Das Projekt "Handbuch Sport und Umwelt" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Büro für Umweltforschung und Umweltplanung Schemel und Partner durchgeführt. Die Diskussion ueber Sport und Umwelt wird seit Jahren kontrovers gefuehrt: Der DSB fordert den 'Sportplatz um die Ecke', waehrend Anwohner von Sportanlagen unter Berufung auf ihr Nachbarrecht gegen den 'unzumutbaren Laerm' klagen. Die Diskussion wird dabei weniger mit Sachargumenten gefuehrt als aufgrund interessenbedingter Einstellungen und Standpunkte. Das F+E-Vorhaben soll in diesem Zusammenhang zu einer Versachlichung der Diskussion beitragen, um hier einen Interessenausgleich zwischen Sport und Umwelt herbeizufuehren. Dabei sollten nicht nur diese Akzeptanzprobleme im bebauten und unbebauten Innenbereich beruecksichtigt werden, sondern ein - insbesondere in der Zukunft - weitaus wichtigerer Bereich ist die Verhinderung und Verringerung der Belastung der Umwelt, der Natur und Landschaft, im Aussenbereich. Das Vorhaben soll die Erstellung eines Handbuches zum Ziel haben, das als leicht verstaendliches Nachschlagewerk der Oeffentlichkeit, Vertretern des DSB und Planungsbehoerden dient.
Das Projekt "Bewertung wassergefaehrdender Stoffe gem. Par. 19g Abs. 5 WHG - Teil II" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bundesgesundheitsamt, Institut für Wasser-, Boden- und Lufthygiene durchgeführt. Das vorhaben dient dem Erlass von allgemeinen Verwaltungsvorschriften, in denen die wassergefaehrdenden Stoffe naeher bestimmt und entsprechend ihrer Gefaehrlichkeit eingestuft werden. Im Rahmen der beantragten Fortfuehrung und Erweiterung des Vorhabens sollen die Arbeiten des laufenden Vorhabens zur Unterstuetzung der 'Kommission Bewertung wassergefaehrdender Stoffe' (KBwS) beim BMU-Beirat LTwS fortgefuehrt werden. Zu den Aufgaben zaehlen vor allem die Stoffauswahl fuer die weitere Fortschreibung des Katalogs wassergefaehrdender Stoffe, die Zusammenstellung, Ermittlung und Pruefung von Daten zur Bewertung der Stoffe durch die KBwS.
Das Projekt "Erarbeitung von Grundlagen fuer den Vollzug der Rechtsverordnung nach Paragraph 5 (2) BImSchG - Phase II" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Fichtner Beratende Ingenieure durchgeführt. In einem ersten Teil des FVs 10407304 wurden 40 ausgewaehlte Anlagen der 4. BImSchV auf Moeglichkeiten zur Nutzung der anfallenden Abwaerme hier untersucht. Wir gehen z Zt davon aus, dass die Abwaermenutzungs-Verordnung - AbwVO - etwa 85 Anlagen umfassen sollte. Deshalb sollen in einem zweiten Teil des FVs abwaermerelevante Daten und Beschreibungen fuer die restlichen 45 Anlagen ermittelt und zusammengestellt werden.
Das Projekt "Vorkommen und Wirkung von Umweltmutagenen Teil I, II und IV" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Forschungs- und Beratungsinstitut Gefahrstoffe GmbH (FoBiG) durchgeführt. Mit Hilfe dieses Vorhabens soll die Verteilung von Umweltmutagenen sowie deren Auswirkung auf die menschliche Gesundheit geprueft werden. Hierfuer soll fuer eine bestimmte Anzahl von aus Tierversuchen bekannten Mutagenen die Emissions- und Immissionslage in der Bundesrepublik Deutschland anhand bestehender Daten geklaert werden. Aus einem dann zu bestimmenden Emissionsschwerpunkt soll mit Hilfe von Urinuntersuchungen eine Exposition des Menschen und mit Hilfe von cytogenetischen Methoden eine moegliche gesundheitliche Belastung geprueft werden.
Das Projekt "Methoden zur Ermittlung besonderer Stoffe nach Nr. 3.2.4 TA Luft" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technischer Überwachungs-Verein Rheinland Sicherheit und Umweltschutz durchgeführt. Waehrend die TA-Luft '86 zur Emissionsueberwachung mit Einzelmessungen (Nr 3.2.2) und mit kontinuierlichen Messungen (Nr 3.2.3) bereits detaillierte Regelungen enthaelt, wird fuer die fortlaufende Ueberwachung besonderer Stoffe (Nr 3.2.4) nur ein Rahmen vorgegeben. Dieser Rahmen muss durch konkrete messtechnische Vorschriften ausgefuellt werden, weil die Probenahmen fuer krebserzeugende Stoffe (Nr 2.3), staubfoermige anorganische Stoffe (Nr 3.1.4) und organische Stoffe Klasse I (Nr 3.1.7) noch nicht hinreichend abgesichert und standardisiert sind. Ausgehend von Grundsatzuntersuchungen, die gezeigt haben, dass Messungen nach Nr 3.2.4 prinzipiell mit vertretbarem Aufwand moeglich sind, sollen diese Ansaetze zur Praxisreife weiterentwickelt werden. Die Probenahmeverfahren sollen erprobt, standardisiert und als VDI-Richtlinien beschrieben werden.
Das Projekt "Auswaschung von Holzschutzmitteln aus behandelten Produkten und der Eintrag ihrer bioziden Wirkstoffe in die Umwelt" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Hamburg, Department für Biologie, Zentrum Holzwirtschaft, Ordinariat für Holzbiologie und Institut für Holzbiologie und Holzschutz der Bundesforschungsanstalt für Forst- und Holzwirtschaft durchgeführt. Fuer Holzschutzmittel (HSM) und ihre bioziden Wirkstoffe gibt es kein gesetzlich geregeltes Zulassungsverfahren. Eine Beurteilung von HSM hinsichtlich moeglicher Umweltgefaehrdungen erfolgt durch das UBA im Rahmen der Holzschutzmittelkommission des BGA. Das Vorhaben soll hierzu Grundlagen erarbeiten, indem durch Literaturauswertung und spezielle Versuche fuer Hoelzer, die der Witterung bzw. dem staendigen Kontakt mit Erde oder Wasser ausgesetzt sind, - nach HSM, Holzart, Behandlungstechnik und Einsatzbereich getrennt - Rahmenrichtwerte fuer die Auswaschung von HSMn aus behandeltem Holz erfasst werden. Das Verhaeltnis von ausgewaschenen zu verbleibenden HSMn soll auch Aufschluss geben ueber den direkten bzw. indirekten Eintrag der bioziden Wirkstoffe in die Umwelt bei der Verwendung bzw. der Entsorgung impraegnierter Hoelzer.
Das Projekt "Internationale Normen auf dem Gebiet der Wasserbeschaffenheit (ISO/TC 147 und ISO/TC 147/SC2" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von DIN Deutsches Institut für Normung e.V. durchgeführt. Internationale technische Regeln ueber die Terminologie und die Analysenverfahren im Wasserbereich bilden eine Voraussetzung fuer die Festlegung rechtsmittelfester Anforderungen in internationalen und supranationalen Richtlinien. Die internationale Organisation fuer Normung (ISO) bietet die Organisationsstruktur fuer die Schaffung eines entsprechenden weltweit anerkannten technischen Regelwerkes. Die aktive Mitarbeit deutscher Fachkreise in den Gremien der ISO bietet die Moeglichkeit, die internationalen Normen dahingehend zu beeinflussen, dass sie als rechtsmittelfeste technische Regeln fuer die Anwendung und Umsetzung von EG-Richtlinien und anderen Dokumenten des EG-Rates dienen koennen.
Das Projekt "Entstehung, Ausbreitung und Minderung von Emissionen aus kalten und niedrigen Quellen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technischer Überwachungs-Verein Rheinland Sicherheit und Umweltschutz durchgeführt. In Bodennaehe entstehende Emissionen koennen in Quellennaehe erhebliche Immissionen verursachen, selbst dann, wenn die emittierte Schadstoffmenge vergleichsweise klein ist. Die meisten der sog. diffusen, d.h. nichtgerichteten Emissionen entstehen in Bodennaehe. Beispiele 'bodennaher Quellen' sind Schuettgutlager, Transportmittel fuer Schuettgueter und Treibstoffe oder Gewerbebetriebe, in denen org. Loesungsmittel eingesetzt werden. Die Ermittlung diffuser Staubemissionen ist ein methodisch besonders schwieriges Problem. Die Bundesrepublik Deutschland hat sich verpflichtet, in einem ECE-Gremium mitzuarbeiten, das sich mit der Problematik bodennaher Quellen befasst. Im Rahmen des Vorhabens sollen der Wissensstand ueber die bodennahen Emissionen und der Anwendungsstand von Emissionsminderungsmassnahmen dargestellt werden.
Das Projekt "Daten und Moeglichkeiten zur CKW-Entsorgung an Land" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von GfBU Gesellschaft für Betriebsberatung, Sicherheits- und Umweltfragen mbH durchgeführt. In Konkretisierung der Vereinbarungen der zweiten JNK wird im 10-Punkte-Programm des BMU zum Schutz der Nord- und Ostsee ausgefuehrt, dass die Seeverbrennung von Abfaellen bereits 1989 auf 20 000 bis 25 000 Tonnen verringert (60 Prozent) und Ende 1994 voellig eingestellt werden soll. Der Bund wird zur Erreichung dieser Ziele unverzueglich in einem Arbeitskreis fuer alle Beteiligten einen konkreten Handlungsrahmen und gezielte Massnahmen zur termingerechten Umsetzung festlegen. Hierzu wird eine aktuelle Stoffsammlung ueber Art und Herkunft der Abfaelle, das Recyclingpotential und die Substitutionsmoeglichkeiten von CKW-Losemitteln benoetigt, um daraus Entsorgungsszenarien abzuleiten. Die Ergebnisse des Vorhabens dienen auch zur Vorbereitung rechtlicher Massnahmen, beispielsweis eim Vollzug des HSEG (UBA-Zustaendigkeit) und im AbfG (RVO nach Paragraph 14).
Das Projekt "Erarbeitung von Entscheidungshilfen fuer die Pruefung in Sonderfaellen (TA Luft, Nr. 2.2.1.3.) soweit Immissionswerte nicht festgelegt sind" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Dipl.-Ing. Ellen Schulze durchgeführt. Die Aenderung der Ersten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (TA Luft) vom 23.2.1983 sieht in dem Abschnitt 2.2.1.3 die 'Pruefung, soweit Immissionswerte nicht festgelegt sind und Pruefung in Sonderfaellen' vor. Hierzu bedarf es einer Konkretisierung, insbesondere bezueglich des Schutzes besonders empfindlicher Pflanzen. Zusammenstellung und Bewertung der Literatur zur Wirkung von Ammoniak, Schwefelwasserstoff, Ethylen, Tetrachlorkohlenstoff, Formaldehyd, Cyanwasserstoff, Chlorwasserstoff und Chlorgas, um eine Einschaetzung des Schadenrisikos fuer Pflanzen zu ermoeglichen. Fortfuehrung der Vorhaben 10402447, 10607049/01 und 02.
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