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Erweiterung der Biogasanlage der Biogas Oberleiterbach GmbH bei Oberleiterbach

Die Biogas Oberleiterbach GmbH, Pfarrer-Müller-Straße 7, 91275 Auerbach beantragt die immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach § 4 BImSchG für die Errichtung und den Betrieb einer Biogasanlage. Die Biogasanlage ist in ihrem bisherigen Bestand bereits baurechtlich genehmigt. Im Rahmen der beantragten Genehmigung soll die Feuerungswärmeleistung der Anlage von bisher 697 kW auf nun 1,327 MW erhöht werden. Die Menge der Einsatzstoffe steigt auf 20 t/d, die erzeugte Rohbiogasmenge auf ca. 1,14 Mio. Nm³/a.

Stärkung der UVP-Richtlinie

Die Mehrheit der Abgeordneten des Europäischen Parlaments stimmten am 12. März 2014 in Straßburg der im Trilog erzielten Einigung zur Revision der Richtlinie zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) zu (528/135 bei 15 Enthaltungen). Die Revision umfasst Verbesserungen auf europäischer Ebene. Die neuen UVP-Regeln sehen keine verpflichtende Umweltverträglichkeitsprüfung für Schiefergasprojekte das sogenannte Fracking vor.

Concept development for an environmental impact assessment for off-shore wind parks in the Baltic States

The present report shall describe the activities carried out in the frame of the project „Concept development for an environmental impact assessment for off-shore wind parks in the Baltic States “ from November 2007 till October 2009. The aim of the project was the support of the Estonian, Latvian and Lithuanian environmental authorities with the development of a concept for EIA for off-shore wind parks, based on the German “Standards for the Environmental Impact Assessment” of off-shore wind parks (BSH). Additionally, the concept should serve as guidelines including guidance for necessary procedures and checks adjusted to national legal requirements and conditions.

Überblick zum Stand der fachlich-methodischen Berücksichtigung des Klimawandels in der UVP

Das Vorhaben befasst sich mit der Berücksichtigung des Klimawandels in ⁠ Umweltverträglichkeitsprüfung ⁠ (⁠ UVP ⁠) und Strategischer Umweltprüfung (SUP). Dieser Teilbericht enthält Empfehlungen, um Klimawandelaspekte in der UVP nach deutschen Recht zu berücksichtigen. Die Autoren geben methodische Empfehlungen und gehen vertieft auf die wesentlichen Prüf- und Verfahrensschritte der UVP ein. Ein separater Bericht (Vorgängerpublikation in der Reihe Climate Change) erläutert die UVP-Änderungsrichtlinie 2014/52/EU und stellt Grundlagen der Berücksichtigung des Klimawandels in UVP und SUP dar. Veröffentlicht in Climate Change | 05/2018.

Feinstaub: ultrafeine Partikel beeinflussen Herzfunktion

Gesundheitsschädigende Effekte durch Feinstaub sind schon länger bekannt. Für die Herzfunktion scheinen zusätzlich ultrafeine Partikel eine bedeutende Rolle zu spielen – auch wenn man ihnen nur wenige Minuten ausgesetzt ist, wie Wissenschaftler des Helmholtz Zentrums München nun nachweisen konnten. Die Ergebnisse wurden am 30. April 2015 in der Fachzeitschrift ‚ Particle & Fibre Toxicology’ veröffentlicht.

Reform der Umweltverträglichkeitsprüfung beschlossen

Am 7. Juli 2017 stimmte der Bundesrat dem Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Rechts der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) zu. Neben spürbaren Verbesserungen bei der Öffentlichkeitsbeteiligung schließt das Gesetz eine Regelungslücke: Bislang konnten Investoren die UVP-Pflicht umgehen, indem sie eine große Anlage, zum Beispiel einen Großstall, in mehrere kleine Vorhaben aufteilten ("Salami-Taktik"). Diese Umgehungsmöglichkeit wird nun beseitigt. Bundesumweltministerin Barbara Hendricks: "Wir stellen mit dem neuen Gesetz klar, dass viele kleine Anlagen, die in Wirklichkeit eine große Anlage sind, auch entsprechend behandelt werden. Sie dürfen dann nicht mehr ohne Umweltverträglichkeitsprüfung und Öffentlichkeitsbeteiligung zugelassen werden. Das ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Transparenz und Mitsprache für die Bürgerinnen und Bürger, wenn es um neue Großställe geht. Weitere Schritte müssen folgen." Künftig muss die Information der Öffentlichkeit verstärkt auf elektronischem Wege erfolgen. Bund und Ländern werden zentrale Internetportale einrichten, damit Bürgerinnen, Bürger und Umweltverbände auf unkomplizierte Weise direkten Zugang zu den UVP-Unterlagen erhalten können. Die neuen Regelungen treten am Tag nach der Verkündigung im Bundesgesetzblatt in Kraft.

EU-Kommission leitet Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland ein

Am 30. Mai 2013 leitete die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland ein. Zuvor hatte die Europäische Kommission unter anderem Beschwerden über die nachträgliche Änderung von Flugrouten am Flughafen Berlin-Brandenburg (BER) erhalten. Gegenstand sind jedoch nicht die Flugrouten am Flughafen BER oder einem anderen spezifischen Flughafenprojekt, sondern das deutsche Luftverkehrsrecht allgemein. Aus Sicht der Kommission steht die deutsche Gesetzgebung in diesem Bereich zum Teil nicht in Einklang mit zwei EU-Richtlinien: der Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten (2011/92/EU) und der Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, 92/43/EWG). Die Kommission verlangt deshalb, dass Deutschland sein Luftverkehrsrecht an die EU-Gesetzgebung anpasst und die Planung von Flugrouten vollständig in die Umweltverträglichkeitsprüfung einbezieht.

Beschwerde bei der Europäischen Kommission gegen Ostseepipeline

Ein Bündnis estnischer Umweltgruppen hat Beschwerde bei der EU-Kommission eingereicht, da Finnland, Schweden, Dänemark und Deutschland bei der Lizenzvergabe für die Pipeline an Nord Stream die europäische Umweltgesetzgebung missachtet hätten. Die estnischen Umweltorganisationen behaupten, dass die EU-Richtlinien zum Vogelschutz und zur Umweltverträglichkeitsprüfung sowie die Fauna-Flora-Habitatrichtlinie bei der Vorbereitung zum Bau der 1220 km langen Pipeline durch diese Mitgliedstaaten verletzt worden seien.

Gesunde Umwelt in Innenräumen

Gemeinsame Presseinformation mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Konferenz von Bundesumweltministerium und Umweltbundesamt in Berlin Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesumweltministerium, Michael Müller, hat heute in Berlin eine Konferenz zur Luftqualität in Innenräumen eröffnet: „Umweltschutz ist vorsorgender Gesundheitsschutz. Wir müssen überall dort tätig werden, wo Umweltfaktoren zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen. Da wir uns 80 bis 90 Prozent des Tages in Innenräumen aufhalten, ist die Sorge um die Raumluftqualität ein wichtiger Bestandteil der Prävention von gesundheitsbezogenen Umweltbelastungen”, sagte Müller. Die gemeinsam von Bundesumweltministerium und Umweltbundesamt ausgerichtete Konferenz soll heute und morgen (23. und 24. Juni) klären, welche Probleme es aktuell in Innenräumen gibt, wie diese gesundheitlich zu bewerten sind und welche politischen Handlungsoptionen sich daraus ergeben. Zu Hause, in der Schule, im Büro oder in Verkehrsmitteln - die Menschen in Deutschland halten sich den überwiegenden Teil des Tages in Innenräumen auf. Sie sind dort vielfältigen Belastungen ausgesetzt: Chemische Stoffe wie Lösemittel oder Weichmacher, feiner und ultrafeiner Staub oder Mikroorganismen wie Bakterien und Schimmel. Einige Innenraumschadstoffe, die in der Vergangenheit eine Rolle spielten, sind dank politischer Bemühungen und konsequenten Handelns verschwunden, beispielsweise das Holzschutzmittel Pentachlorphenol, chlorierte Lösemittel wie Perchlorethylen oder auch Asbest. Andere, neue Stoffe sind an ihre Stelle getreten: So finden sich heute mehr als 200 flüchtige und schwer flüchtige organische Verbindungen in der Innenraumluft. Die Raumluftkonzentrationen hängen dabei von den eingesetzten Materialien ab, von Bauprodukten über das Inventar bis zu beispielsweise Reinigungsmitteln. Die Belastung hängt auch von dem Verhalten der Nutzerinnen und Nutzer sowie von der Gebäudekonstruktion und -situation ab. In vier Fachforen werden auf der Konferenz die Themen Energiesparen und gute Raumluft, Emissionen aus Bauprodukten, Emissionen aus Laserdruckern und Kopierern sowie der zunehmende und aus gesundheitlicher Sicht problematische Eintrag von Duftstoffen in die Raumluft behandelt. Dessau-Roßlau, 23.06.2009

Deutsche Umweltstudie zur Gesundheit von Kindern und Jugendlichen, GerES 2014 - 2017: Vorbereitung und Durchführung der Feldarbeit inklusive Datenlieferung

Die Durchführung der Feldarbeit der Deutschen Umweltstudie zur Gesundheit von Kindern und Jugendlichen ist abgeschlossen. Über drei Viertel der zufällig ausgewählten 3- bis 17-Jährigen und ihre Eltern nahmen am GerES-Basisprogramm mit Befragungen sowie Morgenurin- und Trinkwasserprobenahmen teil. Bei Unterkollektiven erfolgten ergänzende Untersuchungsmodule: Vollblut- und Plasmaproben; Messungen ultrafeiner Partikel und des Feinstaubs (⁠ PM2,5 ⁠); Schallpegelmessungen; Hausstaub- und Innenraumluftproben. Dem Bericht sind die Ergebnisse und eine Bewertung der Feldarbeit zu entnehmen. Veröffentlicht in Umwelt & Gesundheit | 06/2018.

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