Die Biogasanlage Gebr. Kesseler Bioenergie GmbH, Scholzehof, 56826 Lutzerath beantragt die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die wesentliche Änderung einer Anlage zur biologischen Behandlung von Gülle, soweit die Behandlung aus-schließlich zur Verwertung durch anaerobe Vergärung (Biogaserzeugung) dient (hier: Biogasanlage) durch Errichtung und Betrieb eines gasdichten Gärrestlagers II inkl. Abfüllfläche II, Errichtung und Betrieb einer Separation für Rindergülle und für Gärreste, Umstellung auf Trockenfermentation, Erweiterung der Positivkataloges, Erhöhung der Durchsatzkapazität und der Gasproduktion sowie der Gasspeicherkapazität und die Errichtung eines Havariewalles auf dem Betriebsgelände in 56825 Schmitt (Gemarkung Schmitt, Flur 5, Flurstücke 29/6 und 29/7).
Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Zentralreferat Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz, Friedrich-Ebert-Str. 14, 67433 Neustadt an der Weinstraße, gibt als zuständige Behörde bekannt, dass im Rahmen des Verfahrens zur immissionsschutzrechtlichen Genehmigung der wesentlichen Änderung der Biogasanlage der Fa. Peter Neumann Bioenergie am Standort Würschhauserhof, 66917 Wallhalben, Gemarkung Herschberg Flurstück 5700/1 und Gemarkung Wallhalben Flurstücke 663 und 664 keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt wird.
Die Firma Peter Neumann Bioenergie, Würschhauserhof 66917 Wallhalben hat beantragt, ihre Biogasanlage durch
• Umstellung der Betriebsweise auf Trockenfermentation inklusive Anpassung des Inputkataloges und Errichtung und Betrieb einer Separationseinheit,
• Flexibilisierung der Gasverwertung inklusive Errichtung und Betrieb eines zusätzlichen BHKW (BHKW II) mit 220 kWel und
• Austausch des Tragluftdaches des Fermenters
gemäß § 16 BImSchG wesentlich zu ändern.
Die standortbezogene Vorprüfung gemäß § 9 Abs. 4 i. V. m. § 7 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) hat ergeben, dass das Vorhaben nach Einschätzung der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in der Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben kann, die nach § 25 Abs. 2 bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären. Somit besteht keine UVP-Pflicht.
Wesentliche Gründe der Entscheidung sind:
Die Luftschadstoffemissionen der Anlage werden nur beim gleichzeitigen Betrieb der beiden BHKW´s erhöht. Diese bleiben jedoch sicher unterhalb der Bagatellmassenströme der Tabelle 7 in Ziffer 4.6.1.1 der TA Luft.
• Es entstehen keine neuen Abwasserströme.
• Es entstehen keine neuen Abfallströme.
• Es entstehen nur irrelevante zusätzliche Lärmemissionen.
• Durch eine Überarbeitung der durchzuführenden Ersatzmaßnahmen kann der Eingriff in die Natur und Landschaft ausgeglichen werden.
• Zusätzliche natürliche Ressourcen müssen nicht genutzt werden.
• Auf schützenswerten Bereichen entstehen keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen.
Diese Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar.
Die Kronospan GmbH Lampertswalde, Mühlbacher Straße 1, in 01561 Lampertswalde, beantragte mit Datum vom 28. April 2022 die Genehmigung gemäß § 16 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 3 des Gesetzes vom 19. Oktober 2022 (BGBl. I S. 1792) geändert worden ist, für die wesentliche Änderung der Anlage zur Herstellung von Holzfaserplatten und Holzspanplatten in der Halle 19 am Standort Lampertswalde.
Das Vorhaben umfasst im Wesentlichen die folgenden Maßnahmen:
• Austausch der bestehenden Harzreaktoren R19-01 und R19-04 durch zwei neue Reaktoren mit Vergrößerung des Fassungsvermögens von je 17 m³ auf je 20 m³ bei gleichbleibender Produktionskapazität von 73.000 t/a Harz
• Vergrößerung der bestehenden Hopper für Melamin (B3-01) und Harnstoff (B3-02) von 8,5 m³ auf 12 m³
• Wegfall der thermoölinduzierten Beheizung der Harzreaktoren (R19-01, R19-04) und des Laborreaktors (R19-03) und Rückbau des Thermoölsystems in der Harzküche
• Anbindung der Harzreaktoren und des Laborreaktors an das Dampfnetz der Kronospan GmbH Lampertswalde mittels Dampfreduzierstation zur Beheizung der Harzreaktoren
• Anbindung der Harzreaktoren und des Laborreaktors an das Dampfkondensatnetz der Kronospan GmbH Lampertswalde
• Anbindung des Kühlsystems der Harzreaktoren an die Rückkühlanlage des Betriebsteils IX (Formalin- und Leimanlage)
• gleichzeitiger Betrieb der Harzreaktoren R19-01 und R19-04 unter Beibehaltung der genehmigten Abluftführung in die Regenerative Nachverbrennung (RNV)
• Entfall der Vakuumanlage und Ersatz selbiger durch zwei Ventilatoren an den Harzreaktoren
• Entfall und Rückbau der Lagertanks für Zuckerlösung, Dosierung des Zuckers als Feststoff direkt in die Reaktoren
• Aufstellung von zwei 80-m³-Silos für Melamin (B19-08 und B19-09) an der Stelle der Zuckertanks
• Umwidmung des Lagertanks B2.03 auf Diethylenglykol (DEG), 32%ige Hexamethylentetraminlösung und Caprolactam in Wasser 30% (jeweils Alternativbelegung) und des Tanks B1.01 auf Harnstoffharze,
• Änderung der Stofflagerung in der Halle 19
- Umnutzung des Passivlagers B von Natronlauge-Lagerung (IBC) auf Titandioxid-Suspension mit geändertem Lagerort
- Schaffung zusätzlicher Passivläger C bis E
• Anbindung der Abgase der Leimanlage der BE IX an die bestehende RNV (BE VII)
• Entfall der Druckentlastung auf dem Melamin Hopper
Kontinuierliche Trockenvergärungsverfahren (TrVV) werden derzeit nur für die Behandlung von Bioabfällen und der organischen Fraktion von Restabfälle eingesetzt. Es sollen bisher noch nicht untersuchte offene Fragestellungen zur Trockenvergärung von Energiepflanzen untersucht werden. Übergeordnetes Ziel ist daher die Entwicklung einer Verfahrenskombination mit großtechnischer Umsetzung zur Optimierung der Biogasausbeute (Wirtschaftlichkeit) von Verfahren zur Trockenvergärung. Basis für diese Entwicklung sind die aus der Bioabfallbehandlung bekannten kontinuierliche TrVV. Recherche zu TrVV: Literatur, Patente. Evaluierung geeigneter Input-Materialien. Anpassung der aus der Verwertung von Bio- und Restmüll bekannten kontinuierliche TrVV an den Einsatz in landwirtschaftlichen Biogasanlagen, besonders im thermophilen Milieu. Labortechnische Untersuchungen (Batch-Versuche). Untersuchungen von thermischen Aufschlussverfahren zur Verbesserung der Verfügbarkeit von strukturreichen Substraten. Untersuchungen zur Wirkung und Nutzbarmachung von Gärresten auf Boden und Pflanzen. Darstellung der Erfolgsaussichten im Falle positiver Ergebnisse im Hinblick auf potentielle Märkte (Produkte/System). Nutzung für Planung.