Die praktische Anwendung von Kompensationsloesungen und Lizenzloesungen wurde bisher aufgrund vermeintlich fehlender oekologischer und rechtlicher Anwendungsvoraussetzungen zu wenig in Betracht gezogen. Unter geeigneten Rahmenbedingungen koennen jedoch diese Instrumente die Erreichung umweltpolitischer Ziele erleichtern. Fuer bestimmte Bereiche der Umweltpolitik, z.B. fuer Teilbereiche der Abfallwirtschaft, Gefahrstoffvermeidung, grenzueberschreitende und insbesondere globale Problembereiche sowie bezueglich ihrer Anwendbarkeit im Rahmen einer EG-Umweltpolitik sind diese Instrumente umfassend zu analysieren. In einer ersten Vorhabenphase sollen moegliche derartige Loesungen evaluiert und die unter den Rahmenbedingungen am ehesten in Frage kommenden Einsatzmoeglichkeiten in Absprache mit dem Auftraggeber ausgewaehlt werden. In einer zweiten Phase sollen an zwei-vier Beispielen solche Loesungen auf ihre oekologische Wirksamkeit, administrativ-rechtliche Machbarkeit, oekonomische Effizienz und politische Realisierbarkeit untersucht und zur moeglichen Einsatzreife gebracht werden.
Flammschutzmittel werden in Produkten vielfaeltig eingesetzt. Der Gesamtverbrauch in Westeuropa wurde fuer 1992 auf 110000 t geschaetzt. Ein grosser Teil sind organische Stoffe mit einem gewissen Dampfdruck, so dass sie kontinuierlich aus den Produkten emittiert werden (dauerhafte Quelle). Bisher sind nur einzelne Innenraumluftmessungen bekannt. Dabei werden die untersuchten Flammschutzmittel in relevanten Konzentrationen (Umweltbelastungen und gesundheitliche Auswirkungen moeglich) gefunden. Ziel des Vorhabens ist die Untersuchung einer repraesentativen Auswahl aus fuer den Flammschutzmitteleinsatz typischen Produktgruppen wie Bauprodukte, Elektrogeraete, Schaumstoffe und Textilien. Dabei sind neben seit Jahren gebraeuchlichen Flammschutzmitteln auch neuere Verbindungen, die als Alternativen angeboten werden, zu untersuchen. Bei dem Vorhaben soll der Gesamtgehalt an Flammschutzmittel in den Produkten und die moeglichen Emissionen in die Luft untersucht werden.
Bei der Bewertung der nach dem AUG beantragten Eingriffe (Tourismus, Forschung) bestehen sowohl Wissensdefizite als auch methodische Probleme. In dem Vorhaben soll ein Pruefraster entstehen, auf dessen Grundlage Umweltindikatoren und Umweltqualitaetsziele fuer die in Paragraph 3 Abs. 4 AUG benannten Bereiche der antarktischen Oekosysteme aufgestellt werden. Dazu ist es notwendig, fuer den wachsenden Wirtschaftszweig Tourismus ein Kataster der haeufig besuchten Anlandungen in der Antarktis aufzustellen, das Kurzbeschreibungen der Gebiete, genaue Angaben ueber Fauna, Flora und Geologie sowie eine Auswahl von Kontrollpopulationen enthalten soll. Diese Datengrundlagen sollen unter Beruecksichtigung kumulativer Wirkungsparameter in Leitlinien fuer den antarktischen Tourismus umgesetzt werden, die im 'Leitfaden Tourismus' und in der Entwicklung von Kursen fuer Besucher der Antarktis praezisiert werden sollen.
In dem Vorhaben sollen Regelungen und Verfahren zur Ausgestaltung der internationalen Berichtspflichten des Umweltbundesamtes gemaess Antarktis-Umweltschutzprotokoll-Ausfuehrungsgesetz (AUG) am Beispiel der Erstellung des Verzeichnisses der Orte frueherer Taetigkeiten in der Antarktis dargestellt werden. Ziel des Vorhabens ist es, mit der Erarbeitung des 'Verzeichnisses der Orte frueherer Taetigkeiten' in der Antarktis gemaess Paragraph 28 Abs. 4 AUG den gesetzlichen Anforderungen durch das AUG nachzukommen und gemaess den internationalen Berichtspflichten auf den jaehrlich stattfindenden internationalen Konsultativtagungen der Antarktisvertragsstaaten (ATCM) einzureichen. Neben den spezifischen Berichtspflichten zu diesem Punkt sollen die Ergebnisse des Vorhabens das Umweltbundesamt bei seiner Vollzugsarbeit unterstuetzen (Genehmigungsverfahren, Monitoringprogramm). In dem Vorhaben sind Informationen zu einem Verzeichnis der Orte frueherer Taetigkeiten, das Durchquerungswege, Brennstoffdepots, Feldbasen, Luftfahrzeugtruemmer und aehnliches enthaelt, zu sammeln sowie diese Informationen in ein fuer das Umweltbundesamt beim Vollzug des AUG verwendbaren, praktikablen Form aufzubereiten. Beruecksichtigt werden sollten dabei sowohl Fortbewegungsarten zu Lande, zu Wasser als auch durch die Luft.
Die kuenftige EG-Wasserrahmenrichtlinie fordert u.a. fuer jedes Flusseinzugsgebiet eine zuverlaessige und vergleichbare Beschreibung der Verschmutzungsempfindlichkeit von Grundwasservorkommen. Ausgehend von dieser Beschreibung sind auch die verschiedenen Landnutzungen zu erfassen und mit in eine entsprechende Bewertung einzubeziehen. Ziel des Vorhabens ist es, ein einheitliches, fuer die gesamte Bundesrepublik anwendbares Verfahren zur Analyse und Bewertung der Grundwasserverschmutzungsempfindlichkeit zu entwickeln. Dabei sind die Anforderungen der EG-RRL mit bereits vorhandenen Analyse- und Bewertungssystemen zu vergleichen. Aufbauend darauf sind einheitliche Kriterien fuer die Beschreibung der Verschmutzungsempfindlichkeit sowie ein entsprechendes Bewertungssystem fuer die Risikoabschaetzung unter Beruecksichtigung der unterschiedlichen Landnutzungsformen (u.a. Landwirtschaft, Industrie, Siedlungen) zu entwickeln. Die Charakterisierungskriterien und das Bewertungssystem sind exemplarisch fuer wichtige Grundwassereinheiten in verschiedenen Bundeslaendern zu erproben. Dabei soll geprueft werden, inwieweit bestehende geographische, bodenkundliche o.ae. Informationssysteme fuer eine kartenmaessige Umsetzung der Ergebnisse verwendbar sind. Es ist vorgesehen, die Arbeiten durch einen Bund/Laender Arbeitskreis vorzubereiten und zu begleiten.
Komplexbildner sind Stoffe, die Kationen (z.B. Schwermetalle und Haertebildner) binden und dadurch i.d.R. die Mobilitaet dieser Stoffe in aquatischen Systemen erhoehen. Sowohl die Komplexbildner als auch die gebundenen Schwermetalle werden durch die erhoehte Mobilitaet in Klaeranlagen nicht mehr zurueckgehalten und sind potentiell trinkwassergaengig. Zudem kann es durch Komplexbildner zu einer Remobilisierung von Schwermetallen aus Gewaessersedimenten kommen. Der am weitesten verbreitete, synthetische Komplexbildner mit einem europaweiten Absatz von ca. 30000 Tonnen (1995) ist EDTA (Ethylendiamintetraacetat). In der 'EDTA-Erklaerung' von 1991 haben sich verschiedene Ministerien und Verbaende dazu verpflichtet den Eintrag von EDTA in die deutschen Gewaesser um 50 Prozent zu reduzieren. Dieses Ziel wurde 1997 noch nicht erreicht (nur ca. 33 Prozent Reduktion). Es wurde zusaetzlich deutlich, dass inzwischen eine Reihe weiterer schwer abbaubarer Komplexbildner in grossen Mengen zum Einsatz kommen. Ziel des Vorhabens ist es, ueber die Herstellung, Anwendung und Verbreitung von biologisch schwer abbaubaren Komplexbildnern in bezug auf die aquatische Umwelt Informationen zusammenzutragen und auszuwerten. Bisher wurden im Nachgang zur 'EDTA-Erklaerung' von 1991 lediglich Informationen zu EDTA von den betroffenen Verbaenden zur Verfuegung gestellt. Fuer die ebenfalls als schwer abbaubar einzustufenden Komplexbildner DTPA, PDTA, HEDTA, HEIDA, organische Phosphonsaeuren u.a. liegen bisher keine Angaben ueber die in Deutschland produzierten Mengen, die von bzw. nach Deutschland exportierten/importierten Mengen, deren Anwendungsgebiete und deren Verbleib in der Umwelt (Gewaesser) vor. Die Ergebnisse aus dem Vorhaben sollen die derzeit in Vorbereitung befindliche 'EDTA-Folgeerklaerung' (Erklaerung zur Reduzierung von EDTA und anderen biologisch schwer abbaubaren Komplexbildnern in Oberflaechgewaessern; die von BMU, VCI, IHO, Photoverbaende, BGW, DVGW, u.a. unterzeichnet werden soll) unterstuetzen und als Datenbasis fuer die angestrebten Reduzierungsmassnahmen dienen. Im Rahmen dieses Vorhabens ist vorgesehen, dass durch Recherchen bei den Herstellern und Vertreibern der genannten Komplexbildner die gewuenschten Informationen erhalten werden. Fuer die gewaesserrelevanten Anwendungsgebiete von schwer abbaubaren Komplexbildnern sollen mit Hilfe von spezifischen Emissionsfaktoren die Eintraege in die Gewaesser abgeschaetzt werden. Bisher ermittelte Konzentrationen dieser Komplexbildner in den Gewaessern, die nur sehr vereinzelt vorliegen, sollen die ermittelten Emissionsfaktoren abstuetzen. Darueber hinaus sind auch weitere Messungen von schwer abbaubaren Komplexbildnern in Oberflaechengewaessern vorgesehen.
Die Europaeische Kommission hat mit der zuegigen Umsetzung von Artikel 16 (2) der Richtlinie ueber die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IVU-Richtlinie) vom 24.09.1996 der Europaeischen Union (EU) begonnen. Dabei werden nach einem anspruchsvollen Zeitplan zu allen im Annex I der Richtlinie genannten Anlagenarten in Arbeitsgruppen Merkblaetter zu 'Besten Verfuegbaren Techniken' (BVT-Merkblaetter) erarbeitet. Diese sollen spaeter unter anderem im Genehmigungsverfahren die Grundlage fuer Anforderungen an Einzelanlagen bilden. In verschiedenen Sektoren ist der Technikstand (Emissionen, Luft, Wasser, Abfall; ggf. Laerm, Erschuetterungen, Waerme, Stoerfallrelevanz) und Verbraeuche (Energie, Wasser, Rohstoffe) systematisch zu erfassen und sind Daten von modernen Einzelanlagen zusammenzustellen. Diese sollen die Ausgangsbasis fuer Vorschlaege (deutsche Position) fuer die BVT-Merkblaetter bilden. In bestimmten Anlagenbereichen ist der Kenntnisstand im UBA ueber diese Emissionen und Verbraeuche zu gering. Die Arbeiten zur Ermittlung der BVT, der Emissionen und der Verbrauch sind sehr zeit- und personalaufwendig. Zur Schliessung der Wissensluecken sind fuer die folgenden BVT-Merkblaetter Untervorhaben durchzufuehren: 1. Lagerung gefaehrlicher Stoffe, 2. Keramische Industrie, 3. Mineraloelraffinerien, 4. Herstellung von Polymer-Werkstoffen, 5. Oberflaechenbehandlung von Metallen und Kunststoffen durch elektrolytische oder chemische Verfahren, 6. Papierindustrie, 7. Landwirtschaft und Nahrungsmittelindustrie. Die einzelnen Untervorhaben sind in der beiliegenden Tabelle ausfuehrlicher zusammengestellt. Die Berichte sind ins englische zu uebersetzen.
Bisher wurden die Verdunstungsemissionen waehrend der Fahrt mit Aktivkohlebehaeltern ermittelt. Diese Methode unterschaetzt nach neueren Erkenntnissen die Verdunstungsemissionen erheblich. Es sollen deshalb die Verdunstungsemissionen waehrend der Fahrt in einer geschlossenen Kammer (SHED-Kammer) ermittelt werden. Dazu ist es notwendig, die SHED-Kammer um einen Abgasrollenpruefstand herum zu bauen. Erste Ergebnisse aus den USA mit einer solchen Messeinrichtung deuten auf deutlich hoehere Emissionen als bisher angenommen wurden hin. Nach Fertigstellung der Messeinrichtung sollen 25 Fahrzeuge vermessen werden. Phase 1: Literaturrecherche, Phase 2: Messprogramm.
Der lebensfeindliche antarktische Kontinent ist schlecht erschlossen und durch eine ausgedehnte Ringzone gegen die besiedelte Erde isoliert. Fast jede menschliche Aktivitaet ist dort als Verkehrstransport und Versorgungsvorgang auf den Einsatz von Schiffen angewiesen. Die besondere oekologische Sensibilitaet des antarktischen Oekosystems in Verbindung mit den extremen klimatischen Bedingungen erfordert eine sorgfaeltige Analyse der Auswirkungen des Schiffsverkehrs, um irreparable Schaedigungen der Systeme oder vermeidbare negative Einfluesse zu unterbinden. Erkenntnisse aus anderen Meeresbereichen sind nicht ungeprueft auf die antarktischen Verhaeltnisse zu uebertragen.
Es liegen z.Z. zwei Richtlinienentwuerfe zur Testung des biologischen Abbaus in Oberflaechengewaesser vor: - der einer englischen Expertengruppe: Aerobic-Anaerobic Transformation in Water-Sediment Systems, 3rd draft according to OECD format, July 97. Es erfolgte bereits eine Kommentierung der jeweils nationalen Experten. Das Ergebnis des Forschungsvorhabens 106 03 120/02 'Entwicklung eines Testsystems zur Pruefung des biologischen Abbaus in Oberflaechengewaessern': Simulation test - Biodegradation in water and sediment, draft according OECD format, August 96, UBA-Texte 13/97. Dieser Entwurf wurde auf dem 8. Treffen der Nationalen Koordinatoren im April 1997 vorgestellt. Das o.g. Forschungsvorhaben hat hinsichtlich des Simulationscharakters von Wasser-Sediment-Tests akuelle Ergebnisse erbracht, die bei der endgueltigen Ausgestaltung einer Testvorschrift Beruecksichtigung finden sollten. Zumal eine solche Pruefrichtlinie im Sinne einer Harmonisierung geeignet sein muss, in verschiedenen Gesetzesvollzuegen (z.B. Chemikaliengesetz, neue und alte Stoffe, Pflanzenschutzgesetz) Anwendung zu finden. Die eingegangenen Kommentare der nationalen Experten haben daher auch einen erheblichen Diskussionsbedarf erkennen lassen. Aus diesem Grund sollte fuer 1998 ein internationaler Workshop zu diesem Thema veranstaltet werden, der der notwendigen Fachdiskusion eine Plattform bieten und zum Ziel haben sollte, wenn moeglich, die beiden Entwuerfe zu vereinen.
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| Bund | 1470 |
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| Förderprogramm | 1470 |
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