Die praktische Anwendung von Kompensationsloesungen und Lizenzloesungen wurde bisher aufgrund vermeintlich fehlender oekologischer und rechtlicher Anwendungsvoraussetzungen zu wenig in Betracht gezogen. Unter geeigneten Rahmenbedingungen koennen jedoch diese Instrumente die Erreichung umweltpolitischer Ziele erleichtern. Fuer bestimmte Bereiche der Umweltpolitik, z.B. fuer Teilbereiche der Abfallwirtschaft, Gefahrstoffvermeidung, grenzueberschreitende und insbesondere globale Problembereiche sowie bezueglich ihrer Anwendbarkeit im Rahmen einer EG-Umweltpolitik sind diese Instrumente umfassend zu analysieren. In einer ersten Vorhabenphase sollen moegliche derartige Loesungen evaluiert und die unter den Rahmenbedingungen am ehesten in Frage kommenden Einsatzmoeglichkeiten in Absprache mit dem Auftraggeber ausgewaehlt werden. In einer zweiten Phase sollen an zwei-vier Beispielen solche Loesungen auf ihre oekologische Wirksamkeit, administrativ-rechtliche Machbarkeit, oekonomische Effizienz und politische Realisierbarkeit untersucht und zur moeglichen Einsatzreife gebracht werden.
A) Problemstellung: Arsen, Cadmium und Quecksilber sind toxikologisch besonders relevante Umweltschadstoffe. Die ubiquitäre Verbreitung hat zwar in den letzten Jahren abgenommen, dennoch sind sie noch immer zu denjenigen Schadstoffen zu zählen, deren Verbreitung in der Umwelt weiterhin zu reduzieren ist. Für Kinder im Alter von 3-5 Jahren in Deutschland liegen bisher keine repräsentativen Daten zur korporalen Belastung mit Arsen, Cadmium und Quecksilber vor. Für Kinder im Alter von 6-14 Jahren ist eine Fortschreibung der Datenerhebung aus den Jahren 1990/92 zur Aktualisierung und Trendbeobachtung erforderlich. B) Handlungsbedarf (BMU; ggf. auch BfS, BfN oder UBA): Gemäß des APUG st es zur frühzeitigen Erkennung umweltbedingter Gesundheitsrisiken und zu deren fundierten wissenschaftlichen Bewertung notwendig, die Forschung auf dem Gebiet Kinder, Umwelt und Gesundheit auf hohem Niveau zu erhalten und zu fördern. C) Ziel des Vorhabens: Die Konzentrationen an Arsen, Cadmium und Quecksilber im Urin aller Kinder, die am Kinder-Umwelt-Survey teilnehmen, soll, unter hohen Anforderungen an die Qualitätssicherung, analysiert werden.
Der Umweltbeihilferahmen der EU (UBR) ist zum Ende des Jahres 1999 ausgelaufen. Er wurde verlaengert bis zum Jahresende 2000. Entgegen den Erwartungen, dass die EU-Kommission eine Gruppenfreistellungsverordnung Umwelt vorlegt, erarbeitet sie z.Z. einen neuen UBR. Ein erster Entwurf liegt vor und macht deutlich, dass einschneidende Aenderungen im Vergleich zum vorher genannten UBR zu erwarten sind. Vor dem Hintergrund der Weiterentwicklung der nationalen rechtlichen Regelungen zur Foerderung von Umweltschutzmassnahmen, wie im Bereich Oekosteuern, erneuerbarer Energien und integrierter Technologien sollen die Auswirkungen des UBR geprueft werden. Weiterhin ist die Kohaerenz des UBR mit den anderen EU-Beihilferegelungen zu pruefen. Die Ergebnisse sollen in einer Form aufbereitet werden, die fuer eine Verwendung im europaeischen Rahmen geeignet ist.
Die Überwachung von freien Badegewässern nach hygienisch-mikrobiologischen Gesichtspunkten findet anhand von mikrobiellen Indikatoren (Indikatorbakterien und -viren) statt. Bei der Überschreitung von bestimmten vorgegebenen Konzentrationen dieser Indikatoren wird davon ausgegangen, dass Krankheitserreger auch in Konzentrationen präsent sind, die die Gesundheit der Badebenutzer gefährden. Dabei sind die Indikatoren selbst keine Krankheitserreger, sondern in der Regel harmlose Bewohner des menschlichen Darmes. Indikatoren überleben im Oberflächenwasser länger als Krankheitserreger. Daraus folgt, dass wenn das Zeitintervall (Karenzzeit) seit der letzten fäkalen Einleitung lang genug ist und die Indikatorkonzentrationen unter die Grenzwerte zu liegen kommen, die Anzahl der Krankheitserreger im Wasser als unbedenklich gelten kann. Wird das Gleichgewicht eines Gewässers durch eine intermittierende Flutungsweise gestört, dann treffen diese Voraussetzungen nicht mehr zu. In intermittierend gefluteten Tagesbaurestlöchern kommt es bei jeder Flutung zu einer Verdünnung des eingeleiteten Wassers durch das bereits im Restloch vorhandene Wasser. Dabei wird die Verdünnung der Indikatoren und der Krankheitserreger gleich sein. Das ist ein beunruhigender Aspekt der Hygiene, weil sonst die Krankheitserreger durch die Karenzzeit überproportional eliminiert werden. Das FV soll die Frage der Absterberate ausgewählter Krankheitserreger in Tagebaurestlöchern mit ihren besonderen wasserökologischen Eingenschaften untersuchen. Die Fragen, die in einmaliger Weise hinterfragt werden sollen sind, wie Fäkalbakteriophagen, die mit dem Abwasser in die Gewässer gelangen, im Vergleich zu humanpathogenen Viren inaktiviert werden, ferner wie sich E.coli-Bakterien und interstinale Enterokokken hinsichtlich humanpathogenen Viren verhalten.
A) Problemstellung: Etwa 80-90 Prozent des Tages hält sich der erwachsene Mensch in Mitteleuropa in Innenräumen auf. Daher kommt der Raumluftqualität eine zentrale Bedeutung für Wohlbefinden und Gesundheit zu. Mit Inkrafttreten der Energieeinsparverordnung zum 1.2.2002 wird beim Neubau und bei der Sanierung bestehender Gebäude zur Reduktion des Primärenergieverbrauches beim Beheizen auch eine aufwändige Dämmung und verstärkte Abdichtung der Gebäudehülle die Folge sein. Eine Anpassung des Altbaubestandes birgt ein besonders hohes Energieeinsparpotential. Erste Untersuchungen in neu errichteten Niedrigenergie- und Passivhäusern über die Konsequenzen der zunehmenden Gebäudeabdichtung auf die Raumluftqualität sind bekannt. Es existieren jedoch keine aussagekräftigen Daten aus Langzeitstudien und Studien an Altbauten, die entsprechend den aktuellen Wärmeschutzvorschriften saniert worden sind. Dabei mehren sich in letzter Zeit die Anzeichen einer Verschlechterung der Raumluftqualität in aufwändig gedämmten und abgedichteten, sanierten Gebäuden. So nimmt im Umweltbundesamt die Zahl der Anfragen z.B. zu Schimmelpilzbelastungen in solchen Gebäuden seit einiger Zeit deutlich zu. B) Handlungsbedarf/Projektdurchführung: In mehreren Gebäuden bzw. Wohnungen in alten und neuen Bundesländern soll die Raumluftqualität (physikalisch, chemisch und biologisch) vor und nach der Sanierung über 1 Jahr messtechnisch erfasst werden. Folgende Parameter sollen untersucht werden: Lufttemperatur, relative Luftfeuchtigkeit, Luftwechsel, Kohlendioxid, Stickstoffdioxid, flüchtige und schwerflüchtige organische Verbindungen, Staubkonzentration (PM10 und PM 2,5), Luftkeimgehalt, Schimmelpilzmessung. C) Ziel des Vorhabens ist die Ermittlung der Raumluftqualität in dichten Gebäuden des Altbaus und die Erstellung eines Leitfadens mit Sanierungs- und Nutzerempfehlungen.
Emissionen aus Bauprodukten können wesentlich zur Belastung der Innenraumluft beitragen. Diese kontinuierliche, unter Umständen langfristige Eintragsquelle zu verringern, stellt eine wichtige Aufgabe dar. Das gilt auch vor dem Hintergrund der nach wie vor starken Bestrebungen einer weiteren Einsparung von Primärenergie, die gemeinsam mit einer Vielzahl von wärmedämmenden und abdichtenden Maßnahmen zu einem reduzierten Luftwechsel in Gebäuden rühren. Der Ausschuss für die gesundheitliche Bewertung von Bauprodukten (AgBB) hat ein Bewertungsschema erarbeitet, das kürzlich auch durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) veröffentlicht worden ist. Das Bewertungsschema ist ein wesentlicher Schritt zur Umsetzung der Anforderungen von EG-Bauprodukten-Richtlinie und Bauproduktengesetz bezüglich der an Bauprodukte zu stellenden Anforderungen Gesundheit, Hygiene und Umweltschutz . Wichtige produktbezogene und prüftechnische Fragen sind jedoch noch ungeklärt, wie auch bei der durch AgBB beim DIBt durchgeführten Anhörung festgestellt wurde. Material- und Produktemissionen sind mit Hilfe von Emissionsprüfkammern in Verbindung mit geeigneten Probenahme- und Analysenverfahren zu bestimmen. Für die Untersuchungen ist eine ausreichende Anzahl geeigneter, qualifizierter Prüfinstitute notwendig, welche die einzusetzenden Verfahren beherrschen. Ziel des Forschungsvorhabens ist die Durchführung von Untersuchungen und Vergleichsmessungen, die dazu führen, dass am Ende des Vorhabens für ausgewählte Produktgruppen akzeptierte Prüfmethoden verfügbar sind, die von den ausreichend befähigten Prüfinstituten erfolgreich eingesetzt werden können. Eine Anerkennung von Prüfinstituten im Rahmen des Vorhabens (u.a. auf der Grundlage von Ringversuchen) ist vorgesehen.
Die letzte Erhebung zum Stand der Technik im Hinblick auf Abrollgeraeusch und Rollwiderstand von Pkw-Reifen entspricht dem Marktangebot der Jahre 1996/97. Seitdem sind diverse neue Reifentypen im Handel erschienen, deren Umwelteigenschaften unbekannt sind, da sie nach wie vor im Rahmen von Verbraucherinformationen nicht explizit ausgewiesen werden. Da sich zwischenzeitlich auch Veraenderungen bei den Reifengroessen fuer die Erstausstattung von Pkw ergeben haben, ist eine aktualisierte Bestandsaufnahme der o.g. Eigenschaften unter Beruecksichtigung repraesentativer Reifengroessen notwendig. Auf Basis der vorliegenden Daten sind die Minderungspotentiale im Hinblick auf Verkehrslaerm und Kraftstoffeinsparung im Strassenverkehr zu ermitteln. Das Vorhaben dient der Fortschreibung der EU-Richtlinie zur Begrenzung der Abrollgeraeusche von Kfz-Reifen, sowie der Fortschreibung der Kriterien fuer laermarme und kraftstoffsparende Kfz-Reifen und der ausfuehrlichen Information der Oeffentlichkeit.
Aufgabe des Bundes ist es, unter Beruecksichtigung der grundgesetzlich verankerten Selbstverwaltungsgarantie der Kommunen den Lokalen Agenda 21-Prozess durch Informations- und Beratungsangebote zu unterstuetzen und zu forcieren (siehe u.a. Erklaerung BMU - kommerzielle Spitzenverbaende, 1997; Entwurf eines umweltpolitischen Schwerpunktprogramms, 1998; UMK-Beschluss, 1998; Koalitionsvereinbarung, 1998). Sowohl bei der Zielkonkretisierung als auch bei der Erfolgskontrolle einer Lokalen Agenda 21 spielt die Aufstellung und Anwendung von Indikatoren einer nachhaltigen Entwicklung eine zentrale Rolle (siehe Handbuch 'Lokale Agenda 21' S. 144, Hrsg.: BMU/UBA, vorgelegt von: ICLEI. Gefragt sind Indikatoren, die neben der oekologischen auch die soziale und oekonomische Situation sowie deren Vernetzung abbilden, darueber hinaus politisch-institutionelle Aspekte beruecksichtigen. Derart integrative Indikatorensysteme zur nachhaltigen Kommunalentwicklung liegen bisher nur vereinzelt und/oder nur in Ansaetzen vor. Von einer rahmensetzenden Harmonisierung ist man jedoch noch weit entfernt. Ziel des FuE-Vorhaben ist, vorliegende Ansaetze (Methoden, Fallbeispiele) hinsichtlich ihrer Leistungsfaehigkeit und Praktikabilitaet zu beschreiben und zu bewerten. Die Mitwirkung der Buergerinnen und Buerger sowie oertlicher Initiativen und Gruppen am Lokalen Agenda 21-Prozess ist als wichtige Bedingung zu beachten. Nationale und internationale Aktivitaeten sind einzubeziehen und hinsichtlich ihrer Verknuepfung mit der kommunalen Handlungsebene zu analysieren. Darauf aufbauend sollen Vorschlaege fuer rahmensetzende kommunale Nachhaltigkeitsindikatoren gegeben werden (Indikatorenset).
A) Problemstellung: Bei Überschreitung der Vorsorgewerte nach Anh.2 Nr.4 BBodSchV sind im Regelungsbereich d. BBodSchG jährliche Zusatzbelastungen nach Paragraph11 BBodSchV zulässig. Diese Eintragsraten sind als Summenparameter über alle Eintragspfade festgesetzt worden. Ausgewertet wurden hierbei a) die Deposition luftgetragener Stoffe an Messstellen, die nicht im Einwirkungsbereich relevanter Einzelquellen liegen und b) typische düngemittelbedingte Stoffeinträge. Unberücksichtigt blieben u.a. Bodeneigenschaften, die Varianz luftgetragener Stoffeinträge, erhöhte Einträge in Wäldern, die Anreicherungsrate von Stoffen in Oberböden in Abhängigkeit von der Nutzung/dem Grad der Bodenbearbeitung, die Mobilität von Stoffen in Abhängigkeit vom Boden-pH-Wert. Zu beachten ist auch, dass die hohen Einträge von Kupfer/Zink aus Wirtschaftsdüngern nicht Regelungsgegenstand des BBodSchG sind, die Bestimmung der auf den Betrieb einer Anlage bezogenen unbedenkliche Zusatzbelastung nach den Regelungen des Immissionsschutzes erfolgt. Räumliche/bodenbezogene Differenzierungen werden dem Vollzug allerdings schon deshalb eingeräumt, da die Regelungen der Zusatzbelastungen mit der der Vorsorgewerte eng verknüpft ist. B) Handlungsbedarf: Ermittlung des weiteren Handlungsbedarfs z. Begrenzung von Stoffeinträgen mittels Paragraph11 BBodSchV in Verzahnung mit der Werteregelungen anderer Rechtsbereiche. C) Ziel des Vorhabens ist, diffuse/spezifische Stoffeinträge zu quantifizieren, räumlich/bodenbezogen zu differenzieren u. bzgl. der zulässigen Zusatzbelastung nach Paragraph11 BBodSchV vergleichend auszuwerten. Zu berücksichtigen sind u.a. Bodeneigenschaften, Stoffvorräte in Böden, Austräge aus Böden (Sickerwasser, Nutzpflanze); räumliche Differenzierung luftgetragener Einträge, langfristige Anreicherungsszenarien für Stoffe in Böden. Mittels relevanter Fallbeispiele sind die Ausschöpfungsraten zulässiger Stoffeinträge zu ermitteln. Im Weiteren sollen die Erfahrungen des Vollzugs von Paragraph11 BBodSchV recherchiert werden.
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