PBDE sind lipophil, reichern sich im menschlichen Fettgewebe an und gehen in die Muttermilch über. Dies führt dazu, dass der gestillte Säugling gleich nach der Geburt gegenüber solchen Substanzen exponiert wird. Bei Plazentagängigkeit kommt es zuvor zusätzlich zu einer intrauterinen Exposition. Aus einer schwedischen Studie geht hervor, dass Frauenmilchproben aus dem Zeitraum 1972-1997 mit PBDE in zunehmendem Maße belastet sind. In den nachfolgenden Jahren zeichnet sich dann ein leicht rückläufiger Trend ab. In einer deutschen Studie, in welcher Frauenmilchproben aus dem Zeitraum 1984-1999 (Auswahlkriterium: Erstgebärende, unabhängig vom Zeitpunkt der Stillperiode) untersucht wurden, ist demgegenüber ein kontinuierlicher Anstieg von PBDE zu erkennen. Die Ergebnisse haben orientierenden Charakter, da analytische Probleme insbesondere beim Nachweis des Kongeners BDE Nr. 47 (4-BDE) auftraten. Frauenmilch ist nicht nur Lebensmittel für den Säugling, sondern zugleich ein guter Bioindikator für die Charakterisierung der internen Belastung der Allgemeinbevölkerung. Vor diesem Hintergrund sollen in einer Pilotstudie aktuelle Frauenmilchproben aus Deutschland in erweitertem Studiendesign auf PBDE analysiert werden: l. zeitlicher Verlauf der PBDE-Gehalte innerhalb der Stillperiode (ca. 25 Probandinnen), 2. Einfluss der Ernährung auf die PBDE-Gehalte (10 Veganerinnen) und 3. intraindividueller Vergleich der PBDE-Gehalte in Blut und Frauenmilch (10 Probandinnen). In das Kongenerenspektrum sollen neben den bisher in deutschen Humanproben quantifizierten 3-, 4-, 5- und 6-BDE (Nr. 28, 47, 66, 85, 99, 100, 153, 154) auch die 8- und 10-BDE (Nr. 183 und 209) einbezogen werden. Anhand der Analysenwerte sollen die Exposition für den gestillten Säugling abgeschätzt, Rückschlüsse auf die Belastung der Bevölkerung gezogen und in Verbindung mit der oben erwähnten deutschen retrospektiven Studie der zeitliche Trend verfolgt werden.
Problemstellung: Da viele Umweltchemikalien die Tendenz haben, an Sedimentpartikel zu adsorbieren und damit einen Risikofaktor für Sedimentorganismen darstellen, wurde auf internationaler Ebene die Notwendigkeit erkannt, für den Sedimentbereich eine weitere standardisierte Testmethode zur Verfügung zu haben. Für die Risikoabschätzung von Stoffen im Rahmen des Vollzugs von Stoffgesetzen (u.a. EG-AltstoffV, Biozidgesetz) ist die Bewertung des Kompartimentes Sediment von großer Wichtigkeit. Zur Zeit gibt es nur einen OECD-Test zu einem Sedimentorganismus (OECD 218, draft). Im Rahmen der Revision des Technical Guidance Documents zur Bewertung von Neuen und Alten Stoffen sowie von Bioziden ist ein neues Konzept für die Bewertung des Sediments erarbeitet worden. Es wird als Teststrategie die Durchführung eines Sedimenttests mit mindestens einem weiteren endobenthischen (im Sediment lebend) Sedimentorganismus gefordert. Deshalb wurde ein Test mit Lumbriculus entwickelt und es ist nun dringend erforderlich, diesen Test im Rahmen eines Ringtests zu validieren. Handlungsbedarf: Sedimentbewohner stellen ein wichtiges Glied im aquatischen Ökosystem dar und spielen eine entscheidende Rolle beim Stoffkreislauf. Deshalb haben Wirkungen auf Sedimentorganismen einen Einfluß auf das gesamte aquatische Ökosystem. Viele Stoffe binden oder adsorbieren an das Sediment und können dadurch für die Sedimentbewohner bioverfügbar sein. Zur adäquaten Abbildung des Risikos für Sedimentorganismen ist es deshalb erforderlich, Organismen mit unterschiedlichen Ernährungs- und Lebensweisen zu testen. Die bisher vorliegenden Testrichtlinien sind für eine Bewertung des Risikos nicht ausreichend. Ziel: Ziel des Vorhabens ist es, eine Prüfvorschrift im OECD-Test-Guideline-Format zu entwickeln, die dem Nationalen Koordinator des OECD-Prüfrichtlinenprogramms zur Verfügung gestellt wird. Der Ringtest soll mit 8-12 Labors aus unterschiedlichen OECD-Ländern durchgerührt werden. Im Rahmen eines Forschungsvorhabens (FuE-Vorhaben 29967411) und einem Gutachten (FKZ 36012001) wurden bereits Vorarbeiten geleistet.
Gemaess Paragraph 16 (4) des Gentechnikgesetzes ist das Umweltbundesamt bei der Genehmigung von Freisetzungen als Einvernehmensbehoerde eingebunden. Beim Inverkehrbringen ist eine Stellungnahme des UBA einzuholen und fuer die Zukunft ist auch hier die Stellung als Einvernehmensbehoerde vorgesehen. Um diesem Auftrag gerecht werden zu koennen und um die Entscheidungsfindung vergleichbar und nachvollziehbar zu machen, hat das UBA, aufbauend auf die bisherigen Vollzugserfahrungen, ein Konzept zur Risikoabschaetzung erarbeitet, das auch in die Arbeit internationaler Gremien (EU, OECD, Umsetzung Biosafety-Protokoll) eingespeist werden soll. Seit einem Fachgespraech zu dem Risikokonzept im Jahr 1996 ist die Diskussion um Wirkungsfragen und Risiken durch den Einsatz von gentechnisch veraenderten Organismen (GVO) fortgeschritten, neue wissenschaftliche Untersuchungen liegen vor und eine Novellierung der Freisetzungsrichtlinie 90/220/EWG ist in Arbeit. Im Rahmen des Vorhabens soll das vorliegende Bewertungskonzept des UBA anhand neuerer Erkenntnisse und Positionen ueberarbeitet und aktualisiert werden. Hierzu zaehlen z.B. neben der Einbindung der Ergebnisse des Fachgespraechs die Positionen des SRU, des WBGU, der OECD (Vergleichbarkeit, Concept of Familiarity), Erkenntnisse aus der Risikobewertung von Neophyten, Mikroorganismen, aber auch der Chemikalienregulierung. Hierbei soll die Einbindung des Vorsorgeprinzips in die Risikobewertung besondere Beruecksichtigung erfahren. In der zweiten Jahreshaelfte des Jahres 2002 soll ein Fachgespraech zu dem ueberarbeiteten Konzept durchgefuehrt werden. Die Ergebnisse des Fachgespraechs sind Bestandteil des Abschlussberichtes.
Das Vorhaben soll aus nachfolgenden Gründen in Form einer Freihandvergabe an das ifeu-Institut gehen: Ziel des Vorhabens ist die Aktualisierung des Ausgabeformats (DV-Schnittstelle) des im Rahmen der F+E-Vorhaben 20506057 und 29845105 vom ifeu-Institut entwickelten Modells zur Berechnung der Schadstoffemissionen des motorisierten Verkehrs (TREMOD). Mittels der Schnittstelle werden die im Rahmen der Emissionsberichterstattung für das Kyoto Protokoll und der Genfer Luftreinhaltekonvention notwendigen Informationen an die Datenbank Zentrales System Emissionen, ZSE, des FG II 6.3 importiert und somit zur Verfügung gestellt. Dies setzt detaillierte Kenntnisse über die Eingangsdaten und Berechnungsalgorithmen sowie deren programmiertechnische Ausführung voraus. Gemäß dem Fachwissen und der Betreuung der TREMOD-Datenbank von FG I 3.1 liegen die zur Bearbeitung des Vorhabens notwendigen Kenntnisse ausschließlich beim ifeu-Institut vor. Ein vergleichbares Angebot von einem anderen Anbieter ist nicht zu erwarten. Das Vorhaben solle kurzfristig vergeben werden, um die Daten für die Emissionsberechterstattung 2004 zu berücksichtigen. Damit wäre das Instrumentarium weiterhin als Standardinstrument der Bundesregierung für die Emissionsberichterstattung einsetzbar.
Es ist eine möglichst repräsentative Studie zur Charakterisierung des Aerosols für das Umweltbundesamt in einem zeitlich eng begrenzten Zeitraum zu erstellen. Der Messort sollte sich in einem für große Flächen Deutschlands repräsentativen Gebiet befinden und relativ unbeeinflusst von unmittelbar in der Umgebung liegenden Quellen sein. Am Messstandort gemessene meteorologische Parameter werden zur Interpretation der Ergebnisse verwendet. Mit Hilfe von Rückwärtstrajektorien soll die Herkunft der jeweils beprobten Luftmassen zugeordnet werden.
Clostridium botulinum ist ein weltweit verbreitetes anaerobes Boden- und Sedimentbakterium, das sich besonders beim Vorliegen von Eiweiss gut vermehrt. Daher tritt es auch in nicht genuegend sterilisierten Lebensmitteln (z.B.: Fisch, Fleisch und Bohnenkonserven) auf. C. botulinum ist in der Lage, Toxine zu produzieren, die bei Mensch und Tier zu Botulismus, einer schweren Lebensmittelvergiftung mit oft toedlichem Ausgang, fuehren. Durch Untersuchungen von Prof. Boehnel, Universitaet Goettingen, im Rahmen eines DBU-Projektes wurde nachgewiesen, dass Kompost C. botulinum-Bakterien enthalten kann. Daraufhin wurde vom UBA ein Forschungsvorhaben zur Untersuchung von Biokomposten auf Botulinumtoxine vergeben. Das Vorhaben wurde im Januar 2001 beendet. In keiner der untersuchten Biokompostproben wurden Botulinumtoxine eindeutig nachgewiesen. Die Untersuchungen bestaetigen aber das Vorkommen von C. botulinum-Bakterien in Biokompostproben. Biokompost ist, wie wir durch Untersuchungen aus anderen Laendern wissen, sowohl im landwirtschaftlichen als auch im haeuslichen Bereich nicht die einzige Quelle fuer toxinbildende C. botulinum. Um eine realitaetsnahe Einschaetzung des Gefaehrdungspotentials zu ermoeglichen, muessen vergleichende Resikoabschaetzungen durchgefuehrt werden, die andere, schon seit langer Zeit bestehende Quellen mit einbeziehen. Dazu wurden in dem DBU-Vorhaben stichprobenartige Untersuchungen an Klaerschlamm, Guelle und Erden durchgefuehrt. Die Ergebnisse zeigen, dass auch in diesen Bereichen mit dem Auftreten von toxinbildenden C. botulinum gerechnet werden muss. Die Datenlage ist aber fuer allgemeine Schlussfolgerungen bei weitem nicht ausreichend. In diesem UFOPLAN-Vorhaben sollen daher, in Biokomposten und anderen in der landwirtschaftlichen Produktion verwendeten Stoffen sowie bei Verfahren (u.a. Anaerobanlagen) Untersuchungen zur Konzentration von C. botulinum-Bakterien durchgefuehrt werden. Dafuer sollen so weit als moeglich neu entwickelte, Tierversuch-unabhaengige Methoden eingesetzt werden. Ausserdem soll untersucht werden, wie sich C. botulinum-Bakterien und Botulinumtoxine im Boden unter natuerlichen Bedingungen verhalten. Die Ergebnisse des UFOPLAN-Projektes sollen eine realitaetsnahe Risikoabschaetzung zum Vorkommen von C. botulinum im Kompost ermoeglichen.
A) Problemstellung: Der Alpenraum ist vielfältigen natürlichen und anthropogenen Belastungen ausgesetzt. Der Strukturwandel im Alpenraum in Wirtschaft, Gesellschaft und Kulturlandschaft hat das Verhältnis zwischen Tun und Unterlassen zum Nachteil biologischer und landschaftlicher Vielfalt verschoben. Wenn Biodiversität und Landschaftsvielfalt gefährdet sind, ist eine Grundbedingung nachhaltiger Entwicklung und Nutzung nicht mehr erfüllt. Die Alpen sind im europäischen Rahmen als Modellregion für die Umsetzung des Leitbildes einer nachhaltigen Nutzung besonders geeignet. Aufgrund der besonderen ökologischen und sozioökonomischen Rahmenbedingungen wirken sich Fehler in der 'Bewirtschaftung' dieses sensiblen Raumes schneller und folgenschwerer aus als im Flachland. B) Handlungsbedarf: Deutschland hat sowohl die Alpenkonvention als auch das Übereinkommen zur Biologischen Vielfalt ratifiziert und sich damit verpflichtet, deren Grundsätze und Ziele national umzusetzen. Trotz dieses Anspruchs besteht noch erheblicher Nachholbedarf um diese Grundsätze regionalisiert anzuwenden. Aufgrund der besonderen Voraussetzungen bieten sich insbesondere die Alpen an, im Kontext der beiden Konventionen den Erhalt und die nachhaltige Nutzung von Bergökosystemen zu analysieren und Vorschläge für die politische Umsetzung der entsprechenden Ziele der Konventionen in die zuständigen politischen Gremien (Ständiger Ausschuss der Alpenkonvention und SBSTTA der CBD) einzubringen. C) Ziel des Vorhabens ist es, aufbauend auf den durchgeführten Ökosystemforschungsvorhaben in Berggebieten und den Grundsätzen der Alpenkonvention und deren Protokolle sowie der Biodiversitätskonvention folgend, eine Ursachen-Wirkungsanalyse zu erarbeiten, Vorschläge für die inhaltliche Verknüpfung der beiden Konventionen hierzu auszuarbeiten und durch Anwendungsbeispiele für die konkrete regionale Politikgestaltung zu unterlegen.
Mit den Basisdaten Toxikologie (Eikmarin et al., 1999) wurde eine einheitliche Grundlage fuer die humantoxikologische Bewertung boden- und altlastenrelevante Stoffe geschaffen. Die Pruefwerte der BBodSchV basieren auf diesen Bewertungsmassstaeben. Inzwischen liegen derartige Bewertungsmassstaebe ('TRD-Werte') fuer ca. 125 boden- und altlastenrelevante Stoffe vor. Mit wenigen Ausnahmen (von Stoffen, die in anderem Rahmen aktualisiert wurden, wie z.B. Nitrobenzol im Zusammenhang mit der Bewertung von ruestungsrelevanten Stoffen) liegt das Ende der Datenerfassung fuer diese Stoffe 3-5 Jahre zurueck. In einem erster Schritt einer Ueberpruefung der toxikologischen Bewertungsgrundlagen zeigte sich ein relevanter Aktualisierungsbedarf fuer Acrylnitril, Aldrin/Dieldrin, Antimon, Beryllium, Cyanide, DDT, Fluoride, Nickel, Pentachlorphenol, Phthalate, Polychlorierte Biphenyle, Tetrachlorethen, Toluol, Vanadium, Vinylchlorid (fettgedruckt Stoffe der BBodSchV). Mit diesem Vorhaben sollen relevante Stoffe bezueglich ihrer humantoxikologischen Basis aktualisiert und die Auswirkung dieser Aktualisierung auf die in der BBodSchV genannten Pruefwerte bzw. auf die entsprechend Paragraph 4 Abs. 5 als orientierende Hinweise vorgeschlagenen Pruefwerte analysiert werden. Dabei ist der fuer die Pruefwerte moegliche Aenderungsbedarf herauszuarbeiten.
A) Problemstellung: Im Zuge der Globalisierung wird es immer wichtiger, regelungsbezogene Informationen über chemische Stoffe zu sammeln, vergleichbar zu machen und mit anderen Behörden oder Ländern auszutauschen. Ein bewährtes Darstellungs- und Vergleichsinstrument hierfür ist eine Datenbank von UNEP Chemicals mit internationalen Rechtsvorschriften für Chemikalien, die als 'Legal File' bekannt ist. Das Legal File eröffnet die Möglichkeit eines Vergleichs der rechtlichen Regelungen eines Stoffes in verschiedenen Ländern. Länder, die im Begriff sind, ihr Umweltrechtssystem erst aufzubauen oder umzustrukturieren, können Hinweise dazu erhalten, welche substanzspezifischen Lösungen andere Länder bzw. die internationalen Organisationen umgesetzt haben. Dies kann einen Beitrag zur internationalen Harmonisierung einzelstaatlicher Umweltrechtsvorschriften leisten. Eine aktuelle Bedeutung erlangt das Legal File auch als Speicherinstrument für die rechtlichen Regelungen von persistenten organischen Stoffen (POPs) in verschiedenen Ländern. B) Handlungsbedarf (BMU; ggf. auch BfS, BfN oder UBA): Seit 1978 dient das Legal File als international angesehenes und vielgenutztes Instrument zur Speicherung und Verbreitung von Informationen aus stoffbezogenen Rechtsvorschriften von 13 ausgewählten Ländern und 5 internationalen Organisationen. Um diese Datenbank von UNEP-Chemicals, die auch das UBA nutzt (IV 2.1; Z 2.5), aktuell zu halten, ist UNEP-Chemicals auf die internationale Kooperation mit einer Organisation angewiesen, die für UNEP-Chemicals die Realisierung der Aufgaben übernimmt. Bisher war dies auf ausdrücklichen Wunsch des BMU das UBA. C) Ziel des Vorhabens: Ziel des Vorhabens ist, die internationalen Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland aus der Agenda 21 tatsächlich auszufüllen, hier im konkreten Fall mit einer internet-zugänglichen Datensammlung für UNEP-Chemicals, die den umweltverträglichen Umgang mit toxischen Chemikalien, einschließlich Maßnahmen zur Verhinderung des illegalen internationalen Handels mit toxischen und gefährlichen Produkten gewährleistet. Die Fortführung der engen Kooperation des Umweltbundesamtes mit UNEP Chemicals stellt mit dem gegenseitigen Austausch wissenschaftlicher und rechtlicher Informationen zu gefährlichen Stoffen eine praktische und unmittelbare Umsetzung von Kapitel 19 der Agenda 21 dar.
Die Entsiegelung von Boeden beruehrt eine Vielzahl von Regelungsbereichen, wie z.B. Paragraph 5 BBodSchG, Paragraph 179 BauGB, Paragraph 8 BNatSchG und z.T. abwasser- und erschliessungsrechtliche Regelungen. Aus fachlicher Sicht ist es erforderlich, allgemeingueltige Anforderungen an die Entsiegelung von Boeden abzuleiten. Im Rahmen eines mit UFOPLAN 1999 vergebenen Vorhabens FKZ 29973230 werden Kriterien des Bodenschutzes bei der Entsiegelung von Flaechen abgeleitet. Dies betrifft insbesondere - Kriterien hinsichtlich der Eignung von Flaechen zur Entsiegelung, Ausschlusskriterien fuer eine Entsiegelung, - Ziele zu Standorteigenschaften und Leistungsfaehigkeit des wiederherzustellenden Bodens, - Anforderungen an die vollstaendige bzw. teilweise Entfernung des Entsiegelungsprofils, - Anforderungen an die Wiederherstellung einer durchwurzelbaren Bodenschicht, - Qualitaetskriterien, bei denen in der Regel davon auszugehen ist, dass die Leistungsfaehigkeit der Bodenfunktion wiederhergestellt ist. Dies ist der Vorlauf zu dem geplanten Vorhaben. Im Rahmen des geplanten Vorhabens sollen o.g. Kriterien anhand relevanter Fallbeispiele auf ihre fachliche Eignung und Vollzugstauglichkeit geprueft werden, ggf. auch mittels 'Planspiel'. In diesem Zusammenhang sind die in den Laendern und bei den Kommunen vorhandenen Erfahrungen bzgl. Entsiegelung zusammenzutragen und auszuwerten. Auf der Grundlage der Arbeitsergebnisse sind die bodenschutzfachlichen Anforderungen zu ueberpruefen und ggf. zu modifizieren.
| Origin | Count |
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| Bund | 612 |
| Type | Count |
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| Förderprogramm | 612 |
| License | Count |
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| offen | 612 |
| Language | Count |
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| Deutsch | 610 |
| Englisch | 21 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Keine | 269 |
| Webseite | 343 |
| Topic | Count |
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| Boden | 440 |
| Lebewesen und Lebensräume | 547 |
| Luft | 389 |
| Mensch und Umwelt | 607 |
| Wasser | 386 |
| Weitere | 612 |