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Einsatzmoeglichkeiten von Kompensations- und Lizenzloesungen fuer ausgewaehlte Bereiche der Umweltpolitik

Die praktische Anwendung von Kompensationsloesungen und Lizenzloesungen wurde bisher aufgrund vermeintlich fehlender oekologischer und rechtlicher Anwendungsvoraussetzungen zu wenig in Betracht gezogen. Unter geeigneten Rahmenbedingungen koennen jedoch diese Instrumente die Erreichung umweltpolitischer Ziele erleichtern. Fuer bestimmte Bereiche der Umweltpolitik, z.B. fuer Teilbereiche der Abfallwirtschaft, Gefahrstoffvermeidung, grenzueberschreitende und insbesondere globale Problembereiche sowie bezueglich ihrer Anwendbarkeit im Rahmen einer EG-Umweltpolitik sind diese Instrumente umfassend zu analysieren. In einer ersten Vorhabenphase sollen moegliche derartige Loesungen evaluiert und die unter den Rahmenbedingungen am ehesten in Frage kommenden Einsatzmoeglichkeiten in Absprache mit dem Auftraggeber ausgewaehlt werden. In einer zweiten Phase sollen an zwei-vier Beispielen solche Loesungen auf ihre oekologische Wirksamkeit, administrativ-rechtliche Machbarkeit, oekonomische Effizienz und politische Realisierbarkeit untersucht und zur moeglichen Einsatzreife gebracht werden.

Erarbeitung weiterer Pruefwertvorschlaege fuer den Direktpfad zu weiteren altlastenrelevanten Stoffen

Es sind Vorschlaege fuer Pruefwerte fuer den Direktpfad (orale Bodenaufnahme, inhalative Aufnahme, dermaler Kontakt) zu altlastenrelevanten Schadstoffen auf der Grundlage konsentierter toxikologischer Bewertungen zu erarbeiten. Die Vorschlaege sind in Anlehnung an die Methodik des Eckpunkte-Papiers der LABO/LAGA Arbeitsgruppe zu begruenden.

Mustervertraege zur Bioprospektierung

Das Uebereinkommen ueber die biologische Vielfalt regelt den Zugang zu genetischen Ressourcen im Grundsatz neu. Die Staaten besitzen die Souveraenitaet ueber ihre eigenen genetischen Ressourcen. Der Zugang zu genetischen Ressourcen soll nunmehr nur noch nach der 'auf der Kenntnis der Sachlage gegruendeten vorherigen Zustimmung' des Ursprungslandes (prior informed consent) sowie nach vorher ausgehandelten Bedingungen (mutually agreed terms) moeglich sein. Der aus der Nutzung gezogene Vorteil soll gerecht aufgeteilt werden (fair and equitable sharing of benefits). Diese Verpflichtungen des Uebereinkommens muessen in Deutschland umgesetzt werden. Die Entwicklung eines Pilotmodells mit der deutschen Pharmaindustrie zur Forschungs- und Entwicklungszusammenarbeit mit Anbieterstaaten genetischer Ressourcen unter besonderer Beruecksichtigung der konventionsspezifischen Vorgaben wurde in der Projektphase I vorbereitet. Hierzu sollte eine Studie erstellt werden, die unter Zuhilfenahme von Workshops, Symposien und Expertengespraechen unter Beteiligung von Entwicklungslaendervertretern nationale und internationale Erfahrung in diesem Bereich zusammentraegt und ihre Anwendbarkeit fuer Deutschland analysiert. Die Studie sollte aufzeigen, welche Beteiligten bei einem solchen Kooperationsmodell zu beruecksichtigen sind, welche Konventionsverpflichtungen und wie solche am besten umzusetzen sind, wie ein optimaler Nutzungsvertrag ausgestaltet sein sollte und wie die Bundesregierung am zweckmaessigsten ihren Verpflichtungen aus der Konvention nachkommen kann. Nach dem Abschluss dieser ersten Phase schliesst sich in Phase II die praktische Umsetzung der Ergebnisse der Studie in einem beispielhaften Kooperationsmodell eines deutschen Pharmaunternehmens/Arzneimittelherstellers mit einem auszuwaehlenden Entwicklungsland (Herkunftsland der zu nutzenden genetischen Ressource) an.

Ermittlung von Emissionsfaktoren und Fortschreibung des Handbuches - Teil 1

Seit dem Erscheinen der Version 1.1 des Handbuches fuer Emissionsfaktoren sind neue Daten fuer die Ermittlung der Emissionsfaktoren fuer Kraftfahrzeuge der Stufen 1 und 2 der europaeischen Abgasgesetzgebung verfuegbar, die in das Handbuch integriert werden muessen. Aus diesen sind kurzfristig Emissionsfaktoren zu entwickeln, die in verschiedenen Modellen des Umweltbundesamtes eingesetzt werden. Deshalb soll diese Ermittlung vor der Gesamtfortschreibung des Handbuches erfolgen. Die weiteren Arbeiten werden im Rahmen des Vorhabens 205 06 100/02 durchgefuehrt.

Entwicklung und Vermittlung geeigneter Strategien zur Verminderung verkehrsbedingter Umweltbelastungen durch Abgase und Laerm in den Staedten

Die Ziele des Vorhabens sind: 1. Die Analyse und Bewertung der verkehrsbedingten Laerm- und Schadstoffbelastungen in den Staedten. 2. Die Entwicklung von Strategien zur Umweltentlastung unter besonderer Berucksichtigung des Wirtschaftsverkehrs, der technischen Verbesserungsmoeglichkeiten sowie der Moeglichkeiten der Luftreinhalte- und Laermminderungsplanung. 3. Entwicklung konkreter lokaler Konzepte zur Laerm- und Schadstoffminderung fuer 3 Modellstaedte, wobei insbesondere eine Bewertung der im Rahmen von Paragraph 40 Abs. 2 BImSchG zu treffenden Massnahmen erfolgen soll.

Auswirkungen von organischen Schadstoffen im Oekosystem Wattenmeer

In dem Vorhaben soll untersucht werden, inwieweit organische Schadstoffe (z.B. Tributylzinn) zu einer Beeintraechtigung der Schneckenpopulation im Wattenmeer fuehren und ob diese Beeintraechtigung einen massgeblichen Einfluss auf die Ausbreitung von Gruenalgen im Watt hat. Das Vorhaben stellt somit eine Erweiterung und ein Verbindungsglied zwischen den abgeschlossenen bzw. noch laufenden Vorhaben zum Schneckenmonitoring und Gruenalgenmonitoring im Wattenmeer dar.

Eintrag von Blei und Quecksilber in die Umwelt - Bilanz von Blei und Quecksilber

Das Vorhaben hat das Ziel, den Kenntnisstand ueber die industrielle Verwendung von Blei zu verbessern. Durch die Fortschreibung bestehender Bilanzen sollen Veraenderungen innerhalb der einzelnen Verwendungsgebiete aufgezeigt werden. Es ergibt sich damit die Moeglichkeit, umwelt- und gesundheitspolitisch unerwuenschte Entwicklungen zu erkennen und vorbeugende Massnahmen einzuleiten. Die Kenntnis der Umweltrelevanz der einzelnen Einsatzgebiete macht eine differenzierte Kontrolle moeglich, wenn die Verarbeitungsmengen und die spezifischen Bedingungen dieses Verwendungsgebietes bekannt sind.

Bearbeitung und Auswertung von Austauschprogrammen von Mitarbeitern aus Umweltbehoerden in der EU

Es sind Frageboegen oder andere Anforderungskriterien fuer Berichte von Mitarbeitern aus Umweltbehoerden in der EG zu entwickeln, die diese waehrend und/oder nach der Teilnahme an einem Austauschprogramm ausfuellen/erstellen sollen. Anschliessend sind die Frageboegen/Berichte auszuwerten und ggf. Verbesserungsvorschlaege a) fuer die Frageboegen/Berichte, b) fuer die Austauschprogramme zu machen. Vorhandene Erfahrungen mit anderen Austauschprogrammen und deren Kontrollinstrumente sind zu beruecksichtigen.

Ermittlung von Pruefwerten fuer ausgewaehlte ruestungsaltlastenspezifische Schadstoffe

Die Bearbeitung von Ruestungsaltlasten erfordert aufgrund der Stoffspezifika von nitro (amino)-aromatischen Verbindungen einheitliche Bewertungsmassstaebe, die ueber die des 'zivilen Bereiches' hinausgehen. Mit diesem Vorhaben sollen deshalb Vorschlaege fuer Pruefwerte zu ruestungsaltlastenspezifischen Schadstoffen erarbeitet werden. Die Ableitung dieser Pruefwerte erfolgt dabei nach den Grundsaetzen des gemeinsamen LABO/LAGA-Eckpunktepapiers (LABO - Bund/Laender-Arbeitsgemeinschaft Boden, LAGA-Laenderarbeitsgemeinschaft Abfall) und den toxikologischen Werten nach Umweltbundesamt.

Verminderung der Schwermetallkontamination aus Wasserversorgungsleitungen - Teilvorhaben II: Rechtliche Aspekte der Verhinderung oder Beseitigung gefaehrlicher Materialien insbesondere in der Hausinstallation

Sowohl die Trinkwasserverordnung (TVO) als auch das Bundesseuchengesetz bieten zur Zeit keine hinreichende Rechtsgrundlage fuer Anordnungen zum Auswechseln der Bleileitungen. Beide Rechtsgrundlagen eignen sich nicht zur Durchsetzung von 'reinen Vorsorgewerten'. Eine geeignete Rechtsgrundlage bietet allein Paragraph 9 Abs. 1 Ziff. 3 LMBG. Allerdings ist die Gesetzgebungskompetenz des Bundes im Hinblick auf Art. 74 Ziff. 19 und 20 GG zweifelhaft (gilt auch fuer die jetzige TVO). Zivilrechtlich stellt die Ueberschreitung des Grenzwerts der TVO allein noch keinen Mangel dar, den der Vermieter zu beseitigen haette. Ein Auswechseln der Rohre waere daher keine Erhaltungs-, sondern eine Verbesserungsmassnahme. Folge: Umlegung auf die Miete; Haftung des Vermieters nur, wenn im Einzelfall Fehler der Mietsache vorliegt oder Verletzung von Aufklaerungspflichten.

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