Die praktische Anwendung von Kompensationsloesungen und Lizenzloesungen wurde bisher aufgrund vermeintlich fehlender oekologischer und rechtlicher Anwendungsvoraussetzungen zu wenig in Betracht gezogen. Unter geeigneten Rahmenbedingungen koennen jedoch diese Instrumente die Erreichung umweltpolitischer Ziele erleichtern. Fuer bestimmte Bereiche der Umweltpolitik, z.B. fuer Teilbereiche der Abfallwirtschaft, Gefahrstoffvermeidung, grenzueberschreitende und insbesondere globale Problembereiche sowie bezueglich ihrer Anwendbarkeit im Rahmen einer EG-Umweltpolitik sind diese Instrumente umfassend zu analysieren. In einer ersten Vorhabenphase sollen moegliche derartige Loesungen evaluiert und die unter den Rahmenbedingungen am ehesten in Frage kommenden Einsatzmoeglichkeiten in Absprache mit dem Auftraggeber ausgewaehlt werden. In einer zweiten Phase sollen an zwei-vier Beispielen solche Loesungen auf ihre oekologische Wirksamkeit, administrativ-rechtliche Machbarkeit, oekonomische Effizienz und politische Realisierbarkeit untersucht und zur moeglichen Einsatzreife gebracht werden.
A) Bundesbehörden und andere öffentliche Einrichtungen des Bundes spielen bislang eine eher untergeordnete Rolle in der Diskussion über eine nachhaltige Entwicklung in Deutschland. Die Umsetzung des Leitbilds einer nachhaltigen und dauerhaft umweltgerechten Entwicklung ist aber eine Herausforderung, der sich auch und gerade die öffentliche Hand stellen muss. Denn zum einen sind die Umweltwirkungen, die mit dem Handeln des öffentlichen Sektors verbunden sind, beträchtlich. Zum anderen beeinflussen staatliche Entscheidungen auch maßgeblich umweltrelevante Handlungen in der Gesellschaft und haben somit auch eine besondere Vorbildfunktion. B) Der Aufbau und die Nutzung von Umweltmanagementsystemen können einen wichtigen Beitrag zur Realisierung eines umweltgerechten und effizienten Verwaltungshandelns leisten. Insbesondere mit dem anspruchsvollen europäischen EMAS II-System können auch für öffentliche Einrichtungen die Voraussetzungen für eine systematische Identifikation umweltbezogener Handlungspotentiale und deren effektive Realisierung geschaffen werden. C) Ziel des Vorhabens ist die Koordinierung und Unterstützung eines Implementierungsprozesses zum Aufbau von Umweltmanagementsystemen in einer Pilotgruppe von Bundesbehörden. Dies umfasst die Vorbereitung von gemeinsamen Arbeitssitzungen und die Wahrnehmung einer Beratungsaktion für die teilnehmenden Behörden sowie die parallele Erarbeitung eines Leitfadens für die Übertragung der erworbenen Managementkompetenzen auf weitere Behörden ('Schneeballsystem'). Bei der nachfolgenden Implementierung eines EMAS-Systems in der Dienststelle Heinrich-von-Stephan-Strasse des BMU ist darüber hinaus der Aufbau des Umweltmanagements durch Beratung vor Ort und Hilfestellungen bei wesentlichen Arbeitsschritten zu unterstützen. Dies umfasst insbesondere die Entwicklung des Managementsystems i.e.S. und die Unterstützung bei der Durchführung von Umweltprüfung und Umweltbetriebsprüfung sowie notwendiger Datenauswertungen.
A) Problemstellung: Im Artikel 5.1 des Kioto-Protokolls wird die Implementierung eines Nationalen Systems zur Sicherstellung der für die Inventarerstellung notwendigen Berechnungsgrundlagen und Methoden bis spätestens 2007 vorgeschrieben. Durch die Anwendung der 'IPCC Guidance on Good Practice in Inventory Preparation' und den Aufbau eines 'National System' entsprechend des o.a. Artikels soll die Qualitätssicherung der Emissionsinventare von Klimagasen erfolgen. B) Handlungsbedarf: In den vergangenen 2 Jahren wurde im Auftrag des SBSTA (wissenschaftliche Begleitbehörde) der Klimarahmenkonvention der Leitfaden 'Good practice guidance and uncertainty management in national greenhouse gas inventories' erarbeitet. Dieser Leitfaden schreibt für die zukünftigen Berechnungen der nationalen Treibhausgasemissionen und -senken Methoden und Qualitätssicherungsprozeduren zwingend vor. Wenn Vertragsstaaten dieser Aufforderung nicht folgen, ergeben sich Konsequenzen hinsichtlich der Akzeptanz der veröffentlichten nationalen Treibhausgasinventare (Nachweis erreichter Emissionsminderungen) sowie der zukünftigen Teilnahme am Emissionshandel. C) Ziel des Vorhabens ist, im Rahmen dieses Vorhabens sollen die methodischen Vorarbeiten für die Anwendung des Leitfadens und notwendige Vorarbeiten für das Nationale System geleistet werden (Recherche der möglichen Einrichtungen, Information der beteiligten Kreise, Vorstellungen zur institutionellen Zusammenarbeit usw.), dessen erste Erfolge zum Vorhabensende (2005) nachzuweisen sind. Das Nationale System ist als Netzwerk aller Bundes- und Landeseinrichtungen, Forschungsinstitute, Verbände und Organisationen zu verstehen, die zur Verbesserung der Inventarberechnungen beitragen können.
Die Überwachung von freien Badegewässern nach hygienisch-mikrobiologischen Gesichtspunkten findet anhand von mikrobiellen Indikatoren (Indikatorbakterien und -viren) statt. Bei der Überschreitung von bestimmten vorgegebenen Konzentrationen dieser Indikatoren wird davon ausgegangen, dass Krankheitserreger auch in Konzentrationen präsent sind, die die Gesundheit der Badebenutzer gefährden. Dabei sind die Indikatoren selbst keine Krankheitserreger, sondern in der Regel harmlose Bewohner des menschlichen Darmes. Indikatoren überleben im Oberflächenwasser länger als Krankheitserreger. Daraus folgt, dass wenn das Zeitintervall (Karenzzeit) seit der letzten fäkalen Einleitung lang genug ist und die Indikatorkonzentrationen unter die Grenzwerte zu liegen kommen, die Anzahl der Krankheitserreger im Wasser als unbedenklich gelten kann. Wird das Gleichgewicht eines Gewässers durch eine intermittierende Flutungsweise gestört, dann treffen diese Voraussetzungen nicht mehr zu. In intermittierend gefluteten Tagesbaurestlöchern kommt es bei jeder Flutung zu einer Verdünnung des eingeleiteten Wassers durch das bereits im Restloch vorhandene Wasser. Dabei wird die Verdünnung der Indikatoren und der Krankheitserreger gleich sein. Das ist ein beunruhigender Aspekt der Hygiene, weil sonst die Krankheitserreger durch die Karenzzeit überproportional eliminiert werden. Das FV soll die Frage der Absterberate ausgewählter Krankheitserreger in Tagebaurestlöchern mit ihren besonderen wasserökologischen Eingenschaften untersuchen. Die Fragen, die in einmaliger Weise hinterfragt werden sollen sind, wie Fäkalbakteriophagen, die mit dem Abwasser in die Gewässer gelangen, im Vergleich zu humanpathogenen Viren inaktiviert werden, ferner wie sich E.coli-Bakterien und interstinale Enterokokken hinsichtlich humanpathogenen Viren verhalten.
A) Problemstellung: Arzneimittel werden sowohl im Oberflächengewässer als auch im Grundwasser gefunden. Zur Zeit sind Aussagen zum möglichen Oberflächengewässereintrag von in Gülle/Mist enthaltenen Arzneimitteln über den Austrag (run off) aus landwirtschaftlich genutzten Flächen nicht möglich, da es keinerlei Untersuchungen dazu gibt. Im Rahmen der Umweltbelange für eine Zulassung von Tierarzneimitteln kann dieser Eintrag eine wichtige Rolle spielen. Szenarien für eine Expositionsberechnung sind zur Zeit nicht vorhanden. B) Handlungsbedarf: Zur Erstellung von wissenschaftlich fundierten Expositionsberechnungen sind dringend Aussagen zum Austrag von Tierarzneimitteln bei Applikation auf Weide und bei Applikation auf Ackerland mit anschließender Einarbeitung in den Boden notwendig. C) Ziel des Vorhabens: Das Vorhaben soll experimentell Daten zum Austrag von Arzneimittel aus den unterschiedlichen Medien (Gülle/Mist auf der Weide, Gülle/Mist eingearbeitet im Boden) liefern. Dabei sollen nicht nur die Medien, sondern auch entsprechende Regenereignisse und die physikalisch-chemischen Daten der Substanzen berücksichtigt werden. Weiterhin gilt es nicht nur die Arzneimittel zu berücksichtigen, sondern auch die vom tierischen Körper ausgeschiedenen relevanten Metaboliten. Die gewonnenen Daten sollen den Input für das im Rahmen der Zulassung notwendige Expositionsszenario Abflussverhalten ('run off') bilden.
Problemstellung: Da viele Umweltchemikalien die Tendenz haben, an Sedimentpartikel zu adsorbieren und damit einen Risikofaktor für Sedimentorganismen darstellen, wurde auf internationaler Ebene die Notwendigkeit erkannt, für den Sedimentbereich eine weitere standardisierte Testmethode zur Verfügung zu haben. Für die Risikoabschätzung von Stoffen im Rahmen des Vollzugs von Stoffgesetzen (u.a. EG-AltstoffV, Biozidgesetz) ist die Bewertung des Kompartimentes Sediment von großer Wichtigkeit. Zur Zeit gibt es nur einen OECD-Test zu einem Sedimentorganismus (OECD 218, draft). Im Rahmen der Revision des Technical Guidance Documents zur Bewertung von Neuen und Alten Stoffen sowie von Bioziden ist ein neues Konzept für die Bewertung des Sediments erarbeitet worden. Es wird als Teststrategie die Durchführung eines Sedimenttests mit mindestens einem weiteren endobenthischen (im Sediment lebend) Sedimentorganismus gefordert. Deshalb wurde ein Test mit Lumbriculus entwickelt und es ist nun dringend erforderlich, diesen Test im Rahmen eines Ringtests zu validieren. Handlungsbedarf: Sedimentbewohner stellen ein wichtiges Glied im aquatischen Ökosystem dar und spielen eine entscheidende Rolle beim Stoffkreislauf. Deshalb haben Wirkungen auf Sedimentorganismen einen Einfluß auf das gesamte aquatische Ökosystem. Viele Stoffe binden oder adsorbieren an das Sediment und können dadurch für die Sedimentbewohner bioverfügbar sein. Zur adäquaten Abbildung des Risikos für Sedimentorganismen ist es deshalb erforderlich, Organismen mit unterschiedlichen Ernährungs- und Lebensweisen zu testen. Die bisher vorliegenden Testrichtlinien sind für eine Bewertung des Risikos nicht ausreichend. Ziel: Ziel des Vorhabens ist es, eine Prüfvorschrift im OECD-Test-Guideline-Format zu entwickeln, die dem Nationalen Koordinator des OECD-Prüfrichtlinenprogramms zur Verfügung gestellt wird. Der Ringtest soll mit 8-12 Labors aus unterschiedlichen OECD-Ländern durchgerührt werden. Im Rahmen eines Forschungsvorhabens (FuE-Vorhaben 29967411) und einem Gutachten (FKZ 36012001) wurden bereits Vorarbeiten geleistet.
Zu den mittelfristigen Aufgaben des Umweltschutzes zaehlt der integrierte Umweltschutz. Dieses Ziel wird auf EU-Ebene durch die IVU-Richtlinie verfolgt. Im Vergleich zur bisherigen Umweltpolitik wird nicht mehr der mediale Ansatz, sondern der medienuebergreifende Ansatz mit dem Ziel der Foerderung der Besten Verfuegbaren Technik (BVT, englisch: BAT: Best Available Technology) angestrebt. Eine einheitliche, verbindliche Bewertungsmethodik der Festlegung der BAT konnte bisher trotz vielfaeltiger nationaler und internationaler Bestrebungen nicht entwickelt erden. Deshalb sollen in diesem Vorhaben auf pragmatischer Basis (Ermittlung der Techniken, verbale fachliche Bewertung) fuer die Prozesse der in der IVU-Richtlinie genannten Branchen der Lebensmittelindustrie 'BVT-Merkblaetter' bzw. 'EURO-BAT-Normen' beschrieben werden. Die entwickelten BVT-Arbeitsblaetter (deutsch und englisch) sollen als nationale Vorschlaege zu den EU-BVT-Merkblaettern eingebracht werden. In dem Vorhaben sollen fuer die Anlagen des Anhangs 1 Nummer 6.4, 6.5, 6.6 der IVU-Richtlinie (Anlage 1) eine Literaturrecherche, eine Abfrage zu dem Stand der Technik bei den Laendern, eine Stoffstrom- und Energiebilanz fuer die wesentlichen Produktionsprozesse und auf dieser Basis jeweils BVT-Arbeitsblaetter entwickelt werden.
Das Vorhaben soll aus nachfolgenden Gründen in Form einer Freihandvergabe an das ifeu-Institut gehen: Ziel des Vorhabens ist die Aktualisierung des Ausgabeformats (DV-Schnittstelle) des im Rahmen der F+E-Vorhaben 20506057 und 29845105 vom ifeu-Institut entwickelten Modells zur Berechnung der Schadstoffemissionen des motorisierten Verkehrs (TREMOD). Mittels der Schnittstelle werden die im Rahmen der Emissionsberichterstattung für das Kyoto Protokoll und der Genfer Luftreinhaltekonvention notwendigen Informationen an die Datenbank Zentrales System Emissionen, ZSE, des FG II 6.3 importiert und somit zur Verfügung gestellt. Dies setzt detaillierte Kenntnisse über die Eingangsdaten und Berechnungsalgorithmen sowie deren programmiertechnische Ausführung voraus. Gemäß dem Fachwissen und der Betreuung der TREMOD-Datenbank von FG I 3.1 liegen die zur Bearbeitung des Vorhabens notwendigen Kenntnisse ausschließlich beim ifeu-Institut vor. Ein vergleichbares Angebot von einem anderen Anbieter ist nicht zu erwarten. Das Vorhaben solle kurzfristig vergeben werden, um die Daten für die Emissionsberechterstattung 2004 zu berücksichtigen. Damit wäre das Instrumentarium weiterhin als Standardinstrument der Bundesregierung für die Emissionsberichterstattung einsetzbar.
Das Kyoto-Protokoll enthält mit den bei COP 6/Teil II und COP 7 beschlossenen Kompromissen eine Reihe von ergänzenden Regelungen, wodurch die Emissionen der Treibhausgase weniger begrenzt werden, als dies mit dem Protokoll zunächst beabsichtigt war. Ausgehend von einer qualitativen und möglichst auch quantitativen Bewertung dieser einschränkenden Bestimmungen (z.B. zu Senken, Begrenzung des Einsatzes von Kyoto-Mechanismen, Nicht-Berücksichtigung der Emissionen internationaler Verkehre) soll untersucht werden, ob und inwieweit die Auswirkungen dieser Einschränkungen limitiert werden können. Hierdurch soll die Integrität des Protokolls so weit wie möglich erhalten und Schadensbegrenzung im Sinne der Ziele des Klimaschutzes geübt werden. Man könnte z.B. auf die Anwendung einer Reihe von der EU nur widerstrebend beschlossenen Regelungen u.a. bei den Senken oder bei den Mechanismen verzichten oder diese begrenzen. Hierbei wären insbesondere die Vor- und Nachteile, ggf. auch Kosten und Nutzen derartiger Selbstbeschränkungen und sonstiger Regelungen zu betrachten und abzuwägen. Die Emissionen der See- und Flugverkehre innerhalb der EU könnten als EU-interner Verkehr in die Emissionsinventare der MS aufgenommen werden und im Bereich der Maßnahmen könnte man solche mit win-win-Effekt besonders fördern. Derartige Möglichkeiten sind auf Wirksamkeit und Akzeptanz zu untersuchen und zu prüfen, inwieweit sie bei der EU eingebracht werden könnten und sollten.
A) Problemstellung: Der Alpenraum ist vielfältigen natürlichen und anthropogenen Belastungen ausgesetzt. Der Strukturwandel im Alpenraum in Wirtschaft, Gesellschaft und Kulturlandschaft hat das Verhältnis zwischen Tun und Unterlassen zum Nachteil biologischer und landschaftlicher Vielfalt verschoben. Wenn Biodiversität und Landschaftsvielfalt gefährdet sind, ist eine Grundbedingung nachhaltiger Entwicklung und Nutzung nicht mehr erfüllt. Die Alpen sind im europäischen Rahmen als Modellregion für die Umsetzung des Leitbildes einer nachhaltigen Nutzung besonders geeignet. Aufgrund der besonderen ökologischen und sozioökonomischen Rahmenbedingungen wirken sich Fehler in der 'Bewirtschaftung' dieses sensiblen Raumes schneller und folgenschwerer aus als im Flachland. B) Handlungsbedarf: Deutschland hat sowohl die Alpenkonvention als auch das Übereinkommen zur Biologischen Vielfalt ratifiziert und sich damit verpflichtet, deren Grundsätze und Ziele national umzusetzen. Trotz dieses Anspruchs besteht noch erheblicher Nachholbedarf um diese Grundsätze regionalisiert anzuwenden. Aufgrund der besonderen Voraussetzungen bieten sich insbesondere die Alpen an, im Kontext der beiden Konventionen den Erhalt und die nachhaltige Nutzung von Bergökosystemen zu analysieren und Vorschläge für die politische Umsetzung der entsprechenden Ziele der Konventionen in die zuständigen politischen Gremien (Ständiger Ausschuss der Alpenkonvention und SBSTTA der CBD) einzubringen. C) Ziel des Vorhabens ist es, aufbauend auf den durchgeführten Ökosystemforschungsvorhaben in Berggebieten und den Grundsätzen der Alpenkonvention und deren Protokolle sowie der Biodiversitätskonvention folgend, eine Ursachen-Wirkungsanalyse zu erarbeiten, Vorschläge für die inhaltliche Verknüpfung der beiden Konventionen hierzu auszuarbeiten und durch Anwendungsbeispiele für die konkrete regionale Politikgestaltung zu unterlegen.
| Origin | Count |
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| Bund | 1496 |
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| Förderprogramm | 1496 |
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