenspezifischen Rechtsgrundlagen (u.a. Wasserrecht,
Düngeverordnung, Vergaberecht)
Führerschein (Klasse B) und die Bereitschaft zum Führen von Dienstkraftfahrzeugen
Wir setzen außerdem voraus, dass Sie:
eine selbstständige und strukturierte Arbeitsweise besitzen,
über eine gute schriftliche und mündliche Ausdrucksweise verfügen,
eigenständig arbeiten können, flexibel und teamfähig sind,
sich engagieren, Eigeninitiative mitbringen und verantwortungsbewusst handeln.
Was wir Ihnen bieten können:
betriebliche Altersvorsorge (VBL)
vermögenswirksame Leistungen
gleitende Arbeitszeit
individuelle Fortbildungsmöglichkeiten
Gewährung einer Jahressonderzahlung
30 Tage Urlaubsanspruch pro Kalenderjahr
alternierende Telearbeit und mobile Arbeit.
Die Einstellung erfolgt vorbehaltlich des Vorliegens der stellen- und haushaltswirtschaftlichen
sowie personalrechtlichen Voraussetzungen, nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst
der Länder (TV-L) bei Erfüllung der tariflichen, persönlichen und sonstigen Voraussetzungen in
der Entgeltgruppe 13.
Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt nach dem TV-L 40 Stunden.
Eine Aufgabenübertragung auf Bedienstete (m/w/d) des Landes Sachsen-Anhalt erfolgt unter
Vorbehalt der Verfügbarkeit von Verstärkungsmitteln.
Schwerbehinderte Menschen und ihnen gleichgestellte Personen werden bei gleicher Eignung,
Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des SGB IX bevorzugt berücksichtigt. Der
Bewerbung ist ein Nachweis der Schwerbehinderung oder Gleichstellung beizufügen.
Bei im Ausland erworbenen Bildungsabschlüssen bitten wir um Übersendung entsprechender
Nachweise über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss. Nähere Informationen
hierzu entnehmen Sie bitte der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen
(ZAB) unter www.kmk.org/zab.
Vollständige Bewerbungsunterlagen (u. a. Zeugnisse, Referenzen, Beschäftigungsnachweise)
senden Sie bitte bis zum 10.07.2024 unter Angabe der Ausschreibungsnummer 15/2024 an den
Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt
Sachgebiet Personal/Organisation
Otto-von-Guericke-Str. 5
39104 Magdeburg
oder per E-Mail an:
Bewerbung@lhw.mlu.sachsen-anhalt.de
(ausschließlich PDF-Dateien)
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Bewerberdaten unter Beachtung der
datenschutzrechtlichen Bestimmungen für den Zweck der Auswahl gespeichert und anschließend
gelöscht werden. Ausführliche Informationen finden Sie auf unserer Internetseite.
Telefonische Rückfragen richten Sie bitte an Frau von Eyss (Telefon-Nr. 0391/581-1452) oder an
Herrn Rau (Telefon-Nr. 0391/581-1229). Weitere Informationen über den Landesbetrieb finden
Sie unter www.lhw.sachsen-anhalt.de.
Die gesetzliche Grundlage zur Sicherung und Überwachung der Qualität des Trinkwassers ist das "Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutz-Gesetz - IfSG)”.
Im § 37 Abs.1 IfSG wird die Qualität des Trinkwassers im Hinblick auf die menschliche Gesundheit grundsätzlich definiert:
„Wasser für den menschlichen Gebrauch muss so beschaffen sein, dass durch seinen Genuss oder Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit, insbesondere durch Krankheitserreger, nicht zu besorgen ist”.
Weiterhin wird die Verpflichtung der Überwachung der Wassergewinnungs- und Wasserversorgungs-anlagen an die Gesundheitsämter übertragen.
Die Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung) legt detailliert Anforderungen fest für
die Beschaffenheit des Trinkwassers,
die Aufbereitung des Wassers,
die Pflichten der Wasserversorger sowie
die Überwachung des Trinkwassers.
Mit der Trinkwasserverordnung wird die europäische "Richtlinie des Rates vom 3. November 1998 über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Richtlinie 98/83/EG)” in nationales Recht umgesetzt. Trinkwasser