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Einsatzmoeglichkeiten von Kompensations- und Lizenzloesungen fuer ausgewaehlte Bereiche der Umweltpolitik

Die praktische Anwendung von Kompensationsloesungen und Lizenzloesungen wurde bisher aufgrund vermeintlich fehlender oekologischer und rechtlicher Anwendungsvoraussetzungen zu wenig in Betracht gezogen. Unter geeigneten Rahmenbedingungen koennen jedoch diese Instrumente die Erreichung umweltpolitischer Ziele erleichtern. Fuer bestimmte Bereiche der Umweltpolitik, z.B. fuer Teilbereiche der Abfallwirtschaft, Gefahrstoffvermeidung, grenzueberschreitende und insbesondere globale Problembereiche sowie bezueglich ihrer Anwendbarkeit im Rahmen einer EG-Umweltpolitik sind diese Instrumente umfassend zu analysieren. In einer ersten Vorhabenphase sollen moegliche derartige Loesungen evaluiert und die unter den Rahmenbedingungen am ehesten in Frage kommenden Einsatzmoeglichkeiten in Absprache mit dem Auftraggeber ausgewaehlt werden. In einer zweiten Phase sollen an zwei-vier Beispielen solche Loesungen auf ihre oekologische Wirksamkeit, administrativ-rechtliche Machbarkeit, oekonomische Effizienz und politische Realisierbarkeit untersucht und zur moeglichen Einsatzreife gebracht werden.

Europaeische Umweltzeichen fuer oekologische Bauprodukte - Teil 2: Oekologische Bewertung von Bauprodukten - Methoden und 2 Fallstudien

Das Vorhaben ist in Teilvorhaben untergliedert worden. In Teilvorhaben 1 werden textile Bodenbelaege bearbeitet. Im Teilvorhaben 2, das allgemeiner angelegt ist, sollen Grundlagen fuer zukuenftige Umweltzeichenaktivitaeten erarbeitet werden. Dabei soll beruecksichtigt werden, dass Bauprodukte und aus ihnen hergestellte Konstruktionen bei einem Gebaeude i.d.R. langlebige und komplexe Systeme sind, die aus einer Vielzahl von Materialien und Stoffen bestehen. Die Herstellung, Verarbeitung und Entsorgung von Bauprodukten ist mit ausserordentlich hohen Stoffstroemen verbunden. Zugleich sind mit den Themen Schadstoffverminderung, Recycling, Waermedaemmung und Schalldaemmung unterschiedliche Umweltschutzzielsetzungen zu verfolgen. Entsprechend gross ist das Optimierungspotential. Andererseits fehlt ein praktikabler, der Komplexitaet und Langlebigkeit genuegender Bewertungsrahmen. Daher ist zur Vorbereitung von Europaeischen Umweltzeichen fuer Bauprodukte eine solide Datenbasis zu schaffen, die den europaeischen Bauproduktmarkt strukturiert, geographische Besonderheiten beachtet und die Marktbereiche mit den groessten oekologischen Verbesserungspotentialen identifiziert. Mit ganzheitlichen Lebenswegbetrachtungen, die inbesondere auch die Nutzungsphase (Lebensdauer, Reparaturfaehigkeit, Wartungsaufwand, Wiederverwendbarkeit) operationalisieren, sollen fuer die relevanten Bauproduktgruppen die fuer Umweltzeichen zu beruecksichtigenden oekologischen Kriterien herausgearbeitet werden. Das Verfahren ist im Sinne der fuer der das Europaeische Umweltzeichen vorgesehenen Machbarkeitsstudien auf zwei konkrete Beispiele anzuwenden, wobei die erkennbaren Umweltschutzvorteile gegenueber vergleichbaren Produkten deutlich werden muessen.

Umweltorientierte Dienstleistungen als wachsender Beschaeftigungssektor - Bestandsaufnahme und Zukunftsperspektiven

Die Analyse der umweltschutzinduzierten Beschaeftigung in Deutschland hat ergeben, das der Dienstleistungssektor inzwischen der beschaeftigungspolitische Hauptgewinner der Umweltpolitik ist. Dies betrifft erstens den hohen prozentualen Anteil der Dienstleister an den insgesamt im Umweltschutz Beschaeftigten (56 Prozent, darunter 28 Prozent im privaten Dienstleistungsgewerbe). Zweitens ist aber auch bemerkenswert, dass die Dienstleistungen mit ca. 38 Prozent bereits einen erstaunlich hohen Anteil an den Beschaeftigungswirkungen des Umweltschutzguetermarktes haben. Die Projektgemeinschaft ifo, DIW, IWH und RWI kam daher in ihrer Studie zu der umweltschutzinduzierten Beschaeftigung zu dem Schluss, dass sich auch bei der oekologischen Modernisierung unserer Volkswirtschaft eine Tertiarisierung vollzieht. Ziel des Forschungsvorhabens ist es, ueber die relativ engen Grenzen der ueblichen statistischen Erhebungen hinaus zunaechst eine Bestandsaufnahme der umweltorientierten Dienstleistungen zu erstellen. Im Mittelpunkt der Analyse sollten die privaten Dienstleistungen stehen, die im weitesten Sinne dem Umweltschutzmarkt zugeordnet werden koennen, d.h. es sollten nicht nur die klassischen Bereiche wie Ingenieurbueros, Abfallverwertungsunternehmen etc. analysiert werden, sondern auch Umweltschutzdienstleistungen wie z.B. Biolaeden, Verbraucherberatungen oder der Oeko-Tourismus beruecksichtigt werden. Aufgrund der Schwierigkeiten bei der statistischen Eingrenzung dieser Bereiche wird es kaum gelingen, gesamtwirtschaftlich exakte Zahlen zu ermitteln. Dennoch sollte zumindest qualitativ der Sektor umschrieben, mit Beispielen erlaeutert und zumindest naeherungsweise abgeschaetzt werden. In einem zweiten Teil soll versucht werden die Zukunftsperspektiven fuer die einzelnen Teilbereiche zu umreissen und zumindest besonders beschaeftigungstraechtige Bereiche zu identifizieren. Hierbei sollte auch ein besonderes Augenmerk auf die Moeglichkeit zur Existenzgruendung in diesem Sektor gelegt werden.

Entlastung der Umwelt und des Verkehrs durch regionale Wirtschaftskreislaeufe

Der Gueterfernverkehr zeichnet sich durch wachsende Transportentfernungen aus. Er ist ueberdurchschnittlich stark an den verkehrsbedingten Umweltbelastungen beteiligt. Die Vermeidung von Fahrleistung durch Verringerung der Transportentfernungen ist ein wesentliches Instrument zur Minderung der Umweltbelastungen. Hierfuer sind die Wirtschaftsbeziehungen der Unternehmen der entscheidende Anhaltspunkt. Folgende Teilaspekte sollen untersucht werden: 1) Welche Branchen eignen sich besonders fuer regionale Wirtschaftsbeziehungen. 2) An ausgewaehlten Beispielen sollen die Wirtschaftbeziehungen aufgezeigt und 3) Alternativen dargestellt werden. 4) Benennen von Foerderinstrumenten fuer regionales Wirtschaften.

Schadstoffaspekte der Verwertung und Behandlung/Ablagerung von Abfaellen (Toxizitaetsparameter), 1. Vorstudie zu F+E 103 10 606: 'Oekologische Bilanzen d.A.', Nicht schadstoffbezogene oekologische Belastungsparameter der Verwertung und Behandlung/Ablagerung von Abfaellen (nichttoxische Parameter) 2. Vorstudie zu F+E-Vorhaben 103 10 606 'Oekologische Bilanzen d.A.'

Ziel des Vorhabens ist es, im Hinblick auf abfallwirtschaftliche Massnahmen insgesamt zu pruefen, in welchem Umfang eine stoffliche Verwertung von Abfaellen oder Reststoffen unter Umweltgesichtspunkten anderen Entsorgungswegen vorzuziehen ist. Aufgabe des Vorhabens ist es, ein nachvollziehbares Instrumentarium zu entwickeln - oekologische Bilanzen, Lastpakete, PLA -, das eine Bestimmung der 'kritischen' Verwertungsrate erlaubt. An ausgewaehlten Teilstroemen sollte die Wirksamkeit dieses Instrumentariums erprobt werden. Die Vorstudie sollte den erforderlichen Forschungsbedarf fuer die Hauptstudie in einzelnen loesbaren Untersuchungsschritten aufzeigen sowie die Aussagegrenzen eines Instruments 'Oekobilanzen' mit Blick auf abfallwirtschaftliche Aufgabenstellungen bestimmen. Nicht schadstoffbezogene oekologische Belastungsparameter sollten im Vordergrund stehen.

Zugang zu Gerichten und gerichtliche Kontrolle im Umweltrecht (ECE-Konvention)

Im Rahmen des Forschungsvorhabens sollen der Zugang zu Gerichten und die gerichtliche Kontrolle im Hinblick auf die Einhaltung von Umweltrechtsvorschriften in einer Zusammenschau analysiert werden und sollen Vorschlaege fuer eine rechtspolitische Weiterentwicklung erarbeitet werden. Dabei sind die einschlaegigen Vorgaben der ECE-Konvention 'Uebereinkommen ueber den Zugang zu Informationen, die Oeffentlichkeitsbeteiligung und den Zugang zu den Gerichten im Umweltangelegenheiten' mit einzubeziehen. Die gerichtliche Kontrolle in Deutschland, Frankreich, Grossbritannien und ggf. anderen Staaten soll analysiert und vor dem Hintergrund der genannten ECE-Konvention miteinander verglichen werden. Besondere Aufmerksamkeit bedarf zum einen der Zugang zu den Gerichten sowie zum anderen die Art und Weise der gerichtlichen Kontrolle sowie das Zusammenspiel beider Aspekte. Unterschiedliche Konzepte wie die Bindung des Zugangs zu den Gerichten an die moegliche Verletzung einer Rechtsposition vs. einem erweiterten Zugang sowie verschiedene Formen der gerichtlichen Kontrolle sind herauszuarbeiten. Neben Aspekten, die wie der administrative Beurteilungsspielraum oder die administrative Entscheidungspraerogative in der deutschen Rechtsdiskussion bekannt sind, sollen rechtsvergleichend auch die im Ausland massgeblichen Aspekte fuer das Verhaeltnis von Exekutive und gerichtlicher Kontrolle herausgearbeitet werden. Dabei sollten auch konzeptionelle Unterschiede in der gerichtlichen Kontrolle, die sich z.B. in der Betonung entweder individualrechtsorientierter oder gemeinwohlorientierter Belange aeussern, in die Untersuchung einbezogen werden. Die Rechtsschutzgarantie des Artikels 19 Abs. 4 GG und die Frage nach unterschiedlichen Formen der gerichtlichen Kontrolle beduerfen besonderer Aufmerksamkeit. Unter Beruecksichtigung dieser Aspekte sollen konkrete moegliche Zuschnitte fuer ein ausgewogenes Verhaeltnis zwischen den Zugang zu Gerichten und der gerichtlichen Kontrolle entwickelt werden.

Umwelt-Survey für Kinder - Analytik und Auswertung: Bestimmung von Bioziden im Hausstaub - Teilvorhaben 06

A) Problemstellung: Im Hausstaub enthaltene Schadstoffe können durch Inhalation oder Ingestion einen Beitrag zur korporalen Belastung liefern. Dies trifft aus mehreren Gründen vor allem auf Kinder zu. Sowohl die inhalativ als auch die oral aufgenommene Staubmenge ist bei Kindern höher (etwa durch höhere Atemfrequenz und wiederholtes Ablecken verschmutzter Hände und Gegenstände). Außerdem reagieren Kinder empfindlicher auf einen Schadstoff und zudem ist die Aufenthaltszeit von Kindern im Innenraum hoch. Im Kinder-Umwelt-Survey soll daher die Relevanz von Hausstaub als Belastungsparameter bei Kindern ermittelt werden. Im Hausstaub sollen diverse Elemente, PAK, Biozide einschließlich der Pyrethroide sowie Flammschutzmittel und Weichmacher bestimmt werden. B) Handlungsbedarf (BMU; ggf. auch BfS, BfN oder UBA): Gemäß des APUG ist es zur frühzeitigen Erkennung umweltbedingter Gesundheitsrisiken und zu deren fundierten wissenschaftlichen Bewertung notwendig, die Forschung auf dem Gebiet Kinder, Umwelt und Gesundheit auf hohem Niveau zu erhalten und zu fördern. C) Ziel des Vorhabens: Die im Rahmen des Kinder-Umwelt-Surveys gewonnenen Hausstaubproben (Staubsaugerbeutel) sollen werden. Außerdem sollen die Konzentrationen von DDT, HCB, Lindau, PCP, PCB, Propoxur, Methoxychlor, Chlorpyrifos und polychlorierten Sulfonamid-Diphenylethern im Hausstaub aus 600 Wohnungen, unter hohen Anforderungen an die Qualitätssicherung, analysiert werden.Im Rahmen des Umwelt-Survey für Kinder sollen eine Vielzahl von Schadstoffen in Blut und Urin von Kindern, in Hausstaubproben und im häuslichen Trinkwasser analysiert werden. Das von der EUKOS GmbH bearbeitete 'Los J' umfasst: - das Sieben von ca. 1800 Staubsaugerbeutelinhalten zur Fraktion kleiner als 63 mym. - 10 Prozent der Proben werden vorher zusätzlich zur 2 mm Fraktion gesiebt. - Von den gewonnen Staub-Siebfraktionen der Proben werden ca. 600 Proben vom UBA für die Analytik ausgewählt und dann durch die EUKOS GmbH in Hinblick auf folgende Biozide analysiert: - Pentachlorphenol (PCP), - Lindan, - DDT, - HCB, - PCB (Kongenere 28, 52, 101, 118, 153, 138, 180), - Chlorpyrifos, - Methoxychlor, - Propoxur, - Polychlorierte Sulfonamid-Diphenylether ('Eulan').

Kyoto-Protokoll: Die Behandlung der Landnutzung, der Landnutzungsänderungen und der Forsten (LULUCF) in der 2. und folgenden Verpflichtungsperioden

A) Problemstellung: Die Regelungen für LULUCF, die in den Bestimmungen von Marrakesch niedergelegt sind, gelten streng nur für die 1. Verpflichtungsperiode. Alle vereinbarten Obergrenzen, Definitionen, Einschränkungen, Be- und Anrechnungsverfahren sowohl für die Annex I-Staaten als auch für die sauberen Entwicklungsmechanismen (CDM) müssen für die 2. und die folgenden Verpflichtungsperioden überdacht und neu bestimmt werden. Darüber hinaus müssen neue Vorschläge zu den Verpflichtungen der Vertragsparteien erarbeitet werden, die die in Kyoto verabredeten Verpflichtungen verschärfen und kein Unterlaufen der Reduktionsverpflichtung durch Erhöhung der Festlegungen von Kohlenstoff in der Biosphäre erlauben. Die Verhandlungen für die zweite Verpflichtungsperiode beginnen möglicherweise bereits Ende 2004, mit Sicherheit aber 2005 (Artikel 3.9 Kyoto-Protokoll). B) Handlungsbedarf (BMU; ggf. auch BfS, BfN oder UBA): Deutschland ist ein Vertragsstaat der Klimarahmenkonvention und hat im Mai 2002 das Kyoto-Protokoll ratifiziert und nimmt an den jährlichen Vertragsstaatensitzungen und halbjährlichen Sitzungen der Nebenorgane SBSTA und SBI teil. Dabei ist das BMU das federführende Ressort. Das UBA ist für das Gebiet LULUCF seit Ende 2000 in die Verhandlungen und Expertensitzungen einbezogen. Innerhalb der o.g. Gremien werden - zuerst in den Expertensitzungen - Gespräche zu dieser Thematik aufgenommen werden. Ein fundierter, dem Klimaschutz gerecht werdender Standpunkt und daraus abgeleitete Vorschläge sind die Grundlage für ein erfolgreiches Einbringen von Lösungsansätzen. C) Ziel des Vorhabens ist die Erarbeitung einer angemessenen Verpflichtung für den Bereich LULUCF für die 2. und folgende Verpflichtungsperioden sowie erste Vorschläge über den Umfang der einzubeziehenden Aktivitäten. In einem zweiten Schritt müssen die derzeit geltenden Bestimmungen zu Obergrenzen, Definition u.a. (s.o.) überarbeitet werden.

Ökologische Finanzreform - Weiterentwicklung der ökologischen Steuerreform, insbesondere unter Klima- und Energieaspekten; Förderung nachhaltigen Wirtschaftens durch Elemente der Ökologischen Finanazreform - Bestandsaufnahme und Perspektiven für konkrete Umsetzungsmaßnahmen

A) Problemstellung: Nachhaltiges Wirtschaften erfordert eine erhebliche Steigerung der Ressourcen- und Energieproduktivität, um wirtschaftliche Entwicklung und die langfristige Tragfähigkeit der Ökosysteme in Einklang zu bringen. Unter Wettbewerbsbedingungen sind die Handlungsspielräume einzelner Unternehmen aber begrenzt. Daher müssen weitere Anreize zum nachhaltigen Wirtschaften durch eine geeignete Gestaltung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen induziert werden. Dies setzt eine verursachergerechte Anlastung aller gesamtwirtschaftlichen Kosten voraus, die sowohl produktions- wie auch nachfrageseitig wirksam wird. B) Handlungsbedarf (BMU/UBA): Im Rahmen der ökologischen Finanzreform sollen die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen so gestaltet werden, dass Unternehmen, wie auch Verbraucherinnen und Verbraucher, in systematischer Weise wirtschaftliche Anreize für nachhaltige Produktions- und Konsumweisen erhalten. Dies betrifft die Gestaltung steuerlicher Regelungen ebenso wie die öffentliche Subventions- und Förderpolitik. C) Im Rahmen des Vorhabens sollen v.a. die in der Koalitionsvereinbarung festgelegten umweltpolitischen Handlungsfelder hinsichtlich der Wirkung ökonomischer Instrumente untersucht werden. Die Ergebnisse sollen Grundlage für Vorschläge für die Weiterentwicklung, Umgestaltung bzw. Einführung ökonomischer Instrumente sein. Dabei sollen neben den direkten umweltpolitischen Wirkungen auch verstärkt indirekte Wirkungen analysiert werden. Erfahrungen aus dem europäischen Ausland, wie z.B. zur Ökologischen Gestaltung der Mehrwertsteuer, sollen berücksichtig werden. Neben den Wirkungen in Umweltbereich sollen auch Auswirkungen auf Wirtschaftswachstum, Beschäftigung, und öffentliche Finanzen untersucht werden. Die ökologischen und ökonomischen Wirkungen der vorgeschlagenen Maßnahmen sollen soweit möglich durch ökonomische Modellrechnungen quantifiziert werden.

Epidemiologische Erfassung des Erkrankungsrisikos beim Baden

Die zur Zeit gueltigen mikrobiologischen Grenzwerte der 1976 verabschiedeten Badegewaesserrichtlinie 76/160/EWG sind weder naturwissenschaftlich noch epidemiologisch begruendet. Nach der Verabschiedung der Badegewaesserrichtlinie fanden epidemiologische Studien in verschiedenen europaeischen (v.a. in England) und nicht-europaeischen Laendern statt, die eine Korrelation zwischen der faekalen Belastung der Gewaesser und der Erkrankungsrate bei Badenden aufdeckten. Selbst bei Konzentrationen unter den geltenden Richtwerten wurde eine erhoehte Erkrankungsrate festgestellt. Bisher ist jedoch nicht bekannt, inwieweit sich die Ergebnisse dieser Studien, die hauptsaechlich an Meerwasserbadestellen durchgefuehrt wurden, auf andere Laender und auf Binnenseen uebertragen lassen. Auch waren die Guetestandards der Abwasserklaerung in den Einzugsgebieten der Gewaesser, in denen die epidemiologische Studien stattfanden, nicht mit denen in Deutschland vergleichbar. In dem beantragten Forschungsvorhaben sollen, durch sog. Kohortenstudien bei Badenden, die Erkrankungsrisiken bei unterschiedlich faekal belasteten Suesswasserbadeseen in Deutschland untersucht werden. Die faekale Belastung soll durch die Bestimmung von Indikatororganismen erfasst werden. Das Forschungsvorhaben erhaelt eine besondere Aktualitaet durch die Absicht der EU, die Badegewaesserrichtlinie zu novellieren. Viele Deutsche Badegewaesser wuerden die im Entwurf vorgesehene verschaerfte mikrobiologische Grenzwerte nicht mehr erfuellen. Mit den Ergebnissen der Untersuchungen sollen gesundheitlich relevante Richt- und Grenzwerte fuer die zulaessige faekale Belastung von Badeseen in Deutschland erarbeitet werden.

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