Die praktische Anwendung von Kompensationsloesungen und Lizenzloesungen wurde bisher aufgrund vermeintlich fehlender oekologischer und rechtlicher Anwendungsvoraussetzungen zu wenig in Betracht gezogen. Unter geeigneten Rahmenbedingungen koennen jedoch diese Instrumente die Erreichung umweltpolitischer Ziele erleichtern. Fuer bestimmte Bereiche der Umweltpolitik, z.B. fuer Teilbereiche der Abfallwirtschaft, Gefahrstoffvermeidung, grenzueberschreitende und insbesondere globale Problembereiche sowie bezueglich ihrer Anwendbarkeit im Rahmen einer EG-Umweltpolitik sind diese Instrumente umfassend zu analysieren. In einer ersten Vorhabenphase sollen moegliche derartige Loesungen evaluiert und die unter den Rahmenbedingungen am ehesten in Frage kommenden Einsatzmoeglichkeiten in Absprache mit dem Auftraggeber ausgewaehlt werden. In einer zweiten Phase sollen an zwei-vier Beispielen solche Loesungen auf ihre oekologische Wirksamkeit, administrativ-rechtliche Machbarkeit, oekonomische Effizienz und politische Realisierbarkeit untersucht und zur moeglichen Einsatzreife gebracht werden.
Das Vorhaben wird in zwei Phasen realisiert. Im Ergebnis der im Juli 1996 abgeschlossenen Phase 1 liegt auf Grundlage einer erfolgten Sachstandsanalyse der fachlichen und dv-technischen Rahmenbedingungen ein Konzept zur Struktur und zum Aufbau des ALIS vor. Derzeit erfolgt in der Phase 2 die dv-technische Umsetzung des ALIS. Das Informationssystem wird aus einem altlastenspezifischen Bewertungssystem bestehen, in dem die auf Bundesebene vorliegenden dv-gestuetzten Modelle zur Gefahrenbeurteilung von Altlasten (MAGMA und UMS) sowie zur Kostenermittlung bei der Altlastensanierung (KOSAL) integriert werden. Ein altlastenspezifisches Datenbanksystem wird eine Datenbank zu den Ruestungsaltlastverdachtsstandorten, eine Datenbank Kontaminationsprofile, eine Stoffdatenbank fuer altlastenrelevante Schadstoffe (STARS) sowie eine Datenbank Sanierungstechniken beinhalten.
Über den zeitlichen Verlauf und die räumliche Verteilung der Konzentrationen von dioxinähnlichen und nicht dioxinähnlichen PCB in Außenluft, Deposition und Pflanzen ist bislang in Deutschland wenig bekannt. Ziel der vorliegenden Studie war, in einem überwiegend retrospektiven Monitoring die Datenlage für den atmosphärischen Eintrag von PCDD/PCDF, dioxinähnlichen PCB und Indikator-PCB durch Untersuchung von Fichten- und Kieferntrieben von verschiedenen Standorten und Jahren zu verbessern. Die Untersuchungen wurden im Rahmen eines Kooperationsprojektes des Bayer. Landesamtes für Umweltschutz (LfU) mit dem Umweltbundesamt (UBA) an repräsentativen Proben von einjährigen Fichten- und Kieferntrieben (Picea abies bzw. Pinus sylvestris) durchgeführt, die aus der Umweltprobenbank des Bundes stammen. Zwei Probenserien wurden an zwei Standorten in Verdichtungsräumen in West- und Ostdeutschland (Warndt bzw. Dübener Heide Mitte) als Zeitreihen untersucht. Im Vergleich dazu wurden Proben von Fichtentrieben von sieben ländlichen Hintergrundstandorten aus den letzten Jahren analysiert, um einen Überblick über die regionale Verteilung der betreffenden Substanzgruppen zu erhalten. Die durchgeführten Analysen der Proben der beiden Verdichtungsräume zeigen deutlich, dass von etwa 1985 bis 1997 die atmosphärische Belastung mit chlorierten Dioxinen und Furanen um etwa 75 Prozent (Warndt) bzw. ca. 40 Prozent (Dübener Heide Mitte, zwischen 1991 und 1995) zurückgegangen ist. Von 1997 bis 2004 blieben die Konzentrationen an beiden Standorten allerdings nahezu unverändert bei etwa 1 ng WHO-TEQ/kg TS. Die Untersuchungen von Fichtentrieben der Hintergrundstandorte zwischen 2000 und 2004 lassen ebenfalls keinen zeitlichen Trend an einzelnen Standorten erkennen. Bei den PCB zeigte sich sowohl für die sechs Indikatorkongenere als auch für die zwölf dioxinähnlichen PCB nach WHO von 1985 bis 1997 am Standort Warndt ein Rückgang um ca. 75 Prozent. Nach 1997 blieben die PCB-Konzentrationen praktisch unverändert. Am Standort Dübener Heide wurde zwischen 1995 und 2002 ein Rückgang der PCB-Gehalte in Kieferntrieben um etwa 60 Prozent festgestellt. In allen untersuchten Fichtentrieben sämtlicher Standorte haben die dioxinähnlichen PCB einen relevanten Beitrag zum Gesamt-WHO-Toxizitätsäquivalent (PCDD/PCDF + PCB). In den meisten Proben lag der Beitrag der dioxinähnlichen PCB zwischen 21 und 41 Prozent. In den Proben von drei Hintergrundstandorten war der TEQ-Beitrag der PCB höher und entsprach in etwa dem TEQ-Wert der PCDD/PCDF. In den untersuchten Kieferntrieben vom Verdichtungsraum Dübener Heide war der Beitrag der dioxinähnlichen PCB zum Gesamt-TEQ mit 15-28 Prozent niedriger als in den Fichtentrieben der verschiedenen Standorte. Der Beitrag des PCB 126 zum PCB-TEQ betrug in allen Proben mit einer Ausnahme mehr als 80 Prozent.
A) Problemstellung: Durch den jüngst eingeleiteten, aber über einen Zeitraum von 20 Jahren konzipierten CAFE-Prozess hat die Kommission den Weg hin zu einer wirkungsbasierten, integrierten, kosteneffizienten Luftreinhaltepolitik, die permanent zu beobachten und regelmäßig zu überarbeiten ist, beschritten. Dieser Prozess muss national umgesetzt und permanent begleitet werden, um die EU-seitig festgelegten Termine einhalten zu können. Dabei sind auch die sich EU-seitig ergebenden Anforderungen mit den nationalen Erfordernissen in Einklang zu bringen. B) Handlungsbedarf für die Bundesrepublik Deutschland besteht in allen, von CAFE angesprochenen Bereichen, z.B. Verbesserung der Messung und Bewertung der Luftqualität und ihrer Parameter, die richtlinienkonforme Qualifizierung des Berichts- und Informationswesens und die Konzeption und Umsetzung von Nationalen Plänen (NEC-Rili) zur Einhaltung von Luftqualitätszielen und Emissionshöchstmengen. Die zu erarbeitenden Vorschläge dienen auch der Information der Kommission zur Erfüllung ihrer Berichtspflichten (2003), der Erarbeitung einer deutschen Position für den in den Richtlinien vorgesehenen Revisionsprozess (2004). C) Ziele des Vorhabens sind schwerpunktmäßig: - Herkunft von ultrafeinen Partikeln (Nanopartikel); - Entwicklung und Validierung von Verfahren zur Bestimmung von ultrafeinen Partiklen im Rahmen der Richtlinie 1999/30/EG, insbesondere in Bezug auf den dortigen Art. 10, Bericht und Revision, in dem neben PM 2,5 auch andere Partikelfraktionen erwähnt werden (Zitat: Ferner wird die Kommission, soweit angebracht, besondere Aufmerksamkeit auf die Festlegung der PM2,5-Grenzwerte oder auch der Grenzwerte für andere Partikelfraktionen verwenden ...).
In dem Vorhaben sollen Regelungen und Verfahren zur Ausgestaltung der internationalen Berichtspflichten des Umweltbundesamtes gemaess Antarktis-Umweltschutzprotokoll-Ausfuehrungsgesetz (AUG) am Beispiel der Erstellung des Verzeichnisses der Orte frueherer Taetigkeiten in der Antarktis dargestellt werden. Ziel des Vorhabens ist es, mit der Erarbeitung des 'Verzeichnisses der Orte frueherer Taetigkeiten' in der Antarktis gemaess Paragraph 28 Abs. 4 AUG den gesetzlichen Anforderungen durch das AUG nachzukommen und gemaess den internationalen Berichtspflichten auf den jaehrlich stattfindenden internationalen Konsultativtagungen der Antarktisvertragsstaaten (ATCM) einzureichen. Neben den spezifischen Berichtspflichten zu diesem Punkt sollen die Ergebnisse des Vorhabens das Umweltbundesamt bei seiner Vollzugsarbeit unterstuetzen (Genehmigungsverfahren, Monitoringprogramm). In dem Vorhaben sind Informationen zu einem Verzeichnis der Orte frueherer Taetigkeiten, das Durchquerungswege, Brennstoffdepots, Feldbasen, Luftfahrzeugtruemmer und aehnliches enthaelt, zu sammeln sowie diese Informationen in ein fuer das Umweltbundesamt beim Vollzug des AUG verwendbaren, praktikablen Form aufzubereiten. Beruecksichtigt werden sollten dabei sowohl Fortbewegungsarten zu Lande, zu Wasser als auch durch die Luft.
Das Weltklima ist durch den Treibhauseffekt bedroht. Staedte und Gemeinden sind mit ihren Buergern aufgerufen, dem entgegenzutreten. Gerade hier gibt es erhebliche Potentiale, CO2 und andere Treibhausgase zu mindern. Die Landeshauptstadt Stuttgart hat hierzu ein Konzept erarbeiten lassen, das die Bilanzierung und Trendprognose der CO2-Emissionen sowie zwei Massnahmenszenarien zur wirksamen C02-Minderung in Stuttgart enthaelt. Die Konzepterstellung wurde von einem Arbeitskreis (Energietisch) unterstuetzt, an dem verschiedenste Institutionen und Verbaende mitgewirkt haben. So konnte deren Fachkompetenz und Kenntnis bereits sehr frueh in das 1997 fertiggestellte Konzept einfliessen. Der Stuttgarter Gemeinderat hat zwischenzeitlich einem von der Verwaltung vorgelegten Handlungsprogramm zur Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes zugestimmt. Neben einer Grundsatzentscheidung zur CO2-Reduzierung wurde die Mitwirkung und Mitfinanzierung an einem Energieberatungszentrum sowie ein Projekt zum energiesparenden Autofahren beschlossen, das aus staedtischen Mitteln mit 200000 DM bezuschusst wird. Kuenftig sollen generell insbesondere Massnahmen umgesetzt werden, die neben dem Klimaschutz auch der Staerkung der lokalen Wirtschaft dienen. Bereits beschlossen ist auch ein kommunales Energiesparprogramm. Im Vorfeld dieses Programms war bereits zunaechst als einjaehriges Pilotprojekt eine Mobilitaetszentrale mit kompetenter Beratung in allen Verkehrsfragen eingerichtet worden. Die erfolgreiche Pilotphase endet im Sommer 1999. Die Weiterfuehrung soll in Kuerze beschlossen werden. Die Umsetzung von Massnahmen des Klimaschutzkonzeptes gestaltet sich wegen der angespannten Finanzlage schwierig.
Der Gueterfernverkehr zeichnet sich durch wachsende Transportentfernungen aus. Er ist ueberdurchschnittlich stark an den verkehrsbedingten Umweltbelastungen beteiligt. Die Vermeidung von Fahrleistung durch Verringerung der Transportentfernungen ist ein wesentliches Instrument zur Minderung der Umweltbelastungen. Hierfuer sind die Wirtschaftsbeziehungen der Unternehmen der entscheidende Anhaltspunkt. Folgende Teilaspekte sollen untersucht werden: 1) Welche Branchen eignen sich besonders fuer regionale Wirtschaftsbeziehungen. 2) An ausgewaehlten Beispielen sollen die Wirtschaftbeziehungen aufgezeigt und 3) Alternativen dargestellt werden. 4) Benennen von Foerderinstrumenten fuer regionales Wirtschaften.
Die Anwendung von Pflanzenschutzmittel unterliegt zahlreichen zum Schutz der Umwelt angeordneten Beschraenkungen, die sich vor allem aus dem Pflanzenschutzgesetz (PflSchG), aus den auf seiner Grundlage erlassenen Rechtsverordnungen und aus den mit der Zulassung verbundenen Auflagen ergeben. Dabei sind insbesondere quantitative Beschraenkungen sowie zum Schutz der Gewaesser angeordnete Abstandsauflagen zu nennen. Die Einhaltung dieser Bestimmungen ist Voraussetzung fuer die Vermeidung von Schaeden fuer das Grundwasser und den Naturhaushalt als Folge der Pflanzenschutzmittelanwendung. Bei der Pruefung der Frage, ob von der Anwendung schaedliche Auswirkungen ausgehen, wird von der Einhaltung als sachgemaesse Anwendung ausgegangenen. Ziel des F+E-Vorhabens ist es, in rechtstatsaechlicher Hinsicht zu untersuchen, ob die Anwendungsbestimmungen in der landwirtschaftlichen Praxis beachtet werden oder in nennenswertem Umfang Verstoesse zu beobachten sind. In einem ersten Schritt sind bereits vorliegende Untersuchungen zu recherchieren und auszuwerten. Von dem jeweiligen Ergebnis ist abhaengig zu machen, ob in einem zweiten Schritt eventuell weitere tatsaechliche Untersuchungen durchzufuehren sind. Dabei sollte differenziert werden, ob die Anwendungsbestimmungen bussgeldbewehrt sind oder nicht, mit dem Ziel, festzustellen, ob die Sanktionierung eines Verstosses als Ordnungswidrigkeit eine staerkere Beachtung der betreffenden Anwendungsbestimmungen zur Folge hat. Es ist zu der Frage Stellung zu nehmen, ob in der Gebrauchsanleitung festgesetzte verbindliche, bussgeldbewehrte Anwendungsbestimmungen (Paragraphen 6 Abs. 1 Satz 4, 15 Abs. 3 Satz 2, 40 Abs. 1 Nr. 3 PflSchG) von den Pflanzenschutzmittelanwendern tatsaechlich befolgt werden, so dass die Festsetzung entsprechender Anwendungsbestimmungen geeignet ist, eine umweltvertraegliche Anwendung des Pflanzenschutzmittels sicherzustellen und so die Grundlage fuer die Zulassung eines Pflanzenschutzmittels bilden kann. In diesem Rahmen ist auch das Aussmass der behoerdlichen Ueberwachung und Kontrolle der Einhaltung der Anwendungsbestimmungen zu untersuchen und zu pruefen, ob und in welchem Umfang es zulaessig und sachlich geboten ist, ausserstaatliche Organisationen (Berufsverbaende) durch die Uebertragung von Kontrollaufgaben in die Ueberwachungstaetigkeit einzubeziehen. Ggf. sind ergaenzend Vorschlaege zur Verbesserung des 'Befolgungsverhaltens' zu machen und Konsequenzen fuer das Zulassungsverfahren aufzuzeigen. Die Richtlinie vom 15. Juli 1991 ueber das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln (91/444/EWG) bzw. die Novelle des PflSchG sind zu beruecksichtigen.
In dem Vorhaben sollen die drei Galvanik- und Leiterplatten-betriebe im Hinblick auf die organische Abwasserbelastung untersucht werden. Die Untersuchung erstreckt sich von einer Bilanzierung des Chemikalieninputs bis zur analytischen Untersuchung des Abwassers. Es sollen in diesem Vorhaben bislang weitgehend fehlende Kenntnisse ueber Art und Umfang der organischen Belastung von Abwaessern aus der Metallindustrie erarbeitet werden, um so Hinweise auf Substitutionsmoeglichkeiten gefaehrlicher organischer Stoffe zu schaffen.
Die Auffassung, dass bereits auf der Ebene der Bauleitplanung fuer die spaetere Realisierung von Ausgleichs- und Ersatzanspruechen gemaess Paragraph 8 BNatSchG zu treffen ist, ist heute rechtlich unumstritten. Noch nicht geklaert wurde aber die Frage, wie diesem Anspruch in der Planungspraxis am besten Rechnung zu tragen ist. Im Rahmen des F+E Vorhabens soll untersucht werden, welche verschiedenen Handlungsansaetze es hierfuer in den alten Laendern bereits gibt und inwieweit diese dem inhaltlichen Anspruch der Eingriffsregelung, aber auch dem Anspruch nach Praktikabilitaet gerecht werden. Die Untersuchung soll der Ableitung von Verbesserungsvorschlaegen dienen, die insbesondere auch in den neuen Laendern angesichts des akuten Handlungsbedarfs fuer die Neuausweisung von Wohnbau- und Gewerbeflaechen handhabbar sind.
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