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HÜK200: Grundwasserkoerper

Die Grundwasserkörper wurden vom Landesamt für Wasserwirtschaft Rheinland-Pfalz auf der Grundlage des Artikels 3 (1) der EU-WRRL und der LAWA-Arbeitshilfe (1.2.1.1.) streng nach oberirdischen Wasserscheiden und möglichst unter Berücksichtigung der hydrogeologischen Teilräume abgegrenzt. Es wurden Einzugsgebietsflächen von 50 bis 500 km² Größe aggregiert.

GWB: Strontium

Darstellung von Strontium

HÜK200: Einstufung des Oberen Grundwasserleiters in Durchlässigkeitsklassen

Die Einstufung des Oberen Grundwasserleiters in Durchlässigkeitsklassen erfolgte in Anlehnung an die hydrogeologische Kartieranleitung (Geol.Jb., G, H.2, 1997) anhand von Pumpversuchsdaten, die den jeweiligen hydrogeologischen Einheiten zugeordnet wurden. Die Inhalte entsprechen der HÜK 200 der BGR.

HÜK200: Einstufung des Oberen Grundwasserleiters in Grundwasserleitertypen

Die Einstufung des Oberen Grundwasserleiters in Grundwasserleitertypen erfolgte anhand des Hohlraumtyps sowie der geochemischen Beschaffenheit des durchflossenen Grundwasserleiters (Kombination der Attribute). Geochemische Verhältnisse in der Sickerwasserzone bleiben unberücksichtigt. Die Inhalte entsprechen der HÜK 200 der BGR.

GWB: Rubidium

Darstellung von Rubidium

Waldfunktionenkartierung für Mecklenburg-Vorpommern

Kartierung der Schutz- und Erholungsfunktionen des Waldes als Bestandteil der forstlichen Rahmenplanung (§ 9 Landeswaldgesetz M-V) Die Wälder in Mecklenburg-Vorpommern erfüllen vielfältige Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktionen. Aufgabe der Waldfunktionenkartierung ist die flächenmäßige Darstellung besonderer Waldfunktionen. Sie erfasst die Funktionen der Wälder für den Umwelt- und Naturschutz, für Erholung und Kultur sowie für den Ressourcenschutz. Es werden sowohl rechtsförmlich ausgewiesene Flächen berücksichtigt als auch diejenigen Bereiche, die ohne formale Bindung besonders wichtige Funktionen erfüllen. Die Waldfunktionenkartierung informiert die Öffentlichkeit, Waldbesitzer, Verwaltungen und Planungsträger über Wälder mit hervorgehobenen Schutz- und Erholungsfunktionen. Sie stellt eine wichtige Arbeitsgrundlage der Forstbehörden dar, insbesondere: - bei forstbehördlichen Entscheidungen (z. B. bei der Genehmigung von Kahlschlägen, Waldumwandlungen und Neuaufforstungen), - bei Planungen für Waldflächen; Träger öffentlicher Vorhaben haben die Waldfunktionen angemessen zu berücksichtigen, - bei der Information aller Waldbesitzer über besondere Funktionen ihrer Wälder, damit diese bei der ordnungsgemäßen Waldbewirtschaftung berücksichtigt werden können, - als wesentlicher Bestandteil der forstlichen Rahmenplanung, - bei der Ausweisung von Schutz- und Erholungswäldern nach § 21 bzw. § 22 Landeswaldgesetz M-V, - bei der Ausrichtung forstlicher Förderprogramme (z. B. Waldumbau). In den vergangenen Jahren haben sich die Ansprüche der Gesellschaft an den Wald stark gewandelt. Neue Erkenntnisse über seine Leistungen - insbesondere in den Bereichen Natur- und Artenschutz, Reinhaltung von Luft, Wasser und Boden, Tourismusentwicklung, Klimaschutz - sowie Fortschritte in der GIS -Technologie und ein verbesserter Datenbestand erforderten eine Neubearbeitung der bestehenden Waldfunktionenkartierung von 1995/96.

Trinkwasserschutzzonen im Landkreis Ammerland

Trinkwasserschutzzonen im Landkreis Ammerland im originären Datenformat

Wasserschutzgebiete (Landkreis Holzminden)

festgesetzte Wasserschutzgebiete im Landkreis Holzminden

WMS Wasserschutzgebiete Hamburg

Dieser WMS (Web Map Service) zeigt Daten zu den Hamburger Wasserschutzgebieten (WSG). Dargestellt werden die Schutzzonen II und III zur Veröffentlichung im Internet. Neben den nach §51 WHG (Wasserhaushaltsgesetz) und §27 HWaG (Hamburgisches Wassergesetz) festgesetzten Wasserschutzgebieten, werden auch die geplanten WSG gezeigt. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.

INSPIRE Bewirtschaftungsgebiete Trinkwasserschutz im UIS Baden-Württemberg

Das Thema Trinkwasserschutz umfasst die folgenden Daten aus Baden-Württemberg: Wasserschutzgebiete, die rechtskräftig festgesetzt, vorläufig angeordnet, fachtechnisch abgegrenzt und im Festsetzungsverfahren befindlich sind Wasserschutzgebietszonen, die festgesetzt und vorläufig angeordnet sind. WSG-Zonen werden nur mit zusammengefassten Zonen I und II bzw. IIA oder IIB zum Herunterladen bereitgestellt. Heilquellenschutzgebiete, die rechtskräftig festgesetzt und vorläufig angeordnet sind. | Prüfung: Konformität zu INSPIRE Durchführungsbestimmung | Dateninhalt (Bild): Konformität zu INSPIRE Durchführungsbestimmung

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