Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrografie (BSH): Probennahme Wasser, Schwebstoff und Sediment; Aufarbeitung und Verteilung der Proben; Methodenentwicklung und analytische Endbestimmung der Stoffe Pentachlorphenol, Endosulfan und Chlorpyrifos. A) Problemstellung: Ziel der unter dem Helsinki- und dem OSPAR-Übereinkommen angenommenen Strategien zu gefährlichen Stoffen ist es, Eintrag, Emissionen und Verluste gefährlicher Stoffe immer weiter zu reduzieren, so dass Konzentrationen in der Meeresumwelt erreicht werden, die nahe den Hintergrundwerten bzw. nahe Null liegen. Das OSPAR-DYNAMEC-Verfahren hat bislang rund 400 gefährliche Stoffe identifiziert, die im Rahmen von OSPAR Zug um Zug abgearbeitet werden sollen. Für die meisten dieser Substanzen ist nicht bekannt, ob und in welchen Konzentrationen sie in die Meere gelangen und inwieweit sie sich im Sediment bzw. in Organismen anreichern. Von den 400 Stoffen des DYNAMEC-Verfahrens werden derzeit 42 Stoffe/Stoffgruppen von OSPAR prioritär bearbeitet. Hierzu gehört das Erstellen von Hintergrunddokumenten, in denen auch die entsprechenden Umweltkonzentrationen zu berücksichtigen sind. B) Handlungsbedarf (BMU; ggf. auch BfS. BfN oder UBA): Das Vorhaben soll insbesondere dazu dienen, für den Meeresbereich der Bundesrepublik Deutschland zu prioritär zu bearbeitenden gefährlichen Stoffen die entsprechenden Umweltkonzentrationen zu ermitteln, sofern diese nicht bereits im Rahmen laufender Überwachungsprogramme erhoben werden oder anderweitig zur Verfügung stehen. C)Ziel des Vorhabens ist die Präsenz gefährlicher Stoffe der DYNAMEC-Liste in der Meeresumwelt nachzuweisen und ihre Konzentrationen in den verschiedenen Kompartimenten (Wasser, Schwebstoff/Sediment, Biota) zu ermitteln. Die gewonnenen Daten sollen die Überprüfung und Fortentwicklung des DYNAMEC-Selektions- und Prioritätensetzungsverfahrens erleichtern und darüber hinaus ggf. auch bisher noch nicht beachtete gefährliche Stoffe identifizieren. Weiterhin sollen die für den Meeresbereich relevanten, prioritär gelisteten Stoffe im Rahmen der EU-WRRL auf ihre Relevanz überprüft werden.
Im Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) und der Bodenschutz- und Altlasten Verordnung (BodSchV) werden Prüfwerte für die Schutzgüter 'menschliche Gesundheit', Qualität von Nahrungs- und Futtermitteln' und das 'Bodensickerwasser auf dem Weg zum Grundwasser' abgeleitet, wobei die Schutzgüter gegebenenfalls differenziert werden. Zur Ableitung der Prüfwerte werden die Bodenfunktionen betrachtet in ihrer Bedeutung für die direkte Aufnahme von Boden (Direktpfad), für die Aufnahme von Kontaminanten durch die Pflanzen (Wirkungspfad Boden-Pflanze) sowie für den Wirkungspfad Boden-Grundwasser. In einem Vorläufervorhaben wurde die Vorgehensweise zur Ableitung von Prüfwerten für den Pfad Boden-Pflanze nach Bundesanzeiger Nr. 161 a konkretisiert und auf einige organische Schadstoffe bei ausreichender Datenlage angewandt Dabei waren die Ergebnisse von Erhebungsuntersuchungen zum Transfer Boden-Pflanze jedoch so, dass nur für wenige Stoffe mit Einschränkungen entsprechende Werte abgeleitet werden könnten. Auf der Basis eines erarbeiteten Versuchskonzeptes wurden für fünf prioritäre Stoffe /Stoffgruppen (HCB, PCP, Phthalate, Nonylphenol(-ethoxylate) und Nitroaromaten) Freiland-Großlysimeter-Untersuchungen zum Transfer Boden-Pflanze durchgeführt. Auf Basis der Ergebnisse wurden für HCB (ausreichende Stabilität und Transferpotential) Bodenwerte vorgeschlagen. Für Metalle wurde überprüft, wie sich die Belastungssituation in den einzelnen Bundesländern darstellt; es wurde weiterhin überprüft, ob eine Abschätzung der flächenhaften Überschreitung von Prüf- und Maßnahmenwerten möglich ist. Auswirkungen der EU-Kontaminantenverordnung auf die Höhe der unter Nutzung der ZEBS-Werte festgelegten Prüfwerte wurden ermittelt.
A) Problemstellung: 1) Die Belastung der Bevölkerung durch Lärm im Wohn-, Arbeits-, und Erholungsumfeld ist immer noch zu hoch. Lärm aus Quellen aller Art ist immer noch ein wichtiger Risikofaktor für Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems. Eine systematische Ausschöpfung der Handlungsmöglichkeiten auf allen Planungsebenen von der Raumordnung über die Regional- und Stadtplanung bis zur Objektplanung und Erneuerung im Bestand ist erforderlich. 2) Da z.Zt. in den neuen Ländern ein massives Überangebot an Wohnungen besteht, drohen in nächster Zeit lärmbelastete Stadtquartiere zu veröden. Das führt zu weiterer Abwanderung ins Umland, Flächeninanspruchnahme und Verkehrserzeugung. Angesichts des drohenden Verfalls der Bausubstanz muss dringend nach Lösungen gesucht werden, die im Sinne der Nachhaltigkeit städtebaulich sinnvoll, umweltverträglich und wirtschaftlich effizient sind. B) Handlungsbedarf (BMU/UBA): Die neue EU-Richltinie 'Umgebungslärm' stellt an die Regionen und Städte neue Anforderungen. Lösungen für den Bereich der quellenbezogenen Lärmminderung insbesondere durch städtische Verkehrsplanung wurden bereits in Modellvorhaben zur Lärmminderungsplanung nach Paragraph 47a BImSchG entwickelt. Erste regionale Kooperationsformen zur Lärmminderung sollen in einem Modellvorhaben 'Regionale Lärmminderungspläne' das zur Zeit gestartet wird, erprobt werden. Noch nicht systematisch behandelt wird die Problematik der Lärmminderung aus der Sicht der räumlichen Planung, insbesondere auch für lärmerzeugende bzw. empfindliche Nutzungen, d.h. auf der Ebene der Landes-, Regional- und Stadtplanung bis hin zu Planungen für einzelne Objekte sowie für Erneuerung im Gebäudebestand. Insbesondere auch im Hinblick auf die o.g. Leerstandsproblematik sind aus Lärmsicht kreative Lösungen vordringlich. C) Ziel ist es, einen praxisorientierten Leitfaden für die Zielgruppe der Stadt- und Raumplaner sowie der Projektentwickler und Architekten zu erstellen, der Best-Practice und Innovative Ansätze darstellt. Das Vorhaben läuft auch unter dem Namen: PULS, Praxisorientierter Umgang mit Lärm in der räumlichen Planung und im Städtebau.
A) Problemstellung: Durch den jüngst eingeleiteten, aber über einen Zeitraum von 20 Jahren konzipierten CAFE-Prozess hat die Kommission den Weg hin zu einer wirkungsbasierten, integrierten, kosteneffizienten Luftreinhaltepolitik, die permanent zu beobachten und regelmäßig zu überarbeiten ist, beschritten. Dieser Prozess muss national umgesetzt und permanent begleitet werden, um die EU-seitig festgelegten Termine einhalten zu können. Dabei sind auch die sich EU-seitig ergebenden Anforderungen mit den nationalen Erfordernissen in Einklang zu bringen. B) Handlungsbedarf für die Bundesrepublik Deutschland besteht in allen, von CAFE angesprochenen Bereichen, z.B. Verbesserung der Messung und Bewertung der Luftqualität und ihrer Parameter, die richtlinienkonforme Qualifizierung des Berichts- und Informationswesens und die Konzeption und Umsetzung von Nationalen Plänen (NEC-Rili) zur Einhaltung von Luftqualitätszielen und Emissionshöchstmengen. Die zu erarbeitenden Vorschläge dienen auch der Information der Kommission zur Erfüllung ihrer Berichtspflichten (2003), der Erarbeitung einer deutschen Position für den in den Richtlinien vorgesehenen Revisionsprozess (2004). C) Ziele des Vorhabens sind schwerpunktmäßig: - Herkunft von ultrafeinen Partikeln (Nanopartikel); - Entwicklung und Validierung von Verfahren zur Bestimmung von ultrafeinen Partiklen im Rahmen der Richtlinie 1999/30/EG, insbesondere in Bezug auf den dortigen Art. 10, Bericht und Revision, in dem neben PM 2,5 auch andere Partikelfraktionen erwähnt werden (Zitat: Ferner wird die Kommission, soweit angebracht, besondere Aufmerksamkeit auf die Festlegung der PM2,5-Grenzwerte oder auch der Grenzwerte für andere Partikelfraktionen verwenden ...).
Im Rahmen des Umweltsurveys fuer Kinder und Jugendliche sollen eine Vielzahl von Schadstoffen in Blut und Urin der Kinder und Jugendlichen untersucht werden. Zudem werden Hausstaubproben und die Innenraumluft analysiert. Es werden Untersuchungsparameter ausgewaehlt und erhoben, von denen bekannt ist oder vermutet wird, dass sie bei hoeherer Belastung zu gesundheitlichen Schaeden fuehren und zu denen fuer die Bundesrepublik bisher keine repraesentativen Daten vorliegen. Ausserdem ist die Verfuegbarkeit einer standardisierten Analytik (gepruefte Analysenmethoden, Moeglichkeit einer externen Qualitaetskontrolle) fuer die Auswahl von Bedeutung. Im Rahmen der Pilotphase des Umweltsurveys fuer Kinder und Jugendliche (FKZ 20162212) wird die Ausschoepfung, die Durchfuehrbarkeit und die Praktikabilitaet der Untersuchungsinstrumente geprueft. Es sollen zunaechst Urin-, Hausstaub- und Trinkwasserproben von ca. 500 Kindern und Jugendlichen gewonnen und analysiert werden. In den Urinproben sollen im Rahmen dieses Teilvorhabens bestimmt werden: - Chlorphenole (PCP und 4-MCP, 2,4-DCP, 2,5-DCP, 2,6-DCP, 2,3,4-TCP, 2,4,5-TCP, 2,4,6-TCP, 2,3,4,6-TeCP), - PAK-Metaboliten im Urin (1-OH-Pyr, 1-OH-Phe, 2/9-OH-Phe, 3-OH-Phe, 4-OH-Phe), - Organophosphatmetaboliten (DMP, DMTP, DMDTP, DEP, DETP; DEDTP). Die Analysen sind entsprechend gepruefter Standardmethoden durchzufuehren. Eine interne und externe Qualitaetskontrolle ist zu belegen. Eine Probenanzahl in Abweichung von der Zahl 500 wird mit 1/500 pro Probe verrechnet. Eine Mindestzahl von 400 gilt allerdings als vereinbart.
Für eine verbesserte Überwachung des Elbeeinzugsgebietes hat die Internationale Kommission zum Schutz der Elbe (IKSE) ein Vorhaben zur modellhaften Entwicklung einer Störfallbilanzierung aus Messdaten als besonders dringlich empfohlen. Als Ergebnis sollte ein immissionsorientierter Bewertungsrahmen für den 'Internationalen Warn- und Alarmplan Elbe' (IWAE) realisiert werden. Dieser Bewertungsrahmen erfordert zunächst die Entwicklung eines Systems, das störfallsignifikante Daten laufend erfasst und nach entsprechenden Kriterien Alarm auslöst. Dabei müssen die zu erfassenden Parameter im kontinuierlichen Betrieb quasi 'augenblicklich' analysiert, ausgewertet und bewertet werden. Eine Analyse aller im Elbeeinzugsgebiet möglicherweise störfallrelevanten chemischen Stoffe scheidet damit von vornherein aus. Es sind somit geeignete störfallsignifikante Parameter zu finden, Alarmkriterien zu entwickeln und abzusichern. Im Bericht zum 1. Teil des Projekts wurde ausgeführt dass statische Grenzwerte in der Mehrzahl nicht geeignet sind. 'Bedingte' Grenzwerte und 'planmäßige Voreinstellungen', die z.B. jahreszeittypische Veränderungen, gemittelte Messgrößen der vorangegangenen Woche oder Ähnliches pauschal berücksichtigen, führen ebenfalls nicht zu einer für ein Störfallalarmsystem hinreichenden Signifikanz. Grund dafür ist, dass beispielsweise natürlich auftretende plötzliche Witterungsereignisse in kurzer Zeit so erhebliche Veränderungen von Messgrößen hervorrufen können, dass dies stets zu einer Alarmauslösung bzw. - bei weniger empfindlich eingestellter Alarmschwelle - zur Nichterkennung von Störfällen führen würde. Als Ergebnis des 1. Teilvorhabens wurde deshalb auf die Notwendigkeit eines Systems mit dynamischer Anpassung der alarmrelevanten Messgrößen verwiesen, das im tschechischen Elbeeinzugsgebiet zukünftig etabliert werden sollte. Für das deutsche Elbeeinzugsgebiet sind diese Voraussetzungen für die weitere Fortführung der Arbeiten durch das Messnetz der Hamburger Umweltbehörde jedoch bereits gegeben.
Chemische und petrochemische Anlagen zeichnen sich durch extrem komplexe infrastrukturelle Einrichtungen (Rohrleitungen, Foerdereinrichtungen, Lager- und Behaeltersysteme, Anschluesse an Reaktoren und andere Aggregate) aus. Trotz vorschriftsmaessigen Betriebes kommt es, in unterschiedlichem Masse je nach Wartungszustand, Bauart und eingesetztem Material, zu diffusen Emissionen, besonders wenn Leckagen, mangelhafte Dichtungen und andere schwer identifizierbare Quellen nicht oder zu spaet erkannt werden. Emissionen aus punktfoermigen Quellen sind zwar in den letzten Jahren deutlich reduziert worden, der Immissionsbeitrag der diffusen Luftemissionen ist aber erheblich. Dadurch kommt diffusen Emissionen, z.B. im Hinblick auf ihr ozonbildendes und klimawirksames Potential sowie den Gesundheitsschutz, eine immer hoehere Bedeutung zu. Die diffusen Emissionen werden in der Regel nicht ueber zentrale Ablufteinrichtungen erfasst. Hierbei geht es vor allem um gasfoermige Emissionen organischer Stoffe (VOC), die zur Bildung troposphaerischen Ozons beitragen und als Treibhausgase wirken koennen. Durch eine Reihe von Stoffen, z.B. Mercaptane, kommt es auch zu Geruchsbelaestigungen in der Umgebung der Anlage. Auch der Abwasserpfad kann betroffen sein, wenn wassergefaehrdende Fluessigkeiten oder persistente organische Schadstoffe in die Auffangeinrichtungen tropfen und auf diesem Weg in das Abwasser gelangen. Durch geeignete Massnahmen an der Quelle koennen die Belastungen der Abwasserbehandlungsanlage und des Vorfluters gesenkt werden. In Emissionskatastern werden die diffusen Emissionen bislang wenig beruecksichtigt. Eine Quantifizierung ist aufgrund der mangelhaften Datenbasis kaum moeglich. Ziel des Forschungsprojektes soll sein: 1. Methoden zu entwickeln, mit denen a) die diffusen Emissionen fuer eine Anlage quantitativ abgeschaetzt und b) die Quellen mit ueberdurchschnittlicher Emissionsrate identifiziert werden koennen, 2. organisatorische Massnahmen zur Emissionsminderung und -vorbeugung zu entwickeln, z.B. geeignete Inspektions- und Wartungsintervalle und -routinen festzulegen, 3. beispielhaft konstruktive, technische Massnahmen zur Optimierung von Anlagenelementen mit ueberdurchschnittlicher Emissionsrate zu empfehlen (z.B. Austausch durch geeignetere Aggregate, Einsatz anderer Dichtsysteme).
In dem Vorhaben soll in der ersten Stufe der jetzige Einfluss, den Umweltanforderungen in der oeffentlichen Auftragsvergabe auf die Minimierung globaler Umwelteffekte haben, untersucht werden. Zusaetzlich sollen die potentiellen Umwelteffekte ausgelotet werden. Dieser Beitrag ist insbesondere im Kontext nationaler Aktionsprogramme der Bundesregierung (z.B. nationales Klimaschutzprogramm) zu bewerten. Nach Auslotung der moeglichen Umwelteffekte sollen in der zweiten Stufe die vorzuschlagenden Umweltkriterien einer Rechtspruefung unterzogen werden. Ausgangspunkt soll die eingehende Untersuchung der derzeitigen Rechtslage sein. Dabei sind u.a. die EG-rechtlichen Vorgaben, die verfassungsrechtlichen Gesichtspunkte und Moeglichkeiten und Grenzen des Haushalts-, des Wettbewerbs - und des internationalen Handelsrechts mit einzubeziehen. Zu untersuchen ist ferner die derzeitige Beschaffungspraxis in Bezug auf vergabefremde Kriterien. Schliesslich sollen Vorschlaege zur Fortentwicklung des rechtlichen Rahmens gemacht werden, unter Beachtung des Richtlinienentwurfs der Europaeischen Kommission zur Vergabe oeffentlicher Lieferauftraege, Dienstleistungsauftraege und Bauauftraege (KOM(2000)275) und des RL-Entwurfs zur Auftragsvergabe durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung (KOM(2000)276). Parallel zu Stufe 1 und 2 soll der EG-Rechtssetzungsprozess aktiv begleitet und Erfahrungen in ausgewaehlten Mitgliedstaaten der EU mit ausgewertet werden. Das Gutachten ist in deutscher und englischer Sprache vorzulegen. Vor Vergabe GI5 beteiligen.
Die Zielvorstellung, 'fruehere Ueberschwemmungsgebiete, die als Rueckhalteflaechen geeignet sind, so weit wie moeglich wiederherzustellen', ist im Wasserhaushaltsgesetz verankert (Paragraph 32 Abs. 2 WHG). Das Raumordnungsgesetz 1998 hat einen Grundsatz neu aufgenommen: 'Fuer den vorbeugenden Hochwasserschutz ist zu sorgen, im Binnenland vor allem durch Sicherung und Rueckgewinnung von Auen, Rueckhalteflaechen in ueberschwemmungsgefaehrdeten Bereichen' (Paragraph 2 Abs. 2 Nr.8 ROG). Das Bundesnaturschutzgesetz sagt: 'Durch Naturschutz und Landschaftspflege duerfen Flaechen, die ausschliesslich oder ueberwiegend Zwecken des Schutzes vor Ueberflutung oder Hochwasser dienen oder die in einem verbindlichen Plan fuer die genannten Zwecke ausgewiesen sind, in ihrer bestimmungsgemaessen Nutzung nicht beeintraechtigt werden' (Paragraph 38 Abs. 1 BNatSchG). In der Bauleitplanung sind die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhaeltnisse und die Sicherheit der Wohn- und Arbeitsbevoelkerung zu beruecksichtigen (Paragraph 1 Abs. 5 BauGB). Im Rahmen ihres planerischen Ermessens legt die Gemeinde durch Abwaegungsentscheidung den konkreten Stellenwert des Hochwasserschutzes fest. Diese Zielvorstellungen richten sich neben den Wasserbehoerden vor allem an die Planungstraeger und Nutzer, die die Funktionen dieser Flaechen beeinflussen koennen. Durch die umfassende Nutzung staedtebaulicher Instrumente kann den Zielvorstellungen flaechendeckend entsprochen werden. Zu den Instrumenten gehoeren u.a.: Flaechennutzungs- und Bebauungsplanung, der staedtebauliche Vertrag, der Vorhaben- und Erschliessungsplan, Gemeindesatzungen zum Bauen im Aussenbereich, Umlegung von Grundstuecken, Gemeindesatzungen zur Regelung der Erschliessung, Rueckbau und Entsiegelungsgebot, Nachrichtliche Uebernahme und Vermerke. Ziel des Vorhabens ist es, anhand von typischen Planungsfaellen die o.g. staedtebaulichen Instrumente auf die Zielvorstellung, Rueckhalteflaechen wiederzugewinnen, in ihrer Anwendbarkeit darzustellen.
Origin | Count |
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Bund | 577 |
Kommune | 1 |
Land | 5 |
Wissenschaft | 3 |
Zivilgesellschaft | 1 |
Type | Count |
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Förderprogramm | 577 |
License | Count |
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offen | 577 |
Language | Count |
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Deutsch | 575 |
Englisch | 20 |
Resource type | Count |
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Keine | 234 |
Webseite | 343 |
Topic | Count |
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Boden | 416 |
Lebewesen & Lebensräume | 436 |
Luft | 371 |
Mensch & Umwelt | 573 |
Wasser | 364 |
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