Geodaten der Flächen im Landkreis Nienburg/Weser, die sich im Trockenabbau befinden. Begriff Trockenabbau: Bei dieser Abbaumethode wird bei der Gewinnung der Bodenschätze kein Grundwasser freigelegt. Im Landkreis Nienburg/Weser findet Trockenabbau ausschließlich im Übertagebau statt. Untertagebau zur Gewinnung von tiefer liegenden Rohstoffen, wie z.B. Kohle oder Salz findet im Landkreis derzeit nicht statt. Im Landkreis Nienburg/Weser wird im Trockenabbauverfahren hauptsächlich Sand und Kies sowie Torf in den Hochmooren Lichtenmoor, Borsteler Moor und Siedener Moor sowie im Großen Moor bei Uchte abgebaut. Der einzige Steinbruch des Landkreises befindet sich in der Gemarkung Münchehagen.
Geodaten der Flächen im Landkreis Nienburg/Weser, die sich im Nass- oder Trockenabbau befinden.
Geodaten der Flächen im Landkreis Hameln-Pyrmont, die sich im Nass- und Trockenabbau befinden. Dazu gehört insbesondere der Kies/Sand- und Gesteinsabbau.
Die GP Papenburg AG plant eine Erweiterung ihrer Abbaustätte im Kieswerk Okertal. Auf dem Flurstück 6/2 der Flur 7 in der Gemarkung Harlingerode soll südlich der Bahnlinie Oker – Vienenburg auf einer Fläche von ca. 6,5 ha im Trockenabbau Kies gewonnen werden und in den vorhandenen Betriebsanlagen im Bereich der planfestgestellten Nassauskiesung aufbereitet werden. Anschließend ist die Wiederverfüllung vorgesehen.
Der Vorhabenträger, die GKM Güstrower Kies + Mörtel GmbH, hat beim Bergamt Stralsund den Antrag auf Durchführung eines Planfeststellungsverfahren für den Kiessandtagebau Groß Tessin gestellt. Geplant ist die Erweiterung des in Betrieb befindlichen Tagebaus auf insgesamt ca. 43,9 ha, wovon die Abbaufläche eine Größe von ca. 39 ha einnehmen wird. Die Rohstoffgewinnung findet ausschließlich im Trockenabbau statt. Gewonnen bzw. entnommen wird ausschließlich der Kiesanteil (Kornanteil > 2 mm). Nach Absiebung des Kiesanteils wird der zunächst mitgeförderte Sand- und Feinkornanteil wieder in den Tagebau abbaubegleitend eingelagert. Gewinnung und Wiedereinlagerung erfolgen praktisch zeitgleich in einem Arbeitsgang. Die Vorratsberechnung hat ein Fördervolumen von ca. 0,96 Mio. m³ ergeben. Davon sind rd. 0,77 Mio. m³ Sande (75-80 %), die in der Lagerstätte verbleiben, und rd. 0,19 Mio. m³ bzw. 0,31 Mio. t (20-25%) gewinnbare Kiese, die aus der Lagerstätte entnommen werden. Die Aufbereitung des Kiesanteils erfolgt im benachbarten Tagebau Charlottenthal. Als Folge der Entnahme des Kiesanteils liegt das Geländeniveau im Bereich der Abbauflächen nach Abschluss der Gewinnung durchschnittlich 1 m niedriger als im Ausgangszustand. Die Wiedernutzbarmachung des Tagebaus zielt darauf ab, Voraussetzungen zu schaffen, die eine landwirtschaftliche Folgenutzung entsprechend der Nutzungsform vor Beginn der bergbaulichen Arbeiten ermöglicht. Es wird von einer Laufzeit des Vorhabens von 13 Jahren, voraussichtlich bis zum Jahr 2036 ausgegangen.
Die "Sandgruben und Verfüllungen Ellekotten GmbH" beabsichtigt den bestehenden Tagebau "Ja´s Straute" in Bottrop-Kirchhellen um das Abbaufeld "Ja´s Straute III" zu erweitern. Durch diese Erweiterung wird die derzeit zugelassene Betriebsfläche von ca. 11,7 ha um ca. 4,3 ha auf dann ca. 16,1 ha in westlicher Richtung erweitert. Der Abbau im Erweiterungsbereich soll wie bisher im konventionellen Trockenabbau mit Wasserhaltung erfolgen. Die geplante Abbautiefe liegt wie bisher bei ca. 5 m unter Geländeoberkante.
Die ESKA GmbH (nachfolgend: Antragstellerin) betreibt seit mehreren Jahrzehnten auf dem Gebiet der Stadt Troisdorf westlich des „Eschmarer Sees“ die Gewinnung von Sand und Kies im Trockenabbau mit anschließender Verfüllung der Abbaugrube. Grundlage für den derzeitigen Gewinnungs- und Verfüllbetrieb ist der Genehmigungsbescheid des Rhein-Sieg-Kreises vom 10.03.2020, Az.: 66.3-14.01-60, mit dem die rund 24,4 ha umfassende Abgrabung auf den Grundstücken in der Stadt Troisdorf, Gemarkung Sieglar, Flur 26, Flurstücke 52, 114, 115, 116, 118, 119, 120, 121, 122, 123, 124, 125, 126, 127, 128, 129, 130, 131, 132/1, 132/2, 132/3, 132/4, 133, 134, 135, 136, 137, 138, 140, 141, 143, 145, 146, 147, 185, 186, 187, 192/117, 193/117, 198/144, 199/144, 214/142, 215/142, 221 und 222 zugelassen wurde. Die Eigentümer der betreffenden Flächen haben der Inanspruchnahme zu Abgrabungszwecken im Vorfeld der Abgrabungsgenehmigung zwar bereits grundsätzlich zugestimmt; es liegen aber noch nicht für sämtliche Flächen zivilrechtliche Vereinbarungen vor, die der Antragstellerin einen Zugriff auf die betreffenden Flächen ermöglichen. Zur Vermeidung eines möglichen temporären Betriebsstillstands ist die Antragstellerin insofern auf Ausweichmöglichkeiten angewiesen. Deshalb sowie um den Rohstoffbedarf in der Region auch künftig decken zu können, beabsichtigt sie, ihre Abgrabung nach Westen um eine auf dem Gebiet der angrenzenden Stadt Niederkassel gelegene Fläche von 15,1 ha zu erweitern, wovon 14,3 ha reine Abbaufläche sind. Zwischen der laufenden Abgrabung und der geplanten Erweiterung, die zeitlich und räumlich in die laufende Abgrabung integriert werden soll, befindet sich der Hauptwirtschaftsweg "Die große Heerstraße", der im Zuge der Abgrabungserweiterung als Wegeverbindung für den landwirtschaftlichen Verkehr erhalten werden soll. Die Erweiterungsfläche umfasst die Flurstücke 2, 5, 6, 8-12, 15-17, 19, 20, 44, 46, 61-69, 79, 80, 84 und 85 der Flur 2 in der Gemarkung Mondorf. Sie wird nach Norden, Westen und Süden von Wirtschaftswegen begrenzt und stellt sich derzeit als intensiv genutzte Ackerfläche dar, die von zwei Wirtschaftswegen durchquert wird. Der Abbau, mit dem Kiessande in einer Größenordnung von rund 0,6 Mio. m³ in ca. 10 Jahren gewonnen werden sollen, soll im Trockenschnitt bis auf eine Tiefe von 49,5 m NHN erfolgen. Die Sohle der Abgrabung verbleibt somit mindestens 2 m über dem höchsten zu erwartenden Grundwasserstand. Nach Beendigung der abschnittsweise erfolgenden Rohstoffgewinnung wird die Erweiterungsfläche sukzessive mit unbelastetem Boden bis zur ursprünglichen Geländehöhe wiederverfüllt und größtenteils der landwirtschaftlichen Nutzung zur Verfügung gestellt. Auf Teilflächen erfolgen darüber hinaus landschaftspflegerische Maßnahmen, die auch der Kompensation des Eingriffs in Natur und Landschaft dienen. Da die Erweiterungsfläche außerhalb der im derzeit noch gültigen Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg, dargestellten Bereiche für die Sicherung und den Abbau von Bodenschätzen (BSAB) liegt und nach dem derzeitigen Planungsstand in dem in Neuaufstellung befindlichen Sachlichen Teilplan Nichtenergetische Rohstoffe (Teilplan NR, 3. Planentwurf, Stand: Dezember 2024) auch nicht für eine BSAB-Darstellung vorgesehen ist, soll in einem Vorbescheidsverfahren gemäß § 5 AbgrG NRW zunächst die planungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens in dem in den nachfolgenden, durch Unterstreichung hervorgehobenen Absätzen beschriebenen Umfang geklärt werden. Der vorliegende Vorbescheidsantrag beschränkt sich auf die Vereinbarkeit des Vorhabens mit den Zielen der Raumordnung gemäß § 35 Abs. 3 Sätze 2 und 3 BauGB und darauf, ob ihm unbenannte öffentliche Belange im Sinne des § 35 Abs. 3 Satz 1 BauGB in Gestalt von in Aufstellung befindlichen Zielen der Raumordnung entgegenstehen. Sonstige in Betracht kommende öffentliche Belange im Sinne des § 35 Abs. 3 Satz 1 BauGB und § 7 Abs. 3 AbgrG NRW, die dem Vorhaben entgegenstehen könnten sowie die Betreiberpflichten des § 22 BImSchG, sind antragsgemäß nicht Gegenstand der Entscheidung über den Vorbescheid. Hiermit wird beantragt, der Antragstellerin für die geplante Westerweiterung der Trockenabgrabung am "Eschmarer See" auf den Grundstücken in der Stadt Niederkassel, Gemarkung Mondorf, Flur 2, Flurstücke 2, 5, 6, 8-12, 15-17, 19, 20, 44, 46, 61-69, 79, 80, 84 und 85, entsprechend der beigefügten Antragsunterlagen vom März 2025 einen positiven Vorbescheid gemäß § 5 AbgrG NRW, beschränkt auf die Vereinbarkeit des Vorhabens mit den Zielen der Raumordnung gemäß § 35 Abs. 3 Sätze 2 und 3 BauGB und darauf, ob dem Vorhaben unbenannte öffentliche Belange im Sinne des § 35 Abs. 3 Satz 1 BauGB in Gestalt von in Aufstellung befindlichen Zielen der Raumordnung entgegenstehen, zu erteilen.
Die Fa. Rhiem & Sohn Kies und Sand GmbH & Co. KG reichte beim Landrat des Rhein-Erft-Kreis den Antrag auf die auf Erteilung eines Vorbescheides gem. § 5 AbgrG für eine geplante Erweiterung der Kiesgrube in Erftstadt–Erp (Erweiterung NordOst, V2), in der Gemarkung Erp, Flur 6, Flurstücke 1, 8, 9, 13, 74, 99, 100, ein. Beantragt wird die Erweiterung der betriebenen Abgrabung und Mineralstoffdeponie am Standort Erftstadt-Erp. Die aktiven Betriebsflächen der Firma Rhiem & Sohn liegen nördlich der Ortschaft Erftstadt-Erp. Dort befinden sich der Betriebshof mit Bürogebäuden, das Betriebsgelände der bestehenden Abgrabung und eine Mineralstoffdeponie (im Folgenden "Deponie" genannt). Die in Betrieb befindliche Abgrabung "Erweiterung 1" liegt nordöstlich der Deponie und umfasst eine Fläche von etwa 18,5 ha. Derzeit erfolgt die Rohstoffgewinnung im zentralen Teil der Abgrabung. Auf den bereits abgebauten Flächen im südöstlichen Teil erfolgt derzeit eine Verfüllung in Teiltieflage sowie die Errichtung von neuen Betriebsanlagen. Nach dem Abschluss der Rohstoffgewinnung auf der Fläche der Erweiterung 1 soll der Abbau auf den unmittelbar nordöstlich angrenzenden Flächen fortgesetzt werden. Das geplante Vorhaben wird im Folgenden als Erweiterung Nordost oder als Vorhabensgebiet bezeichnet. Die Erweiterung Nordost umfasst die Flächen, welche bisher als Erweiterung 2 und Erweiterung 3 bezeichnet wurden. Im Rahmen der Erweiterung Nordost können die im Übergang zu der Erweiterung 1 gelegenen Randflächen hereingewonnen werden. Die Böschung und der Randstreifen der Erweiterung 1 sind deshalb Bestandteil des Vorhabensgebiets. Das Vorhabensgebiet wird derzeit konventionell ackerbaulich bewirtschaftet. Der südwestliche Teil des Vorhabensgebiets wird derzeit im Zusammenhang mit der Erweiterung 1 als Randstreifen genutzt. Für die Flurstücke 1, 8 und 100 (alt 2 bis 7) liegt bereits ein Abgrabungsvorbescheid des Rhein-Erft-Kreises vom 06.04.2017 vor. Der Vollgenehmigungsantrag für diese Grundstücke wurde bereits beim Rhein-Erft-Kreis eingereicht. Mit der Vorlage der Detailplanung zur Erweiterung Nordost soll auch der Betriebsablauf der Erweiterung 2 angepasst werden. Anpassungen, welche die Erweiterung 2 betreffen, sind nicht Bestandteil dieser Voranfrage. Der Abbau auf der Fläche der Erweiterung Nordost soll als Trockenabbau erfolgen. Nach überschlägiger Massenermittlung umfasst der Materialvorrat an Kies und Sand eine Menge von etwa 8,7 Mio. m³. Bei einer durchschnittlichen Fördermenge von etwa 300.000 m³ pro Jahr würde die Abbautätigkeit einen Zeitraum von etwa 29 Jahren beanspruchen. Dem Abbau sukzessive folgend soll die Abgrabung, in Anlehnung an die bereits genehmigte Abgrabung Erweiterung 1, in Teiltieflage verfüllt und rekultiviert werden. Hierfür werden voraussichtlich weitere 1 bis 2 Jahre benötigt. Die externe Erschließung erfolgt weiterhin über das Betriebsgelände der bestehenden Abgrabung und Deponie. Die zentrale Zufahrt ist derzeit über die Luxemburger Straße an die B 256 angebunden. Im Zusammenhang mit dem gesamten Betriebskonzept der Firma Rhiem & Sohn soll zukünftig eine neue Anbindung der Abgrabung Erweiterung 1 über den Flurweg Flst. 57 an die B 265 gebaut werden. Über die neue Einmündung soll der gesamte Verkehr geführt werden, welcher im Zusammenhang mit den Abgrabungserweiterungen und den geplanten Betriebsanlagen auf der Fläche der Erweiterung 1 entsteht. Die interne Erschließung des Vorhabensgebiets erfolgt ausgehend von der Erweiterung 1 in nordöstliche Richtung. Die Aufbereitung der gewonnenen Rohstoffe soll am Standort der zu diesem Zeitpunkt genehmigten Betriebsanlagen erfolgen.
Im Bereich des unmittelbar stromab der Stadt Pirna befindlichen sogenannten „Pirnaer Elbebogen“ lagert auf der rechten Elbseite ein ausgedehntes Kiessandvorkommen. Der Abbau dieser Lagerstätte begann bereits vor 1990 im Tagebau Birkwitz-Pratzschwitz, welcher nach 1990 fortgeführt wurde. Die Beendigung der Bergaufsicht für die Abbaufelder I, II und teilweise III erfolgte 1995. Die Planfeststellung des Kiessandtagebaus Pratzschwitz-Copitz mit Aufbereitungsanlage (Kieswerk Borsberg) erfolgte im Jahr 1996, der Aufschluss im Jahr 1997. Der Aufschluss eines weiteren Tagebaus, der Kiessandtagebau Söbrigen, wurde im Jahr 1999 planfestgestellt, aber nicht begonnen. Mit dem Ziel der Koordinierung der Gewinnung in den Kiessandtagebauen Pratzschwitz-Copitz, Birkwitz-Pratzschwitz/Ostfeld und Söbrigen erarbeitete der Bergbauunternehmer einen obligatorischen Rahmenbetriebsplan für das Gesamtvorhaben „Kies Pirnaer Elbebogen“ und beantragte hierfür im Jahr 2006 beim Sächsischen Oberbergamt die Planfeststellung. Mittlerweile ist der Abbau im Kiessandtagebau Birkwitz-Pratzschwitz bis auf das Ostfeld beendet. Die Aufbereitungsanlage wurde zurückgebaut und wesentliche Teilflächen des Tagebaus sind aus der Bergaufsicht entlassen. Aus den nicht mehr unter Bergaufsicht stehenden Abbaufeldern ist das Badegewässer Birkwitz entstanden. Die Gewinnung im Kiessandtagebau Birkwitz-Pratzschwitz/Ostfeld erfolgt derzeit ausschließlich im Trockenabbau. Der Rohstoff wird über eine Bandtrasse zum Kieswerk Borsberg transportiert. Der Kiessandtagebau Pratzschwitz-Copitz ist weitestgehend ausgekiest. Aktuell erfolgt die Gewinnung von Sanden und Kiesen auf Restflächen im Trocken- und Nassabbau. Der Abschlussbetriebsplan zur Wiedernutzbarmachung ist bereits zugelassen (Bescheid vom 29. November 2021). Die Planungen des Rahmenbetriebsplanes aus dem Jahr 2006, insbesondere zum Standort der Aufbereitungsanlage am Kiessandtagebau Söbrigen sowie dem Rohstofftransport dorthin, haben sich wesentlich geändert. Deshalb wurde auf Antrag des Vorhabenträgers das im Jahr 2006 begonnene Planfeststellungsverfahren im Jahr 2021 eingestellt. Mit dem aktuellen obligatorischen Rahmenbetriebsplan 2021 „Kies Pirnaer Elbebogen“ strebt das Unternehmen nach dem Ablauf der Befristungen der Planfeststellungsbeschlüsse die Weiterführung des Rohstoffabbaus in der Kiessandlagerstätte des Pirnaer Elbebogens an. Das Gesamtvorhaben besteht wie bisher aus drei Einzelvorhaben mit folgenden wesentlichen Komponenten: - Weiterführung Kiessandtagebau Pratzschwitz-Copitz (Einzelvorhaben 1), Größe ca. 36 ha: - Weiterbetrieb des Kieswerkes Borsberg mit Tagesanlagen, - Änderung und Wiedernutzbarmachung des Gewässers 1.2 N durch Entnahme von Waschwasser für und die Einspülung von Waschwasser aus der Aufbereitungsanlage des Kieswerkes Borsberg, - Weiterführung der Verfüllung im Abbaufeld 1.3 N. - Kiessandtagebau Birkwitz-Pratzschwitz/Ostfeld (Einzelvorhaben 2), Größe ca. 9 ha: - Kiessandabbau im Nassschnitt Tagebau Birkwitz-Pratzschwitz/Ostfeld und - Wiedernutzbarmachung für das Ostfeld mit Herstellung eines ca. 3,6 ha großen Gewässers. - Neuaufschluss Kiessandtagebau Söbrigen (Einzelvorhaben 3), ca. 48 ha: - Kiessandabbau im Trocken- und Nassschnitt im neu aufzuschließenden Tagebau Söbrigen, - Errichtung von Aufenthalts- und Sanitäreinrichtungen, Betreiben eines Abraumzwischenlagers, - Errichtung einer Landbandanlage vom Kiessandtagebau Söbrigen zum Kieswerk Borsberg mit begleitender - Betriebsstraße bzw. Wartungsweg, Querung von Straßen und Wegen durch Untertunnelung und Wiedernutzbarmachung mit Herstellung eines ca. 27,4 ha großen Gewässers. Durch das Vorhaben können ca. 7.750 kt Sande und Kiese gewonnen und in der Aufbereitungsanlage des Kieswerkes Borsberg zu hochwertigen Baumaterialien aufbereitet werden. Bei einer Jahresproduktion von 500 kt ist eine Laufzeit für die Kiesgewinnung von ca. 15 Jahren vorgesehen. Der beantragte räumliche Geltungsbereich des Rahmenbetriebsplans beträgt insgesamt 92,7 ha. Für das Bergbauvorhaben, für landschaftspflegerische sowie naturschutzfachliche Kompensationsmaßnahmen werden Flurstücke in den Gemarkungen Pillnitz und Oberpoyritz der Landeshauptstadt Dresden und Flurstücke in den Gemarkungen Pratzschwitz und Birkwitz der Stadt Pirna beansprucht. Die Planunterlagen in Form des obligatorischen Rahmenbetriebsplans wurden bereits im Jahr 2022 öffentlich ausgelegt. Nachfolgend wurden die Planunterlagen überarbeitet, ergänzt und aktualisiert. Der Vorhabenträger, die Kieswerke Borsberg GmbH, hat den o.g. obligatorischen Rahmenbetriebsplan vom 21. Dezember 2021 in der Fassung der II. Tektur vom 31. Mai 2024 beim Sächsischen Oberbergamt eingereicht.
Die Heidelberg Materials Mineralik DE GmbH, Berliner Straße 6, 69120 Heidelberg (Bergbauunternehmen) stellte beim Sächsischen Oberbergamt mit Unterlage vom 27. November 2023 den Antrag auf Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 7 Abs. 1 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) für die Erweiterung des Kiessandtagebaus Wernsdorf II auf dem Gebiet der Stadt Penig (Landkreis Mittelsachsen). Die Planänderung betrifft die Erweiterung der Abbaufläche des Kiessandtagebaus Wernsdorf II um 8 ha nordöstlich des bestehenden Vorhabens. Die Erweiterungsfläche schließt unmittelbar an den bisher zugelassenen Tagebau an. Sie grenzt im Osten an die A 72, im Süden an die K 8257 sowie eines von der Straße abgehenden Zufahrtweges, im Westen an das bestehende Abbaufeld I des Kiessandtagebaus und im Norden an landwirtschaftlich genutzte Flächen. Das Bergbauunternehmen behält für den Abbau auf der Erweiterungsfläche die bisherige Abbautechnologie bei. Die Gewinnung des Kiessandes soll im Trockenabbau erfolgen. Ein Eingriff in den Grundwasserhorizont ist nicht geplant. Vor der Gewinnung des Rohstoffes ist der Abtrag des Bodens notwendig. Diesen gewinnt das Bergbauunternehmen selektiv und setzt diesen bei der Wiedernutzbarmachung im Tagebau wieder ein. Der fakultative Rahmenbetriebsplan zum Vorhaben ist mit Bescheid vom 14. Januar 1999 einschließlich Verlängerung bis zum 31. Dezember 2030 zugelassen. Das Sächsische Oberbergamt hat zu der beantragten Erweiterung des Vorhabens gemäß § 51 UVPG in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 540), das zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 23. Oktober 2024 (BGBl. I Nr. 323) geändert worden ist, in Verbindung mit § 52 Absätze 2c und 2a Bundesberggesetz (BBergG) vom 13. August 1980 (BGBl. I S. 1310), das zuletzt durch Artikel 39 des Gesetzes vom 23. Oktober 2024 (BGBl. I Nr. 323) geändert worden ist und Nummer 15.1 der Anlage 1 zum UVPG, sowie der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben (UVP-V Bergbau) vom 13. Juli 1990 (BGBl. I S. 1420), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 18. Dezember 2023 (BGBl. 2024 I. Nr. 2) geändert worden ist, gemäß der §§ 9 bis 12 UVPG in Verbindung mit § 7 Absatz 1 UVPG eine Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht vorgenommen. Dazu hat es festgestellt, dass die Vorhaben Kiessandtagebau Wernsdorf II, Kiessandtagebau Wernsdorf-Zeisig und Kiessandtagebau Pernig-Elsdorf nach § 10 Abs. 4 UVPG kumulieren. Die Feststellung der UVP-Pflicht bzw. der Pflicht zur allgemeinen UVP-Vorprüfung hat das Sächsische Oberbergamt neben § 9 Abs. 2 UVPG deshalb auch nach den §§ 10 bis 12 UVPG vorgenommen. In die allgemeine UVP-Vorprüfung hat das Sächsische Oberbergamt die bisher zugelassenen Vorhaben zu den Kiessandtagebauen Wernsdorf II, Wernsdorf-Zeisig und Penig-Elsdorf als Vorbelastungen einbezogen.
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