Beim Landratsamt Donau-Ries wurde die Erteilung einer wasserrechtlichen Gestattung für die den Kiesabbau auf den Grundstücken Fl.-Nrn. 157, 161 und 165 der Gemarkung Oberpeiching mit anschließender Rekultivierung beantragt. Dabei soll auf einer Fläche von 10,78 ha Kies im Nass- und Trockenabbau gewonnen werden. Bereits seit 2007 wird auf den o. g. Grundstücken durch die Baierl GmbH Kies abgebaut. Der wasserrechtliche Plangenehmigungsbescheid vom 04.04.2007, Az.: 42 642 6 ist bereits zum 31.12.2022 abgelaufen. Der Abbau ist jedoch weniger weit vorangeschritten als geplant, da die Firma nur Kies gewinnt, wenn es für Bauvorhaben tatsächlich benötigt wird. Aus diesem Grund wurde erneut ein Antrag auf Erteilung einer wasserrechtliche Plangenehmigung für o. g. Vorhaben eingereicht. Das Vorhaben der Baierl GmbH erfüllt den Tatbestand eines Gewässerausbaus nach § 67 Abs. 2 WHG, welches der Plangenehmigung bedarf.
Geodaten der Flächen im Landkreis Nienburg/Weser, die sich im Nass- oder Trockenabbau befinden.
Geodaten der Flächen im Landkreis Nienburg/Weser, die sich im Trockenabbau befinden. Begriff Trockenabbau: Bei dieser Abbaumethode wird bei der Gewinnung der Bodenschätze kein Grundwasser freigelegt. Im Landkreis Nienburg/Weser findet Trockenabbau ausschließlich im Übertagebau statt. Untertagebau zur Gewinnung von tiefer liegenden Rohstoffen, wie z.B. Kohle oder Salz findet im Landkreis derzeit nicht statt. Im Landkreis Nienburg/Weser wird im Trockenabbauverfahren hauptsächlich Sand und Kies sowie Torf in den Hochmooren Lichtenmoor, Borsteler Moor und Siedener Moor sowie im Großen Moor bei Uchte abgebaut. Der einzige Steinbruch des Landkreises befindet sich in der Gemarkung Münchehagen.
Die ESKA GmbH (nachfolgend: Antragstellerin) betreibt seit mehreren Jahrzehnten auf dem Gebiet der Stadt Troisdorf westlich des „Eschmarer Sees“ die Gewinnung von Sand und Kies im Trockenabbau mit anschließender Verfüllung der Abbaugrube. Grundlage für den derzeitigen Gewinnungs- und Verfüllbetrieb ist der Genehmigungsbescheid des Rhein-Sieg-Kreises vom 10.03.2020, Az.: 66.3-14.01-60, mit dem die rund 24,4 ha umfassende Abgrabung auf den Grundstücken in der Stadt Troisdorf, Gemarkung Sieglar, Flur 26, Flurstücke 52, 114, 115, 116, 118, 119, 120, 121, 122, 123, 124, 125, 126, 127, 128, 129, 130, 131, 132/1, 132/2, 132/3, 132/4, 133, 134, 135, 136, 137, 138, 140, 141, 143, 145, 146, 147, 185, 186, 187, 192/117, 193/117, 198/144, 199/144, 214/142, 215/142, 221 und 222 zugelassen wurde. Die Eigentümer der betreffenden Flächen haben der Inanspruchnahme zu Abgrabungszwecken im Vorfeld der Abgrabungsgenehmigung zwar bereits grundsätzlich zugestimmt; es liegen aber noch nicht für sämtliche Flächen zivilrechtliche Vereinbarungen vor, die der Antragstellerin einen Zugriff auf die betreffenden Flächen ermöglichen. Zur Vermeidung eines möglichen temporären Betriebsstillstands ist die Antragstellerin insofern auf Ausweichmöglichkeiten angewiesen. Deshalb sowie um den Rohstoffbedarf in der Region auch künftig decken zu können, beabsichtigt sie, ihre Abgrabung nach Westen um eine auf dem Gebiet der angrenzenden Stadt Niederkassel gelegene Fläche von 15,1 ha zu erweitern, wovon 14,3 ha reine Abbaufläche sind. Zwischen der laufenden Abgrabung und der geplanten Erweiterung, die zeitlich und räumlich in die laufende Abgrabung integriert werden soll, befindet sich der Hauptwirtschaftsweg "Die große Heerstraße", der im Zuge der Abgrabungserweiterung als Wegeverbindung für den landwirtschaftlichen Verkehr erhalten werden soll. Die Erweiterungsfläche umfasst die Flurstücke 2, 5, 6, 8-12, 15-17, 19, 20, 44, 46, 61-69, 79, 80, 84 und 85 der Flur 2 in der Gemarkung Mondorf. Sie wird nach Norden, Westen und Süden von Wirtschaftswegen begrenzt und stellt sich derzeit als intensiv genutzte Ackerfläche dar, die von zwei Wirtschaftswegen durchquert wird. Der Abbau, mit dem Kiessande in einer Größenordnung von rund 0,6 Mio. m³ in ca. 10 Jahren gewonnen werden sollen, soll im Trockenschnitt bis auf eine Tiefe von 49,5 m NHN erfolgen. Die Sohle der Abgrabung verbleibt somit mindestens 2 m über dem höchsten zu erwartenden Grundwasserstand. Nach Beendigung der abschnittsweise erfolgenden Rohstoffgewinnung wird die Erweiterungsfläche sukzessive mit unbelastetem Boden bis zur ursprünglichen Geländehöhe wiederverfüllt und größtenteils der landwirtschaftlichen Nutzung zur Verfügung gestellt. Auf Teilflächen erfolgen darüber hinaus landschaftspflegerische Maßnahmen, die auch der Kompensation des Eingriffs in Natur und Landschaft dienen. Da die Erweiterungsfläche außerhalb der im derzeit noch gültigen Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg, dargestellten Bereiche für die Sicherung und den Abbau von Bodenschätzen (BSAB) liegt und nach dem derzeitigen Planungsstand in dem in Neuaufstellung befindlichen Sachlichen Teilplan Nichtenergetische Rohstoffe (Teilplan NR, 3. Planentwurf, Stand: Dezember 2024) auch nicht für eine BSAB-Darstellung vorgesehen ist, soll in einem Vorbescheidsverfahren gemäß § 5 AbgrG NRW zunächst die planungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens in dem in den nachfolgenden, durch Unterstreichung hervorgehobenen Absätzen beschriebenen Umfang geklärt werden. Der vorliegende Vorbescheidsantrag beschränkt sich auf die Vereinbarkeit des Vorhabens mit den Zielen der Raumordnung gemäß § 35 Abs. 3 Sätze 2 und 3 BauGB und darauf, ob ihm unbenannte öffentliche Belange im Sinne des § 35 Abs. 3 Satz 1 BauGB in Gestalt von in Aufstellung befindlichen Zielen der Raumordnung entgegenstehen. Sonstige in Betracht kommende öffentliche Belange im Sinne des § 35 Abs. 3 Satz 1 BauGB und § 7 Abs. 3 AbgrG NRW, die dem Vorhaben entgegenstehen könnten sowie die Betreiberpflichten des § 22 BImSchG, sind antragsgemäß nicht Gegenstand der Entscheidung über den Vorbescheid. Hiermit wird beantragt, der Antragstellerin für die geplante Westerweiterung der Trockenabgrabung am "Eschmarer See" auf den Grundstücken in der Stadt Niederkassel, Gemarkung Mondorf, Flur 2, Flurstücke 2, 5, 6, 8-12, 15-17, 19, 20, 44, 46, 61-69, 79, 80, 84 und 85, entsprechend der beigefügten Antragsunterlagen vom März 2025 einen positiven Vorbescheid gemäß § 5 AbgrG NRW, beschränkt auf die Vereinbarkeit des Vorhabens mit den Zielen der Raumordnung gemäß § 35 Abs. 3 Sätze 2 und 3 BauGB und darauf, ob dem Vorhaben unbenannte öffentliche Belange im Sinne des § 35 Abs. 3 Satz 1 BauGB in Gestalt von in Aufstellung befindlichen Zielen der Raumordnung entgegenstehen, zu erteilen.
Die Firma Holcim Kies und Splitt GmbH, Hamburg, plant den Abbau von Kies (Trockenabbau) auf den Flurstücken 35/1, 36, 37, 38/1, 40/1, 283/40, 43/1, 44/2, 47/1, 279/40, 280/40, 281/40, 282/40 der Flur 8 sowie auf den Flurstücken 116/1, 138/1, 117, 118, 125, 252/126 und 253/131 der Flur 9, Gemarkung Schalkholz. Das Vorhaben bedarf einer naturschutzrechtlichen Genehmigung nach § 17 Abs. 1 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch Artikel 48 des Gesetzes vom 23.10.2024 (BGBl. 2024 I Nr. 323) in Verbindung mit § 11 Abs. 2 des Ge-setzes zum Schutz der Natur (Landesnaturschutzgesetz - LNatSchG) vom 24. Februar 2010 (GVOBl. Schl.-H. S. 301, ber. S 486), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Geset-zes vom 30.09.2024 (GVOBl. S. 734). Die Genehmigung wurde am 20.12.2024 beantragt. Zuständig für die Durchführung des Genehmigungsverfahrens für den Kiesabbau ist der Kreis Dithmarschen, Der Landrat, Fachdienst Bau, Naturschutz und Regionalentwicklung, Stettiner Str. 30, 25746 Heide. Mit dem Antrag wurde eine Umweltverträglichkeitsstudie vorgelegt, in dem die voraussichtlichen Auswirkungen des UVP-pflichtigen Vorhabens auf die in § 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) genannten Schutzgüter dargestellt sind. Für das beantragte Vorhaben besteht als hinzutretendes kumulierendes Vorhaben gemäß § 11 UVPG eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Pflicht). Die Umweltverträglichkeitsprüfung des beantragten Vorhabens wird auf der Grundlage des Landesgesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (LUVPG) durchgeführt. Die nach § 19 Abs. 2 UVPG auszulegenden Unterlagen, aus denen sich die Angaben zur Art, zum Umfang und zu möglichen Auswirkungen des geplanten Vorha-bens ergeben, liegen beim Amt Kirchspielslandgemeinden Eider, Mühlenstraße 18, 25779 Hennstedt in Raum 6 bei Herrn Hans Maaßen zur Einsichtnahme aus. Die Auslegung erfolgt in dem Zeitraum vom 22.04.2025 bis zum 22.05.2025 während der allgemeinen Öffnungszeiten. Einwendungen sind schriftlich oder zur Niederschrift bis spätestens zum 05.06.2025 beim Kreis Dithmarschen, Der Landrat, Fachdienst Bau, Naturschutz und Regionalentwicklung, Stettiner Str. 30, 25746 Heide zu erbringen.
Geodaten der Flächen im Landkreis Hameln-Pyrmont, die sich im Nass- und Trockenabbau befinden. Dazu gehört insbesondere der Kies/Sand- und Gesteinsabbau.
Die Firma Martin Baur GmbH mit Sitz in 88521 Binzwangen, hat mit Schreiben vom 04.06.2024 (Eingang beim Landratsamt Biberach am 05.06.2024) den Antrag auf Erteilung einer bau- und naturschutzrechtlichen Genehmigung zum Trockenabbau von Kies mit anschließender Wiederverfüllung am Standort Riedlungen-Neufra, Abbaufeld 1 im Gewann „Schlatt“ eingereicht. Das Abbaugebiet ist im Regionalplan Donau-Iller (Gesamtfortschreibung) als Vorranggebiet für den Abbau von Rohstoffen vorgesehen und grenzt unmittelbar an die bestehende Kiesgrube Riedlingen-Neufra an (vgl. RVDI-ID #1A-0052-2). Das Vorhaben stellt folglich eine Erweiterung dar und umfasst den Aufschluss von ca. 14,5 Hektar Fläche bei einer Abbautiefe von 20 bis 25 Metern (gemessen von der Geländeoberkante). Die Abbaurichtung wird von Ost nach West erfolgen. Nach der Abgrabung wird das Abbaufeld bis auf das Niveau des Urgeländes aufgefüllt und planmäßig rekultiviert. Bei den beanspruchten Flächen handelt es sich derzeit um überwiegend landwirtschaftliche Nutzflächen. Im Vorhabengebiet konnte durch mehrjährige Bohrkampagnen abbauwürdiges Moränkies festgestellt werden. Das prognostizierte Rohstoffvorkommen beläuft sich auf rund 1,4 Millionen Kubikmeter Kies und soll die Rohstoffversorgung für die nächsten 10 bis 17 Jahre sichern. Die rohstoffgeologische Eignung ist gegeben. Der abgegrabene Kies wird mittels einer Förderbandstraße zum Aufbereitungsstandort „Einhartsrain“ transportiert, um so Lärm- und Staubimmissionen zu minimieren. Die Aufbereitung des Kieses erfolgt in den bestehenden Betriebsanlagen der Firma Martin Baur in Riedlingen-Neufra. Das Abbaugebiet wird über die bestehende Zu- und Abfahrt an die B 311 verkehrlich erschlossen. Eine Nutzung zusätzlicher Wege außerhalb des Abbaugebietes ist nicht vorgesehen. Zusätzlich wird durch die Erweiterung das Verkehrsaufkommen zur Abbaustätte geringer, da auf eine externe Zufuhr von Rohstoffen möglichst verzichtet werden kann. Vorliegend bedarf der Antrag auf Kiesabbau einer bau- und naturschutzrechtlichen Genehmigung nach § 19 Abs. 1 Nr. 1 und 2 und Abs. 3 des Naturschutzgesetzes Baden-Württemberg (NatSchG) i.V.m. §§ 2, 49 der Landesbauordnung (LBO) und §§ 29 ff. des Baugesetzbuches (BauGB). Aufgrund der Vorhabengröße unter Berücksichtigung des bestehenden Abbaugeländes besteht die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Im öffentlichen Scopingtermin vom 21.09.2021 wurde das Vorhaben vorgestellt und der Untersuchungsrahmen für die Umweltverträglichkeitsprüfung durch die Fachbehörden festgelegt. Die Öffentlichkeit wurde frühzeitig an den Planungen und Ziele der Firma Martin Baur beteiligt und über die voraussichtlichen Auswirkungen des Vorhabens unterrichtet. Auf der Internetseite der Firma sowie an vier Terminen, wurde seitens der Firma das Vorhaben vorgestellt und über die Erweiterung der Abbaustätte vor Ort berichtet (02.07.2021, 03.07.2021, 09.07.2021, 10.07.2021). Die Termine wurden ortsüblich in den Gemeindeblättern Riedlingen, Altheim, Dürmentingen und Ertingen sowie auf der Internetseite der Firma Martin Baur die Bevölkerung bekanntgemacht (vgl. § 2 UVwG). Gleichzeitig wurde hierbei der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Kontaktdaten des Sachbearbeiters: E-Mail philipp.haering@biberach.de Telefon +49 7351 / 52 – 7659
Die Abbaustätte liegt in Achternmeer, einem Ortsteil der Gemeinde Wardenburg. Auf den umgebenden Flächen wurde und wird derzeit Sand abgebaut. Die Abbaufläche selbst wird zur Zeit ackerbaulich genutzt. Sie hat eine Fläche von ca. 5,6 ha. Es werden 293.353 m³ Sand im Trockenabbau gewonnen. Anschließend wird mit Fremdboden verfüllt und die Fläche aufgeforstet.
Kieswerk Niederkassel Osterweiterung der Abgrabung im Rhein-Sieg-Kreis, Stadt Niederkassel Gemarkung Niederkassel, Flur 16, Flurstück 100 Gemarkung Rheidt, Flur 4, Flurstück 185 Gemarkung Uckendorf, Flur 3, Flurstück 46 Antrag nach §§ 3 und 7 AbgrG NRW auf Trockenabgrabung von Kies und Sand mit anschließender Verfüllung Die SKB GmbH & Co. KG betreibt auf dem Gebiet der Stadt Niederkassel in der Gemarkung Niederkassel, Flur 16, die Gewinnung von Kies und Sand, sowohl in Form einer Nassabgrabung als auch im Trockenabbau. Die Fristen für die Abgrabung enden zum 31.03.2028, für die anschließende Herrichtung enden am 31.03.2029. Um auch darüber hinaus den anhaltenden Rohstoffbedarf im Raum decken und die Sicherung des Standortes gewährleisten zu können, beabsichtigt das Unternehmen nun östlich des vorhandenen Sees den Aufschluss neuer Abgrabungsflächen auf einer Fläche von insgesamt etwa 19,4 ha, wovon etwa 18,2 ha reine Abbaufläche sein werden. Der Abbau des Rohstoffs soll im Trockenschnitt bis auf eine Tiefe von 47,0 m NHN erfolgen. Das Antragsgelände grenzt östlichan den vorhandenen „Niederkasseler See“ an und wird derzeit als Intensivacker genutzt. Anschließend wird die Fläche sukzessive bis auf die ursprüngliche Geländehöhe mit unbelastetem Bodenaushub wieder verfüllt und größtenteils der landwirtschaftlichen Nutzung zur Verfügung gestellt. Auf Teilflächen erfolgen landschaftspflegerische Maßnahmen, die auch der Kompensation des Eingriffs in Natur und Landschaft dienen.Das bestehende Kieswerk der SKB, das in etwa 500 m Entfernung (Luftlinie) nördlich vom westlichen Teil des „Niederkasseler Sees“ liegt, soll weiter wie bisher genutzt werden. Die Erschließung von der geplanten Osterweiterung dorthin soll innerbetrieblich erfolgen. Dazu ist am Südrand des östlichen Teils des Niederkasseler Sees“, dem sog. „Lehmacher See“ (s. Kap. 1.2), auf einer Länge von ca. 190 m die Anschüttung einer etwa 15 m breiten Trasse geplant, über die sowohl das Förderband zum Abtransport der Rohstoffe aus der Erweiterung zum Kieswerk als auch der Antransport des Verfüllmaterials erfolgen soll.
Die Peter Glindemann Kieswerke-Erdbau-Abbruchtechnik GmbH & Co. KG aus Grevenkrug beantragt gemäß § 11a des Landesnaturschutzgesetzes Schleswig-Holstein (LNatSchG) die Erteilung einer Genehmigung für eine Sand- und Kiesentnahme im Trockenbau in der Gemeinde Gammelby. Der betroffene Bereich erstreckt sich auf folgendes Flurstück: Gemarkung Birkensee, Flur 2, Flurstück 2/5. Zuständig für das Verfahren und für die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens ist der Landrat des Kreises Rendsburg-Eckernförde als untere Naturschutzbehörde. Für das beantragte Vorhaben ist als hinzutretendes kumulierendes Vorhaben nach § 11 UVPG i.V.m. § 10 UVPG eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen.
Origin | Count |
---|---|
Bund | 8 |
Land | 61 |
Type | Count |
---|---|
Förderprogramm | 6 |
Text | 2 |
Umweltprüfung | 58 |
unbekannt | 3 |
License | Count |
---|---|
geschlossen | 58 |
offen | 8 |
unbekannt | 3 |
Language | Count |
---|---|
Deutsch | 69 |
Resource type | Count |
---|---|
Archiv | 1 |
Dokument | 50 |
Keine | 18 |
Webseite | 8 |
Topic | Count |
---|---|
Boden | 57 |
Lebewesen & Lebensräume | 56 |
Luft | 19 |
Mensch & Umwelt | 69 |
Wasser | 25 |
Weitere | 47 |