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Einsatzmoeglichkeiten von Kompensations- und Lizenzloesungen fuer ausgewaehlte Bereiche der Umweltpolitik

Die praktische Anwendung von Kompensationsloesungen und Lizenzloesungen wurde bisher aufgrund vermeintlich fehlender oekologischer und rechtlicher Anwendungsvoraussetzungen zu wenig in Betracht gezogen. Unter geeigneten Rahmenbedingungen koennen jedoch diese Instrumente die Erreichung umweltpolitischer Ziele erleichtern. Fuer bestimmte Bereiche der Umweltpolitik, z.B. fuer Teilbereiche der Abfallwirtschaft, Gefahrstoffvermeidung, grenzueberschreitende und insbesondere globale Problembereiche sowie bezueglich ihrer Anwendbarkeit im Rahmen einer EG-Umweltpolitik sind diese Instrumente umfassend zu analysieren. In einer ersten Vorhabenphase sollen moegliche derartige Loesungen evaluiert und die unter den Rahmenbedingungen am ehesten in Frage kommenden Einsatzmoeglichkeiten in Absprache mit dem Auftraggeber ausgewaehlt werden. In einer zweiten Phase sollen an zwei-vier Beispielen solche Loesungen auf ihre oekologische Wirksamkeit, administrativ-rechtliche Machbarkeit, oekonomische Effizienz und politische Realisierbarkeit untersucht und zur moeglichen Einsatzreife gebracht werden.

Vorkommen von Clostridium botulinum in Biokompost und anderen Bodenverbesserungsmitteln bzw. Wirtschaftsduengern - Teil 1: Auswirkung von Verpackung, Transport und Anwendung von Kompost auf die Toxinproduktion

Clostridium botulinum ist ein weltweit verbreitetes anaerobes Boden- und Sedimentbakterium, das sich besonders beim Vorliegen von Eiweiss gut vermehrt. Daher tritt es auch in nicht genuegend sterilisierten Lebensmitteln (z.B.: Fisch, Fleisch und Bohnenkonserven) auf. C. botulinum ist in der Lage, Toxine zu produzieren, die bei Mensch und Tier zu Botulismus, einer schweren Lebensmittelvergiftung mit oft toedlichem Ausgang, fuehren. Duch Untersuchungen von Prof. Boehnel, Universitaet Goettingen wurde nachgewiesen, dass Kompost C. botulinum enthalten kann. Daraufhin wurden von der DBU ein Forschungsprojekt initiiert, bei dem in verschiedenen Biokompostanlagen der Biokompost auf das Vorkommen von C. botulinum untersucht wird. Dieses Projekt hat als Schwerpunkt die Untersuchung von Biokompostanlagen in Niedersachsen und wird noch bis August 1999 laufen. Die bisherigen Ergebnisse dieses Projekts zeigen eine weite Verbreitung des Bakteriums C. botulinum mit der Faehigkeit Toxine zu bilden im Biokompost. In Laborexperimenten konnte nachgewiesen werden, dass diese Bakterien bei Lagerung des Kompostes unter feuchten und sauerstoffarmen Bedingungen auch tatsaechlich Toxine bilden. Aus diesen Ergebnissen kann eine moegliche Gefaehrdung von landwirtschaftlichen Nutztieren aber auch von Endverbrauchern (moeglicherweise z.B. durch Blumenerde) unterstellt werden. Die bisherigen Ergebnisse zur Toxinproduktion stuetzen sich nur auf Laborexperimente, bei denen fuer die Clostridien guenstige Wachstumsbedingungen eingestellt wurden. In diesem UFOPLAN-Vorhaben soll in der Praxis untersucht werden, ob beim Weg von der Herstellung des Kompostes zum Verbraucher und bei der Verwendung des Kompostes im Haushalt Bedingungen auftreten, die ein Wachstum und Toxinproduktion von C. botulinum ermoeglichen. Die Ergebnisse des UFOPLAN-Projektes sollen eine Risikoabschaetzung zum Vorkommens von C. botulinum bei der Verwendung von Komposten im Haushalt ermoeglichen und die Formulierung von eventuell notwendigen Vorsorgemassnahmen erleichtern.

Ermittlung des Stickstoffsaettigungsgrades und des Versauerungsstatus von Boeden empfindlicher Oekosysteme im Vergleich zum Ausmass der Ueberschreitung kritischer Belastungswerte mittels dynamischer, prozessorientierter Modellansaetze (SAFE)

In Ergaenzung zur Kartierung kritischer Belastungswerte fuer eutrophierenden Stickstoff und Saeurebildner sowie denen Ueberschreitung durch den Eintrag ferntransportierter anthropogener Luftschadstoffe auf der Basis von Steady State Massenbilanzen soll mit Hilfe von Messdaten und dynamischer Modellierung ein Vergleich zu aktuellen Ein- und Austragsraten hergestellt werden. Ergaenzend soll ein Ueberblick ueber reale Raten der Stickstofffestlegung in Oekosystemen hergestellt werden. Insoweit laesst sich darstellen, was ueber die Emissionsminderungsverpflichtungen aus dem in Verhandlung befindlichen Stickstoffprotokoll der UN-ECE hinaus national erforderlich ist.

Erarbeitung von Verwaltungshilfen zur Durchfuehrung der TA Laerm: Emissionsdaten fuer Anlagen

Erarbeitung von Verwaltungshilfen zur Durchfuehrung der TA Laerm: - Emissionsdaten fuer Anlagen - Weiterentwicklung der Mess-, Beurteilungs- und Prognoseverfahren

Zur Druchsetzung des Standes der Technik im Rahmen des BImSchG ist es notwendig, Emissionsdaten von Anlagen zu erheben und Planern, Betreibern und Vollzugsbehoerden zur Verfuegung zu stellen. Im Vorhaben sollen die Emissionen (Schalleistungspegel) von Anlagen, die erfahrungsgemaess erhebliche schalltechnische Probleme hervorrufen, moeglichst repraesentativ bestimmt und der Stand der Laermminderungstechnik ermittelt werden. Kosten fuer den zusaetzlichen Schallschutz sind abzuschaetzen. Weiterhin sollen die Arbeiten zur Erstellung einer Emissionsdatensammlung gefoerdert werden, auf die in der neuen TA Laerm Bezug genommen werden soll. Aufbauend auf den Erfahrungen bei der Anwendung TA Laerm sowie neueren Entwicklungen in der Messtechnik und bei Prognoseverfahren muessen Grundlagen fuer Verwaltungshilfen zur einheitlichen Durchfuehrung der TA Laerm erarbeitet werden. Hierbei handelt es sich u.a. um folgende zu untersuchende Teilaspekte: Weiterentwicklung der Beurteilungsverfahren fuer auffaellige Geraeusche und Geraeusche von mehreren Laermquellen. Fuer Geraeuschdaten von Anlagen soll ein einheitliches Beschreibungsverfahren entwickkelt werden.

Studie zur Ermittlung von Hintergrundwerten bzw. der natuerlichen Variabilitaet auf chemischen und biologischen Messgroessen im Meeresmonitoring

Das Ziel des Vorhabens ist die Konzeption eines Bewertungssystems fuer chemische und biologische Ueberwachungsgroessen in Nord- und Ostsee. Internationale Aktivitaeten zu dieser Thematik (OSPAR-Workshop zu Hintergrundwerten, OSPAR-Workshops zu oekotoxikologischen Bewertungskriterien, HELCOM-Workshops zur Qualitaetssicherung biologischer Messgroessen) haben gezeigt, dass vor weiteren internationalen Aktivitaeten die Notwendigkeit besteht, vorhandene Daten umfassend zusammenzutragen und zu bewerten. Dies soll durch das Vorhaben geschehen. Auf der Basis von Literaturrecherchen soll im Vorhaben der natuerliche Zustand (Hintergrundwert fuer Schad- und Naehrstoffe, Referenzwert fuer biologische Effekte von Stoffen) sowie dessen Schwankungsbreite (natuerliche Variabilitaet durch saisonale und zwischenjaehrliche Veraenderungen im Salzgehalt, Temperatur, Klima, Vermehrungszyklen usw.) vor allem fuer die Messgroessen im Bund/Laender-Messprogramm Nord- und Ostsee (BLMP) ermittelt werden, die fuer die EU-Wasserrahmenrichtlinie relevant sind. Kennt man den natuerlichen Zustand incl. Schwankungsbreite, lassen sich Ueberwachungsdaten des Meeresmonitorings hiermit vergleichen und anthropogen verursachte Veraenderungen (z.B. der Schadstoffkonzentration im Sediment oder der Artenzahl der Bodentiere im Wattenmeer) feststellen. Das Vorhaben beinhaltet keine Durchfuehrung von Messungen, sondern es soll auf die Daten des BLMP, die in der Meeresumweltdatenbank (MUDAB) gespeichert sind, sowie auf Literaturangaben zurueckgegriffen werden. Das Teilprojekt 01 konzentriert sich auf die Nordsee.

Entwicklung eines werbewirksamen EMAS-Logos als Beitrag der deutschen Ratspraesidentschaft im Rahmen der Revision der EMAS-Verordnung - Teilvorhaben 01: Vertrag mit AGENTA, Muenster

Die EG-Kommission hat in ihrem Vorschlag zur EMAS-Novelle vom 30.10.1998 keinen Entwurf fuer ein EMAS-Logo vorgelegt. In der Ratsgruppe fuer Umweltfragen wurde mangels ausreichender Vorschlaege eine Entscheidung ueber ein konkretes Logo zurueckgestellt. Es besteht jedoch Einigkeit darueber, dass in die EMAS-Novelle selbst ein konkretes Logo aufgenommen werden soll. Ziel des Forschungsvorhabens ist es, den Entwurf fuer ein konkretes Logo vorzulegen. Dieses Logo soll an die Stelle der derzeit verwandten Teilnahmeerklaerung treten. Die Nutzungsmoeglichkeiten dieses Logos sollen gegenueber der Teilnahmeerklaerung deutlich ausgeweitet werden. Danach soll es den Unternehmen zukuenftig erlaubt sein, das Logo zwar nicht auf Produkten oder Produktverpackungen, aber bei Gelegenheit der Produktwerbung zu nutzen. Daneben soll die Moeglichkeit bestehen, das Logo auch in Zusammenhang mit Aussagen aus der Umwelterklaerung fuer Werbezwecke zu verwenden. Das zu entwickelnde Logo soll folgenden Mindestanforderungen entsprechen: Die Graphik soll einfach gestaltet sein und von der Oeffentlichkeit leicht aufzunehmen sein, der Name des Systems (EMAS) soll erscheinen und die Graphik soll einen Zusammenhang mit der Umwelt und der Europaeischen Union (z.B. durch Symbole) herstellen lassen. Ein kurzer, einfacher, klarer und exakter Text soll auf die Begriffe 'Umwelt' und 'Umweltmanagement' hinweisen. Darueber hinaus soll die Graphik eine Registrierungsnummer enthalten, und in den Faellen des Artikels 8 Absatz 2 Punkt 1 der EMAS-Novelle soll das Logo mit dem Begriff 'fuer gueltig erklaerte Information' verknuepft werden koennen. Daneben waere es von Vorteil, wenn die Graphik leicht reproduzierbar ist (z.B. durch Fax). Teilvorhaben 01: Auf der Grundlage der Ergebnisse der Praesentationsveranstaltung haben Umweltbundesamt und Bundesumweltministerium am 6. August 1999 die Agentur AGENTA ausgewaehlt und mit der Entwicklung eines EMAS-Logos beauftragt. Der Forschungsnehmer wird den Entwurf (bzw. die Entwurfsvarianten) einer einfachen, nicht repraesentativen Marktstudie (integriertes Teilvorhaben) unterziehen und ihn daraufhin ueberpruefen lassen, ob er die an ihn gestellten Erwartungen in der Oeffentlichkeit erfuellt. Gegebenenfallsist der Entwurf auf der Grundlage der Ergebnisse der Marktstudie noch einmal zu ueberarbeiten.

Studie zur Ermittlung von Hintergrundwerten bzw. der natuerlichen Variabilitaet auf chemischen und biologischen Messgroessen im Meeresmonitoring

Das Ziel des Vorhabens ist die Konzeption eines Bewertungssystems fuer chemische und biologische Ueberwachungsgroessen in Nord- und Ostsee. Internationale Aktivitaeten zu dieser Thematik (OSPAR-Workshop zu Hintergrundwerten, OSPAR-Workshops zu oekotoxikologischen Bewertungskriterien, HELCOM-Workshops zur Qualitaetssicherung biologischer Messgroessen) haben gezeigt, dass vor weiteren internationalen Aktivitaeten die Notwendigkeit besteht, vorhandene Daten umfassend zusammenzutragen und zu bewerten. Dies soll durch das Vorhaben geschehen. Auf der Basis von Literaturrecherchen soll im Vorhaben der natuerliche Zustand (Hintergrundwert fuer abiotische Parameter und Naehrstoffe, Referenzwert fuer biologische Effekte von Stoffen) sowie dessen Schwankungsbreite (natuerliche Variabilitaet durch saisonale und zwischenjaehrliche Veraenderungen im Salzgehalt, Temperatur, Klima, Vermehrungszyklen usw.) vor allem fuer die Messgroessen im Bund/Laender-Messprogramm Nord- und Ostse (BLMP) ermittelt werden, die fuer die EU-Wasserrahmenrichtlinie relevant sind. Kennt man den natuerlichen Zustand incl. Schwankungsbreite, lassen sich Ueberwachungsdaten des Meeresmonitorings hiermit vergleichen und anthropogen verursachte Veraenderungen (z.B. der Schadstoffkonzentration im Sediment oder der Artenzahl der Bodentiere im Wattenmeer) feststellen. Das Vorhaben beinhaltet keine Durchfuehrung von Messungen, sondern soll auf die Daten des BLMP, die in der Meeresumweltdatenbank (MUDAB) gespeichert sind, sowie auf Literaturangaben zurueckgegriffen werden. Das Teilprojekt 02 konzentriert sich auf die Ostsee. Die Bearbeitung der Schwermetalle wurde zurueckgestellt.

Entwicklung eines werbewirksamen EMAS-Logos als Beitrag der deutschen Ratspraesidentschaft im Rahmen der Revision der EMAS-Verordnung - Teilvorhaben 02: Vertrag mit 3fdesign, Darmstadt

Die EG-Kommission hat in ihrem Vorschlag zur EMAS-Novelle vom 30.10.1998 keinen Entwurf fuer ein EMAS-Logo vorgelegt. In der Ratsgruppe fuer Umweltfragen wurde mangels ausreichender Vorschlaege eine Entscheidung ueber ein konkretes Logo zurueckgestellt. Es besteht jedoch Einigkeit darueber, dass in die EMAS-Novelle selbst ein konkretes Logo aufgenommen werden soll. Ziel des Forschungsvorhabens ist es, den Entwurf fuer ein konkretes Logo vorzulegen. Dieses Logo soll an die Stelle der derzeit verwandten Teilnahmeerklaerung treten. Die Nutzungsmoeglichkeiten dieses Logos sollen gegenueber der Teilnahmeerklaerung deutlich ausgeweitet werden. Danach soll es den Unternehmen zukuenftig erlaubt sein, das Logo zwar nicht auf Produkten oder Produktverpackungen, aber bei Gelegenheit der Produktwerbung zu nutzen. Daneben soll die Moeglichkeit bestehen, das Logo auch in Zusammenhang mit Aussagen aus der Umwelterklaerung fuer Werbezwecke zu verwenden. Das zu entwickelnde Logo soll folgenden Mindestanforderungen entsprechen: Die Graphik soll einfach gestaltet sein und von der Oeffentlichkeit leicht aufzunehmen sein, der Name des Systems (EMAS) soll erscheinen und die Graphik soll einen Zusammenhang mit der Umwelt und der Europaeischen Union (z.B. durch Symbole) herstellen lassen. Ein kurzer, einfacher, klarer und exakter Text soll auf die Begriffe 'Umwelt' und 'Umweltmanagement' hinweisen. Darueber hinaus soll die Graphik eine Registrierungsnummer enthalten, und in Faellen des Artikels 8 Absatz 2 Punkt 1 der EMAS-Novelle soll das Logo mit dem Begriff 'fuer gueltig erklaerte Information' verknuepft werden koennen. Daneben waere es von Vorteil, wenn die Graphik leicht reproduzierbar ist (z.B. durch Fax). Teilvorhaben 02: Auf der Grundlage der Ergebnisse der Praesentationsveranstaltung haben Umweltbundesamt und Bundesumweltministerium am 6. August 1999 die Agentur 3fdesign ausgewaehlt und mit der Entwicklung eines EMAS-Logos beauftragt. Der Forschungsnehmer wird den Entwurf (bzw. die Entwurfsvarianten) einer einfachen, nicht repraesentativen Marktstudie (integriertes Teilvorhaben) unterziehen und ihn daraufhin ueberpruefen lassen, ob er die an ihn gestellten Erwartungen in der Oeffentlichkeit erfuellt. Gegebenenfalls ist der Entwurf auf der Grundlage der Ergebnisse der Marktstudie noch einmal zu ueberarbeiten.

Quantifizierung des Einflusses verschiedener Massnahmen auf den Verlauf von Hochwasserereignissen am Beispiel ausgewaehlter Flussgebiete

Im Vorhaben sollen Gewaesserausbaumassnahmen, Staustufenbau, Bodenversiegelung, usw. auf ihren Beitrag zur Aenderung des Hochwasserverlaufs bei einzelnen Episoden der Vergangenheit in ausgewaehlten Flussgebieten untersucht werden. Bestandteil des Vorhabens ist ausserdem die Untersuchung der Wirksamkeit von Gegenmassnahmen wie Renaturierung flussnaher Gebiete, Anlage und Steuerung von Poldern. Ziel ist die Gewinnung von Aussagen ueber den relativen Einfluss von Gewaesserschutzmassnahmen auf den Verlauf von Hochwasserepisoden.

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