Nach Schaetzungen gelangen 50 Prozent aller Arzneimittel unveraendert in die Umwelt (Rehbinder, N+R 1981, 185 (190)). Ziel des F+E-Vorhabens ist zunaechst eine Bestandsaufnahme, welche Umweltprobleme in welchem Umfang im Zusammenhang mit Arzneimitteln bestehen, wobei ggf. nach Human-/Tierarzneimitteln und produkt-/produktionsbezogenen Belastungen zu differenzieren ist. In dem anschliessenden juristischen Vorhabensteil sind die vorhandenen Rechtsvorschriften unter besonderer Beruecksichtigung der weitgehenden Verdraengung des ChemG (vgl. Paragraph 2 Abs. 1 Nr. 2) durch das Arzneimittelgesetz (AMG), das die Beruecksichtigung von Umweltbelangen nicht vorsieht (vgl. auch die begrenzte Zweckbestimmung in Paragraph 1), darzustellen und im Hinblick auf Defizite zu analysieren. Gegebenenfalls sind Vorschlaege fuer eine oekologische Gesichtspunkte beruecksichtigende Fortentwicklung des Arzneimittelrechts und weiterer Rechtsbereiche zu machen; EG-rechtliche Vorgaben sind dabei zu beachten.
Durch giftige Chemikalien wurde die Gewaesserbiozoenose des Rheins erheblich geschaedigt. Es besteht ein wissenschaftliches Interesse, die Schaedigung und langfristige Erholung der Benthosorganismen des Rheins zu beobachten, um fuer vergleichbare Unfaelle Schadenabschaetzungen und Prognosen machen zu koennen. Dies hat auch konkrete Bedeutung fuer die Moeglichkeiten einer Wiederbesiedlung des Rhein mit Aalen und die Abschaetzung von Regressforderungen an den Verursacher. Dieses F+E-Vorhaben ist Teil eines von der Deutschen Rheinschutzkommission (DK) am 15/12/1986 verabschiedeten Messprogrammes im Zusammenhang mit dem Rheinchemieunfall 'SANDOZ', welches ganz ueberwiegend von den Laendern finanziert wird. Die erwarteten Ergebnisse sind auch von Bedeutung fuer Massnahmen des BMU im Zusammenhang mit den Paragraphen 7a und 36 WHG.
Als Fallstudie fuer das Eutrophierungspotential durch trockene und nasse Deposition von Phosphaten am Beispiel oligotropher Maarseen in Reinluftgebieten geplant. Da der Gesamtphosphateintrag ueber den Luftweg bereits regional 6 - 10 v.H. betraegt (am Fallbeispiel ca. 50 v.H.), soll nach dem Vollenweider-Modell der Spielraum, innerhalb dessen ein Eintrag von Phosphor toleriert werden kann und eine Veraenderung des Trophiegrades nicht erfolgt, ermittelt werden. Durch Aufstellung einer Phosphorbilanz zwischen stattfindender und tolerierbarer Belastung sollen Aussagen ueber die erforderliche Reduktion von Eintraegen erfolgen. Ueber die Herkunft der Phosphoranteile soll eine Hochrechnung auf bundesdeutsche Vehaeltnisse erfolgen und eine Prognostizierung zukuenftiger Belastung moeglich sein.
Sowohl die Trinkwasserverordnung (TVO) als auch das Bundesseuchengesetz bieten zur Zeit keine hinreichende Rechtsgrundlage fuer Anordnungen zum Auswechseln der Bleileitungen. Beide Rechtsgrundlagen eignen sich nicht zur Durchsetzung von 'reinen Vorsorgewerten'. Eine geeignete Rechtsgrundlage bietet allein Paragraph 9 Abs. 1 Ziff. 3 LMBG. Allerdings ist die Gesetzgebungskompetenz des Bundes im Hinblick auf Art. 74 Ziff. 19 und 20 GG zweifelhaft (gilt auch fuer die jetzige TVO). Zivilrechtlich stellt die Ueberschreitung des Grenzwerts der TVO allein noch keinen Mangel dar, den der Vermieter zu beseitigen haette. Ein Auswechseln der Rohre waere daher keine Erhaltungs-, sondern eine Verbesserungsmassnahme. Folge: Umlegung auf die Miete; Haftung des Vermieters nur, wenn im Einzelfall Fehler der Mietsache vorliegt oder Verletzung von Aufklaerungspflichten.
Bei Ausschaltung methodischer Unsicherheiten und forstpathologischer Besonderheiten ist auch fuer das Jahr 1984 eine generelle Zunahme der Waldschaeden gegenueber 1983 im Untersuchungsgebiet gegeben, die dem Bundestrend entspricht. von 1984 auf 1985 ergibt sich bei den deutlichen Schaeden fuer Fichte eine Stagnation, fuer Kiefer eine ruecklaeufige Entwicklung, insgesamt also eine leichte Verbesserung. Auch nach der witterungsguenstigen Vegetationszeit 1984 liegen aber die deutlichen Schaeden 1985 mit 37,4 Prozent noch erheblich ueber dem Wert von 1983 (28,9 Prozent). Klimatische Anomalien gegenueber dem uebrigen Bundesgebiet wurden nicht verzeichnet. Hinsichtlich der Immissionssituation ist das Untersuchungsgebiet im wesentlichen durch Ferntransport betroffen, wobei grenzueberschreitender Transport besondere Bedeutung hat. Auf eine signifikante Minderung der Emissionsraten laesst sich aus den mitgeteilten Befunden nicht schliessen. Mit forstlichen Massnahmen koennen die Waldschaeden nicht bekaempft werden; sie sind darauf beschraenkt, den Zeitraum bis zum Wirksamwerden umweltverbessernder Massnahmen ueberbruecken zu helfen.
Aufgrund der Bewertung des krebserzeugenden Potentials vieler anorganischer Faserstaeube insbesondere aus kuenstlichen Mineralfasern muessen von den Bundesoberbehoerden UBA, BGA und BAU gemeinsam Sachverstaendigenanhoerungen zu KMF und zu moeglichen Alternativen veranstaltet werden. Diese Anhoerungen sollen beginnend im Dezember 1993 mit der Anhoerung zur krebserzeugenden Wirkung und Gesundheitsrisiken von KMF sowie Anfang 1994 zu technischen Massnahmen und zu alternativen Stoffen und Produkten durchgefuehrt werden. Ziel des Vorhabens ist es, auf der Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse eine umfassende Bewertung der Problematik von kuenstlichen Mineralfasern zu erarbeiten. Auch sind alternative Stoffe und Produkte in Abhaengigkeit vom Einsatzbereich unter toxikologischen und oekologischen Gesichtspunkten zu untersuchen. Ferner sollen Vorschlaege fuer den Einsatz von Alternativwerkstoffen gemacht werden.
Im Rahmen des Vorhabens sollen Inhalte fuer einen technischen Annex fuer ein moegliches Protokoll fuer Treibhausgase im Rahmen der Klimarahmenkonvention erarbeitet werden. Der Annex soll dabei den wichtigsten Bereich Energie und CO2-Emissionen umfassen und Massnahmen wie Instrumente zum Inhalt haben. Anhand von Kriterien wie verfuegbaren technischen Moeglichkeiten und dabei ausschoepfbaren Potentialen fuer die Minderung der CO2-Emissionen, Akzeptanz- und Hemmnisgesichtspunkten (insbesondere im internationalen Kontext), Kosten-Nutzen-Relationen sollen protokollgeeignete Massnahmen bzw Instrumente identifiziert werden.
Nach der Verabschiedung der EG-Richtlinie zur UVP im Juni 1985 sind alle Mitgliedslaender der EG gehalten, diese Richtlinie innerhalb von drei Jahren in das nationale Recht umzusetzen. Das F+E-Vorhaben soll - ausgehend von einer Bestandsaufnahme der gegenwaertigen Umsetzungsbemuehungen - die rechtlichen und administrativen Schwierigkeiten bei der Einbindung der Richtlinie in die verschiedenen nationalen Rechtskodices sowie die unterschiedlichen Verfahren der Fachplanung usw. untersuchen und fuer die Bundesrepublik Deutschland Abhilfemassnahmen vorschlagen. Das Forschungsvorhaben steht im Zusammenhang mit dem fuer 1987 geplanten internationalen Symposium zur UVP.
Entscheidungen und Massnahmen im Rahmen des Bundesverkehrswegeplans sind mit erheblichen Wirkungen auf die Umwelt verbunden. Ueber Einzeluntersuchungen hinaus bedarf es einer systematischen Evaluierung dieses Instrumentes. Ziel des F+E-Vorhabens ist es, anhand von Fallstudien (durchgefuehrten Verkehrsprojekten) u.a. aufzuzeigen, - welchen Beitrag die Ziele und Vorgaben des BVWP zur Vermeidung und Verminderung von Umweltbeeintraechtigungen lieferten, - im welchem Masse die umweltorientierten Ziele des BVWP umgesetzt wurden, - inwieweit die vorausgesagten Umweltvertraeglichkeiten und -risiken mit der Realitaet uebereinstimmen. Die Untersuchung soll sowohl Projekte des Strassen- als auch des Eisenbahnverkehrs umfassen. Neben direkten oekologischen Wirkungen sollen raumstrukturelle Umweltwirkungen Beruecksichtigung finden. Aus den Ergebnissen des Vorhabens sollen Hinweise zur Weiterentwicklung von Methoden und Verfahren der BVWP gewonnen werden.
Die Stoffe des Europaeischen Altstoffinventars werden in die Datenbank Vollzug ChemG integriert. Ein wesentlicher Bestandteil der Stoffidentitaet in der Datenbank ist die chemische Struktur. Im F+E-Vorhaben sollen aus den systematischen Stoffnamen die datenbanktechnisch verarbeitbaren graphischen chemischen Strukturen umgesetzt werden. Die Strukturen sollen ueber eine Standardschnittstelle in die Datenbank uebernommen werden. Es soll ein fachliches Konzept zur Umsetzung Stoffname - Struktur entwickelt werden. Da die chemische Struktur Hauptbestandteil des Identkonzeptes der Datenbank sein wird, kann auf sie nicht verzichtet werden.
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