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Bodenabbau, Trockenabbau im Landkreis Nienburg/Weser

Geodaten der Flächen im Landkreis Nienburg/Weser, die sich im Trockenabbau befinden. Begriff Trockenabbau: Bei dieser Abbaumethode wird bei der Gewinnung der Bodenschätze kein Grundwasser freigelegt. Im Landkreis Nienburg/Weser findet Trockenabbau ausschließlich im Übertagebau statt. Untertagebau zur Gewinnung von tiefer liegenden Rohstoffen, wie z.B. Kohle oder Salz findet im Landkreis derzeit nicht statt. Im Landkreis Nienburg/Weser wird im Trockenabbauverfahren hauptsächlich Sand und Kies sowie Torf in den Hochmooren Lichtenmoor, Borsteler Moor und Siedener Moor sowie im Großen Moor bei Uchte abgebaut. Der einzige Steinbruch des Landkreises befindet sich in der Gemarkung Münchehagen.

Abgrabungsgenehmigungsverfahren für Kiesabbau mit Wiederverfüllung im Bereich Schiltberg Aufhausen, Landkreis Aichach-Friedberg.

Am 13.07.2018 ging beim Landratsamt Aichach-Friedberg der Antrag der Firma Schweiger Straßenbau GmbH auf Erteilung einer Abgrabungsgenehmigung ein. Die Schweiger Straßenbau GmbH, Schmelchen 2, 856250 Altomünster plant im Landkreis Aichach-Friedberg nördlich der Bergener Straße im Nordwesten von Aufhausen bei Schiltberg einen Kiesabbau auf einer Teilfläche der Fl.-Nr. 1228 der Gemarkung Aufhausen. Das Planungsgebiet liegt in einem Waldstück des südwestlichen Mühlengrundes zwischen Bergen und Aufhausen, knapp 3 km Luftlinie von Schiltberg entfernt. Das Planungsgebiet ist weitgehend durch einen forstwirtschaftlich genutzten Fichtenforst geprägt. Der geplante Abbau liegt im Landschaftsschutzgebiet „Weilachtal“ (LSG-00439.01). Dieses wird hauptsächlich durch die Lebensraumtypen Feuchtwald, Gewässerbegleitgehölz sowie Feuchtgebietskomplexe gekennzeichnet. Der Gesamtumgriff des Trockenabbaus beträgt ca. 7,5 ha. Abzüglich der Sicherheitsabstände verbleiben ca. 6,4 ha Eingriffsfläche, auf der der Trockenbau stattfinden soll. Vor Beginn des Abbaus ist die Rodung des Gehölzbestandes erforderlich. Es handelt sich überwiegend um Nadelholzforste unterschiedlicher Altersklassen. Hauptbaumart ist die Fichte mit vereinzelten Kiefern, Tannen und Buchen. Das gesamte Gelände soll nach dem Abbau wiederverfüllt, rekultiviert und wiederaufgeforstet werden. Abbau, Wiederverfüllung und Rekultivierung/Aufforstung sollen in sieben aufeinanderfolgenden Abschnitten I – VII erfolgen. Für den geplanten Kiesabbau mit Wiederverfüllung auf dem Grundstücken mit den Fl.Nr 1228 der Gemarkung Aufhausen wurde eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach § 7 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchgeführt. Diese Vorprüfung hat ergeben, dass Schutzkriterien nach Anlage 3 zum UVPG betroffen sind und nicht auszuschließen ist, dass das Vorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann. Eine Pflicht zur Durchführung einer UVP nach § 5 UVPG wurde festgestellt. Insbesondere können durch die geplante Abgrabung nachteilige Umweltauswirkungen auf Landschaft, Fauna und Biotope nicht ausgeschlossen werden.

Erweiterung der Abbaufläche des Tagebaus "Ja´s Straute um das Abbaufeld Ja´s Straute III"

Die "Sandgruben und Verfüllungen Ellekotten GmbH" beabsichtigt den bestehenden Tagebau "Ja´s Straute" in Bottrop-Kirchhellen um das Abbaufeld "Ja´s Straute III" zu erweitern. Durch diese Erweiterung wird die derzeit zugelassene Betriebsfläche von ca. 11,7 ha um ca. 4,3 ha auf dann ca. 16,1 ha in westlicher Richtung erweitert. Der Abbau im Erweiterungsbereich soll wie bisher im konventionellen Trockenabbau mit Wasserhaltung erfolgen. Die geplante Abbautiefe liegt wie bisher bei ca. 5 m unter Geländeoberkante.

Kiesabbau "Mordfeld West III": Antrag auf Genehmigung zur Abbauerweiterung, Mordfeld West III im Trockenabbauverfahren bei Mordfeld (Altötting) und Antrag auf Tektur der genehmigten Abbauerweiterung Mordfeld West (AZ: K2017/0636) der Firma Inn-Kies Altötting-Mühldorf GmbH & Co. KG

Die Firma Inn-Kies Altötting-Mühldorf GmbH & Co. KG beantragte am 30.05.2022 das o. g. Abgrabungsvorhaben. Der Gesamtumgriff der Abbauerweiterung “Mordfeld West III” beträgt 11,5 ha. Das Abbaugebiet der Erweiterung liegt unmittelbar angrenzend (südlich und westlich) zu den bereits bestehenden Kiesabbauflächen „Mordfeld West I“ und „Mordfeld West II“. Die Abbauflächen liegen gemäß Regionalplan 18 Südostoberbayern im Vorranggebiet 101K3 für Bodenschätze (Kies/Sand). Das Landratsamt Altötting hat mit Bescheid vom 08.02.2023 und Änderungsbescheid vom 19.12.2023 das o. g. Abgrabungsvorhaben gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BayAbgrG unter dem Aktenzeichen „51-2022/0573 AG BG“ genehmigt. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung wurde nicht durchgeführt. Genehmigt wurde ein Trockenabbau mit anschließender Rekultivierung. Die genehmigte Abbaumenge beträgt max. 200.000 m³ pro Jahr. Der Abbau wurde in drei Abbauabschnitten genehmigt. Die Zu- und Abfahrt befindet sich im Norden des Abbaugebiets auf den Pilgerweg. Die Rekultivierung hat bis spätestens 31.01.2039 bzw. spätestens ein Jahr nach Beendigung des Kiesabbaus zu erfolgen. Im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (Antrag gemäß § 80 Abs. 5 VwGO) stellte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 10.01.2025 (Az. 1 CS 24.1368) fest, dass für das o. g. Abgrabungsvorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen ist. Die UVP-Pflicht ergibt sich aus Art. 8 Abs. 1 Satz 1 BayAbgrG bzw. Art. 8 Abs.2 Nr. 2 BayAbgrG, weil das Gesamtvorhaben 10 ha überschreitet. Am 21.02.2025 beantragte die Firma Inn-Kies Altötting-Mühldorf GmbH & Co. KG die Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung. Am 06.06.2025 wurde der UVP-Bericht (§ 16 UVPG) vorgelegt. Das Landratsamt Altötting führt die Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne eines ergänzenden Verfahrens durch (§ 4 Abs. 1 b Satz 1 UmwRG). Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist unselbstständiger Teil des abgrabungsrechtlichen Verfahrens. Zuständig für die Erteilung der abgrabungsrechtlichen Genehmigung ist das Landratsamt Altötting als Untere Bauaufsichtsbehörde.

Rohstoffgewinnung im Landkreis Nienburg/Weser

Geodaten der Flächen im Landkreis Nienburg/Weser, die sich im Nass- oder Trockenabbau befinden.

Erweiterung des Kiesabbaus des Kieswerks Schray GmbH & Co. KG auf Gemarkung Steißlingen

Die Kieswerk Schray GmbH & Co. KG hat beim Landratsamt Konstanz, Amt für Baurecht und Umwelt, die Zulassung der Erweiterung des Kiesabbaus auf Teilflächen der Flurstücke Nrn. 8277/11, 6926, 6928, 8277/3 und 8279/5 der Gemarkung Steißlingen beantragt. Die beantragte Erweiterungsfläche hat eine Größe von 20,5 ha, die in fünf Abbauabschnitte gegliedert wird. Sie wird im Westen durch die Landesstraße L 223, im Süden durch die Bundesstraße B 33 neu und im Norden und Osten durch die aktuellen und früheren Abbaubereiche Makariushau, Stockfeld und Grubenwald begrenzt. Die beantragte Erweiterung liegt im Teilregionalplan „Oberflächennahe Rohstoffe“ des Regionalverbands Hochrhein-Bodensee in einem ausgewiesenen Vorranggebiet für den Abbau. Der Kiesabbau soll als Trockenabbau erfolgen. Rekultivierungsziel ist die Wiederherstellung des Geländeprofils und die Wiederaufforstung. Der Abbau, die Rekultivierung und die Wiederaufforstung sollen schrittweise in Abbauabschnitten durchgeführt werden. Der Abbau soll voraussichtlich 8 Jahre dauern; die Rekultivierung und Wiederaufforstung sollen nach 15 Jahren abgeschlossen sein. Für den Trockenkiesabbau und für die Wiederverfüllung der Kiesgrube ist eine naturschutzrechtliche Genehmigung gemäß § 19 Naturschutzgesetz (NatSchG), eine baurechtliche Genehmigung gemäß § 58 Landesbauordnung (LBO) sowie eine Befreiung von der Wasserschutzgebietsverordnung für den Tiefbrunnen Viehweide gemäß § 52 Wasserhaushaltsgesetz (WHG), für die befristete Waldumwandlung eine forstrechtliche Genehmigung gemäß § 11 Landeswaldgesetz (LWaldG) erforderlich. Außerdem ist eine artenschutzrechtliche Ausnahme gemäß § 45 Abs. 7 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) zu prüfen. Aufgrund der Verfahrenskonzentration des § 19 Abs. 3 NatSchG ist das Landratsamt Konstanz - Amt für Baurecht und Umwelt, neben den naturschutz- und baurechtlichen Genehmigungen und der wasserrechtlichen Befreiung auch für die Erteilung der forstrechtlichen Genehmigung und der artenschutzrechtlichen Ausnahme zuständig. Über die forstrechtliche Genehmigung und eine artenschutzrechtliche Ausnahme entscheidet das Landratsamt Konstanz im Benehmen mit dem Regierungspräsidium Freiburg, Abteilungen 5 und 8.

Bodenabbau (Landkreis Hameln-Pyrmont)

Geodaten der Flächen im Landkreis Hameln-Pyrmont, die sich im Nass- und Trockenabbau befinden. Dazu gehört insbesondere der Kies/Sand- und Gesteinsabbau.

Abgrabungsvorhaben der Firma SKB

Kieswerk Niederkassel Osterweiterung der Abgrabung im Rhein-Sieg-Kreis, Stadt Niederkassel Gemarkung Niederkassel, Flur 16, Flurstück 100 Gemarkung Rheidt, Flur 4, Flurstück 185 Gemarkung Uckendorf, Flur 3, Flurstück 46 Antrag nach §§ 3 und 7 AbgrG NRW auf Trockenabgrabung von Kies und Sand mit anschließender Verfüllung Die SKB GmbH & Co. KG betreibt auf dem Gebiet der Stadt Niederkassel in der Gemarkung Niederkassel, Flur 16, die Gewinnung von Kies und Sand, sowohl in Form einer Nassabgrabung als auch im Trockenabbau. Die Fristen für die Abgrabung enden zum 31.03.2028, für die anschließende Herrichtung enden am 31.03.2029. Um auch darüber hinaus den anhaltenden Rohstoffbedarf im Raum decken und die Sicherung des Standortes gewährleisten zu können, beabsichtigt das Unternehmen nun östlich des vorhandenen Sees den Aufschluss neuer Abgrabungsflächen auf einer Fläche von insgesamt etwa 19,4 ha, wovon etwa 18,2 ha reine Abbaufläche sein werden. Der Abbau des Rohstoffs soll im Trockenschnitt bis auf eine Tiefe von 47,0 m NHN erfolgen. Das Antragsgelände grenzt östlichan den vorhandenen „Niederkasseler See“ an und wird derzeit als Intensivacker genutzt. Anschließend wird die Fläche sukzessive bis auf die ursprüngliche Geländehöhe mit unbelastetem Bodenaushub wieder verfüllt und größtenteils der landwirtschaftlichen Nutzung zur Verfügung gestellt. Auf Teilflächen erfolgen landschaftspflegerische Maßnahmen, die auch der Kompensation des Eingriffs in Natur und Landschaft dienen.Das bestehende Kieswerk der SKB, das in etwa 500 m Entfernung (Luftlinie) nördlich vom westlichen Teil des „Niederkasseler Sees“ liegt, soll weiter wie bisher genutzt werden. Die Erschließung von der geplanten Osterweiterung dorthin soll innerbetrieblich erfolgen. Dazu ist am Südrand des östlichen Teils des Niederkasseler Sees“, dem sog. „Lehmacher See“ (s. Kap. 1.2), auf einer Länge von ca. 190 m die Anschüttung einer etwa 15 m breiten Trasse geplant, über die sowohl das Förderband zum Abtransport der Rohstoffe aus der Erweiterung zum Kieswerk als auch der Antransport des Verfüllmaterials erfolgen soll. die SKB GmbH & Co. KG hat am 20.01.2025 einen Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zur Abgrabung und anschließender Verfüllung für die Flächen in der Stadt Niederkassel, Gemarkung Niederkassel, Flur 16, Flurstück 100, Gemarkung Rheidt, Flur 4, Flurstück 185 und Gemarkung Uckendorf, Flur 3, Flurstück 46 gestellt. Die Flächen liegen in unmittelbarer Nähe zur bisherigen Abgrabung. Zu diesem Antrag habe ich Sie bereits beteiligt. Am 11.12.2025 änderte die SKB ihren Antrag vom 20.01.2025 dahingehend ab, als dass sich die ursprünglich geplante Größe auf nun maximal 10,00 ha verringern soll und sich auch die Grenzen der geplanten Abgrabungsfläche deutlich nach „innen“ verlagern sollen, so dass ein deutlicher Abstand zur Wohnbebauung entsteht.

Kiessandtagebau Hinsdorf - Antrag auf Weiterführung im Trockenabbau < 25 ha im Erweiterungsfeld Südost

Die GILDE GmbH ist Inhaberin der Bewilligung „Hinsdorf“ (Berechtsams-Nr.: II-B-f-110/94) zur Gewinnung von Kiesen und Kiessanden zur Herstellung von Betonzuschlagstoffen. Die Bewilligung ist aktuell bis zum 31.01.2044 befristet. Das bislang genehmigte Gewinnungsfeld ist im ausschließlich zugelassenen Trockenabbau mittlerweile größtenteils ausgekiest. Für die Sicherung des Weiterbetriebes und die Belieferung von Baumaterial für den Lückenschluss der B 6n in unmittelbarer Nähe zum Tagebau bedarf es daher einer Erweiterung der Abbaufläche. Im vorliegenden Fall wurde bisher eine Fläche von unter 10 ha im Trockenschnitt bergbaulich in Anspruch genommen. Nach Bekunden der Antragstellerin sei nunmehr die Erweiterung der Abbaufläche um ca. 14,5 ha auf 24,45 ha geplant.

Umweltverträglichkeitsprüfung für den Trockenabbau von Sand auf einer Fläche von ca. 14,42 ha (Abbaudauer ca. 20-25 Jahre) in Andervenne

Die Heese Transporte GmbH, Auf der Heese 1, 49832 Andervenne, beantragt nach §§ 9 und 10 des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes (NNatSchG) die Genehmigung für den Abbau von Sand mit einer Abbaufläche von ca. 14,42 ha im Trockenabbauverfahren auf den Grundstücken Gemarkung Andervenne, Flur 42, Flurstücke 25, 26, 27 und 29 und Flur 29, Flurstücke 9, 10, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18 und 19. Die voraussichtliche Abbaudauer beträgt 20-25 Jahre. Des Weiteren werden eine Genehmigung nach § 13 des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes (NDSchG), eine Genehmigung gemäß der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO), eine Genehmigung zur Umwandlung von Wald in eine andere Nutzungsart gemäß dem Niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) sowie eine Genehmigung zur Erstaufforstung gemäß NWaldLG beantragt. Das o.a. Vorhaben unterliegt der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 2 Abs. 1 und 2 des Niedersächsischen Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (NUVPG) i. V. m. § 7 Abs. 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Der Bericht über die voraussichtlichen Umweltauswirkungen des Vorhabens (UVP-Bericht) wurde mit Datum vom 10.07.2024 vorgelegt.

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