Gemäß § 58 Brandenburger Naturschutzgesetz ist das Land Brandenburg gesetzlich zur Aufstellung von Pflege- und Entwicklungsplänen (PEP) in den Großschutzgebieten (GSG) verpflichtet. Die Pflege- und Entwicklungspläne werden als Handlungskonzepte für Schutz, Pflege und Entwicklung der Großschutzgebiete in Brandenburg erstellt. Bearbeitungsgebiet ist der Naturpark Schlaubetal einschließlich aller Biotope, die von der GSG-Grenze geschnitten werden. Der im Ostbrandenburgischen Heide- und Seengebiet zwischen Frankfurt/oder, Eisenhüttenstadt, Cottbus und Beeskow gelegene Naturpark Schlaubetal hat eine Fläche von 227 Quadratkilometer und gliedert sich in drei Gebiete unterschiedlichen Charakters. Der Norden wird durch große Waldgebiete geprägt, die von den charakteristischen Tälern der Schlaube und Oelse mit ihren zahlreichen Seen und Teichen durchzogen werden. Im Mittelteil liegt die Sukzessions- und Offenlandschaft der Reicherskreuzer Heide, Erbe der ehemaligen Nutzung als Truppenübungsplatz, die Feldflur von Leeskow, Reicherskreuz und Henzendorf sowie das von der Dorche geprägte Dorchtal im Osten. der Süden ist hingegen wieder von Wald bestimmt, den Seen und Moore auflockern, der jedoch keine natürlichen Fließgewässer aufweist. Durch das dichte Nebeneinander von nährstoffarmen Sandböden, kalkhaltigem Mergel und nassen Moorböden ist ein buntes Mosaik mit einem großen Reichtum an Pflanzen- und Tierarten entstanden. Neben der sehr hohen Bedeutung des Gebietes für den Naturschutz besitzt das Schlaubetal als überregional bekanntes Ausflugziel einen hohen Stellenwert für die naturorientierte Erholung. Der PEP für den Naturpark Schlaubetal gliedert sich in zwei Teilen: - Teil 1: rechtliche, methodische und allgemeine naturparkweite Aspekte - Teil 2: genaue Beschreibung der 10 Landschaftsräume sowie deren Entwicklungs-/Schutzziele und Maßnahmen Wesentliche naturschutzfachliche Entwicklungsziele sind dabei unter anderem Umwandlung naturferner Forste in naturnahe Wälder, Renaturierung von Fließgewässern, Erstellung von Biotopverbundsystemen, Förderung naturnaher Landschaftsräume und historisch gewachsener Kulturlandschaften, sowie in Übereinstimmung mit Naturschutzerfordernissen umweltverträglicher Nutzungsformen in den Bereichen Land-, Forst-, Fischerei-, Wasserwirtschaft, Erholungswesen und Fremdenverkehr. Im zweiten Teil des PEP werden für die einzelnen Landschaftsräume genau vorgestellt und Maßnahmen für die Entwicklungsziele abgeleitet.
I. podalirius zeigt im Osten Deutschlands starke Ausbreitungstendenzen, insbesondere in Brandenburg und Sachsen. Die Art besiedelt vor allem Bergbaufolgelandschaften, Truppenübungsplätze und Stromtrassen, wo hauptsächlich die neophytische Prunus serotina (Spätblühende Traubenkirsche) als Raupennahrungspflanze genutzt wird (Gelbrecht et al. 2016). Stabile und ebenfalls teilweise expandierende Bestände der Art gibt es auch in Rheinland-Pfalz (Mittelrhein, Mosel und Nahe), in Baden-Württemberg (Tauberland) und Bayern (Mainfranken, Frankenalb). In Teilen Süddeutschlands und in Thüringen ist eine rückläufige Bestandsentwicklung zu verzeichnen. Betroffen sind dort vor allem Populationen an Krüppelschlehen. Trotz der rezenten Expansion sind weite Teile des historischen Verbreitungsgebiets noch nicht wiederbesiedelt.
Die deutschen Vorkommen der Gelbbauchunke liegen im Hauptareal (inkl. Arealzentrum) der Art und haben einen Flächenanteil von etwa 15 % am gesamten Verbreitungsareal. Da die aktuelle weltweite Gefährdung nicht bekannt ist, ergibt sich die Verantwortlichkeitskategorie „Daten ungenügend, evtl. erhöhte Verantwortlichkeit zu vermuten“. Für die nominotypische Unterart der Gelbbauchunke (Bombina variegata variegata) besteht aufgrund eines sehr hohen deutschen Anteils von über 33 % am Weltbestand eine Verantwortlichkeit hohen Maßes für die weltweite Erhaltung ihrer Bestände (Laufer 2006). Die Gelbbauchunke ist typischerweise eine Bewohnerin des Hügellandes und der Mittelgebirge (Gollmann et al. 2012). Durch Deutschland verläuft ein Teil der nordöstlichen Arealgrenze der Art. Diese erstreckt sich vom südlichen Niedersachsen durch den östlichen Teil Thüringens, wo die Art bereits im vergangenen Jahrhundert einen enormen Arealverlust erlitten hat (Nöllert 1996, Podloucky 1996). Aktuelle Vorkommen im Westen von Sachsen sind wahrscheinlich nicht autochthon und wurden von der Gefährdungsanalyse ausgeschlossen. Der Verbreitungsschwerpunkt befindet sich in Süddeutschland. Etwa ein Viertel der Rasternachweise Deutschlands liegt in Baden-Württemberg (Genthner & Hölzinger 2007). Bundesweit ist die Gelbbauchunke im Zeitraum 2000 bis 2018 in etwa 14 % der TK25-Q nachgewiesen. Damit ist sie mäßig häufig, wenngleich sie in weiten Teilen Deutschlands, vor allem im Norden nur noch in kleineren und zum Teil stark isolierten Beständen vorkommt. Der langfristige Bestandstrend zeigt einen sehr starken Rückgang. Dieser ist vor allem durch Zerstörung primärer Lebensräume in Bach- und Flussauen, aber auch durch Aufgabe von militärischen Standortübungsplätzen und die veränderte Nutzung oder Verkleinerung von Abbaustellen begründet. Der kurzfristige Bestandstrend liegt bei einer starken Abnahme. Diese kommt durch rasche Gewässersukzession und -verlandung sowie durch Verfüllen von Kleingewässern (z. B. Einebnen landwirtschaftlicher Nutzflächen, Beseitigen von Fahrspuren im Wald) und zu rasches Trockenfallen der Reproduktionsgewässer zustande. Die Gefährdungsanalyse ergibt insgesamt die Rote-Liste-Kategorie „Stark gefährdet“. Die Gelbbauchunke bevorzugt Lebensräume aus Kleingewässerkomplexen unterschiedlicher Sukzessionsstadien. Die Laichabgabe erfolgt vor allem in vegetationsarmen, meist nur temporären Gewässern (Reproduktionsgewässer). Als Aufenthaltsgewässer dienen hingegen vegetationsreichere, vielfach permanente Wasseransammlungen. Das kleinräumige Mosaik aus solch unterschiedlichen Kleingewässern entstand durch die Morpho- und Hydrodynamik auf historischen Überschwemmungsflächen. Aktuell ist die Gelbbauchunke auf ein regelmäßiges Naturschutzmanagement angewiesen. Dort, wo es möglich ist, werden seit vielen Jahren erfolgreich Naturschutzmaßnahmen zur Lebensraumverbesserung der Gelbbauchunke durchgeführt. Damit die Gefährdungssituation der Art sich nicht verschärft, müssen die Maßnahmen dringend auch zukünftig fortgesetzt werden. Auf diese Abhängigkeit wird durch die Zusatzangabe „Na“ hingewiesen. Die Rote-Liste-Kategorie „Stark gefährdet“ hat sich nicht verändert, da auch die aktuelle Bestandssituation und die Bestandstrends wie in der vorherigen Roten Liste eingeschätzt wurden. Die wichtigsten Gefährdungsursachen für die Gelbbauchunke sind: Fehlende Vernetzung von Kleingewässern und Landlebensräumen einschließlich der Überschwemmungsflächen: Durch Begradigung von Flüssen und Bächen und die zunehmende Verbauung von Talauen wird die natürliche Morpho- und Hydrodynamik unterbrochen; Zerstörung der Fortpflanzungs- und Aufenthaltsgewässer wie Quellstellen auf Wiesen und Weiden, Senken in Wässerungswiesen, Gräben, Sumpfgebiete, Altarme, Kolke, Flutmulden, Kies- und Schlickbänke in den noch überwiegend naturnahen Bach- und Flussauen; Beseitigung von Wagenspuren der historisch überwiegend unbefestigten Wald- und Feldwege; Drainage und Auffüllen von Senken in Ackerflächen zur Erleichterung der landwirtschaftlichen Nutzung; Veränderung der Nutzungsform in Abbaugebieten von Bodenressourcen: Die früher flächige Bearbeitung wurde durch intensiveren Tiefenabbau ersetzt und die Förderungsprozesse wurden beschleunigt; Aufgabe von militärischen Übungsplätzen und somit der Verlust der künstlichen Dynamik in der Landschaft. Notwendige Maßnahmen für den Schutz der Gelbbauchunke sind: Renaturierungen von Fließgewässern und Wiederherstellung des ehemaligen Auenreliefs auf Überschwemmungsflächen, wodurch die natürliche Morpho- und Hydrodynamik ungehindert stattfinen kann; Aushagerung landwirtschaftlich genutzter Lebensräume durch angepasstes Nutzungsregime, z. B. durch extensive Beweidung; Belassen von Fahrspuren, die während der forstlichen Nutzung durch Forstschlepper oder Holzerntemaschinen auf Waldwegen, Rückegassen, Maschinenwegen und Holzlagerplätzen entstehen; unbefestigte Feld- oder Waldwege mit Wagenspuren und Pfützen sollten nicht befestigt werden; sofern das unumgänglich ist, sind im unmittelbaren Umfeld an geeigneter Stelle Kleingewässer anzulegen und zu pflegen; Durchführung großräumiger sowie länderübergreifender Vernetzungskonzepte, wobei mindestens alle 500 m ein Komplex aus etwa zehn Kleingewässern angelegt werden muss und deren langfristige, dauerhafte Pflege sicherzustellen ist.
Militärische Belange schränken die Nutzbarkeit der Flächen für die Windenergie zusätzlich ein, was durch eine Berücksichtigung diverser Gebietskategorien abgebildet wird. Eine Bewertung als Ausschluss erfolgt lediglich für die Liegenschaftsflächen der Truppenübungsplätze einschließlich der Gaststreitkräfte, während alle anderen Gebietskategorien über die Konfliktrisikoklassen in die Potenzialbetrachtung eingehen. Die Daten wurden von der Bundeswehrverwaltung kategorisiert und bereitgestellt. Quelle: Sammeldokument zur Windflächenpotenzialstudie 2024 bearbeitet durch Bosch und Partner in Koop. mit Fraunhofer IEE.
Die Grundwasser-Messstelle mit Messstellen-ID 39441115 wird vom Landesamt für Umwelt Brandenburg betrieben, in Zuständigkeit des Standorts LfU Potsdam_S. Sie befindet sich in Grüna, ca. 3 km nordwestl. (im ehem. Truppenübungsgelände, MST eingezäunt). Die Messstation gehört zum Beschaffenheitsmessnetz. Die Messstellenart ist Beobachtungsrohr. Nummer des Bohrloches: Hy Jb 1/2006. Der Grundwasserleiter wird beschrieben als: GWLK 1 (weitgehend unbedeckt). Der Zustand des Grundwassers wird beschrieben als: frei. Der zugehörige Grundwasserkörper ist: DEGB_DEBB_HAV_NU_2. Der Messzyklus ist 4 x monatlich. Die Anlage wurde im Jahr 2006 erbaut. Ein Schichtverzeichnis liegt vor. Das Höhenprofil in diesem System ist: Messpunkthöhe: 67.07 m Geländehöhe: 66.30 m Filteroberkante: 57.8 m Filterunterkante: 55.8 m Sohle (letzte Einmessung): 54.71 m Sohle bei Ausbau: 54.8 m Die Messstelle wurde im Höhensystem NHN92 eingemessen.
Der Datensatz aus Karte 5a des Niedersächsischen Landschaftsprogramms enthält den Verbund der Fließgewässer, der aus den Prioritären Gewässer mit den Prioritäten 1 bis 6 zur Umsetzung der WRRL sowie den (z.T. lagegleichen) Laich- und Aufwuchsgewässern und den überregionalen Wanderrouten besteht. Die Fließgewässer gehören zu den landesweit bedeutsamen Biotopverbundkorridoren (gemäß § 21 Abs. 4 und 5 BNatSchG). Karte 5a stellt die Schutzgebiete nach nationalem Recht (Nationalparke, Biosphärenreservate, Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete) sowie die naturschutzfachlich bedeutsamen Truppenübungsplätze kartografisch dar (wobei der Datensatz zu den Truppenübungsplätzen nicht veröffentlich wird). Außerdem werden Gebiete dargestellt, die bislang keinen rechtlichen Schutz haben, aus landesweiter Sicht aber schutzwürdige Bereiche für die Schutzgüter Biologische Vielfalt, Boden und Wasser sowie Kulturlandschaften, Landschafsbild und Erholung sind. Dazu zählen auch die Schutzgebiete des europäischen Schutzgebietssystems Natura 2000 (FFH- und EU-Vogelschutzgebiete), soweit sie bisher noch nicht hoheitlich gesichert wurden. Quellennachweis: © 2021, daten@nlwkn.niedersachsen.de
Der Datensatz aus Karte 5a des Niedersächsischen Landschaftsprogramms enthält die Korridore des länderübergreifenden Biotopverbundes, die sich aus den Achsen des länderübergreifenden Biotopverbundes in Deutschland (BfN) und ausgewählten Haupt- und Nebenachsen des Wildkatzenwegeplans (BUND) zusammensetzen. Die Verbundachsen gehören zu den landesweit bedeutsamen Biotopverbundkorridoren (gemäß § 21 Abs. 4 und 5 BNatSchG). Karte 5a stellt die Schutzgebiete nach nationalem Recht (Nationalparke, Biosphärenreservate, Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete) sowie die naturschutzfachlich bedeutsamen Truppenübungsplätze kartografisch dar (wobei der Datensatz zu den Truppenübungsplätzen nicht veröffentlich wird). Außerdem werden Gebiete dargestellt, die bislang keinen rechtlichen Schutz haben, aus landesweiter Sicht aber schutzwürdige Bereiche für die Schutzgüter Biologische Vielfalt, Boden und Wasser sowie Kulturlandschaften, Landschafsbild und Erholung sind. Dazu zählen auch die Schutzgebiete des europäischen Schutzgebietssystems Natura 2000 (FFH- und EU-Vogelschutzgebiete), soweit sie bisher noch nicht hoheitlich gesichert wurden. Quellennachweis: © Bundesamt für Naturschutz (BfN), 2021, © BUND Niedersachsen e. V., © 2021, daten@nlwkn.niedersachsen.de
Der Datensatz aus Karte 5c des Niedersächsischen Landschaftsprogramms enthält die Korridore des länderübergreifenden Biotopverbundes, die sich aus den Achsen des länderübergreifenden Biotopverbundes in Deutschland (BfN) und ausgewählten Haupt- und Nebenachsen des Nds. Wildkatzenwegeplans (BUND) zusammensetzen. In diesen Gebieten bestehen besondere Anforderungen an Nutzungen. Karte 5c stellt im Wesentlichen die Bereiche dar, in denen einerseits die Nutzungen naturschutzrechtlich geregelt sind (Schutzgebiete mit geregelten Nutzungen gemäß § 22BNatSchG) und andererseits zwar eine Schutzwürdigkeit vorliegt, eine solche rechtliche Regelung jedoch nicht vorliegt, so dass an die verschiedenen Nutzergruppen appelliert wird, die Naturschutzziele in eigener Verantwortung zu beachten und zu unterstützen (besondere Anforderungen an Nutzungen gemäß § 2, §5, §13 und §44 BNatSchG). Wichtige Verbundkorridore, die z.B. bei infrastrukturellen Vorhaben zu beachten sind, werden in Ergänzung der Schutzgebietskulisse und der schutzwürdigen Bereiche mit dargestellt. Quellennachweis: © Bundesamt für Naturschutz (BfN), 2021, © BUND Niedersachsen e. V., © 2021, daten@nlwkn.niedersachsen.de
Der Datensatz aus Karte 5a des Niedersächsischen Landschaftsprogramms enthält das Biosphärenreservat (BSR) nach Landesgesetz gemäß § 25 BNatSchG aus der landesweiten Schutzgebietskulisse. Karte 5a stellt die Schutzgebiete nach nationalem Recht (Nationalparke, Biosphärenreservate, Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete) sowie die naturschutzfachlich bedeutsamen Truppenübungsplätze kartografisch dar (wobei der Datensatz zu den Truppenübungsplätzen nicht veröffentlich wird). Außerdem werden Gebiete dargestellt, die bislang keinen rechtlichen Schutz haben, aus landesweiter Sicht aber schutzwürdige Bereiche für die Schutzgüter Biologische Vielfalt, Boden und Wasser sowie Kulturlandschaften, Landschafsbild und Erholung sind. Dazu zählen auch die Schutzgebiete des europäischen Schutzgebietssystems Natura 2000 (FFH- und EU-Vogelschutzgebiete), soweit sie bisher noch nicht hoheitlich gesichert wurden. Nutzungsbeschränkung: Geometrien nur auf Grundlage der Digitalen Topografischen Karte 1:25.000 (DTK25) aussagekräftig. Rechtlich verbindlich sind ausnahmslos die Gebietsabgrenzungen und Flächenangaben in den jeweiligen Verordnungen oder Gesetzen der Schutzgebiete. Quellennachweis: © 2025, daten@nlwkn.niedersachsen.de
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 118 |
| Europa | 1 |
| Kommune | 2 |
| Land | 143 |
| Weitere | 14 |
| Wissenschaft | 40 |
| Zivilgesellschaft | 9 |
| Type | Count |
|---|---|
| Daten und Messstellen | 2 |
| Ereignis | 5 |
| Förderprogramm | 73 |
| Taxon | 21 |
| Text | 79 |
| Umweltprüfung | 14 |
| unbekannt | 62 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 142 |
| Offen | 111 |
| Unbekannt | 3 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 256 |
| Englisch | 25 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 14 |
| Bild | 11 |
| Datei | 8 |
| Dokument | 75 |
| Keine | 108 |
| Unbekannt | 9 |
| Webdienst | 14 |
| Webseite | 67 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 161 |
| Lebewesen und Lebensräume | 256 |
| Luft | 102 |
| Mensch und Umwelt | 248 |
| Wasser | 135 |
| Weitere | 234 |