Die Quecksilbergehalte in Seehunden sind sehr hoch. Sie kommen durch die Akkumulation der anthropogen durch die Fluesse in die Meere eingetragenen Quecksilbersalze zustande. Die Akkumulation erfolgt durch die Algen, Kleintiere und Fische. Seehunde als Endglieder dieser Nahrungskette haben deshalb sehr hohe Gehalte an Quecksilber. Mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit liegt das Hg bevorzugt als Methylquecksilber vor. Ueber dessen Toxizitaet und biologische Auswirkungen sind einige Tatsachen bekannt. Unbekannt ist jedoch, ob das Quecksilber auf das Seehundsterben einen Einfluss hat. Denkbar waere, dass das Quecksilber durch einen Krankheitsprozess aus den Speichern, in denen es toxisch wenig wirksam ist, mobilisiert wird und den Ablauf der Krankheit negativ beeinflusst oder die Widerstandskraft der Tiere beeintraechtigt. Es ist deshalb zunaechst von Interesse, welche Gehalte von Gesamtquecksilber in einer genuegend grossen Anzahl von Tieren sich in den verschiedenen Organen findet und ob in erkrankten Tieren eine Verschiebung der Gehalte von Speicherorganen (Leber, Niere) zum Nervensystem hin erfolgt. Weiterhin ist die Bindungsform und die Mobilitaet des Quecksilbers von Interesse.
Bedingt durch die Konstruktion dieses Strassenbelages erfolgt eine Einspuelung von Strassenverunreinigungen in die Deckschicht (Abriebe, Oel- und Tropfverluste u.a.). Es ergibt sich daraus eine laengere Kontaktzeit mit dem Regenwasser. Fuer den Zeitraum des Winterdienstes auch eine laengere Kontaktzeit mit einer erheblich hoeheren Salzkonzentration. Das hat zur Folge, dass Mineraloele, Schwermetalle, polycyclische Aromate, Schwefelverbindungen u.a. geloest werden und ins Gewaesser gelangen. Diese Belastungen sind zu ermitteln, dabei muessen die aus dem Lufttransport stammenden Verunreinigungen gesondert erfasst werden.
Das Vorhaben soll vorhandene Literatur im Hinblick auf geeignete Parameter fuer die Beobachtung und Ueberwachung von Biozoenosen und Oekosystemen des Rheins und seiner Grenzbereiche auswerten sowie entsprechende Defizite identifizieren. Es erstreckt sich auf folgende Sachkomplexe: Aquatische Oekologie und Wechselwirkung mit dem terrestrischen Bereich; Nichtstofflicher Einwirkungsbereich (Wasserbaumassnahmen, Schiffahrt ua); Stofflicher Einwirkungsbereich (organische Substanzen, Sauerstoffbedarf, Naehrstoffe). - Dabei steht die biologisch/oekologische Komponente im Vordergrund. Das Vorhaben umfasst den Rhein und seine Grenzbereiche innerhalb der Bundesrepublik Deutschland sowie im Ausland, soweit hier signifikante Hinweise zu erwarten sind. Es schliesst zwecks Vergleichs von Zeitreihen einen moeglichst weitgehenden historischen Rueckblick und eventuell verwendbare Prognosen ein. Das Ergebnis soll der weiterfuehrenden Beratung einer Beobachtungskonzeption als Grundlage dienen.
Dem Luftreinhalteplan nach Paragraph 47 BImSCHG kommt gegenwaertig keine Verbindlichkeit zu, so dass die Wirksamkeit dieses Instruments fuer Massnahmen in Belastungsgebieten nicht immer ausreicht. Unter diesem Gesichtspunkt werden die Erfahrungen mit bestehenden Luftreinhalteplaenen ausgewertet und Verbesserungsvorschlaege erarbeitet. Auch die Moeglichkeiten der Integration umweltrelevanter Planungen werden untersucht. Schliesslich wird ueberprueft, ob Luftreinhalteplaene auch ausserhalb von Belastungsgebieten eingesetzt werden koennen, wobei Anhaltspunkte fuer Luft- und Bodenqualitaetsziele, die im Rahmen der Vorsorge (Paragraph 5 Nr.2 BImSCHG) bei behoerdlichen Entscheidungen zu beruecksichtigen waeren, entwickelt werden. Hierbei wird auch auf eine weitere Konkretisierung der Kriterien fuer die Festsetzung von Belastungsgebieten eingegangen.
Zur weiteren Umsetzung der OECD-Pruefrichtlinie 106 'Adsorption/Desorption' in EG-Anhang V in Verbindung mit EG-Anhang VIII der EG-Richtlinie 79/831/EWG ist es notwendig, die repraesentativen Testboeden fuer jedes EG-Mitgliedsland auszuweisen. Dazu wird die neue EG-Bodenkarte vom Mai 1986 (Massstab 1 : 1 Mio) durch einen computergestuetzten Vergleich mit der FAO-Bodenkarte dahingehend ueberprueft, ob die nach der FAO-Karte ausgewiesenen Standorte mit denen nach der EG-Karte kompatibel sind. Der Stoffstand des Bodens und die sorptionsrelevanten Parameter werden an aktualisierten Standorten bestimmt. Es wird eine Vorschlagliste fuer die Testboeden, die in jedem EG-Mitgliedsland verfuegbar sind, erarbeitet. Die Anwendbarkeit des Testkonzepts wird durch einen Labor-Vergleichstest unter Beteiligung aller EG-Mitgliedslaender ueberprueft.
An drei Recyclingcentern des Handels sollen umfangreiche Daten bezgl der Leistungs- und Gestaltungsfaehigkeit derartiger Einrichtungen ermittelt werden. Die Untersuchung ist in vier Bloecke unterteilt: 1. Allgemeine Daten zur Leistungsfaehigkeit; 2. Variabilitaet der Preisgestaltung fuer die zurueckgewonnenen Produkte und Einfluss auf konkurrierende Systeme der getrennten Sammlung; 3. Ermittlung der Frequentierung der Center anhand soziodemographischer Daten; 4. Beeinflussbarkeit der Mengenentwicklung.
In der TA-Abfall werden Anforderungen an Entsorgungsanlagen fuer Sonderabfaelle nach dem Stand der Technik festgelegt. Dabei sollen auch die Erfahrungen bei Planung, Bau und Betrieb von Entsorgungsanlagen im Ausland beruecksichtigt werden. Im Rahmen dieses Vorhabens soll der internationale Entsorgungsstandard festgestellt und mit dem deutschen verglichen werden. Vom Auftragnemer wird hierfuer der Stand der Technik von Entsorgungsanlagen in ausgewaehlten OECD-Laendern aufgenommen und dem deutschen Entsorgungsstandard gegenuebergestellt. Die Auswahl der zu untersuchenden Anlagen erfolgt nach Vorschlag des Auftragnehmers durch das Umweltbundesamt.
Nach der bereits durchgefuehrten Untersuchung der Auffangslager, die als Verpflichtung aus dem MARPOL Abkommen in den Seehaefen zur Entsorgung der Schiffahrt vorhanden sein muessen ist jetzt zu untersuchen, welche Moeglichkeiten zur Beseitigung der Rueckstaende bestehen, wie diese technisch und wirtschaftlich zu bewerten sind, wo Engpaesse und Schwachstellen bestehen und welche zusaetzlichen Massnahmen zur langfristigen Erfuellung der Verpflichtungen notwendig sind, die sich aus dem MARPOL-Abkommen ergeben.
Untersucht werden sollen die Moeglichkeiten, Umweltschutzgesichtspunkte in tarifvertraglichen und vergleichbaren Regelungen zu beruecksichtigen. Ausgehend von der 1988 in der Forstwirtschaft getroffenen Vereinbarung ueber die Verwendung von Umweltzeichen - Kettenschmiermitteln stellt sich die Frage, ob auch in anderen Bereichen der Arbeitswelt die Voraussetzungen fuer vergleichbare Regelungen vorliegen. Diese koennen z.B. in der allgemein ueblichen Einbeziehung arbeitsmittelbezogener Angelegenheiten in Tarifvertraege sowie in der Wahrnehmung besonderer Arbeitsschutzinteressen liegen, deren Umsetzung zumeist positive Auswirkungen auf den Umweltschutz hat. Eine besondere Bedeutung wird dabei dem Substitutionsgebot nach Paragraph 16 Abs. 2 Gefahrstoff-Verordnung zukommen, welches einer produktbezogenen Konkretisierung bedarf.
Das Vorhaben soll einer einheitlichen Weiterentwicklung des Wasserrechts unter Beruecksichtigung der Aenderungsgesetze zum WHG und AbwAG dienen. Ausgangspunkt fuer das Vorhaben sollen die Grenzwerte sein, die als Ueberwachungswerte in den allgemeinen Verwaltungsvorschriften nach Paragraph 7 a Abs. 1 Satz 3 WHG un in Paragraph 4 Abs. 1 Satz 2 der Novelle zum AbwAG (BT-DRS. 10/5533) enthalten sind und deren Konkretisierung beim Vollzug des ordnungsrechtlichen Wasserrechts durch die Laender erfolgt. Als Schwerpunkt des Vorhabens ist die Verzahnung zwischen Ordnungs-, Abgabe- und Strafrecht zu untersuchen, die aus eingangs genannten Gruenden naeherer Klaerung bedarf.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 483 |
| Kommune | 2 |
| Land | 4 |
| Wirtschaft | 1 |
| Wissenschaft | 88 |
| Type | Count |
|---|---|
| Förderprogramm | 483 |
| License | Count |
|---|---|
| Offen | 483 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 483 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Keine | 480 |
| Webseite | 3 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 294 |
| Lebewesen und Lebensräume | 437 |
| Luft | 281 |
| Mensch und Umwelt | 480 |
| Wasser | 292 |
| Weitere | 483 |