Die praktische Anwendung von Kompensationsloesungen und Lizenzloesungen wurde bisher aufgrund vermeintlich fehlender oekologischer und rechtlicher Anwendungsvoraussetzungen zu wenig in Betracht gezogen. Unter geeigneten Rahmenbedingungen koennen jedoch diese Instrumente die Erreichung umweltpolitischer Ziele erleichtern. Fuer bestimmte Bereiche der Umweltpolitik, z.B. fuer Teilbereiche der Abfallwirtschaft, Gefahrstoffvermeidung, grenzueberschreitende und insbesondere globale Problembereiche sowie bezueglich ihrer Anwendbarkeit im Rahmen einer EG-Umweltpolitik sind diese Instrumente umfassend zu analysieren. In einer ersten Vorhabenphase sollen moegliche derartige Loesungen evaluiert und die unter den Rahmenbedingungen am ehesten in Frage kommenden Einsatzmoeglichkeiten in Absprache mit dem Auftraggeber ausgewaehlt werden. In einer zweiten Phase sollen an zwei-vier Beispielen solche Loesungen auf ihre oekologische Wirksamkeit, administrativ-rechtliche Machbarkeit, oekonomische Effizienz und politische Realisierbarkeit untersucht und zur moeglichen Einsatzreife gebracht werden.
Der Paragraph 40 (2) BImSchG kann ein wichtiges Mittel zur Verringerung der verkehrsbedingten Luftbelastung in Ballungsraeumen werden. Voraussetzung ist die schnelle Loesung der offenen rechtlichen und praktischen Probleme. Beispielsweise ist zu klaeren, ob eine Anpassung des StVG, der StVO (Beschilderung) und der STVZO (Kennzeichnung) an die BImSchG-Regelung notwendig ist. Erforderlich ist auch die Zusammenstellung moeglicher verkehrsbeschraenkender Massnahmen und die Abschaetzung der Auswirkungen auf die Luftbelastung. Das Vorhaben dient der wirksamen Umsetzung von Paragraph 40 (2) BImSchG. Zusaetzlich liefert es Datengrundlagen fuer die Umsetzung von Paragraph 47 BImSchG (Luftreinhalteplaene).
Die Wirtschaftsstruktur der Kuestenregion Mecklenburg-Vorpommerns wird durch die maritime Wirtschaft, Schiffbau, Landwirtschaft, Fischerei und Fremdenverkehr gepraegt. Aufgrund dieses Zuschnitts sollen fuer ein Sanierungs- und Entwicklungskonzept die Grundlagen fuer eine umweltvertraegliche Raum-, Verkehrs-, Agrar-, Naherholungs- und Tourismusplanung erstellt werden. In Verbindung damit wird fuer den deutschen Beitrag zur internationalen Vereinbarung ueber den Schutz der Ostsee die Machbarkeit der notwendigen Massnahmen untersucht. Die zu erarbeitende Problembeschreibung mit Datenbewertung bildet die Grundlage fuer die in der Phase II zu entwickelnden Massnahmenvorschlaege fuer ausgewaehlte Problembereiche.
A) Problemstellung: Querverbauungen, die in Fließgewässern aus Gründen des Hochwasserschutzes, der Schiffbarmachung, der Wasserkraftnutzung, der Trinkwasserversorgung, der landwirtschaftlichen Wasserbewirtschaftung und der Sohlstabilisierung eingerichtet werden, führen zu erheblichen Beeinträchtigungen der biologischen Durchgängigkeit der Gewässer. Während die quantitative Erfassung von Querverbauungen durch die vorhandenen Gewässerstrukturgütekartierungen abgedeckt ist, bestehen hinsichtlich der entscheidenderen ökologischen Wirksamkeit und der Funktionalität der Unterbrechungen des Fließgewässerkontinuums aus umweltpolitischer und naturwissenschaftlicher Sicht erhebliche Wissensdefizite, die im Rahmen dieses Vorhabens behoben werden sollen. B) Handlungsbedarf (BMU; ggf. auch BfS, BfN oder UBA):Bezüglich der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL) nach Art 4 (3) zur Ausweisung von künstlichen oder erheblich veränderten Oberflächenwasserkörpern und nach Art 5 und Annex II zur Erfassung der signifikanten anthropogenen Belastungen besteht ein hohes Bundes- und Ressortinteresse, für alle Flusseinzugsgebiete Deutschlands eine bundeseinheitliche quantitative und qualitative Beurteilung der Durchgängigkeit der Fließgewässer zu ermöglichen. C) Ziel des Vorhabens ist die Erstellung eines bundesweiten Katasters von Querverbauungen in Fließgewässern, das eine Quantifizierung der beeinträchtigten Gewässerabschnitte nach der Funktionalität und der ökologischen Wirksamkeit der Unterbrechungen gewährleistet. Die Arbeit soll den Bestand, die Art und die Funktion der Querverbauung sowie eine qualitative Einschätzung der Passierbarkeit ausweisen. Die Ergebnisse des Vorhabens sollen in einem GIS aggregiert und als Karte zur biologischen und morphodynamischen Durchgängigkeit dargestellt werden.
Das F+E Vorhaben zum Thema Gruene Wiese wurde mit grossem Erfolg abgeschlossen. Da die Ergebnisse auch im internationalen Bereich verbreitet werden sollen, ist die Aufbereitung zu einer fuer diese Zwecke geeigneten Kurzfassung und die Uebersetzung in die englische Sprache erforderlich. Dies soll im Zuge des Aufstockungsvorhabens erfolgen. Aufgrund der noetigen inhaltlichen Nachbearbeitung soll der Forschungsnehmer damit beauftragt werden.
In dem Vorhaben sollen die technischen Konzepte herausgearbeitet und systematisiert werden, die besonders geeignet sind, die allgemeinen Teilstromanforderungen des Anhang 22 zur Allgemeinen Rahmen-Abwasserverwaltungsvorschrift umzusetzen. Dabei ist die Sonderbehandlung von Abwasserteilstroemen, die Schwermetalle, Organoverbindungen oder andere schwer abbaubare oder bakterientoxische Stoffe enthalten, besonders zu beruecksichtigen. Abwasserteilstroeme, die durch ihren 'harten' CSB die ueberwiegende CSB-Restfracht an der KA verursachen, sind zu untersuchen und geeignete Loesungsvorschlaege zur Minimierung aufzuzeigen.
A. Problemstellung: Das Kyoto-Protokoll sieht den Einsatz flexibler Mechanismen vor, um die CO2-Reduktionen zu erreichen. Nicht nur im Bereich des produzierenden Gewerbes sondern auch im Dienstleistungsbereich bestehen zahlreiche Möglichkeiten zur Durchführung gemeinsamer, grenzüberschreitender Projekte. Bislang liegen aber noch zu wenig Erfahrungen mit derartigen Projekten vor. B. Handlungsbedarf: Auch der Tourismus bietet vielfache Ansätze, flexible Mechanismen einzusetzen. Gemeinsame, grenzüberschreitende Projekte können z.B. im Bereich des Hotel- und Gaststättengewerbes, bei der Ausgestaltung von Pauschalreisen oder im Bereich des Energiemanagements durchgeführt werden. Technische Möglichkeiten wären etwa Einsatz erneuerbarer Energien, die Verbesserung von Energieversorgungssystemen, Maßnahmen zur Beeinflussung des Verbrauchsverhaltens. C. Ziel des Vorhabens: Im Rahmen des Projekts soll ein konkretes Beispiel entwickelt und umgesetzt werden, das beispielgebend für die gesamte Branche sein soll. Darüber hinaus sollen die ökologischen und ökonomischen Effekte dieser Beispiele abgeschätzt und gegebenenfalls evaluiert werden. Das Vorhaben soll in Kooperation mit einem führenden deutschen Reiseveranstalter durchgeführt werden.
A) Problemstellung: Der rasante Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien in der Stromerzeugung in den letzten 12 Jahren wurde durch zielgenaue Instrumente zur Unterstützung des Markteintritts wie Stromeinspeisungsgesetz (StrEG) und Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ermöglicht. Vergleichbare Instrumente stehen für den Markteintritt erneuerbarer Energien in den Wärmemarkt bisher nicht zur Verfügung. Die positive Entwicklung der letzten Jahre in diesem Bereich wurde insbesondere durch mehrfache deutliche Aufstockung der Fördermittel für das sog. 'Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien' ermöglicht. B) Handlungsbedarf: Die Haushaltslage des Bundes setzt einer weiteren Aufstockung der Mittel jedoch absehbare Grenzen. Zur Erreichung des deutschen Verdopplungsziels für den Anteil erneuerbarer Energien am Energiemix bis zum Jahr 2010 werden ein oder mehrere Instrumente erforderlich, die kosteneffizient und marktkonform die für den Markteintritt erneuerbarer Energien erforderlichen Mittel bereitstellen. C) Ziel des Vorhabens: Mit dem Forschungsvorhaben sollen, ausgehend von der Analyse und Bewertung der bisher zu dieser Fragestellung unterbreiteten Vorschläge, derartige Instrumente entwickelt werden. Deren Wirksamkeit soll sich auf die Solarthermie, Bioenergieträger und Geothermie erstrecken. Die Nutzung der bei der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien anfallenden Wärme (Kraft-Wärme-Kopplung) soll ebenfalls Berücksichtigung finden. Ein Kriterium für die Bewertung der zu entwickelnden Instrumente soll die Erreichbarkeit des deutschen Verdopplungszieles für die Nutzung erneuerbarer Energien sein. Die Diskussion und Bewertung der entwickelten Instrumente soll auch die für andere Umweltschutzmaßnahmen, wie die KWK, in Deutschland und der Europäischen Union geführte Instrumentendebatte berücksichtigen und nutzen. Das Forschungsvorhaben ist politiknah konzipiert und soll dem in diesem Bereich zu erwartenden Beratungsbedarf des BMU während der 15. Legislaturperide dienen.
Die Europäische Kommission hat mit der Konkretisierung von Artikel 16 (2) der Richtlinie über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IVU-Richtlinie) begonnen. Dabei werden nach einem engen Zeitplan zu allen im Annex l der Richtlinie genannten Anlagenarten in Arbeitsgruppen 'Merkblätter zu den besten verfügbaren Techniken' (BVT-Merkblätter) erarbeitet. Diese sollen später unter anderem im Genehmigungsverfahren die Grundlage für Anforderungen an Anlagen bilden. Das Arbeitsprogramm der EU-Kommission sieht für das Jahr 2002 den Beginn der Arbeiten zum BVT-Merkblatt für den Sektor 'Anlagen zur Beseitigung und Verwertung gefährlicher Abfälle' vor. Für diesen Sektor sind deshalb im Rahmen des Vorhabens der Stand der Technik (Emissionen Luft, Wasser, Abfall, ggf. Lärm, Erschütterungen, Wärme, Störfallrelevanz) und die Verbrauche (Energie, Wasser, Rohstoffe) von modernen Anlagen systematisch zu erfassen. Die Ergebnisse des Vorhabens sollen die Ausgangsbasis für Vorschläge (deutsche Position) für die BVT-Merkblätter bilden. Die Kurzfassung ist daher auch ins Englische zu übersetzen.
A) Problemstellung: Unter Federführung des BMU (Z II 6) wird in einer ressortübergreifenden Arbeitsgruppe ein Emissionshandelsmodell für Deutschland im Rahmen der Klimarahmenkonvention erarbeitet. Damit muss auch die EG-Richtlinie zum gemeinschaftsweiten Emissionshandel umgesetzt werden. Die Ausarbeitung dieses Modells bedarf der rechtlichen Evaluierung und Begleitung, wobei vor allem Fragen der national- und europarechtlichen Anbindung des Modells, aber auch der institutionellen Ausgestaltung, geprüft werden müssen. Der Auftrag besteht aus einem gutachterlichen und einem beratenden Teil. B) Handlungsbedarf (BMU; ggf. UBA): Der Umsetzungs- und Implementierungsprozess bedarf weiterhin einer dauerhaften rechtlichen Flankierung. Ggf. sollen die (Zwischen-)Ergebnisse in einem (oder mehreren) Fachgesprächen diskutiert werden. C) Ziel des Vorhabens ist, bis zum Jahr 2005 (Beginn des EU-weiten Emissionshandels) ein rechtskonformes Emissionshandelsmodell implementieren zu können.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 1406 |
| Europa | 1 |
| Kommune | 4 |
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| Wirtschaft | 1 |
| Wissenschaft | 270 |
| Zivilgesellschaft | 25 |
| Type | Count |
|---|---|
| Förderprogramm | 1406 |
| License | Count |
|---|---|
| Offen | 1406 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 1404 |
| Englisch | 35 |
| Resource type | Count |
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| Keine | 1042 |
| Webseite | 364 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 925 |
| Lebewesen und Lebensräume | 1180 |
| Luft | 877 |
| Mensch und Umwelt | 1396 |
| Wasser | 888 |
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