Geodaten der Flächen im Landkreis Nienburg/Weser, die sich im Trockenabbau befinden. Begriff Trockenabbau: Bei dieser Abbaumethode wird bei der Gewinnung der Bodenschätze kein Grundwasser freigelegt. Im Landkreis Nienburg/Weser findet Trockenabbau ausschließlich im Übertagebau statt. Untertagebau zur Gewinnung von tiefer liegenden Rohstoffen, wie z.B. Kohle oder Salz findet im Landkreis derzeit nicht statt. Im Landkreis Nienburg/Weser wird im Trockenabbauverfahren hauptsächlich Sand und Kies sowie Torf in den Hochmooren Lichtenmoor, Borsteler Moor und Siedener Moor sowie im Großen Moor bei Uchte abgebaut. Der einzige Steinbruch des Landkreises befindet sich in der Gemarkung Münchehagen.
Die "Sandgruben und Verfüllungen Ellekotten GmbH" beabsichtigt den bestehenden Tagebau "Ja´s Straute" in Bottrop-Kirchhellen um das Abbaufeld "Ja´s Straute III" zu erweitern. Durch diese Erweiterung wird die derzeit zugelassene Betriebsfläche von ca. 11,7 ha um ca. 4,3 ha auf dann ca. 16,1 ha in westlicher Richtung erweitert. Der Abbau im Erweiterungsbereich soll wie bisher im konventionellen Trockenabbau mit Wasserhaltung erfolgen. Die geplante Abbautiefe liegt wie bisher bei ca. 5 m unter Geländeoberkante.
Die Heidelberg Materials Mineralik DE GmbH, Berliner Straße 6, 69120 Heidelberg (Bergbauunternehmen) stellte beim Sächsischen Oberbergamt mit Unterlage vom 27. November 2023 den Antrag auf Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 7 Abs. 1 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) für die Erweiterung des Kiessandtagebaus Wernsdorf II auf dem Gebiet der Stadt Penig (Landkreis Mittelsachsen). Die Planänderung betrifft die Erweiterung der Abbaufläche des Kiessandtagebaus Wernsdorf II um 8 ha nordöstlich des bestehenden Vorhabens. Die Erweiterungsfläche schließt unmittelbar an den bisher zugelassenen Tagebau an. Sie grenzt im Osten an die A 72, im Süden an die K 8257 sowie eines von der Straße abgehenden Zufahrtweges, im Westen an das bestehende Abbaufeld I des Kiessandtagebaus und im Norden an landwirtschaftlich genutzte Flächen. Das Bergbauunternehmen behält für den Abbau auf der Erweiterungsfläche die bisherige Abbautechnologie bei. Die Gewinnung des Kiessandes soll im Trockenabbau erfolgen. Ein Eingriff in den Grundwasserhorizont ist nicht geplant. Vor der Gewinnung des Rohstoffes ist der Abtrag des Bodens notwendig. Diesen gewinnt das Bergbauunternehmen selektiv und setzt diesen bei der Wiedernutzbarmachung im Tagebau wieder ein. Der fakultative Rahmenbetriebsplan zum Vorhaben ist mit Bescheid vom 14. Januar 1999 einschließlich Verlängerung bis zum 31. Dezember 2030 zugelassen. Das Sächsische Oberbergamt hat zu der beantragten Erweiterung des Vorhabens gemäß § 51 UVPG in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 540), das zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 23. Oktober 2024 (BGBl. I Nr. 323) geändert worden ist, in Verbindung mit § 52 Absätze 2c und 2a Bundesberggesetz (BBergG) vom 13. August 1980 (BGBl. I S. 1310), das zuletzt durch Artikel 39 des Gesetzes vom 23. Oktober 2024 (BGBl. I Nr. 323) geändert worden ist und Nummer 15.1 der Anlage 1 zum UVPG, sowie der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben (UVP-V Bergbau) vom 13. Juli 1990 (BGBl. I S. 1420), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 18. Dezember 2023 (BGBl. 2024 I. Nr. 2) geändert worden ist, gemäß der §§ 9 bis 12 UVPG in Verbindung mit § 7 Absatz 1 UVPG eine Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht vorgenommen. Dazu hat es festgestellt, dass die Vorhaben Kiessandtagebau Wernsdorf II, Kiessandtagebau Wernsdorf-Zeisig und Kiessandtagebau Pernig-Elsdorf nach § 10 Abs. 4 UVPG kumulieren. Die Feststellung der UVP-Pflicht bzw. der Pflicht zur allgemeinen UVP-Vorprüfung hat das Sächsische Oberbergamt neben § 9 Abs. 2 UVPG deshalb auch nach den §§ 10 bis 12 UVPG vorgenommen. In die allgemeine UVP-Vorprüfung hat das Sächsische Oberbergamt die bisher zugelassenen Vorhaben zu den Kiessandtagebauen Wernsdorf II, Wernsdorf-Zeisig und Penig-Elsdorf als Vorbelastungen einbezogen.
Die Firma Inn-Kies Altötting-Mühldorf GmbH & Co. KG beantragte am 30.05.2022 das o. g. Abgrabungsvorhaben. Der Gesamtumgriff der Abbauerweiterung “Mordfeld West III” beträgt 11,5 ha. Das Abbaugebiet der Erweiterung liegt unmittelbar angrenzend (südlich und westlich) zu den bereits bestehenden Kiesabbauflächen „Mordfeld West I“ und „Mordfeld West II“. Die Abbauflächen liegen gemäß Regionalplan 18 Südostoberbayern im Vorranggebiet 101K3 für Bodenschätze (Kies/Sand). Das Landratsamt Altötting hat mit Bescheid vom 08.02.2023 und Änderungsbescheid vom 19.12.2023 das o. g. Abgrabungsvorhaben gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BayAbgrG unter dem Aktenzeichen „51-2022/0573 AG BG“ genehmigt. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung wurde nicht durchgeführt. Genehmigt wurde ein Trockenabbau mit anschließender Rekultivierung. Die genehmigte Abbaumenge beträgt max. 200.000 m³ pro Jahr. Der Abbau wurde in drei Abbauabschnitten genehmigt. Die Zu- und Abfahrt befindet sich im Norden des Abbaugebiets auf den Pilgerweg. Die Rekultivierung hat bis spätestens 31.01.2039 bzw. spätestens ein Jahr nach Beendigung des Kiesabbaus zu erfolgen. Im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (Antrag gemäß § 80 Abs. 5 VwGO) stellte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 10.01.2025 (Az. 1 CS 24.1368) fest, dass für das o. g. Abgrabungsvorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen ist. Die UVP-Pflicht ergibt sich aus Art. 8 Abs. 1 Satz 1 BayAbgrG bzw. Art. 8 Abs.2 Nr. 2 BayAbgrG, weil das Gesamtvorhaben 10 ha überschreitet. Am 21.02.2025 beantragte die Firma Inn-Kies Altötting-Mühldorf GmbH & Co. KG die Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung. Am 06.06.2025 wurde der UVP-Bericht (§ 16 UVPG) vorgelegt. Das Landratsamt Altötting führt die Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne eines ergänzenden Verfahrens durch (§ 4 Abs. 1 b Satz 1 UmwRG). Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist unselbstständiger Teil des abgrabungsrechtlichen Verfahrens. Zuständig für die Erteilung der abgrabungsrechtlichen Genehmigung ist das Landratsamt Altötting als Untere Bauaufsichtsbehörde.
Die Firma Holcim Kies und Splitt GmbH, Hamburg, plant den Abbau von Kies (Trockenabbau) auf den Flurstücken 35/1, 36, 37, 38/1, 40/1, 283/40, 43/1, 44/2, 47/1, 279/40, 280/40, 281/40, 282/40 der Flur 8 sowie auf den Flurstücken 116/1, 138/1, 117, 118, 125, 252/126 und 253/131 der Flur 9, Gemarkung Schalkholz. Das Vorhaben bedarf einer naturschutzrechtlichen Genehmigung nach § 17 Abs. 1 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch Artikel 48 des Gesetzes vom 23.10.2024 (BGBl. 2024 I Nr. 323) in Verbindung mit § 11 Abs. 2 des Ge-setzes zum Schutz der Natur (Landesnaturschutzgesetz - LNatSchG) vom 24. Februar 2010 (GVOBl. Schl.-H. S. 301, ber. S 486), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Geset-zes vom 30.09.2024 (GVOBl. S. 734). Die Genehmigung wurde am 20.12.2024 beantragt. Zuständig für die Durchführung des Genehmigungsverfahrens für den Kiesabbau ist der Kreis Dithmarschen, Der Landrat, Fachdienst Bau, Naturschutz und Regionalentwicklung, Stettiner Str. 30, 25746 Heide. Mit dem Antrag wurde eine Umweltverträglichkeitsstudie vorgelegt, in dem die voraussichtlichen Auswirkungen des UVP-pflichtigen Vorhabens auf die in § 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) genannten Schutzgüter dargestellt sind. Für das beantragte Vorhaben besteht als hinzutretendes kumulierendes Vorhaben gemäß § 11 UVPG eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Pflicht). Die Umweltverträglichkeitsprüfung des beantragten Vorhabens wird auf der Grundlage des Landesgesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (LUVPG) durchgeführt. Die nach § 19 Abs. 2 UVPG auszulegenden Unterlagen, aus denen sich die Angaben zur Art, zum Umfang und zu möglichen Auswirkungen des geplanten Vorha-bens ergeben, liegen beim Amt Kirchspielslandgemeinden Eider, Mühlenstraße 18, 25779 Hennstedt in Raum 6 bei Herrn Hans Maaßen zur Einsichtnahme aus. Die Auslegung erfolgt in dem Zeitraum vom 22.04.2025 bis zum 22.05.2025 während der allgemeinen Öffnungszeiten. Einwendungen sind schriftlich oder zur Niederschrift bis spätestens zum 05.06.2025 beim Kreis Dithmarschen, Der Landrat, Fachdienst Bau, Naturschutz und Regionalentwicklung, Stettiner Str. 30, 25746 Heide zu erbringen.
Der Firma Andreas Giese Schüttguthandel GmbH beantragt den Kies- und Sand-abbau zur Herstellung von Straßenbaustoffen in der Gemeinde und Gemarkung Mözen, Flur 005, Flurstücke 33/4, 36/1, 37/2 (tlw.), 44/1, 46/1, 47/1, 52/1, 54/1, 58/1, 61/1, 68/1, 76/1, 78/1, 77, 79, 123, 124 und 127. Die Antragsfläche liegt nördlich der Gemeinde Leezen/ Krems I (1.500 m Entfer-nung), südlich von Mözen (1.500 m Entfernung), östlich der Gemeinde Kükels (800 m Entfernung) und westlich an der B 432. Das Vorhabensgebiet umfasst ca. 20 ha, wobei nur rund 18 ha Abbaufläche sind. Die Differenz bilden die Abstandflächen und die Betriebsfläche. Der Kiesabbau soll innerhalb von maximal 25 Jahren abgeschlossen sein. Der Kies wird in einer Tiefe von ca. 24,40 bis 27,00 m über Normalhöhennull überwiegend im Trockenabbau gewonnen. In einigen Bereichen ist zudem das Verfahren der Nassauskiesung geplant. Nach der Wiederverfüllung auch mit Fremdböden wird eine extensive Grünlandnutzung mit neuen Knickstrukturen als Ausgleich hergestellt.
Am 13.07.2018 ging beim Landratsamt Aichach-Friedberg der Antrag der Firma Schweiger Straßenbau GmbH auf Erteilung einer Abgrabungsgenehmigung ein. Die Schweiger Straßenbau GmbH, Schmelchen 2, 856250 Altomünster plant im Landkreis Aichach-Friedberg nördlich der Bergener Straße im Nordwesten von Aufhausen bei Schiltberg einen Kiesabbau auf einer Teilfläche der Fl.-Nr. 1228 der Gemarkung Aufhausen. Das Planungsgebiet liegt in einem Waldstück des südwestlichen Mühlengrundes zwischen Bergen und Aufhausen, knapp 3 km Luftlinie von Schiltberg entfernt. Das Planungsgebiet ist weitgehend durch einen forstwirtschaftlich genutzten Fichtenforst geprägt. Der geplante Abbau liegt im Landschaftsschutzgebiet „Weilachtal“ (LSG-00439.01). Dieses wird hauptsächlich durch die Lebensraumtypen Feuchtwald, Gewässerbegleitgehölz sowie Feuchtgebietskomplexe gekennzeichnet. Der Gesamtumgriff des Trockenabbaus beträgt ca. 7,5 ha. Abzüglich der Sicherheitsabstände verbleiben ca. 6,4 ha Eingriffsfläche, auf der der Trockenbau stattfinden soll. Vor Beginn des Abbaus ist die Rodung des Gehölzbestandes erforderlich. Es handelt sich überwiegend um Nadelholzforste unterschiedlicher Altersklassen. Hauptbaumart ist die Fichte mit vereinzelten Kiefern, Tannen und Buchen. Das gesamte Gelände soll nach dem Abbau wiederverfüllt, rekultiviert und wiederaufgeforstet werden. Abbau, Wiederverfüllung und Rekultivierung/Aufforstung sollen in sieben aufeinanderfolgenden Abschnitten I – VII erfolgen. Für den geplanten Kiesabbau mit Wiederverfüllung auf dem Grundstücken mit den Fl.Nr 1228 der Gemarkung Aufhausen wurde eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach § 7 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchgeführt. Diese Vorprüfung hat ergeben, dass Schutzkriterien nach Anlage 3 zum UVPG betroffen sind und nicht auszuschließen ist, dass das Vorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann. Eine Pflicht zur Durchführung einer UVP nach § 5 UVPG wurde festgestellt. Insbesondere können durch die geplante Abgrabung nachteilige Umweltauswirkungen auf Landschaft, Fauna und Biotope nicht ausgeschlossen werden.
Geodaten der Flächen im Landkreis Nienburg/Weser, die sich im Nass- oder Trockenabbau befinden.
Geodaten der Flächen im Landkreis Hameln-Pyrmont, die sich im Nass- und Trockenabbau befinden. Dazu gehört insbesondere der Kies/Sand- und Gesteinsabbau.
Die EUROQUARZ GmbH beabsichtigt, den bestehenden Quarzkies- und Quarzsandtagebau Tagebau "Abbaufeld 10" um das Abbaufeld 12 mit ca. 7,7 ha in westlicher Richtung auf dann ca. 54,9 ha zu erweitern. Der Abbau im Erweiterungsbereich soll wie bisher im Trockenabbau mit anschließender Wiederverfüllung erfolgen.
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 10 |
| Kommune | 3 |
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| Förderprogramm | 6 |
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