Im Zusammenhang mit dem Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Aenderung des Abfallbeseitigungsgesetzes (BT Drucks, 10/849) und den Beratungen ueber eine Richtlinie der Kommission ueber grenzueberschreitende Abfallbeseitigung ist streitig, ob die nationalen Regelungen mit EG-Recht vereinbar sind. Das Gutachten soll am Beispiel des Abfallrechts untersuchen: - Abfallbegriff und Freiheit des Warenverkehrs/Dienstleistungsfr., - Bedeutung von Art. 36 EWG-Vertrag fuer nationale umweltfreundliche Regelungen wie Anschluss- und Benutzungszwang, Export-, Import- und Transitrestriktionen. Die Rechtsprechnung des EUGH ist in die Untersuchung einzubeziehen. Die Untersuchungsergebnisse sollen allgemein fuer umweltrechtliche Fragestellungen dargestellt werden.
Sowohl die Trinkwasserverordnung (TVO) als auch das Bundesseuchengesetz bieten zur Zeit keine hinreichende Rechtsgrundlage fuer Anordnungen zum Auswechseln der Bleileitungen. Beide Rechtsgrundlagen eignen sich nicht zur Durchsetzung von 'reinen Vorsorgewerten'. Eine geeignete Rechtsgrundlage bietet allein Paragraph 9 Abs. 1 Ziff. 3 LMBG. Allerdings ist die Gesetzgebungskompetenz des Bundes im Hinblick auf Art. 74 Ziff. 19 und 20 GG zweifelhaft (gilt auch fuer die jetzige TVO). Zivilrechtlich stellt die Ueberschreitung des Grenzwerts der TVO allein noch keinen Mangel dar, den der Vermieter zu beseitigen haette. Ein Auswechseln der Rohre waere daher keine Erhaltungs-, sondern eine Verbesserungsmassnahme. Folge: Umlegung auf die Miete; Haftung des Vermieters nur, wenn im Einzelfall Fehler der Mietsache vorliegt oder Verletzung von Aufklaerungspflichten.
In dem Gutachten zum 'EU-UZ fuer Moebel' sollen die wesentlichen umweltrelevanten Aspekte, die im Bereich der Moebelindustrie auftreten, dokumentiert werden. Dabei soll, differenziert nach Funktionalitaeten und Werkstoffen, der gesamte Lebensweg eines Moebelstuecks/Werkstoffs von der Rohstoffgewinnung bis zur Entsorgung erfasst werden. Anschliessend soll eine Empfehlung abgegeben werden, fuer welche Moebel oder fuer welchen Werkstoff ein EU-UZ ggf. sinnvoll erscheint.
Die TA Luft enthaelt in Nr. 3.1.7. Abs. 7 ein generelles Minimierungsgebot hinsichtlich der Emissionen an besonders persistenten und toxischen Stoffen, wie z.B.polychlorierte Biphenylen, Dioxinen oder Furanen. Die Emissionen dieser Stoffe aus bestimmten Quellen sind bei Abfallverbrennungsanlagen umfassend untersucht, bei denen wirksame Minderungsmassnahmen getroffen werden. Insbesondere sind fuer diese Anlagen in der 17. BImSchV die Emissionen an Dioxinen und Furanen auf 0,1 ng TE/m3 begrenzt. Aus einer Reihe stichprobenartiger Untersuchungen an anderen thermischen Prozessen,wie z.B. Aluminiumumschmelzanlagen, Elektrolichtbogenoefen ist bekannt, dass auch hier nicht unerhebliche Dioxin-/Furanemissionen entstehen koennen. Der vorliegende Kenntnisstand in den einzelnen Bereichen ist sehr unterschiedlich. In der Regel wurden nur im Reingas Messungen durchgefuehrt, die, aufgrund fehlender Bezuege zu den betrieblichen Randbedingungen, nur bedingt verwertet werden koennen. Besonders im Aluminiumumschmelzbereich liegen Emissionsmessungen vor und es werden verschiedene primaere und sekundaere Minderungsmassnahmen erprobt. Da von den meisten Aluminiumumschmelzwerken die Anforderungen der TA Luft erfuellt werden und zusaetzliche Massnahmen zur Dioxin-/Furanminderung eine erhebliche Belastung fuer die Betreiber darstellen, sollen im Rahmen des Vorhabens kostenguenstige Loesungen fuer den nachtraeglichen Einbau dioxin-/furanmindernder Einrichtungen bei bestehenden Anlagen entwickelt und erprobt werden.
Der Stofffluss von der Schmierstoffanwendung bis zur Altoelentsorgung und -verwertung soll fuer die Bundesrepublik Deutschland im Zeitraum 1992 und 1993 erfasst werden, um auf dieser Basis Vorschlaege fuer Massnahmen zur Reduzierung der Umweltbelastung durch Schmierstoffe zu entwickeln. Der Abschlussbericht vom August 1996, Berichtsnummer UBA-FB 97-034, wurde im Juni 1997 in der Reihe Texte des Umweltbundesamtes unter der Nummer 16/97 veroeffentlicht.
Die Auffassung, dass bereits auf der Ebene der Bauleitplanung fuer die spaetere Realisierung von Ausgleichs- und Ersatzanspruechen gemaess Paragraph 8 BNatSchG zu treffen ist, ist heute rechtlich unumstritten. Noch nicht geklaert wurde aber die Frage, wie diesem Anspruch in der Planungspraxis am besten Rechnung zu tragen ist. Im Rahmen des F+E Vorhabens soll untersucht werden, welche verschiedenen Handlungsansaetze es hierfuer in den alten Laendern bereits gibt und inwieweit diese dem inhaltlichen Anspruch der Eingriffsregelung, aber auch dem Anspruch nach Praktikabilitaet gerecht werden. Die Untersuchung soll der Ableitung von Verbesserungsvorschlaegen dienen, die insbesondere auch in den neuen Laendern angesichts des akuten Handlungsbedarfs fuer die Neuausweisung von Wohnbau- und Gewerbeflaechen handhabbar sind.
Ermittlung des Vorkommens und der Herkunft organischer Umweltchemikalien (insbes. PSM) in den Sedimenten und im Wasser der Elbe; Teilvorhaben des Forschungsprogramms 'Schadstoffbelastung der Elbe' der IKSE. Die Elbe diente und dient als Vorfluter fuer viele Einleitungen. Sie enthaelt deshalb eine nicht naeher bezifferbare Vielzahl von Einzelstoffen, deren Art und Konzentration in den verschieden Kompartimenten (Wasser, Schwebstoffe, Sedimente) nicht ausreichend bekannt sind. Ein sehr schwerwiegendes Problem fuer den Guetezustand der Elbe stellen derzeit anthropogene und xenobiotische Einzelstoffe dar, da sie sowohl die Nutzung der Elbe fuer die Trinkwassergewinnung erheblich beeintraechtigen als auch in oekologischer und oekotoxikologischer Hinsicht zu schweren Schaeden an der Biozoenose gefuehrt haben und immer noch fuehren. Um zukuenftig die Bekaempfung der Verunreingung der Elbe wirksamer gestalten zu koennen, sind zunaechst umfangreiche Bestandsaufnahmen ueber die Belastung der Elbe mit Schadstoffen im Wasser, Schwebstoff und Sediment unerlaesslich. Aufbauend auf den Ergebnissen dieser Bestandsaufnahmen koennen dann langfristige Mess- und Untersuchungsprogramme an der Elbe eingerichtet werden, um die Veraenderungen der Gewaesserqualitaet laufend kontrollieren und dokumentieren zu koennen und gezielt Vermeidungs- und Minimierungsstrategien zu entwickeln.
Die sachgerechte Auseinandersetzung mit den Belangen des Gewaesserschutzes beim Transport wassergefaehrdender Stoffe setzt die relevanten Daten voraus. Bisher stehen jedoch nur absolute Unfallzahlen ohne Bezugsgroesse fuer die Auswertung zur Verfuegung, die keine Rueckschluesse auf Gefahrenschwerpunkte und Unfallwahrscheinlichkeiten bzw. eine qualitativ/quantitative Bewertung des Gefaehrdungspotentials gestatten. Ziel ist es, ein Verfahren fuer die Schaetzung des verkehrstraegerspezifischen Transportaufkommens wassergefaehrdender Stoffe zu entwickeln, das auch die laufende Aktualisierung der Daten ermoeglicht. Durch Verknuepfung mit bereits vorliegenden Daten wird die Grundlage fuer zukuenftige Konzepte fuer die Umsetzung der mit dem BMU abgestimmten Sicherheitsphilosophie zum Umgang mit wassergefaehrdenden Stoffen geschaffen.
Aus den Erfahrungen mit der Bewertung von Grundwasserbeschaffenheitsdaten sollen in Baden-Wuerttemberg neben den lokalen Ueberwachungsmessstellen langfristig zu betreibende Intensivuntersuchungsgebiete eingerichtet werden. Die Auswahl und der Betrieb eines solchen Testgebietes wurde in diesem Vorhaben beispielhaft erprobt. Das ausgewaehlte Gebiet bei Karlsruhe wurde ueber einen Zeitraum von ca 4 Jahren intensiv untersucht. Alle verfuegbaren Daten ueber die Beschaffenheit des Untergrundes und die verschiedenen Arten der Landnutzung (Landwirtschaft, Deponien, Strassen und Siedlungen usw) wurden zusammengestellt. Unter Verwendung einer verbesserten Probenahme- (multi-level) und Analysetechnik (ICP) wurden zahlreiche Grund- und Oberflaechenwasserproben untersucht. Der Einsatz eines neu entwickelten Stroemungsmessgeraetes ermoeglichte es, den Einfluss kleiner Vertikalstroemungen auf die Analysenergebnisse zu ermitteln. Durch entsprechende Gestaltung der Probenahme konnten diese Stoerungen weitgehend eliminiert werden. Mit Hilfe verschiedener Modellrechnungen war es moeglich, die Einzugsgebiete der einzelnen Messstellen abzugrenzen, um sinnvolle Beziehungen zwischen der Landnutzung und der Grundwasserbeschaffenheit ableiten zu koennen. Aus den Grundwasseranalysen wurden Werte fuer die Hintergrundbeschaffenheit und charakteristische Wertebereiche fuer vier Belastungstypen abgeleitet. Mit Hilfe einer Modellierung von Transport- und Reaktionsprozessen wurde der Anteil verschiedener Quellen an den Cl-, SO4- und NO3-Gehalten des Grundwassers bestimmt und der Abbau von Nitrat quantifiziert.
In einem bereits standardisierten Pflanzenzellkultursystem von einkeimblaettrigen und zweikeimblaettrigen (Weizen und Soja) Pflanzen sollen etwa 20 Pflanzenschutzmittel auf ihre Metabolisierbarkeit getestet werden. Es soll eine Werteskala aufgestellt werden, die eine vergleichende Beurteilung dieser Metabolisierbarkeit gestattet.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 521 |
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| Wissenschaft | 119 |
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| Förderprogramm | 521 |
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| Boden | 307 |
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