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Einsatzmoeglichkeiten von Kompensations- und Lizenzloesungen fuer ausgewaehlte Bereiche der Umweltpolitik

Die praktische Anwendung von Kompensationsloesungen und Lizenzloesungen wurde bisher aufgrund vermeintlich fehlender oekologischer und rechtlicher Anwendungsvoraussetzungen zu wenig in Betracht gezogen. Unter geeigneten Rahmenbedingungen koennen jedoch diese Instrumente die Erreichung umweltpolitischer Ziele erleichtern. Fuer bestimmte Bereiche der Umweltpolitik, z.B. fuer Teilbereiche der Abfallwirtschaft, Gefahrstoffvermeidung, grenzueberschreitende und insbesondere globale Problembereiche sowie bezueglich ihrer Anwendbarkeit im Rahmen einer EG-Umweltpolitik sind diese Instrumente umfassend zu analysieren. In einer ersten Vorhabenphase sollen moegliche derartige Loesungen evaluiert und die unter den Rahmenbedingungen am ehesten in Frage kommenden Einsatzmoeglichkeiten in Absprache mit dem Auftraggeber ausgewaehlt werden. In einer zweiten Phase sollen an zwei-vier Beispielen solche Loesungen auf ihre oekologische Wirksamkeit, administrativ-rechtliche Machbarkeit, oekonomische Effizienz und politische Realisierbarkeit untersucht und zur moeglichen Einsatzreife gebracht werden.

Evaluierung des Gefährdungsgrades der Gebiete Fildes Peninsula und Ardley Island und Entwicklung der Managementpläne zur Ausweisung als besonders geschützte oder verwaltete Gebiete

A. Problemstellung: Die Fildes-Halbinsel und die angrenzende Insel Ardley gehören zu den größten eisfreien Gebieten im Bereich der maritimen Antarktis. Inzwischen ist in dem Gebiet die größte Dichte an wissenschaftlichen ganzjährig besetzten Stationen auf engem Raum der gesamten Antarktischen Halbinsel zu verzeichnen (Bellingshausen, Great Wall, Artigas, E. Frei. J. Escudero, T. Marsh u.a. im näheren Umfeld). Aufgrund dieser Stationsdichte werden die besonders schützenswerten Gebiete - sowohl Ardley auch Fildes sowie ganz Südwest-King-George-Island werden derzeit als Important Bird Areas ausgezeichnet - zunehmend von Stationspersonal besucht oder durch logistische Bewegungen zwischen den Stationen belastet. Hinzu kommt die Beeinträchtigung durch Tourismus. B. Handlungsbedarf: Um das antarktische Ökosystem in diesen Gebieten zu erhalten, sollte angestrebt werden, sie als besonders geschützte oder besonders verwaltete Gebiete ('Antarctic Specially Protected Areas' oder 'Antarctic Specially Managed Areas') i.S. der Anlage V zum Antarktis-Umweltschutzprotokoll auszuweisen. Dies setzt eine genaue Bestandsaufnahme und Bewertung der Umwelt in den Gebieten und die Entwicklung detaillierter Managementpläne voraus. Über die Ausweisung der Gebiete entscheidet anschließend die Tagung der Antarktis-Konsultativstaaten (ATCM). Deutschland hat sich im Bereich des Umweltschutzes in der Antarktis seit vielen Jahren international stark engagiert und sollte sich deshalb auch aktiv für einen stärkeren Schutz der genannten Gebiete einsetzen. An der Beeinträchtigung durch den Tourismus tragen deutsche Touristen am zahlreichsten von allen europäischen Besuchern bei. C. Ziel des Vorhabens ist die Evaluierung des Gefährdungsgrades der Gebiete, die Ausarbeitung von Managementplänen und eines Entscheidungsvorschlags für die ATCM.

Beruecksichtigung von Umweltbelangen im Rahmen von Raumentwicklungsstrategien auf europaeischer Ebene

Aktuelle Entwicklungstrends, wie Verstaedterungstendenzen, eine Globalisierung des Warenaustausches und eine zunehmende Inanspruchnahme der natuerlichen Ressourcen, sind in besonderem Masse mit Auswirkungen auf die Raum- und Siedlungsstruktur verbunden. Aufgrund fortschreitender Verflechtungen koennen die dabei entstehenden Aufgaben und Probleme nicht mehr allein auf nationaler Ebene geloest werden, vielmehr bedarf es auch einer europaeischen, laenderuebergreifenden Vorgehensweise. Dabei geht es vorrangig darum, die sozialen und wirtschaftlichen Ansprueche an den Raum mit seinen oekologischen Funktionen in Einklang zu bringen und eine grossraeumig ausgewogene Ordnung herbeizufuehren (siehe Paragraph 1, Abs. 2 Raumordnungsgesetz des Bundes). Schwerpunkte des Umweltschutzes sind in diesem Zusammenhang eine Trendwende bei der Flaecheninanspruchnahme zu erreichen sowie naturnahe Flaechen zu sichern und zu entwickeln. Ziel des FuE-Vorhabens ist es, aktuelle Strategien zur europaeischen, grenzueberschreitenden Raumentwicklung (EUREK, Initiativen des Europarates zur gesamteuropaeischen Raumentwicklung u.a.) auf der Grundlage eines Anforderungsprofils 'Umwelt' und unter Einbeziehung vorliegender Programme des Umweltschutzes auf europaeischer Ebene zu analysieren und zu bewerten. Darauf aufbauend sollen Qualifizierungsvorschlaege gegeben werden. Zu beruecksichtigen sind dabei auch die regionalen und kommunalen Planungskompetenzen, insbesondere vor dem Hintergrund des Leitbildes einer nachhaltigen Entwicklung in den Staedten und Regionen. Ausgangspunkt ist die anlaufende Diskussion des vorliegenden Entwurfs eines Europaeischen Raumentwicklungskonzeptes der EU (EUREK). So sollen die Zielvorstellungen und Optionen fuer eine europaeische Raumentwicklung in mehreren transnationalen Seminaren bis zum Fruehjahr 1999 weiter praezisiert werden, ehe die abschliessenden Beratungen stattfinden. Den Auftakt bildete die Konferenz 'Die Zukunft gestalten: Das Europaeische Raumentwicklungskonzept - Auf dem Weg zu einer gesamteuropaeischen Politikstrategie' am 27./28.4.1998 in Berlin. Weitere Themen beziehen sich u.a. auf das europaeische Staedtesystem, das Verhaeltnis zwischen Stadt und Land, die Gebiete mit besonderen Umweltanforderungen. Das EUREK bildet wiederum einen 'Baustein' fuer die geplante Erarbeitung einer gesamteuropaeischen Raumentwicklungsstrategie.

Moeglichkeiten zur Sanierung der Abwasserverhaeltnisse bei den kommunalen und industriellen Direkteinleitern in die Oberflaechengewaesser der DDR, Teil 3 : Sanierungskonzept fuer den kommunalen Bereich ( Phase II A )

Im Rahmen der Phase II A des obengenannten Vorhabens, soll auf der Grundlage der in Phase IA ermittelten Daten ein Konzept zu Sanierungsmassnahmen im kommunalen Bereich erarbeitet werden. Hierzu soll anhand der ermittelten Daten die Abwassersituation dokumentiert, Auswahlkriterien und deren Bewertung festgelegt und eine Prioritaetenliste der zu errichtenden und zu sanierenden Klaeranlagen erstellt werden. Eine zu bestimmende Anzahl von Sofort-Sanierungsmassnahmen soll einer Grobplanung und einer Untersuchung unterzogen werden. Darueber hinaus sollen die zu erwartenden Investitionen grob geschaetzt werden.

Abgrenzung der Anforderungen des Immissionsschutzes zum transportbedingten Zwischenaufenthalt / Lagerung von gefaehrlichen Stoffen in Hafenanlagen gegenueber denen des Verkehrswesens

Klare Abgrenzung der Schnittstelle Umweltrecht zum Verkehrsrecht hinsichtlich des 'transportbedingten Zwischenaufenthalts / Lagerung von gefaehrlichen Stoffen' in Hafenanlagen unter Beruecksichtigung der unterschiedlichen Auffassungen der Mitgliedstaaten bei der Erarbeitung der Seveso-II-Richtlinie. Dazu ist es erforderlich, die verwendeten Begriffe zu definieren und Situationsanalysen in deutschen Haefen durchzufuehren, mit dem Ergebnis, die vorhandenen Probleme herauszuarbeiten und Loesungsvorschlaege im rechtlichen und administrativen Bereich zu entwickeln.

Quantifizierung diffuser und nutzungsspezifischer Stoffeinträge in Böden über verschiedene Eintragspfade

A) Problemstellung: Bei Überschreitung der Vorsorgewerte nach Anh.2 Nr.4 BBodSchV sind im Regelungsbereich d. BBodSchG jährliche Zusatzbelastungen nach Paragraph11 BBodSchV zulässig. Diese Eintragsraten sind als Summenparameter über alle Eintragspfade festgesetzt worden. Ausgewertet wurden hierbei a) die Deposition luftgetragener Stoffe an Messstellen, die nicht im Einwirkungsbereich relevanter Einzelquellen liegen und b) typische düngemittelbedingte Stoffeinträge. Unberücksichtigt blieben u.a. Bodeneigenschaften, die Varianz luftgetragener Stoffeinträge, erhöhte Einträge in Wäldern, die Anreicherungsrate von Stoffen in Oberböden in Abhängigkeit von der Nutzung/dem Grad der Bodenbearbeitung, die Mobilität von Stoffen in Abhängigkeit vom Boden-pH-Wert. Zu beachten ist auch, dass die hohen Einträge von Kupfer/Zink aus Wirtschaftsdüngern nicht Regelungsgegenstand des BBodSchG sind, die Bestimmung der auf den Betrieb einer Anlage bezogenen unbedenkliche Zusatzbelastung nach den Regelungen des Immissionsschutzes erfolgt. Räumliche/bodenbezogene Differenzierungen werden dem Vollzug allerdings schon deshalb eingeräumt, da die Regelungen der Zusatzbelastungen mit der der Vorsorgewerte eng verknüpft ist. B) Handlungsbedarf: Ermittlung des weiteren Handlungsbedarfs z. Begrenzung von Stoffeinträgen mittels Paragraph11 BBodSchV in Verzahnung mit der Werteregelungen anderer Rechtsbereiche. C) Ziel des Vorhabens ist, diffuse/spezifische Stoffeinträge zu quantifizieren, räumlich/bodenbezogen zu differenzieren u. bzgl. der zulässigen Zusatzbelastung nach Paragraph11 BBodSchV vergleichend auszuwerten. Zu berücksichtigen sind u.a. Bodeneigenschaften, Stoffvorräte in Böden, Austräge aus Böden (Sickerwasser, Nutzpflanze); räumliche Differenzierung luftgetragener Einträge, langfristige Anreicherungsszenarien für Stoffe in Böden. Mittels relevanter Fallbeispiele sind die Ausschöpfungsraten zulässiger Stoffeinträge zu ermitteln. Im Weiteren sollen die Erfahrungen des Vollzugs von Paragraph11 BBodSchV recherchiert werden.

Umwelt Survey für Kinder - Analytik und Auswertung: Bestimmung von Arsen, Cadmium und Quecksilber im Urin von Kindern - Teilvorhaben 02

A) Problemstellung: Arsen, Cadmium und Quecksilber sind toxikologisch besonders relevante Umweltschadstoffe. Die ubiquitäre Verbreitung hat zwar in den letzten Jahren abgenommen, dennoch sind sie noch immer zu denjenigen Schadstoffen zu zählen, deren Verbreitung in der Umwelt weiterhin zu reduzieren ist. Für Kinder im Alter von 3-5 Jahren in Deutschland liegen bisher keine repräsentativen Daten zur korporalen Belastung mit Arsen, Cadmium und Quecksilber vor. Für Kinder im Alter von 6-14 Jahren ist eine Fortschreibung der Datenerhebung aus den Jahren 1990/92 zur Aktualisierung und Trendbeobachtung erforderlich. B) Handlungsbedarf (BMU; ggf. auch BfS, BfN oder UBA): Gemäß des APUG st es zur frühzeitigen Erkennung umweltbedingter Gesundheitsrisiken und zu deren fundierten wissenschaftlichen Bewertung notwendig, die Forschung auf dem Gebiet Kinder, Umwelt und Gesundheit auf hohem Niveau zu erhalten und zu fördern. C) Ziel des Vorhabens: Die Konzentrationen an Arsen, Cadmium und Quecksilber im Urin aller Kinder, die am Kinder-Umwelt-Survey teilnehmen, soll, unter hohen Anforderungen an die Qualitätssicherung, analysiert werden.

Umwelt-Survey für Kinder - Analytik und Auswertung: Bestimmung von Bioziden im Hausstaub - Teilvorhaben 06

A) Problemstellung: Im Hausstaub enthaltene Schadstoffe können durch Inhalation oder Ingestion einen Beitrag zur korporalen Belastung liefern. Dies trifft aus mehreren Gründen vor allem auf Kinder zu. Sowohl die inhalativ als auch die oral aufgenommene Staubmenge ist bei Kindern höher (etwa durch höhere Atemfrequenz und wiederholtes Ablecken verschmutzter Hände und Gegenstände). Außerdem reagieren Kinder empfindlicher auf einen Schadstoff und zudem ist die Aufenthaltszeit von Kindern im Innenraum hoch. Im Kinder-Umwelt-Survey soll daher die Relevanz von Hausstaub als Belastungsparameter bei Kindern ermittelt werden. Im Hausstaub sollen diverse Elemente, PAK, Biozide einschließlich der Pyrethroide sowie Flammschutzmittel und Weichmacher bestimmt werden. B) Handlungsbedarf (BMU; ggf. auch BfS, BfN oder UBA): Gemäß des APUG ist es zur frühzeitigen Erkennung umweltbedingter Gesundheitsrisiken und zu deren fundierten wissenschaftlichen Bewertung notwendig, die Forschung auf dem Gebiet Kinder, Umwelt und Gesundheit auf hohem Niveau zu erhalten und zu fördern. C) Ziel des Vorhabens: Die im Rahmen des Kinder-Umwelt-Surveys gewonnenen Hausstaubproben (Staubsaugerbeutel) sollen werden. Außerdem sollen die Konzentrationen von DDT, HCB, Lindau, PCP, PCB, Propoxur, Methoxychlor, Chlorpyrifos und polychlorierten Sulfonamid-Diphenylethern im Hausstaub aus 600 Wohnungen, unter hohen Anforderungen an die Qualitätssicherung, analysiert werden.Im Rahmen des Umwelt-Survey für Kinder sollen eine Vielzahl von Schadstoffen in Blut und Urin von Kindern, in Hausstaubproben und im häuslichen Trinkwasser analysiert werden. Das von der EUKOS GmbH bearbeitete 'Los J' umfasst: - das Sieben von ca. 1800 Staubsaugerbeutelinhalten zur Fraktion kleiner als 63 mym. - 10 Prozent der Proben werden vorher zusätzlich zur 2 mm Fraktion gesiebt. - Von den gewonnen Staub-Siebfraktionen der Proben werden ca. 600 Proben vom UBA für die Analytik ausgewählt und dann durch die EUKOS GmbH in Hinblick auf folgende Biozide analysiert: - Pentachlorphenol (PCP), - Lindan, - DDT, - HCB, - PCB (Kongenere 28, 52, 101, 118, 153, 138, 180), - Chlorpyrifos, - Methoxychlor, - Propoxur, - Polychlorierte Sulfonamid-Diphenylether ('Eulan').

Evaluierung praktikabler Methoden für eine quantifizierbare und justiziable Sickerwasserprognose

A) Problemstellung: Durch die Realisierung des Förderschwerpunktes 'Sickerwasserprognose (SiWaP)' hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) eine volkswirtschaftlich relevante Lücke bei der anwendungsorientierten Forschung und Entwicklung geschlossen. Für die Erarbeitung von praktikablen Methoden für eine quantifizierbare und justiziable Sickerwasserprognose hat der BMBF mit der Förderung von ca. 40 Einzel- und Verbundvorhaben und einer Gesamtzuwendung von ca. 11 Mio. Euro die Voraussetzung für eine praxisorientierte Bearbeitung der komplexen Sachmaterie 'Quellstärke' und 'Transportprognose' geschaffen. Die erforderliche interdisziplinäre Bearbeitung der Aufgabenstellung wird gewährleistet durch Forschergruppen aus den Fachbereichen Abfallwirtschaft, Hydrogeologie/Hydrologie, Bodenkunde, Mineralogie/Geochemie, Wasserchemie/Analytik, Baustoffforschung und Mathematik/Physik sowie durch die Beteiligung selbständiger Ingenieurbüros. Die Einrichtung einer zentralen Koordinationsstelle aller Vorhaben komplettiert die zielgerichtete Projektausrichtung. B) Handlungsbedarf: Die Resultate der konzentrierten Aktion sollen Basis für Verfahrensvorschläge sein, die für die kommende Novellierung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) genutzt werden sollen. C) Ziel des Vorhabens ist es, die von 40 Projektnehmern erzeugten großen Datensätze durch Aufbau und Verifizierung einer Datenbank in vorteilhafter Weise systemkompatibel aufzubereiten und potentiellen Anwendern aus u. a. Behörden und Ingenieurbüros einen Zugang zu ermöglichen. Die Datenbestände sollen u. a. Kennwerte generieren, die z.B. das Auslaugverhalten von ca. 70 Schadstoffen aus über 50 Materialien, deren Transportverhalten in der ungesättigten Bodenzone charakterisieren; ergänzt durch zusätzliche Erhebungen von Bodenparametern für einen Großteil der in Deutschland vorkommenden Verhältnisse.

Ermittlung der besten verfügbaren Techniken bei (neu) nach der 4. BImSchV genehmigungsbedürftigen Anlagen der landwirtschaftlichen Tierhaltung

a) Problemstellung: Das Artikelgesetz (Gesetz zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie, der IVU-Richtlinie und weiterer EG-Richtlinien zum Umweltschutz vom 27.7.2001) schreibt für Betriebe der Tierhaltung für mehr als 50 Großvieheinheiten (= 500 kg Lebendmasse) und mehr als 2 Großvieheinheiten/ha landwirtschaftliche Nutzfläche eine allgemeine UVP-Vorprüfung im Einzelfall, gekoppelt an ein vereinfachtes BImSchG-Verfahren nach Spalte 2 (ohne Öffentlichkeitsbeteiligung) vor. Aus der IV. BImSchV folgt, dass der Stand der Technik nunmehr auch für erheblich kleinere Tierhaltungsanlagen und weitere Tierarten (z.B. Rinder) ermittelt und festgeschrieben werden muss, als dies bislang der Fall war. b) Handlungsbedarf: Um einheitliche Genehmigungsvoraussetzungen zu schaffen, ist es für die neu in die 4. BImSchV aufgenommenen Anlagen erforderlich, eine bundesweit einheitliche Verfahrensgrundlage für die Genehmigungsbehörden zu schaffen. (Bereitstellung der Grundlagen für den Vollzug des Artikelgesetzes). c) Ziel des Vorhabens: Im Vorhaben soll eine Erhebung und Bewertung des technischen Standards bestehender, bislang nicht nach BImSchG genehmigungspflichtiger Anlagen erfolgen. Zusätzlich soll nach der Bestandserhebung, unter Einbeziehung der Fachkompetenzen der Länder eine Erarbeitung von Empfehlungen für die Genehmigungspraxis erfolgen. Diese Ausarbeitung soll für einen einheitlichen Vollzug der novellierten TA-Luft sowie für deren künftige Anpassung genutzt werden. Das BMVEL verfügt ebenfalls über ein großes Interesse an der Bearbeitung dieser Problematik, eine Ressortabstimmung auf Cofinanzierung erscheint sinnvoll. Im Rahmen des Projektes sind durch die Projektleitung Abgrenzungen und Vermeidung von Überschneidungen mit FuE 20341140 erforderlich.

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