Die praktische Anwendung von Kompensationsloesungen und Lizenzloesungen wurde bisher aufgrund vermeintlich fehlender oekologischer und rechtlicher Anwendungsvoraussetzungen zu wenig in Betracht gezogen. Unter geeigneten Rahmenbedingungen koennen jedoch diese Instrumente die Erreichung umweltpolitischer Ziele erleichtern. Fuer bestimmte Bereiche der Umweltpolitik, z.B. fuer Teilbereiche der Abfallwirtschaft, Gefahrstoffvermeidung, grenzueberschreitende und insbesondere globale Problembereiche sowie bezueglich ihrer Anwendbarkeit im Rahmen einer EG-Umweltpolitik sind diese Instrumente umfassend zu analysieren. In einer ersten Vorhabenphase sollen moegliche derartige Loesungen evaluiert und die unter den Rahmenbedingungen am ehesten in Frage kommenden Einsatzmoeglichkeiten in Absprache mit dem Auftraggeber ausgewaehlt werden. In einer zweiten Phase sollen an zwei-vier Beispielen solche Loesungen auf ihre oekologische Wirksamkeit, administrativ-rechtliche Machbarkeit, oekonomische Effizienz und politische Realisierbarkeit untersucht und zur moeglichen Einsatzreife gebracht werden.
A. Problemstellung: Die Fildes-Halbinsel und die angrenzende Insel Ardley gehören zu den größten eisfreien Gebieten im Bereich der maritimen Antarktis. Inzwischen ist in dem Gebiet die größte Dichte an wissenschaftlichen ganzjährig besetzten Stationen auf engem Raum der gesamten Antarktischen Halbinsel zu verzeichnen (Bellingshausen, Great Wall, Artigas, E. Frei. J. Escudero, T. Marsh u.a. im näheren Umfeld). Aufgrund dieser Stationsdichte werden die besonders schützenswerten Gebiete - sowohl Ardley auch Fildes sowie ganz Südwest-King-George-Island werden derzeit als Important Bird Areas ausgezeichnet - zunehmend von Stationspersonal besucht oder durch logistische Bewegungen zwischen den Stationen belastet. Hinzu kommt die Beeinträchtigung durch Tourismus. B. Handlungsbedarf: Um das antarktische Ökosystem in diesen Gebieten zu erhalten, sollte angestrebt werden, sie als besonders geschützte oder besonders verwaltete Gebiete ('Antarctic Specially Protected Areas' oder 'Antarctic Specially Managed Areas') i.S. der Anlage V zum Antarktis-Umweltschutzprotokoll auszuweisen. Dies setzt eine genaue Bestandsaufnahme und Bewertung der Umwelt in den Gebieten und die Entwicklung detaillierter Managementpläne voraus. Über die Ausweisung der Gebiete entscheidet anschließend die Tagung der Antarktis-Konsultativstaaten (ATCM). Deutschland hat sich im Bereich des Umweltschutzes in der Antarktis seit vielen Jahren international stark engagiert und sollte sich deshalb auch aktiv für einen stärkeren Schutz der genannten Gebiete einsetzen. An der Beeinträchtigung durch den Tourismus tragen deutsche Touristen am zahlreichsten von allen europäischen Besuchern bei. C. Ziel des Vorhabens ist die Evaluierung des Gefährdungsgrades der Gebiete, die Ausarbeitung von Managementplänen und eines Entscheidungsvorschlags für die ATCM.
In Deutschland werden in der Landwirtschaft in großem Maßstab Düngemittel eingesetzt. Neben Nährstoffen und organischer Substanz werden jedoch auch Schwermetalle und organische Schadstoffe eingetragen. deren Frachten aus Vorsorgegründen auf solch ein Maß begrenzt werden müssen, dass es zu keiner Anreicherung kommen kann. Ziel des Gesamtvorhabens war zum einen die Bereitstellung aktueller Datensätze zu organischen und anorganischen Schadstoffen in Düngemitteln und ein Abgleich der ermittelten Konzentrationen mit bestehenden Grenz- und Richtwerten. Zum anderen sollten ausreichende Datensätze zu über Dünger in landwirtschaftlich genutzte Böden eingetragenen und sich dort ggf. anreichernden Schadstoffen erhoben werden. Beprobt wurden insgesamt 32 verschiedene Flächen. Dabei handelte es sich um mit Klärschlamm gedüngte Flächen mit verschiedenem Anbau sowie entsprechende Kontrollflächen ohne Klärschlammaufbringung, jedoch mit anderen Düngevarianten. Für die analysierten Metalle und ihre Verbindungen wurde festgestellt, dass die Bodenbeaufschlagungen mit Klärschlämmen in einigen Fällen zu einer geringfügigen Erhöhung der Mittelwerte im Vergleich zu den nicht mit Klärschlamm aber größtenteils mit Wirtschaftsdüngern beaufschlagten Flächen geführt haben. Entsprechend den Ergebnissen der Stoffgehaltsermittlung können Wirtschaftsdünger durchaus auch hohe Gehalte an Schwermetallen enthalten, insbesondere Kupfer und Zink. Die Klärschlammdüngungen führten bisher jedoch nur in Einzelfällen zu einer solchen Erhöhung der Stoffgehalte, dass Belastungen oberhalb der Vorsorgewerte entstanden. Bei den organischen Schadstoffen in Düngern liegen die Gehalte an ubiquitär vorkommenden Kontaminanten wie PCBs in Klärschlämmen nicht wesentlich über den für Böden abgeleiteten Vorsorgewerten, die für PAKs im Mittelwert doppelt so hoch wie die Vorsorgewerte nach BBodSchV. Für PCB wurden keine erhöhten Gehalte im Boden bei den mit Klärschlamm gedüngten Flächen gefunden, für PAK teilweise höhere Gehalte als bei den Kontrollflächen. Die Gehalte von im Boden leicht abbaubaren Stoffen auf den mit Klärschlamm gedüngten Flächen unterschieden sich im Gegensatz zu den ursprünglichen Stoffgehalten der Klärschlämme nicht signifikant von denen der Kontrollflächen, da nur in einem Fall die Probenahme relativ zeitnah nach der Klärschlammausbringung erfolgen konnte. Diese Kontaminanten waren also bereits weitgehend abgebaut. Dies betrifft die Detergentien LAS und NP/NPEO sowie die Phthalate. Im Boden der mit Klärschlamm gedüngten Flächen wurden gegenüber den Kontrollflächen in signifikanten Mengen vor allem persistente Kontaminanten identifiziert, die bisher nicht ubiquitär in Böden verteilt sind. Dies sind die im Projekt bestätigten Stoffe aus den Gruppen der Zinnorganika und Moschusverbindungen.
Mit der EU Richtlinie zur Ueberwachung der Luftqualitaet - 96/62/EC und den in diesem Zusammenhang in Vorbereitung befindlichen Tochterrichtlinien sind notwendige Aenderungen immissionsschutzrechtlicher Regelungen, u.a. auch der TA Luft, erforderlich geworden. Hierbei ist auch das Beurteilungsverfahren nach TA Luft und damit das Rechenverfahren nach Anhang C TA Luft (Ausbreitungsrechnung) zur Ermittlung der Immissionszusatzbelastung auf diese neuen Anforderungen anzupassen. Ziel des Vorhabens ist es, sind folgende Arbeiten auszufuehren: - Beschreibung des Modells und seines Einsatzes in einer Form, wie sie fuer den Anhang C der TA Luft und Abschnitt 2.6.4 (Berechnung der Zusatzbelastung) erforderlich ist. - Testrechnungen als Beleg fuer die getroffenen Festlegungen. - Beschreibung, wie das Modell in einem Computerprogramm implementiert ist. - Erstellung des Computerprogramms nach den fachinhaltlichen Anforderungen (siehe Anlage) als Quelltext (ANSI-C) und als ausfuehrbares Programm fuer Windows 95/98/NT/2000 und fuer Linux auf CD. - Benutzerhandbuch fuer das Programm (Dokumentation der Struktur von Ein- und Ausgabedateien, Hinweise zur Handhabung). - Beispielrechnungen fuer den Anwender. - Praesentation des Modells und Demonstration der Handhabung des Programms. Um die fuer die Entwicklung des Modells und der Praeprozessoren, mit denen die notwendigen Eingabedaten aufbereitet werden muessen, notwendige Arbeit nicht noch einmal in einem mehrjaehrigen Vorhaben aufwenden zu muessen, ist es weiterhin als Voraussetzung fuer die Durchfuehrung o.g. Arbeiten erforderlich, die Kernmodule als fertige Entwicklung kaeuflich zu erwerben.
Im Rahmen der Phase II A des obengenannten Vorhabens, soll auf der Grundlage der in Phase IA ermittelten Daten ein Konzept zu Sanierungsmassnahmen im kommunalen Bereich erarbeitet werden. Hierzu soll anhand der ermittelten Daten die Abwassersituation dokumentiert, Auswahlkriterien und deren Bewertung festgelegt und eine Prioritaetenliste der zu errichtenden und zu sanierenden Klaeranlagen erstellt werden. Eine zu bestimmende Anzahl von Sofort-Sanierungsmassnahmen soll einer Grobplanung und einer Untersuchung unterzogen werden. Darueber hinaus sollen die zu erwartenden Investitionen grob geschaetzt werden.
A) Problemstellung: Infektiöse Biomoleküle (Prionen) stehen im Verdacht die Erreger für Krankheiten wie Bovine Spongiforme Enzephalopathie (BSE) bei Rindern oder einer neuen Art des Creutzfeldt-Jacob-Syndroms beim Menschen zu sein. Nach dem gegenwärtigen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse bleibt die letale Form der Prionen in Böden persistent und damit möglicherweise infektiös, nachdem sie durch Ausscheidungen von Tieren auf Acker und Grünland gelangt ist. B) Handlungsbedarf (BMU; ggf. auch BfS, BfN oder UBA): Das BBodSchG fordert in Paragraph 7 Maßnahmen zum vorsorgenden Bodenschutz. Dem folgend hat der Wissenschaftliche Beirat Bodenschutz beim BMU in seinem Gutachten 'Wege zum vorsorgenden Bodenschutz' auf den Verdacht der Persistenz der BSE/TSE Erreger in Böden und einer möglichen Wiederinfektion von Weidetieren hingewiesen. Zugleich betonte er den sehr geringen Kenntnisstand hinsichtlich des Eintrages und des Verhaltens von Prionen in Böden. Im Dezember 2000 fand ein internationales Expertengespräch zu diesem Thema statt. Auch dort wurde auf den sehr geringen Kenntnisstand hingewiesen und dringend Forschungsaktivitäten zur Entwicklung einer Nachweismethode und zur Gewinnung von Kenntnissen hinsichtlich des Verhaltens von BSE/TSE Erregern in Böden gefordert. C) Ziel des Vorhabens ist die experimentelle Untersuchung des Verhaltens der BSE/TSE Erregern in Böden mit Lysimeterversuchen. Dabei soll die Nachweismethode für BSE/TSE Erreger im Boden, die im Vorläufervorhaben 2001 entwickelt worden ist, erprobt werden. Begleitend werden die vorhandenen Arbeiten (national und international) im Hinblick auf die Eintragspfade, das Verhalten der BSE/TSE Erregern in Böden, die Wirkung auf Bodenorganismen und das Potenzial schädlicher Wirkungen bei Aufnahme von infektiösen Biomolekülen bewertet. Ferner soll mit den gewonnenen Daten und Erfahrungen eine erste Gefährdungsabschätzung versucht werden.
A) Problemstellung: Bei Überschreitung der Vorsorgewerte nach Anh.2 Nr.4 BBodSchV sind im Regelungsbereich d. BBodSchG jährliche Zusatzbelastungen nach Paragraph11 BBodSchV zulässig. Diese Eintragsraten sind als Summenparameter über alle Eintragspfade festgesetzt worden. Ausgewertet wurden hierbei a) die Deposition luftgetragener Stoffe an Messstellen, die nicht im Einwirkungsbereich relevanter Einzelquellen liegen und b) typische düngemittelbedingte Stoffeinträge. Unberücksichtigt blieben u.a. Bodeneigenschaften, die Varianz luftgetragener Stoffeinträge, erhöhte Einträge in Wäldern, die Anreicherungsrate von Stoffen in Oberböden in Abhängigkeit von der Nutzung/dem Grad der Bodenbearbeitung, die Mobilität von Stoffen in Abhängigkeit vom Boden-pH-Wert. Zu beachten ist auch, dass die hohen Einträge von Kupfer/Zink aus Wirtschaftsdüngern nicht Regelungsgegenstand des BBodSchG sind, die Bestimmung der auf den Betrieb einer Anlage bezogenen unbedenkliche Zusatzbelastung nach den Regelungen des Immissionsschutzes erfolgt. Räumliche/bodenbezogene Differenzierungen werden dem Vollzug allerdings schon deshalb eingeräumt, da die Regelungen der Zusatzbelastungen mit der der Vorsorgewerte eng verknüpft ist. B) Handlungsbedarf: Ermittlung des weiteren Handlungsbedarfs z. Begrenzung von Stoffeinträgen mittels Paragraph11 BBodSchV in Verzahnung mit der Werteregelungen anderer Rechtsbereiche. C) Ziel des Vorhabens ist, diffuse/spezifische Stoffeinträge zu quantifizieren, räumlich/bodenbezogen zu differenzieren u. bzgl. der zulässigen Zusatzbelastung nach Paragraph11 BBodSchV vergleichend auszuwerten. Zu berücksichtigen sind u.a. Bodeneigenschaften, Stoffvorräte in Böden, Austräge aus Böden (Sickerwasser, Nutzpflanze); räumliche Differenzierung luftgetragener Einträge, langfristige Anreicherungsszenarien für Stoffe in Böden. Mittels relevanter Fallbeispiele sind die Ausschöpfungsraten zulässiger Stoffeinträge zu ermitteln. Im Weiteren sollen die Erfahrungen des Vollzugs von Paragraph11 BBodSchV recherchiert werden.
A) Problemstellung: Arsen, Cadmium und Quecksilber sind toxikologisch besonders relevante Umweltschadstoffe. Die ubiquitäre Verbreitung hat zwar in den letzten Jahren abgenommen, dennoch sind sie noch immer zu denjenigen Schadstoffen zu zählen, deren Verbreitung in der Umwelt weiterhin zu reduzieren ist. Für Kinder im Alter von 3-5 Jahren in Deutschland liegen bisher keine repräsentativen Daten zur korporalen Belastung mit Arsen, Cadmium und Quecksilber vor. Für Kinder im Alter von 6-14 Jahren ist eine Fortschreibung der Datenerhebung aus den Jahren 1990/92 zur Aktualisierung und Trendbeobachtung erforderlich. B) Handlungsbedarf (BMU; ggf. auch BfS, BfN oder UBA): Gemäß des APUG st es zur frühzeitigen Erkennung umweltbedingter Gesundheitsrisiken und zu deren fundierten wissenschaftlichen Bewertung notwendig, die Forschung auf dem Gebiet Kinder, Umwelt und Gesundheit auf hohem Niveau zu erhalten und zu fördern. C) Ziel des Vorhabens: Die Konzentrationen an Arsen, Cadmium und Quecksilber im Urin aller Kinder, die am Kinder-Umwelt-Survey teilnehmen, soll, unter hohen Anforderungen an die Qualitätssicherung, analysiert werden.
Der Betreiber stoerfallrelevanter Anlagen hat die Sicherheit einer Anlage nach deutschem Recht gemaess Stoerfallverordnung bzw. nach europaeischem Recht gemaess Seveso-II-Richtlinie zu gewaehrleisten. Die Bewertung moeglicher Auswirkungen, die auch zunehmend als Planungsgrundlage fuer die sicherheitstechnische Auslegung der Schutzmassnahmen der Anlagen sowie Gefahrenabwehrmassnahmen dienen soll, sollen zukuenftig mit Hilfe festzulegender akzeptabler Stoerfallbeurteilungswerte beschrieben werden. Solche Stoerfallbeurteilungswerte sind bisher nicht abgeleitet. Um diese in Deutschland bestehende Regulierungsluecke auszufuellen und die Schaffung eines bundeseinheitlichen sicherheitstechnischen Niveaus zu erleichtern, haben BMU und Stoerfallkommission eine Kooperation mit der US-EPA bzw. dem NAS/AFGL Committee zur Festlegung von Stoerfallkonzentrationsleitwerten nach dem Konzept der acute exposure guideline levels (AEGL) begonnen, um gemeinsam Stoerfallbeurteilungswerte abzuleiten. Mit Hilfe dieses Vorhabens soll die Etablierung des deutschen Beitrags im Rahmen des AEGL Committees sichergestellt werden. Der AN soll darueber hinaus eine Geschaeftsstellen- und Koordinationsfunktion fuer die Abstimmung im nationalen (SFK, VCI, Behoerden, Umweltverbaende etc.) sowie internationalen Rahmen (EU, OECD, ECE etc.) ausfuellen. Des weiteren sind Arbeiten zur Fortentwicklung des AEGL-Konzepts, wie z.B. die Ableitung von 10-Minuten-Stoerfallbeurteilungswerten, die Einbeziehung kanzerogener, mutagener und fortpflanzungsgefaehrdender Wirkungen in das Bewertungskonzept sowie vergleichbare, im Verlauf der weiteren Arbeiten auftretende Fragestellungen konzeptionell zu bearbeiten. In jaehrlichem Turnus erfolgt eine grundsaetzliche Evaluierung, deren Ergebnis ueber den weiteren Ablauf des Projekts entscheidet.
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Bund | 623 |
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Language | Count |
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Deutsch | 621 |
Englisch | 20 |
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Keine | 280 |
Webseite | 343 |
Topic | Count |
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Lebewesen und Lebensräume | 461 |
Luft | 392 |
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