Die praktische Anwendung von Kompensationsloesungen und Lizenzloesungen wurde bisher aufgrund vermeintlich fehlender oekologischer und rechtlicher Anwendungsvoraussetzungen zu wenig in Betracht gezogen. Unter geeigneten Rahmenbedingungen koennen jedoch diese Instrumente die Erreichung umweltpolitischer Ziele erleichtern. Fuer bestimmte Bereiche der Umweltpolitik, z.B. fuer Teilbereiche der Abfallwirtschaft, Gefahrstoffvermeidung, grenzueberschreitende und insbesondere globale Problembereiche sowie bezueglich ihrer Anwendbarkeit im Rahmen einer EG-Umweltpolitik sind diese Instrumente umfassend zu analysieren. In einer ersten Vorhabenphase sollen moegliche derartige Loesungen evaluiert und die unter den Rahmenbedingungen am ehesten in Frage kommenden Einsatzmoeglichkeiten in Absprache mit dem Auftraggeber ausgewaehlt werden. In einer zweiten Phase sollen an zwei-vier Beispielen solche Loesungen auf ihre oekologische Wirksamkeit, administrativ-rechtliche Machbarkeit, oekonomische Effizienz und politische Realisierbarkeit untersucht und zur moeglichen Einsatzreife gebracht werden.
Das F+E Vorhaben zum Thema Gruene Wiese wurde mit grossem Erfolg abgeschlossen. Da die Ergebnisse auch im internationalen Bereich verbreitet werden sollen, ist die Aufbereitung zu einer fuer diese Zwecke geeigneten Kurzfassung und die Uebersetzung in die englische Sprache erforderlich. Dies soll im Zuge des Aufstockungsvorhabens erfolgen. Aufgrund der noetigen inhaltlichen Nachbearbeitung soll der Forschungsnehmer damit beauftragt werden.
Die Emission klimarelevanter Treibhausgase wird im Rahmen von EU-Regelung einmal gezielt und direkt beeinflusst durch Programme und Aktivitaeten, welche die Steigerung der Energieeffizienz, die Foerderung nachwachsender Rohstoffe und regenerativer Energiequellen, die Begrenzung von Kraftstoffverbrauch etc. zum Ziel haben. Indirekt wirken aber auch viele der sonstigen zahlreichen Regelungen, die nicht auf das Klima selbst zielen, aber z.B. Verkehr erzeugen oder daempfen, Eigenschaften und Normen von Produkten vorgeben, Anforderungen an Verfahren vorschreiben etc. Gleichwohl koennen bestehende bzw. in Umsetzung und Planung begriffene Regelungen einen foerdernden oder aber auch hemmenden Einfluss auf Adaptionen an eine Klimaaenderung haben, wie z.B. beguenstigende oder aber auch behindernde Wirkungen auf Verfuegbarkeit und Bedarf an Suesswasser. Im Rahmen des Vorhabens sollen ausgehend von einer Zusammenstellung der bestehenden und in Erarbeitung befindlichen direkt und indirekt auf das Klima wirkenden Regelungen und bei Auswertung vorhandener Studien, Ausarbeitungen etc. weitere kosteneffiziente Moeglichkeiten zur Emissionsminderung und optimalen Anpassung an eine moegliche Klimaaenderung auf Gemeinschaftsebene durch Regelungen im EU-Rahmen untersucht werden, auf dieser Basis sollen Vorschlaege fuer moeglichst effiziente Massnahmen zum Klimaschutz auf Gemeinschaftsbasis erarbeitet werden.
Der Paragraph 40 (2) BImSchG kann ein wichtiges Mittel zur Verringerung der verkehrsbedingten Luftbelastung in Ballungsraeumen werden. Voraussetzung ist die schnelle Loesung der offenen rechtlichen und praktischen Probleme. Beispielsweise ist zu klaeren, ob eine Anpassung des StVG, der StVO (Beschilderung) und der STVZO (Kennzeichnung) an die BImSchG-Regelung notwendig ist. Erforderlich ist auch die Zusammenstellung moeglicher verkehrsbeschraenkender Massnahmen und die Abschaetzung der Auswirkungen auf die Luftbelastung. Das Vorhaben dient der wirksamen Umsetzung von Paragraph 40 (2) BImSchG. Zusaetzlich liefert es Datengrundlagen fuer die Umsetzung von Paragraph 47 BImSchG (Luftreinhalteplaene).
Um gesicherte Aussagen zum bundesweiten Bodenzustand zu treffen, mit denen auch Anforderungen von europaeischer Seite entsprochen werden kann, ist es notwendig, die Bodenzustandsdaten in den Zusammenhang mit Ein- und Austragsdaten und weiteren den Standort charakterisierenden Informationen zu stellen. Dazu sollen die als flaechenrepraesentativ eingestuften Bodendauerbeobachtungsflaechen (BDF) hinsichtlich der Moeglichkeit solch integrierender Beobachtung betrachtet werden. Aufbauend auf den Ergebnissen zur Repraesentanzabschaetzung an Dauerbeobachtungsflaechen sollen die bereits bestehenden Aktivitaeten zu Intensivuntersuchungen sowie bestehende Defizite ueberprueft werden. Ziel soll es sein, auch fuer Nichtwaldflaechen eine Aussage aehnlich der dem Level II-Programme der BZE (Intensivuntersuchungen an Standorten der Bodenzustandserhebungen im Waldprogramm von Bundesanstalt fuer Holzwirtschaft -BML) vorliegen zu haben und in der Verknuepfung beider Programme zu einer flaechendeckenden Aussage fuer das Bundesgebiet zu gelangen. Anhand der aktualisierten Fassung des 'SAG-Papiers' sind Standorte fuer bundesweit nutzbare BDF festzulegen und entsprechende Parameter und Messintervalle zu dokumentieren. Es ist zu klaeren, was eine eventuelle Intensivierung von Untersuchungen an BDF-Flaechen kostet und wie Kosten und Betrieb zu verteilen waeren. Letzteres ist auch vor dem Hintergrund geplanter EU-Aktivitaeten zu betrachten.
In dem Vorhaben sollen die technischen Konzepte herausgearbeitet und systematisiert werden, die besonders geeignet sind, die allgemeinen Teilstromanforderungen des Anhang 22 zur Allgemeinen Rahmen-Abwasserverwaltungsvorschrift umzusetzen. Dabei ist die Sonderbehandlung von Abwasserteilstroemen, die Schwermetalle, Organoverbindungen oder andere schwer abbaubare oder bakterientoxische Stoffe enthalten, besonders zu beruecksichtigen. Abwasserteilstroeme, die durch ihren 'harten' CSB die ueberwiegende CSB-Restfracht an der KA verursachen, sind zu untersuchen und geeignete Loesungsvorschlaege zur Minimierung aufzuzeigen.
Flammschutzmittel werden in Produkten vielfaeltig eingesetzt. Der Gesamtverbrauch in Westeuropa wurde fuer 1992 auf 110000 t geschaetzt. Ein grosser Teil sind organische Stoffe mit einem gewissen Dampfdruck, so dass sie kontinuierlich aus den Produkten emittiert werden (dauerhafte Quelle). Bisher sind nur einzelne Innenraumluftmessungen bekannt. Dabei werden die untersuchten Flammschutzmittel in relevanten Konzentrationen (Umweltbelastungen und gesundheitliche Auswirkungen moeglich) gefunden. Ziel des Vorhabens ist die Untersuchung einer repraesentativen Auswahl aus fuer den Flammschutzmitteleinsatz typischen Produktgruppen wie Bauprodukte, Elektrogeraete, Schaumstoffe und Textilien. Dabei sind neben seit Jahren gebraeuchlichen Flammschutzmitteln auch neuere Verbindungen, die als Alternativen angeboten werden, zu untersuchen. Bei dem Vorhaben soll der Gesamtgehalt an Flammschutzmittel in den Produkten und die moeglichen Emissionen in die Luft untersucht werden.
Der vorliegenden epidemiologischen Studien zufolge ist eine Erhoehung des Herzinfarktrisikos um ca. 20 Prozent durch Verkehrslaerm ueber 65 db(A) zu befuerchten. In Zusammenarbeit mit dem Berliner Kliniken und Rehabilitationszentren werden bei je 1200 Infarkt- und Unfallpatienten im Alter bis zu 65 Jahren die Laermbelastung sowie die erforderlichen Kontrollvariablen erhoben. Die Laermerhebung enthaelt Mittelungspegel des Verkehrslaerms ausserhalb der Wohnung sowie die Ausrichtung der Wohnraeume zur Strasse und Angaben zur subjektiven Laermbelaestigung. Die Datenerhebung dauert zwei Jahre und die Auswertung ein Jahr.
Das Ziel des Vorhabens besteht darin, die Stickstoff- und Phosphoreintraege in die Oberflaechengewaesser ueber punktfoermige und diffuse Quellen fuer das Jahr 2000 auf der Basis der Emissions- und Immissionsmethode flussgebietsweise, methodisch einheitlich und entsprechend den internationalen Anforderungen, die sich aus der gemeinsamen Initiative von OSPAR, INK, HELCOM und der EU zur Harmonisierung des Berichts- und Erfassungssystems zur Ermittlung der Naehrstoffeintraege (HARP) ergeben, zu quantifizieren. Dafuer sind die erarbeiteten methodischen Ansaetze und Ergebnisse aus dem FuE-Vorhaben 'Naehrstoffbilanzierung der Flussgebiete Deutschlands' zu nutzen. Es sollte versucht werden, die Naehrstoffeintraege aus den nicht deutschen Teilen der Flusseinzugsgebiete (z.B. der Elbe) mit der gleichen Detailliertheit wie die anderen Flusseinzugsgebiete auszuweisen. Ausserdem ist die Quantifizierung der Naehrstoffeintraege ueber den Eintragsweg Bodenabtrag im Rahmen der Emissionsmethodik methodisch zu vereinheitlichen. Auf dieser Grundlage ist fuer das Jahr 2000 abzuschaetzen, ob die international getroffenen Vereinbarungen zur Halbierung der Naehrstoffeintraege (vor allem des Stickstoffs) von deutscher Seite erfuellt werden koennen. Fuer die Bereiche, in denen eine 50-prozentige Reduzierung der Naehrstoffeintraege nicht erreicht worden ist, sind weitere geeignete Massnahmen zur Verringerung der Naehrstoffeintraege aufzuzeigen.
Gebietsfremde Organismen koennen erhebliche Wirkungen/Stoerungen in oekosystemaren Zusammenhaengen verursachen. Sie werden eingeschraenkt als Modellorganismen bei der Risikoabschaetzung von Freisetzungen/von Inverkehrbringen von GV0 herangezogen. Das Vorhaben dient dazu, Bewertungsmassstaebe, insbesondere fuer indirekte Wirkungen auf Pflanzengemeinschaften und das Beziehungsgeflecht zwischen Flora und Fauna abzuleiten. Die Bundesrepublik Deutschland ist mit dem Beitritt zur Konvention ueber die biologische Vielfalt u.a. die Verpflichtung eingegangen, '... soweit moeglich und sofern angebracht, die Einbringung gebietsfremder Arten, welche Oekosysteme, Lebensraeume oder Arten gefaehrden, zu verhindern und diese Arten zu kontrollieren oder zu beseitigen' (Art. 8 h). Aehnliche Verpflichtungen bestehen auch durch andere internationale Abkommen. TV 01: Wirkungen auf Pflanzengemeinschaften und Bestaeubersysteme: Pflanzen leben in Pflanzengemeinschaften zusammen. Neophyten fuegen sich in den Artenbestand einer Pflanzengemeinschaft ein oder verdraengen andere Pflanzen. Zwischen Blueten und bluetenabhaengigen Tieren bestehen enge wechselseitige Beziehungen. Die Blueten spenden den Tieren Nahrung (Nektar, Pollen, Fette, Oele), die Tiere bestaeuben die Blueten. Man kann diese symbiotischen Wechselbeziehungen auch als Bestaeubersysteme verstehen. Die vorgesehenen Untersuchungen tragen zur Klaerung des Einflusses systemfremder Pflanzen auf ein Oekosystem bei. Anhand ausgewaehlter natuerlicher und anthropogener Pflanzengemeinschaften Mitteleuropas soll das Thema bearbeitet werden. Die Bearbeitung soll sich vor allem auf die Auswertung einschlaegiger Literatur stuetzen. Die bluetenoekologische Freilandarbeit begruendet sich aus dem Fortschritt der Literaturarbeit, sie begleitet, ergaenzt oder ueberprueft die Literaturangaben. TV 02: Leitfaden zur Umsetzung von Paragraph 20 d BNatSchG: Die deutsche Naturschutzgesetzgebung (Paragraph 20 d BNatSchG) fordert im Genehmigungsverfahren den Ausschluss der Gefahr einer 'Verfaelschung' im Falle einer Aussetzung gebietsfremder Arten in die freie Natur. Das Genehmigungsverfahren beruht also auf einem unscharf definierten Schadens- und Risikobegriff. Fuer die erforderliche Risikobewertung soll ein Leitfaden mit entsprechenden Kriterien entwickelt werden, als Entscheidungshilfe fuer die einzelnen Bundeslaender und zur Harmonisierung des Verfahrens innerhalb Deutschlands.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 1442 |
| Europa | 3 |
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| Wirtschaft | 1 |
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| Zivilgesellschaft | 22 |
| Type | Count |
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| Förderprogramm | 1442 |
| License | Count |
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| Offen | 1442 |
| Language | Count |
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| Deutsch | 1442 |
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| Boden | 939 |
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