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Indikator: Treibhausgas-Emissionen der Industrie

Indikator: Treibhausgas-Emissionen der Industrie Die wichtigsten Fakten Der Ausstoß von Treibhausgasen des verarbeitenden Gewerbes in Deutschland sank zwischen 1995 und 2023 um etwa 35 %. Gleichzeitig stieg die Bruttowertschöpfung des Verarbeitenden Gewerbes um knapp 46 % (preisbereinigt). Bis 2045 wird in Deutschland die Treibhausgasneutralität angestrebt. Welche Bedeutung hat der Indikator? Insbesondere seit Beginn der Industrialisierung hat die Menschheit den Ausstoß großer Mengen Treibhausgase in die ⁠ Atmosphäre ⁠ verursacht. In der Folge steigen die Temperaturen in der Atmosphäre. Dies führt zu einer Vielzahl weiterer Konsequenzen wie der Zunahme von extremen Wetterereignissen (zum Beispiel Stürmen, Dürren, Überflutungen), Destabilisierung von Infrastrukturen, Verbreitung von Tropenkrankheiten etc. Die wichtigste Treibhausgasquelle war und ist die Verbrennung von fossilen Energieträgern. Energie wird zu einem großen Teil zur Herstellung von Gütern eingesetzt. Das verdeutlicht die Rolle der Industrie – des sogenannten „verarbeitenden Gewerbes“ – bei der Klimaproblematik. Die Industrie verursacht auch indirekt den Ausstoß von Treibhausgasen, wenn sie Elektrizität und Wärme bei externen Kraftwerksbetreibern bezieht. Dieser Ausstoß müsste der Industrie zugeordnet werden. Dies ist bei dem hier verwendeten ⁠ Indikator ⁠ allerdings nicht berücksichtigt, da derzeit keine aktuellen Daten zur Verfügung stehen. Wie ist die Entwicklung zu bewerten? Seit 1995 ist der Ausstoß von Treibhausgasen durch die Industrie um 35 % zurückgegangen. Zum Vergleich: Der Ausstoß an Treibhausgasen sank in diesem Zeitraum in Deutschland in allen Sektoren (inklusive Energieerzeugung, Verkehr, Haushalte etc.) um etwa 33 % (siehe ⁠ Indikator ⁠ „Emission von Treibhausgasen“ ). Damit haben sich die Emissionen der Industrie parallel zu denen der gesamten Volkswirtschaft entwickelt. Hinzu kommt: Gleichzeitig ist die Bruttowertschöpfung der Industrie zwischen 1995 und 2023 um knapp 32 % (preisbereinigt, d.h. unter Berücksichtigung der Preisentwicklung) angestiegen. Die Gründe für diese Entwicklungen sind unter anderem, dass die Effizienz der Produktionsprozesse gesteigert wurde und hochwertigere, ressourceneffizientere Produkte hergestellt werden. Zudem wurde verstärkt auf strombasierte Produktionsprozesse umgestellt. Ein wichtiger Effekt ist, dass die Anlageneffizienz sinkt, wenn Produktionsanlagen nicht richtig ausgelastet sind. Das erklärt auch die Entwicklung des Indikators im Krisenjahr 2009: Während die Bruttowertschöpfung der Industrie um fast 20 % zurückging, sank der Ausstoß von Treibhausgasen nur um rund 11 %. Die Bundesregierung hat sich im novellierten Klimaschutzgesetz anspruchsvolle Ziele zur Senkung des Ausstoßes von Treibhausgasen gesetzt: Bis 2040 soll der Ausstoß 88 % unter der Menge von 1990 liegen, in 2045 soll die Treibhausgasneutralität erreicht werden (Bundesregierung, 2021). Damit diese Ziele erreicht werden können, muss auch die Industrie als einer der Hauptverursacher ihren Ausstoß weiter senken. Wie wird der Indikator berechnet? Der ⁠ Indikator ⁠ verwendet die offiziellen Emissionen aus der Berichterstattung zum Bundesklimaschutzgesetzes, die vom Umweltbundesamt jeweils zum 15.03. bis zum Vorjahr veröffentlicht werden. Die Bruttowertschöpfung als preisbereinigter Index stammt aus den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen des Statistischen Bundesamtes. Weitere Informationen zum Thema finden Sie im Daten-Artikel „ Treibhausgas-Emissionen in Deutschland “

Global, regional, and national comparative risk assessment of 79 behavioural, environmental and occupational, and metabolic risks or clusters of risks in 188 countries, 1990-2013: a systematic analysis for the Global Burden of Disease Study 2013

Background<BR>The Global Burden of Disease, Injuries, and Risk Factor study 2013 (GBD 2013) is the first of a series of annual updates of the GBD. Risk factor quantification, particularly of modifiable risk factors, can help to identify emerging threats to population health and opportunities for prevention. The GBD 2013 provides a timely opportunity to update the comparative risk assessment with new data for exposure, relative risks, and evidence on the appropriate counterfactual risk distribution.<BR>Methods<BR>Attributable deaths, years of life lost, years lived with disability, and disability-adjusted life-years (DALYs) have been estimated for 79 risks or clusters of risks using the GBD 2010 methods. Risk-outcome pairs meeting explicit evidence criteria were assessed for 188 countries for the period 1990-2013 by age and sex using three inputs: risk exposure, relative risks, and the theoretical minimum risk exposure level (TMREL). Risks are organised into a hierarchy with blocks of behavioural, environmental and occupational, and metabolic risks at the first level of the hierarchy. The next level in the hierarchy includes nine clusters of related risks and two individual risks, with more detail provided at levels 3 and 4 of the hierarchy. Compared with GBD 2010, six new risk factors have been added: handwashing practices, occupational exposure to trichloroethylene, childhood wasting, childhood stunting, unsafe sex, and low glomerular filtration rate. For most risks, data for exposure were synthesised with a Bayesian meta-regression method, DisMod-MR 2.0, or spatial-temporal Gaussian process regression. Relative risks were based on meta-regressions of published cohort and intervention studies. Attributable burden for clusters of risks and all risks combined took into account evidence on the mediation of some risks such as high body-mass index (BMI) through other risks such as high systolic blood pressure and high cholesterol.<BR>Findings<BR>All risks combined account for 57ı2% (95% uncertainty interval [UI] 55ı8-58ı5) of deaths and 41ı6% (40ı1-43ı0) of DALYs. Risks quantified account for 87ı9% (86ı5-89ı3) of cardiovascular disease DALYs, ranging to a low of 0% for neonatal disorders and neglected tropical diseases and malaria. In terms of global DALYs in 2013, six risks or clusters of risks each caused more than 5% of DALYs: dietary risks accounting for 11ı3 million deaths and 241ı4 million DALYs, high systolic blood pressure for 10ı4 million deaths and 208ı1 million DALYs, child and maternal malnutrition for 1ı7 million deaths and 176ı9 million DALYs, tobacco smoke for 6ı1 million deaths and 143ı5 million DALYs, air pollution for 5ı5 million deaths and 141ı5 million DALYs, and high BMI for 4ı4 million deaths and 134ı0 million DALYs. Risk factor patterns vary across regions and countries and with time. In sub-Saharan Africa, the leading risk factors are child and maternal malnutrition, unsafe sex, and unsafe water, sanitation, and handwashing. In women, in nearly all countries in the Americas, north Africa, and the Middle East, and in many other high-income countries, high BMI is the leading risk factor, with high systolic blood pressure as the leading risk in most of Central and Eastern Europe and south and east Asia. For men, high systolic blood pressure or tobacco use are the leading risks in nearly all high-income countries, in north Africa and the Middle East, Europe, and Asia. For men and women, unsafe sex is the leading risk in a corridor from Kenya to South Africa.<BR>Interpretation<BR>Behavioural, environmental and occupational, and metabolic risks can explain half of global mortality and more than one-third of global DALYs providing many opportunities for prevention. Of the larger risks, the attributable burden of high BMI has increased in the past 23 years. In view of the prominence of behavioural risk factors, behavioural and social science research on interventions for these risks should be strengthened. Many prevention and primary care policy options are available now to act on key risks.<BR>Quelle: www.sciencedirect.com

Landesforschungsförderung: 2023 rund zwölf Millionen Euro für 73 Vorhaben bewilligt

Sachsen-Anhalts Forschungsförderung ist weiter stark gefragt: 2023 hat das Wissenschaftsministerium 73 Vorhaben im Gesamtvolumen von rund zwölf Millionen Euro bewilligt – damit sind die Mittel für dieses Jahr nahezu komplett gebunden. Unterstützt werden vor allem Forschungsprojekte der Universitäten Halle und Magdeburg inklusive Hochschulmedizin sowie der vier Hochschulen für angewandte Wissenschaften des Landes, aber auch Vorhaben außeruniversitärer Forschungseinrichtungen. Dazu sagt Wissenschaftsminister Prof. Dr. Armin Willingmann : „Die Forschungsförderung des Landes ist ein wichtiger Baustein unserer Wissenschaftspolitik. Mithilfe der Unterstützung können kluge Köpfe an heimischen Universitäten und Hochschulen zu relevanten Themen neues Wissen schaffen, das die Gesellschaft weiterbringt. Daher wollen wir die Forschungsförderung in den nächsten Jahren auf hohem Niveau fortführen.“ Ein ganz aktuelles Projekt, das zudem Wissenschaft und Umwelt verbindet, ist das Forschungsvorhaben „E.ZE.SA: Erregerspektrum von Zecken in Sachsen-Anhalt“ des Universitätsklinikums Magdeburg. In Kooperation mit dem Bernhard-Nocht-Institut für Tropenmedizin aus Hamburg und der Ruhr-Universität-Bochum gehen die Forschenden der Frage nach, wie sich Klimaerwärmung und Globalisierung auf die Zeckengefahr in Sachsen-Anhalt auswirken. In einer ersten Phase wurden dabei zwischen Juli 2019 und April 2020 Zeckenfunde von Beschäftigten der landeseigenen Forstbetriebe gesammelt und analysiert. Dabei wurden vorwiegend zwei Arten gefunden: Auwaldzecken und der Gemeine Holzbock. In der zweiten Projektphase soll nun in den nächsten zwei Jahren zusätzlich erforscht werden, welche Erreger durch die bis Ende 2024 gefundenen Zecken auf das Forstpersonal übertragen werden; dies wird vom Wissenschaftsministerium mit rund 146.000 Euro im Rahmen der Landesforschungsförderung unterstützt. „Am Ende der zweiten Projektphase hoffen wir, belastbare wissenschaftliche Evidenz generiert zu haben, die als Fundament für künftige Risikoabschätzungen hinsichtlich zeckenübertragbarer Zoonosen dienen könnte“, sagt Prof. Antonios Katsounas, Leiter des „E.Ze.SA“-Projektes am Universitätsklinikum Magdeburg und Leiter der Sektion Klinische Infektiologie und Internistische Intensivmedizin am Universitätsklinikum Knappschaftskrankenhaus Bochum der Ruhr-Universität Bochum. Hintergrund ist, dass die Ausbreitung heimischer und exotischer Zeckenarten durch steigende Temperaturen, veränderte Niederschläge sowie den globalen Reise- und Warenverkehr begünstigt wird. Das Forschungsprojekt soll vor allem dazu dienen, das Risiko für Zeckenstiche und eine folgende Infektion in Sachsen-Anhalt und Deutschland besser abzuschätzen sowie die Prävention von durch Zecken übertragenen Krankheiten zu verbessern. Aktuelle Informationen zu interessanten Themen aus Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt gibt es auch auf den Social-Media-Kanäle n des Ministeriums bei Facebook , Instagram , LinkedIn , Mastodon und Twitter .

§ 108 Ausschuss für medizinische Ausstattung in der Seeschifffahrt

§ 108 Ausschuss für medizinische Ausstattung in der Seeschifffahrt (1) Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur errichtet einen Ausschuss für medizinische Ausstattung in der Seeschifffahrt (Ausschuss). Dem Ausschuss obliegt es Entwicklungen im Bereich der medizinischen Ausstattung fortlaufend zu verfolgen, den Stand der medizinischen Erkenntnisse zu ermitteln und festzustellen, Empfehlungen zur Einrichtung der medizinischen Räumlichkeiten zu geben. Bei der Feststellung des Standes der medizinischen Erkenntnisse sind insbesondere der jeweilige Schiffstyp, die Anzahl der Personen an Bord, der Einsatzzweck, das Fahrtgebiet, die Art, die Dauer und das Ziel der Reisen sowie einschlägige national und international empfohlene ärztliche Normen zu berücksichtigen. (2) Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat den vom Ausschuss festgestellten Stand der medizinischen Erkenntnisse im Verkehrsblatt oder im Bundesanzeiger bekannt zu geben. Die Berufsgenossenschaft kann eine Bekanntmachung nach Satz 1 nachrichtlich auf ihrer Internetseite veröffentlichen. (3) Der Ausschuss besteht aus einer Vertreterin oder einem Vertreter des seeärztlichen Dienstes der Berufsgenossenschaft, des funk- oder satellitenfunkärztlichen Dienstes mit fachärztlicher Beratung, der für die Gesundheitsangelegenheiten zuständigen Behörde der Freien und Hansestadt Hamburg, wobei die Person in der Schifffahrtsmedizin erfahren sein muss, des auf Grund des Abkommens der Länder über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Schifffahrtsmedizin eingerichteten Arbeitskreises der Küstenländer für Schiffshygiene, wobei die Person in der Schifffahrtsmedizin erfahren sein muss, des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte, der Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker, der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft, des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie, der Reeder und der Seeleute. Ferner gehören dem Ausschuss mit beratender Stimme an: eine weitere Vertreterin oder ein weiterer Vertreter der Berufsgenossenschaft mit Befähigung zum Richteramt, zwei von der Bundesapothekerkammer benannte, in der Schiffsausrüstung erfahrene Apothekerinnen oder Apotheker, eine Vertreterin oder ein Vertreter der Deutschen Gesellschaft für Maritime Medizin, die oder der nicht zugleich den in Satz 1 genannten Einrichtungen angehört. Den Vorsitz führt eine Vertreterin oder ein Vertreter des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur, die oder der kein Stimmrecht hat. Die in Satz 1 Nummer 1 bis 7 bezeichneten Personen müssen hinsichtlich der medizinischen Behandlung und Versorgung von Personen an Bord oder hinsichtlich der Zulassung und Registrierung von Arzneimitteln, Betäubungsmitteln und Medizinprodukten fachkundig sein; die in Satz 1 Nummer 8 bis 10 bezeichneten Personen müssen Inhaber eines Befähigungszeugnisses für den nautischen Dienst auf Kauffahrteischiffen sein oder über gleichwertige Seefahrterfahrung einschließlich praktischer Kenntnisse in der medizinischen Betreuung an Bord verfügen. (4) Der Ausschuss ist bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben unabhängig. Der Ausschuss tagt nicht öffentlich. Über die Beratungen ist, mit Ausnahme der gefassten Beschlüsse, gegenüber Dritten Stillschweigen zu wahren. Der Ausschuss ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind; er fasst seine Beschlüsse mit der Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder. Außerhalb von Sitzungen können Beschlüsse im schriftlichen Verfahren gefasst werden, wenn kein stimmberechtigtes Mitglied widerspricht; in diesem Falle bedarf ein Beschluss der Mehrheit von zwei Dritteln aller stimmberechtigten Mitglieder. (5) Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur beruft die Mitglieder des Ausschusses auf Vorschlag der entsendungsberechtigten Behörden und sonstigen Einrichtungen für die Dauer von drei Jahren. Für jedes Mitglied ist ein Vertreter zu berufen. Wiederberufung ist zulässig. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur kann einen Vorschlag nur zurückweisen, wenn die vorgeschlagene Person die notwendige Fachkunde nicht besitzt. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat ferner, soweit im Einzelfall ein besonderer fachlicher Bedarf besteht, je eine Vertreterin oder einen Vertreter des Bernhard-Nocht-Instituts für Tropenmedizin im Hinblick auf tropenmedizinische Belange, des Paul-Ehrlich-Instituts im Hinblick auf Belange des Impfschutzes und der Anwendung von Sera und Impfstoffen, des Robert-Koch-Instituts im Hinblick auf die Bekämpfung und Verhütung von Infektionskrankheiten oder der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung im Hinblick auf besondere Belange der Seefischerei zu beratenden Mitgliedern des Ausschusses auf Vorschlag der genannten Einrichtungen zu berufen; die Sätze 2 und 3 gelten entsprechend. Darüber hinaus kann das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur bei sonstigem Bedarf weitere Personen benennen, die beratend an Sitzungen des Ausschusses teilnehmen können. (6) Die Geschäftsführung des Ausschusses obliegt der Berufsgenossenschaft; sie nimmt an den Sitzungen teil. Stand: 03. Dezember 2015

Anlage 5 - Anforderungen für den Nachweis der fachlichen Eignung zum Erwerb der Befähigungszeugnisse für den nautischen Schiffsdienst auf Fischereifahrzeugen

Anlage 5 - Anforderungen für den Nachweis der fachlichen Eignung zum Erwerb der Befähigungszeugnisse für den nautischen Schiffsdienst auf Fischereifahrzeugen (zu § 34) Die nach § 34 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und Absatz 2 notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten müssen die Bewerber befähigen, die nachstehend in Nummer 1 aufgeführten Tätigkeiten auszuüben. Unter Beachtung der unter Nummer 2 aufgeführten allgemeinen Ausbildungsziele hat sich die Ausbildung auf die Vermittlung der notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten auf den in Nummer 3 genannten Gebieten zu erstrecken. 1. Tätigkeiten der Schiffsoffiziere und Kapitäne mit Befähigungszeugnissen nach § 33 Schiffsoffiziere und Kapitäne haben im Rahmen ihrer Befugnisse folgende Tätigkeiten im nautischen Dienst auf Fischereifahrzeugen auszuüben: 1.1 Navigieren und Manövrieren eines Schiffes, Bedienen und Überwachen der technischen Einrichtungen auf der Brücke, Organisieren und Überwachen des Brücken- und Wachdienstes, 1.2 Überwachen des Seeraums und Führen des Schiffes, 1.3 Durchführen und Überwachen des Seefunkverkehrs, 1.4 Planen, Durchführen und Überwachen der im nautischen Bereich anfallenden Arbeiten im Schiffsbetrieb und während der Fischerei, 1.5 Einschätzen von Abläufen im Maschinenbetrieb, 1.6 Herstellen und Überwachen der Seetüchtigkeit des Schiffes, 1.7 Überwachen der Vollständigkeit, Funktionsfähigkeit und Einsatzbereitschaft der Feuerschutz-, Rettungs- und sonstigen Sicherheitseinrichtungen des Schiffes, 1.8 Vorbereitung des Schiffes für den Fischfang, 1.9 Fürsorge für den Fang während der Reise und im Hafen, 1.10 Durchführen und Überwachen von Verwaltungsaufgaben, 1.11 Wahrnehmen der Fürsorgepflicht für die Besatzung, 1.12 Führen von Menschen im Schiffsbetrieb, Planen und Durchführen des Arbeitseinsatzes und der Ausbildung an Bord, 1.13 Instandhaltung, 1.14 Durchführen der durch Gesetz und anderer Rechtsvorschriften übertragenen Aufgaben und 1.15 Durchführen der vom Reeder übertragenen Aufgaben. 2. Allgemeine Ausbildungsziele Nautische Wachoffiziere BKW und Kapitäne BKü sollen in der Lage sein, die Kenntnisse und Fertigkeiten auf den in Nummer 3 aufgeführten Gebieten sicher anzuwenden. Nautische Wachoffiziere BGW sollen in der Lage sein, die Kenntnisse und Fertigkeiten auf den in Nummer 3 aufgeführten Gebieten sicher anzuwenden und die fachlichen Zusammenhänge und technischen Vorgänge im Schiffsbetrieb zu beurteilen. 3. Kenntnis- und Fertigkeitsgebiete Für den Erwerb des Befähigungszeugnisses zum Nautischen Wachoffizier BGW, BKW oder zum Kapitän BKü sind die notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten auf den folgenden Gebieten nachzuweisen: 3.1 Navigation 3.1.1 Terrestrische Navigation Gebiete Entfällt bei BGW Entfällt bei BKW Entfällt bei BKü Kursbestimmung Standlinien, Schiffsorte und Koppeln Loxodromische und orthodromische Navigation x x Stromnavigation Nautische Druckschriften und Veröffentlichungen Arbeiten in der Seekarte, Seezeichen und Betonnungssysteme Kompasskontrollverfahren Grundlagen der Gezeiten 3.1.2 Astronomische Navigation Gebiete Entfällt bei BGW Entfällt bei BKW Entfällt bei BKü Standlinien und Schiffsorte x Orientierung am Sternenhimmel x Kompasskontrollverfahren x 3.1.3 Technische Navigation Lot- und Fahrtmessanlagen, Bedienung, Aufbau und Wirkungsweise Gebiete Entfällt bei BGW Entfällt bei BKW Entfällt bei BKü Hydroakustische Grundlagen, Schall und Schallausbreitung im Wasser Grundverfahren der Ortung unter Wasser x Echolote, Sonare, Netzsonde und Catchsensoren, Aufbau, Wirkungsweise, Bedienung und Auswertung von Lotbilder x Auswertung der Messergebnisse von Lot- und Fahrtmessanlagen Kompassanlagen, Bedienung, Aufbau und Wirkungsweise Erd- und Schiffsmagnetismus, Kompensation Satellitennavigationsverfahren Radaranlagen, Aufbau, Wirkungsweise und Bedienung Radarnavigations- und Plottverfahren, ARPA -Anlagen ECDIS , Aufbau, Wirkungsweise und Bedienung x Bridgeteam Management x Selbststeueranlagen, Bedienung, Aufbau und Wirkungsweise 3.2 Seeschifffahrtsrecht 3.2.1 Öffentliches Schifffahrtsrecht und Seearbeitsrecht Gebiete Entfällt bei BGW Entfällt bei BKW Entfällt bei BKü Vorschriften über die Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet der Seeschifffahrt Flaggenrecht x Seesicherheits-Untersuchungs-Gesetz Seearbeitsgesetz und die auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen Schiffssicherheitsgesetz, Schiffssicherheitsverordnung und Umweltschutz SOLAS x Internationale und nationale Vorschriften zum Schutze der Meere ( MARPOL ) Internationale und nationale Verkehrsvorschriften ( KVR ) Fischereirecht Seevölkerrecht x Vorschriften über das Führen von Schiffs-, Fang- und Öltagebüchern; elektronisches Fangtagebuch Schiffsregisterordnung x Konsular-, Pass- und Ausländerrecht x Strandordnung Amtliche Schiffspapiere Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften Die für die Schiffssicherheit und Arbeitsschutz zuständigen Stellen und ihre wesentlichen Aufgaben x Sozialversicherungsrecht, Kündigungsschutzgesetz, Betriebsverfassungsgesetz und Tarifvertragsrecht x 3.3 Seemannschaft 3.3.1 Sicherheitstechnik Gebiete Entfällt bei BGW Entfällt bei BKW Entfällt bei BKü Brandschutz, Brandbekämpfung Rettung von Personen, Schiff und Ladung, Verhalten bei Schiffsunfällen Überleben in Seenot, Sicherheitsdienst Instandhaltung der Sicherheitseinrichtungen 3.3.2 Ladungs- und Fangtechnik Gebiete Entfällt bei BGW Entfällt bei BKW Entfällt bei BKü Aufbau, Wirkungsweise und Handhabung von pelagischen Schleppnetzen, Grundschleppnetzen und Langleinenfischerei Berechnungen am Fanggerät, Netzen und Netzteilen, Schnittrhythmus, Anstellung von Netzteilen, schräge Kante und Laschenverstärkung Scherbretter, Aufbau, Wirkungsweise, Handhabung, Anstellung und Berechnung Pflege und Behandlung von Kurrleinen an Bord Ladungs- und Seetüchtigkeit Umschlageinrichtungen, Laderaumeinrichtungen und Ballastverteilung Tragfähigkeit und Arbeitsfähigkeit des Schiffes 3.3.3 Konstruktion und Bau des Schiffes Gebiete Entfällt bei BGW Entfällt bei BKW Entfällt bei BKü Schiffsbauteile, Schiffbau und Schiffsverbände x Fischverarbeitungsanlagen x Werftunterlagen, Freibord, Vermessung und Klassifikation Bau- und Reparaturaufsicht x 3.3.4 Stabilität und Trimm des Schiffes Gebiete Entfällt bei BGW Entfällt bei BKW Entfällt bei BKü Methoden zur Feststellung, Beurteilung und Beeinflussung von Stabilität und Trimm Einflüsse auf die Stabilität x Stabilität und Schwimmfähigkeit des beschädigten Schiffes x 3.3.5 Manövrieren Gebiete Entfällt bei BGW Entfällt bei BKW Entfällt bei BKü Manövrierverhalten und Handhabung von Schiffen im Hafen, auf dem Revier, auf See, in schwerem Wetter, im Eis und während des Aussetzens, Schleppens und Hieven des Fanggerätes Aufbau und Wirkungsweise von Steuereinrichtungen x Manövriereigenschaften, Manövrierversuche und Manöverunterlagen Anker- und Schleppmanöver Maßnahmen bei Suche und Rettung und Hilfeleistung Sicheres Führen des Fanggerätes über den Meeresgrund x 3.4 Schiffsbetriebstechnik Gebiete Entfällt bei BGW Entfällt bei BKW Entfällt bei BKü Kraft- und Antriebsmaschinen x Apparate und Behälter, Aufbau, Wirkungsweise und Einsatz Lesen von technischen Zeichnungen Wellenleitung, Propeller und Ruderanlagen; Aufbau und Wirkungsweise x Stromverteilung, Grundlagen der Schiffsautomation x Hydraulik x Antriebsanlagen bis 300 Kilowatt; Bedienung und Systemüberwachung x x 3.5 Meteorologie und Ozeanographie Gebiete Entfällt bei BGW Entfällt bei BKW Entfällt bei BKü Grundlagen der Meteorologie und Ozeanographie Aufbereitung meteorologischer und ozeanographischer Informationen Meteorologische Instrumente, Ablesen, Aufbau und Wirkungsweise x Wetterlagen und Wetterentwicklungen Typische Wetterlagen und Klimate 3.6 Fischereibiologie und Lebensmittelhygiene Gebiete Entfällt bei BGW Entfällt bei BKW Entfällt bei BKü Mariner Lebensraum Nutzfischarten Nachhaltige Fischerei Lebensmittelhygiene Verordnung, Hygienekonzept HACCP Postmortale Veränderungen, Totenstarre ( Rigor mortes ) Fischverderb, Verderbgeschwindigkeit und Einfluss der Temperatur Qualitätseinschätzung der gefangenen Rohware, Karlsruher Schema, Qualitätsindexmethode Konservierungsmethoden auf See; Kühlen und Frosten 3.7 Nachrichtenwesen und Funkverkehr Gebiete Entfällt bei BGW Entfällt bei BKW Entfällt bei BKü Nachrichtenverkehr nach dem internationalen Signalbuch Allgemeines Betriebszeugnis für Funker ( GOC ) x Beschränkt gültiges Betriebszeugnis für Funker ( ROC ) 3.8 Medizinische Behandlung von Verletzten und Erkrankungen Gebiete Entfällt bei BGW Entfällt bei BKW Entfällt bei BKü Diagnose und Behandlung x Grundlagen der Schifffahrtsmedizin Anatomie x Physiologie, einschließlich Ernährungs-, Arbeits- und Klimaphysiologie x Medizinische Schiffsausrüstung, Anwendung der Arzneimittel x Maritime Medizin-Verordnung x Funkärztliche Beratung Injektionstechnik, Verbandlehre, Krankenpflege und Wundbehandlung x Erkrankungen und Verletzungen von Hals, Nase, Ohren, Augen und Haut x Innere Erkrankungen und Infektionskrankheiten, Impfungen x Nerven- und psychische Erkrankungen, Suchtprobleme x Not- und Unfallbehandlung (Schnittwunden, Knochenbrüche etc. ) x Vergiftungen x Medizinische Probleme bei Seenot Tropenkrankheiten x x Unfallmeldungen x Erweiterte Erste Hilfe Kursus x x 3.9 Personalführung Gebiete Entfällt bei BGW Entfällt bei BKW Entfällt bei BKü Soziales Verhalten x Personalführung x Aufgaben des Vorgesetzten x Führungsmittel und Führungsstil x Gruppenprobleme x Beurteilung von Mitarbeitern x Ausbildung und Unterweisung am Arbeitsplatz x Konfliktmanagement 3.10 Betriebswirtschaft Gebiete Entfällt bei BGW Entfällt bei BKW Entfällt bei BKü Funktion und Struktur von Seeschifffahrtsunternehmen x Wettbewerbsfähigkeit in der Seeschifffahrt x Preisbildung auf den Seefischmärkten (nur allgemeine Informationen) x Internationale und nationale Fischereipolitik x Risiken und Versicherungen in der Seeschifffahrt, Fischerei x Reedereikosten und -leistungen x 3.11 Englisch Gebiete Entfällt bei BGW Entfällt bei BKW Entfällt bei BKü Englische Fachsprache Seefahrtstandardvokabular x Seeprotest und Berichte x Fischereistandardvokabular (Fischarten, Fanggeräte, Teile vom Fanggerät, Fanggebiete und fischereirechtliche Bestimmungen) x Stand: 31. Juli 2021

Teilprojekt 3

Das Projekt "Teilprojekt 3" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bernhard-Nocht-Institut für Tropenmedizin durchgeführt. Das Projekt dient der Erfassung des geografischen und saisonalen Auftretens von Stechmücken-Arten und der von ihnen übertragenen tier- und humanpathogenen Krankheitserreger in Deutschland. Zur Bestimmung der Verbreitung der Stechmücken werden in ganz Deutschland spezielle Lockstoff-Fallen nach einem vorgegebenen räumlichen und zeitlichen Muster betrieben. In Ergänzung dazu sollen Stechmücken passiv über das Citizen Science-Projekt Mückenatlas' gesammelt werden. Die Identifizierung der Stechmücken erfolgt morphologisch oder, wenn nötig, genetisch. Zwecks Screening auf Krankheitserreger werden Stechmücken in Flussauenlandschaften und anderen ausgedehnten Feuchtgebieten unter Einsatz von Fallen, Aspiratoren und Insektennetzen gezielt auf Masse' gefangen. Die Untersuchung der Mücken auf Pathogene wird mit Hilfe von etablierten PCR-Tests durchgeführt. Weiterhin soll der Eintrag invasiver Stechmücken-Arten aus südeuropäischen Ländern durch Beprobung von Raststätten süddeutscher Autobahnen mit Fallen überwacht werden. Schließlich sollen die Ausbreitungstendenzen dreier kürzlich in Süd-, West- und Norddeutschland nachgewiesener Populationen der Asiatischen Buschmücke durch räumlich-zentrifugale Beprobung von potenziellen Brutgewässern in den betroffenen Regionen untersucht werden. Alle erhobenen Daten werden in die deutsche Stechmücken-Datenbank CULBASE eingegeben, um Risikobewertungen zu ermöglichen.

Teilprojekt 4

Das Projekt "Teilprojekt 4" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Gesellschaft zur Förderung der Stechmückenbekämpfung e.V. Speyer - GFS durchgeführt. Fünf Partnerinstitutionen (Bernhard-Nocht-Institut für Tropenmedizin, BNITM; Friedrich-Loeffler-Institut, FLI; Universität Oldenburg, CvO; Leibniz-Zentrum für Agrarlandschaftsforschung, ZALF; Gesellschaft zur Förderung der Stechmückenbekämpfung, GFS) und ein assoziierter Partner (Fraunhofer Institut für Zelltherapie und Immunologie, IZI) werden in CuliFo3 Effekte biotischer und abiotischer Faktoren auf das Auftreten tier- und humanmedizinisch bedeutender Arboviren in Deutschland analysieren. Das wissenschaftliche Konzept baut auf Erkenntnisse der zuvor vom BLE finanzierten Projekte CuliFo und CuliFo2 auf. Ergebnisse werden genutzt, um zeitnahe gezielte Reaktionen zum Management von Risikosituationen zu ermöglichen und adäquate Maßnahmenkataloge zu entwickeln. Für ein Frühwarnsystem wird der Einfluss von insektenspezifischen Viren auf die Arbovirus-Replikation in Vektoren, von Ko-Infektionen mit Arboviren auf die Vektorkapazität, die Ausscheidungsdynamik und minimale Infektionsdosis von Arboviren für Culiciden erforscht. Ebenso, ob Infektionen von Vögeln mit USUV oder TBEV zu Kreuzprotektion gegenüber WNV führen. Die klinische Relevanz von Arbovirus-Infektionen wird über Untersuchung von Blutspender- und Patientenproben und toten Wildvögeln erfolgen und die Arbovirus-Surveillance durch Analyse des Viroms von Culiciden und Vögeln und die Validierung des Einsatzes von FTA-Karten. Modellierung von Landschaftsstrukturen als Stechmückenhabitat, Erfassung von Flugaktivitäten, physikalisch-chemischer und ökologischer Parameter sowie der Rastplätze von Stechmücken tragen zum besseren Verständnis der Vektorökologie bei. Die biologische Bekämpfung von Culiciden-Larven durch Copepoden sowie mit mikrobiellen Bekämpfungsstoffen wird als umweltverträgliche und nachhaltige Strategie evaluiert. Eine Kosten-Nutzen-Analyse zur Wirksamkeit und zu sozioökonomischen Konsequenzen von Maßnahmen zur Bekämpfung von Arboviren untersucht Vor- und Nachteile der verschiedenen Methoden.

Teilprojekt 1

Das Projekt "Teilprojekt 1" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bernhard-Nocht-Institut für Tropenmedizin durchgeführt. Ziel ist es, gesicherter Daten zur Vektorkompetenz heimischer Stechmücken und der Kompetenz nicht-autochthoner Stechmücken, in Bezug auf das Vorkommen heimischer Tierseuchen- und Zoonosenerreger und deren Verbreitung, zu gewinnen. Damit sollen folgende Fragen im Rahmen des Verbundprojektes beantwortet werden: 1. Besitzen die in Deutschland autochthonen Stechmückenspezies die Kompetenz für die Übertragung exotischer Tierseuchen- und Zoonosenerreger? 2. Welche 'autochthonen' Tierseuchen- und Zoonosenerreger können durch invasive und autochthone Stechmücken übertragen werden? 3. Welche fachpolitischen Maßnahmen sind ableitbar? a. Vermeidungsstrategien b. Bekämpfungsstrategien c. Handlungsanweisungen (Behörden sowie private Haushalte) Weiterhin soll wissenschaftlich erörtert werden, welche autochthonen Erreger von den neu-auftretenden invasiven Stechmückenarten in Deutschland übertragen werden können. Bei Fund invasiver Stechmückenarten ist die zuständige örtliche Behörde darüber in Kenntnis zu setzen. Des Weiteren sind vor allem bei Infektionsfällen Angaben zur Verbreitung der invasiven Stechmückenarten an die ecdc zu melden.

Teilprojekt 2

Das Projekt "Teilprojekt 2" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Leibniz-Zentrum für Agrarlandschaftsforschung (ZALF) e.V. durchgeführt. Fünf Partnerinstitutionen (Bernhard-Nocht-Institut für Tropenmedizin, BNITM; Friedrich-Loeffler-Institut, FLI; Universität Oldenburg, CvO; Leibniz-Zentrum für Agrarlandschaftsforschung, ZALF; Gesellschaft zur Förderung der Stechmückenbekämpfung, GFS) und ein assoziierter Partner (Fraunhofer Institut für Zelltherapie und Immunologie, IZI) werden in CuliFo3 Effekte biotischer und abiotischer Faktoren auf das Auftreten tier- und humanmedizinisch bedeutender Arboviren in Deutschland analysieren. Das wissenschaftliche Konzept baut auf Erkenntnisse der zuvor vom BLE finanzierten Projekte CuliFo und CuliFo2 auf. Ergebnisse werden genutzt, um zeitnahe gezielte Reaktionen zum Management von Risikosituationen zu ermöglichen und adäquate Maßnahmenkataloge zu entwickeln. Für ein Frühwarnsystem wird der Einfluss von insektenspezifischen Viren auf die Arbovirus-Replikation in Vektoren, von Ko-Infektionen mit Arboviren auf die Vektorkapazität, die Ausscheidungsdynamik und minimale Infektionsdosis von Arboviren für Culiciden erforscht. Ebenso, ob Infektionen von Vögeln mit USUV oder TBEV zu Kreuzprotektion gegenüber WNV führen. Die klinische Relevanz von Arbovirus-Infektionen wird über Untersuchung von Blutspender- und Patientenproben und toten Wildvögeln erfolgen und die Arbovirus-Surveillance durch Analyse des Viroms von Culiciden und Vögeln und die Validierung des Einsatzes von FTA-Karten. Modellierung von Landschaftsstrukturen als Stechmückenhabitat, Erfassung von Flugaktivitäten, physikalisch-chemischer und ökologischer Parameter sowie der Rastplätze von Stechmücken tragen zum besseren Verständnis der Vektorökologie bei. Die biologische Bekämpfung von Culiciden-Larven durch Copepoden sowie mit mikrobiellen Bekämpfungsstoffen wird als umweltverträgliche und nachhaltige Strategie evaluiert. Eine Kosten-Nutzen-Analyse zur Wirksamkeit und zu sozioökonomischen Konsequenzen von Maßnahmen zur Bekämpfung von Arboviren untersucht Vor- und Nachteile der verschiedenen Methoden.

Teilprojekt 1

Das Projekt "Teilprojekt 1" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bernhard-Nocht-Institut für Tropenmedizin durchgeführt. Fünf Partnerinstitutionen (Bernhard-Nocht-Institut für Tropenmedizin, BNITM; Friedrich-Loeffler-Institut, FLI; Universität Oldenburg, CvO; Leibniz-Zentrum für Agrarlandschaftsforschung, ZALF; Gesellschaft zur Förderung der Stechmückenbekämpfung, GFS) und ein assoziierter Partner (Fraunhofer Institut für Zelltherapie und Immunologie, IZI) werden in CuliFo3 Effekte biotischer und abiotischer Faktoren auf das Auftreten tier- und humanmedizinisch bedeutender Arboviren in Deutschland analysieren. Das wissenschaftliche Konzept baut auf Erkenntnisse der zuvor vom BLE finanzierten Projekte CuliFo und CuliFo2 auf. Ergebnisse werden genutzt, um zeitnahe gezielte Reaktionen zum Management von Risikosituationen zu ermöglichen und adäquate Maßnahmenkataloge zu entwickeln. Für ein Frühwarnsystem wird der Einfluss von insektenspezifischen Viren auf die Arbovirus-Replikation in Vektoren, von Ko-Infektionen mit Arboviren auf die Vektorkapazität, die Ausscheidungsdynamik und minimale Infektionsdosis von Arboviren für Culiciden erforscht. Ebenso, ob Infektionen von Vögeln mit USUV oder TBEV zu Kreuzprotektion gegenüber WNV führen. Die klinische Relevanz von Arbovirus-Infektionen wird über Untersuchung von Blutspender- und Patientenproben und toten Wildvögeln erfolgen und die Arbovirus-Surveillance durch Analyse des Viroms von Culiciden und Vögeln und die Validierung des Einsatzes von FTA-Karten. Modellierung von Landschaftsstrukturen als Stechmückenhabitat, Erfassung von Flugaktivitäten, physikalisch-chemischer und ökologischer Parameter sowie der Rastplätze von Stechmücken tragen zum besseren Verständnis der Vektorökologie bei. Die biologische Bekämpfung von Culiciden-Larven durch Copepoden sowie mit mikrobiellen Bekämpfungsstoffen wird als umweltverträgliche und nachhaltige Strategie evaluiert. Eine Kosten-Nutzen-Analyse zur Wirksamkeit und zu sozioökonomischen Konsequenzen von Maßnahmen zur Bekämpfung von Arboviren untersucht Vor- und Nachteile der verschiedenen Methoden.

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