Das Ziel des Vorhabens ist die Konzeption eines Bewertungssystems fuer chemische und biologische Ueberwachungsgroessen in Nord- und Ostsee. Internationale Aktivitaeten zu dieser Thematik (OSPAR-Workshop zu Hintergrundwerten, OSPAR-Workshops zu oekotoxikologischen Bewertungskriterien, HELCOM-Workshops zur Qualitaetssicherung biologischer Messgroessen) haben gezeigt, dass vor weiteren internationalen Aktivitaeten die Notwendigkeit besteht, vorhandene Daten umfassend zusammenzutragen und zu bewerten. Dies soll durch das Vorhaben geschehen. Auf der Basis von Literaturrecherchen soll im Vorhaben der natuerliche Zustand (Hintergrundwert fuer Schad- und Naehrstoffe, Referenzwert fuer biologische Effekte von Stoffen) sowie dessen Schwankungsbreite (natuerliche Variabilitaet durch saisonale und zwischenjaehrliche Veraenderungen im Salzgehalt, Temperatur, Klima, Vermehrungszyklen usw.) vor allem fuer die Messgroessen im Bund/Laender-Messprogramm Nord- und Ostsee (BLMP) ermittelt werden, die fuer die EU-Wasserrahmenrichtlinie relevant sind. Kennt man den natuerlichen Zustand incl. Schwankungsbreite, lassen sich Ueberwachungsdaten des Meeresmonitorings hiermit vergleichen und anthropogen verursachte Veraenderungen (z.B. der Schadstoffkonzentration im Sediment oder der Artenzahl der Bodentiere im Wattenmeer) feststellen. Das Vorhaben beinhaltet keine Durchfuehrung von Messungen, sondern es soll auf die Daten des BLMP, die in der Meeresumweltdatenbank (MUDAB) gespeichert sind, sowie auf Literaturangaben zurueckgegriffen werden. Das Teilprojekt 01 konzentriert sich auf die Nordsee.
In Zusammenarbeit mit ausgewaehlten Modellkommunen, die bereits Aktivitaeten zur Agenda 21 entfaltet haben, sollen die verkehrsspezifischen Aktivitaeten mit Umweltrelevanz aufgearbeitet werden. Ziel ist die Entwicklung und Erprobung von Umweltqualitaetszielen und Strategien fuer eine nachhaltige Entwicklung. Dabei soll insbesondere auch die Moeglichkeit einer Entkoppelung von Mobilitaet und Verkehr untersucht werden. Das Vorhaben gliedert sich in vier Arbeitsschwerpunkte (AP): AP 1 Erstellung eines Katalogs technischer und planerischer Qualitaetsziele. Solche Qualitaetsziele sind z.T. bereits vorhanden (z.B. fuer Laerm), z.T. muessen sie aus vorhandenen Forschungsergebnissen abgeleitet werden. Dabei geht es auch um mittelbar umweltrelevante Kriterien fuer Verkehr, Staedtebau und Siedlungsstruktur. Im AP 1 soll ein Instrumentarium geschaffen werden, das den Kommunen und Regionen ermoeglicht, ihre eigene Position in Relation zu den Qualitaetszielen zu ermitteln und Massnahmen zur Verringerung der Defizite zu optimieren. Das Instrumentarium soll in AP 4 praktisch erprobt werden. AP 2 Auswahl von Modellkommunen und -regionen. In den AP 2 werden zunaechst Auswahlkriterien fuer die Modellkommunen entwickelt. Es werden 2 bis 3 Modellkommunen ausgewaehlt. AP 3 Strategien fuer eine nachhaltige Mobilitaet in den Modellkommunen/-regionen. Fuer die ausgewaehlten Modellkommunen/-regionen werden aus den Qualitaetszielen (AP1) zunaechst lokal angepasste Handlungsziele abgeleitet. Auf dieser Grundlage werden Strategien und Massnahmenkonzepte fuer eine nachhaltige Mobilitaet in Stadt und Region entwickelt. Nicht zur die Ziele, auch der Planungsablauf selbst sollen beispielhaft und damit uebertragbar auf andere Kommunen und Regionen sein. Das Spektrum durchzufuehrender Massnahmen soll sowohl planerische, ordnungsrechtliche und bauliche Massnahmen als auch solche zur Foerderung des Einsatzes oekonomisch effizienter, umweltschonender und sozialvertraeglicher Technologien, Fahrzeuge und Organisationsformen ('Benutzervorteile') umfassen. Als integraler Bestandteil der Agenda 21 soll Buergerbeteiligung und Oeffentlichkeitsarbeit Konsens ueber die Formulierung von lokalen Handlungszielen schaffen, die Auswahl geeigneter Massnahmen unterstuetzen, den Zweck von Massnahmen trasparent machen, die Akzeptanz erhoehen und zudem das Verkehrsverhalten der Bevoelkerung und Unternehmen im Sinne der Vorhabensziele positiv beeinflussen. Bei der Formulierung von Zielen und der Auswahl von Massnahmen im Verkehr sollen Handlungsfelder im Vordergrund stehen, die die Staedte auf Quartiersebene bzw. auf gesamtstaedtischer Ebene weitgehend in eigener Regie bearbeiten koennen. Vorrangig sind dabei die Probleme in bereits bebauten Gebieten zu betrachten. AP 4 Umsetzung der Strategien und Massnahmenkonzepte in den Modellkommunen/-regionen. Die konkrete Umsetzung der Agenda 21, bezogen auf den Verkehr, soll die Probleme verdeutlichen und Loesungs......
Die Ziele des Forschungsvorhabens sind Antworten aus experimentellen Studien zu folgenden Fragen: - Verlaeuft die Pathogenese in der Rattenlunge durch Stoffe, deren krebserzeugende Wirkung fuer Ratte und Mensch erwiesen ist, z.B. durch Quarz und Asbest, aehnlich oder wesentlich anders als nach Gabe anderer schwerloeslicher Feinstaeube? - Kann eine chronische granulozytaere Entzuendung in der Rattenlunge auch durch die kanzerogene, leicht loesliche Partikel oder durch Gase oder Fluessigkeiten erzeugt werden und ohne eine andauernde Entwicklung schwerloeslicher Partikel zur Tumorbildung fuehren? - Hierzu sollten histologische, histochemische und immunbiologische Untersuchungen an Ratten geplant werden, deren Ergebnisse ableiten sollen, ob die Extrapolation der Staubkanzerogenitaet von der Ratte auf den Menschen gerechtfertigt ist.
Der Entwurf der Bodenschutz- und Altlastenverordnung (Stand 09.09.1998) enthaelt fuer den Wirkungspfad Bodenpflanze nur Pruefwerte fuer Blei und Cadmium. Fuer weitere Schwermetalle liegen Untersuchungsergebnisse vor. Fuer organische Stoffe liegen Untersuchungsergebnisse nicht in dem Umfang vor, der fuer die Ableitung von Pruefwertvorschlaegen erforderlich ist. Zugleich liegen aber wissenschaftliche Belege fuer einen relevanten Transfer wichtiger organischer Schadstoffe aus dem Boden in die Pflanze vor. Es ist daher erforderlich, vorliegende Modellannahmen zum Transfer durch Erhebungs- und Gefaessversuche zumindest fuer PCB, HCH, PAK und HCB zu verifizieren.
In der Umgebung des Ballungsraumes Rhein / Ruhr (Westfaelische Bucht) sind 1995/96 17 Ozonmessstationen eingerichtet worden. 12 Stationen haben 1996 bereits ueber einen Zeitraum von 12 Monaten die Ozonkonzentration gemessen. Im Jahr 1997 wurden insgesamt 17 Messstationen betrieben und die gewonnenen Ergebnisse im Sinne der Zielvorgaben analysiert. Die Zielvorgabe fuer dieses Messprogramm ist die Ursachenanalyse der Ozon-Zusatzbelastung eines laendlichen Gebietes durch Emissionen in einem Ballungsraum und die Erfolgskontrolle von Minderungsmassnahmen (temporaere und langfristige Massnahmen) - Erfolgskontrolle mittels Vorher-Nachhermessungen im Falle von Massnahmen und zusaetzlich mittels gebietsdifferenzierender Analysen der laufend anfallenden Messwerte. Vorliegende Studien zur Ozonbelastung und Ursachenanalyse sind in die Auswertungen einzubeziehen. Mit diesem Vorhaben sollen die 17 Ozonmessstationen 1998 aus der Westfaelischen Bucht in die Koelner Bucht verlagert und ab 1993 ueber 3 Jahre dort betrieben werden.
Entsprechend dem fortgeschrittenen Stand der Wirkungsforschung sind die Klassierungen der krebserzeugenden Stoffe in Nr.2.3 der TA Luft zu ueberpruefen und ggf. neu festzulegen. Pruefung der Emissionsrelevanz wird ueber die Laendergremien organisiert, nicht ueber dieses Vorhaben. Um die Klassierungen dem Stand des Wissens anzupassen, ist fuer die nach der Gefahrenstoff-V als kanzerogen eingestuften Stoffe (K 1 und 2) zu pruefen, ob anhand von Risikoabschaetzungen Gruppierungen in die Klassen der TA-Luft moeglich sind. Als Grundlage kann hier in erster Linie die Legaleinstufung des kanzerogenen Potentials der EU und, ersatzweise, der MAK-Kommission dienen, fuer die Beachtung der kanzerogenen Potenz waeren Literaturrecherchen durchzufuehren. Die ermittelten Angaben zum unit risk (Quantifizierung der Wirkpotenz) waeren dann auf ihre Qualitaet zu pruefen. Hinsichtlich qualitativ nicht ausreichender Angaben sind Vorschlaege fuer eine alternative Beruecksichtigung der kanzerogenen Potenz und entsprechende Klassierungsvorschlaege zu machen. Bezueglich der Stoffe sind u.a. Chlorpropen, Chlortoluol, Diamindiphenylmethan, Dichlorpropan, technisches Dinitrotoluol, polymeres MDI relevant, aber auch die Hauptbestandteile der Pyrolyseprodukte wie Benzol, Toluol, Xylol, Phenole, Kyesole, Naphthalien und Anthracen. Dabei ist das T25 -Konzept der EU (Entwurf der Richtlinie zur Setzung von Konzentrationsgrenzen fuer Kanzerogene in Gemischen) zu beachten. Die geplanten Kosten enthalten Anwendungen fuer notwendige Konsensgespraeche mit den beteiligten Gremien (VCI, LAI u.a.). Es sind insbesondere die als kanzerogen eingestuften Stoffe zu bearbeiten, die als emissionsrelevant anzusehen sind.
Die Bodenzustandserhebung unter Wald (BZE) ist im Rahmen einer Finanzierung durch EU und die Laender in Ressortaufsicht des BML in den Jahren 1993 bis 1997 bereits erfolgt. Die Daten der Laender sind bei der Bundesanstalt fuer Forst- und Holzwirtschaft gesammelt worden und liegen dort datentechnisch einheitlich vor. Um die Werte auf bundesweiter Ebene hinsichtlich der Informationsgrundlagen fuer den Bodenschutz im Umweltressort zu verwenden, ist es jedoch notwendig, von Punktaussagen zu repraesentativen Flaechenaussagen zu kommen. Aufbauend auf dem Vorhaben zur BZE-Begleitstudie (UBA-FKZ 107 06 002, Abschluss 1993), die die BZE-Hauptstudie grundlegend vorbereitet hat, sollen nun die Ergebnisse der Hauptstudie v.a. die Schwermetallgehalte in der Humusauflage hinsichtlich ihrer Flaechenrepraesentanz weiter bearbeitet und damit vom 'Punkt auf die Flaeche' gebracht werden und damit fuer die im UBA gefuehrten Informationsgrundlagen fuer den Bodenschutz nutzbar gemacht werden. Grundlage des Vorhabens ist ferner eine bereits durch BFH und BGR vorgenommene Spezifizierung der Bodentypen unter Wald auf der Basis der BUEK 1000). Es sollen folgende Auswertungen durchgefuehrt werden: - Erarbeitung einer Flaechenrepraesentativitaet der BZE-Punkte auf der Grundlage der Leit- und Begleitboeden unter Wald (Verwendung von Arbeiten der BGR an der Bodenuebersichtskarte 1:1 Mio. BUEK 1000). Ableitung flaechenrepraesentativer Werte fuer Gehalte von Schwermetallen auch differenziert nach dem Immissionseinfluss; hier ist eine Verknuepfung der zuvor abgeleiteten flaechenrepraesentativen Werten mit dem bei UBA vorliegenden Kartenmaterial erforderlich. Hinzugenommen wurden auch die Daten des Moosmonitorings.
Die Anwendung von Pflanzenschutzmittel unterliegt zahlreichen zum Schutz der Umwelt angeordneten Beschraenkungen, die sich vor allem aus dem Pflanzenschutzgesetz (PflSchG), aus den auf seiner Grundlage erlassenen Rechtsverordnungen und aus den mit der Zulassung verbundenen Auflagen ergeben. Dabei sind insbesondere quantitative Beschraenkungen sowie zum Schutz der Gewaesser angeordnete Abstandsauflagen zu nennen. Die Einhaltung dieser Bestimmungen ist Voraussetzung fuer die Vermeidung von Schaeden fuer das Grundwasser und den Naturhaushalt als Folge der Pflanzenschutzmittelanwendung. Bei der Pruefung der Frage, ob von der Anwendung schaedliche Auswirkungen ausgehen, wird von der Einhaltung als sachgemaesse Anwendung ausgegangenen. Ziel des F+E-Vorhabens ist es, in rechtstatsaechlicher Hinsicht zu untersuchen, ob die Anwendungsbestimmungen in der landwirtschaftlichen Praxis beachtet werden oder in nennenswertem Umfang Verstoesse zu beobachten sind. In einem ersten Schritt sind bereits vorliegende Untersuchungen zu recherchieren und auszuwerten. Von dem jeweiligen Ergebnis ist abhaengig zu machen, ob in einem zweiten Schritt eventuell weitere tatsaechliche Untersuchungen durchzufuehren sind. Dabei sollte differenziert werden, ob die Anwendungsbestimmungen bussgeldbewehrt sind oder nicht, mit dem Ziel, festzustellen, ob die Sanktionierung eines Verstosses als Ordnungswidrigkeit eine staerkere Beachtung der betreffenden Anwendungsbestimmungen zur Folge hat. Es ist zu der Frage Stellung zu nehmen, ob in der Gebrauchsanleitung festgesetzte verbindliche, bussgeldbewehrte Anwendungsbestimmungen (Paragraphen 6 Abs. 1 Satz 4, 15 Abs. 3 Satz 2, 40 Abs. 1 Nr. 3 PflSchG) von den Pflanzenschutzmittelanwendern tatsaechlich befolgt werden, so dass die Festsetzung entsprechender Anwendungsbestimmungen geeignet ist, eine umweltvertraegliche Anwendung des Pflanzenschutzmittels sicherzustellen und so die Grundlage fuer die Zulassung eines Pflanzenschutzmittels bilden kann. In diesem Rahmen ist auch das Aussmass der behoerdlichen Ueberwachung und Kontrolle der Einhaltung der Anwendungsbestimmungen zu untersuchen und zu pruefen, ob und in welchem Umfang es zulaessig und sachlich geboten ist, ausserstaatliche Organisationen (Berufsverbaende) durch die Uebertragung von Kontrollaufgaben in die Ueberwachungstaetigkeit einzubeziehen. Ggf. sind ergaenzend Vorschlaege zur Verbesserung des 'Befolgungsverhaltens' zu machen und Konsequenzen fuer das Zulassungsverfahren aufzuzeigen. Die Richtlinie vom 15. Juli 1991 ueber das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln (91/444/EWG) bzw. die Novelle des PflSchG sind zu beruecksichtigen.
Eine effiziente Regulierung des Eintrags gefaehrlicher, gewaesserrelevanter Verbindungen aus Punktquellen wird durch die Entwicklungen bei der EU-Wasserrahmen-RL und OSPARCOM ('Generationenziel') zunehmend an Bedeutung gewinnen. Zur derzeitigen Regelung gefaehrlicher Stoffe in der Abwasserverordnung werden verschiedene Analysenverfahren, bestehend aus Summen- bzw. Gruppenparametern (AOX), akute oekotoxische Testverfahren (z.B. Fischtest) und Einzelstoffanalysen, kombiniert. Trotz einiger pragmatischer Vorteile wird dadurch die Gruppe der gefaehrlichen Stoffe in komplexen Abwasserproben, die sich z.T. aus tausenden von Einzelverbindungen zusammensetzt und in qualitativer und quantitativer Hinsicht stark variieren kann, nur relativ undifferenziert erfasst. Ziel eines UFOPLAN-Vorhabens 'Untersuchungsstrategien fuer gefaehrliche Stoffe in Abwassereinleitungen der Industrie' ist die Entwicklung eines effizienten Konzeptes zur Wirkungscharakterisierung von Proben aus Abwassereinleitungen durch eine sinnvolle Kombination verschiedener vorhandener und zu entwickelnder Untersuchungsverfahren. Die Untersuchungsstrategie soll ein Bindeglied zwischen chemischen und biologischen Testverfahren herstellen, welches zu einer wirkungsvolleren und kosteneffizienten Ueberwachung gefaehrlicher Stoffe fuehren soll. D.h. konkret, dass die eingeleiteten organischen Substanzen (charakterisiert durch den Rest-CSB bzw. TOC oder den AOX) einerseits durch geeignete Extraktionsverfahren in verschiedene Fraktionen unterteilt werden (z.B. Anteil der bioakkumulierenden Stoffe, Anteil der persistenten Verbindungen). Andererseits bedarf es einer Erweiterung der bereits angewandten oekotoxikologischen Untersuchungen (akuter Fischtest, akuter Daphnientest, etc.) um geeignete chronische Testverfahren. Im geplanten UFOPLAN-Vorhaben erfolgt zunaechst eine Zusammenstellung der vorhandenen und in der Entwicklung befindlichen Testverfahren. Weiterhin werden Untersuchungsstrategien in anderen Laendern (NL, S, USA) ausgewertet und auf deren Praxistauglichkeit untersucht. Nach Auswahl geeigneter Testverfahren zur summarischen Bestimmung von persistenten, chronisch toxischen und bioakkumulierenden Verbindungen werden diese Testverfahren exemplarisch auf Abwasserproben angewandt und ausgewertet. Dabei sollten Abwasserproben aus mindestens drei unterschiedlichen Branchen (gegliedert nach Anhaengen zur AbwV) zum Einsatz kommen. Abschliessend wird eine integrierte Untersuchungsstrategie vorgeschlagen und bewertet, ob diese Strategie im Rahmen des Vollzugs bzw. der geplanten Selbstverpflichtung des VCI 'Umweltziele Gewaesserschutz, Einleitung von Abwaessern' zum Einsatz kommen kann.
Viele touristische Trends (z.B. Zunahme von Kurz-Fernreisen, kuenstliche Freitzeitwelten, massentouristische Entwicklungen in sensiblen Regionen) sind mit einem erhoehten Ressourcen- und Naturverbrauch verbunden und mit dem Prinzip der Nachhaltigkeit nicht zu vereinbaren, andere Trends (z.B. Natur- und Kulturtourismus) koennen genutzt werden, um einen nachhaltigen Tourismus zu erreichen. Technische und managementbezogene Massnahmen (z.B. das Oeko-Audit) reichen allein nicht aus, um die negativen Umweltauswirkungen nicht-nachhaltiger Trends zu kompensieren. Die Auswirkungen touristischer 'Mega-Trends' auf Natur und Umwelt werden sowohl in der Oeffentlichkeit, als auch in Fachwissenschaft und Tourismuswirtschaft nur unzureichend reflektiert. Ziel des vom AFI vorgeschlagenen Projektes ist es, dieses Defizit abzubauen und Oeffentlichkeit sowie touristische 'Multiplikatoren' fuer diese Fragen zu sensibilisieren. Dies ist erforderlich, um die notwendige Unterstuetzung fuer die Initiativen des BMU fuer eine nachhaltige Tourismusentwicklung bei allen Akteuren zu gewinnen. Die ITB stellt als weltgroesste Tourismusmesse ein geeignetes Forum fuer eine solche Veranstaltung dar.
Origin | Count |
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Bund | 881 |
Type | Count |
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Förderprogramm | 881 |
License | Count |
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offen | 881 |
Language | Count |
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Deutsch | 881 |
Englisch | 14 |
Resource type | Count |
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Keine | 673 |
Webseite | 208 |
Topic | Count |
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Boden | 548 |
Lebewesen und Lebensräume | 625 |
Luft | 543 |
Mensch und Umwelt | 881 |
Wasser | 541 |
Weitere | 881 |