Die Abkürzung ICSMS steht für "internet-supported information and communication system for the pan-European market surveillance of technical products". Es handelt sich dabei um ein Informationssystem für die Marktüberwachung. Zum einen soll es den Informationsaustausch zwischen den Behörden in Europa verbessern und erleichtern. Zum anderen bietet es Verbrauchern und Wirtschaftsteilnehmern die Möglichkeit, sich über gefährliche Produkte zu informieren und unsichere Produkte den Behörden zu melden. Weiterführende Informationen zu der Datenbank (insbesondere für Behörden) sind auf der Webseite der BAuA zufinden. Ob ein Produkt als unsicher eingestuft oder auch gefährlich ist, kann aus der ICSMS-Datenbank abgerufen werden. Ein weiteres Portal für den Informationsaustausch bietet das " rap id ex change of information system". Als RAPEX -Schnellwarnsystem der EU für den Verbraucherschutz werden jeden Freitag Meldungen veröffentlich, die z.B. Rückhol- oder Rückrufaktionen beinhalten. Auch das Bundesamt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin führt eine Produktsicherheitsdatenbank, die eine Suche nach Kategorie oder Suchbegriff ermöglicht. Für weitere Informationen wird auf BAuA - Datenbank "Gefährliche Produkte in Deutschland" - Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin verwiesen. ICSMS RAPEX / Safety Gate Alert System RAPEX-Leitlinien Deutschland ist verpflichtet, die Öffentlichkeit und Behörden mit aktuellen und korrekten Informationen über chemische Stoffe (Stoffdaten) zu versorgen. Diese Aufgabe leistet in gebündelter Form das Chemikalieninformationssystem des Bundes und der Länder ChemInfo. Das Informationssystem Chemikalien enthält u.a. stoffbezogen: Vorgaben und Grenzwerte aus ca. 300 gesetzlichen Regelungen des Umwelt-und Verbraucherschutzes (z.B. dem Chemikalien- und Lebensmittelrecht) ökotoxikologische, toxikologische, physikalische chemische Kenngrößen Angaben zum Vorkommen und Verhalten in der Umwelt Informationen zur Gefahrenabwehr und sicherem Umgang. Sowohl die Standardsuche über Stoffnamen und -nummern als auch komplexe Recherchen über alle Felder sind auf einfache Weise möglich. Für Einsatzkräfte steht die Anwendung Gefahrstoffschnellauskunft (GSA) als App und als netzunabhängige Version (GSAdesktop) für Laptop und PC zur Verfügung. Sachsen-Anhalt ist arbeitsteilig bei der fachlichen Betreuung, Datenpflege und technischen Fortschreibung involviert. Webseite der ChemInfo Flyer "ChemInfo" (PDF-Datei) Flyer "Chemie im Alltag" (PDF-Datei) Flyer "GSAapp" (PDF-Datei) Dokument "GSAapp-Kurzanleitung" (PDF-Datei) Handbuch der ChemInfo Die ChemInfo für Bürger*innen (öffentlich) Monitoring-Daten werden gerne aufgenommen Die Gefahrstoffschnellauskunft (GSA) (Behörden, Polizei und Feuerwehr u.Ä.) https://play.google.com/store/apps/details?id=de.umweltbundesamt.gsa&pcampaignid=web_share Die ChemInfo als App (öffentlich) QR-Code scannen (zum Vergrößern anklicken) oder den nachfolgenden Links folgen: Google Play Store: CiA des Umweltbundesamtes AppStore (Apple): CiA des Umweltbundesamtes ChemInfo ist Mitglied im eChemPortal Aktualisierungsdatum 11.02.2025 Nutzungsbedingungen externer Webseiten - ECHA - EUR-Lex - BAuA - Bundesumweltministerium
Der Flächennutzungsplan (FNP) ist der vorbereitende Bauleitplan der Hansestadt Buxtehude. Mit dem Flächennutzungsplan und seiner Begründung werden die mittel- bis langfristigen stadträumlichen Entwicklungsvorstellungen der Stadt beschrieben. Der "FNP 2010" der Hansestadt Buxtehude, in der Fassung der Neubekanntmachung vom 15.08.2013, enthält alle rechtsverbindlich gewordenen Änderungen bis zur 12. Änderung. Eine Begründung wurde nicht neu bekanntgemacht. Es gilt der Erläuterungsbericht zum "FNP 2010" in Verbindung mit allen Änderungen. Die Zeichnerische Darstellung liegt als PDF-Datei auf der Homepage der Hansestadt Buxtehude vor und ist als XPlanGML-Datei auf dem Niedersächsischen Umweltportal NUMIS frei verfügbar. Die 11. und 15. Änderung des FNP sind nicht in der XPlan-GML enthalten und separat als PDF-Dateien auf der Homepage der Hansestadt Buxtehude vorhanden.
WebMapService (WMS) mit den Probestellen aus der Trinkwasserdatenbank ZTEIS in Hamburg. Der WMS-Dienst unterliegt Datenschutzrechtlichen Bestimmungen und ist ausschließlich für die Visualisierung im Trinkwasserportal. In der Trinkwasserdatenbank ZTEIS (zentrales Trinkwassererfassungs- und Informationssystem) werden Untersuchungsergebnisse gesammelt, die vom Trinkwasserlabor der Hamburger Wasserwerke nach § 14 Trinkwasserverordnung (TrinkwV) und vom Institut für Hygiene und Umwelt nach § 19 TrinkwV durchgeführt werden. Die Untersuchungen erfolgen im Rahmen der Umsetzung der Trinkwasserverordnung und und stammen sowohl aus den Wasserwerken, wie auch aus dem Leitungsnetz. Der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) obliegt die Überprüfung der öffentlichen Wasserversorgung. Die Datenbank hat primär den Zweck, die Berichterstattung gemäß § 21 TrinkwV zu gewährleisten. Seit 2003 werden in der Trinkwasserdatenbank ca. 24.000 Proben mit ca. 1,2 Mio. Untersuchungsergebnissen (Stand Februar 2014) gespeichert. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
In der Trinkwasserdatenbank ZTEIS (zentrales Trinkwassererfassungs- und Informationssystem) werden Untersuchungsergebnisse gesammelt, die vom Trinkwasserlabor der Hamburger Wasserwerke nach § 14 Trinkwasserverordnung (TrinkwV) und vom Institut für Hygiene und Umwelt nach § 19 TrinkwV durchgeführt werden. Die Untersuchungen erfolgen im Rahmen der Umsetzung der Trinkwasserverordnung und und stammen sowohl aus den Wasserwerken, wie auch aus dem Leitungsnetz. Der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) obliegt die Überprüfung der öffentlichen Wasserversorgung. Die Datenbank hat primär den Zweck, die Berichterstattung gemäß § 21 TrinkwV zu gewährleisten. Seit 2003 werden in der Trinkwasserdatenbank ca. 24.000 Proben mit ca. 1,2 Mio. Untersuchungsergebnissen (Stand Februar 2014) gespeichert.
Für die technische Umsetzung der aktiven Informationspflicht aus dem Umweltinformationsgesetz (UIG) soll das vorhandene Umweltinformationssystem (UIS) der Umweltverwaltung genutzt werden. Diese Anforderungen für das Umweltinformationsgesetz (UIG) erfüllt das Landesumweltportal Sachsen-Anhalt (LUPO). Es verlinkt alle aktiv zu verbreitenden Informationen zentral und stellt die Informationen der Öffentlichkeit in geprüfter Qualität zur Verfügung. Inhalt: Suche, Umweltthemen, digitale Karten, Veranstaltungen, Umweltverträglichkeitsprüfungen, Metadaten Formen: Web-Applikation, digitale Karten
Der Aufbau forstlicher und forstökologischer Informationssysteme ermöglicht die Integration vieler relevanter Stichproben- und Monitoringdaten. Nach räumlicher Interpolation entstehen daraus eindrucksvolle Konturliniengrafiken, die zur Präsentation der Daten, zur Entwicklung von Hypothesen über Ursachen für deren räumliche Variabilität und zur forstlichen Raum- und Maßnahmenplanung herangezogen werden können. In der Regel werden dabei jedoch Informationen über die Präzision dieser Darstellung völlig vernachlässigt, was einer allzu unkritischen Interpretation und der Ableitung ungesicherter Schlussfolgerungen Vorschub leisten kann. Es sollen Methoden und Kriterien entwickelt werden, die zur Ableitung möglichst genauer Konturlinien sowie zur Einschätzung ihrer Genauigkeit führen. Leitende Aufgabenstellungen sind dabei a) die Verbesserung der Genauigkeit des verwendeten Interpolationsmechanismus durch die Verwendung nichtlinearer Verfahren, b) die Herleitung einer Definition sowie von Kriterien zur Einschätzung der räumlichen Genauigkeit der gewonnenen Prognosen und Konturen und c) die Bestimmung räumlicher Konfidenzbereiche zur Ergänzung der 'scharfen' Linien.
Die vorliegende Karte basiert auf der Datei “Melderechtlich registrierte Einwohner am Ort der Hauptwohnung in Berlin”, Stand 31. Dezember 2023 des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg. Die Einwohnerregisterstatistik wertet Daten über melderechtlich registrierte Einwohner aus. Als landesspezifische Statistik dient sie vor allem dem Nachweis kleinräumiger demographischer Daten und der Ausländer nach einzelnen Staatsangehörigkeiten. Sie ergänzt die amtliche Bevölkerungsfortschreibung, die mit dem Zensus 2011 (Stichtag 09. Mai 2011) eine aktualisierte Basis bekommen hat und vorrangig statistischen Zwecken dient, etwa als Berechnungsgröße für den Bund-Länder-Finanzausgleich. Allerdings gibt es aufgrund dieser unterschiedlichen Systematiken Abweichungen zwischen den Ergebnissen der Einwohnerregisterstatistik (Stand 31.12.2023: 3.878.100) und denen dieser amtlichen Bevölkerungsfortschreibung (Stand 31.12.2023: 3.632.853). Diese wird halbjährlich auf Grundlage der Volkszählungsdaten des Zensus und den An- und Abmeldungen fortgeschrieben. Als Verwaltungsregister kann das Melderegister dagegen die Genauigkeitsanforderungen der Statistik nicht in vollem Umfang erfüllen. So enthält der Stichtagsabzug z. B. durch Umzug oder Geburten / Sterbefälle zurzeit noch unvermeidbare Ungenauigkeiten. Durch die Vergabe der einheitlichen Steuer-Identnummer sind in den Melderegistern besonders viele Ausländer, die nicht mehr an ihrer Meldeadresse anzutreffen waren, von Amts wegen abgemeldet worden. Die jetzigen Ergebnisse sind durch diese Registerbereinigungen nur noch eingeschränkt mit den Vorjahren vergleichbar. Für die vorliegende Karte wurden alle zum 31.12.2023 existierenden rund 400.000 Berliner Adressdaten den Block- und Blockteilflächen des Informationssystems Stadt und Umwelt (ISU5) – Raumbezug 2022 – zugeordnet. Dadurch war es möglich, die Einwohnerdaten nicht nur auf die Ebene des Statistischen Blockes, sondern auch die der sogenannten Teilblöcke des ISU zu aggregieren. Die aktuelle Darstellung für den Bezugszeitraum 31.12.2023 ist nicht unmittelbar mit dem Jahre 2022 zu vergleichen (vgl. u. a. Datenstand 2022 , SenStadtWohn 2022a), da sich in der Bezugsgrundlage die Block- und Blockteilflächen bzgl. der Nutzung und damit auch geometrisch geändert haben können. Eine Darstellung der Einwohnerentwicklung 2022 bis 2023 ist aber im Datenbestand enthalten (vgl. auch Kapitel „Entwicklung der Einwohnerdichte zwischen 2022 und 2023“). Mehrere Faktoren haben Einfluss auf die Genauigkeit des abgebildeten Datenbestandes: Aus Gründen der statistischen Geheimhaltung dürfen Angaben, die nur mit einem oder zwei Fällen besetzt sind, nicht mit ihrem Echtwert ausgewiesen werden. Bei Block- bzw. Blockteilflächenauswertungen müssen deshalb diese Geheimhaltungsfälle (Werte “1” oder “2”) so verändert werden, dass sie entweder überhaupt nicht mehr oder mindestens dreimal besetzt sind. Daher treten keine absoluten Einwohnerwerte unter “3” auf. Merkmalskombinationen mit den Häufigkeiten “1” und “2” werden dabei so umgebucht, dass anschließend nur noch Kombinationen vorhanden sind, die entweder überhaupt nicht mehr oder mindestens dreimal vorkommen. Das eingesetzte maschinelle Geheimhaltungsverfahren muss neben der Verhinderung von Tabellenwerten kleiner “3” auch sicherstellen, dass alle Auswertungen zu identischen Randsummenergebnisse führen. Dieses – für beide Anliegen optimierte – Verfahren hat die Folge, dass Verzerrungen auch für stärker besetzte Tabellenfelder nicht zu vermeiden sind. Darüber hinaus kann das Verwaltungsregister als Melderegister die Genauigkeitsanforderungen der Statistik nicht in vollem Umfang erfüllen. So enthält der Stichtagsabzug z. B. durch Umzug oder Geburten / Sterbefälle bedingte “Karteileichen” und Fehlbestände. Diese Einschränkungen sind bei der Interpretation der Zahlen zu beachten. Die Flächengrößen der einzelnen Blöcke bzw. Blockteilflächen wurden direkt aus der blockscharfen Karte ISU5 1:5.000, Stand 31.12.2022 berechnet.
Die vorliegende Karte basiert auf der Datei “Melderechtlich registrierte Einwohner am Ort der Hauptwohnung in Berlin”, Stand 31. Dezember 2022 des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg. Die Einwohnerregisterstatistik wertet Daten über melderechtlich registrierte Einwohner aus. Als landesspezifische Statistik dient sie vor allem dem Nachweis kleinräumiger demographischer Daten und der Ausländer nach einzelnen Staatsangehörigkeiten. Sie ergänzt die amtliche Bevölkerungsfortschreibung, die mit dem Zensus 2011 (Stichtag 09. Mai 2011) eine aktualisierte Basis bekommen hat und vorrangig statistischen Zwecken dient, etwa als Berechnungsgröße für den Bund-Länder-Finanzausgleich. Allerdings gibt es aufgrund dieser unterschiedlichen Systematiken Abweichungen zwischen den Ergebnissen der Einwohnerregisterstatistik (Stand 31.12.2022: 3.850.809) und denen dieser amtlichen Bevölkerungsfortschreibung (Stand 31.12.2022: 3.677.472). Diese wird halbjährlich auf Grundlage der Volkszählungsdaten des Zensus und den An- und Abmeldungen fortgeschrieben. Als Verwaltungsregister kann das Melderegister dagegen die Genauigkeitsanforderungen der Statistik nicht in vollem Umfang erfüllen. So enthält der Stichtagsabzug z. B. durch Umzug oder Geburten / Sterbefälle zurzeit noch unvermeidbare Ungenauigkeiten. Durch die Vergabe der einheitlichen Steuer-Identnummer sind in den Melderegistern besonders viele Ausländer, die nicht mehr an ihrer Meldeadresse anzutreffen waren, von Amts wegen abgemeldet worden. Die jetzigen Ergebnisse sind durch diese Registerbereinigungen nur noch eingeschränkt mit den Vorjahren vergleichbar. Für die vorliegende Karte wurden alle zum 31.12.2022 existierenden rund 400.000 Berliner Adressdaten den Block- und Blockteilflächen des Informationssystems Stadt und Umwelt (ISU5) – Raumbezug 2021 – zugeordnet. Dadurch war es möglich, die Einwohnerdaten nicht nur auf die Ebene des Statistischen Blockes, sondern auch die der sogenannten Teilblöcke des ISU zu aggregieren. Die aktuelle Darstellung für den Bezugszeitraum 31.12.2022 ist nicht unmittelbar mit dem Jahre 2021 zu vergleichen (vgl. u. a. Datenstand 2021 , SenStadtWohn 2021), da sich in der Bezugsgrundlage die Block- und Blockteilflächen bzgl. der Nutzung und damit auch geometrisch geändert haben können. Eine Darstellung der Einwohnerentwicklung 2021 bis 2022 ist aber im Datenbestand enthalten (vgl. auch Kapitel „Entwicklung der Einwohnerdichte zwischen 2021 und 2022“). Mehrere Faktoren haben Einfluss auf die Genauigkeit des abgebildeten Datenbestandes: Aus Gründen der statistischen Geheimhaltung dürfen Angaben, die nur mit einem oder zwei Fällen besetzt sind, nicht mit ihrem Echtwert ausgewiesen werden. Bei Block- bzw. Blockteilflächenauswertungen müssen deshalb diese Geheimhaltungsfälle (Werte “1” oder “2”) so verändert werden, dass sie entweder überhaupt nicht mehr oder mindestens dreimal besetzt sind. Daher treten keine absoluten Einwohnerwerte unter “3” auf. Merkmalskombinationen mit den Häufigkeiten “1” und “2” werden dabei so umgebucht, dass anschließend nur noch Kombinationen vorhanden sind, die entweder überhaupt nicht mehr oder mindestens dreimal vorkommen. Das eingesetzte maschinelle Geheimhaltungsverfahren muss neben der Verhinderung von Tabellenwerten kleiner “3” auch sicherstellen, dass alle Auswertungen zu identischen Randsummenergebnisse führen. Dieses – für beide Anliegen optimierte – Verfahren hat die Folge, dass Verzerrungen auch für stärker besetzte Tabellenfelder nicht zu vermeiden sind. Darüber hinaus kann das Verwaltungsregister als Melderegister die Genauigkeitsanforderungen der Statistik nicht in vollem Umfang erfüllen. So enthält der Stichtagsabzug z. B. durch Umzug oder Geburten / Sterbefälle bedingte “Karteileichen” und Fehlbestände. Diese Einschränkungen sind bei der Interpretation der Zahlen zu beachten. Die Flächengrößen der einzelnen Blöcke bzw. Blockteilflächen wurden direkt aus der blockscharfen Karte ISU5 1:5.000, Stand 31.12.2021 berechnet.
Origin | Count |
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Bund | 630 |
Kommune | 8 |
Land | 326 |
Type | Count |
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Ereignis | 2 |
Förderprogramm | 584 |
Gesetzestext | 1 |
Text | 265 |
Umweltprüfung | 7 |
unbekannt | 82 |
License | Count |
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geschlossen | 136 |
offen | 779 |
unbekannt | 26 |
Language | Count |
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Deutsch | 897 |
Englisch | 68 |
Resource type | Count |
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Archiv | 1 |
Bild | 13 |
Datei | 6 |
Dokument | 81 |
Keine | 619 |
Unbekannt | 18 |
Webdienst | 14 |
Webseite | 275 |
Topic | Count |
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Boden | 540 |
Lebewesen und Lebensräume | 629 |
Luft | 433 |
Mensch und Umwelt | 941 |
Wasser | 451 |
Weitere | 941 |