Im Projekt erfolgt eine Langzeitbeobachtung des Eintrages von Nitrat, Nitrit und Ammonium in das sich unter landwirtschaftlichen Nutzflächen befindliche Grundwasser. Dazu werden im Landkreis Gifhorn seit 1989 ausgewählte Beregnungsbrunnen beprobt. Diese Erhebungen werden ergänzt durch eine Auswertung der beim Gesundheitsamt des Landkreises Gifhorn vorliegenden Daten zur Trinkwasserüberwachung. Herangezogen werden auch die Grundwasser-Überwachungsdaten aus den im Landkreis Gifhorn verbreitet anzutreffenden Trinkwasserschutzgebieten. Mit dem Projekt soll insbesondere der Fragestellung nachgegangen werden, in wieweit bei Böden mit hohem Nährstoffauswaschungspotential Stickstoffeinträge langfristig in immer tiefere Grundwasserbereiche verlagert werden. Da aus tieferen Grundwasserleitern in der Regel auch die öffentliche Trinkwasserversorgung gespeist wird, ist diese Fragestellung von besonderer Relevanz. Wegen des Vorhandenseins vielfach sandiger Böden in Kombination mit verbreitet intensiver Landwirtschaft und mit einer i.d.R. auf den landwirtschaftlichen Nutzflächen gegebenen Grundwasserneubildung, kann im Landkreis Gifhorn von einem insgesamt hohem Nährstoffauswaschungspotential ausgegangen werden. Das Untersuchungsgebiet Landkreis Gifhorn eignet sich daher gut als 'worst case'.
Die gesetzliche Grundlage zur Sicherung und Überwachung der Qualität des Trinkwassers ist das "Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutz-Gesetz - IfSG)”.
Im § 37 Abs.1 IfSG wird die Qualität des Trinkwassers im Hinblick auf die menschliche Gesundheit grundsätzlich definiert:
„Wasser für den menschlichen Gebrauch muss so beschaffen sein, dass durch seinen Genuss oder Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit, insbesondere durch Krankheitserreger, nicht zu besorgen ist”.
Weiterhin wird die Verpflichtung der Überwachung der Wassergewinnungs- und Wasserversorgungs-anlagen an die Gesundheitsämter übertragen.
Die Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung) legt detailliert Anforderungen fest für
die Beschaffenheit des Trinkwassers,
die Aufbereitung des Wassers,
die Pflichten der Wasserversorger sowie
die Überwachung des Trinkwassers.
Mit der Trinkwasserverordnung wird die europäische "Richtlinie des Rates vom 3. November 1998 über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Richtlinie 98/83/EG)” in nationales Recht umgesetzt. Trinkwasser
Stellenausschreibung Nr. 15/2024
Der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt sucht zum
nächstmöglichen Zeitpunkt bevorzugt am Standort Halle eine
Sachbearbeitung (m/w/d) Grundwasser Düngeverordnung.
Die Stelle ist unbefristet zu besetzen.
Aufgabenschwerpunkte:
Erarbeitung von fachlichen und methodischen Grundlagen zur Umsetzung der AVV GeA/ DüV
Koordinierung, Aufbau und Fortschreibung des Ausweisungsmessnetzes entsprechend den
Anforderungen der AVV GeA/ DüV einschl. Recherche, Prüfung, Auswahl und Datenerhebung
für Zusatzmessstellen insbesondere der Trinkwasserüberwachung sowie anderer geeigneter
Messnetze zur Verdichtung des AVV-Messnetzes
Durchführung geostatistischer Regionalisierung als Grundlage für die Zustandsbestimmung
von Parametern nach Anlage 2 GrwV (insbesondere für Nitrat) auf Ebene der
Grundwasserkörper, einschließlich Auswertung, Darstellung und Dokumentation der
Ergebnisse
Aufbereitung, Auswertung und Bereitstellung von Daten als Grundlage zur Überprüfung der
Ausweisung der mit Nitrat belasteten Gebiete durch die LLG, Unterstützung der LLG bei der
Ermittlung der Nitrataustragsgefährdung der belasteten Gebiete unter Berücksichtigung der
standörtlichen Bedingungen und der relevanten Stickstoffumwandlungsprozesse
Koordinierung und Bearbeitung von Anfragen von Verbänden, Medien u.a. sowie im Rahmen
von laufenden Normenkontrollklagen von Bauernverbänden und Einzelklägern im
Zusammenhang mit der AVV GeA/ DüV
Erarbeitung von Gutachten und fachtechnischen Stellungnahmen bei überregionalen bzw.
landesweiten Fragestellungen zum AVV-Messnetz
fachliche Begleitung und Unterstützung des Neu- und Ersatzbohrungsprogrammes im
Grundwasser zur Erweiterung des Grundwassermessnetzes
GIS-gestützte Darstellung, Auswertung und Analyse von Sachverhalten im Zusammenhang
mit der AVV GeA/ DüV
Bearbeitung von hydrogeologischen und bodenkundlichen Fragestellungen im
Landesmessnetz GW-Güte
Planung, Durchführung und Vergabe von Leistungen an Dritte einschl. Projektbegleitung
Mitarbeit in Fachgremien und Arbeitsgruppen
Sie erfüllen zwingend folgende Voraussetzungen:
abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium (Master oder Diplom) in den
Fachrichtungen Wasserwirtschaft, Angewandte Geowissenschaften, Umweltwissenschaften,
Ressourcenmanagement sowie vergleichbarer Fachrichtungen
fundierte Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich Monitoring Grundwasserbeschaffenheit
Kenntnisse hydrogeologischer und hydrochemischer Prozesse zur Beurteilung der
Grundwasserverhältnisse
sicherer Umgang mit der Office-Standardsoftware, insbesondere Excel
sehr gute Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung von Geographischen
Informationssystemen (QGIS)
Folgende Kenntnisse und Erfahrungen sind wünschenswert:
Kenntnisse und Erfahrungen gebietsstatistischer bzw. geostatistischer Methoden und
Auswertungen
Erfahrungen bei der Vorbereitung und Steuerung von Leistungsvergaben an Dritte
Erfahrungen bei der Erstellung von Studien, Berichten und Gutachten
Kenntnisse in den Bereichen Gewässerschutz, Hydrogeologie, Agrarwissenschaften
Kenntnisse in den aufgabenspezifischen Rechtsgrundlagen (u.a. Wasserrecht,
Düngeverordnung, Vergaberecht)
Führerschein (Klasse B) und die Bereitschaft zum Führen von Dienstkraftfahrzeugen
Wir setzen außerdem voraus, dass Sie:
eine selbstständige und strukturierte Arbeitsweise besitzen,
über eine gute schriftliche und mündliche Ausdrucksweise verfügen,
eigenständig arbeiten können, flexibel und teamfähig sind,
sich engagieren, Eigeninitiative mitbringen und verantwortungsbewusst handeln.
Was wir Ihnen bieten können:
betriebliche Altersvorsorge (VBL)
vermögenswirksame Leistungen
gleitende Arbeitszeit
individuelle Fortbildungsmöglichkeiten
Gewährung einer Jahressonderzahlung
30 Tage Urlaubsanspruch pro Kalenderjahr
alternierende Telearbeit und mobile Arbeit.
Die Einstellung erfolgt vorbehaltlich des Vorliegens der stellen- und haushaltswirtschaftlichen
sowie personalrechtlichen Voraussetzungen, nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst
der Länder (TV-L) bei Erfüllung der tariflichen, persönlichen und sonstigen Voraussetzungen in
der Entgeltgruppe 13.
Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt nach dem TV-L 40 Stunden.
Eine Aufgabenübertragung auf Bedienstete (m/w/d) des Landes Sachsen-Anhalt erfolgt unter
Vorbehalt der Verfügbarkeit von Verstärkungsmitteln.
Schwerbehinderte Menschen und ihnen gleichgestellte Personen werden bei gleicher Eignung,
Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des SGB IX bevorzugt berücksichtigt. Der
Bewerbung ist ein Nachweis der Schwerbehinderung oder Gleichstellung beizufügen.
Bei im Ausland erworbenen Bildungsabschlüssen bitten wir um Übersendung entsprechender
Nachweise über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss. Nähere Informationen
hierzu entnehmen Sie bitte der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen
(ZAB) unter www.kmk.org/zab.
Vollständige Bewerbungsunterlagen (u. a. Zeugnisse, Referenzen, Beschäftigungsnachweise)
senden Sie bitte bis zum 10.07.2024 unter Angabe der Ausschreibungsnummer 15/2024 an den
Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt
Sachgebiet Personal/Organisation
Otto-von-Guericke-Str. 5
39104 Magdeburg
oder per E-Mail an:
Bewerbung@lhw.mlu.sachsen-anhalt.de
(ausschließlich PDF-Dateien)
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Bewerberdaten unter Beachtung der
datenschutzrechtlichen Bestimmungen für den Zweck der Auswahl gespeichert und anschließend
gelöscht werden. Ausführliche Informationen finden Sie auf unserer Internetseite.
Telefonische Rückfragen richten Sie bitte an Frau von Eyss (Telefon-Nr. 0391/581-1452) oder an
Herrn Rau (Telefon-Nr. 0391/581-1229). Weitere Informationen über den Landesbetrieb finden
Sie unter www.lhw.sachsen-anhalt.de.
[Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] LUA-Bilanz
InfektionsPrävention
Zahlen, Daten und Fakten für das Jahr 2017
Hantaviren, Quelle: Hans R. Gelderblom, Freya Kaulbars/RKI
KategorieDiagnose/Erreger20172016
Gastroenteritische Infektionen
(Durchfallerkrankungen)Campylobakter Enteritis3.8273.995
Clostridium difficile10586
EHEC-Erkrankung (außer HUS)122126
Giardiasis126135
HUS22
Kryptosporidiose3443
Norovirus-Erkrankung4.4764.342
Rotavirus-Erkrankung1.228710
Salmonellose683729
Hepatitiden
(Leberentzündungen)
Impfpräventable Infektionskrankheiten
(s. STIKO-Empfehlungen)
Weitere Infektionen
Shigellose2031
Yersiniose127165
Hepatitis A4837
Hepatitis B25158
Hepatitis C194257
Hepatitis D01
Hepatitis E186118
Diphtherie00
Haemophilus influenzae3928
Meningokokken (invasiv)1826
Masern2114
Mumps4132
Röteln52
Pertussis (Keuchhusten)801570
Varizellen675809
Influenza4.6052.908
Adenovirus (Konjunktivalabstrich)2426
Borreliose1.0831.453
Brucellose11
Dengue-Fieber1751
Enterobacteriaceae*1547*
FSME05
Hantavirus-Erkrankung497
Legionellose5453
Leptospirose45
Listeriose3422
MRSA90102
Q-Fieber1015
Tuberkulose240314
Tularämie36
Typhus abdominalis42
Übersicht über die Meldezahlen der häufigsten meldepflichtigen Infektionskrankheiten nach RKI-Referenzdefinition.
* Beginn der Meldepflicht Ende 2016
2
Bilanz Infektionsprävention 2017:
Seltene Erkrankungen im Blick
Grippe oder Salmonellen kennt jeder. Diese Er-
reger plagen Jahr für Jahr hunderte, oft tausende
Menschen in Rheinland-Pfalz, lösen teils schwe-
re Erkrankungen mit Fieber oder Durchfall aus.
Kaum bekannt dagegen sind einige seltene Zoo-
nosen, also Krankheiten, die von Tieren auf den
Menschen übertragen werden. Ihre Bekämpfung
ist Aufgabe des öffentlichen Gesundheitsdienstes
und damit auch des Landesuntersuchungsamtes
(LUA). Die gute Nachricht: Jeder kann sich vor sel-
tenen Infektionen schützen wenn er in der Freizeit
und rund um sein Heim einige Regeln befolgt.
In den Industrieländern konnten seltene Zoono-
sen durch Überwachung der Schlacht- und Le-
bensmittelhygiene sowie der Trinkwasserqualität
weitgehend zurückgedrängt werden. In Weltregi-
onen mit niedrigen Hygienestandards und schwa-
chen Gesundheitssystemen treten durch Tiere
übertragene Infektionen wie die Hasenpest oder
das Q-Fieber deutlich häufiger auf.
Dennoch: Einige Zoonosen sind weiterhin in
Rheinland-Pfalz heimisch. Nicht Lebensmittel,
sondern der direkte Kontakt mit Wild- und Nutz-
tieren, deren Kadavern oder Ausscheidungen sind
für diese Infektionen der typische Übertragungs-
weg auf den Menschen. Da sie sehr selten auftre-
ten, sind sie den meisten Bürgern gar nicht be-
kannt. Auch Ärzte beziehen seltene Zoonosen bei
unklaren Beschwerden häufig nicht in ihre diag-
nostischen Erwägungen ein, wodurch sich die Dia-
gnose mitunter verzögert.
Deshalb ist die Überwachung solcher Erkrankun-
gen mithilfe des im Landesuntersuchungsamt an-
gesiedelten landesweiten Meldesystems für In-
fektionskrankheiten ein sehr wichtiger Beitrag zur
Information medizinischer Fachkreise und der Öf-
fentlichkeit. In den letzten Jahren haben die Epi-
demiologen des LUA mehrere Ausbrüche von sel-
tenen Zoonosen in Rheinland-Pfalz erkannt und
gemeinsam mit den zuständigen Gesundheits-
und Veterinärämtern eingedämmt.
Zu den seltenen Zoonosen, die dem LUA im Jahr
2017 gemeldet worden sind, gehören Q-Fieber
(10 Fälle), Hasenpest (3 Fälle) und Infektionen mit
Hantaviren (49 Fälle).
Q-Fieber
Q-Fieber kommt hauptsächlich bei Schafen, aber
auch anderen Paarhufern wie Rindern und Ziegen
vor. Der Erreger, das Bakterium Coxiella burnetii,
ist sehr widerstandsfähig und kann lange in feuch-
tem Boden, Staub, Heu oder Wolle überdauern.
Insbesondere während des Ablammens von Mut-
terschafen werden große Mengen dieses Bakteri-
um freigesetzt. Durch Windverwehungen können
sich zum Beispiel in den an Weiden angrenzen-
den Wohngebieten über das Einatmen von Ae-
rosolen (Gemisch aus winzigsten Tröpfchen und
Schwebeteilchen) mehrere Menschen gleichzei-
tig infizieren.
Q-Fieber äußert sich mit Fieber, Schüttelfrost,
Kopf- und Gliederschmerzen. In schweren Fällen
tritt eine Lungen- und Leberentzündung auf. Eine
besonders gefährdete Gruppe sind Schwangere,
bei denen Q-Fieber mit einem erhöhten Risiko für
Fehl- und Frühgeburten verbunden ist.
Eine gefürchtete Komplikation des Q-Fiebers ist
die chronische Entzündung der Herzinnenhaut
(Endokarditis). Menschen mit Veränderungen an
den Herzklappen oder künstlichem Herzklappen-
ersatz sind hier besonders gefährdet. Zur Behand-
lung der Erkrankung stehen aber Antibiotika zur
Verfügung.
Im Jahr 2017 traten in Rheinland-Pfalz 10 Mel-
defälle von Q-Fieber über das Jahr und die Krei-
se sporadisch verteilt auf. Im Jahr 2014 waren in
einer kleinen Gemeinde in der Südpfalz 13 Be-
wohnerdurch eine Q-Fieber-positive Schafher-
de infiziert worden. 16 weitere Personen infizier-
ten sich durch Schafprodukte. Mit Unterstützung
des Landesuntersuchungsamtes konnte der Aus-
bruch durch die örtlichen Behörden rasch einge-
dämmt werden.
3
TularämieHantavirus
Die Tularämie, auch Hasenpest genannt, wird
durch das Bakterium Francisella tularensis ver-
ursacht und zirkuliert in Nagetieren, Hasen und
Kaninchen. Der Erreger ist sehr widerstandsfä-
hig und kann lange Zeit auch außerhalb seiner
Wirtstiere überleben.Beim Menschen führt die Infektion zu einer star-
ken Schwellung der Lymphknoten begleitet von
Fieber und allgemeinen Krankheitssymptomen
wie Kopfschmerzen und Abgeschlagenheit.Hantaviren kommen weltweit vor. Die Erreger in-
fizieren Nagetiere, die selbst zwar nicht erkranken,
die Viren aber über ihre Ausscheidungen in der
Umwelt verbreiten. Die Infektion des Menschen
erfolgt oft über mit Urin und Kot kontaminierten
Staub. Das Hauptreservoir in Deutschland ist die
Rötelmaus, so dass die Erkrankung häufig Waldar-
beiter und Menschen mit Kontakt zum Wald be-
trifft. Eine Mensch-zu-Mensch-Übertragung wur-
de für den in Deutschland vorkommenden Typ des
Hantavirus bisher nicht beschrieben.
2017 wurden dem Landesuntersuchungsamt drei
sporadische Fälle von Tularämie gemeldet. Alle
Personen hatten sich in der Nähe des Waldes infi-
ziert. Bei einer Person hatte das Einatmen des Er-
regers beim Reinigen einer Hütte zu einer Infekti-
on der Lunge geführt.Viele Infektionen verlaufen ohne oder nur mit
leichten grippalen Symptomen. Schwerere Ver-
läufe sind durch abrupt einsetzendes Fieber, Kopf-
und Gliederschmerzen sowie ein vorübergehendes
Nierenversagen gekennzeichnet, das im Einzelfall
eine Dialyse notwendig macht.
2016 hatten sich im Rahmen eines Ausbruchs
sechs Personen in Rheinhessen infiziert, wahr-
scheinlich durch den Verzehr von kontaminier-
tem frisch gepresstem Most. In dem Most wurden
später genetische Spuren sowohl von Tularämie-
bakterien als auch von einer Waldmaus gefunden.
Man vermutet, dass eine an Tularämie erkrankte
Maus mit den Trauben gepresst worden war.Grundsätzlich gilt: Je größer die Populationen der
Rötelmäuse, desto mehr Hantavirus-Infektionen
treten auf. Darüber hinaus bestimmt die Witte-
rung maßgeblich das Auftreten dieser Infektion:
Je wärmer und trockener es ist, desto mehr Men-
schen sind im Freien unterwegs. Aus diesen Grün-
den treten die meisten Hantavirus-Infektionen
zwischen Frühling und Herbst und in Jahren mit
Kann Tularämie und Hantaviren übertragen: die Rötelmaus. © Bernd Wolter / Fotolia
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Wie kann man sich vor Zoonosen schützen?
■ Das häusliche Umfeld und für Freizeitaktivitä-
ten genutzte Gelände und Liegenschaften von
Nagern (Mäuse, Ratten, etc.) freihalten. Hier-
zu sollten Abfälle, vor allem Essensreste, nicht
ungeschützt im Freien stehen, auch nicht auf
dem Kompost.
■ Bei der Reinigung von mit Nagerausschei-
Jährliche Hantavirus-Inzidenz pro 100.000 Einwohner
2008 - 2017 in Rheinland-Pfalz.
großem Nahrungsangebot für Rötelmäuse (die
sogenannte Buchenmast) auf.
Mit 49 gemeldeten Fällen im Jahr 2017 verzeichne-
te das LUA 42 Fälle mehr als im Vorjahr. Es ist da-
mit das zweitstärkste Hantaviren-Jahr (nach 2012
mit 79 Fällen) seit Beginn der Meldepflicht im Jahr
2001. Am häufigsten wurden Hantaviren-Infektio-
nen in Bad Dürkheim (7), Ahrweiler (6), Mayen-Ko-
blenz, Bad Kreuznach und im Westerwaldkreis (je
5) gemeldet. Im Vergleich zu Baden-Württemberg
(807 Fälle im Jahr 2017) ist das Hantavirus-Risiko in
Rheinland-Pfalz jedoch gering.
dungen und/oder Nagerkadavern potentiell
kontaminierten Räumen (Keller, Dachböden,
Scheunen, Hütten) persönliche Schutzaus-
rüstung tragen, dazu gehören Atemschutz,
Handschuhe und Schutzbrille.
Während der Arbeit nicht essen, trinken oder
rauchen und nach getaner Arbeit die Hände
gründlich reinigen. Bei starker Verschmutzung
der Räume mit Nagerkot sollte die professi-
onelle Reinigung durch einen Desinfektor er-
wogen werden.
■ Kontakt zu Kadavern und Exkrementen von
Wild- oder Nutztieren vermeiden. Zustän-
diges Forst- oder Veterinäramt umgehend
über den Fundort verendeter Tiere wie zum
Beispiel tote Feldhasen informieren. Kada-
ver von toten Mäusen im häuslichen Bereich
sollten nicht angefasst beziehungsweise nur
mit Handschuhen angefasst und in einer ver-
schlossenen Plastiktüte mit dem Hausmüll
entsorgt werden.
■ Rohe Lebensmittel vor dem Verzehr schälen
oder kochen.
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