Am 30. März 2017 nach monatelangen Verhandlungen erreichte die Europäische Kommission eine 10-Jahres-Verpflichtung, um die Fischbestände im Mittelmeer zu erhalten und den ökologischen und wirtschaftlichen Reichtum der Region zu schützen. Die MedFish4Ever-Erklärung von Malta enthält ein detailliertes Arbeitsprogramm für die nächsten 10 Jahre auf der Grundlage ehrgeiziger, aber realistischer Ziele. Sie ist das Ergebnis eines von der Europäischen Kommission im Februar 2016 in Catania (Sizilien) eingeleiteten Prozesses. Wichtige Meilensteine umfassten eine erste Ministerkonferenz der für Mittelmeerfischerei zuständigen Minister im April 2016, die Jahrestagung der GFCM im Juni 2016 und die GFCM-Zwischentagung im September 2016. Die folgenden Parteien waren bei der MedFish4Ever- Ministerkonferenz auf Malta vertreten: Europäische Kommission, 8 Mitgliedstaaten (Spanien, Frankreich, Italien, Malta, Slowenien, Kroatien, Griechenland, Zypern), 7 Drittstaaten (Marokko, Algerien, Tunesien, Ägypten, Türkei, Albanien, Montenegro), die FAO, die GFCM, das Europäische Parlament und der regionale Beirat für das Mittelmeer.
"Carte Géologique Internationale de l'Europe et des Régions Méditerranéennes 1 : 1 500 000" - Anlässlich des 2. Internationalen Geologen-Kongresses in Bologna 1881 wurde von der neu gegründeten "Kommission für die geologische Karte von Europa" der Beschluss zur Herausgabe einer Internationalen Geologischen Karte von Europa im Maßstab 1 : 1 500 000 (IGK 1500) gefasst. In den Händen der Kommission lag die Kompilierung und Herausgabe des Kartenwerkes; Redaktion und Druck oblag der Preußischen Geologischen Landesanstalt und ihrer Nachfolger, sprich dem Reichsamt für Bodenforschung und der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe. 1913 - 32 Jahre nach dem Beschluss zur Erstellung des Kartenwerks - wurde die 1. Auflage mit 49 Blättern fertig gestellt. Für eine 2. Auflage entschied man sich bereits 1910. Doch bedingt durch die beiden Weltkriege wurden zwischen 1933 und 1959 nur 12 Blätter gedruckt. 1960 fiel der Vorschlag für eine kombinierte 2. und 3. Auflage der Karte. Im Zuge dieser Neukonzeption erschien 1962 eine neue Legende, 1970 deren Erweiterung. 1964 wurden die ersten Blätter der Neuauflage gedruckt. Ende 1999 lagen alle 45 Kartenblätter der Neuauflage vor, wobei das letzte Blatt "AMMAN" bereits digital mit Freehand 8 erstellt ist. Titelblatt und Generallegende, die auf zwei Blättern des Kartenwerks platziert sind, wurden im Frühjahr 2000 - 87 Jahre nach Abschluss der 1. Auflage - gedruckt. Das vollständige Gesamtwerk der Internationalen Geologischen Karte von Europa im Maßstab 1 : 1 500 000 (IGK 1500) wurde auf dem Internationalen Geologen-Kongress in Rio de Janeiro im August 2000 vorgestellt. Die IGK 1500 zeigt auf 55 Blättern die Geologie des europäischen Kontinents vom Osten des Uralgebirges bis Island sowie der gesamten Mittelmeerregion. Die Geologie wird unterschieden nach Stratigraphie, magmatischen und metamorphen Gesteinen. Zusätzlich gibt es zwei Legendenblätter und ein Titelblatt. Die Sprache des Kartenwerks ist Französisch.
"Carte Géologique Internationale de l'Europe et des Régions Méditerranéennes 1 : 1 500 000" - Anlässlich des 2. Internationalen Geologen-Kongresses in Bologna 1881 wurde von der neu gegründeten "Kommission für die geologische Karte von Europa" der Beschluss zur Herausgabe einer Internationalen Geologischen Karte von Europa im Maßstab 1 : 1 500 000 (IGK 1500) gefasst. In den Händen der Kommission lag die Kompilierung und Herausgabe des Kartenwerkes; Redaktion und Druck oblag der Preußischen Geologischen Landesanstalt und ihrer Nachfolger, sprich dem Reichsamt für Bodenforschung und der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe. 1913 - 32 Jahre nach dem Beschluss zur Erstellung des Kartenwerks - wurde die 1. Auflage mit 49 Blättern fertig gestellt. Für eine 2. Auflage entschied man sich bereits 1910. Doch bedingt durch die beiden Weltkriege wurden zwischen 1933 und 1959 nur 12 Blätter gedruckt. 1960 fiel der Vorschlag für eine kombinierte 2. und 3. Auflage der Karte. Im Zuge dieser Neukonzeption erschien 1962 eine neue Legende, 1970 deren Erweiterung. 1964 wurden die ersten Blätter der Neuauflage gedruckt. Ende 1999 lagen alle 45 Kartenblätter der Neuauflage vor, wobei das letzte Blatt "AMMAN" bereits digital mit Freehand 8 erstellt ist. Titelblatt und Generallegende, die auf zwei Blättern des Kartenwerks platziert sind, wurden im Frühjahr 2000 - 87 Jahre nach Abschluss der 1. Auflage - gedruckt. Das vollständige Gesamtwerk der Internationalen Geologischen Karte von Europa im Maßstab 1 : 1 500 000 (IGK 1500) wurde auf dem Internationalen Geologen-Kongress in Rio de Janeiro im August 2000 vorgestellt. Die IGK 1500 zeigt auf 55 Blättern die Geologie des europäischen Kontinents vom Osten des Uralgebirges bis Island sowie der gesamten Mittelmeerregion. Die Geologie wird unterschieden nach Stratigraphie, magmatischen und metamorphen Gesteinen. Zusätzlich gibt es zwei Legendenblätter und ein Titelblatt. Die Sprache des Kartenwerks ist Französisch.
Die Internationale Karte der Eisenerz-Vorkommen in Europa 1 : 2 500 000 wurde 1977 fertig gestellt und von der BGR herausgegeben. Über 70 Geologen aus Europa, Nordafrika und dem Mittlerem Osten arbeiteten gemeinsam mit dem Redaktionsteam an der Kompilation der Karte und den Erläuterungen. Die Karte, die 42 Länder in 16 Kartenblättern abdeckt, zeigt mehr als 800 Eisenerz-Vorkommen. Alle bedeutenden Vorkommen (im Abbau oder stillgelegt) sind enthalten. Auch Vorkommen, die nur von genetischem oder historischem Interesse sind, wurden mit abgebildet. Detaillierte Informationen zur Internationalen Karte der Eisenerz-Vorkommen in Europa 1 : 2 500 000 - zu Struktur, Aufbau und Hintergrunddaten - sind in den Erläuterungen zur Karte zu finden.
Flasbarth: Sonne und Wind können Basis der Wirtschaftsentwicklung in der Mittelmeerregion werden „Mehr Wind- und Sonnenenergie können die wirtschaftliche Entwicklung in Nordafrika und im Mittleren Osten unterstützen und einen klimaverträglichen Zugang zu Energie für die Bevölkerung in der Region sichern“, erklärte Jochen Flasbarth, Präsident des Umweltbundesamtes (UBA). Er eröffnete am Dienstag (15.05.2012) gemeinsam mit dem marokkanischen Umwelt- und Energieminister Fouad Douiri in Marrakesch eine zweitägige internationale Konferenz zu erneuerbaren Energien im Mittleren Osten und Nordafrika (MENAREC - Middle East and North African Renewable Energy Conference). Neben einer klimaverträglichen Energieversorgung könnten so vor Ort zukunftsfähige Arbeitsplätze geschaffen werden. Laut UBA gibt es vor allem in den wind- und sonnenreichen Ländern Nordafrikas enorme Ausbaupotentiale; diese seien so groß, dass neben einer vorrangigen Energieversorgung dieser Länder eine Zusammenarbeit bei der Energieversorgung Europas möglich sei. Eine Kooperation zwischen dem Europäischen Energieraum und Nordafrika könne helfen, die Großregion langfristig vollständig mit erneuerbaren Energien zu versorgen. „Erneuerbare Energien bieten Nordafrika und dem Mittleren Osten exzellente Chancen für die grüne Wirtschaftsentwicklung. Dort wo viele Menschen selber noch keinen Zugang zu sauberer Energie haben, können Wind- und Sonnenenergie zum Rückgrat einer sicheren und klimafreundlichen Energieversorgung werden, die vor Ort Arbeitsplätze und Wertschöpfung schafft“, sagte Flasbarth. In Marrakesch treffen sich vom 15. bis 16. Mai 2012 etwa 500 Expertinnen und Experten aus Politik, Finanzwirtschaft und dem Sektor der erneuerbaren Energien, um Mittel und Wege einer verstärkten Nutzung der erneuerbaren Energien in Nordafrika und dem Mittleren Osten auszuloten. Es ist die 5. Konferenz dieser Art. Seit der ersten MENAREC-Konferenz im Jahr 2004 - die der regionalen Vorbereitung der ersten internationalen Konferenz „Renewables 2004“ in Bonn diente - hat sich MENAREC als ein erfolgreiches Forum der innerarabischen und der deutsch-arabischen Zusammenarbeit für den Ausbau der erneuerbaren Energien in den Mittelmeerländern etabliert. Im Mittelpunkt der aktuellen Konferenz stehen diese Fragen: Wie kann der Ausbau der erneuerbaren Energien in Nordafrika beschleunigt werden? Welche Erfahrungen beim Ausbau der erneuerbaren Energien hat Europa bisher sammeln können? Welche Ansätze für die Förderung und Finanzierung von Projekten gibt es? Wie können erneuerbare Energien in bestehende Wirtschaftszweige der Länder, d.h. Landwirtschaft, Tourismus, Industrie und Wasserversorgung integriert werden? Mit dem Ziel des Ausbaus der erneuerbaren Energien in Nordafrika hat sich bereits 2009 ein Konsortium aus Industrie- und Finanzunternehmen die „DESERTEC Industrial Initiative“ (DII) gegründet (Wüstenstromprojekt). Diese Industrieinitiative soll mit Machbarkeitsstudien zu Potenzialen und Technologien geeignete Grundlagen für Investitionen entwickeln, die notwendig sind, um Nordafrika und Europa gleichzeitig mit Solarstrom zu versorgen. Zudem wird Deutschland die Energiepartnerschaften mit Tunesien und Marokko weiter ausbauen. Bei diesen Partnerschaften geht es um Fragen der Solarstromnutzung, der Stromnetzentwicklung und der Entwicklungszusammenarbeit.
Systemraum: Entnahme aus den Lagerstätten bis zur Bereitstellung des Phosphats ab Werk Geographischer Bezug: USA Zeitlicher Bezug: 1986-2004 Weitere Informationen: Verarbeitungsschritte für Erze aus Florida und Marokko wird exemplarisch betrachtet Die Bereitstellung von Investionsgütern wird in dem Datensatz nicht berücksichtigt. Allgemeine Informationen zur Förderung: Art der Förderung: Tage- und Untertagebau Rohstoff-Förderung: USA 24,7% VR China 20,6% Marokko 17,1% Russland 7,5% Tunesien 5,4% Abraum: k.A.t/t Fördermenge weltweit: 147200000t/a Reserven: 18000000000t Statische Reichweite: 122a
Systemraum: von Erzabbau bis Produkion weißer, flüssiger Phosphor Geographischer Bezug: Weltmix Zeitlicher Bezug: 2000 - 2004 Weitere Informationen: Die Bereitstellung von Investionsgütern wird in dem Datensatz nicht berücksichtigt. Allgemeine Informationen zur Förderung: Art der Förderung: Tage- und Untertagebau Rohstoff-Förderung: China (25,8%) USA (19,9%) Marokko (17,9%) Russland (7,2%) Tunesien (5,2%) im Jahr 2006 Produktionsmenge weltweit: keine Angaben verfügbar Abraum: 6,5:4,5 bis 4:1t/t Fördermenge: 151174672t Phosphat-Fels Reserven: 18000000000t Phosphat-Fels Statische Reichweite: 119a
Systemraum: Entnahme aus den Lagerstätten bis zur Bereitstellung des Phosphats ab Werk Geographischer Bezug: Marokko Zeitlicher Bezug: 1986-2004 Weitere Informationen: Verarbeitungsschritte für Erze aus Florida und Marokko wird exemplarisch betrachtet Die Bereitstellung von Investionsgütern wird in dem Datensatz nicht berücksichtigt. Allgemeine Informationen zur Förderung: Art der Förderung: Tage- und Untertagebau Rohstoff-Förderung: USA 24,7% VR China 20,6% Marokko 17,1% Russland 7,5% Tunesien 5,4% Abraum: k.A.t/t Fördermenge weltweit: 147200000t/a Reserven: 18000000000t Statische Reichweite: 122a
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 007/07 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 007/07 Magdeburg, den 18. Januar 2007 Einweihung neuer Fertigungshalle beim Fahrzeugausstatter Ambulanz Mobile Schönebeck als Unternehmen des Monats Januar geehrt Die Ambulanz Mobile GmbH & Co. KG Systemtechnik Schönebeck hat heute gemeinsam mit rund 200 Kunden und Zulieferern eine neue Fertigungshalle eingeweiht. Die 4.500 Quadratmeter große Halle kostete insgesamt 2,4 Millionen Euro und ermöglicht dem Ausstatter von Kranken- und Behindertentransportwagen eine schnellere Fertigung und Auslieferung der Fahrzeuge. Geplant ist, dass in diesem Jahr 1.200 Fahrzeuge gebaut werden können. Mit der Erweiterung konnten auch 25 neue Arbeitsplätze geschaffen werden. Bei dem Unternehmen sind jetzt 170 Menschen beschäftigt, 10 von ihnen absolvieren derzeit ihre Berufsausbildung. Wirtschaftsminister Dr. Reiner Haseloff, der zur Einweihung der Halle gekommen war, zeichnete Ambulanz Mobile als ¿Unternehmen des Monats Januar 2007 aus. Er sagte: ¿Ambulanz Mobile ist ein Vorzeigeunternehmen für Schönebeck und ganz Sachsen-Anhalt. Dem Betrieb ist es gelungen, mit Innovationen, erstklassiger Qualität und schneller Lieferung Kunden in der ganzen Welt zu gewinnen.¿ Seit der Gründung des Unternehmens 1991 sei es verstanden worden, über die Jahre ein solides Wachstum zu realisieren, das auch das Land unterstützt habe, so der Minister. Er sicherte zu, das Fortkommen des Unternehmens weiter positiv zu begleiten. Die Ambulanz Mobile war 1991 mit 6 Beschäftigten gestartet. Mit einem stetigen Wachstum ist das Unternehmen heute nach eigenen Angaben in der Ausstattung von Krankenwagen führend in Mitteleuropa. Jeder dritte der zuletzt 1.000 ausgerüsteten Wagen geht in den Export. Handelspartner kommen unter anderem aus Russland, den Niederlanden, der Schweiz, Südtirol oder auch aus Tunesien und Libyen. Im vergangenen Jahr realisierte die Ambulanz Mobile einen Umsatz von 24 Millionen Euro. Die Ehrung als Unternehmen des Monats¿ erfolgt durch das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit. Auswahlkriterien sind unter anderem eine auffallend positive Entwicklung des Unternehmens und/oder ein außergewöhnlich hoher Auftragseingang, die Markteroberung mit einem neuen, technisch und/oder technologisch herausragendem Produkt, Investitionen mit besonders hohem Beschäftigungseffekt, ein außergewöhnliches Engagement bei der Berufsausbildung, bei Beschäftigung schaffenden Maßnahmen, der Beschäftigung von Behinderten, schwer vermittelbaren Arbeitslosen, ein ausgezeichnetes Arbeitsklima, starkes Engagement in der Gemeinde usw. Impressum: Ministerium für Wirtschaft und Arbeit Pressestelle Hasselbachstr. 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567 - 43 16 Fax: (0391) 567 - 44 43 Mail: pressestelle@mw.lsa-net.de Impressum:Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierungdes Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hasselbachstr. 4 39104 Magdeburg Tel.: +49 391 567-4316 Fax: +49 391 567-4443E-Mail: presse@mw.sachsen-anhalt.deWeb: www.mw.sachsen-anhalt.deTwitter: www.twitter.com/mwsachsenanhaltInstagram: www.instagram.com/mw_sachsenanhalt
Normal 0 21 false false false DE X-NONE X-NONE MicrosoftInternetExplorer4 Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff hat heute in seiner Rede vor dem Bundesrat ein zügiges staatliches Handeln bei der Bewältigung der Flüchtlingskrise gefordert. ?Demokratie lebt entscheidend vom Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Handlungsfähigkeit von Parlamenten und Regierungen. Das gilt erst recht in seiner so wichtigen Frage wie der Flüchtlingspolitik. Kein Staat kann unbegrenzt Flüchtlinge aufnehmen, wenn man eine erfolgreiche Integration in die Gesellschaft gewährleisten will. Weil es für jedes Land eine solche Integrations-Obergrenze gibt, benötigen wir eine rasche und deutliche Reduzierung der Zahl der Asylbewerber und Bürgerkriegsflüchtlinge. Vereinbarungen wie Schengen oder Dublin können nicht dauerhaft außer Kraft gesetzt sein. Das muss sich wieder ändern?, so Haseloff. Haseloff dankte den vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern ohne die die Aufnahme der hohen Zahl von Flüchtlingen nicht zu bewerkstelligen gewesen wäre. Er dankte auch dem Bund für die Unterstützung. Finanzielle Unterstützung durch den Bund dürfe es aber nicht nur bei der Aufnahme, sondern müsse es auch bei der wichtigen Aufgabe der Integration von Flüchtlingen geben. Wichtig sei es, so Haseloff, schnell zu einer Begrenzung der Flüchtlingszahlen zu kommen. Dazu müsse der Schutz der Grenzen wieder hergestellt werden. Auch die Ausweitung der Zahl der sicheren Herkunftsländer sei hier ein richtiger Schritt. Der Ministerpräsident begrüßte Maßnahmen wie das Datenaustauschverbesserungsgesetz, die Einführung von Ankunftsnachweisen und die Beschleunigung von Asylverfahren. Sie seien wichtige Voraussetzungen, um eine missbräuchliche Nutzung des Asylverfahrens, z. B. durch Verschleierung der Herkunft zu verhindern. Haseloff verwies darauf, dass Sachsen-Anhalt seine Anstrengungen zur Abschiebung abgelehnter Asylbewerber verstärkt habe. So seien im letzten Jahr 1.000 Ausreisepflichtige aus Sachsen-Anhalt abgeschoben worden, die der Aufforderung zur Ausreise nicht nachgekommen seien. Wichtig sei, so der Regierungschef, die Anstrengungen zur Integration von Flüchtlingen mit Bleiberecht zu verstärken. Hierzu sei ein zwischen Bund und Ländern abgestimmtes Integrationskonzept notwendig. Anlage Redetext Normal 0 21 false false false DE X-NONE X-NONE /* Style Definitions */ table.MsoNormalTable {mso-style-name:"Normale Tabelle"; mso-tstyle-rowband-size:0; mso-tstyle-colband-size:0; mso-style-noshow:yes; mso-style-priority:99; mso-style-parent:""; mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; mso-para-margin:0cm; mso-para-margin-bottom:.0001pt; mso-pagination:widow-orphan; font-size:10.0pt; font-family:"Times New Roman",serif;} Rede von Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff zum Asylpaket II im Bundesrat am 26. Februar 2016 Es gilt das gesprochene Wort! (Anrede!) Demokratie lebt entscheidend vom Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Handlungsfähigkeit von Parlamenten und Regierungen. Wir sollten nicht den Eindruck entstehen lassen, dass wir das Heft des Handelns nicht mehr in der Hand haben oder aber versuchen Probleme auszusitzen. Das gilt erst recht in seiner so wichtigen Frage wie der Flüchtlingspolitik. Insofern müssen wir in der Lage sein, für drängende Probleme auch Lösungen aufzuzeigen und das zeitnah. Kein Staat kann unbegrenzt Flüchtlinge aufnehmen, wenn man eine erfolgreiche Integration in die Gesellschaft gewährleisten will. Weil es für jedes Land eine solche Integrations-Obergrenze gibt, benötigen wir eine rasche und deutliche Reduzierung der Zahl der Asylbewerber und Bürgerkriegsflüchtlinge. Vereinbarungen wie Schengen oder Dublin können nicht dauerhaft außer Kraft gesetzt sein. Das muss sich wieder ändern. Im Jahr 2015 sind so viele Asylsuchende nach Deutschland gekommen wie nie zuvor in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Länder und Kommunen haben diese einmalige Herausforderung bisher in einem besonderen Kraftakt bewältigt. So ist es z. B. durch einen massiven Ausbau der Aufnahmesysteme gelungen, die große Zahl von neu ankommenden Asylsuchenden zu verteilen und unterzubringen. In Sachsen-Anhalt konnten alle Flüchtlinge rechtzeitig vor dem Winter in festen Unterkünften untergebracht und betreut werden. An dieser Leistung haben viele Helfer ? etwa aus den freiwilligen Feuerwehren, von DRK, Caritas und Diakonie und auch zahlreiche Bürger, die sich in der Flüchtlingsbetreuung oder beim Sprachunterricht einbringen - großen Anteil. Ihnen, aber auch den Mitarbeitern in den Verwaltungen, die sich unermüdlich der Flüchtlinge annehmen, gebührt unser aller Dank. Ausdrücklich anzuerkennen ist, dass auch der Bund zur Bewältigung des enorm gestiegenen Aufkommens von Asylanträgen bereits zahlreiche personelle, organisatorische und gesetzgeberische Maßnahmen getroffen hat. Dies betrifft etwa das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, dessen Mitarbeiterzahl deutlich erhöht wurde und das im laufenden Jahr 4.000 weitere Personalstellen erhalten soll. Zu begrüßen ist auch, dass durch organisatorische Veränderungen der Ablauf der Asylverfahren - endlich ? deutlich beschleunigt werden soll. Die dafür erforderlichen neuen Ankunftszentren müssen jetzt schnellstmöglich flächendeckend eingerichtet werden. Nur so kann es gelingen, den Berg der unerledigten Asylanträge, der zurzeit immer noch wächst, tatsächlich abzubauen. Wichtig ist auch das soeben beschlossene Datenaustauschverbesserungsgesetz. Hiermit wird es möglich, Schutzsuchende sowie Personen, die unerlaubt nach Deutschland einreisen, schnell zu registrieren und die hierbei gewonnenen Informationen allen zuständigen Stellen zu übermitteln. Zusammen mit dem neugeschaffenen ?Ankunftsnachweisen? kann damit u. a. Mehrfachregistrierungen von Asylsuchenden wirkungsvoll entgegen getreten werden. Deshalb ist es dringend erforderlich, dass auch dieses anspruchsvolle IT-Projekt alsbald vollständig umgesetzt wird. Angesichts weiter hoher Ankunftszahlen und des nahen Frühjahrs besteht dringender Handlungsbedarf. So müssen insbesondere die Asylverfahren von Asylsuchenden beschleunigt werden, die keine oder eine nur sehr geringe Bleibeperspektive haben. Ferner müssen die Vollzugshindernisse, die einer zügigen Rückführung von Asylbewerbern entgegenstehen, deren Asylantrag abgelehnt wurde, weiter abgebaut werden. Ein wichtiger Schritt dazu ist das Gesetz zur Einführung beschleunigter Asylverfahren. Das Land Sachsen-Anhalt begrüßt deshalb dieses Gesetzesvorhaben ausdrücklich. Die Durchführung von Rückführungen ist vorrangig Ländersache. Sachsen-Anhalt hat sein Engagement hier im vergangenen Jahr noch einmal deutlich erhöht und nahezu 1.000 Ausreisepflichtige abgeschoben. Und wir werden auch in Zukunft Abschiebungen konsequent umsetzen. An der Durchsetzung unserer Gesetze darf es keinen Zweifel geben. Das ist auch eine Frage der Rechtsstaatlichkeit. Wir müssen deshalb allen Strategien, die darauf gerichtet sind, den Aufenthalt mit unlauteren Mitteln zu verlängern und die auch ein wichtiger Faktor für die missbräuchliche Nutzung des Asylverfahrens sind, entschlossen entgegen wirken. Dies gilt auch für die Verschleierung von Identität und Herkunft, etwa durch die Vernichtung von Reisedokumenten. Deshalb ist es erfreulich, dass mit dem Gesetz die Amtshilfe des Bundes für die Länder bei der Beschaffung von Reisedokumenten erweitert und verstetigt werden soll. Wir müssen, um die Flüchtlingskrise zu meistern, die unkontrollierte starke Zuwanderung schnell und spürbar begrenzen. Das Asylpaket II ist ein dringend erforderlicher Baustein auf dem Weg zur Steuerung und Begrenzung des Zustroms der Asylsuchenden. Aber auch dieses Paket reicht noch nicht aus. Um die Aufnahme- und Integrationsmöglichkeiten unseres Landes nicht zu überfordern, benötigen wir weitere gesetzgeberische und operative Aktivitäten nicht nur auf nationaler, sondern auch auf europäischer und internationaler Ebene. Eines der wichtigsten Ziele muss es sein, den Schutz der Grenzen wiederherzustellen. Die Bundesrepublik hat den Grenzschutz an das Schengen-System delegiert. Voraussetzung ist aber, dass dieses auch funktioniert. Das ist derzeit nicht der Fall. Deshalb ist es umso dringlicher, dass wir die Voraussetzungen dafür schaffen, dass es wieder funktioniert. Dazu gehören die Einrichtung von sogenannten Hot Spots - also Registrierungs- und Verteilungszentren -, der Ausbau der europäischen Grenzschutzagentur Frontex, die Verbesserung der Kooperation mit der Türkei im Bereich des Grenzschutzes und nicht zuletzt eine solidarische Verteilung der Flüchtlinge innerhalb der EU. Gelingt dies nicht und kann die EU-Außengrenze nicht wirksam geschützt werden, müssen wir zu nationalen Handlungsoptionen übergehen. Bereits im parlamentarischen Verfahren ist das Gesetz zur Einstufung von Algerien, Marokko und Tunesien als sichere Herkunftsstaaten. Dieses Gesetzesvorhaben ist richtig, da die Schutzquote bei Asylantragstellern aus diesen Ländern sehr gering ist. Es ist auch notwendig, weil die Zahl der Asylsuchenden aus den Maghrebstaaten in den letzten Monaten deutlich angestiegen ist. Auch um zu verhindern, dass sich hier wiederholt, was wir im vergangenen Jahr bei den Westbalkanstaaten erlebt haben, muss mit diesem Gesetz ein deutliches Signal in diese Länder gesendet werden. Dass dies Wirkung hat, zeigt der starke Rückgang der Schutzsuchenden aus den Westbalkan-Staaten, nachdem diese zu sicheren Herkunftsstaaten bestimmt worden waren. Das Gesetz sollte schnellstmöglich beschlossen werden. Zum Abschluss noch ein Wort zu den Schutzsuchenden, die gute Chancen auf ein Bleiberecht haben. Diese Personengruppe muss schnell und nachhaltig integriert werden. Schnelles Erlernen der deutschen Sprache, zügige Integration in den Arbeitsmarkt sowie die zeitnahe Vermittlung der Grundlagen des gesellschaftlichen Zusammenlebens, sind unabdingbar für eine gelingende Integration. Hierfür kann auf eine Infrastruktur zurückgegriffen werden, welche die Integrationspolitik in vielen Jahren geschaffen hat. Weitere spezifische Instrumente sind auf allen staatlichen Ebenen in den letzten Monaten hinzugekommen. Vieles muss jedoch noch weiter ausgebaut und aufeinander abgestimmt werden. Integration ist bekanntlich eine Querschnittsaufgabe, für die ganz unterschiedliche staatliche und nichtstaatliche Akteure zuständig sind. Ein nicht abgestimmtes Nebeneinander von Integrationsangeboten ist nicht nur ineffizient, sondern auch integrationshemmend. Es gilt daher, die vorhandenen und künftigen Instrumente praxisgerecht zu verzahnen. Wir brauchen dafür ein ganzheitliches, zwischen Bund und Ländern abgestimmtes Integrationskonzept, wie es die MPK gemeinsam mit der Bundeskanzlerin am 28. Januar 2016 beschlossen hat. Integration findet hauptsächlich auf lokaler und regionaler Ebene statt. Auch deshalb tragen die Länder und Kommunen derzeit einen großen Teil der Kosten. Die gegenwärtige Flüchtlingskrise ist aber eine gesamtstaatliche Herausforderung. Es ist daher angezeigt, dass der Bund ? wie bereits bei den Aufnahmekosten ? auch bei der Integration von Flüchtlingen nicht nur für die Aufgaben, die ihm nach der grundgesetzlichen Kompetenzordnung zugewiesen sind, die Kosten trägt, sondern auch darüber hinaus einen angemessenen Kostenanteil übernimmt. Auch über diese Frage sollte bei der Erarbeitung des Integrationskonzepts gesprochen werden. Normal 0 21 false false false DE X-NONE X-NONE /* Style Definitions */ table.MsoNormalTable {mso-style-name:"Normale Tabelle"; mso-tstyle-rowband-size:0; mso-tstyle-colband-size:0; mso-style-noshow:yes; mso-style-priority:99; mso-style-parent:""; mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; mso-para-margin:0cm; mso-para-margin-bottom:.0001pt; mso-pagination:widow-orphan; font-size:10.0pt; font-family:"Times New Roman",serif;} Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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