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Einsatzmoeglichkeiten von Kompensations- und Lizenzloesungen fuer ausgewaehlte Bereiche der Umweltpolitik

Die praktische Anwendung von Kompensationsloesungen und Lizenzloesungen wurde bisher aufgrund vermeintlich fehlender oekologischer und rechtlicher Anwendungsvoraussetzungen zu wenig in Betracht gezogen. Unter geeigneten Rahmenbedingungen koennen jedoch diese Instrumente die Erreichung umweltpolitischer Ziele erleichtern. Fuer bestimmte Bereiche der Umweltpolitik, z.B. fuer Teilbereiche der Abfallwirtschaft, Gefahrstoffvermeidung, grenzueberschreitende und insbesondere globale Problembereiche sowie bezueglich ihrer Anwendbarkeit im Rahmen einer EG-Umweltpolitik sind diese Instrumente umfassend zu analysieren. In einer ersten Vorhabenphase sollen moegliche derartige Loesungen evaluiert und die unter den Rahmenbedingungen am ehesten in Frage kommenden Einsatzmoeglichkeiten in Absprache mit dem Auftraggeber ausgewaehlt werden. In einer zweiten Phase sollen an zwei-vier Beispielen solche Loesungen auf ihre oekologische Wirksamkeit, administrativ-rechtliche Machbarkeit, oekonomische Effizienz und politische Realisierbarkeit untersucht und zur moeglichen Einsatzreife gebracht werden.

Umwelt Survey für Kinder - Analytik und Auswertung: Bestimmung von Arsen, Cadmium und Quecksilber im Urin von Kindern - Teilvorhaben 02

A) Problemstellung: Arsen, Cadmium und Quecksilber sind toxikologisch besonders relevante Umweltschadstoffe. Die ubiquitäre Verbreitung hat zwar in den letzten Jahren abgenommen, dennoch sind sie noch immer zu denjenigen Schadstoffen zu zählen, deren Verbreitung in der Umwelt weiterhin zu reduzieren ist. Für Kinder im Alter von 3-5 Jahren in Deutschland liegen bisher keine repräsentativen Daten zur korporalen Belastung mit Arsen, Cadmium und Quecksilber vor. Für Kinder im Alter von 6-14 Jahren ist eine Fortschreibung der Datenerhebung aus den Jahren 1990/92 zur Aktualisierung und Trendbeobachtung erforderlich. B) Handlungsbedarf (BMU; ggf. auch BfS, BfN oder UBA): Gemäß des APUG st es zur frühzeitigen Erkennung umweltbedingter Gesundheitsrisiken und zu deren fundierten wissenschaftlichen Bewertung notwendig, die Forschung auf dem Gebiet Kinder, Umwelt und Gesundheit auf hohem Niveau zu erhalten und zu fördern. C) Ziel des Vorhabens: Die Konzentrationen an Arsen, Cadmium und Quecksilber im Urin aller Kinder, die am Kinder-Umwelt-Survey teilnehmen, soll, unter hohen Anforderungen an die Qualitätssicherung, analysiert werden.

Beurteilung der Wirksamkeit von Massnahmen zur Risikoverminderung - Synthese, zielgruppenorientierte Handlungsempfehlungen und Moeglichkeiten zur Verstaerkung des Hochwasserbewusstseins

Der Aktionsplan Hochwasser der IKSR enthaelt als wichtige Handlungsziele die deutliche Minderung der Hochwasserstaende und Schadensrisiken sowie die Verstaerkung des Hochwasserbewusstseins der betroffenen Bevoelkerung insbesondere in den Gebieten, in denen Ueberschwemmungen in der Vergangenheit aufgrund technischer Massnahmen selten oder gar nicht auftraten. Voraussetzung zur Umsetzung dieser Ziele sind neben der Erfassung und Bewertung von Gefahren und Risiken die ganzheitliche und flussgebietsbezogene Betrachtung und Beurteilung der Wirksamkeit aller sektoralen Massnahmen zum Hochwassermanagement und zur Minderung von Schadensrisiken sowie die Erarbeitung von zielgruppenorientierten Handlungsempfehlungen bei gleichzeitiger Verbesserung der Oeffentlichkeitsarbeit mit dem Ziel der Schaerfung des oeffentlichen Hochwasserbewusstseins. Die IKSR wird zu diesem Thema ein Projekt 'Erfassung und Bewertung von Hochwasserrisiken' (Laufzeit 1999-2001) mit einem Volumen von Euro 580000,- vergeben, wovon Euro 230000,- von der EU (INTERREG II - IRMA-Programm) getragen werden. Zentrale Fragen des Projektes sind: - Wie werden vorhandene Hochwassergefahren und -risiken verstaendlich und nachvollziehbar (karthografisch) dargestellt, damit ein schadenreduzierendes Handeln auf den verschiedenen Ebenen (international bis persoenlich) daraus abgeleitet werden kann? - Wie wirksam sind die verschiedenen Moeglichkeiten des Eingriffs und des Handelns? Das BMU/UBA-Vorhaben ist als Teilprojekt des IKSR-Vorhabens anzusehen. Im Rahmen des IRMA - Programmes wird in verschiedenen Projekten bereits an den Themenbereichen 'karthographische Darstellung' und 'Risikominderung' gearbeitet. Bisher liegen allerdings nur vereinzelt Ueberlegungen fuer die Darstellung der Restgefaehrdung in den durch wasserbauliche Massnahmen geschuetzten Bereichen und den daraus abzuleitenden Massnahmen vor. Um einen Anstieg von Gefaehrdungen hinter den Deichen zu minimieren, sind die Anforderungen des vorbeugenden Hochwasserschutzes zukuenftig staerker auf allen Ebenen der raeumlichen Planung zu beruecksichtigen bzw. neu zu ueberpruefen. Dazu muss zunaechst die konkrete Problemlage ermittelt werden. Im Bedarfsfall sind die Nutzungen entsprechend den Anforderungen des vorsorgenden Hochwasserschutzes anzupassen, die im Rahmen des Bauplanungsrechtes moeglichen Einschraenkungen der Besiedelung verstaerkt auszuschoepfen und staerker im oeffentlichen Bewusstsein zu verankern.

Erfahrungen mit umweltrechtlichen Genehmigungsverfahren anhand von 2-3 exemplarischen Standorten

Mit dem Ziel, das Umweltzulassungsrecht moeglichst effektiv auszugestalten, sollen die Praxiserfahrungen mit umweltrechtlichen Genehmigungen am konkreten Beispiel untersucht werden. Fuer 2-3 relativ grosse und komplexe Standorte mit mehreren Anlagen sollen die erforderlichen umweltrechtlichen Genehmigungen und Aenderungsgenehmigungen der letzten Jahre sowie die Genehmigungsablaeufe detailliert nachgezeichnet und ausgewertet werden. Die Auswertung soll mit Blick auf die Frage erfolgen, ob die Genehmigungen und Genehmigungsschritte effektiv und effizient ablaufen und ob Verbesserungsmoeglichkeiten vorhanden sind. Speziell zu behandeln ist dabei die Frage, ob durch die Regelungen im Rahmen des Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetzes und des Gesetzes zur Beschleunigung und Vereinfachung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren Verbesserungen erreicht werden.

Minderung der Laermemission von motorisierten Zweiraedern (Untersuchung hinsichtlich Auswirkung getroffener administrativer Massnahmen sowie Erarbeitung von Vorschlaegen zur weiteren Emissionsminderung)

Zur Minderung des Motorradlaerms wurden administrative Massnahmen getroffen (herabgesetzte Geraeuschgrenzwerte sowie EG-Richtlinie fuer Ersatzschalldaempfer fuer Motorraeder, Antimanipulationskatalog fuer Mofas, Mopeds und Leichtkraftraeder), deren Auswirkung auf Geraeuschsituation zu untersuchen ist. Darueber hinaus ist ein projektbegleitender Ausschuss zu bilden, um ein langfristiges Programm zur weiteren Minderung der Geraeuschemission zu erarbeiten. Das Vorhaben dient zur Ausfuellung des Paragraphen 38 BImSchG.

Einbeziehung von Umweltaspekten in die Normung beim Europaeischen Komitee fuer Normung (CEN) durch Einrichtung eines 'Environmental Help Desk'

Im Rahmen des strategischen Beratergremiums zu Umweltfragen bei CEN (Strategic advisory board on the environment - SABE) ist vorgesehen, eine der deutschen Koordinierungsstelle Umweltschutz vergleichbare Institution (CEN Environmental Help Desk - EHD) einzurichten, deren Aufgaben- und Arbeitsinhalte zunaechst waehrend einer zweijaehrigen Demonstrationsphase auf der Grundlage einer Machbarkeitsuntersuchung konkretisiert werden sollen. EHD versteht sich als consultant: Seine Aufgabe ist es die Technischen Komitees (TC) und die Arbeitsgruppen (WG) - sie allein sind fuer die Erarbeitung der Normen verantwortlich - bei der Beruecksichtigung von Umweltschutzaspekten gegebenenfalls unter Hinzuziehung externen Sachverstandes zu beraten und zu unterstuetzen. In der Pilotphase werden ca. 100 Beispielprojekte, in denen Umweltaspekte betroffen sein koennen, ausgewaehlt. In Zusammenarbeit mit den TCs und WGs soll fruehzeitig und fortlaufend waehrend der Erarbeitung der Norm darauf geachtet werden, moegliche Umweltbelastungen durch die Produkte zu minimieren. Arbeitsgrundlage sind das CEN-Memorandum Nr. 4 ueber die Einbeziehung von Umweltaspekten in die Normung und das im CEN Systemhandbuch dazu festgelegte Format. Auf freiwilliger Basis sollen zu den Normungsprojekten Beiblaetter gefuehrt werden, in denen die Umweltbelange dokumentiert werden. Der EHD wird ein Netzwerk von Experten aufbauen, die fuer Fragen in Sachen produktbezogener Umweltschutz zur Verfuegung stehen. Ebenso sollen Literatur und Rechtsgrundlagen in Zukunft beim EHD nachgefragt werden koennen. Waehrend der Untersuchung wird dem SABE-Team, das in etwa dem Fachbeirat der Koordinierungsstelle Umweltschutz im DIN entspricht, in kurzen Abstaenden (etwa monatlich) ueber Aktivitaeten und Probleme berichtet. Daneben wird halbjaehrlich ein Bericht fuer das Fachbeiratsgremium erarbeitet, welches wiederum engen Kontakt mit den nationalen Gremien halten wird. Anschliessend wird im Rahmen einer Evaluierung ueber die Einrichtung des EHD auf der Grundlage einer durch die Kommission der EU sicherzustellenden Finanzierung entschieden.

Harmonisierung des oeffentlich-rechtlichen Schadenausgleichs bei Umweltschaeden

Das Vorhaben soll dazu dienen, Eckpunkte fuer eine deutsche Verhandlungsposition im Blick auf kuenftige EG-Aktivitaeten betr. den Schadensausgleich bei Umweltschaeden vorzubereiten. Dies gilt zunaechst fuer ein bald zu erwartendes Weissbuch der Europaeischen Kommission. Erforderlich ist es hierzu die unterschiedlichen Reaktionen der deutschen Rechtsordnung auf Schaeden der Umwelt zu analysieren und zu bewerten. Die Eingriffe in Natur und Landschaft werden etwa anders ausgeglichen als Bodenveraenderungen nach Polizei- und Ordnungsrecht oder dem BodSchG. Systematisch sind drei Fallgruppen zu unterscheiden: a) die Umwelt wird ausserhalb der Bestimmungen einer Genehmigung beeintraechtigt (jetzt insbesondere: polizei- und ordnungsrechtliche Generalklausel und Bodenschutzrecht), b) die Umwelt wird innerhalb der Bestimmungen einer Genehmigung beeintraechtigt, die Beeintraechtigung wurde vor der Erteilung der Genehmigung als solche erkannt (jetzt: naturschutzrechtliche Eingriffsregelung), c) die Umwelt wird innerhalb der Bestimmungen einer Genehmigung beeintraechtigt, die Beeintraechtigung wurde vor der Erteilung der Genehmigung nicht als solche erkannt (jetzt: nachtraegliche Anordnung nach BImSchG). Diese Regelungen unterscheiden sich beim geschuetzten Rechtsgut, dem Ausmass des Schutzes und der Relativierung durch andere Schutzgueter. Der Auftragnehmer soll eruieren, ob fuer diese Unterscheidung ausreichende Gruende ersichtlich sind und ob diese Gruende auch auf der europaeischen Ebene tragen. Er soll dabei die bestehende Rechtslage sowie die Vorschlaege der SK-UGB bewerten und ggf. einen begruendeten Vorschlag entwickeln; wie den europaeischen Aktivitaeten begegnet werden kann. Vorliegende auslaendische Erfahrungen, insbesondere Untersuchungen der Europaeischen Kommission, sind mit einzubeziehen.

Lebens- und Vermehrungsfaehigkeit von gentechnisch veraenderten Mikroorganismen (GVMO) in der Umwelt: Nachweis und Wirkungen

Die Abschaetzung des oekologischen Risikos von Freiwerdungen bzw. Freisetzungen von GVMO in die Umwelt stuetzen sich bislang stark auf theoretische Modelle, die jedoch mehr auf Plausibilitaet als auf experimentelle Nachweisen beruhen. Die Studie soll sich kritisch mit bestehenden Methoden zum Nachweis von GVMO in der Umwelt und mit Techniken, um Beeintraechtigungen der Umwelt nachzuweisen, auseinander setzen. Darueber hinaus soll die Studie der Vorbereitung eines Fachgespraechs zu diesem Thema dienen, bei der auch Erfahrungen aus erfolgten Freisetzungen einfliessen sollen.

Quantifizierung diffuser und nutzungsspezifischer Stoffeinträge in Böden über verschiedene Eintragspfade

A) Problemstellung: Bei Überschreitung der Vorsorgewerte nach Anh.2 Nr.4 BBodSchV sind im Regelungsbereich d. BBodSchG jährliche Zusatzbelastungen nach Paragraph11 BBodSchV zulässig. Diese Eintragsraten sind als Summenparameter über alle Eintragspfade festgesetzt worden. Ausgewertet wurden hierbei a) die Deposition luftgetragener Stoffe an Messstellen, die nicht im Einwirkungsbereich relevanter Einzelquellen liegen und b) typische düngemittelbedingte Stoffeinträge. Unberücksichtigt blieben u.a. Bodeneigenschaften, die Varianz luftgetragener Stoffeinträge, erhöhte Einträge in Wäldern, die Anreicherungsrate von Stoffen in Oberböden in Abhängigkeit von der Nutzung/dem Grad der Bodenbearbeitung, die Mobilität von Stoffen in Abhängigkeit vom Boden-pH-Wert. Zu beachten ist auch, dass die hohen Einträge von Kupfer/Zink aus Wirtschaftsdüngern nicht Regelungsgegenstand des BBodSchG sind, die Bestimmung der auf den Betrieb einer Anlage bezogenen unbedenkliche Zusatzbelastung nach den Regelungen des Immissionsschutzes erfolgt. Räumliche/bodenbezogene Differenzierungen werden dem Vollzug allerdings schon deshalb eingeräumt, da die Regelungen der Zusatzbelastungen mit der der Vorsorgewerte eng verknüpft ist. B) Handlungsbedarf: Ermittlung des weiteren Handlungsbedarfs z. Begrenzung von Stoffeinträgen mittels Paragraph11 BBodSchV in Verzahnung mit der Werteregelungen anderer Rechtsbereiche. C) Ziel des Vorhabens ist, diffuse/spezifische Stoffeinträge zu quantifizieren, räumlich/bodenbezogen zu differenzieren u. bzgl. der zulässigen Zusatzbelastung nach Paragraph11 BBodSchV vergleichend auszuwerten. Zu berücksichtigen sind u.a. Bodeneigenschaften, Stoffvorräte in Böden, Austräge aus Böden (Sickerwasser, Nutzpflanze); räumliche Differenzierung luftgetragener Einträge, langfristige Anreicherungsszenarien für Stoffe in Böden. Mittels relevanter Fallbeispiele sind die Ausschöpfungsraten zulässiger Stoffeinträge zu ermitteln. Im Weiteren sollen die Erfahrungen des Vollzugs von Paragraph11 BBodSchV recherchiert werden.

Erfassung des Fehlverhaltens bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln sowie Ableitung von Verbesserungsvorschlägen für die zukünftige Vollzugstätigkeit im Pflanzenschutzbereich - ilvorhaben 01: Statistische Methoden

A) Problemstellung: Soweit Untersuchungen über die Einhaltung und Überwachung von Auflagen und Anwendungsbestimmungen (AWB) im Pflanzenschutz vorliegen (z.B. 'Pestizideinträge in Oberflächengewässer aus landwirtschaftlichen Hofabläufen , UBA-Texte 87/97; 'AWB zum Schutz vor schädlichen Umweltwirkungen durch den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln (PSM) und ihre Beachtung in der Praxis , UBA Texte 43/99; 'Bericht über die Umsetzung der Allgemeinverfügung zur eingeschränkten Anwendung von Pflanzenschutzmitteln im Alten Land , Pflanzenschutzamt Hannover, April 2002), weisen diese nur auf eine geringe Befolgung der AWB zum Schutz terrestrischer und aquatischer Biozönosen durch die Anwender hin. Belastbare Daten über den Umfang des Fehlverhaltens lassen sich jedoch nicht ableiten. Als Konsequenz aus den Untersuchungsergebnissen wurden zahlreiche AWB neu formuliert. Durch die Erarbeitung einer Methode zur Einschätzung des Fehlverhaltens bei der Anwendung von PSM soll die Möglichkeit einer quantitativen und repräsentativen Aussagen über den Umfang des Fehlverhaltens geschaffen werden. Es soll außerdem geprüft werden, inwieweit sich die AWB in der Praxis bewähren. Aus den Ergebnissen sollen Verbesserungsvorschläge für die zukünftige Vollzugstätigkeit im Pflanzenschutzbereich abgeleitet werden. B) Handlungsbedarf resultiert aus der Einbindung des UBA als Einvernehmensbehörde in das nationale Verfahren der Zulassung von PSM und PflSchG und den ungenügenden Kenntnissen über die Akzeptanz von Anwendungsbestimmungen und über den Umfang von Fehlanwendungen im Pflanzenschutz. C) Ziel des Vorhabens ist die Erarbeitung einer Methode zur quantitativen Erfassung von Fehlanwendungen im Pflanzenschutz, die Überprüfung der Akzeptanz der in 2001/2002 neu formulierten AWB und die Ableitung von Vorschlägen für die zukünftige Formulierung von AWB und für die Verbesserung der Vollzugstätigkeit im Pflanzenschutzbereich.

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