Zu den mittelfristigen Aufgaben des Umweltschutzes zaehlt der integrierte Umweltschutz. Dieses Ziel wird auf EU-Ebene durch die IVU-Richtlinie verfolgt. Im Vergleich zur bisherigen Umweltpolitik wird nicht mehr der mediale Ansatz, sondern der medienuebergreifende Ansatz mit dem Ziel der Foerderung der Besten Verfuegbaren Technik (BVT, englisch: BAT: Best Available Technology) angestrebt. Eine einheitliche, verbindliche Bewertungsmethodik der Festlegung der BAT konnte bisher trotz vielfaeltiger nationaler und internationaler Bestrebungen nicht entwickelt erden. Deshalb sollen in diesem Vorhaben auf pragmatischer Basis (Ermittlung der Techniken, verbale fachliche Bewertung) fuer die Prozesse der in der IVU-Richtlinie genannten Branchen der Lebensmittelindustrie 'BVT-Merkblaetter' bzw. 'EURO-BAT-Normen' beschrieben werden. Die entwickelten BVT-Arbeitsblaetter (deutsch und englisch) sollen als nationale Vorschlaege zu den EU-BVT-Merkblaettern eingebracht werden. In dem Vorhaben sollen fuer die Anlagen des Anhangs 1 Nummer 6.4, 6.5, 6.6 der IVU-Richtlinie (Anlage 1) eine Literaturrecherche, eine Abfrage zu dem Stand der Technik bei den Laendern, eine Stoffstrom- und Energiebilanz fuer die wesentlichen Produktionsprozesse und auf dieser Basis jeweils BVT-Arbeitsblaetter entwickelt werden.
In dieser Studie sollen fuer die wichtigsten Seen Deutschlands Daten zum oekologischen Zustand, zu geographischen und hydrologischen Groessen, zum Einzugsgebiet sowie zu anthropogenen Beeinflussungen und Sanierungsmassnahmen gesammelt werden. Dabei wird eine flaechendeckende, einheitliche Dokumentation von Zustand und Entwicklung moeglichst vieler verschiedener Seentypen in Deutschland angestrebt. Die Daten werden zum einen in einer Datenbank erfasst, so dass die Dokumentation laufend fortgeschrieben werden kann und sollen zum anderen in Buchform herausgegeben werden. Ein derartiger Ueberblick ueber Zustand und Entwicklung der Seen Deutschlands dient neben der nationalen Berichterstattung der Berichterstattung an die Europaeische Umweltagentur: ferner soll geprueft werden, inwieweit die vorhandenen Informationen ausreichen, um die Anforderungen der EU-Wasserrahmenrichtlinie, Annex V (Seen) zu erfuellen.
Gegenwaertig gibt es kein allgemein zugaengliches Erfassungssystem fuer die verbrauchten Kraftstoffmengen von Flugzeugen, die eine individuelle Zuordnung zu den Flugbefoerderungsleistungen gestattet. Um einen staatlichen Einfluss auf eine Reduzierung des Kraftstoffverbrauches und der CO2-Emissionen bezogen auf die Befoerderungsleistung nehmen zu koennen, ist es erforderlich, eine Moeglichkeit zur konkreten Erfassung der Daten fuer jeden Flug zu schaffen. Die Kenntnis des Kraftstoffverbrauches gestattet es, die damit verbundenen CO2-Emissionen und die Emissionen der uebrigen Schadstoffe z.B. NOx abzuschaetzen und als Grundlage fuer eine moegliche Abgabenregelung als Alternative zu einer Kerosinbesteuerung zu verwenden. Deshalb sind Moeglichkeiten zu untersuchen und es ist eine Methode zu entwickeln, mit der aus den allgemein zugaenglichen Daten oder aus Daten der Fluggesellschaften fuer einen konkreten Flug der Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen ermittelbar sind. Bisher werden lediglich die Schadstoffemissionen der Triebwerke unter sogenannten LTO-Bedingungen gemessen und hinsichtlich der Einhaltung der ICAO-Grenzwerte betrachtet. Der LTO (Landing Take off Cycle)-Zyklus erfasst die Phasen der Flugzeugbewegungen auf dem Rollfeld, die Start- und Steigphase bis zu einer Flughoehe von ca. 1000 m sowie den Landeanflug ab einer Hoehe von ca. 1000 m. Emissionen im Reiseflug (Flug nach Erreichen der vorgeschriebenen Reiseflughoehe) werden also von den Emissionsmessungen im LTO-Zyklus nicht erfasst und bewertet. Da Triebwerke unabhaengig von ihrem spaeteren Einsatzfall geprueft werden, koennen diese Triebwerke bei unterschiedlichen Flugzeugmustern zu unterschiedlichen Schadstoffemissionen pro erbrachter bzw. angebotener Befoerderungsleistung fuehren. Aus diesem Grunde soll im Rahmen einer Studie eine Methode entwickelt werden, die einen Nachweis der spezifischen Kraftstoffverbraeuche und Schadstoffemissionen ueber den gesamten individuellen Flug gestattet. Dabei sind typische Flugzeuge und Einsatzfaelle (Kurzstecke; Mittelstrecke; Langstrecke) unter Beruecksichtigung des Standes der Technik zu erfassen. Gleichzeitig ist das Minderungspotential beim Kraftstoffverbrauch und bei den Schadstoffemissionen, insbesondere NOx, durch technische und nichttechnische Massnahmen einzuschaetzen. Im Rahmen einer Studie sind dazu auch die vorliegenden Erkenntnisse und Materialien zur Minderung der Schadstoffemissionen von Triebwerken auszuwerten. Der Forschungsnehmer soll erforderlichenfalls die Ergebnisse der Studie in internationalen Sitzungen vertreten koennen.
Entsprechend den Vorgaben des Paragraphen 9 Abs. 3 VerpackV sollen die bundesweiten Daten ueber die Einweg- und Mehrwegabfuellungen bei pasteurisierter Konsummilch fuer die Jahre 1998, 1999 und 2000 ermittelt werden.
Die Europaeische Kommission hat mit der zuegigen Umsetzung von Artikel 16 (2) der Richtlinie ueber die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IVU-Richtlinie) vom 24.09.1996 der Europaeischen Union (EU) begonnen. Dabei werden nach einem anspruchsvollen Zeitplan zu allen im Annex I der Richtlinie genannten Anlagenarten in Arbeitsgruppen Merkblaetter zu 'Besten Verfuegbaren Techniken' (BVT-Merkblaetter) erarbeitet. Diese sollen spaeter unter anderem im Genehmigungsverfahren die Grundlage fuer Anforderungen an Einzelanlagen bilden. In verschiedenen Sektoren ist der Technikstand (Emissionen, Luft, Wasser, Abfall; ggf. Laerm, Erschuetterungen, Waerme, Stoerfallrelevanz) und Verbraeuche (Energie, Wasser, Rohstoffe) systematisch zu erfassen und sind Daten von modernen Einzelanlagen zusammenzustellen. Diese sollen die Ausgangsbasis fuer Vorschlaege (deutsche Position) fuer die BVT-Merkblaetter bilden. In bestimmten Anlagenbereichen ist der Kenntnisstand im UBA ueber diese Emissionen und Verbraeuche zu gering. Die Arbeiten zur Ermittlung der BVT, der Emissionen und der Verbraeuche sind sehr zeit- und personalaufwendig. Zur Schliessung der Wissensluecken sind fuer die folgenden BVT-Merkblaetter Untervorhaben durchzufuehren: 1. Lagerung gefaehrlier Stoffe, 2. Keramische Industrie, 3. Mineraloelraffinerien, 4. Herstellung von Polymer-Werkstoffen, 5. Oberflaechenbehandlung von Metallen und Kunststoffen durch elektrolytische oder chemische Verfahren, 6. Papierindustrie, 7. Landwirtschaft und Nahrungsmittelindustrie. Die einzelnen Untervorhaben sind in der beiliegenden Tabelle ausfuehrlicher zusammengestellt. Die Berichte sind ins Englische zu uebersetzen.
Die Europaeische Kommission hat mit der zuegigen Umsetzung von Artikel 16 (2) der Richtlinie ueber die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IVU-Richtlinie) vom 24.09.1996 der Europaeischen Union (EU) begonnen. Dabei werden nach einem anspruchsvollen Zeitplan zu allen im Annex I der Richtlinie genannten Anlagenarten in Arbeitsgruppen Merkblaetter zu 'Besten Verfuegbaren Techniken' (BVT-Merkblaetter) erarbeitet. Diese sollen spaeter unter anderem im Genehmigungsverfahren die Grundlage fuer Anforderungen an Einzelanlagen bilden. In verschiedenen Sektoren ist der Technikstand (Emissionen, Luft, Wasser, Abfall; ggf. Laerm, Erschuetterungen, Waerme, Stoerfallrelevanz) und Verbraeuche (Energie, Wasser, Rohstoffe) systematisch zu erfassen und sind Daten von modernen Einzelanlagen zusammenzustellen. Diese sollen die Ausgangsbasis fuer Vorschlaege (deutsche Position) fuer die BVT-Merkblaetter bilden. In bestimmten Anlagenbereichen ist der Kenntnisstand im UBA ueber diese Emissionen und Verbraeuche zu gering. Die Arbeiten zur Ermittlung der BVT, der Emissionen und der Verbrauch sind sehr zeit- und personalaufwendig. Zur Schliessung der Wissensluecken sind fuer die folgenden BVT-Merkblaetter Untervorhaben durchzufuehren: 1. Lagerung gefaehrlicher Stoffe, 2. Keramische Industrie, 3. Mineraloelraffinerien, 4. Herstellung von Polymer-Werkstoffen, 5. Oberflaechenbehandlung von Metallen und Kunststoffen durch elektrolytische oder chemische Verfahren, 6. Papierindustrie, 7. Landwirtschaft und Nahrungsmittelindustrie. Die einzelnen Untervorhaben sind in der beiliegenden Tabelle ausfuehrlicher zusammengestellt. Die Berichte sind ins englische zu uebersetzen.
Der Vorschlag fuer eine Richtlinie des Rates ueber Altfahrzeuge enthaelt in Artikel 5 Abs. 4 die Forderung, dass die Rueckgabe der Altfahrzeuge fuer den Letztbesitzer kostenlos zu erfolgen hat. Alle bzw. einen wesentlichen Teil der Kosten der Entsorgung sind durch die Hersteller zu erbringen. Diese Regelung soll im Jahre 2003 in Kraft treten und somit auch fuer den Altfahrzeugbestand gelten. Zur Umsetzung dieser Bestimmung in nationales Recht sind verschiedene Finanzierungsmodelle moeglich. Zieslstellung des Vorhabens ist die Analyse und Darstellung internationaler praktizierter und theoretischer Modelle sowie die Entwicklung weiterer Modelle fuer die Finanzierung der Entsorgung gemaess o.g. Rahmenbedingungen. Alle Konzepte sind anhand eines Kriterienkataloges fuer den Vergleich und die Beurteilung zu pruefen. Dabei sind die Flexibilitaet des Systems gegenueber Preis-/Kostenaenderungen, die Auswirkungen auf die Altfahrzeugstroeme, die Gefahr der Bildung von Monopolstrukturen und die Belastungen der einzelnen Akteure zu beruecksichtigen. Schlussendlich sollen nach Darstellung und Bewertung der Modelle geeignete Vorschlaege fuer die Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht abgeleitet werden.
Mit den bereits erstellten TRD-Werten (Tolerierbare resorbierte Dosen) gibt es noch nicht zu allen in Altlasten vorkommenden Substanzen die gewuenschten toxikologischen Basisdaten, so dass in der Praxis immer wieder auf die in Deutschland aus fachlichen Gruenden abgelehnte sogenannte 'Holland-Liste' und ihren Bewertungsmassstaeben zurueckgegriffen wird. Um hierzu eine Alternative zu bieten, soll die Liste der Stoffe mit toxikologischen Basisdaten um Stoffe der 'Holland-Liste' erweitert werden. Hierbei kann auf z.Z. laufende Arbeiten des BgVV zurueckgegriffen werden. Insgesamt sind 13 Stoffe zu bearbeiten.
Die Europaeische Kommission hat mit der zuegigen Umsetzung von Artikel 16 (2) der Richtlinie ueber die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IVU-Richtlinie) vom 24.09.1996 der Europaeischen Union (EU) begonnen. Dabei werden nach einem anspruchsvollen Zeitplan zu allen im Annex I der Richtlinie genannten Anlagenarten in Arbeitsgruppen Merkblaetter zu 'Besten Verfuegbaren Techniken' (BVT-Merkblaetter) erarbeitet. Diese sollen spaeter unter anderem im Genehmigungsverfahren die Grundlage fuer Anforderungen an Einzelanlagen bilden. In verschiedenen Sektoren ist der Technikstand (Emissionen, Luft, Wasser, Abfall; ggf. Laerm, Erschuetterungen, Waerme, Stoerfallrelevanz) und Verbraeuche (Energie, Wasser, Rohstoffe) systematisch zu erfassen und sind Daten von modernen Einzelanlagen zusammenzustellen. Diese sollen die Ausgangsbasis fuer Vorschlaege (deutsche Position) fuer die BVT-Merkblaetter bilden. In bestimmten Anlagenbereichen ist der Kenntnisstand im UBA ueber diese Emissionen und Verbraeuche zu gering. Die Arbeiten zur Ermittlung der BVT, der Emissionen und der Verbrauch sind sehr zeit- und personalaufwendig. Zur Schliessung der Wissensluecken sind fuer die folgenden BVT-Merkblaetter Untervorhaben durchzufuehren: 1. Lagerung gefaehrlicher Stoffe, 2. Keramische Industrie, 3. Mineraloelraffinerien, 4. Herstellung von Polymer-Werkstoffen, 5. Oberflaechenbehandlung von Metallen und Kunststoffen durch elektrolytische oder chemische Verfahren, 6. Papierindustrie, 7. Landwirtschaft und Nahrungsmittelindustrie. Die einzelnen Untervorhaben sind in der beiliegenden Tabelle ausfuehrlicher zusammengestellt. Die Berichte sind ins englische zu uebersetzen.
Die Europaeische Kommission hat mit der zuegigen Umsetzung von Artikel 16 (2) der Richtlinie ueber die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IVU-Richtlinie) vom 24.09.1996 der Europaeischen Union (EU) begonnen. Dabei werden nach einem anspruchsvollen Zeitplan zu allen im Annex I der Richtlinie genannten Anlagenarten in Arbeitsgruppen Merkblaetter zu 'Besten Verfuegbaren Techniken' (BVT-Merkblaetter) erarbeitet. Diese sollen spaeter unter anderem im Genehmigungsverfahren die Grundlage fuer Anforderungen an Einzelanlagen bilden. In verschiedenen Sektoren ist der Technikstand (Emissionen, Luft, Wasser, Abfall; ggf. Laerm, Erschuetterungen, Waerme, Stoerfallrelevanz) und Verbraeuche (Energie, Wasser, Rohstoffe) systematisch zu erfassen und sind Daten von modernen Einzelanlagen zusammenzustellen. Diese sollen die Ausgangsbasis fuer Vorschlaege (deutsche Position) fuer die BVT-Merkblaetter bilden. In bestimmten Anlagenbereichen ist der Kenntnisstand im UBA ueber diese Emissionen und Verbraeuche zu gering. Die Arbeiten zur Ermittlung der BVT, der Emissionen und der Verbrauch sind sehr zeit- und personalaufwendig. Zur Schliessung der Wissensluecken sind fuer die folgenden BVT-Merkblaetter Untervorhaben durchzufuehren: 1. Lagerung gefaehrlicher Stoffe, 2. Keramische Industrie, 3. Mineraloelraffinerien, 4. Herstellung von Polymer-Werkstoffen, 5. Oberflaechenbehandlung von Metallen und Kunststoffen durch elektrolytische oder chemische Verfahren, 6. Papierindustrie, 7. Landwirtschaft und Nahrungsmittelindustrie. Die einzelnen Untervorhaben sind in der beiliegenden Tabelle ausfuehrlicher zusammengestellt. Die Berichte sind ins englische zu uebersetzen.
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