Die praktische Anwendung von Kompensationsloesungen und Lizenzloesungen wurde bisher aufgrund vermeintlich fehlender oekologischer und rechtlicher Anwendungsvoraussetzungen zu wenig in Betracht gezogen. Unter geeigneten Rahmenbedingungen koennen jedoch diese Instrumente die Erreichung umweltpolitischer Ziele erleichtern. Fuer bestimmte Bereiche der Umweltpolitik, z.B. fuer Teilbereiche der Abfallwirtschaft, Gefahrstoffvermeidung, grenzueberschreitende und insbesondere globale Problembereiche sowie bezueglich ihrer Anwendbarkeit im Rahmen einer EG-Umweltpolitik sind diese Instrumente umfassend zu analysieren. In einer ersten Vorhabenphase sollen moegliche derartige Loesungen evaluiert und die unter den Rahmenbedingungen am ehesten in Frage kommenden Einsatzmoeglichkeiten in Absprache mit dem Auftraggeber ausgewaehlt werden. In einer zweiten Phase sollen an zwei-vier Beispielen solche Loesungen auf ihre oekologische Wirksamkeit, administrativ-rechtliche Machbarkeit, oekonomische Effizienz und politische Realisierbarkeit untersucht und zur moeglichen Einsatzreife gebracht werden.
Das Vorhaben wird in zwei Phasen realisiert. Im Ergebnis der im Juli 1996 abgeschlossenen Phase 1 liegt auf Grundlage einer erfolgten Sachstandsanalyse der fachlichen und dv-technischen Rahmenbedingungen ein Konzept zur Struktur und zum Aufbau des ALIS vor. Derzeit erfolgt in der Phase 2 die dv-technische Umsetzung des ALIS. Das Informationssystem wird aus einem altlastenspezifischen Bewertungssystem bestehen, in dem die auf Bundesebene vorliegenden dv-gestuetzten Modelle zur Gefahrenbeurteilung von Altlasten (MAGMA und UMS) sowie zur Kostenermittlung bei der Altlastensanierung (KOSAL) integriert werden. Ein altlastenspezifisches Datenbanksystem wird eine Datenbank zu den Ruestungsaltlastverdachtsstandorten, eine Datenbank Kontaminationsprofile, eine Stoffdatenbank fuer altlastenrelevante Schadstoffe (STARS) sowie eine Datenbank Sanierungstechniken beinhalten.
In dem Vorhaben sollen Regelungen und Verfahren zur Ausgestaltung der internationalen Berichtspflichten des Umweltbundesamtes gemaess Antarktis-Umweltschutzprotokoll-Ausfuehrungsgesetz (AUG) am Beispiel der Erstellung des Verzeichnisses der Orte frueherer Taetigkeiten in der Antarktis dargestellt werden. Ziel des Vorhabens ist es, mit der Erarbeitung des 'Verzeichnisses der Orte frueherer Taetigkeiten' in der Antarktis gemaess Paragraph 28 Abs. 4 AUG den gesetzlichen Anforderungen durch das AUG nachzukommen und gemaess den internationalen Berichtspflichten auf den jaehrlich stattfindenden internationalen Konsultativtagungen der Antarktisvertragsstaaten (ATCM) einzureichen. Neben den spezifischen Berichtspflichten zu diesem Punkt sollen die Ergebnisse des Vorhabens das Umweltbundesamt bei seiner Vollzugsarbeit unterstuetzen (Genehmigungsverfahren, Monitoringprogramm). In dem Vorhaben sind Informationen zu einem Verzeichnis der Orte frueherer Taetigkeiten, das Durchquerungswege, Brennstoffdepots, Feldbasen, Luftfahrzeugtruemmer und aehnliches enthaelt, zu sammeln sowie diese Informationen in ein fuer das Umweltbundesamt beim Vollzug des AUG verwendbaren, praktikablen Form aufzubereiten. Beruecksichtigt werden sollten dabei sowohl Fortbewegungsarten zu Lande, zu Wasser als auch durch die Luft.
Das Weltklima ist durch den Treibhauseffekt bedroht. Staedte und Gemeinden sind mit ihren Buergern aufgerufen, dem entgegenzutreten. Gerade hier gibt es erhebliche Potentiale, CO2 und andere Treibhausgase zu mindern. Die Landeshauptstadt Stuttgart hat hierzu ein Konzept erarbeiten lassen, das die Bilanzierung und Trendprognose der CO2-Emissionen sowie zwei Massnahmenszenarien zur wirksamen C02-Minderung in Stuttgart enthaelt. Die Konzepterstellung wurde von einem Arbeitskreis (Energietisch) unterstuetzt, an dem verschiedenste Institutionen und Verbaende mitgewirkt haben. So konnte deren Fachkompetenz und Kenntnis bereits sehr frueh in das 1997 fertiggestellte Konzept einfliessen. Der Stuttgarter Gemeinderat hat zwischenzeitlich einem von der Verwaltung vorgelegten Handlungsprogramm zur Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes zugestimmt. Neben einer Grundsatzentscheidung zur CO2-Reduzierung wurde die Mitwirkung und Mitfinanzierung an einem Energieberatungszentrum sowie ein Projekt zum energiesparenden Autofahren beschlossen, das aus staedtischen Mitteln mit 200000 DM bezuschusst wird. Kuenftig sollen generell insbesondere Massnahmen umgesetzt werden, die neben dem Klimaschutz auch der Staerkung der lokalen Wirtschaft dienen. Bereits beschlossen ist auch ein kommunales Energiesparprogramm. Im Vorfeld dieses Programms war bereits zunaechst als einjaehriges Pilotprojekt eine Mobilitaetszentrale mit kompetenter Beratung in allen Verkehrsfragen eingerichtet worden. Die erfolgreiche Pilotphase endet im Sommer 1999. Die Weiterfuehrung soll in Kuerze beschlossen werden. Die Umsetzung von Massnahmen des Klimaschutzkonzeptes gestaltet sich wegen der angespannten Finanzlage schwierig.
Der Gueterfernverkehr zeichnet sich durch wachsende Transportentfernungen aus. Er ist ueberdurchschnittlich stark an den verkehrsbedingten Umweltbelastungen beteiligt. Die Vermeidung von Fahrleistung durch Verringerung der Transportentfernungen ist ein wesentliches Instrument zur Minderung der Umweltbelastungen. Hierfuer sind die Wirtschaftsbeziehungen der Unternehmen der entscheidende Anhaltspunkt. Folgende Teilaspekte sollen untersucht werden: 1) Welche Branchen eignen sich besonders fuer regionale Wirtschaftsbeziehungen. 2) An ausgewaehlten Beispielen sollen die Wirtschaftbeziehungen aufgezeigt und 3) Alternativen dargestellt werden. 4) Benennen von Foerderinstrumenten fuer regionales Wirtschaften.
Die Anwendung von Pflanzenschutzmittel unterliegt zahlreichen zum Schutz der Umwelt angeordneten Beschraenkungen, die sich vor allem aus dem Pflanzenschutzgesetz (PflSchG), aus den auf seiner Grundlage erlassenen Rechtsverordnungen und aus den mit der Zulassung verbundenen Auflagen ergeben. Dabei sind insbesondere quantitative Beschraenkungen sowie zum Schutz der Gewaesser angeordnete Abstandsauflagen zu nennen. Die Einhaltung dieser Bestimmungen ist Voraussetzung fuer die Vermeidung von Schaeden fuer das Grundwasser und den Naturhaushalt als Folge der Pflanzenschutzmittelanwendung. Bei der Pruefung der Frage, ob von der Anwendung schaedliche Auswirkungen ausgehen, wird von der Einhaltung als sachgemaesse Anwendung ausgegangenen. Ziel des F+E-Vorhabens ist es, in rechtstatsaechlicher Hinsicht zu untersuchen, ob die Anwendungsbestimmungen in der landwirtschaftlichen Praxis beachtet werden oder in nennenswertem Umfang Verstoesse zu beobachten sind. In einem ersten Schritt sind bereits vorliegende Untersuchungen zu recherchieren und auszuwerten. Von dem jeweiligen Ergebnis ist abhaengig zu machen, ob in einem zweiten Schritt eventuell weitere tatsaechliche Untersuchungen durchzufuehren sind. Dabei sollte differenziert werden, ob die Anwendungsbestimmungen bussgeldbewehrt sind oder nicht, mit dem Ziel, festzustellen, ob die Sanktionierung eines Verstosses als Ordnungswidrigkeit eine staerkere Beachtung der betreffenden Anwendungsbestimmungen zur Folge hat. Es ist zu der Frage Stellung zu nehmen, ob in der Gebrauchsanleitung festgesetzte verbindliche, bussgeldbewehrte Anwendungsbestimmungen (Paragraphen 6 Abs. 1 Satz 4, 15 Abs. 3 Satz 2, 40 Abs. 1 Nr. 3 PflSchG) von den Pflanzenschutzmittelanwendern tatsaechlich befolgt werden, so dass die Festsetzung entsprechender Anwendungsbestimmungen geeignet ist, eine umweltvertraegliche Anwendung des Pflanzenschutzmittels sicherzustellen und so die Grundlage fuer die Zulassung eines Pflanzenschutzmittels bilden kann. In diesem Rahmen ist auch das Aussmass der behoerdlichen Ueberwachung und Kontrolle der Einhaltung der Anwendungsbestimmungen zu untersuchen und zu pruefen, ob und in welchem Umfang es zulaessig und sachlich geboten ist, ausserstaatliche Organisationen (Berufsverbaende) durch die Uebertragung von Kontrollaufgaben in die Ueberwachungstaetigkeit einzubeziehen. Ggf. sind ergaenzend Vorschlaege zur Verbesserung des 'Befolgungsverhaltens' zu machen und Konsequenzen fuer das Zulassungsverfahren aufzuzeigen. Die Richtlinie vom 15. Juli 1991 ueber das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln (91/444/EWG) bzw. die Novelle des PflSchG sind zu beruecksichtigen.
In dem Vorhaben sollen die drei Galvanik- und Leiterplatten-betriebe im Hinblick auf die organische Abwasserbelastung untersucht werden. Die Untersuchung erstreckt sich von einer Bilanzierung des Chemikalieninputs bis zur analytischen Untersuchung des Abwassers. Es sollen in diesem Vorhaben bislang weitgehend fehlende Kenntnisse ueber Art und Umfang der organischen Belastung von Abwaessern aus der Metallindustrie erarbeitet werden, um so Hinweise auf Substitutionsmoeglichkeiten gefaehrlicher organischer Stoffe zu schaffen.
Die Auffassung, dass bereits auf der Ebene der Bauleitplanung fuer die spaetere Realisierung von Ausgleichs- und Ersatzanspruechen gemaess Paragraph 8 BNatSchG zu treffen ist, ist heute rechtlich unumstritten. Noch nicht geklaert wurde aber die Frage, wie diesem Anspruch in der Planungspraxis am besten Rechnung zu tragen ist. Im Rahmen des F+E Vorhabens soll untersucht werden, welche verschiedenen Handlungsansaetze es hierfuer in den alten Laendern bereits gibt und inwieweit diese dem inhaltlichen Anspruch der Eingriffsregelung, aber auch dem Anspruch nach Praktikabilitaet gerecht werden. Die Untersuchung soll der Ableitung von Verbesserungsvorschlaegen dienen, die insbesondere auch in den neuen Laendern angesichts des akuten Handlungsbedarfs fuer die Neuausweisung von Wohnbau- und Gewerbeflaechen handhabbar sind.
Zur Erhoehung der Sicherheit beim Einsatz von Oelbindern zur Beseitigung von Oel auf Fahrbahnen soll der Einfluss des Feinkornanteils auf die Reinigungswirkung und auf die Notwendigkeit des Einsatzes von Nachreinigungsmitteln untersucht werden. Je nach Ergebnissen muss das Pruefverfahren ergaenzt oder noch praezisiert werden. Grundlage ist die Richtlinie fuer Oelbinder - Anforderungen und Pruefmethoden (Stand 1.5.85) sowie die Empfehlung zur 'Beseitigung von Oelspuren auf Verkehrsflaechen (GMBl 1985), wonach nach Unfaellen mit Mineraloel der Fahrbahnzustand so wiederherzustellen ist, dass eine ausreichende Rutschfestigkeit gewaehrleistet ist.
Durch den Einsatz von GVOs ist es moeglich, spezifischer bzw. schneller Schadstoffe in Wasser, Boden und Luft abzubauen. Die Studie soll zeigen, inwieweit und wie erfolgreich GVOs bereits fuer die Beseitigung von Umweltbelastungen eingesetzt werden und welche Vor- bzw. Nachteile sich beim Einsatz von GVOs im Vergleich zu nicht veraenderten Organismen ergeben.
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