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Einsatzmoeglichkeiten von Kompensations- und Lizenzloesungen fuer ausgewaehlte Bereiche der Umweltpolitik

Die praktische Anwendung von Kompensationsloesungen und Lizenzloesungen wurde bisher aufgrund vermeintlich fehlender oekologischer und rechtlicher Anwendungsvoraussetzungen zu wenig in Betracht gezogen. Unter geeigneten Rahmenbedingungen koennen jedoch diese Instrumente die Erreichung umweltpolitischer Ziele erleichtern. Fuer bestimmte Bereiche der Umweltpolitik, z.B. fuer Teilbereiche der Abfallwirtschaft, Gefahrstoffvermeidung, grenzueberschreitende und insbesondere globale Problembereiche sowie bezueglich ihrer Anwendbarkeit im Rahmen einer EG-Umweltpolitik sind diese Instrumente umfassend zu analysieren. In einer ersten Vorhabenphase sollen moegliche derartige Loesungen evaluiert und die unter den Rahmenbedingungen am ehesten in Frage kommenden Einsatzmoeglichkeiten in Absprache mit dem Auftraggeber ausgewaehlt werden. In einer zweiten Phase sollen an zwei-vier Beispielen solche Loesungen auf ihre oekologische Wirksamkeit, administrativ-rechtliche Machbarkeit, oekonomische Effizienz und politische Realisierbarkeit untersucht und zur moeglichen Einsatzreife gebracht werden.

Ermittlung des Standes der Technik bei vorhandenen Sonderabfallbehandlungsanlagen hinsichtlich der Emissionen und Kosten ausgewählter chemisch-physikalischer Behandlungstechniken und Abfallarten für das BVT-Merkblatt Sonderabfallentsorgung

Die Europäische Kommission hat mit der Konkretisierung von Artikel 16 (2) der Richtlinie über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IVU-Richtlinie) begonnen. Dabei werden nach einem engen Zeitplan zu allen im Annex l der Richtlinie genannten Anlagenarten in Arbeitsgruppen 'Merkblätter zu den besten verfügbaren Techniken' (BVT-Merkblätter) erarbeitet. Diese sollen später unter anderem im Genehmigungsverfahren die Grundlage für Anforderungen an Anlagen bilden. Das Arbeitsprogramm der EU-Kommission sieht für das Jahr 2002 den Beginn der Arbeiten zum BVT-Merkblatt für den Sektor 'Anlagen zur Beseitigung und Verwertung gefährlicher Abfälle' vor. Für diesen Sektor sind deshalb im Rahmen des Vorhabens der Stand der Technik (Emissionen Luft, Wasser, Abfall, ggf. Lärm, Erschütterungen, Wärme, Störfallrelevanz) und die Verbrauche (Energie, Wasser, Rohstoffe) von modernen Anlagen systematisch zu erfassen. Die Ergebnisse des Vorhabens sollen die Ausgangsbasis für Vorschläge (deutsche Position) für die BVT-Merkblätter bilden. Die Kurzfassung ist daher auch ins Englische zu übersetzen.

Integrierter Umweltschutz bei bestimmten industriellen Taetigkeiten (IVU-Richtlinie) - Teilvorhaben 7.2: Lebensmittelindustrie

Zu den mittelfristigen Aufgaben des Umweltschutzes zaehlt der integrierte Umweltschutz. Dieses Ziel wird auf EU-Ebene durch die IVU-Richtlinie verfolgt. Im Vergleich zur bisherigen Umweltpolitik wird nicht mehr der mediale Ansatz, sondern der medienuebergreifende Ansatz mit dem Ziel der Foerderung der Besten Verfuegbaren Technik (BVT, englisch: BAT: Best Available Technology) angestrebt. Eine einheitliche, verbindliche Bewertungsmethodik der Festlegung der BAT konnte bisher trotz vielfaeltiger nationaler und internationaler Bestrebungen nicht entwickelt erden. Deshalb sollen in diesem Vorhaben auf pragmatischer Basis (Ermittlung der Techniken, verbale fachliche Bewertung) fuer die Prozesse der in der IVU-Richtlinie genannten Branchen der Lebensmittelindustrie 'BVT-Merkblaetter' bzw. 'EURO-BAT-Normen' beschrieben werden. Die entwickelten BVT-Arbeitsblaetter (deutsch und englisch) sollen als nationale Vorschlaege zu den EU-BVT-Merkblaettern eingebracht werden. In dem Vorhaben sollen fuer die Anlagen des Anhangs 1 Nummer 6.4, 6.5, 6.6 der IVU-Richtlinie (Anlage 1) eine Literaturrecherche, eine Abfrage zu dem Stand der Technik bei den Laendern, eine Stoffstrom- und Energiebilanz fuer die wesentlichen Produktionsprozesse und auf dieser Basis jeweils BVT-Arbeitsblaetter entwickelt werden.

Feinstaubmessung: Charakterisierung des Aerosols im Messnetz des UBA (Umweltbundesamtes)

Es ist eine möglichst repräsentative Studie zur Charakterisierung des Aerosols für das Umweltbundesamt in einem zeitlich eng begrenzten Zeitraum zu erstellen. Der Messort sollte sich in einem für große Flächen Deutschlands repräsentativen Gebiet befinden und relativ unbeeinflusst von unmittelbar in der Umgebung liegenden Quellen sein. Am Messstandort gemessene meteorologische Parameter werden zur Interpretation der Ergebnisse verwendet. Mit Hilfe von Rückwärtstrajektorien soll die Herkunft der jeweils beprobten Luftmassen zugeordnet werden.

Pilothafte Ermittlung und Analyse von Zielgruppen für die Information/Anhörung der Öffentlichkeit nach Artikel 14 der EG-Wasserrahmenrichtlinie in einer Flussgebietseinheit

A) Problemstellung: Artikel 14 der EG-Wasserrahmenrichtlinie fordert eine Information und Anhörung der Öffentlichkeit bei der Erstellung der Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme für gesamte Flussgebietseinheiten. Insbesondere bei großen Flussgebietseinheiten erfordert dies eine gezielte Beteiligung unterschiedlicher Zielgruppen auf lokaler, regionaler (Bearbeitungsgebiet, Koordinationsräume) und überregionaler (gesamte Flussgebietseinheit) Ebene. Zur Planung der Maßnahmen für die Information und Anhörung der Öffentlichkeit sind die verschiedenen Zielgruppen auf den jeweiligen Ebenen zu identifizieren und hinsichtlich ihrer Betroffenheit, ihrer Interessenlage sowie ihrer Expertise zu analysieren. Dabei sind insbesondere bereits vorliegende Erfahrungen und Vorbereitungen aus den Bundesländern und anderen EG-Mitgliedsstaaten zu berücksichtigen. B) Handlungsbedarf (BMU/UBA); ggf. auch BfS, BfN oder UBA): Die meisten der Flussgebietseinheiten in Deutschland überschreiten Ländergrenzen oder sind überwiegend auch Teil internationaler Flussgebietseinheiten. Es besteht ein deutlicher Bedarf an einem abgestimmten Vorgehen zumindest innerhalb der Flussgebietseinheiten. Dies beginnt bereits bei der Identifizierung der Zielgruppen. Für eine koordinierte Planung der Maßnahmen zur Information und Anhörung ist weiterhin eine vergleichbare Informationsbasis bezüglich der Charakteristika der verschiedenen Zielgruppen in den Teilgebieten der Flussgebietseinheiten anzustreben. C) Ziel des Vorhabens ist die Erarbeitung einer strukturierten Methodik für die Identifizierung und Analyse der Zielgruppen für die Information und Anhörung der Öffentlichkeit gemäß Artikel 14 der EG-Wasserrahmenrichtlinie sowie eine pilothafte Anwendung in einem noch auszuwählenden Flusseinzugsgebiet.

Dokumentation von Zustand und Entwicklung der wichtigsten Seen Deutschlands

In dieser Studie sollen fuer die wichtigsten Seen Deutschlands Daten zum oekologischen Zustand, zu geographischen und hydrologischen Groessen, zum Einzugsgebiet sowie zu anthropogenen Beeinflussungen und Sanierungsmassnahmen gesammelt werden. Dabei wird eine flaechendeckende, einheitliche Dokumentation von Zustand und Entwicklung moeglichst vieler verschiedener Seentypen in Deutschland angestrebt. Die Daten werden zum einen in einer Datenbank erfasst, so dass die Dokumentation laufend fortgeschrieben werden kann und sollen zum anderen in Buchform herausgegeben werden. Ein derartiger Ueberblick ueber Zustand und Entwicklung der Seen Deutschlands dient neben der nationalen Berichterstattung der Berichterstattung an die Europaeische Umweltagentur: ferner soll geprueft werden, inwieweit die vorhandenen Informationen ausreichen, um die Anforderungen der EU-Wasserrahmenrichtlinie, Annex V (Seen) zu erfuellen.

Kraftstoffverbrauch des Flugverkehrs - CO2- und Schadstoffemissionen von Flugzeugen bezogen auf die erbrachte Befoerderungsleistung

Gegenwaertig gibt es kein allgemein zugaengliches Erfassungssystem fuer die verbrauchten Kraftstoffmengen von Flugzeugen, die eine individuelle Zuordnung zu den Flugbefoerderungsleistungen gestattet. Um einen staatlichen Einfluss auf eine Reduzierung des Kraftstoffverbrauches und der CO2-Emissionen bezogen auf die Befoerderungsleistung nehmen zu koennen, ist es erforderlich, eine Moeglichkeit zur konkreten Erfassung der Daten fuer jeden Flug zu schaffen. Die Kenntnis des Kraftstoffverbrauches gestattet es, die damit verbundenen CO2-Emissionen und die Emissionen der uebrigen Schadstoffe z.B. NOx abzuschaetzen und als Grundlage fuer eine moegliche Abgabenregelung als Alternative zu einer Kerosinbesteuerung zu verwenden. Deshalb sind Moeglichkeiten zu untersuchen und es ist eine Methode zu entwickeln, mit der aus den allgemein zugaenglichen Daten oder aus Daten der Fluggesellschaften fuer einen konkreten Flug der Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen ermittelbar sind. Bisher werden lediglich die Schadstoffemissionen der Triebwerke unter sogenannten LTO-Bedingungen gemessen und hinsichtlich der Einhaltung der ICAO-Grenzwerte betrachtet. Der LTO (Landing Take off Cycle)-Zyklus erfasst die Phasen der Flugzeugbewegungen auf dem Rollfeld, die Start- und Steigphase bis zu einer Flughoehe von ca. 1000 m sowie den Landeanflug ab einer Hoehe von ca. 1000 m. Emissionen im Reiseflug (Flug nach Erreichen der vorgeschriebenen Reiseflughoehe) werden also von den Emissionsmessungen im LTO-Zyklus nicht erfasst und bewertet. Da Triebwerke unabhaengig von ihrem spaeteren Einsatzfall geprueft werden, koennen diese Triebwerke bei unterschiedlichen Flugzeugmustern zu unterschiedlichen Schadstoffemissionen pro erbrachter bzw. angebotener Befoerderungsleistung fuehren. Aus diesem Grunde soll im Rahmen einer Studie eine Methode entwickelt werden, die einen Nachweis der spezifischen Kraftstoffverbraeuche und Schadstoffemissionen ueber den gesamten individuellen Flug gestattet. Dabei sind typische Flugzeuge und Einsatzfaelle (Kurzstecke; Mittelstrecke; Langstrecke) unter Beruecksichtigung des Standes der Technik zu erfassen. Gleichzeitig ist das Minderungspotential beim Kraftstoffverbrauch und bei den Schadstoffemissionen, insbesondere NOx, durch technische und nichttechnische Massnahmen einzuschaetzen. Im Rahmen einer Studie sind dazu auch die vorliegenden Erkenntnisse und Materialien zur Minderung der Schadstoffemissionen von Triebwerken auszuwerten. Der Forschungsnehmer soll erforderlichenfalls die Ergebnisse der Studie in internationalen Sitzungen vertreten koennen.

Mehrwegquoten: Bundesweite Erhebung von Daten zur Einweg- und Mehrwegabfuellung von pasteurisierter Konsummilch fuer das Jahr 1998 - Verpflichtung nach Paragraph 9 (3) VerpackV

Entsprechend den Vorgaben des Paragraphen 9 Abs. 3 VerpackV sollen die bundesweiten Daten ueber die Einweg- und Mehrwegabfuellungen bei pasteurisierter Konsummilch fuer die Jahre 1998, 1999 und 2000 ermittelt werden.

Exemplarische Untersuchungen zum Stand der praktischen Umsetzung des integrierten Umweltschutzes bei verschiedenen industriellen Taetigkeiten und Entwicklung genereller Anforderungen - Teilvorhaben 01: Lagerung gefaehrlicher Stoffe

Die Europaeische Kommission hat mit der zuegigen Umsetzung von Artikel 16 (2) der Richtlinie ueber die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IVU-Richtlinie) vom 24.09.1996 der Europaeischen Union (EU) begonnen. Dabei werden nach einem anspruchsvollen Zeitplan zu allen im Annex I der Richtlinie genannten Anlagenarten in Arbeitsgruppen Merkblaetter zu 'Besten Verfuegbaren Techniken' (BVT-Merkblaetter) erarbeitet. Diese sollen spaeter unter anderem im Genehmigungsverfahren die Grundlage fuer Anforderungen an Einzelanlagen bilden. In verschiedenen Sektoren ist der Technikstand (Emissionen, Luft, Wasser, Abfall; ggf. Laerm, Erschuetterungen, Waerme, Stoerfallrelevanz) und Verbraeuche (Energie, Wasser, Rohstoffe) systematisch zu erfassen und sind Daten von modernen Einzelanlagen zusammenzustellen. Diese sollen die Ausgangsbasis fuer Vorschlaege (deutsche Position) fuer die BVT-Merkblaetter bilden. In bestimmten Anlagenbereichen ist der Kenntnisstand im UBA ueber diese Emissionen und Verbraeuche zu gering. Die Arbeiten zur Ermittlung der BVT, der Emissionen und der Verbraeuche sind sehr zeit- und personalaufwendig. Zur Schliessung der Wissensluecken sind fuer die folgenden BVT-Merkblaetter Untervorhaben durchzufuehren: 1. Lagerung gefaehrlier Stoffe, 2. Keramische Industrie, 3. Mineraloelraffinerien, 4. Herstellung von Polymer-Werkstoffen, 5. Oberflaechenbehandlung von Metallen und Kunststoffen durch elektrolytische oder chemische Verfahren, 6. Papierindustrie, 7. Landwirtschaft und Nahrungsmittelindustrie. Die einzelnen Untervorhaben sind in der beiliegenden Tabelle ausfuehrlicher zusammengestellt. Die Berichte sind ins Englische zu uebersetzen.

Exemplarische Untersuchungen zum Stand der praktischen Umsetzung des integrierten Umweltschutzes bei verschiedenen industriellen Taetigkeiten und Entwicklung genereller Anforderungen - Teilvorhaben 05: Ressourcenschonende Herstellung von Polymer-Werk

Die Europaeische Kommission hat mit der zuegigen Umsetzung von Artikel 16 (2) der Richtlinie ueber die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IVU-Richtlinie) vom 24.09.1996 der Europaeischen Union (EU) begonnen. Dabei werden nach einem anspruchsvollen Zeitplan zu allen im Annex I der Richtlinie genannten Anlagenarten in Arbeitsgruppen Merkblaetter zu 'Besten Verfuegbaren Techniken' (BVT-Merkblaetter) erarbeitet. Diese sollen spaeter unter anderem im Genehmigungsverfahren die Grundlage fuer Anforderungen an Einzelanlagen bilden. In verschiedenen Sektoren ist der Technikstand (Emissionen, Luft, Wasser, Abfall; ggf. Laerm, Erschuetterungen, Waerme, Stoerfallrelevanz) und Verbraeuche (Energie, Wasser, Rohstoffe) systematisch zu erfassen und sind Daten von modernen Einzelanlagen zusammenzustellen. Diese sollen die Ausgangsbasis fuer Vorschlaege (deutsche Position) fuer die BVT-Merkblaetter bilden. In bestimmten Anlagenbereichen ist der Kenntnisstand im UBA ueber diese Emissionen und Verbraeuche zu gering. Die Arbeiten zur Ermittlung der BVT, der Emissionen und der Verbrauch sind sehr zeit- und personalaufwendig. Zur Schliessung der Wissensluecken sind fuer die folgenden BVT-Merkblaetter Untervorhaben durchzufuehren: 1. Lagerung gefaehrlicher Stoffe, 2. Keramische Industrie, 3. Mineraloelraffinerien, 4. Herstellung von Polymer-Werkstoffen, 5. Oberflaechenbehandlung von Metallen und Kunststoffen durch elektrolytische oder chemische Verfahren, 6. Papierindustrie, 7. Landwirtschaft und Nahrungsmittelindustrie. Die einzelnen Untervorhaben sind in der beiliegenden Tabelle ausfuehrlicher zusammengestellt. Die Berichte sind ins englische zu uebersetzen.

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