Trinkwasserverordnung geändert - Leitungen und Armaturen werden noch sicherer Die Trinkwasserverordnung führt erstmals verbindliche Regeln für Materialien und Werkstoffe ein, die in Kontakt mit Trinkwasser kommen. Das sehen aktuelle Änderungen vor, die am 13. Dezember 2012 in Kraft treten. Trinkwasser aus dem öffentlichen Leitungsnetz kommt in der Regel überall in Deutschland mit sehr guter Qualität in den Häusern an. Dort wo Verunreinigungen des Trinkwassers festgestellt werden, entstehen diese meistens in der Trinkwasser-Installation im Gebäude, d.h. durch falsche Materialien für Rohre, Armaturen oder Schläuche. Falsche Materialien können unerwünschte Stoffe in das Trinkwasser abgeben. Fehler bei Planung, Einbau und Materialauswahl der Installation können zur Vermehrung von Krankheitserregern wie Legionellen führen, die für Lungenentzündungen verantwortlich sind. Beides passiert insbesondere dann, wenn das Wasser zu lange im Leitungssystem stagniert. Durch die Änderung der Trinkwasserverordnung kann das Umweltbundesamt (UBA) nun zur Bewertung der hygienischen Eignung von Werkstoffen und Materialien verbindliche Anforderungen festlegen. Diese werden die bisher unverbindlichen Leitlinien nach und nach ersetzen. Jeweils zwei Jahre nach deren Festlegung dürfen bei der Neuerrichtung und Instandhaltung von Wasserversorgungsanlagen (etwa Trinkwasser-Installationen) nur noch Werkstoffe und Materialien verwendet werden, die diesen Anforderungen entsprechen. Die Novelle der Trinkwasserverordnung sieht weiterhin praktikablere Regelungen zum Legionellenschutz vor. Bereits jetzt sollten Eigentümer beim Bauen und Instandsetzen von Trinkwasser-Installationen darauf achten, dass der Installateur nur Produkte aus geprüften Werkstoffen und Materialien einbaut. Dafür veröffentlicht das Umweltbundesamt bislang unverbindliche Leitlinien und Empfehlungen, zum Beispiel für Kunststoffe, Elastomere (etwa Gummidichtungen und Membranen), Beschichtungen, Schmierstoffe und Metalle. Diese Leitlinien und Empfehlungen wird das Umweltbundesamt in den nächsten 1 bis 2 Jahren zu „Bewertungsgrundlagen“ nach dem neuen § 17 TrinkwV 2001 weiterentwickeln. Bei Bedarf kommen weitere Werkstoffgruppen hinzu. Spätestens zwei Jahre nach Veröffentlichung der Bewertungsgrundlagen müssen Hersteller ihre Produkte so umgestellt haben, dass sie diesen Anforderungen genügen. Werden dann Trinkwasser-Installationen neu errichtet oder Teile davon ausgetauscht, dürfen Betreiber von Wasserinstallationsanlagen keine Materialien mehr verwenden, die den Anforderungen widersprechen. Sofern Installateure oder Hauseigentümer schon jetzt Materialien und Werkstoffe einsetzen, die die Anforderungen der UBA -Leitlinien erfüllen, werden sie keine Schwierigkeiten haben, diese auch zukünftig einzuhalten. Jeder und jede kann unabhängig davon selbst etwas dafür tun, damit die Installation die Trinkwasserqualität nicht beeinflusst: Für Lebensmittelzwecke oder zum direkten Trinken sollte kein abgestandenes Wasser verwendet werden, sondern nur frisches und kühles aus der Leitung. Daher ist es empfehlenswert, das Wasser aus dem Hahn ablaufen zu lassen, bevor es genutzt wird: meist genügt etwa eine halbe Minute, bis es frisch und kühl heraus kommt. Dadurch werden potenzielle Stoffe aus Installationsmaterialien aus den Leitungen gespült. Neubau, Instandhaltungen und Reparaturen an der Trinkwasser-Installation sollten nur Fachleute vornehmen, die beim Wasserversorger gelistet sind - nur diese kennen die Eigenschaften des Wassers vor Ort und wissen, welche Materialien im Versorgungsgebiet geeignet und welche technischen Regeln zu beachten sind, u.a. damit sich Legionellen nicht in der Installation vermehren können. Die Änderungen der Trinkwasserverordnung sehen auch praktikablere Regelungen für die Überwachung von Legionellen vor. So wird die zu überwachende „Großanlage zur Trinkwassererwärmung“ jetzt genauer definiert. Auch der Verwaltungsaufwand wurde reduziert. Ab sofort müssen diese Anlagen nur dann dem Gesundheitsamt gemeldet werden, wenn der technische Maßnahmenwert für Legionellen, der 2011 in die Trinkwasserverordnung eingeführt wurde, überschritten ist. Die Besitzer von größeren Wohngebäuden müssen das Trinkwasser routinemäßig alle drei Jahre untersuchen lassen. Die erste Untersuchung muss bis zum 31. Dezember 2013 abgeschlossen sein. 13.12.2012
Weitere Ergebnisse aus dem bundesweiten Kinder-Umwelt-Survey (KUS) des Umweltbundesamtes Trinkwasser ist ein wichtiger Bestandteil der Nahrung. Die gesetzlichen Anforderungen sind eindeutig: Trinkwasser darf keinen Anlass zu gesundheitlicher Besorgnis bieten. Es muss alle Haushalte in einwandfreier Qualität erreichen. Die Qualität des häuslichen Trinkwassers kann aber schlechter sein als die Qualität des Wassers, das von den Wasserwerken abgegeben wird. Die Daten des Kinder-Umwelt-Surveys (KUS) des Umweltbundesamtes (UBA) zeigen, dass in den meisten Haushalten im Vergleich zu den Grenzwerten der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) die Konzentrationen im häuslichen Trinkwasser gering sind. Der KUS liefert aber auch Hinweise, dass noch in den Jahren 2003/06 in einigen Haushalten die derzeitigen oder zukünftigen Grenz- oder Leitwerte für Blei, Kupfer, Nickel und Uran überschritten gewesen sein könnten. Der Bericht dieser aktuellen Daten kann im Internet unter der Adresse http://www.umweltbundesamt.de/gesundheit/survey/us03/uprog.htm kostenlos herunter geladen werden. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des UBA und des Robert Koch-Institutes nahmen von Mai 2003 bis Mai 2006 Trinkwasserproben in 1790 Haushalten, in denen 3- bis 14-jährige Kinder lebten. Das UBA und Vertragslaboratorien untersuchten in diesen Proben Blei, Cadmium, Kupfer, Nickel und Uran. Die aktuellen Auswertungen zeigen, dass sich die mittleren Blei-, Kupfer- und Nickelkonzentrationen des häuslichen Trinkwassers 2003/06 gegenüber 1998 vor allem in den östlichen Bundesländern verändert haben: Während dort die mittleren Blei- und Nickelkonzentrationen gesunken sind, nahm die mittlere Kupferkonzentrationen zu. Diese Veränderungen lassen sich mit der Sanierung der Trinkwasserinstallationen und dem Austausch alter Rohre - Blei- gegen Kupferrohre - erklären. Die Daten des KUS bekräftigen die Empfehlungen des UBA, Trinkwasser, das länger als vier Stunden in der Leitung gestanden hat, nicht zur Zubereitung von Speisen und Getränken zu verwenden. Vor allem Säuglingsnahrung sollte immer nur mit frisch abgelaufenem Wasser zubereitet werden. Solches Wasser ist beim Austritt aus der Trinkwasserleitung etwas kühler als Stillstandswasser. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Trinkwasseruntersuchungen des KUS rät das UBA den Gesundheitsämtern und Wasserversorgungsunternehmen: In Versorgungsgebieten mit einer erhöhten Kupferlöslichkeit des Trinkwassers und einem hohen Bestand an Kupferinstallationen, ist die Kupferlöslichkeit mittels zentraler Aufbereitung so zu reduzieren, dass sich der Grenzwert für Kupfer am häuslichen Wasserhahn sicher einhalten lässt. Es ist die Pflicht der Gesundheitsämter und der Wasserversorgungsunternehmen, den Leitwert für Uran von 10 µg/l im Trinkwasser sicherzustellen. Verunreinigungen des Trinkwassers mit Uran sind hauptsächlich geogen - also natürlich in der Erde vorkommend - bedingt und somit regional geprägt. Das UBA hat die Gemeinden, in denen gehäuft erhöhte Kupfer- oder hohe Urankonzentrationen im häuslichen Trinkwasser auftraten, hierüber informiert. Zum Ende des Jahres 2008 werden die Daten des Kinder-Umwelt-Surveys interessierten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern als Public Use File zur Verfügung gestellt. 14.03.2008
Kabel gehören nicht in Trinkwasserleitungen Die Idee klingt durchaus viel versprechend: Um auf dem Land die Surfgeschwindigkeit im Internet zu erhöhen, möchte die Europäische Union (EU) Breitbandkabel durch vorhandene Energie- und Wasser-Trassen legen, zum Beispiel durch Trinkwasserleitungen. Aufwändige Erdarbeiten und Kosten ließen sich so möglicherweise vermeiden. Für Trinkwasserleitungen birgt der Vorschlag allerdings Risiken, die nicht akzeptabel sind. Darauf verweist die Trinkwasserkommission (TWK) beim Umweltbundesamt (UBA) in einer neuen Stellungnahme. An den zahlreichen Kabel-Ein- und Austrittsstellen und bei Wartungsarbeiten könnten Mikroorganismen, unter anderem auch Krankheitserreger in die Trinkwasserleitung eindringen. Die TWK rät daher davon ab, die Breitbandabdeckung über das Trinkwassernetz auszubauen. Wenn in Trinkwasserleitungen Kabel verlegt werden, muss das Trinkwassernetz für deren Einbau und Wartung häufiger geöffnet werden als bisher. Dieser Umstand birgt Gefahren für die Trinkwasserqualität. „Selbst wenn die Daten-Kabelsysteme sterilisiert sind, besteht durch die zusätzlichen Bauarbeiten am Trinkwassernetz immer die Gefahr, dass Schmutz, Mikroorganismen und Krankheitserreger ins Trinkwasser gelangen. Insofern teilen wir die Auffassung der Trinkwasserkommission,“ sagt UBA -Vizepräsident Thomas Holzmann. Zusätzliche Systeme innerhalb der Wasserleitungen führen zudem zu einer größeren Oberfläche in der Leitung und zu schlechter durchströmten Bereichen. In diesen können so genannte Biofilme gedeihen, die in geringen Mengen kein Problem sind. In stärker ausgeprägten Biofilmen siedeln sich jedoch neben Bakterien und anderen Mikroorganismen gerne Wasserasseln und andere Kleintiere an, die dort Nahrung finden. Vereinzelt sind diese Tierchen Teil des natürlichen Systems und gesundheitlich unbedenklich, in der Trinkwasserleitung sind sie aus naheliegenden Gründen jedoch unerwünscht, insbesondere wenn sie häufiger und in größeren Mengen vorkommen. Grundsätzlich gilt, dass Trinkwasserverteilungssysteme so schlicht und geradlinig wie möglich zu halten sind. Die EU-Trinkwasserrichtlinie selbst fordert, dass Verunreinigungen aus den Stoffen und Materialien, die zur Trinkwasserversorgung verwendet werden, nicht in Konzentrationen zurückbleiben dürfen, die höher sind als für ihren Verwendungszweck erforderlich. Verwendungszweck von Trinkwasserleitungen ist ausschließlich der Transport des Trinkwassers. Ohnehin gilt in der Trinkwasserversorgung das Minimierungsgebot der §§ 5 und 6 der Trinkwasserverordnung: Diese verlangen, dass Konzentrationen an Mikroorganismen und Stoffen, die das Trinkwasser verunreinigen können, so niedrig wie möglich gehalten werden. Das spricht laut TWK beim UBA ebenfalls gegen eine Verlegung andersartiger Leitungen innerhalb des Trinkwassernetzes. UBA-Vizepräsident Thomas Holzmann: „Wenn in den Trinkwasserleitungen lokale Verunreinigungen auftreten, und es dann noch Datenkabel gibt, lassen sich die Ursachen viel schwerer finden. Denn durch die zusätzlichen Kabelsysteme und Anschlussstellen entstehen zahlreiche neue Quellen für Schmutz, Krankheitserreger und Schadstoffe, die dann alle überprüft werden müssen.“ Das Umweltbundesamt empfiehlt daher Kabelschächte so anzulegen, das unterschiedliche Medien wie Gas, Wasser oder Datenverbindungen, vornherein unabhängig voneinander fließen bzw. weiter geleitet werden können. Außerhalb der Trinkwasserleitungen eignen sich zum Ausbau der Breitbandkabel auch so genannte Leerrohre.
Änderungen der Trinkwasserverordnung schützen besser vor Legionellen und Stoffen aus Installationsmaterialien Mehrere Neuerungen in der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) stärken die Qualitätsstandards für Trinkwasser. Im Fokus stehen die Trinkwasser-Installationen in Gebäuden. Diese dürfen die Qualität des Trinkwassers nicht beeinträchtigen. So müssen ab November die Trinkwasser-Installationssysteme auch in gewerblich genutzten Gebäuden wie Mietshäusern auf Legionellen untersucht werden. Bisher bestand diese Pflicht nur für öffentliche Gebäude. „Diese wesentliche Verbesserung des Verbraucherschutzes wird dazu beitragen, Legionellenkontaminationen im Trinkwasser zu verhindern.“, sagte Thomas Holzmann, der Vizepräsident des Umweltbundesamtes (UBA). Verbindlich sind nun auch technische Regeln für den Bau und Betrieb von neuen Trinkwasserversorgungs-anlagen. Dadurch soll vermieden werden, dass für Trinkwasser-Installationen ungeeignete Materialien verwendet werden, aus denen sich Stoffe in das Trinkwasser lösen könnten. Als erstes Land in der Europäischen Union (EU) führt Deutschland zudem einen Grenzwert für Uran im Trinkwasser ein. Trinkwasser-Installationen in gewerblich genutzten Gebäuden, also entsprechend Trinkwasserverordnung auch in Mietshäusern, müssen ab November 2011 auf Legionellen untersucht werden. Das legt die 1. Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung vom 3. Mai 2011 fest. Bisher galt diese Regelung nur für Gebäude, in denen Wasser an die Öffentlichkeit abgegeben wird. Die Verordnung führt zudem für Legionellen erstmals einen so genannten „technischen Maßnahmenwert“ ein. Er liegt bei 100 „koloniebildenden Einheiten“ in 100 Milliliter Wasser. Wird dieser Wert erreicht oder überschritten, kann das Gesundheitsamt den Anlagenbetreiber dazu verpflichten, die Ursache der Belastung zu ermitteln und zu beheben. Legionellen können schwere, teils tödliche Lungenentzündungen sowie das grippeähnliche Pontiac-Fieber hervorrufen. Sie sind nicht von Mensch zu Mensch ansteckend, sondern gelangen durch das Einatmen von Aerosolen in den Körper. Gefährliche Legionellenmengen können im warmen Wasser entstehen, wenn zum Beispiel durch Baufehler in den Anlagen die erforderlichen Temperaturen (Kaltwasser < 25 und Warmwasser > 55 °C) nicht eingehalten werden. So können auch stillgelegte und regelwidrig nicht abgetrennte Stränge in der Trinkwasserleitung das Legionellenwachstum fördern, weil hier das Wasser stagniert. Um die Qualität des Trinkwassers in Deutschland noch besser vor Verunreinigungen zu schützen, regelt die Trinkwasserverordnung nun den Einsatz von Installationsbauteilen strenger: Installationsbetreiber werden auf die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik verpflichtet. Sie dürfen ab sofort nur Leitungen und Armaturen einsetzen, die allenfalls ein Minimum an Stoffen abgeben und nachweislich entsprechend geprüft wurden. Ein solcher Nachweis geht aus Prüfzeichen hervor. Wer nicht geprüfte Installationsbauteile neu einbaut, begeht ab jetzt eine Ordnungswidrigkeit. Der Hintergrund für die Neuregelung: Aus fehlerhaft ausgewählten Installationsmaterialien können sich Chemikalien lösen und ins Trinkwasser gelangen. Das kann seine Qualität beeinträchtigen und auch das Wachstum von Bakterien nach sich ziehen, etwa Legionellen. Hinzu kommt ferner ein besserer Schutz vor Verunreinigung mit Wasser, das keine Trinkwasserqualität hat, wie Regenwasser oder Wasser aus der Heizungsanlage. Betreiber müssen durch Einbau einer so genannten „Sicherungseinrichtung“ nun dafür sorgen, dass kein Wasser minderer Qualität durch Rückfließen in das Trinkwassernetz gelangen kann. Eine weitere Änderung der TrinkwV betrifft das Schwermetall Uran. Ab dem 1. November führt Deutschland als einziges Land in der EU einen Uran-Grenzwert für Trinkwasser ein. Er legt eine Obergrenze von 10 Mikrogramm pro Liter Wasser fest. Relevant ist diese Änderung aber nur für wenige, meist kleine Trinkwassergewinnungsgebiete, in denen Uran lokal in höheren Konzentrationen vorkommen kann. Das Metall ist relativ giftig und unterliegt jetzt in Deutschland einem Trinkwasser-Grenzwert, der im weltweiten Vergleich sehr niedrig ist. Dieser schützt auch empfindliche Personen zuverlässig vor dem nierentoxischen Potenzial des Urans. Dagegen ist die Strahlungsaktivität von Uran erst ab einer etwa zehnmal höheren Konzentration gesundheitlich relevant. Stellungnahme der Trinkwasserkommission beim UBA (TWK) vom 03.11.2008 zu sechs häufig gestellten Fragen zu Uran im Trinkwasser: Uran im Trinkwasser - Stellungnahme der TWK zu sechs häufig gestellten Fragen PDF / 128 KB Ansprechpartner zu Fragen der Trinkwasserqualität in den Bundesländern Ansprechpartner Trinkwasserwerte PDF / 128 KB
Die Reduzierung der Einträge von Pflanzenschutzmitteln ist eine der vordringlichsten Herausforderungen im vorsorgenden Grundwasserschutz, insbesondere vor dem Hintergrund der Bedeutung des Grundwassers für die Trinkwasserversorgung in Deutschland, um eine zukünftige Verunreinigung des Trinkwassers zu verhindern. Die aktuellen Ergebnisse der Bestandsaufnahme nach EU-Wasserrahmenrichtlinie zeigen, dass vielerorts flächenhafte Belastungen des Grundwassers mit Pflanzenschutzmitteln vorliegen. Besonders häufig werden Wirkstoffe und relevante Metaboliten von Mitteln nachgewiesen, die bereits seit langer Zeit nicht mehr zugelassen sind. Aber auch die sogenannten nicht relevanten Metaboliten stehen aufgrund hoher Fundhäufigkeiten und der fehlenden rechtlichen Regulierung im Fokus der Betrachtung. Aus Gründen des vorsorgenden Trinkwasserschutzes sind die Einträge von Pflanzenschutzmitteln in das Grundwasser weitestgehend zu reduzieren, verbindliche Grenzwerte auch für die nicht relevanten Metaboliten einzuführen und die bestehenden Belastungen umfassend zu überwachen. Als erster Schritt werden im Rahmen der Umsetzung der europäischen Trinkwasserrichtlinie in nationales Recht in einer für Deutschland zu erstellenden neuen Verordnung ("Trinkwassereinzugsgebieteverordnung") auch nicht relevante Metaboliten für das Trinkwasser berücksichtigt. Auch können neue Monitoringansätze wie Non-Target- Screening im Rahmen der chemischen Gewässerüberwachung dazu beitragen, die Belastungssituation noch besser zu beurteilen. Quelle: https://www.ecomed-medizin.de/
Das Grundwasser ist eine für den Menschen lebensnotwendige Ressource. Der Bericht zur Situation und Entwicklung der Öffentlichen Trinkwasserversorgung des Landes Berlin und der Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg im Umland von Berlin (AG Wasser 1991) zeigt eine relativ angespannte Situation der Ressource Grundwasser für Berlin auf. Das theoretisch maximal verfügbare Grundwasserdargebot für West-Berlin , das sich anteilig aus der natürlichen Grundwasserneubildung, aus Uferfiltrat und aus der künstlichen Grundwasseranreicherung zusammensetzt, wird schon jetzt vollständig genutzt . Die Differenz aus dem 1990 genutzten Dargebot und dem theoretisch maximal verfügbaren Dargebot (= erkundetes Grundwasserdargebot) für Ost-Berlin bildet daher allein die Grundwasserreserve , die Gesamt-Berlin aufgrund des prognostizierten größtmöglichen Einwohnerzuwachses bis zum Jahr 2010 auf 4 Mio. fast vollständig verbrauchen wird (vgl. Tab. 1). Das heißt, daß bei weiterer Kontamination von Grundwasser keine ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit qualitativ gutem Trinkwasser mehr gewährleistet werden kann. Deshalb sollte dem Schutz des Grundwassers größte Bedeutung beigemessen werden. Erste Voraussetzung dafür ist der Schutz des Bodens vor Kontaminationen, denn vor allem die löslichen Schadstoffe werden durch Versickerung des Niederschlagswassers in das Grundwasser weitergeleitet. Die Bewertung der Verschmutzungsempfindlichkeit des Grundwassers ist von einer Reihe von Einflußfaktoren abhängig, wie z. B.: Der erste Grundwasserleiter, der hier betrachtet wird, ist durch die über ihm liegenden geologischen Deckschichten in unterschiedlichem Maße vor eintretenden Schadstoffen geschützt (natürliche Schutzwirkung). Besonders bindige Böden sind in der Lage, eine gewisse Menge von Schadstoffen, z. B. durch Einbau von Metallen in die Schichtgitter der Tonminerale, zu absorbieren. Während von diesen im Boden komplex gebundenen Schadstoffen eine relativ geringe Gefährdung des Grundwassers ausgeht, können die nicht gebundenen Schadstoffe durch Versickerung in das Grundwasser gelangen. Ein Schadstoffabbau im Boden kann durch mikrobiologische Prozesse erfolgen, ist jedoch stoffspezifisch sowie abhängig von Beschaffenheit, Temperatur und Sauerstoffgehalt des Bodens. Diese Selbstreinigung ist aber ebenso wie die Filterwirkung relativ unbedeutend. Daher stellt jede erfolgte Kontamination eine Gefahr vor allem für den ersten Grundwasserleiter dar. Sande und Kiese ohne bindigen Anteil binden auch nur sehr geringe Mengen an Schadstoffen und bieten darum dem Grundwasser kaum Schutz. Ein "gewisser" Schutz wird erst bei einer großen Mächtigkeit (>10 m) durch die Verlängerung der Sickerzeit angenommen. Für die zeitliche und räumliche Ausbreitung der Schadstoffe bzw. des Grundwassers sind der Oberflächenabfluß und seine Fließrichtung die Sickergeschwindigkeit und die horizontale Fließgeschwindigkeit im Grundwasserleiter von Bedeutung. Ein Oberflächenabfluß setzt dann ein, wenn die Versickerungszone aus bindigem Material wie Ton, Schluff und/oder Geschiebemergel besteht die Erdoberfläche eine Hangneigung aufweist ein die Versickerung übersteigendes Angebot an Niederschlagswasser vorhanden ist. Schadstoffe, die auf bindigen Böden abgelagert werden, versickern zwar nicht so schnell, können aber durch Niederschlagswasser in Senken mit sandigem Untergrund transportiert werden und stellen in diesem Fall ebenso eine große Gefahr für den ersten Grundwasserleiter dar. Die Sickergeschwindigkeit bzw. die meßbare Größe Sickerzeit ist eines der maßgeblichsten Kriterien für die Verschmutzungsempfindlichkeit des Grundwassers. Sie resultiert im wesentlichen aus dem geologischen Aufbau der über dem Grundwasser liegenden Deckschichten (Durchlässigkeitsbeiwert, Porosität) und ihren Mächtigkeiten (Fließ- bzw. Sickerweg). Mit der Zunahme des Anteils bindiger Bildungen ist eine Abnahme des Durchlässigkeitsbeiwertes und damit der Sickergeschwindigkeit verbunden. Größer werdende Flurabstände verlängern die Sickerzeit. Der lithologische Aufbau des Grundwasserleiters und das Grundwasser-Fließgefälle bestimmen die horizontale Fließgeschwindigkeit und damit die räumliche und zeitliche Ausbreitung von Schadstoffen innerhalb eines Grundwasserleiters. Da ein Grundwasserleiter nicht homogen aufgebaut ist, sondern feinsandige mit grobsandigen oder auch schluffigen Partien wechseln können, muß ein resultierender horizontaler Duchlässigkeitsbeiwert zur Berechnung der Fließgeschwindigkeit herangezogen werden. Praktisch ist es sehr schwierig, alle wichtigen Einflußgrößen für die Verschmutzungsempfindlichkeit des Grundwassers in ein Modell einfließen zu lassen. Deshalb werden für die Erarbeitung von Modellen und Karten nur die wichtigsten morpho- und geologischen Größen verwendet, wobei die Einflüsse durch die physiko-chemischen Eigenschaften der Schadstoffe sowie deren Wechselwirkungen mit dem geologischen Umfeld (z. B. das geochemische Bindungsverhalten) keine Berücksichtigung finden. Als die wichtigsten morpho- und geologischen Größen gelten: ein Geländehöhenlinienmodell (in Form einer Höhenlinienkarte, insbesondere für die Bewertung von Richtung, Geschwindigkeit und Größe des Oberflächenabflusses) ein Modell des geologischen Aufbaus und der Mächtigkeit der Deckschichten des ersten Grundwasserleiters (in Form einer differenzierten Karte der vertikalen Duchlässigkeitsbeiwerte) ein Modell der Grundwasserdynamik (in Form einer Karte der Grundwasserströmungsrichtung und -geschwindigkeit). Erste Ansätze zur Erstellung eines hydrogeologischen Modells für Berlin wurden in der Arbeitsgruppe Landesgeologie der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz entwickelt. Die detaillierte Bewertung der Verschmutzungsempfindlichkeit des Grundwassers auf der Grundlage der genannten geo- und morphologischen Faktoren war hier nicht möglich, da eine Reihe der benötigten Datengrundlagen fehlt bzw. in ihrer Genauigkeit nicht den Anforderungen entspricht.
Planfeststellungsverfahren zur Stilllegung des Endlagers für radioaktive Abfälle Morsleben Verfahrensunterlage Titel:Dosiskonversionsfaktoren zur Berechnung der Strahlenexposition in der Nachbetriebsphase von Endlagern nach dem Entwurf der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zu § 47 Strahlenschutzverordnung in Anlehnung an die Vorgehensweise im Rahmen des Planfeststellung Autor:Pröhl, G. & Gering, F. Erscheinungsjahr:2002 Unterlagen-Nr.:P 162 Revision:00 Unterlagenteil: Kurzfassung G. Pröhl, F. Gering Dosiskonversionsfaktoren zur Berechnung der Strahlenexposition in der Nachbetriebsphase von End- lagern nach dem Entwurf der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zu § 47 Strahlenschutzverordnung in Anlehnung an die Vorgehensweise im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens des geplanten Endlagers Konrad Stichwörter: Allgemeine Verwaltungsvorschrift, EURATOM-Richtlinien zu Strahlenschutz, Dosiskonversionsfaktoren, Radioaktive Kontamination des Grundwassers, Strahlenexposition, Zur Berechnung von Dosiskonversionsfaktoren zur Abschätzung der potentiellen Strahlen- exposition aufgrund einer radioaktiven Kontamination des für den Menschen nutzbaren Grundwassers in der Nachbetriebsphase eines Endlagers werden die Expositionspfade Trink- wasser, Viehtränke, Beregnung, Fischverzehr und externe Exposition berücksichtigt. Die Berechnung erfolgt nach Modell und Parametern des Entwurfs der Allgemeinen Verwaltungs- vorschrift (Stand: 11.11.2002) für eine normierte Kontamination des Grundwassers von 1 Bq/l für jedes der betrachteten Radionuklide. Darüber hinaus werden Expositionspfade berücksichtigt, die in der AVV nicht explizit berücksichtigt sind: · · · · · Ingestion von Boden durch grasende Tiere Ingestion von Boden durch Kinder und Erwachsene Inhalation von resuspendierten Bodenteilchen Externe Exposition durch Aufenthalt auf beregneten Flächen Externe Exposition durch Verwendung von kontaminierten Baumaterialien zum Hausbau Eine Analyse zeigt, dass die Vorgehensweise der AVV u.a. wegen folgender Faktoren eine Überschätzung der Exposition erwarten lässt: · · · · · Die in der AVV empfohlenen Beregnungsmengen sind etwa um einen Faktor 2 zu hoch. Die Verzehrsmengen sind um einen Faktor 2-3 höher als der Durchschnitt. Der AVV liegt die Annahme eines 100 %-igen Selbstversorgungsgrades zugrunde. Die Aufnahme von Radionukliden während der Beregnung wird nach AVV überschätzt. Die externe Exposition durch Radionuklide mit niedrigen g-Energien wird überschätzt. Zusätzlich wird die mögliche Strahlenexposition durch Freisetzung von 14CO2 aus dem Boden abgeschätzt. Eine Freisetzung von 14C02 in der Höhe von 1010 Bq/a auf einer Fläche von 1 ha liefert eine zusätzliche Dosis im Bereich von wenigen µSv/a. Den Rechnungen liegen bis auf die oben geschilderten Ergänzungen die im August 2001 in Kraft getretene Strahlenschutzverordnung sowie der Entwurf der AVV zu § 47 StrlSchV (Stand 11.11.2002) zugrunde . 2 Inhalt 1 Einleitung 2 Strahlenexposition durch Ingestion 2.1 Ingestion von Trinkwasser 2.2 Kontamination von Pflanzen 2.2.1 Radionuklidaufnahme während der Beregnung 2.2.2 Radionuklidaufnahme aus dem Boden und Migration im Boden 2.2.3 Pflanzenkontamination durch C-14 2.3 Kontamination tierischer Nahrungsmittel 2.4 Kontamination von Fisch 2.5 Verzehrgewohnheiten 2.6 Dosisfaktoren 3 Exposition durch Inhalation von resuspendierten Bodenpartikeln 4 Exposition durch externe Bestrahlung 4.1 Exposition durch Aufenthalt auf Ufersedimenten 4.2 Exposition durch Aufenthalt auf mit kontaminiertem Wasser beregneten Flächen 4.3 Externe Exposition durch die Verwendung von kontaminierten Baustoffen 4.3.1 Berechnung von Kermaraten 4.3.2 Diskussion des betrachteten Szenarios 5 Ergebnisse 6 Strahlenexposition durch aus dem Boden austretendes 14CO2 6.1 Freisetzung von CO2 aus dem Boden 6.2 Methan im Boden 6.3 Verbrauch von CO2 während der Photosynthese 6.4 Strahlenexposition durch aus dem Boden freigesetztes 14CO2 6.5 Bewertung der Ergebnisse 7 Diskussion der Ergebnisse 7.1 Abschätzung der Ingestionsdosis nach AVV 7.2 Abschätzung der externen Exposition nach AVV 7.3 Strahlenexposition durch aus dem Boden austretendes 14CO2 8 Literatur Anhang: Tabelle A1: Normierte effektive Dosen für alle Altersgruppen, Summe über alle Expositionspfade Tabelle A2a-g:Normierte effektive Dosis (einschl. Tochternuklide) und Beiträge der Expositionspfade für alle Altersklassen Tabelle A3a-g:Organdosen, Altersgruppe: 12-17a, Fortsetzung (die Exposition durch Verwendung von kontaminierten Baumaterialien ist hier nicht berücksichtigt, da für diesen Pfad nur effektive Dosen gerechnet wurden) Dieser Bericht enthält 84 Seiten. 3 4 6 6 6 6 7 11 12 14 14 16 17 18 18 20 21 22 23 24 26 26 26 28 29 31 33 33 35 35 36
Planfeststellungsverfahren zur Stilllegung des Endlagers für radioaktive Abfälle Morsleben Verfahrensunterlage Titel:Dosiskonversionsfaktoren zur Berechnung der Strahlenexposition in der Nachbetriebsphase von Endlagern nach dem Entwurf der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zu § 47 Strahlenschutzverordnung in Anlehnung an die Vorgehensweise im Rahmen des Planfeststellung Autor:Pröhl, G. & Gering, F. Erscheinungsjahr:2002 Unterlagen-Nr.:P 162 Revision:00 Unterlagenteil: Kurzfassung G. Pröhl, F. Gering Dosiskonversionsfaktoren zur Berechnung der Strahlenexposition in der Nachbetriebsphase von End- lagern nach dem Entwurf der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zu § 47 Strahlenschutzverordnung in Anlehnung an die Vorgehensweise im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens des geplanten Endlagers Konrad Stichwörter: Allgemeine Verwaltungsvorschrift, EURATOM-Richtlinien zu Strahlenschutz, Dosiskonversionsfaktoren, Radioaktive Kontamination des Grundwassers, Strahlenexposition, Zur Berechnung von Dosiskonversionsfaktoren zur Abschätzung der potentiellen Strahlen- exposition aufgrund einer radioaktiven Kontamination des für den Menschen nutzbaren Grundwassers in der Nachbetriebsphase eines Endlagers werden die Expositionspfade Trink- wasser, Viehtränke, Beregnung, Fischverzehr und externe Exposition berücksichtigt. Die Berechnung erfolgt nach Modell und Parametern des Entwurfs der Allgemeinen Verwaltungs- vorschrift (Stand: 11.11.2002) für eine normierte Kontamination des Grundwassers von 1 Bq/l für jedes der betrachteten Radionuklide. Darüber hinaus werden Expositionspfade berücksichtigt, die in der AVV nicht explizit berücksichtigt sind: · · · · · Ingestion von Boden durch grasende Tiere Ingestion von Boden durch Kinder und Erwachsene Inhalation von resuspendierten Bodenteilchen Externe Exposition durch Aufenthalt auf beregneten Flächen Externe Exposition durch Verwendung von kontaminierten Baumaterialien zum Hausbau Eine Analyse zeigt, dass die Vorgehensweise der AVV u.a. wegen folgender Faktoren eine Überschätzung der Exposition erwarten lässt: · · · · · Die in der AVV empfohlenen Beregnungsmengen sind etwa um einen Faktor 2 zu hoch. Die Verzehrsmengen sind um einen Faktor 2-3 höher als der Durchschnitt. Der AVV liegt die Annahme eines 100 %-igen Selbstversorgungsgrades zugrunde. Die Aufnahme von Radionukliden während der Beregnung wird nach AVV überschätzt. Die externe Exposition durch Radionuklide mit niedrigen g-Energien wird überschätzt. Zusätzlich wird die mögliche Strahlenexposition durch Freisetzung von 14CO2 aus dem Boden abgeschätzt. Eine Freisetzung von 14C02 in der Höhe von 1010 Bq/a auf einer Fläche von 1 ha liefert eine zusätzliche Dosis im Bereich von wenigen µSv/a. Den Rechnungen liegen bis auf die oben geschilderten Ergänzungen die im August 2001 in Kraft getretene Strahlenschutzverordnung sowie der Entwurf der AVV zu § 47 StrlSchV (Stand 11.11.2002) zugrunde . 2 Inhalt 1 Einleitung 2 Strahlenexposition durch Ingestion 2.1 Ingestion von Trinkwasser 2.2 Kontamination von Pflanzen 2.2.1 Radionuklidaufnahme während der Beregnung 2.2.2 Radionuklidaufnahme aus dem Boden und Migration im Boden 2.2.3 Pflanzenkontamination durch C-14 2.3 Kontamination tierischer Nahrungsmittel 2.4 Kontamination von Fisch 2.5 Verzehrgewohnheiten 2.6 Dosisfaktoren 3 Exposition durch Inhalation von resuspendierten Bodenpartikeln 4 Exposition durch externe Bestrahlung 4.1 Exposition durch Aufenthalt auf Ufersedimenten 4.2 Exposition durch Aufenthalt auf mit kontaminiertem Wasser beregneten Flächen 4.3 Externe Exposition durch die Verwendung von kontaminierten Baustoffen 4.3.1 Berechnung von Kermaraten 4.3.2 Diskussion des betrachteten Szenarios 5 Ergebnisse 6 Strahlenexposition durch aus dem Boden austretendes 14CO2 6.1 Freisetzung von CO2 aus dem Boden 6.2 Methan im Boden 6.3 Verbrauch von CO2 während der Photosynthese 6.4 Strahlenexposition durch aus dem Boden freigesetztes 14CO2 6.5 Bewertung der Ergebnisse 7 Diskussion der Ergebnisse 7.1 Abschätzung der Ingestionsdosis nach AVV 7.2 Abschätzung der externen Exposition nach AVV 7.3 Strahlenexposition durch aus dem Boden austretendes 14CO2 8 Literatur Anhang: Tabelle A1: Normierte effektive Dosen für alle Altersgruppen, Summe über alle Expositionspfade Tabelle A2a-g:Normierte effektive Dosis (einschl. Tochternuklide) und Beiträge der Expositionspfade für alle Altersklassen Tabelle A3a-g:Organdosen, Altersgruppe: 12-17a, Fortsetzung (die Exposition durch Verwendung von kontaminierten Baumaterialien ist hier nicht berücksichtigt, da für diesen Pfad nur effektive Dosen gerechnet wurden) Dieser Bericht enthält 84 Seiten. 3 4 6 6 6 6 7 11 12 14 14 16 17 18 18 20 21 22 23 24 26 26 26 28 29 31 33 33 35 35 36
GSF-Forschungszentrum für Umwelt und Gesundheit Institut für Strahlenschutz Abschätzung der potentiellen Strahlenexposition in der Nachbe- triebsphase der Schachtanlage Asse G. Pröhl GSF-Auftrags Nr. 31/181168/99/T FE-Nr. 76278 Oktober 2006 Dieser Bericht ist im Auftrag des GSF-Forschungsbergwerkes Asse erstellt worden. Der Auftraggeber behält sich alle Rechte vor. Insbesondere darf dieser Bericht nur mit seiner Zustimmung zitiert, ganz oder teilweise vervielfältigt o- der Dritten zugänglich gemacht werden. 1 Einleitung4 2 Standortbedingungen5 2.1 Bodenbedingungen5 2.2 Klimatische Bedingungen7 3 Potentielle Expositionspfade8 3.1 Exposition durch kontaminiertes Grund- und Oberflächenwasser8 3.2 Exposition durch aus dem Boden austretendes 14C9 4 Strahlenexposition durch Nutzung kontaminierter Wässer9 4.1 Betrachtete Expositionspfade 4.1.1 Expositionspfade der AVV 4.1.2 Zusätzliche, in der AVV nicht vorgesehene Expositionspfade9 9 10 4.2 Randbedingungen der Exposition10 4.3 Relevanz der Expositionspfade 4.3.1 Verfügbarkeit von Grundwasser 4.3.2 Expositionspfad Trinkwasser und Viehtränke 4.3.3 Expositionspfad Beregnung10 10 11 11 4.4 Modellierung der Expositionspfade 4.4.1 Ingestion von Trinkwasser 4.4.2 Kontamination von Pflanzen durch Beregnung 4.4.3 Radionuklidaufnahme aus dem Boden und Auswaschung in tiefere Schichten 4.4.4 Radionuklidtransfer in tierische Nahrungsmittel 4.4.5 Exposition durch Inhalation kontaminierter Bodenpartikel 4.4.6 Kontamination von Fisch 4.4.7 Dosisleistung auf beregneten Flächen 4.4.8 Dosisleistung auf kontaminierten Ufersedimenten16 16 16 21 24 24 25 25 27 4.5 Berechnung der Exposition 4.5.1 Verzehr- und Lebensgewohnheiten 4.5.2 Dosisfaktoren 4.5.3 Strahlenexposition durch Ingestion 4.5.4 Exposition durch Inhalation 4.5.5 Externe Exposition28 28 28 29 29 29 4.6 Beurteilung der Teilmodelle des Berechnungsverfahrens29 5 Strahlenexposition durch aus dem Boden freigesetzten gasförmiges 14C 5.1 Freisetzung von CO2 aus dem Boden 5.2 Methan im Boden 5.3 Berechnung der Exposition durch aus dem Boden freigesetztes 14CO230 31 31 31 2 6 Ergebnisse33 6.1 Berechnung normierter potentieller Expositionen (Dosiskonversionsfaktoren)33 6.2 Berechnung potentieller Expositionen durch Radionuklide im Wasser36 6.2.1 Einschränkungen der Nutzbarkeit von NaCl-haltigen Wässern38 6.2.2 Abschätzung der potentiellen Exposition38 6.3. Sensitivitätsbetrachtunge 6.3.1 Verzehrgewohnheiten 6.3.2 Veränderte Klimabedingungen 6.3.3 Berechnungen strikt nach AVV 6.3.4 Ergebnisse der Sensitivitätsbetrachtungen41 41 41 42 42 7 Zusammenfassung und Schlussfolgerungen43 8 Literatur45 3
Origin | Count |
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Bund | 92 |
Land | 8 |
Type | Count |
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Förderprogramm | 77 |
Text | 15 |
unbekannt | 7 |
License | Count |
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geschlossen | 21 |
offen | 78 |
Language | Count |
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Deutsch | 99 |
Englisch | 5 |
Resource type | Count |
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Dokument | 6 |
Keine | 49 |
Unbekannt | 1 |
Webdienst | 1 |
Webseite | 44 |
Topic | Count |
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Boden | 74 |
Lebewesen & Lebensräume | 96 |
Luft | 65 |
Mensch & Umwelt | 99 |
Wasser | 99 |
Weitere | 98 |