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Erarbeitung von Grundlagen fuer den Vollzug der Rechtsverordnung nach Paragraph 5(2) BImSchG

Im Hinblick auf eine verstaerkte Emissionsminderung durch Abwaermenutzung entsprechend Paragraph 5 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 4 (neu) BImSchG ist fuer Anlagen der 4. BImSchV, bei denen in erheblichem Umfang Abwaerme abfaellt, - als Hilfestellung fuer Genehmigungsbehoerden und Betreiber - ein Handbuch fuer die industrielle Abwaermenutzung zu erstellen. Die in Betracht kommenden Anlagen sind zu ermitteln. Fuer die ausgewaehlten Anlagen sind darzustellen: a) Abwaermestroeme, insbesondere nach Menge, Temperatur und zeitlichem Verlauf - b) verfuegbare und in Entwicklung befindliche Technologien zu ihrer Nutzung - c) Wirtschaftlichkeitsaspekte - d) Abwaermenutzungs-, Energieeinsparungs- und Emissionsminderungspotentiale in Abhaengigkeit von den zugrundegelegten Wirtschaftlichkeitskriterien.

Ermittlungen zum Stand der Technik und Laermminderung bei Standortschiessanlagen

Die an zwei Schiessanlagen (Stammham und Muenster-Coerde) mit drei Waffentypen (G3, MG und Pistole) ermittelten Schiessgeraeusche wurden im Emissionsbereich in Uebereinstimmung mit theoretischen Modellen (nichtlineare Effekte) und praktischen Erfahrungswerten (Schallpegel L tief AFmax) gefunden. Im Ausbreitungsweg wirksame Abschirmungen an Hindernissen und Reflexionen an Schiessblenden sind in einfachen Faellen durch lineare Theorien beschreibbar, vorzugsweise aber messtechnisch zu erfassen. In der Nachbarschaft haengt die Geraeuschimmission wesentlich von den Witterungsbedingungen ab. Die Analyse einer Vielzahl von Einzelheiten zur Messtechnik, zur Abschirmung und zur Statistik der Messergebnisse dient als Grundlage fuer die anstehende Planung, Bewertung und Nachmessung von Schallschutzmassnahmen.

Kriterien fuer schaedliche Umwelteinwirkungen durch Laerm - Gehoergefaehrdung durch Tieffluglaerm

Der Interdisziplinaere Arbeitskreis fuer Laermwirkungsfragen wurde im Vollzug des Aktionsprogramms Laermbekaempfung des Bundesministers des Innern 1978 eingerichtet. Seine wichtigste Aufgabe besteht darin, interdisziplinaer getragene Aussagen ueber die Bedingungen zu machen, unter denen Gefahren, erhebliche Nachteile und erhebliche Belaestigungen durch Laerm zu befuerchten sind. In diesem Vorhaben wird eine Literatur-Studie ueber Gehoergefaehrdung bei Tieffluglaerm durchgefuehrt.

Wild als Indikatorspezies fuer die Umweltprobenbank

In Grossregionen unterschiedlicher forst- und landwirtschaftlicher Nutzung werden Rehwild als Proben fuer die Untersuchung auf Schwermetalle und chlorierte Kohlenwasserstoffe in Leber und Niere gewonnen. Das Probenmaterial wird nach einem genauen Stichprobenplan gezogen, um repraesentative Aussagen zu ermoeglichen. Damit kann die Streuung der Ergebnisse eingeengt und eine Zuordnung des Belastungsniveaus zu einem Raum ermoeglicht werden. Ziel ist es, durch detaillierte Datenauswertung langfristige Trends der Umweltbelastung unterschiedlicher Biotope festzustellen und die Eignung von Wildproben fuer eine Umweltprobenbank zu ermitteln.

Operationalisierung der Bodenfunktionen als Bilanzgroessen des Bodenschutzes am Beispiel eines ausgewaehlten Raumes

Die Bodenfunktionen sind als Schutzobjekte in der Bodenschutzkonzeption der Bundesregierung und im Landwirtschaftsgutachten des Sachverstaendigenrates zunaechst nur allgemein und abstrakt beschrieben worden. Sie sind eng miteinander verflochten und unterschiedlich empfindlich gegenueber Belastungen. Daher liefern sie noch keinen Bezugspunkt fuer Begriffe wie Bodenguete und - qualitaet. Operationalisierte Bilanzgroessen, die Zustandsaenderungen des Bodens aufzeigen, liegen bisher nur fuer spezielle Bodenmerkmale vor. Es ist daher ein Konzept zur Darstellung der Bodenfunktionen erarbeitet worden, das diese und insbesondere die Regelfunktionen als Bilanzgroessen operationalisiert und eine Aussage ueber Menge, Guete, raeumliche Verteilung der Boeden sowie deren zeitliche Veraenderung erlaubt. Die Anwendbarkeit ist an geeigneten Beispielen unterschiedlicher Massstaebe dargelegt worden.

Stand der Technik der Abwasserbehandlung bei Kaltwalzwerken und Drahtzieherein in der Bundesrepublik Deutschland

Im Zusammenhang mit der Fortschreibung der Mindestanforderungen an das Einleiten von Abwasser (Paragraph 7a WHG) nach dem Stand der Technik (SdT) sind im Bereich der Kaltwalzwerke und Drahtzieherein (zirka 3700 Betriebe, ueberwiegend Indirekteinleiter) die derzeitige Produktionstechnik und Anlagenstruktur und die Abwasserrreinigungstechnik darzustellen und zu bewerten. Fuer Emulsionsspaltanlagen, sowie fuer Entgiftungs- und Neutralisationsanlagen, d.h. fuer die ueberwiegend angewandte Abwasserreinigungstechnik ist der Stand der Technik abzuleiten.

Reihung gewaesserrelevanter, gefaehrlicher Stoffe nach Prioritaeten, aufgrund ihrer Exposition und Wirkung fuer 1994/95, Anwendung eines Auswahlschemas zur Identifizerung gewaesserrelevanter, gefaehrlicher Stoffe

Im Anschluss an das vom Antragsteller fuer den BMU und das Umweltbundesamt entwickelte Auswahlschema zur Identifzierung gewaesserrelevanter, gefaehrlicher Stoffe soll im Rahmen dieses Vorhabens das Auswahlschema mit vorhandenen Monitoring-Daten gekoppelt werden. In Gewaessern nachweisbare relevante Einzelstoffe werden in einer Liste zusammengefasst, nach ihrem Wassergefaehrdungspotential gereiht und entsprechend ihrer Herkunft geeigneten Minderungsmassnahmen zugeordnet. Ergebnis ist eine Liste prioritaerer Stoffe fuer den Gewaesserbereich.

Massnahmenkonzept Immissionsminderung Muenchen

Am Beispiel der Stadt Muenchen soll ein Massnahmenkonzept zur Reduzierung der KFZ-bedingten Schadstoffimmissionen erarbeitet werden. Grundlage des Konzepts ist der Par. 40II BImSchG. Im Rahmen des Vorhabens sind vor allem praktische Anleitungen zu entwickeln fuer die Auswahl geeigneter Massnahmen und fuer ihre Umsetzung im gegebenen gesetzlichen Rahmen und der gegebenen Verwaltungsstruktur. Fuer den Vollzug soll ein Konzept fuer die Oeffentlichkeitsarbeit erstellt werden.

Verminderung der Schwermetallkontamination aus Wasserversorgungsleitungen - Teilvorhaben II: Rechtliche Aspekte der Verhinderung oder Beseitigung gefaehrlicher Materialien insbesondere in der Hausinstallation

Sowohl die Trinkwasserverordnung (TVO) als auch das Bundesseuchengesetz bieten zur Zeit keine hinreichende Rechtsgrundlage fuer Anordnungen zum Auswechseln der Bleileitungen. Beide Rechtsgrundlagen eignen sich nicht zur Durchsetzung von 'reinen Vorsorgewerten'. Eine geeignete Rechtsgrundlage bietet allein Paragraph 9 Abs. 1 Ziff. 3 LMBG. Allerdings ist die Gesetzgebungskompetenz des Bundes im Hinblick auf Art. 74 Ziff. 19 und 20 GG zweifelhaft (gilt auch fuer die jetzige TVO). Zivilrechtlich stellt die Ueberschreitung des Grenzwerts der TVO allein noch keinen Mangel dar, den der Vermieter zu beseitigen haette. Ein Auswechseln der Rohre waere daher keine Erhaltungs-, sondern eine Verbesserungsmassnahme. Folge: Umlegung auf die Miete; Haftung des Vermieters nur, wenn im Einzelfall Fehler der Mietsache vorliegt oder Verletzung von Aufklaerungspflichten.

Einrichtung je einer Messtelle und Durchfuehrung von Untersuchungen zur Feststellung des Schadstoffeintrags in die Nord- und Ostsee aus der Atmosphaere

Zur Untersuchung des Schadstoffeintrages in die Nord- und Ostsee soll eine Messstelle in Daen. Nienhof (20 km noerdl. Kiel) aufgebaut und die UBA-Messstelle Westerland ausgebaut werden. Untersucht werden soll der Eintrag mit dem Niederschlag; als Komponenten sind vorgesehen die Hauptionenbestandteile H+, NH+4, Na+, K+, Mg2+, Ca2+, SO2-4, NO-3, Cl-, die Schwermetalle Pb, Cd, Cu, Zn, As, Cr, Ni (graue Liste der Parcom), organische Mikrovereinigungen wie PCB, Pestzide und Quecksilber in seinen verschiedenen Bindungsformen. Die Arbeiten an der Analysetechnik fuer organische Verbindungen sollen an der Universitaet Kiel, die an der Hg-Analytik an der Messstelle Westerland durchgefuehrt werden.

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