Berlin besitzt 29.000 Hektar Wald. Das ist knapp ein Fünftel der Landesfläche. Diese Gegenwelt zur hektischen Stadt trägt auf vielerlei Art zu Erholung, Wohlbefinden und Gesundheit der Stadtbevölkerung bei und bietet Tieren Schutz und Lebensraum. Beides hat in der Stadt Vorrang vor der Holznutzung. Seit 30 Jahren werden Berlins Wälder naturnah gepflegt und bewirtschaftet. Grundlage ist die Berliner Waldbaurichtlinie. Sie hat 1991 die Ansprüche von Forstwirtschaft, Naturschutz, Erholungssuchenden, Landschaftsästhetik und Klimaschutz in einem einheitlichen Handlungskonzept zusammengefasst. Ziel sind gesunde, stabile und strukturreiche Wälder. Verjüngen sollen sich die Wälder durch natürliche Aussaat. Nur wo das nicht möglich ist, werden heimische Jungpflanzen eingebracht. Pflegemaßnahmen des Waldes werden zum Schutz sensibler Tierarten nur außerhalb der Setz- und Brutzeiten durchgeführt. Zum Schutz der empfindlichen Waldböden sind Maschinen nur auf Waldwegen und Rückegassen erlaubt. Einzig Rückepferde dringen weiter vor. Kahlschläge sind generell verboten – genau wie Pestizide. Diese nachhaltige Bewirtschaftung ist seit 2002 offiziell zertifiziert: Forest Stewardship Council (FSC) und Naturland Verband kontrollieren regelmäßig, dass ihre Standards eingehalten werden. Eine Bedingung der FSC-Zertifizierung ist, dass zehn Prozent des Waldes sich selbst überlassen bleiben: Dort soll sich Naturwald entwickeln. Dass so große Flächen stillgelegt werden, ist in Deutschland noch eine Ausnahme – und ein klares Bekenntnis Berlins. Die Berliner Forsten fördern Biodiversität auch, indem sie gesunde alte und absterbende Bäume, liegendes und stehendes Totholz im Wald belassen. Solches Biotopholz fördert das Vorkommen gefährdeter Arten von Tieren, Pflanzen und Pilzen. Das Ziel, Biodiversität zu fördern, gilt auf der gesamten Waldfläche. Höchste Aufmerksamkeit genießen dabei FFH-Gebiete, Naturschutzgebiete und besonders geschützte und gefährdete Arten. Die Waldbestände und die Kleingewässer, Moore oder Trockenrasen, die sich in ihnen finden, werden gezielt erhalten und entwickelt. Die Wuhlheide ist ein Wald mitten in der Stadt, der ein Kleinod birgt: Die Pflanzengesellschaft Fingerkraut-Eichenwald gibt es in ganz Berlin nur hier. Das Vorkommen gehört sogar zu den größten in Nordostdeutschland. Berlin widmet diesem floristischen Schatz besondere Pflege. 2018 etwa wurden Bäume aufgelichtet, damit das seltene Weiße Fingerkraut, das der Pflanzengesellschaft den Namen gab, besser wachsen kann. Daran haben viele mitgewirkt: Die Naturschutzbehörde des Bezirks Treptow-Köpenick hat die Maßnahmen mit den Berliner Forsten und der Koordinierungsstelle Florenschutz umgesetzt und die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz hat sie im Rahmen der Strategie Stadtlandschaft und der Strategie zur Biologischen Vielfalt gefördert. Achten Sie beim Kauf von Holzprodukten auf das FSC-Siegel! So unterstützen Sie verantwortungsvolle Waldbewirtschaftung und Biodiversität – nicht nur in Berlin. Naturnahe Waldwirtschaft
Verordnung über das Naturschutzgebiet „Trockenrasen Wriezen und Biesdorfer Kehlen“ vom 17. November 2016
Besonders arten- und blütenreiche Mähwiesen, die durch eine extensive Bewirtschaftungsweise entstanden sind und entsprechend genutzt und gepflegt werden, sind geschützt. Sie bereichern die Kulturlandschaft mit ihrer Arten- und Strukturvielfalt und sind für den Fortbestand bestäubender Insekten wichtig. Der Datensatz „LRT Mähwiesen innerhalb FFH“ umfasst die Lebensraumtypen (LRT) „Magere Flachland-Mähwiesen“ (LRT 6510) und „Berg-Mähwiesen“ (LRT 6520), die innerhalb der FFH-Gebiete Thüringens liegen. Diese Mähwiesen sind als FFH-Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie und Biotope nach § 30 BNatSchG sowohl innerhalb als auch außerhalb von FFH-Gebieten durch europarechtliche und nationale Rechtsvorschriften geschützt. Hervorzuheben sind hier die Verschlechterungsverbote gemäß § 30 Abs. 2 und § 33 Abs. 1 BNatSchG. Dieser Schutz gilt auch für weitere Grünland-LRT, wie beispielsweise Trockenrasen, die nicht Teil dieses Datensatzes sind. Im Kartendienst des TLUBN können die „FFH-Lebensraumtypen (LRT) Offenland“ abgerufen werden. Die Attribute, die am Datensatz hinterlegt sind, beinhalten i.d.R. folgende Informationen: Lebensraumtyp-Code: internationaler Code für den Lebensraumtyp Lebensraumtyp-Name: Bezeichnung des Lebensraumtyps Gesamtbewertung: Bewertung der jeweiligen Einzelfläche nach einer standardisierten Methode (Kartier- und Bewertungsschlüssel FFH-Offenland-Lebensraumtypen Thüringen, 2021) hinsichtlich Habitatstruktur, Arteninventar und Beeinträchtigungen. A. hervorragende Ausprägung B. gute Ausprägung C. mittlere bis schlechte Ausprägung Datum Geländeerfassung: Datum der Erfassung und Bewertung des Lebensraumtyps im Gelände
Rechtsgrundlage: Gesetzlich geschützter Biotop § 30 BNatSchG und § 24 NAGBNatSchG. Schutzintensität: relativ hoch. Gesetzlicher Schutz nach § 30 BNatSchG für: 1. natürliche oder naturnahe Bereiche fließender und stehender Binnengewässer einschließlich ihrer Ufer und der dazugehörigen uferbegleitenden natürlichen oder naturnahen Vegetation sowie ihrer natürlichen oder naturnahen Verlandungsbereiche, Altarme und regelmäßig überschwemmten Bereiche, 2. Moore, Sümpfe, Röhrichte, Großseggenrieder, seggen- und binsenreiche Nasswiesen, Quellbereiche, Binnenlandsalzstellen, 3. offene Binnendünen, offene natürliche Block-, Schutt- und Geröllhalden, Lehm- und Lösswände, Zwergstrauch-, Ginster- und Wacholderheiden, Borstgrasrasen, Trockenrasen, Schwermetallrasen, Wälder und Gebüsche trockenwarmer Standorte, 4. Bruch-, Sumpf- und Auenwälder, Schlucht-, Blockhalden- und Hangschuttwälder, subalpine Lärchen- und Lärchen-Arvenwälder, 5. offene Felsbildungen, Höhlen sowie naturnahe Stollen, alpine Rasen sowie Schneetälchen und Krummholzgebüsche, 6. Fels- und Steilküsten, Küstendünen und Strandwälle, Strandseen, Boddengewässer mit Verlandungsbereichen, Salzwiesen und Wattflächen im Küstenbereich, Seegraswiesen und sonstige marine Makrophytenbestände, Riffe, sublitorale Sandbänke, Schlickgründe mit bohrender Bodenmegafauna sowie artenreiche Kies-, Grobsand- und Schillgründe im Meeres- und Küstenbereich, 7. magere Flachland-Mähwiesen und Berg-Mähwiesen nach Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG, Streuobstwiesen, Steinriegel und Trockenmauern. Gesetzlicher Schutz nach § 24 NAGBNatSchG: Gesetzlich geschützte Biotope sind auch 1. hochstaudenreiche Nasswiesen sowie sonstiges artenreiches Feucht- und Nassgrünland, 2. Bergwiesen, 3. mesophiles Grünland, 4. Obstbaumwiesen und -weiden mit einer Fläche von mehr als 2 500 m2 aus hochstämmigen Obstbäumen mit mehr als 1,60 m Stammhöhe (Streuobstbestände) und 5. Erdfälle.
Die angepasste Bewirtschaftung auf Grünland in der AUKM-Förderkulisse „Naturschutzorientierte Grünlandbewirtschaftung mit Verzicht auf jegliche Düngung (Beweidung erlaubt) oder Nutzungspause“ (NatGDue) zielt auf den Schutz folgender Gebiete: FFH-und Naturschutzgebiete, wertvolle Grünlandbiotope wie Moorbiotope, Feuchtwiesen, Feuchtweiden, wechselfeuchtes Auengrünland, Binnensalzstellen, artenreiche Frischwiesen, Trockenrasen, feuchte Grünlandbrachen, artenreiche frische Grünlandbrachen, trockene Grünlandbrachen mit FFH-relevanten Trockenrasenarten, wiedervernässte Grünlandbrachen sowie FFH-Lebensraumtypen (LRT) 1340, 5130, 6120, 6210 (6212, 6214), 6230, 6240, 6410, 6440, 6510, 7140, 7150, 7210 und 7230 und deren Entwicklungsflächen, Flächen zum Wiesenbrüter, Insekten- und Amphibienschutz
Die angepasste Bewirtschaftung auf Grünland in der AUKM-Förderkulisse „Naturschutzorientierte Grünlandbewirtschaftung durch spezielle Mahdverfahren oder Beweidung mit Schafen/ Ziegen“ (NatGlMad) zielt auf den Schutz folgender Gebiete: FFH-, SPA- und Naturschutzgebiete, wertvolle Grünlandbiotope wie Moorbiotope, Feuchtwiesen, Feuchtweiden, wechselfeuchtes Auengrünland, Binnensalzstellen, artenreiche Frischwiesen, Trockenrasen, feuchte Grünlandbrachen, artenreiche frische Grünlandbrachen, trockene Grünlandbrachen mit FFH-relevanten Trockenrasenarten, wiedervernässte Grünlandbrachen sowie FFH-Lebensraumtypen (LRT) 1340, 5130, 6120, 6210 (6212, 6214), 6230, 6240, 6410, 6440, 6510, 7140, 7150, 7210 und 7230 und deren Entwicklungsflächen, Flächen zum Wiesenbrüter, Insekten- und Amphibienschutz
Bei den Naturdenkmalen/Flächennaturdenkmalen im Sinne von 'Kulturgütern' wird der Fokus auf jene ND/FND gelegt, deren Genese anthropogenen bedingt ist. In § 21 Abs. 1 Nr. 1 SächNatSchG werden als Kriterien für eine Unterschutzstellung u. a. landeskundliche oder kulturelle Gründe aufgeführt. Naturdenkmale oder Flächennaturdenkmale, deren Entstehung auf menschliches Wirken zurückzuführen ist, sind u. a. bestimmte Ausprägungen von Frischwiesen und Trockenrasen, aufgelassene Steinbrüche / Sedimentlagerstätten und ehemalige Bergwerksstollen. Derzeit sind in Dresden insgesamt 112 ND/FND mit einer Gesamtfläche von ca.140 ha ausgewiesen. Dieser Datensatz kann gemäß den Nutzungsbestimmungen Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (http://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) genutzt werden. Eine Haftung für die Richtigkeit der Daten wird nicht übernommen, insbesondere übernimmt die Landeshauptstadt Dresden keine Haftung für mittels dieser Daten erhobene oder berechnete Ergebnisse Dritter.
Bei den Naturdenkmalen/Flächennaturdenkmalen im Sinne von 'Kulturgütern' wird der Fokus auf jene ND/FND gelegt, deren Genese anthropogenen bedingt ist. In § 21 Abs. 1 Nr. 1 SächNatSchG werden als Kriterien für eine Unterschutzstellung u. a. landeskundliche oder kulturelle Gründe aufgeführt. Naturdenkmale oder Flächennaturdenkmale, deren Entstehung auf menschliches Wirken zurückzuführen ist, sind u. a. bestimmte Ausprägungen von Frischwiesen und Trockenrasen, aufgelassene Steinbrüche / Sedimentlagerstätten und ehemalige Bergwerksstollen. Derzeit sind in Dresden insgesamt 112 ND/FND mit einer Gesamtfläche von ca.140 ha ausgewiesen.
Bei den Naturdenkmalen/Flächennaturdenkmalen im Sinne von 'Kulturgütern' wird der Fokus auf jene ND/FND gelegt, deren Genese anthropogenen bedingt ist. In § 21 Abs. 1 Nr. 1 SächNatSchG werden als Kriterien für eine Unterschutzstellung u. a. landeskundliche oder kulturelle Gründe aufgeführt. Naturdenkmale oder Flächennaturdenkmale, deren Entstehung auf menschliches Wirken zurückzuführen ist, sind u. a. bestimmte Ausprägungen von Frischwiesen und Trockenrasen, aufgelassene Steinbrüche / Sedimentlagerstätten und ehemalige Bergwerksstollen. Derzeit sind in Dresden insgesamt 112 ND/FND mit einer Gesamtfläche von ca.140 ha ausgewiesen.
Das LSG Bergen liegt inmitten der Landschaftseinheit Magdeburger Börde in der Bachniederung der Dremse bei dem Gut Bergen, zwischen Seehausen und Groß Rodensleben. Die Gehölze des LSG stellen in der fast baumlosen Lößackerlandschaft weithin die einzigen derartigen Biotope dar. Entlang der Fließgewässer sind schmale Bachgaleriewälder entwickelt. Feldgehölze gliedern die Niederung. Ein kleines Erlenbruch bereichert das LSG. Die Gehölze wechseln mit Grünlandflächen und einem großen Fischteich ab. Teil des LSG ist auch der an die Niederung angrenzende Weinberg. Er ist durch Streuobstbestände, Gebüsche und Steinbrüche geprägt. Das Dorf Bergen wurde bereits im Jahre 1093 erwähnt, als es vom Magdeburger Domherrn Liudolf von Werder dem Kloster Bursfelde bei Göttingen geschenkt wurde. Im Jahre 1272 wurde es an den Deutschen Ritterorden verkauft, der hier eine Komturei gründete. Nach 1370 ging das Dorf ein und nur ein Gut blieb. Im Jahre 1570 ließ sich Ordenskomtur Hans von Lossow hier nieder. Während des Dreißigjährigen Krieges war das Gut vorübergehend in schwedischem Besitz, bevor es wieder an den Orden fiel. Nach Auflösung des Ritterordens hatte das Gut im 19. Jahrhundert verschiedene private Besitzer. Als Baudenkmal ist bis heute die Kapelle Gutes erhalten. Über der Tür befinden sich zwei romanische Skulpturen aus der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts, die Maria und Christus darstellen sollen. Aufgrund der hohen Bodenfruchtbarkeit der Bördeböden wurde die Landschaft um Bergen vermutlich schon seit der Steinzeit ackerbaulich genutzt. Die abflußarmen Niederungen konnten dagegen lange Zeit der Landwirtschaft nicht zugänglich gemacht werden Im 18. Jahrhundert wurden die flachen Seen und Niedermoore der Niederungen entwässert, um zusätzliche landwirtschaftliche Flächen zu gewinnen. Wegen des hohen Salzgehalts verlief die Kultivierung nicht immer zufriedenstellend. So konnte zum Beispiel auch die Niederung des südlicher gelegenen Faulen Sees bei Wanzleben überwiegend nicht ackerbaulich genutzt werden, sie wurde aufgeforstet. Das LSG befindet sich auf der Weferlingen-Schönebecker Scholle. Den Festgesteinsuntergrund bilden Kalksteine und mergelige Kalksteine des Unteren Muschelkalkes (im Südteil) und Tonsteine, Tonmergelsteine und Dolomite mit eingeschalteten Evaporiten des Oberen Buntsandsteins (im Nordteil). Die quartäre Lockergesteinsdecke ist nur geringmächtig (ca. 10 – 20 m). Durch Depressionen sind größere Mächtigkeiten zu verzeichnen, die auf das Vorhandensein holozäner Sedimente zurückzuführen sind. An der Oberfläche stehen holozäne Sedimente an (Moormergel, zum Teil Seekreide), die von Geschiebemergel der Saale- Grundmoräne unterlagert werden (Drenthe-Vereisung). Im Norden des LSG lagern auf dem Geschiebemergel geringmächtige glazifluviatile Nachschüttbildungen der Drenthe-Vereisung. Inwieweit Subrosion an der Genese der Niederung beteiligt ist, ist nicht geklärt. In den abflußarmen Senken entstanden flache Seen und Niedermoore: das Seelsche Bruch, der Remkerslebener See, der Domerslebener See und östlich von Wanzleben der Faule See. Bodenkundlich betrachtet liegt das LSG auf dem Wanzlebener Lößplateau. In seiner Umgebung kommen in weiter Verbreitung Tschernoseme aus Löß vor. Das eigentliche Landschaftsschutzgebiet enthält sehr unterschiedliche Böden. Böden in der Niederung der Dremse sind Gley-Tschernosem, Humus- und Anmoorgleye, also grundwasserbestimmte bis grundwasserbeherrschte Böden. Böden an und auf dem Weinberg sind Rendzinen, flachgründige, gesteinsunterlagerte, karbonatführende Böden, die als Standort von Trockenrasen, Trockengebüschen und Streuobstwiesen bekannt sind. Aufgrund der geringen Niederschläge sind in der Börde nur kleine Fließgewässer entwickelt. Unweit westlich des LSG liegt die Elbe-Weser-Wasserscheide. Die das LSG durchziehende Dremse fließt in die Sarre und diese weiter nach Süden über Wanzleben der Bode zu. Westlich von Seehausen entspringt die Aller, die nach Nordwesten der Weser zufließt. In die Aller entwässert auch das Seelsche Bruch. Die Magdeburger Börde ist Teil des Mitteldeutschen Trockengebietes. Die jährlichen Niederschläge liegen bei nur rund 500 mm. Das Gebiet des LSG liegt dabei im westlichen, stärker atlantisch beeinflußten Teil, in dem die langjährigen Niederschlagsmittel die 500 mm überschreiten: In Seehausen wurden 539 mm, in Groß Rodensleben 506 mm gemessen. Das Mittel der Lufttemperatur beträgt 8,0°C, die mittlere Julitemperatur 17,2°C und die mittlere Januartemperatur -0,6°C. Die potentiell natürliche Vegetation der Börde ist der Traubeneichen-Winterlinden-Hainbuchenwald. Auf den flachgründigen Böden, wie auf dem Weinberg, wäre eine wärmeliebende Ausbildung dieses Waldtyps mit der Wucherblume zu erwarten. In den Niederungen stellt auf nicht dauerhaft vernäßten Standorten der Waldziest-Eichen-Hainbuchenwald und bei hoch anstehendem Grundwasser der Traubenkirschen-Erlen-Eschenwald und kleinflächig auch Erlenbruchwald die potentiell natürliche Vegetation dar. In der aktuellen Vegetation sind die natürlichen Waldtypen überwiegend durch Pappelgehölze, im LSG jedoch auch durch naturnähere, schmale Eschen- und Weidengalerien an den Fließgewässern ersetzt worden. Zum großen Teil ist die Niederung von artenarmen Grünlandgesellschaften bedeckt. An den Böschungen sind Rosen-Feldulmen-Gebüsche entwickelt. Auf der Kuppe am Ortsrand von Bergen sind im Bereich aufgelassener Steinbrüche kleinflächige Trockenrasen, Trockengebüsche und Streuobstbestände vorhanden. Unweit des Landschaftsschutzgebietes stellen die Binnensalzstellen bei Remkersleben eine floristische Besonderheit dar. Insgesamt gesehen stellt das LSG eine bemerkenswerte, strukturreiche Oase innerhalb der artenarmen Bördelandschaft dar. Die Gehölze und Grünländer sind zu erhalten, die Grünländer durch extensive Nutzung zu pflegen. Das sehr kleine LSG sollte in die südlich anschließende Niederung bis in den Bereich des Domersleber Sees erweitert werden. Teile dieses Gebietes sollten auch die Remkersleber Salzquelle und die Trockenrasen auf dem Kirschenberg werden. Das Gebiet soll der Erhaltung und Neuentwicklung bördetypischer, jedoch naturnaher Lebensräume dienen. Das LSG kann als Feierabend- und Wochenenderholungsgebiet der ruhigen, naturbezogenen Erholung für die Bevölkerung der umliegenden Bördedörfer dienen. Exkursionsvorschläge Das Landschaftsschutzgebiet kann als Station einer naturkundlichen und heimatgeschichtlichen Exkursion durch die Magdeburger Börde besucht werden. Auf dem Weg von Seehausen nach Wanzleben kann bei Remkersleben von der Bundesstraße 246a abgebogen werden, um einen Ausschnitt der Bördelandschaft mit verschiedenen bördetypischen Lebensräumen kennenzulernen. Der Steinbruch am Südrand des LSG wurde als Aufschluss des Unteren Muschelkalkes in das Geotopverzeichnis des Landes Sachsen-Anhalt aufgenommen. veröffentlicht in: Die Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts © 2000, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISSN 3-00-006057-X Die Natur- und Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts - Ergänzungsband © 2003, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISBN 3-00-012241-9 Letzte Aktualisierung: 18.11.2025
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 104 |
| Europa | 2 |
| Kommune | 5 |
| Land | 113 |
| Weitere | 112 |
| Wissenschaft | 37 |
| Zivilgesellschaft | 2 |
| Type | Count |
|---|---|
| Bildmaterial | 1 |
| Daten und Messstellen | 1 |
| Ereignis | 3 |
| Förderprogramm | 60 |
| Hochwertiger Datensatz | 1 |
| Taxon | 18 |
| Text | 87 |
| Umweltprüfung | 4 |
| unbekannt | 139 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 211 |
| Offen | 97 |
| Unbekannt | 6 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 313 |
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| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 7 |
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| Webdienst | 9 |
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| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 212 |
| Lebewesen und Lebensräume | 314 |
| Luft | 89 |
| Mensch und Umwelt | 314 |
| Wasser | 148 |
| Weitere | 278 |