s/trinkwasserversorung/Trinkwasserversorgung/gi
Trinkwasserschutzzonen im Landkreis Ammerland im originären Datenformat
Der Kartendienst stellt die für INSPIRE gemeldete Schutzgebietsdaten des Saarlandes dar.:Wasserschutzgebiete werden auf Antrag eines Wasserversorgungsunternehmens in einem Verwaltungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung ausschließlich zum Schutz der öffentlichen Wasserversorgung (Trinkwasserversorgung) ausgewiesen. Im Saarland werden die Schutzgebiete in drei Zonen unterteilt: Zone I (Fassungsbereich einer Bohrung, Quellfassung); Zone II (Die Abgrenzung erfolgt nach der aus den hydrogeologischen Bedingungen berechneten Fließdauer des Grundwassers von 50 Tagen bis zur Förderanlage. Diese Zone ist besonders vor Belastungen durch pathogene Keime und Parasiten zu schützen, da diese in die Förderanlage gelangen können); Zone III (Hierbei handelt es sich um den nach hydrogeologischen Gesichtspunkten abgegrenzten Einzugsbereich der Förderanlage. Verunreinigungen durch langlebige chemische Stoffe innerhalb dieses Gebietes können im Laufe der Zeit in die Förderanlage gelangen, so dass besondere Schutzmaßnahmen gegen das Eindringen dieser Stoffe erforderlich sind). Der Datensatz der Wasserschutzgebiete des Saarlandes enthält bis dahin ausgewiesenen Wasserschutzgebiete sowie die seit der Ersterfassung im Mai 2009 aufgehobenen Gebiete. Die aufgehobenen Gebiete sind gekennzeichnet indem das Attribut AUFHEBUNG das entsprechende Datum der Aufhebung enthält. Folgende Attributinformationen liegen vor: NR = Nummer des WSG, NAME = Name des WSG, BEGUENSTIG = Begünstigte Gemeinde, ERSTELLT = Nennung des Datenerfassers, ERFASSUNG = Erfassungmaßstab INFO = Link zu den dazugehörigen Metadaten, RECHTSGRUNDLAGE = Rechtsgrundlage, SCHUTZZONE = Schutzzone, AUFHEBUNG = Datum der Aufhebung des WSG, VERORD = Datum der Erstverodnung, UND_VERORD = Datum weiterer Verordnungen, sofern vorhanden VERORDNUNG = Zusammenfassung von VERORD und UND_VERORD als Textfeld zur einfachen Darstellung, LAND = enthält ein Kürzel für das Bundesland, indem das WSG liegt, da Teile verschiedener Gebiete in Rheinland-Pfalz liegen, OIDEXT = Zusammenschluß aus NR des WSG, der Schutzzone und dem Bundesland; diese sind zur übersichtlicheren Darstellung erforderlich.
Ein Wasserwerk ist eine Anlage zur Aufbereitung und Bereitstellung von Trinkwasser. Wesentliche Bestandteile sind unter anderem Filter, Pumpen und oft auch ein Wasserspeicher bzw. Wasserbehälter. Dazu kommen Hochbehälter, Armaturen und Schalträume, wo die Verteilung des Trinkwassers in das Leitungsnetz gesteuert und überwacht wird. In größeren Wasserwerken werden auch Laboratorien betrieben, die die chemische und biologische Zusammensetzung des Wassers kontrollieren. Erfolgt die Wasserversorgung aus dem Grundwasser, befindet sich das Wasserwerk meist direkt bei den Brunnen. Das Gelände ist meist als Zone I eines Trinkwasserschutzgebietes ausgewiesen. Auch Grundwasseranreicherungsanlagen, welche zusätzliches Fließwasser aus Flüssen oder Bächen in das Grundwasser einbringen (Uferfiltration), sind häufig Bestandteil eines solchen Wasserwerks.
§ 2 Nummer 3 der Verordnung über den Bebauungsplan Billstedt 103 vom 18. September 2007 (HmbGVBl. S. 299) erhält folgende Fassung: 3. Für die Beheizung und die Wasserversorgung gilt: 3.1 Neu zu errichtende Gebäude sind für Beheizung und Warmwasserversorgung an ein Wärmenetz anzuschließen und über dieses zu versorgen. Die Wärme muss überwiegend aus erneuerbaren Energien, Abwärme oder Kraft-Wärme-Kopplung erzeugt werden. 3.2 Vom Anschluss- und Benutzungszwang nach Nummer 3.1 wird ausnahmsweise abgesehen, wenn der berechnete Jahres-Heizwärmebedarf der Gebäude nach der Energieeinsparverordnung vom 24. Juli 2007 (BGBl. I S. 1519), geändert am 29. April 2009 (BGBl. I S. 954), den Wert von 15 kWh (m2a) Nutzfläche nicht übersteigt. 3.3 Vom Anschluss- und Benutzungsgebot nach Nummer 3.1 kann auf Antrag befreit werden, soweit die Erfüllung der Anforderungen im Einzelfall wegen besonderer Umstände zu einer unbilligen Härte führen würde. Die Befreiung kann zeitlich befristet werden."
Jede Entnahme von Wasser aus öffentlichen Gewässern stellt eine Benutzung dar. Der Entscheid über eine rechtmäßige Nutzung bspw. für die Trinkwasserversorgung, Feldberegnung oder gewerbliche bzw. industrielle Nutzung obliegt der Unteren Wasserbehörde und muss per Antrag eingeholt werden.
Die Stadtwerke Nienburg / Weser GmbH betreiben und unterhalten die Erdgas- und Wassernetze in der Stadt Nienburg. Darüber hinaus beliefern sie die Stadt und einige Ortsteile mit Wasser, das zum überwiegenden Teil aus dem eigenen Wasserwerk stammt.
Das Versorgungsnetz umfasst Geodaten zur Sparte "Wasser" - Verteilnetz und Transportnetz innerhalb des Netzgebietes. Eingeschlossen sind die Wassernetze der Stadtwerke Lage und Stadtoldendorf, weil die Betriebsführung und Dokumentation der Netze durch die Westfalen Weser GmbH durchgeführt wird. Die Daten werden in einem Geografischen Informationssystem aktuell gehalten und bei berechtigtem Interesse als PDF-Datei zur Verfügung gestellt. Die Westfalen Weser Netz GmbH ist eins von vier Unternehmen, die Westfalen Weser unter sich vereint. Sie ist ein Tochterunternehmen der rein kommunalen Westfalen Weser Energie GmbH & Co. KG, an der verschiedene Städte und Gemeinden beteiligt sind. Weitere Kommunen sind Konzessionsgeber des regionalen Dienstleisters. Das operative Geschäft liegt bei der Westfalen Weser Netz GmbH und der Energieservice Westfalen Weser GmbH. Bestehende und zukünftige Beteiligungen sowie Dienstleistungen sind in der Westfalen Weser Beteiligungen GmbH gebündelt. Westfalen Weser Netz betreibt regionale Verteilnetze für Strom, Erdgas und Wasser und ist beispielsweise Ihr Partner in Sachen Hausanschlüsse oder Einspeisung regenerativer Energien.
Die Stadtwerke Lehrte betreiben das Erdgasnetz der Stadt Lehrte und ihrer Ortsteile sowie des Ortsteils Ilten der Stadt Sehnde. Mit Trinkwasser wird die Kernstadt Lehrte beliefert. Das Stromnetz wird in der Stadt Lehrte sowie ihren Ortsteilen betrieben. Die Stadtentwässerung ist in der Kernstadt Lehrte mit den Ortsteilen Ahlten, Aligse, Arpke, Hämelerwald, Immensen, Kolshorn, Klein Kolshorn, Röddensen, Sievershausen und Steinwedel für die Beseitigung von Schmutz-, Misch- und Regenwasser zuständig.
In einigen Veroeffentlichungen der letzten Jahre wird die Bildung von Ammonium aus Nitrat in Frage gestellt. Wir haben aus je einer Erd- und Talsperrensedimentprobe 60 verschiedene Staemme von nitratammonifizierenden Bakterien erhalten. Von den Bakterien, die unter anaeroben Bedingungen aus Nitrat Ammonium bilden, sind diejenigen zu trennen, die Nitrat unter Bildung von N2 oder N2O denitrifizieren. Verschieden von beiden Prozessen ist die Ammoniumbildung aus organischen, stickstoffhaltigen Verbindungen (Ammonifikation). Nitratammonifizierende Bakterien koennen auch Nitrit und teilweise Hydroxylamin unter anaeroben Bedingungen reduzieren. Sowohl bei der Denitrifikation als auch bei der Nitratammonifikation kann aus organischer Substanz Ammonium gebildet werden.
Rechtsgrundlage: Nach § 91 des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG) in Verbindung mit § 51 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) können Wasserschutzgebiete (WSG) im Interesse der öffentlichen Wasserversorgung bzw. zum Wohl der Allgemeinheit festgesetzt werden, um das Grundwasser im Gewinnungs- bzw. Einzugsgebiet einer Grundwasserentnahme vor nachteiligen Einwirkungen zu schützen. Flächen aller ausgewiesenen Wasserschutzgebiete im Kreisgebiet mit Schutzzonen von I bis III. Schutzzone I = Brunnen, Schutzzone II = nähere Umgebung um den Brunnen, Schutzzone III = weitere Schutzzone. Um den Schutz des Grundwassers/Trinkwassers zu garantieren, sieht die jeweilige Verordnung in den einzelnen Schutzzonen Einschränkungen der Nutzung (z.B. Ausbringen von Dünge- und Spritzmitteln, Materiallagerung, Bebauung) vor. WSG "Adelebsen", "Alte Riefensbeek", "Bad Sachsa", "Barbis", "Blümer Berg, Klus, Mielenhausen", "Bramwald", "Bühren", "Dankelshausen", "Eisdorf", "Friedland-Reckershausen", "Gelliehausen", "Gronespring", "Hattorf", "Hettensen", "Kleinalmerode", "Lenglern", "Lonau", "Magdeburger Stollen", "Moosgrund", "Nieste", "Oberode", "Reiffenhausen", "Reinhausen", "Renshausen", "Sattenhausen", "Scheden", "Sieber", "Sösetalsperre", "Stegemühle", "Steinatal", "Tiefenbrunn", "Uschlag", "Weendespring", "Witzenhausen", "Wulften", "Ziegenhagen", "Zorge".
Origin | Count |
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Bund | 2698 |
Kommune | 28 |
Land | 1529 |
Unklar | 2 |
Wirtschaft | 9 |
Wissenschaft | 34 |
Zivilgesellschaft | 3 |
Type | Count |
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Chemische Verbindung | 2 |
Ereignis | 19 |
Förderprogramm | 2344 |
Kartendienst | 5 |
Messwerte | 18 |
Strukturierter Datensatz | 66 |
Taxon | 1 |
Text | 718 |
Umweltprüfung | 483 |
WRRL-Maßnahme | 2 |
unbekannt | 482 |
License | Count |
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geschlossen | 1297 |
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unbekannt | 126 |
Language | Count |
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Deutsch | 3834 |
Englisch | 530 |
andere | 4 |
Resource type | Count |
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Archiv | 45 |
Bild | 30 |
Datei | 111 |
Dokument | 647 |
Keine | 2074 |
Multimedia | 2 |
Unbekannt | 22 |
Webdienst | 189 |
Webseite | 1432 |
Topic | Count |
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Boden | 2984 |
Lebewesen & Lebensräume | 3142 |
Luft | 1834 |
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Weitere | 4119 |