Die GP Papenburg AG plant eine Erweiterung ihrer Abbaustätte im Kieswerk Okertal. Auf dem Flurstück 6/2 der Flur 7 in der Gemarkung Harlingerode soll südlich der Bahnlinie Oker – Vienenburg auf einer Fläche von ca. 6,5 ha im Trockenabbau Kies gewonnen werden und in den vorhandenen Betriebsanlagen im Bereich der planfestgestellten Nassauskiesung aufbereitet werden. Anschließend ist die Wiederverfüllung vorgesehen.
Die "Sandgruben und Verfüllungen Ellekotten GmbH" beabsichtigt den bestehenden Tagebau "Ja´s Straute" in Bottrop-Kirchhellen um das Abbaufeld "Ja´s Straute III" zu erweitern. Durch diese Erweiterung wird die derzeit zugelassene Betriebsfläche von ca. 11,7 ha um ca. 4,3 ha auf dann ca. 16,1 ha in westlicher Richtung erweitert. Der Abbau im Erweiterungsbereich soll wie bisher im konventionellen Trockenabbau mit Wasserhaltung erfolgen. Die geplante Abbautiefe liegt wie bisher bei ca. 5 m unter Geländeoberkante.
Geodaten der Flächen im Landkreis Nienburg/Weser, die sich im Nass- oder Trockenabbau befinden.
Geodaten der Flächen im Landkreis Nienburg/Weser, die sich im Trockenabbau befinden. Begriff Trockenabbau: Bei dieser Abbaumethode wird bei der Gewinnung der Bodenschätze kein Grundwasser freigelegt. Im Landkreis Nienburg/Weser findet Trockenabbau ausschließlich im Übertagebau statt. Untertagebau zur Gewinnung von tiefer liegenden Rohstoffen, wie z.B. Kohle oder Salz findet im Landkreis derzeit nicht statt. Im Landkreis Nienburg/Weser wird im Trockenabbauverfahren hauptsächlich Sand und Kies sowie Torf in den Hochmooren Lichtenmoor, Borsteler Moor und Siedener Moor sowie im Großen Moor bei Uchte abgebaut. Der einzige Steinbruch des Landkreises befindet sich in der Gemarkung Münchehagen.
Geodaten der Flächen im Landkreis Hameln-Pyrmont, die sich im Nass- und Trockenabbau befinden. Dazu gehört insbesondere der Kies/Sand- und Gesteinsabbau.
Die Heese Transporte GmbH, Auf der Heese 1, 49832 Andervenne, beantragt nach §§ 9 und 10 des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes (NNatSchG) die Genehmigung für den Abbau von Sand mit einer Abbaufläche von ca. 14,42 ha im Trockenabbauverfahren auf den Grundstücken Gemarkung Andervenne, Flur 42, Flurstücke 25, 26, 27 und 29 und Flur 29, Flurstücke 9, 10, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18 und 19. Die voraussichtliche Abbaudauer beträgt 20-25 Jahre. Des Weiteren werden eine Genehmigung nach § 13 des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes (NDSchG), eine Genehmigung gemäß der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO), eine Genehmigung zur Umwandlung von Wald in eine andere Nutzungsart gemäß dem Niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) sowie eine Genehmigung zur Erstaufforstung gemäß NWaldLG beantragt. Das o.a. Vorhaben unterliegt der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 2 Abs. 1 und 2 des Niedersächsischen Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (NUVPG) i. V. m. § 7 Abs. 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Der Bericht über die voraussichtlichen Umweltauswirkungen des Vorhabens (UVP-Bericht) wurde mit Datum vom 10.07.2024 vorgelegt.
Beantragt wird die Vertiefung der bereits genehmigten Auskiesungsflächen am Standort Erftstadt-Gymnich. Das Betriebsgelände der Firma Rheinische Baustoffwerke GmbH liegt nördlich der Ortschaft Erftstadt-Gymnich. Die derzeitige Genehmigung zur Auskiesung der Flächen umfasst eine Altgenehmigung vom 19.06.1984 sowie die Erweiterung 1 vom 26.04.1990 und Erweiterung 2 vom 20.06.2006 in der jeweils gültigen Fassung. Derzeit werden die letzten Abschnitte der Erweiterung 1 südwestlich im Betriebsbereich ausgekiest, wobei die Flächen der Erweiterung 2 aufgrund der Abgrabungsabfolge bereits bis zur genehmigten Tiefe vollständig ausgekiest wurden. Auf den bereits abgebauten Flächen im nordöstlichen Teil erfolgt eine Verfüllung in Tieflage. Nach Abschluss der Auskiesung bis zur genehmigten Abbautiefe soll die Rohstoffgewinnung folgend des derzeitigen Antrags im zentralen Bereich der Flächen zur Erweiterung 1 und 2 bis zu einer Abgrabungssohle zwischen 0 m NHN und 5 m NHN vertieft werden. Der Abbau zur Vertiefung soll wie bereits bisher als Trockenabbau erfolgen.
Die Firma Kieswerk Schwarz Kastl GmbH beantragte am 10.06.2021 das o. g. Abgrabungsvorhaben. Der Gesamtumgriff der beantragten Abbauerweiterung beträgt 2,67 ha. Das Abbaugebiet der Erweiterung liegt unmittelbar angrenzend (südlich und östlich) zu den bereits bestehenden Kiesabbauflächen. Die Firma Kieswerk Schwarz Kastl GmbH beabsichtigt die bestehende Kiesgrube zu erweitern. Das Erweiterungsgebiet befindet sich vollständig im Gebiet der Gemeinde Kastl, Gemarkung Forstkastl. Zur Erweiterung beantragt werden Flächen auf den Grundstücken Flurstück-Nrn. 363, 365, 413, 454. Beabsichtigt ist ein Trockenabbau mit anschließender Wiederverfüllung. Die Zu- und Abfahrt führt über das bestehende Kiesgrubengelände. Die beantragte Abbaumenge beträgt 491.226 m³ (Nettovolumen, verwertbar). Die Abbaudauer wird auf 8 Jahre veranschlagt. Die Wiederverfüllung soll gemäß dem Leitfaden für die Verfüllung von Gruben, Brüchen und Tagebauen (sog. bayerischer „Verfüll-Leitfaden) mit Verfüllmaterial der Zuordnungswerte Z.0 und Z1.1 erfolgen. Für die Verfüll- und Begleitmaßnahmen wird eine Zeitdauer von 10 Jahren, gerechnet ab Abbauende veranschlagt. Für das beantragte Vorhaben ist nach Art. 8 Abs. 2 Nr. 2 BayAbgrG die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung vorgeschrieben, weil zu der geplanten Abgrabungsfläche von 2,67 ha die in direkter Nähe vorhandenen und noch nicht wieder verfüllten bzw. rekultivierten Abbauflächen hinzuzurechnen sind und damit der gesetzliche Schwellenwert von 10 ha überschritten wird.
Die EUROQUARZ GmbH beabsichtigt, den bestehenden Quarzkies- und Quarzsandtagebau Tagebau "Abbaufeld 10" um das Abbaufeld 12 mit ca. 7,7 ha in westlicher Richtung auf dann ca. 54,9 ha zu erweitern. Der Abbau im Erweiterungsbereich soll wie bisher im Trockenabbau mit anschließender Wiederverfüllung erfolgen.
Die Fa. Rhiem & Sohn Kies und Sand GmbH & Co. KG reichte beim Landrat des Rhein-Erft-Kreis den Antrag auf die auf Erteilung eines Vorbescheides gem. § 5 AbgrG für eine geplante Erweiterung der Kiesgrube in Erftstadt–Erp (Erweiterung NordOst, V2), in der Gemarkung Erp, Flur 6, Flurstücke 1, 8, 9, 13, 74, 99, 100, ein. Beantragt wird die Erweiterung der betriebenen Abgrabung und Mineralstoffdeponie am Standort Erftstadt-Erp. Die aktiven Betriebsflächen der Firma Rhiem & Sohn liegen nördlich der Ortschaft Erftstadt-Erp. Dort befinden sich der Betriebshof mit Bürogebäuden, das Betriebsgelände der bestehenden Abgrabung und eine Mineralstoffdeponie (im Folgenden "Deponie" genannt). Die in Betrieb befindliche Abgrabung "Erweiterung 1" liegt nordöstlich der Deponie und umfasst eine Fläche von etwa 18,5 ha. Derzeit erfolgt die Rohstoffgewinnung im zentralen Teil der Abgrabung. Auf den bereits abgebauten Flächen im südöstlichen Teil erfolgt derzeit eine Verfüllung in Teiltieflage sowie die Errichtung von neuen Betriebsanlagen. Nach dem Abschluss der Rohstoffgewinnung auf der Fläche der Erweiterung 1 soll der Abbau auf den unmittelbar nordöstlich angrenzenden Flächen fortgesetzt werden. Das geplante Vorhaben wird im Folgenden als Erweiterung Nordost oder als Vorhabensgebiet bezeichnet. Die Erweiterung Nordost umfasst die Flächen, welche bisher als Erweiterung 2 und Erweiterung 3 bezeichnet wurden. Im Rahmen der Erweiterung Nordost können die im Übergang zu der Erweiterung 1 gelegenen Randflächen hereingewonnen werden. Die Böschung und der Randstreifen der Erweiterung 1 sind deshalb Bestandteil des Vorhabensgebiets. Das Vorhabensgebiet wird derzeit konventionell ackerbaulich bewirtschaftet. Der südwestliche Teil des Vorhabensgebiets wird derzeit im Zusammenhang mit der Erweiterung 1 als Randstreifen genutzt. Für die Flurstücke 1, 8 und 100 (alt 2 bis 7) liegt bereits ein Abgrabungsvorbescheid des Rhein-Erft-Kreises vom 06.04.2017 vor. Der Vollgenehmigungsantrag für diese Grundstücke wurde bereits beim Rhein-Erft-Kreis eingereicht. Mit der Vorlage der Detailplanung zur Erweiterung Nordost soll auch der Betriebsablauf der Erweiterung 2 angepasst werden. Anpassungen, welche die Erweiterung 2 betreffen, sind nicht Bestandteil dieser Voranfrage. Der Abbau auf der Fläche der Erweiterung Nordost soll als Trockenabbau erfolgen. Nach überschlägiger Massenermittlung umfasst der Materialvorrat an Kies und Sand eine Menge von etwa 8,7 Mio. m³. Bei einer durchschnittlichen Fördermenge von etwa 300.000 m³ pro Jahr würde die Abbautätigkeit einen Zeitraum von etwa 29 Jahren beanspruchen. Dem Abbau sukzessive folgend soll die Abgrabung, in Anlehnung an die bereits genehmigte Abgrabung Erweiterung 1, in Teiltieflage verfüllt und rekultiviert werden. Hierfür werden voraussichtlich weitere 1 bis 2 Jahre benötigt. Die externe Erschließung erfolgt weiterhin über das Betriebsgelände der bestehenden Abgrabung und Deponie. Die zentrale Zufahrt ist derzeit über die Luxemburger Straße an die B 256 angebunden. Im Zusammenhang mit dem gesamten Betriebskonzept der Firma Rhiem & Sohn soll zukünftig eine neue Anbindung der Abgrabung Erweiterung 1 über den Flurweg Flst. 57 an die B 265 gebaut werden. Über die neue Einmündung soll der gesamte Verkehr geführt werden, welcher im Zusammenhang mit den Abgrabungserweiterungen und den geplanten Betriebsanlagen auf der Fläche der Erweiterung 1 entsteht. Die interne Erschließung des Vorhabensgebiets erfolgt ausgehend von der Erweiterung 1 in nordöstliche Richtung. Die Aufbereitung der gewonnenen Rohstoffe soll am Standort der zu diesem Zeitpunkt genehmigten Betriebsanlagen erfolgen.
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