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Bodenabbau, Trockenabbau im Landkreis Nienburg/Weser

Geodaten der Flächen im Landkreis Nienburg/Weser, die sich im Trockenabbau befinden. Begriff Trockenabbau: Bei dieser Abbaumethode wird bei der Gewinnung der Bodenschätze kein Grundwasser freigelegt. Im Landkreis Nienburg/Weser findet Trockenabbau ausschließlich im Übertagebau statt. Untertagebau zur Gewinnung von tiefer liegenden Rohstoffen, wie z.B. Kohle oder Salz findet im Landkreis derzeit nicht statt. Im Landkreis Nienburg/Weser wird im Trockenabbauverfahren hauptsächlich Sand und Kies sowie Torf in den Hochmooren Lichtenmoor, Borsteler Moor und Siedener Moor sowie im Großen Moor bei Uchte abgebaut. Der einzige Steinbruch des Landkreises befindet sich in der Gemarkung Münchehagen.

Trockenentsandung "Diskel" der Fa. Steinkamp in Ostbevern

Die Fa. Steinkamp Sandgewinnung und Vertrieb OHG, Splieterstraße 58 48231 Warendorf hat als Vorhabenträgerin am 16.09.2026 die Genehmigung zur Abgrabung und sukzessiven Verfüllung nach § 7 AbgrG in Ostbevern, Gemarkung Ostbevern, Flur 21, Flurstücke 37, 39, 111 und 113 tlw. beim Kreis Warendorf, Amt für Umweltschutz und Straßenbau, Waldenburger Straße 2, 48231 Warendorf beantragt. Der Eingriff ist über 3 Jahre auf die Entnahme von insgesamt rd. 60.000 m³ Sand im Trockenabbau und die Wiederverfüllung mit unbelasteten Aushubböden aus der näheren Umgebung auf einer Fläche von insgesamt rd. 4,6 ha begrenzt. Die betroffenen Grundstücke zeigen sich nach dem Abschluss der Maßnahme topographisch, in ihrer Nutzung, dem Landschaftsbild und dem Oberbodenaufbau weitgehend vergleichbar zur Ausgangssituation. Hinsichtlich möglicher Lärm- und Staubemissionen sind im Wesentlichen die Anwesen zweier Eigentümer der Entsandungsflächen sowie ein Gasthof betroffen. Störfall-, Unfall- und Katastrophenrisiken bestehen nicht. Für die beantragte Maßnahme wurde eine bezogen auf die Eingriffsfläche minimierte Variante gewählt. Die Auswirkungen des Vorhabens finden nahezu ausschließlich auf der Abgrabungs- und Verfüllfläche statt, besitzen keinen grenzüberschreitenden Charakter und sind als nicht schwer und nicht komplex einzustufen. Untersuchungen auf der Eingriffsfläche haben eine durchschnittliche Bedeutung als Nahrungshabitat sowie das Fehlen von Konflikten hinsichtlich der Vogelwelt nachgewiesen. Die vorhandenen Rand- und Saumbiotopstrukturen mit ihrer ökologischen Wertigkeit bleiben erhalten. Grundwasser und Oberflächengewässer sind durch die Maßnahme nicht betroffen, Oberböden werden in Gänze wieder eingebaut. Die derzeitige intensive landwirtschaftliche Nutzung wird abschnittsweise wieder aufgenommen. Die Auswirkungen werden durch Verfüllung und Wiederherrichtung der Topographie sowie Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in Form der Anlage dauerhafter Uferrandstreifen, einer Ackerbrache sowie eines temporären Erdwalls, der die Abbauabschnitte begleitet, ausgeglichen bzw. gemindert. Als Kompensation für den aufzunehmenden und wieder einzubauenden schutzwürdigen Plaggenesch-Boden wird Boden gleichen Bodentyps von den Eigentümern der betroffenen Abbau-/Auffüllflächen an anderer Stelle dauerhaft grundbuchlich vor Eingriffen gesichert. Der Eingriff in Natur und Landschaft wird ausgeglichen. Im Rahmen der Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das beantragte Vorhaben keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Das Vorhaben kann nach Einschätzung der Genehmigungsbehörde aufgrund überschläglicher Prüfung unter Berücksichtigung der in der Anlage 2 UVPG NRW aufgeführten Kriterien keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben, die nach § 25 UVPG zu berücksichtigen wären.

Obligatorischer Rahmenbetriebsplan 2021 im bergrechtlichen Planfeststellungsverfahren zum Vorhaben Kies Pirnaer Elbebogen, auf den Gemarkungen Pillnitz und Oberpoyritz der Landeshauptstadt Dresden und auf den Gemarkungen Pratzschwitz und Birkwitz der Stadt Pirna, Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Im Bereich des unmittelbar stromab der Stadt Pirna befindlichen sogenannten „Pirnaer Elbebogen“ lagert auf der rechten Elbseite ein ausgedehntes Kiessandvorkommen. Der Abbau dieser Lagerstätte begann bereits vor 1990 im Tagebau Birkwitz-Pratzschwitz, welcher nach 1990 fortgeführt wurde. Die Beendigung der Bergaufsicht für die Abbaufelder I, II und teilweise III erfolgte 1995. Die Planfeststellung des Kiessandtagebaus Pratzschwitz-Copitz mit Aufbereitungsanlage (Kieswerk Borsberg) erfolgte im Jahr 1996, der Aufschluss im Jahr 1997. Der Aufschluss eines weiteren Tagebaus, der Kiessandtagebau Söbrigen, wurde im Jahr 1999 planfestgestellt, aber nicht begonnen. Mit dem Ziel der Koordinierung der Gewinnung in den Kiessandtagebauen Pratzschwitz-Copitz, Birkwitz-Pratzschwitz/Ostfeld und Söbrigen erarbeitete der Bergbauunternehmer einen obligatorischen Rahmenbetriebsplan für das Gesamtvorhaben „Kies Pirnaer Elbebogen“ und beantragte hierfür im Jahr 2006 beim Sächsischen Oberbergamt die Planfeststellung. Mittlerweile ist der Abbau im Kiessandtagebau Birkwitz-Pratzschwitz bis auf das Ostfeld beendet. Die Aufbereitungsanlage wurde zurückgebaut und wesentliche Teilflächen des Tagebaus sind aus der Bergaufsicht entlassen. Aus den nicht mehr unter Bergaufsicht stehenden Abbaufeldern ist das Badegewässer Birkwitz entstanden. Die Gewinnung im Kiessandtagebau Birkwitz-Pratzschwitz/Ostfeld erfolgt derzeit ausschließlich im Trockenabbau. Der Rohstoff wird über eine Bandtrasse zum Kieswerk Borsberg transportiert. Der Kiessandtagebau Pratzschwitz-Copitz ist weitestgehend ausgekiest. Aktuell erfolgt die Gewinnung von Sanden und Kiesen auf Restflächen im Trocken- und Nassabbau. Der Abschlussbetriebsplan zur Wiedernutzbarmachung ist bereits zugelassen (Bescheid vom 29. November 2021). Die Planungen des Rahmenbetriebsplanes aus dem Jahr 2006, insbesondere zum Standort der Aufbereitungsanlage am Kiessandtagebau Söbrigen sowie dem Rohstofftransport dorthin, haben sich wesentlich geändert. Deshalb wurde auf Antrag des Vorhabenträgers das im Jahr 2006 begonnene Planfeststellungsverfahren im Jahr 2021 eingestellt. Mit dem aktuellen obligatorischen Rahmenbetriebsplan 2021 „Kies Pirnaer Elbebogen“ strebt das Unternehmen nach dem Ablauf der Befristungen der Planfeststellungsbeschlüsse die Weiterführung des Rohstoffabbaus in der Kiessandlagerstätte des Pirnaer Elbebogens an. Das Gesamtvorhaben besteht wie bisher aus drei Einzelvorhaben mit folgenden wesentlichen Komponenten: - Weiterführung Kiessandtagebau Pratzschwitz-Copitz (Einzelvorhaben 1), Größe ca. 36 ha: - Weiterbetrieb des Kieswerkes Borsberg mit Tagesanlagen, - Änderung und Wiedernutzbarmachung des Gewässers 1.2 N durch Entnahme von Waschwasser für und die Einspülung von Waschwasser aus der Aufbereitungsanlage des Kieswerkes Borsberg, - Weiterführung der Verfüllung im Abbaufeld 1.3 N. - Kiessandtagebau Birkwitz-Pratzschwitz/Ostfeld (Einzelvorhaben 2), Größe ca. 9 ha: - Kiessandabbau im Nassschnitt Tagebau Birkwitz-Pratzschwitz/Ostfeld und - Wiedernutzbarmachung für das Ostfeld mit Herstellung eines ca. 3,6 ha großen Gewässers. - Neuaufschluss Kiessandtagebau Söbrigen (Einzelvorhaben 3), ca. 48 ha: - Kiessandabbau im Trocken- und Nassschnitt im neu aufzuschließenden Tagebau Söbrigen, - Errichtung von Aufenthalts- und Sanitäreinrichtungen, Betreiben eines Abraumzwischenlagers, - Errichtung einer Landbandanlage vom Kiessandtagebau Söbrigen zum Kieswerk Borsberg mit begleitender - Betriebsstraße bzw. Wartungsweg, Querung von Straßen und Wegen durch Untertunnelung und Wiedernutzbarmachung mit Herstellung eines ca. 27,4 ha großen Gewässers. Durch das Vorhaben können ca. 7.750 kt Sande und Kiese gewonnen und in der Aufbereitungsanlage des Kieswerkes Borsberg zu hochwertigen Baumaterialien aufbereitet werden. Bei einer Jahresproduktion von 500 kt ist eine Laufzeit für die Kiesgewinnung von ca. 15 Jahren vorgesehen. Der beantragte räumliche Geltungsbereich des Rahmenbetriebsplans beträgt insgesamt 92,7 ha. Für das Bergbauvorhaben, für landschaftspflegerische sowie naturschutzfachliche Kompensationsmaßnahmen werden Flurstücke in den Gemarkungen Pillnitz und Oberpoyritz der Landeshauptstadt Dresden und Flurstücke in den Gemarkungen Pratzschwitz und Birkwitz der Stadt Pirna beansprucht. Die Planunterlagen in Form des obligatorischen Rahmenbetriebsplans wurden bereits im Jahr 2022 öffentlich ausgelegt. Nachfolgend wurden die Planunterlagen überarbeitet, ergänzt und aktualisiert. Der Vorhabenträger, die Kieswerke Borsberg GmbH, hat den o.g. obligatorischen Rahmenbetriebsplan vom 21. Dezember 2021 in der Fassung der II. Tektur vom 31. Mai 2024 beim Sächsischen Oberbergamt eingereicht.

Rohstoffgewinnung im Landkreis Nienburg/Weser

Geodaten der Flächen im Landkreis Nienburg/Weser, die sich im Nass- oder Trockenabbau befinden.

Bodenabbau (Landkreis Hameln-Pyrmont)

Geodaten der Flächen im Landkreis Hameln-Pyrmont, die sich im Nass- und Trockenabbau befinden. Dazu gehört insbesondere der Kies/Sand- und Gesteinsabbau.

Errichtung und des Betriebs des Quarzsand-Tagebaus "Mackenmühle Süd", Gemarkung Stirn, Gemeinde Pleinfeld, Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen der Firma Pleinfelder Quarzsand GmbH & Co.KG, Pleinfeld

Die Firma Pleinfelder Quarzsand GmbH & Co.KG Gewerbepark 11, 91785 Pleinfeld, beabsichtigt die Errichtung und den Betrieb eines Tagebaus zur Gewinnung von Quarzsand im Trockenabbau ohne Grundwasseraufschluss mit anschließender Wiederverfüllung. Der geplante Tagebau befindet sich in der Gemarkung Stirn, Gemeinde Pleinfeld im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen Die reine Abbaufläche beträgt ca. 9,2 ha, die Gesamtflächeninanspruchnahme liegt bei etwa 13,8 ha. Die Abbaufläche grenzt an einen weiteren Quarzsandtagebau mit einer Abbaufläche von ca. 4,5 ha an, der kumulativ mit betrachtet wird. Das Vorhaben bedingt eine Rodung von Wald unter 10 ha.

Kiesabbauerweiterung der Firma Valet u. Ott GmbH & Co. KG am Standort Pfullendorf-Otterswang

Die Firma Valet und Ott GmbH & Co. KG, Beton-, Kies- und Splitterwerke, Uferweg 25 in 88512 Mengen-Rulfingen, plant eine Erweiterung des bisherigen Kiesabbaus am Standort Otterswang im Gewann Stockäcker. Das Erweiterungsgebiet „Stockäcker“ grenzt unmittelbar südöstlich an das aktuelle Abbaugebiet im Gewann „Grubenjagen“ an. Die Vorhabensfläche wird bislang größtenteils landwirtschaftlich genutzt. Auf einer Fläche von ca. 2,5 ha ist Wald. Das Vorhabensgebiet umfasst eine Fläche von ca. 15,4 ha. Die Abbaufläche selbst beträgt ca. 14 ha. Der Kies wird im Trockenabbau sowie im temporären Nassabbau gewonnen. Das Kiesabbauvolumen beträgt laut Planunterlagen 2,4 Mio. m3. Davon sollen 2,0 Mio. m3 im Trockenabbau abgebaut werden, 0,4 Mio. m3 im zeitweisen Nassabbau. Dem verwertbaren Material stehen 1,2 Mio. m3 Abraum gegenüber. Der Abbau ist für eine Zeit von 14 Jahren vorgesehen und soll in drei Abbaustufen mit jeweils einer Fläche von etwas weniger als 5 ha, von Norden nach Süden und Südwesten hin erfolgen. Es ist geplant, die Rekultivierung fünf Jahre nach Abbauende, also 19 Jahre nach Abbaubeginn, fertigzustellen. Der Abbau im aktuellen Abbaugebiet „Grubenjagen“ soll während des Abbaus in „Stockäcker“ pausieren. Mit Abschluss des Abbaus in „Stockäcker“ soll der Abbau in „Grubenjagen“ fortgesetzt werden. Die Zulassung des Vorhabens erfordert eine bau- und naturschutzrechtliche Genehmigung und eine wasserrechtliche Erlaubnis mit einer integrierten Umweltverträglichkeitsprüfung. Zudem wurde ein befristete Waldumwandlungsgenehmigung notwendig. Die sachliche und örtliche Zuständigkeit liegt beim Landratsamt Sigmaringen als untere Naturschutzbehörde. Nach §§ 27 Abs. 1, 20 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i.V.m. § 74 Abs. 4 Satz 2 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes (LVwVfG) und § 14 Umweltverwaltungsgesetz (UVwG) ist eine Ausfertigung der Entscheidung und der genehmigten Planunterlagen sowohl auf dem zentralen UVP-Portal des Landes Baden-Württemberg als auch in den Gemeinden zwei Wochen zur Einsicht auszulegen.

Kiessandtagebau Groß Tessin

Der Vorhabenträger, die GKM Güstrower Kies + Mörtel GmbH, hat beim Bergamt Stralsund den Antrag auf Durchführung eines Planfeststellungsverfahren für den Kiessandtagebau Groß Tessin gestellt. Geplant ist die Erweiterung des in Betrieb befindlichen Tagebaus auf insgesamt ca. 43,9 ha, wovon die Abbaufläche eine Größe von ca. 39 ha einnehmen wird. Die Rohstoffgewinnung findet ausschließlich im Trockenabbau statt. Gewonnen bzw. entnommen wird ausschließlich der Kiesanteil (Kornanteil > 2 mm). Nach Absiebung des Kiesanteils wird der zunächst mitgeförderte Sand- und Feinkornanteil wieder in den Tagebau abbaubegleitend eingelagert. Gewinnung und Wiedereinlagerung erfolgen praktisch zeitgleich in einem Arbeitsgang. Die Vorratsberechnung hat ein Fördervolumen von ca. 0,96 Mio. m³ ergeben. Davon sind rd. 0,77 Mio. m³ Sande (75-80 %), die in der Lagerstätte verbleiben, und rd. 0,19 Mio. m³ bzw. 0,31 Mio. t (20-25%) gewinnbare Kiese, die aus der Lagerstätte entnommen werden. Die Aufbereitung des Kiesanteils erfolgt im benachbarten Tagebau Charlottenthal. Als Folge der Entnahme des Kiesanteils liegt das Geländeniveau im Bereich der Abbauflächen nach Abschluss der Gewinnung durchschnittlich 1 m niedriger als im Ausgangszustand. Die Wiedernutzbarmachung des Tagebaus zielt darauf ab, Voraussetzungen zu schaffen, die eine landwirtschaftliche Folgenutzung entsprechend der Nutzungsform vor Beginn der bergbaulichen Arbeiten ermöglicht. Es wird von einer Laufzeit des Vorhabens von 13 Jahren, voraussichtlich bis zum Jahr 2036 ausgegangen.

Antrag der Peter Glindemann Kieswerke-Erdbau-Abbruchtechnik GmbH & Co. KG auf Erteilung einer Genehmigung für eine Sand- und Kiesentnahme im Trockenabbau in der Gemeinde Gammelby

Die Peter Glindemann Kieswerke-Erdbau-Abbruchtechnik GmbH & Co. KG aus Grevenkrug beantragt gemäß § 11a des Landesnaturschutzgesetzes Schleswig-Holstein (LNatSchG) die Erteilung einer Genehmigung für eine Sand- und Kiesentnahme im Trockenbau in der Gemeinde Gammelby. Der betroffene Bereich erstreckt sich auf folgendes Flurstück: Gemarkung Birkensee, Flur 2, Flurstück 2/5. Zuständig für das Verfahren und für die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens ist der Landrat des Kreises Rendsburg-Eckernförde als untere Naturschutzbehörde. Für das beantragte Vorhaben ist als hinzutretendes kumulierendes Vorhaben nach § 11 UVPG i.V.m. § 10 UVPG eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen.

Kiesabbau in der Gemeinde Harrislee (Trockenabbau)

Die Balzersen GmbH & Co. KG beantragt den Kiesabbau auf dem Flurstück 83 der Flur 1, Gemarkung und Gemeinde Harrislee gemäß § 17 Bundesnaturschutzgesetz i.V.m. § 11 a Landesnaturschutzgesetz.

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