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Daten und Moeglichkeiten zur CKW-Entsorgung an Land

In Konkretisierung der Vereinbarungen der zweiten JNK wird im 10-Punkte-Programm des BMU zum Schutz der Nord- und Ostsee ausgefuehrt, dass die Seeverbrennung von Abfaellen bereits 1989 auf 20 000 bis 25 000 Tonnen verringert (60 Prozent) und Ende 1994 voellig eingestellt werden soll. Der Bund wird zur Erreichung dieser Ziele unverzueglich in einem Arbeitskreis fuer alle Beteiligten einen konkreten Handlungsrahmen und gezielte Massnahmen zur termingerechten Umsetzung festlegen. Hierzu wird eine aktuelle Stoffsammlung ueber Art und Herkunft der Abfaelle, das Recyclingpotential und die Substitutionsmoeglichkeiten von CKW-Losemitteln benoetigt, um daraus Entsorgungsszenarien abzuleiten. Die Ergebnisse des Vorhabens dienen auch zur Vorbereitung rechtlicher Massnahmen, beispielsweis eim Vollzug des HSEG (UBA-Zustaendigkeit) und im AbfG (RVO nach Paragraph 14).

Erstellung des Handbuchs: 'Stoffdaten zur Stoerfall-Verordnung 1988' Untertitel: Erweiterung und Ergaenzung des Handbuchs 'Stoffdaten zur Stoerfall-Verordnung' nach Inkrafttreten der novellierten 12. BImSchV

Die 1983 erschienene 1. Auflage des Handbuchs 'Stoffdaten zur Stoerfall-Verordnung' hat bei dem vorgesehenen Benutzerkreis guten Anklang gefunden. Die Novellierung der Stoerfall-Verordnung - mit Wirkung vom 01.09.88 - macht eine 2. Auflage dieses Handbuchs erforderlich. So soll das Handbuch 'Stoffdaten zur Stoerfall-Verordnung 1988' 1. erweitert werden durch Aufnahme derjenigen Stoffe, die in Anhang II der Verordnung neu aufgenommen wurden (319 statt 145 Stoffnennungen), einschliesslich der Kriterien, die zur Aufnahme in die Stoffliste gefuehrt haben; 2. ergaenzt werden durch Ueberarbeitung der bisherigen Leerfelder und Register durch Aufnahme neuer Verordnungen und Vorschriften; 3. eingegeben werden in die Datenbank INFUCHS in der Weise, dass alle gespeicherten Informationen zu einem Stoff einzeln abrufbar sind und auf Anfrage als Ausdruck verschickt werden koennen.

Rechtliche Ausgestaltung von Grenzwerten fuer Abwassereinleitungen unter ordnungsrechtlichen, abgaberechtlichen und strafrechtlichen Gesichtspunkten

Das Vorhaben soll einer einheitlichen Weiterentwicklung des Wasserrechts unter Beruecksichtigung der Aenderungsgesetze zum WHG und AbwAG dienen. Ausgangspunkt fuer das Vorhaben sollen die Grenzwerte sein, die als Ueberwachungswerte in den allgemeinen Verwaltungsvorschriften nach Paragraph 7 a Abs. 1 Satz 3 WHG un in Paragraph 4 Abs. 1 Satz 2 der Novelle zum AbwAG (BT-DRS. 10/5533) enthalten sind und deren Konkretisierung beim Vollzug des ordnungsrechtlichen Wasserrechts durch die Laender erfolgt. Als Schwerpunkt des Vorhabens ist die Verzahnung zwischen Ordnungs-, Abgabe- und Strafrecht zu untersuchen, die aus eingangs genannten Gruenden naeherer Klaerung bedarf.

Durchfuehrung von Literaturrecherchen, Auswertung und Aufbereitung der Literatur und Ueberpruefung von Daten zu prioritaeren Altstoffen

Die zu prioritaeren Altstoffen (BUA-Stofffe und sonstige prioritaere Stoffe) vorliegenden bzw. in den BUA-Berichten aufgefuehrten Daten sind auf Vollstaendigkeit und Bonitaet zu pruefen. Hierzu ist die Durchfuehrung von Literaturrecherchen einschliesslich deren Auswertung zu den Bereichen Oekotoxikologie, Eintrag, Vorkommen und Verteilung in der Umwelt erforderlich (Teilvorhaben 01). Die in den BUA-Stoffberichtsentwuerfen enthaltenen Daten zu den genannten Bereichen sind einer kritischen Pruefung zu unterziehen. Weiterhin muss die zu BUA-Stoffen gelieferte bzw. bereits gesammelte Literatur aufbereitet und ausgewertet werden (Teilvorhaben 02).

Durchfuehrung von Literaturrecherchen, Auswertung und Aufbereitung der Literatur und Ueberpruefung von Daten zu prioritaeren Altstoffen

Die zu prioritaeren Altstoffen (BUA-Stoffe und sonstige prioritaere Stoffe) vorliegenden bzw. in den BUA-Berichten ausgefuehrten Daten sind auf Vollstaendigkeit und Bonitaet zu pruefen: Hierzu ist die Durchfuehrung von Literaturrecherchen einschliesslich deren Auswertung zu den Bereichen Oekotoxikologie, Eintrag, Vorkommen und Verteilung in der Umwelt erforderlich (Teilvorhaben 01). Die in den BUA-Stoffberichtsentwuerfen enthaltenen Daten zu den genannten Bereichen sind einer kritischen Pruefung zu unterziehen. Weiterhin muss die zu BUA-Stoffen gelieferte bzw. bereits gesammelte Literatur aufbereitet und ausgewertet werden (Teilvorhaben 02).

Repraesentative weltweite Umfrage zum Umweltbewusstsein durch UNEP; hier: nationaler Beitrag

Der 14. UNEP-Verwaltungsrat hat beschlossen, 1988 einen Umweltbericht zum Thema 'The Public and the Environment' zu erstellen. Zum Stand des Umweltbewusstseins fehlt es weltweit an praezisen, international vergleichbaren Daten und Informationen. Die erforderlichen Daten sollen in einer repraesentativen Meinungsumfrage, die in 21 Staaten durchgefuehrt wird, gesammelt werden. Die Gesamtkosten werden sich auf ca. 1 Mio. US-Dollar belaufen. Zu den ausgesuchten Staaten gehoert D. Der BMZ gewaehrt finanzielle Unterstuetzung fuer die Umfrage in Entwicklungslaendern. Herr Minister hat das Projekt gebilligt und die Uebernahme der Kosten fuer die nationale Umfrage zugesagt. Die Umfrage in der Bundesrepublik Deutschland wird bewertet und fliesst in den von UNEP zu erarbeitenden Umweltbericht ein. Im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Umweltschutzes hat der BMU ein besonderes Interesse an dieser Erhebung und dem Umweltbericht. Dieser Bericht wird Anhaltspunkte geben, wo Schwerpunkte in den laufenden Bemuehungen um die Verbesserung des Umweltbewussseins gesetzt werden muessen. Dies betrifft sowohl Zusammenarbeit innerhalb der EG, OECD, NATO als auch insbesondere mit den Entwicklungslaendern. Nachhaltige Erfolge, wie z.B. im Schutz der Atmosphaere, der Meere, der Ressoucen etc. werden ohne eine erhebliche Verbesserung des Umweltbewusstseins weltweit kaum moeglich sein.

Marktanalysen fuer ausgewaehlte Sekundaerrohstoffe unter Beruecksichtigung abfallrechtlicher Regelungen

Die Rohstoffmaerkte fuer Tief- und Strassenbauprodukte, Gips, Metalle und Kunststoffe muessen, durch abfallrechtliche Regelungen bedingt, ggf. zusaetzlich Sekundaerrohstoffe aufnehmen. Primaer- und Sekundaerangebot wurden nach Quellen untersucht; dem Gesamtangebot wurde eine Verbrauchsanalyse gegenuebergestellt. Vor dem Hintergrund des insgesamt verfuegbaren Recyclingpotentials auf den einzelnen Maerkten wurden oekonomische Aspekte der Verwertung einschliesslich der Kostenentwicklung analysiert. Die grossen regionalen Unterschiede in der Struktur des einzelnen Maerkte wurden herausgearbeitet. Abschliessend wurden die diesbezuegliche Entwicklung in der DDR sowie Recyclingaktivitaeten im Ausland dargestellt.

Entwicklung eines abgestuften Verfahrens zur Bewertung der Umweltgefaehrdung durch Pflanzenschutzmittel unter Verwendung repraesentativer Szenarien

Gemaess Paragraph 15 Abs. 2 Ziffer 2 PflSchG hat das UBA die von den Herstellern vorgelegten Unterlagen hinsichtlich moeglicher Schaeden durch Belastung des Wassers und der Luft sowie durch Abfaelle des Pflanzenschutzmittels zu beurteilen. Zur effizienten Ausnutzung vorhandener Kapazitaeten ist es sinnvoll, das entsprechende Bewertungsverfahren stufenweise aufzubauen. Hierdurch lassen sich zum einen die Anforderungen an Pruefungen substanzspezifisch (Anwendungsmuster, Aufwandsmenge, toxikologische/oekotoxikologische Eigenschaften) staffeln, zum anderen die Beurteilungen schaedlicher Umweltauswirkungen auf die gefaehrdeten Umweltbereiche konzentrieren. Aufgabe dieses Forschungsvorhabens wird es daher sein, Methoden fuer die einzelnen Stufen eines aufeinander abgestimmten und aufbauenden dreistufigen Systems zu entwickeln, das zunaechst ohne Freilandversuche auskommt.

Bauartzulassung von Amalgamabscheidern in Zahnarztpraxen - Entwicklung der Testsubstanz

Fuer Abwasser aus dem Bereich der Zahnarztpraxen ist eine allgemeine Verwaltungsvorschrift (VwV) nach Paragraph 7a Wasserhaushaltsgesetz in Vorbereitung. Die wichtigste Anforderung der VwV ist der geforderte Einbau eines Amalgamabscheiders mit einem bestimmten Abscheidewirkungsgrad. Abscheidegeraete, die diesen Wirkungsgrad erreichen, sollen vom Institut fuer Bautechnik ein Pruefzeichen bekommen. Hierzu ist die Erarbeitung einer Bauartzulassungsrichtlinie fuer Amalgamabscheider notwendig. Das Vorhaben soll die Grundlagen fuer die Bauartzulassung, insbesondere einer Testmethode fuer Abscheider, bereitstellen.

Die Wirkung von Pestiziden auf die Mesofauna und den CO2-Gasaustausch eines terrestrischen Modelloekosystems

In Weiterentwicklung und unter Zusammenfuehrung der Forschungsansaetze aus den FE 10603051/01 und 10603069 sollen mit dem entwickelten Modelloekosystem des Auftragnehmers zusaetzliche biotische (Encytraeen-Entwicklung) und abiotische (Gasaustausch) Parameter erfasst werden. Die Ergebnisse werden Toxizitaetstests mit Encytraeen (Borstenwuermer) im Labor gegenuebergestellt. Ziel ist die Integration unterschiedlicher, fuer eine Bewertung von Stoffen geeigneter Testparameter, um eine bessere Einschaetzung oekosystemarer Prozesse unter Schadstoffeinwirkung zu erhalten.

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