Rechtsgrundlage: Gesetzlich geschützter Biotop § 30 BNatSchG und § 24 NAGBNatSchG. Schutzintensität: relativ hoch. Gesetzlicher Schutz nach § 30 BNatSchG für: 1. natürliche oder naturnahe Bereiche fließender und stehender Binnengewässer einschließlich ihrer Ufer und der dazugehörigen uferbegleitenden natürlichen oder naturnahen Vegetation sowie ihrer natürlichen oder naturnahen Verlandungsbereiche, Altarme und regelmäßig überschwemmten Bereiche, 2. Moore, Sümpfe, Röhrichte, Großseggenrieder, seggen- und binsenreiche Nasswiesen, Quellbereiche, Binnenlandsalzstellen, 3. offene Binnendünen, offene natürliche Block-, Schutt- und Geröllhalden, Lehm- und Lösswände, Zwergstrauch-, Ginster- und Wacholderheiden, Borstgrasrasen, Trockenrasen, Schwermetallrasen, Wälder und Gebüsche trockenwarmer Standorte, 4. Bruch-, Sumpf- und Auenwälder, Schlucht-, Blockhalden- und Hangschuttwälder, subalpine Lärchen- und Lärchen-Arvenwälder, 5. offene Felsbildungen, Höhlen sowie naturnahe Stollen, alpine Rasen sowie Schneetälchen und Krummholzgebüsche, 6. Fels- und Steilküsten, Küstendünen und Strandwälle, Strandseen, Boddengewässer mit Verlandungsbereichen, Salzwiesen und Wattflächen im Küstenbereich, Seegraswiesen und sonstige marine Makrophytenbestände, Riffe, sublitorale Sandbänke, Schlickgründe mit bohrender Bodenmegafauna sowie artenreiche Kies-, Grobsand- und Schillgründe im Meeres- und Küstenbereich. Gesetzlicher Schutz nach § 24 NAGBNatSchG für: 1. natürliche oder naturnahe Bereiche fließender und stehender Binnengewässer einschließlich ihrer Ufer und der dazugehörigen uferbegleitenden natürlichen oder naturnahen Vegetation sowie ihrer natürlichen oder naturnahen Verlandungsbereiche, Altarme und regelmäßig überschwemmten Bereiche, 2. Moore, Sümpfe, Röhrichte, Großseggenrieder, seggen- und binsenreiche Nasswiesen, Quellbereiche, Binnenlandsalzstellen, 3. offene Binnendünen, offene natürliche Block-, Schutt- und Geröllhalden, Lehm- und Lösswände, Zwergstrauch-, Ginster- und Wacholderheiden, Borstgrasrasen, Trockenrasen, Schwermetallrasen, Wälder und Gebüsche trockenwarmer Standorte, 4. Bruch-, Sumpf- und Auenwälder, Schlucht-, Blockhalden- und Hangschuttwälder, subalpine Lärchen- und Lärchen-Arvenwälder, 5. offene Felsbildungen, Höhlen sowie naturnahe Stollen, alpine Rasen sowie Schneetälchen und Krummholzgebüsche, 6. Fels- und Steilküsten, Küstendünen und Strandwälle, Strandseen, Boddengewässer mit Verlandungsbereichen, Salzwiesen und Wattflächen im Küstenbereich, Seegraswiesen und sonstige marine Makrophytenbestände, Riffe, sublitorale Sandbänke, Schlickgründe mit bohrender Bodenmegafauna sowie artenreiche Kies-, Grobsand- und Schillgründe im Meeres- und Küstenbereich.
Bei den Naturdenkmalen/Flächennaturdenkmalen im Sinne von 'Kulturgütern' wird der Fokus auf jene ND/FND gelegt, deren Genese anthropogenen bedingt ist. In § 21 Abs. 1 Nr. 1 SächNatSchG werden als Kriterien für eine Unterschutzstellung u. a. landeskundliche oder kulturelle Gründe aufgeführt. Naturdenkmale oder Flächennaturdenkmale, deren Entstehung auf menschliches Wirken zurückzuführen ist, sind u. a. bestimmte Ausprägungen von Frischwiesen und Trockenrasen, aufgelassene Steinbrüche / Sedimentlagerstätten und ehemalige Bergwerksstollen. Derzeit sind in Dresden insgesamt 112 ND/FND mit einer Gesamtfläche von ca.140 ha ausgewiesen.
Die angepasste Bewirtschaftung auf Grünland in der AUKM-Förderkulisse „Naturschutzorientierte Grünlandbewirtschaftung mit Verzicht auf jegliche Düngung (Beweidung erlaubt) oder Nutzungspause“ (NatGDue) zielt auf den Schutz folgender Gebiete: FFH-und Naturschutzgebiete, wertvolle Grünlandbiotope wie Moorbiotope, Feuchtwiesen, Feuchtweiden, wechselfeuchtes Auengrünland, Binnensalzstellen, artenreiche Frischwiesen, Trockenrasen, feuchte Grünlandbrachen, artenreiche frische Grünlandbrachen, trockene Grünlandbrachen mit FFH-relevanten Trockenrasenarten, wiedervernässte Grünlandbrachen sowie FFH-Lebensraumtypen (LRT) 1340, 5130, 6120, 6210 (6212, 6214), 6230, 6240, 6410, 6440, 6510, 7140, 7150, 7210 und 7230 und deren Entwicklungsflächen, Flächen zum Wiesenbrüter, Insekten- und Amphibienschutz
Die angepasste Bewirtschaftung auf Grünland in der AUKM-Förderkulisse „Naturschutzorientierte Grünlandbewirtschaftung durch spezielle Mahdverfahren oder Beweidung mit Schafen/ Ziegen“ (NatGlMad) zielt auf den Schutz folgender Gebiete: FFH-, SPA- und Naturschutzgebiete, wertvolle Grünlandbiotope wie Moorbiotope, Feuchtwiesen, Feuchtweiden, wechselfeuchtes Auengrünland, Binnensalzstellen, artenreiche Frischwiesen, Trockenrasen, feuchte Grünlandbrachen, artenreiche frische Grünlandbrachen, trockene Grünlandbrachen mit FFH-relevanten Trockenrasenarten, wiedervernässte Grünlandbrachen sowie FFH-Lebensraumtypen (LRT) 1340, 5130, 6120, 6210 (6212, 6214), 6230, 6240, 6410, 6440, 6510, 7140, 7150, 7210 und 7230 und deren Entwicklungsflächen, Flächen zum Wiesenbrüter, Insekten- und Amphibienschutz
Kreatives Denken ist Voraussetzung, wenn man der Natur auch in dicht besiedelten Großstädten Raum für Entwicklung geben möchte. Berlin hat sich dies zum Ziel gesetzt und nutzt dafür die Begrünung von Gebäuden. Denn der Platz in verdichteten urbanen Räumen jenseits von öffentlichen Grünflächen ist natürlich knapp. Insbesondere in dicht bebauten Gebieten entsteht wohnumfeldnahes Grün durch die naturnahe Begrünung von Hinterhöfen, Fassaden und Dächern. Eine Vielzahl an Tier- und Pflanzenarten kann auf diese Weise gefördert werden. Gleichzeitig ist die Dachbegrünung ein wichtiger Beitrag zur Anpassung an den Klimawandel. Sie mindert die Überwärmung der Stadt und nimmt positiven Einfluss auf den urbanen Wasserhaushalt. In Deutschland werden jedes Jahr mehrere Millionen Quadratmeter Dachbegrünung neu installiert. Wenn durch Baumaßnahmen Natur weichen muss und Boden versiegelt wird, können durch die Begrünung der Dächer wertvolle Ersatzlebensräume für Pflanzen und Tiere geschaffen werden. Neben dieser Biotopfunktion schützen grüne Dächer auch die Dachabdichtung, erhöhen den Regenwasserrückhalt und tragen zur Wärmedämmung sowie zur Klimaverbesserung bei. Für die Begrünung von Dächern wird meist die sogenannte “Extensivbegrünung” ausgewählt. Auf einer Substratschicht von ca. sechs Zentimetern Höhe werden verschiedene sogenannte “Sedumarten” gepflanzt. Diese Pflanzen, z.B. der Mauerpfeffer, sind an die von Sonne, Wind und Trockenheit geprägten Standortbedingungen gut angepasst und benötigen nur wenig Pflege. Das Dach des Besucherzentrums sticht besonders hervor: Zusätzlich zur herkömmlichen Extensivbegrünung wurde auf diesem Dach die Biotopfunktion durch Gestaltungsmaßnahmen erheblich gesteigert. Damit auf dem Dach ein besonders artenreicher und ökologisch wertvoller Lebensraum entstehen kann, wurden auf etwa einem Fünftel der Dachfläche sogenannte “Biodiversitätsmodule” ergänzt: Dickere Substratschicht: Die für Gründächer übliche Substrathöhe von sechs Zentimetern wurde in Teilbereichen auf bis zu zwölf Zentimeter erhöht, wodurch das Artenspektrum für die Bepflanzung deutlich erweitert werden konnte. Neben den niedrigwüchsigen, anspruchslosen Sedumarten bietet das Dach so auch einen Lebensraum für eine artenreiche Kräuter- und Gräservegetation. Verbesserung der Substratqualität: Die Zusammensetzung des verwendeten Substrats spielt für die Etablierung der verschiedenen Pflanzen eine wichtige Rolle. Im Bereich der dickeren Substratschicht wurde das für Extensivbegrünungen übliche, nährstoffarme und mineralische Substat mit einem organischen Substrat angereichert. Dieses liefert der anspruchsvolleren Kräuter- und Gräservegetation die nötigen Nährstoffe. Pflanzenauswahl: Entsprechend der Standortbedingungen wurden auf dem Dach vor allem Arten der Trockenrasen verwendet. Für die Bepflanzung der Bereiche mit dickerer Substratschicht wurden gezielt Pflanzenarten ausgewählt, die eine besondere Bedeutung als Futterpflanzen für Insekten oder Vögel haben. Vegetationsfreie Bereiche: Durch die Anlage von Sandlinsen und Grobkiesbeeten wurden auf dem Gründach vegetationsfreie Bereiche geschaffen, die von einer Vielzahl der Dachbewohner als Versteck, Brut- und Sonnenplatz genutzt werden. So bieten die Sandbeete z. B. Grabwespen und Sandbienen die nötigen Nistmöglichkeiten. Die Grobkiesbeete nutzen u. a. Spinnen und Käfer als Unterschlupf. Temporäre Wasserflächen: Um das anfallende Regenwasser über einen längeren Zeitraum auf dem Dach zurückzuhalten, wurden an einzelnen Stellen Folien eingearbeitet und mit Kies abgedeckt. Kleine offene Wasserstellen werden vor allem von Vögeln und Insekten gern genutzt. Nisthilfen für Insekten: Zur Förderung der dauerhaften Ansiedlung von Kleintieren auf dem Gründach wurden verschiedene Nisthilfen eingesetzt. Zum Einsatz kamen neben Insektenhotels für Wildbienen und Schlupfwespen auch Hummelnistkästen und Ameisensteine. Biotop- und Totholz: Ein besonders wertvolles Strukturelement sind abgestorbene Äste und Stämme. Sie bieten unter anderem Moosen, Flechten, Pilzen, Käfern, Fliegen, Mücken, Ameisen und solitären Wildbienen und Wespen einen Lebensraum. Totholz wird deshalb ganz treffend auch als “Biotopholz” bezeichnet. Darüber hinaus können Vögel die Totholzhaufen als Ansitzplätze, Singwarten und Nahrungsbiotope nutzen. Gestaltet wurde das “Biodiversitäts-Gründach” im Rahmen der Internationalen Gartenausstellung 2017 durch den Deutschen Dachgärtner Verband e.V. (DDV). Es ist als Demonstrationsprojekt konzipiert und dient dem DDV als Referenzprojekt, um bei neu ausgeführten Gründach-Projekten und bereits existierenden Gründächern für eine stärkere Berücksichtigung der Artenvielfalt zu werben. Die Realisierung des “Biodiversitäts-Gründachs” übernahm die Grün Berlin GmbH. Gefördert wurde die Umsetzung von der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung mit Bundes- und Landesmitteln im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe “Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW)”. Wollen Sie auch etwas auf’s Dach bekommen? Viele nützliche Infos rund um das Thema Dachbegrünung: Deutscher Dachgärtner Verband e.V.
Das Projekt "Untersuchungen ueber die Eignung von Wildrasenmischungen zur Begruenung extremer Standorte" wird/wurde ausgeführt durch: Bundesanstalt für Gewässerkunde.Zweck und Ziel: Extreme Standorte, die haeufig in Zusammenhang mit der Lagerung von Baggergut, dem Anschuetten von Daemmen usw entstehen, koennen oft nur durch eine Rasenansaat rasch wieder in die umgebende Landschaft eingegliedert und gleichzeitig vor Erosion geschuetzt werden. Ziel dieser Untersuchungen ist die Ermittlung geeigneter, vor allem trockenheitsvertragender Wildrasenmischungen zur pflegeextensiven Begruenung und dauerhaften Festlegung unterschiedlicher Bodensubstrate. Ausfuehrung: Durchfuehrung von Gelaendeversuchen mit langfristiger Beobachtung, Untersuchung und nachfolgender Auswertung. Ergebnisse: Der im Rahmen dieses Forschungsvorhabens 1983 durchgefuehrte Versuch auf einer Materialdeponie (Buntsandstein, Muschelkalk) am Neckar laesst aus Entwicklungszeitgruenden noch keine endgueltige Beurteilung zu. Es konnte bisher festgestellt werden, dass der hohe Kleeanteil im Saatgut fuer den Buntsandsteinbereich zunaechst eine Verdraengung anderer Arten bewirkte und das Ziel, einen Trockenrasen anzusiedeln, nicht erreicht wurde. In der Zwischenzeit verzeichnen jedoch auch andere Gras- und Kraeuterarten wieder hoehere Anteile im Bestand. Das hat insgesamt zu einer vollstaendigen Begruenung dieser Flaechen gefuehrt. Im Muschelkalk breitet sich der Trockenrasen weiterhin nur langsam aus, was aber vor allem auf den hohen Anteil an grobkoernigen Substrat zurueckzufuehren ist. Wo sich feinteiliges Material hinter groberem Substrat ansiedeln kann, setzt unmittelbar auch eine Vegetationsentwicklung ein. Hier sind es vor allem die Graeser und einige wenige Kraeuter, die unter den exponierten Bedingungen hoehere Anteile am Bestand einnehmen.Die Untersuch
Das Projekt "Biotop- und Artenpotential von Trockenrasen und Halbtrockenrasen um Jena" wird/wurde gefördert durch: Thüringer Landesanstalt für Umwelt. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Jena, Institut für Ökologie.Zur Vorbereitung der Unterschutzstellung von Flaechen im Kerngebiet des Grossschutzgebietes 'Orchideenregion Jena' wird das zoologische und botanische Biotop- und Artenpotential von Teilflaechen erfasst und Managementmassnahmen vorgeschlagen.
Naturschutzgerechte Grünlandnutzung (NGGN) für die Förderperiode 2023- 2027 Für die Bewirtschaftung von Grünlandflächen können Fördermittel nachfolgender Förderrichtlinien des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern beantragt werden: - Richtlinie zur Förderung der naturschutzgerechten Bewirtschaftung von Grünlandflächen (Naturschutzgerechte Grünlandnutzungrichtlinie) Mecklenburg-Vorpommern - Richtlinie zur Änderung von Förderrichtlinien des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt Artikel | Verwaltungsvorschrift (Mecklenburg-Vorpommern) | Artikel | i. d. F. v. 29.03.2021 | gültig ab 01.01.2021 (landesrecht-mv.de) Voraussetzung für die Förderungen ist die Lage der Grünlandfläche in der entsprechenden Förderkulisse. Diese Förderkulisse wird mit dem vorliegenden Datenbestand festgelegt. Rahmenbedingungen: - Mindestflächengröße beträgt 0,1 ha - Für Feldblöcke mit einem Kulissenflächenanteil >=60% und dem Vorkommen von einem Förderprogramm wurde der gesamte Feldblock dem entsprechenden Programm zugeordnet (60/40 Regel) - Daten sind topologisch auf Überlagerungen geprüft Förderprogramme NGGN: Salzgrünland und Küstenvogelbrutgebiet: - Küstenvogelbrutgebiete (LUNG, 2013) - Halophile Pionierfluren und Salzgrünland: KGQ, KGS, KGM, KGO, KGA, KGD, GHG, GHS (Biotopkartierung, LUNG, 1996 – 2015) - Salzwiesen des Binnenlandes - LRT1340 (Daten FFH- Managementplanung, lrtmp21) Nassgrünland: - Historische Handmahdflächen auf Moorprojektflächen - Kulisse Spezialtechnik Dr. Hennicke (NP Peenetal, 2013) - Flächenzuordnung im Rahmen des Beteiligungsverfahrens Feuchtgrünland (NGGN): - Pfeifengraswiesen (GFP); Brenndolden-Auenwiesen (GFB); Sonstiges Auengrünland (GFS); Nasswiese mesotropher Moor- und Sumpfstandorte (GFM) / (Biotopkartierung, LUNG, 1996 – 2015) - Pfeifengraswiesen auf kalkreichen Boden - LRT6410; Kalkreiche Niedermoore - LRT 7230 (Daten FFH-Managementplanung, lrtmp21) Magergrünland und Heiden (NGGN): - Pioniersandfluren saurer Standorte (TPS), Pioniersandfluren kalkreicher Standorte (TPB), Sandmagerrasen (TMS), Ruderalisierter Sandmagerrasen (TMD), Basiphiler Halbtrockenrasen (TKH) Ruderalisierter Halbtrockenrasen (TKD), Steppen- und Trockenrasen (TTK), Ruderalisierter Steppen- und Trockenrasen (TTD), Borstgrasrasen (TBB), Trockene Zwergstrauchheiden (TZT), Feuchte Zwergstrauchheiden (TZF), Trock. Zwergstrauchheiden mit hohem Gehölzanteil (TZG), Sumpfbärlapp-Feuchtheide (TFB), Wachholderheide (TWW) / (Biotopkartierung, LUNG, 1996 – 2015) - Trockene Sandheiden mit Calluna und Genista (LRT 2310), Dünen mit offenen Grasflächen mit Corynephorus und Agrostis (LRT 2330), Feuchte Heiden des nordatlantischen Raumes (LRT 4010), Trockene europäische Heiden (LRT4030), Formation von Juniperus communis auf Heiden und Kalkrasen (LRT 5130), Trockene, kalkreiche sandrasen (LRT 6120), Naturnahe Kalktrockenrasen (LRT 6210), Artenreiche montane Borstgrasrasen (LRT6230), Subpannonische Steppen- Trockenrasen (LRT 6240); (Daten FFH-Managementplanung, lrtmp21) Renaturierungsgrünland –Potentialflächen (NGGN): - Flächenzuordnung im Rahmen des Beteiligungsverfahrens der Naturschutzverwaltungen
Das Projekt "Wirkungskontrolle Latschgetreid - Latschgetreid = NSG (Mesobrometum) im Kanton Solothurn (Schweiz)" wird/wurde gefördert durch: Amt für Raumplanung, Abteilung Natur und Landschaft des Kanton Solothurn. Es wird/wurde ausgeführt durch: Hintermann und Weber AG - Ökologische Beratung, Planung und Forschung.
Das Projekt "Begleituntersuchungen zur naturschutzgerechten Gruenlandnutzung" wird/wurde ausgeführt durch: Fachhochschule Neubrandenburg, Fachbereich Agrarwirtschaft und Landschaftsarchitektur.Etwa 42000 ha Landwirtschaftsflaeche werden auf der Basis verschiedener Gruenlandprogramme durch die EU in Mecklenburg-Vorpommern gefoerdert. Wie sieht die oekologische Effizienz dieser Massnahmen aus? Diese Fragestellung wird fuer den Bereich Floristik/Vegetationskunde durch Kartierungen und Biomessungen untersucht. Sandtrockenrasen ist der Biotoptyp, dem in Form von Daueruntersuchngsparzellen besonderes Augenmerk geschenkt wird. Im Jahr 1999 wurde ein vereinfachter Erhebungsbogen fuer die Aemter erarbeitet. Eine regelmaessige Beratung in Fragen der Extensivierungsfoerderung findet in unregelmaessigen Abstaenden statt.
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