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Beurteilung der Wirksamkeit von Massnahmen zur Risikoverminderung - Synthese, zielgruppenorientierte Handlungsempfehlungen und Moeglichkeiten zur Verstaerkung des Hochwasserbewusstseins

Der Aktionsplan Hochwasser der IKSR enthaelt als wichtige Handlungsziele die deutliche Minderung der Hochwasserstaende und Schadensrisiken sowie die Verstaerkung des Hochwasserbewusstseins der betroffenen Bevoelkerung insbesondere in den Gebieten, in denen Ueberschwemmungen in der Vergangenheit aufgrund technischer Massnahmen selten oder gar nicht auftraten. Voraussetzung zur Umsetzung dieser Ziele sind neben der Erfassung und Bewertung von Gefahren und Risiken die ganzheitliche und flussgebietsbezogene Betrachtung und Beurteilung der Wirksamkeit aller sektoralen Massnahmen zum Hochwassermanagement und zur Minderung von Schadensrisiken sowie die Erarbeitung von zielgruppenorientierten Handlungsempfehlungen bei gleichzeitiger Verbesserung der Oeffentlichkeitsarbeit mit dem Ziel der Schaerfung des oeffentlichen Hochwasserbewusstseins. Die IKSR wird zu diesem Thema ein Projekt 'Erfassung und Bewertung von Hochwasserrisiken' (Laufzeit 1999-2001) mit einem Volumen von Euro 580000,- vergeben, wovon Euro 230000,- von der EU (INTERREG II - IRMA-Programm) getragen werden. Zentrale Fragen des Projektes sind: - Wie werden vorhandene Hochwassergefahren und -risiken verstaendlich und nachvollziehbar (karthografisch) dargestellt, damit ein schadenreduzierendes Handeln auf den verschiedenen Ebenen (international bis persoenlich) daraus abgeleitet werden kann? - Wie wirksam sind die verschiedenen Moeglichkeiten des Eingriffs und des Handelns? Das BMU/UBA-Vorhaben ist als Teilprojekt des IKSR-Vorhabens anzusehen. Im Rahmen des IRMA - Programmes wird in verschiedenen Projekten bereits an den Themenbereichen 'karthographische Darstellung' und 'Risikominderung' gearbeitet. Bisher liegen allerdings nur vereinzelt Ueberlegungen fuer die Darstellung der Restgefaehrdung in den durch wasserbauliche Massnahmen geschuetzten Bereichen und den daraus abzuleitenden Massnahmen vor. Um einen Anstieg von Gefaehrdungen hinter den Deichen zu minimieren, sind die Anforderungen des vorbeugenden Hochwasserschutzes zukuenftig staerker auf allen Ebenen der raeumlichen Planung zu beruecksichtigen bzw. neu zu ueberpruefen. Dazu muss zunaechst die konkrete Problemlage ermittelt werden. Im Bedarfsfall sind die Nutzungen entsprechend den Anforderungen des vorsorgenden Hochwasserschutzes anzupassen, die im Rahmen des Bauplanungsrechtes moeglichen Einschraenkungen der Besiedelung verstaerkt auszuschoepfen und staerker im oeffentlichen Bewusstsein zu verankern.

Machbarkeitsstudie einer Oekosystemforschung im Wattenmeer

Es soll die Moeglichkeit eines weiteren Programm-Beitrags der Bundesrepublik Deutschland zum UNESCO-Programm 'The Man and the Biosphere' ueberprueft werden. Dazu sind die einschlaegigen Vorarbeiten in ihrer Bedeutung fuer eine Oekosystemstudie abzuschaetzen, die organisatorische Machbarkeit auch im Rahmen der Konzepte zur Errichtung von Nationalparken an der norddeutschen Kueste darzustellen. Weiterhin ist, aehnlich der Konzeptionsphase von MAB 6: Hochgebirgsoekosysteme, ein methodischer Rahmen zur Informations-Verarbeitung entwickelt worden, der den in MAB 6 verfolgten Ansatz den Bedingungen des Untersuchungsgebietes anpasst.

Einbeziehung von Umweltaspekten in die Normung beim Europaeischen Komitee fuer Normung (CEN) durch Einrichtung eines 'Environmental Help Desk'

Im Rahmen des strategischen Beratergremiums zu Umweltfragen bei CEN (Strategic advisory board on the environment - SABE) ist vorgesehen, eine der deutschen Koordinierungsstelle Umweltschutz vergleichbare Institution (CEN Environmental Help Desk - EHD) einzurichten, deren Aufgaben- und Arbeitsinhalte zunaechst waehrend einer zweijaehrigen Demonstrationsphase auf der Grundlage einer Machbarkeitsuntersuchung konkretisiert werden sollen. EHD versteht sich als consultant: Seine Aufgabe ist es die Technischen Komitees (TC) und die Arbeitsgruppen (WG) - sie allein sind fuer die Erarbeitung der Normen verantwortlich - bei der Beruecksichtigung von Umweltschutzaspekten gegebenenfalls unter Hinzuziehung externen Sachverstandes zu beraten und zu unterstuetzen. In der Pilotphase werden ca. 100 Beispielprojekte, in denen Umweltaspekte betroffen sein koennen, ausgewaehlt. In Zusammenarbeit mit den TCs und WGs soll fruehzeitig und fortlaufend waehrend der Erarbeitung der Norm darauf geachtet werden, moegliche Umweltbelastungen durch die Produkte zu minimieren. Arbeitsgrundlage sind das CEN-Memorandum Nr. 4 ueber die Einbeziehung von Umweltaspekten in die Normung und das im CEN Systemhandbuch dazu festgelegte Format. Auf freiwilliger Basis sollen zu den Normungsprojekten Beiblaetter gefuehrt werden, in denen die Umweltbelange dokumentiert werden. Der EHD wird ein Netzwerk von Experten aufbauen, die fuer Fragen in Sachen produktbezogener Umweltschutz zur Verfuegung stehen. Ebenso sollen Literatur und Rechtsgrundlagen in Zukunft beim EHD nachgefragt werden koennen. Waehrend der Untersuchung wird dem SABE-Team, das in etwa dem Fachbeirat der Koordinierungsstelle Umweltschutz im DIN entspricht, in kurzen Abstaenden (etwa monatlich) ueber Aktivitaeten und Probleme berichtet. Daneben wird halbjaehrlich ein Bericht fuer das Fachbeiratsgremium erarbeitet, welches wiederum engen Kontakt mit den nationalen Gremien halten wird. Anschliessend wird im Rahmen einer Evaluierung ueber die Einrichtung des EHD auf der Grundlage einer durch die Kommission der EU sicherzustellenden Finanzierung entschieden.

Harmonisierung des oeffentlich-rechtlichen Schadenausgleichs bei Umweltschaeden

Das Vorhaben soll dazu dienen, Eckpunkte fuer eine deutsche Verhandlungsposition im Blick auf kuenftige EG-Aktivitaeten betr. den Schadensausgleich bei Umweltschaeden vorzubereiten. Dies gilt zunaechst fuer ein bald zu erwartendes Weissbuch der Europaeischen Kommission. Erforderlich ist es hierzu die unterschiedlichen Reaktionen der deutschen Rechtsordnung auf Schaeden der Umwelt zu analysieren und zu bewerten. Die Eingriffe in Natur und Landschaft werden etwa anders ausgeglichen als Bodenveraenderungen nach Polizei- und Ordnungsrecht oder dem BodSchG. Systematisch sind drei Fallgruppen zu unterscheiden: a) die Umwelt wird ausserhalb der Bestimmungen einer Genehmigung beeintraechtigt (jetzt insbesondere: polizei- und ordnungsrechtliche Generalklausel und Bodenschutzrecht), b) die Umwelt wird innerhalb der Bestimmungen einer Genehmigung beeintraechtigt, die Beeintraechtigung wurde vor der Erteilung der Genehmigung als solche erkannt (jetzt: naturschutzrechtliche Eingriffsregelung), c) die Umwelt wird innerhalb der Bestimmungen einer Genehmigung beeintraechtigt, die Beeintraechtigung wurde vor der Erteilung der Genehmigung nicht als solche erkannt (jetzt: nachtraegliche Anordnung nach BImSchG). Diese Regelungen unterscheiden sich beim geschuetzten Rechtsgut, dem Ausmass des Schutzes und der Relativierung durch andere Schutzgueter. Der Auftragnehmer soll eruieren, ob fuer diese Unterscheidung ausreichende Gruende ersichtlich sind und ob diese Gruende auch auf der europaeischen Ebene tragen. Er soll dabei die bestehende Rechtslage sowie die Vorschlaege der SK-UGB bewerten und ggf. einen begruendeten Vorschlag entwickeln; wie den europaeischen Aktivitaeten begegnet werden kann. Vorliegende auslaendische Erfahrungen, insbesondere Untersuchungen der Europaeischen Kommission, sind mit einzubeziehen.

Massnahmeempfehlungen zur Verbesserung der lufthygienischen Situation im deutsch/tschechischen Grenzgebiet im Rahmen des 'Aktionsprogrammes Erzgebirge'

Nach der oekologischen Sanierung der Grosskraftwerke im deutsch/tschechischen Grenzgebiet fuehren eine Vielzahl kleiner und mittlerer Emissionsquellen (Verkehr u.a.) unter den besonderen Gegebenheiten des Erzgebirges nach wie vor zu einer hohen Luftbelastung mit gesundheitlichen Beeintraechtigungen und Auswirkungen auf das Oekosystem. Im Rahmen des Vorhabens sollen daher Empfehlungen erarbeitet werden, wie die Luftqualitaet im Erzgebirge durch geeignete Massnahmen auf beiden Seiten der Grenze weiter verbessert werden kann. Diese Empfehlungen sollen aufbauen auf den Ergebnissen der durchgefuehrten wissenschaftlich-technischen Analyse der Umweltbedingungen im Erzgebirge (Luftreinhaltebericht Stufe 1). Ferner sind die im deutsch/tschechischen Umweltabkommen fixierten Prinzipien und Verfahren der weiteren Projektzusammenarbeit zu beruecksichtigen. Im Rahmen des Vorhabens sollen darueber hinaus Daten gesammelt werden, die Grundlage fuer einen im Jahr 2000 zu erstellenden Folgebericht sein sollen. Dieser Bericht soll die Entwicklung der Luftsituation nach Wirksamwerden des tschechischen Luftreinhaltegesetzes (Ende 1998) untersuchen. Hinweis: Das bereits fuer 1998 vorgesehene Vorhaben konnte wegen fehlender tschechischer Bereitschaft bisher nicht begonnen werden. Die deutsch-tschechische Hochrangige Arbeitsgruppe hat sich am 19.08.1998 verstaendigt, das Vorhaben nunmehr durchzufuehren und bis Mitte 1999 abzuschliessen. Mit Ruecksicht auf den Zeitablauf wird das Vorhaben in den UFOPLAN 99 eingestellt. Das Vorhaben war im UFOPLAN 98 mit 70 TDM eingestellt, wird aber jetzt mit 120 TDM veranschlagt. Dies folgt aus urspruenglich nicht beruecksichtigten Uebersetzungskosten sowie aus der Zusatzaufgabe, Grundlagen fuer den geplanten 'Bericht 2000' zu ermitteln.

Pathogenetische und immunbiologische Untersuchungen zur Frage: Ist die Extrapolation der Staubkanzerogenitaet von der Ratte auf den Menschen gerechtfertigt?

Die Ziele des Forschungsvorhabens sind Antworten aus experimentellen Studien zu folgenden Fragen: - Verlaeuft die Pathogenese in der Rattenlunge durch Stoffe, deren krebserzeugende Wirkung fuer Ratte und Mensch erwiesen ist, z.B. durch Quarz und Asbest, aehnlich oder wesentlich anders als nach Gabe anderer schwerloeslicher Feinstaeube? - Kann eine chronische granulozytaere Entzuendung in der Rattenlunge auch durch die kanzerogene, leicht loesliche Partikel oder durch Gase oder Fluessigkeiten erzeugt werden und ohne eine andauernde Entwicklung schwerloeslicher Partikel zur Tumorbildung fuehren? - Hierzu sollten histologische, histochemische und immunbiologische Untersuchungen an Ratten geplant werden, deren Ergebnisse ableiten sollen, ob die Extrapolation der Staubkanzerogenitaet von der Ratte auf den Menschen gerechtfertigt ist.

Integrierter Umweltschutz: Modellstudie zur Darstellung von Abwasseremissionen bei integrierter Emissionsberichterstattung gemaess Art. 15 (3) der IVU-Richtlinie

Die konkrete Ausgestaltung des European Pollution Emission Registers (EPER) nach Art. 15.3 wird zur Zeit entwickelt. Dabei sind eine Vielzahl von Punkten fachlich schwierig und auch zwischen der Kommission und den verschiedenen Mitgliedslaendern strittig. D hat bereits eigene Vorschlaege z.B. bezueglich Stofflisten in die Diskussion eingebracht. Um die Erarbeitung des europaischen Vorschlages fachlich zu begleiten und die deutsche Verhandlungsposition durch die Vorlage von bereits erprobten Methodiken (aufgrund europaeischer und deutscher Erfahrungen) zu unterstuetzen wird die Durchfuehrung dieses Vorhabens vorgeschlagen. Ziel dieses Vorhabens soll es sein, beschraenkt auf einen repraesentativen Teil der Bundesrepublik (z.B. Bundesland, ausgewaehlte Kreise oder Reg. Bez. mehrerer Bundeslaender), die Datenerhebung gemaess den verschiedenen Vorstellungen auf europaeischer Ebene (z.B EG-Kommission, Eurostat, EUA) durchzufuehren, um so - Erhebungsaufwaende beurteilen zu koennen. - moegliche fachlich, sinnvolle Aggregationsschritte zu erproben, - ggf. zum Ende des Vorhabens bereits Methodiken fuer die dann europaweit geforderte Berichterstattung zu erstellen.

Evaluierung von Finanzierungsmodellen zur Durchführung der kostenlosen Rückgabe von Altautos

Der Vorschlag fuer eine Richtlinie des Rates ueber Altfahrzeuge enthaelt in Artikel 5 Abs. 4 die Forderung, dass die Rueckgabe der Altfahrzeuge fuer den Letztbesitzer kostenlos zu erfolgen hat. Alle bzw. einen wesentlichen Teil der Kosten der Entsorgung sind durch die Hersteller zu erbringen. Diese Regelung soll im Jahre 2003 in Kraft treten und somit auch fuer den Altfahrzeugbestand gelten. Zur Umsetzung dieser Bestimmung in nationales Recht sind verschiedene Finanzierungsmodelle moeglich. Zieslstellung des Vorhabens ist die Analyse und Darstellung internationaler praktizierter und theoretischer Modelle sowie die Entwicklung weiterer Modelle fuer die Finanzierung der Entsorgung gemaess o.g. Rahmenbedingungen. Alle Konzepte sind anhand eines Kriterienkataloges fuer den Vergleich und die Beurteilung zu pruefen. Dabei sind die Flexibilitaet des Systems gegenueber Preis-/Kostenaenderungen, die Auswirkungen auf die Altfahrzeugstroeme, die Gefahr der Bildung von Monopolstrukturen und die Belastungen der einzelnen Akteure zu beruecksichtigen. Schlussendlich sollen nach Darstellung und Bewertung der Modelle geeignete Vorschlaege fuer die Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht abgeleitet werden.

Moeglichkeiten zur Entwicklung von Strategien zur Verankerung des Nachhaltigkeitsleitbildes in der Umweltkommunikation

Wie neuere Umfragen zeigen, scheint die Bedeutung des Umweltschutzes an oeffentlicher Aufmerksamkeit zu verlieren. Allerdings ist das Umweltbewusstsein der Buergerinnen und Buerger weiterhin hoch, offenkundig wird die Problematik zur Zeit aber von anderen politischen Problemen ueberlagert. Wie sich mit differenzierten sozialwissenschaftlichen Analysen zeigen laesst, hat die ambivalente Haltung der Menschen gegenueber der Umweltpolitik sicherlich nicht zuletzt damit zu tun, dass die aktuelle oekologische Diskussion an breiten Schichten der Bevoelkerung bislang vorbeigeht. In einer Repraesentativumfrage im Januar und Februar 1996 gaben nur rund 10 Prozent der Bevoelkerung an, von den Begriffen 'nachhaltige Entwicklung/sustainable development' bisher schon gehoert zu haben. Aber auch die Diskussion ueber die oekologische Steuerreform ist bisher nur von einer Minderheit zur Kenntnis genommen worden. Insofern muessen trotz des allgemein hohen Umweltbewusstseins auch deutliche Defizite der oekologischen Bewusstseinsbildung konstatiert werden. Diese haben nun natuerlich vor allem damit zu tun, dass die umweltpolitischen Notwendigkeiten und Chancen in aller Regel mit nicht einfach verstehbaren Gegenstaenden, Prozessen und Wechselwirkungen zu tun haben. Die Strategien der oeffentlichen Aufklaerung und Bewusstseinsbildung muessen somit einerseits der Komplexitaet der oekologischen Zusammenhaenge und der Umweltpolitik gerecht werden, andererseits gilt es dabei, den hohen Grad von Individualisierung, Pluralisierung und Differenzierung, den moderne Industriegesellschaften erreicht haben, in Rechnung zu stellen. Das setzt eine intensive Zusammenarbeit von Sozialwissenschaftlern, Kommunikationsspezialisten und Experten der Umweltbildung voraus. Im Mittelpunkt des F+E-Vorhabens soll ein Workshop mit ausgewiesenen Fachvertretern aus den genannten Gebieten stehen, der gleichzeitig auch als 5. Fachgespraech zur sozialwissenschaftlichen Umweltforschung im UBA fungieren soll. Zu ergaenzen ist dieser Workshop durch intensive einschlaegige Literaturstudien und eine Serie vorbereitender Experteninterviews. Als Ergebnis werden Vorschlaege fuer oeffentliche Aufklaerungsstrategien - von Kampagnen bis zu erneuerten Lehr- und Lernformen in der Umweltbildung - erwartet, mit denen sich die beschriebenen Defizite beheben lassen.

Entwicklung statistischer Verfahren fuer Ringversuche, Methodenvalidierung und Auswertung von marinen Daten

Im Vorhaben werden im 1. Schritt statistische Verfahren fuer die Auswertung biologischer Ringversuche im Bund/Laender-Messprogramm Nord- und Ostsee entwickelt und angewandt/getestet. Im 2. Schritt werden statistische Auswerteverfahren fuer biologische und chemische Meeresdaten der Meeresumweltdatenbank (MUDAB) zusammengestellt und fuer die Anforderungen des UBA weiterentwickelt. Waehrend des gesamten Vorhabens sollen die statistischen Vorgaben fuer Methodenentwicklung und -validierung erarbeitet und mittels robuster Statistik die einzelnen Fehlerbeitraege am Gesamtergebnis ermittel werden.

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