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Einsatzmoeglichkeiten von Kompensations- und Lizenzloesungen fuer ausgewaehlte Bereiche der Umweltpolitik

Die praktische Anwendung von Kompensationsloesungen und Lizenzloesungen wurde bisher aufgrund vermeintlich fehlender oekologischer und rechtlicher Anwendungsvoraussetzungen zu wenig in Betracht gezogen. Unter geeigneten Rahmenbedingungen koennen jedoch diese Instrumente die Erreichung umweltpolitischer Ziele erleichtern. Fuer bestimmte Bereiche der Umweltpolitik, z.B. fuer Teilbereiche der Abfallwirtschaft, Gefahrstoffvermeidung, grenzueberschreitende und insbesondere globale Problembereiche sowie bezueglich ihrer Anwendbarkeit im Rahmen einer EG-Umweltpolitik sind diese Instrumente umfassend zu analysieren. In einer ersten Vorhabenphase sollen moegliche derartige Loesungen evaluiert und die unter den Rahmenbedingungen am ehesten in Frage kommenden Einsatzmoeglichkeiten in Absprache mit dem Auftraggeber ausgewaehlt werden. In einer zweiten Phase sollen an zwei-vier Beispielen solche Loesungen auf ihre oekologische Wirksamkeit, administrativ-rechtliche Machbarkeit, oekonomische Effizienz und politische Realisierbarkeit untersucht und zur moeglichen Einsatzreife gebracht werden.

Globalansatz zu Forschungsvorhaben 'Chemikalien in der Umwelt mit Wirkung auf das endokrine System; Einfluss endokrinwirksamer Schadstoffe auf Entwicklung und Reproduktion bei Schweinswalen des Nordatlantik

Auf einem im Februar 2001 durchgefuehrten Statusseminar zu den bisher duchgefuehren Vorhaben zum Themengebiet 'Chemikalien in der Umwelt mit Wirkung auf das endokrine System' wurde nach eingehender Beratung ueber die vorgestellten Ergebnisse Uebereinkunft darueber erzielt, dass eine Beteiligung an den laufenden Umweltforschungsprogrammen der EU angestrebt werden soll, die nachtraeglich durch den Schwerpunkt 'Health and Environmental Implications of Endocrine Disrupters' ergaenzt wurden. Das Ziel dieses Projektes besteht darin, unter den in Frage kommenden europaeischen Experten, geeignete Partner zu finden, die bereit sind bis zum 15.09.2001 einen gemeinsamen Antrag bei der EU Kommission einzureichen.

COMPRENDO - Vergleichende Forschung zu Endokrinen Disruptoren: Ein phylogenetischer Ansatz mit Schwerpunkt auf die allgemeinen Wirkprinzipien androgener/antiandrogener Substanzen, Vorbereitung eines EU-Projektes 'COMPRENDO' fuer den 'Call on the Endocrine Disrupters'

Auf einem im Feburar 2001 durchgefuehrten Statusseminar zu den bisher durchgefuehrten Vorhaben zum Themengebiet 'Chemikalien in der Umwelt mit Wirkung auf das endokrine System' wurde nach eingehender Beratung ueber die vorgestellten Ergebnisse Uebereinkunft darueber erzielt, dass eine Beteiligung an den laufenden Umweltforschungsprogrammen der EU angestrebt werden soll, die nachtraeglich durch den Schwerpunkt 'Health and Environmental Implications of Endocrine Disrupters' ergaenzt wurden. Der vorliegende Antrag soll der Initialisierung des EU-Projektes 'COMPRENDO' mit deutscher Projektkoordination fuer den 'Call on the Endocrine Disrupters' als Teil des Fuenften Rahmenprogramms im Bereich 'Energy, Environment and Sustainable Development and Quality of Life Programm' dienen. Ziel des Antrages ist es, einen phylogenetischen Vergleich allgemeiner Wirkmuster von endokrin aktiven Substanzen fuer eine repraesentative Auswahl von Taxa, inklusive dem Menschen, zusammen zu stellen. Entsprechend den Vorgaben der EU-Kommission sollen sich die Studien der Projektteilnehmer dabei hauptsaechlich auf bisher weniger untersuchte Stoffe mit antiandrogener (z.B. Vinelozolin, Cyproteronacetat, Flutamid, Linuron, Diuron) sowie androgener Wirkung (Organozinnverbindugen wie DBT und TPT) beziehen, da im Vergleich zu der Vielzahl an Untersuchungen von Substanzen mit einer oestrogenarigen Wirkung die Kenntnisse in diesem Bereich lueckenhaft sind.

Umweltchemikalien mit Wirkung auf das Hormonsystem - Teilvorhaben 3: Neurotoxische und verhaltensmodifizierende Wirkungen von endokrin wirksamen Umweltstoffen: Polybromierte Diphenylaether (PBDE) im Vergleich mit PCB

In dem geplanten Vorhaben soll untersucht werden, welche Wirkungen Umweltstoffe, die zu Aenderungen in Hormonsystemen fuehren koennen, auf das Nervensystem und das Verhalten der Ratte ausueben. Im Vordergrund stehen dabei Steroidhormone als Vermittler von schadstoffinduzierten Einfluessen auf die Entwicklung des Nervensystems und deren Folgen im Verhalten des adulten Organismus. Der Versuch ist als Drei-Generationen-Studie geplant. Als Schadstoff wurden Polybromierte Diphenylether (PBDE) ausgewaehlt, die als Flammschutzmittel in grossem Umfang Kunststoffpolymeren zugesetzt werden. Die wenigen vorliegenden Daten zur Toxizitaet von PBDE, deren Struktur und physikochemische Eigenschaften den PCB stark aehneln, lassen vergleichbare hormonmodulierende Effekte erwarten wie nach einer PCB-Belastung.

Entwicklung eines Konzeptes zur Problemvermittlung und Bewusstseinsbildung zum Klimaschutz - Kinospot

Die Erfuellung des aus dem Kyoto-Protokoll resultierenden internationalen Klimaschutzziels der Bundesregierung, die Reduzierung der Emissionen der dort genannten sechs Treibhausgase um 21 Prozent bis zum Zeitraum 2008-2012 gegenueber 1990 und des nationalen Klimaschutzziels, welches eine Minderung der CO2-Emission um 25 Prozent bis 2005 gegenueber 1990 vorsieht, setzt die Aktivierung verschiedenster Potentiale der Gesellschaft voraus. Hierzu ist es erforderlich, Entscheidungstraeger und Oeffentlichkeit verstaerkt und effektiver mittels Informationen ueber den wissenschaftlichen Sachstand (Handlungsnotwendigkeit), die Handlungsziele und die Massnahmen und Optionen zur Erreichung dieser Ziele zu den dazu notwendigen Massnahmen hinzufuehren. Um die unterschiedlichen Ebenen zu erreichen, muessen zugeschnittene Methoden zur Informationsvermittlung erarbeitet werden. Um die Zielgruppe der bisher weniger an der Klimaproblemsituation interessierten 15-29-jaehrigen zu erreichen, ist ein Kinowerbespot zur Problematik zu entwickeln und herzustellen.

Umwelt-Survey für Kinder - Analytik und Auswertung: Bestimmung von Pentachlorphenol und weiteren Chlorphenolen im Urin von Kindern - Teilvorhaben 04

A) Problemstellung: PCP zählt wegen seiner Toxizität, seiner Dioxinverunreinigungen und seiner weiteren Verbreitung zu den bedeutenden Umweltchemikalien. In den letzten Jahren ist durch das PCP-Verbot (1989) in der Bundesrepublik die Umweltbelastung und die Grundbelastung der Allgemeinbevölkerung rückläufig. Die aktuelle umweltmedizinische Problematik kommt der früheren Verwendung im Holz- und Bautenschutz und hierbei der unkontrollierten Anwendung durch Privatpersonen zu, die noch heute zu Belastungen in Innenräumen oder des Organismus führen kann. Außerdem können Importprodukte wie PCP-haltige Lederwaren, Textilien oder Teppiche zu Belastungen des Innenraums führen. Die anderen Chlorphenole, die untersucht werden sollen (z.B. 2,4-Dichlorphenol) haben gute fungizide, algizide und bakterizide Eigenschaften und werden daher für Desinfektions- und Konservierungsmittel eingesetzt. B) Handlungsbedarf (BMU; ggf. auch BfS, BfN oder UBA): Gemäß des APUG ist es zur frühzeitigen Erkennung umweltbedingter Gesundheitsrisiken und zu deren fundierten wissenschaftlichen Bewertung notwendig, die Forschung auf dem Gebiet Kinder, Umwelt und Gesundheit auf hohem Niveau zu erhalten und zu fördern. C) Ziel des Vorhabens: Die Konzentrationen von PCP und weiteren Chlorphenolen (z.B. 2-MCP, 4-MCP, 2,4-DCP, 2,5-DCP, 2,6-DCP, 2,3,4-TCP, 2,4,5-TCP, 2,4,6-TCP, 2,3,4,6-TeCP) im Urin von 600 der am Kinder-Umwelt-Survey teilnehmenden Kinder sollen, unter hohen Anforderungen an die Qualitätssicherung, analysiert werden.

Identifizierung von organischen Schadstoffen in Nord- und Ostsee (Wasser, Sediment, Biota) - Teil 2: Probenahme und Analytik

Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrografie (BSH): Probennahme Wasser, Schwebstoff und Sediment; Aufarbeitung und Verteilung der Proben; Methodenentwicklung und analytische Endbestimmung der Stoffe Pentachlorphenol, Endosulfan und Chlorpyrifos. A) Problemstellung: Ziel der unter dem Helsinki- und dem OSPAR-Übereinkommen angenommenen Strategien zu gefährlichen Stoffen ist es, Eintrag, Emissionen und Verluste gefährlicher Stoffe immer weiter zu reduzieren, so dass Konzentrationen in der Meeresumwelt erreicht werden, die nahe den Hintergrundwerten bzw. nahe Null liegen. Das OSPAR-DYNAMEC-Verfahren hat bislang rund 400 gefährliche Stoffe identifiziert, die im Rahmen von OSPAR Zug um Zug abgearbeitet werden sollen. Für die meisten dieser Substanzen ist nicht bekannt, ob und in welchen Konzentrationen sie in die Meere gelangen und inwieweit sie sich im Sediment bzw. in Organismen anreichern. Von den 400 Stoffen des DYNAMEC-Verfahrens werden derzeit 42 Stoffe/Stoffgruppen von OSPAR prioritär bearbeitet. Hierzu gehört das Erstellen von Hintergrunddokumenten, in denen auch die entsprechenden Umweltkonzentrationen zu berücksichtigen sind. B) Handlungsbedarf (BMU; ggf. auch BfS. BfN oder UBA): Das Vorhaben soll insbesondere dazu dienen, für den Meeresbereich der Bundesrepublik Deutschland zu prioritär zu bearbeitenden gefährlichen Stoffen die entsprechenden Umweltkonzentrationen zu ermitteln, sofern diese nicht bereits im Rahmen laufender Überwachungsprogramme erhoben werden oder anderweitig zur Verfügung stehen. C)Ziel des Vorhabens ist die Präsenz gefährlicher Stoffe der DYNAMEC-Liste in der Meeresumwelt nachzuweisen und ihre Konzentrationen in den verschiedenen Kompartimenten (Wasser, Schwebstoff/Sediment, Biota) zu ermitteln. Die gewonnenen Daten sollen die Überprüfung und Fortentwicklung des DYNAMEC-Selektions- und Prioritätensetzungsverfahrens erleichtern und darüber hinaus ggf. auch bisher noch nicht beachtete gefährliche Stoffe identifizieren. Weiterhin sollen die für den Meeresbereich relevanten, prioritär gelisteten Stoffe im Rahmen der EU-WRRL auf ihre Relevanz überprüft werden.

Erfassung des Fehlverhaltens bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln sowie Ableitung von Verbesserungsvorschlägen für die zukünftige Vollzugstätigkeit im Pflanzenschutzbereich - ilvorhaben 01: Statistische Methoden

A) Problemstellung: Soweit Untersuchungen über die Einhaltung und Überwachung von Auflagen und Anwendungsbestimmungen (AWB) im Pflanzenschutz vorliegen (z.B. 'Pestizideinträge in Oberflächengewässer aus landwirtschaftlichen Hofabläufen , UBA-Texte 87/97; 'AWB zum Schutz vor schädlichen Umweltwirkungen durch den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln (PSM) und ihre Beachtung in der Praxis , UBA Texte 43/99; 'Bericht über die Umsetzung der Allgemeinverfügung zur eingeschränkten Anwendung von Pflanzenschutzmitteln im Alten Land , Pflanzenschutzamt Hannover, April 2002), weisen diese nur auf eine geringe Befolgung der AWB zum Schutz terrestrischer und aquatischer Biozönosen durch die Anwender hin. Belastbare Daten über den Umfang des Fehlverhaltens lassen sich jedoch nicht ableiten. Als Konsequenz aus den Untersuchungsergebnissen wurden zahlreiche AWB neu formuliert. Durch die Erarbeitung einer Methode zur Einschätzung des Fehlverhaltens bei der Anwendung von PSM soll die Möglichkeit einer quantitativen und repräsentativen Aussagen über den Umfang des Fehlverhaltens geschaffen werden. Es soll außerdem geprüft werden, inwieweit sich die AWB in der Praxis bewähren. Aus den Ergebnissen sollen Verbesserungsvorschläge für die zukünftige Vollzugstätigkeit im Pflanzenschutzbereich abgeleitet werden. B) Handlungsbedarf resultiert aus der Einbindung des UBA als Einvernehmensbehörde in das nationale Verfahren der Zulassung von PSM und PflSchG und den ungenügenden Kenntnissen über die Akzeptanz von Anwendungsbestimmungen und über den Umfang von Fehlanwendungen im Pflanzenschutz. C) Ziel des Vorhabens ist die Erarbeitung einer Methode zur quantitativen Erfassung von Fehlanwendungen im Pflanzenschutz, die Überprüfung der Akzeptanz der in 2001/2002 neu formulierten AWB und die Ableitung von Vorschlägen für die zukünftige Formulierung von AWB und für die Verbesserung der Vollzugstätigkeit im Pflanzenschutzbereich.

Ueberpruefung und Fortschreibung der Vorsorgewerte fuer Boeden nach BBodSchV

Praemisse fuer die Ableitung der Vorsorgewerte war, dass die abgeleiteten Werte mit Schadstoffwirkungen begruendet und mit repraesentativen Hintergrundgehalten abgeglichen worden sind. Dies erfolgte auf der Grundlage der von der Bund/Laender-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz abgeleiteten Hintergrundwerte fuer den mineralischen Oberboden. Die Ueberpruefung, Fortschreibung und ggf. auch Ergaenzung der Vorsorgewerte der BBodSchV erfordert folgende Arbeiten: 1. Zu pruefen ist, ob den allgemein verbreiteten Hintergrundgehalten in Unterboeden/Untergrund durch die Vorsorgewerte ausreichend Rechnung getragen wird. Ziel ist es, Hintergrundwerte fuer Unterboden/Untergrund abzuleiten. Hierzu sind die in der Bundesanstalt fuer Geowissenschaften und Rohstoffe/dem Niedersaechsischen Landesamt fuer Bodenforschung/den Geologischen Diensten vorliegenden Daten zusammenzutragen, die fachlichen Anforderungen an die Datenauswertung zu erarbeiten und auf dieser Grundlage Hintergrundwerte fuer Unterboeden/Untergrund abzuleiten. 2. Fuer die Bundesratentschliessung zur BBodSchV ist es unerlaesslich, Kenntnisse ueber Hintergrundkonzentrationen von Bodensickerwasser (ungesaettigter Bereich), insbesondere die Schwermetallkonzentrationen unter Feldbedingungen zu erhalten. Hierfuer sind relevante Boden/Grundwassersituationen darzustellen, die flaechenmaessig dominieren. Neben der Auswertung geeigneter (z.B. Untersuchung des oberen Grundwassers des 1. GW-Stockwerkes) sind Messungen im Felde durchzufuehren und verfuegbare Daten aus Lysimeteruntersuchungen und Analysen aus Wasserversorgungseinrichtungen miteinander zu vergleichen. Ziel ist die Erarbeitung einer Methode zur Ableitung von Hintergrundkonzentrationen fuer anorganische Stoffe und B(a)p im Bodensickerwasser und oberflaechennahen Grundwasser. 3. Paragraph 9 Abs. 2 und 3 BBodSchV regelt, dass bei erhoehten Hintergrundgehalten eine Ueberschreitung der Vorsorgewerte unbedenklich ist, soweit eine Freisetzung der Schadstoffe oder zusaetzliche Eintraege keine nachteiligen Auswirkungen auf die Bodenfunktionen erwarten lassen. Inhaltlich betrifft dies auch Paragraph 4 Abs. 8 und Paragraph 5 Abs. 3 BBodSchV. Zur Bestimmung der mobilisierbaren Anteile kommen unterschiedliche Methoden in Betracht. Um den Vollzug der BBodSchV zu vereinfachen und den Kostenaufwand zu senken, ist eine Harmonisierung dieser Methoden erforderlich. Ziel ist die Charakterisierung von Boeden mit erhoehten Hintergrundgehalten und die Erarbeitung einer Verfahrensweise zur Abschaetzung der Erheblichkeit einer Freisetzung nach BbodSchV.

Klassifizierung landwirtschaftlicher Flächenstücke hinsichtlich ihrer Expositionspotentiale für Oberflächengewässer mittels GIS und Nutzung als Grundlage für eine Differenzierung und Kontrolle von Anwendungsbestimmungen zum Schutz des Naturhaushal

A) Problemstellung: Auf landwirtschaftlichen Flächen, die in einer Entfernung von größer 20 m zu Oberflächengewässern liegen, ist der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln derzeit ungenügend geregelt, da die tatsächlichen Expositionsbedingungen nicht angemessen berücksichtigt werden. Durch eine Klassifizierung landwirtschaftlicher Flächenstücke hinsichtlich ihrer Expositionspotentiale für Oberflächengewässer und deren Nutzung als Grundlage für die Ableitung und Festsetzung von Anwendungsbestimmungen zum Schutz aquatischer Biozönosen im Rahmen der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln soll ein praxisorientierter Lösungsansatz geschaffen werden, der diesen Zustand heilt und gleichzeitig auf eine sachgerechtere Handhabung der Pflanzenschutzmittel abzielt. Hierbei werden technikorientierte Maßnahmen in Kombination mit konkreten Vorgaben durch die zuständigen Behörden für den Anwender favorisiert. B) Handlungsbedarf (BMU; ggf. auch BfS, BfN oder UBA): Der Handlungsbedarf resultiert aus der Einbindung des UBA als Einvernehmensbehörde in das nationale Verfahren der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln nach PflSchG und dem Sachverhalt, dass der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf Flächen, die in einer Entfernung von größer 20 m zu Oberflächengewässern liegen, derzeit nicht angemessen geregelt ist. C) Ziel des Vorhabens ist: Schaffung der Grundlagen für eine sachgerechtere Regelung des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln auf Flächen, die in Entfernungen größer 20 m zu Oberflächengewässern liegen. Durch eine Modifizierung der entsprechenden Anwendungsbestimmungen auf der Basis der Flächenklassifizierung wird dem tatsächlich zu erwartenden Risiko bei Einsatz der Pflanzenschutzmittel Rechnung getragen. Die Klassifizierung der Flächen in Kombination mit entsprechenden Dokumentationen zum Pflanzenschutzmitteleinsatz wird für eine verbesserte Kontrolle verwendet werden.

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