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Einsatzmoeglichkeiten von Kompensations- und Lizenzloesungen fuer ausgewaehlte Bereiche der Umweltpolitik

Die praktische Anwendung von Kompensationsloesungen und Lizenzloesungen wurde bisher aufgrund vermeintlich fehlender oekologischer und rechtlicher Anwendungsvoraussetzungen zu wenig in Betracht gezogen. Unter geeigneten Rahmenbedingungen koennen jedoch diese Instrumente die Erreichung umweltpolitischer Ziele erleichtern. Fuer bestimmte Bereiche der Umweltpolitik, z.B. fuer Teilbereiche der Abfallwirtschaft, Gefahrstoffvermeidung, grenzueberschreitende und insbesondere globale Problembereiche sowie bezueglich ihrer Anwendbarkeit im Rahmen einer EG-Umweltpolitik sind diese Instrumente umfassend zu analysieren. In einer ersten Vorhabenphase sollen moegliche derartige Loesungen evaluiert und die unter den Rahmenbedingungen am ehesten in Frage kommenden Einsatzmoeglichkeiten in Absprache mit dem Auftraggeber ausgewaehlt werden. In einer zweiten Phase sollen an zwei-vier Beispielen solche Loesungen auf ihre oekologische Wirksamkeit, administrativ-rechtliche Machbarkeit, oekonomische Effizienz und politische Realisierbarkeit untersucht und zur moeglichen Einsatzreife gebracht werden.

Erarbeitung von Grundlagen fuer die Umsetzung von Paragraph 40 (2) des BImSchG

Der Paragraph 40 (2) BImSchG kann ein wichtiges Mittel zur Verringerung der verkehrsbedingten Luftbelastung in Ballungsraeumen werden. Voraussetzung ist die schnelle Loesung der offenen rechtlichen und praktischen Probleme. Beispielsweise ist zu klaeren, ob eine Anpassung des StVG, der StVO (Beschilderung) und der STVZO (Kennzeichnung) an die BImSchG-Regelung notwendig ist. Erforderlich ist auch die Zusammenstellung moeglicher verkehrsbeschraenkender Massnahmen und die Abschaetzung der Auswirkungen auf die Luftbelastung. Das Vorhaben dient der wirksamen Umsetzung von Paragraph 40 (2) BImSchG. Zusaetzlich liefert es Datengrundlagen fuer die Umsetzung von Paragraph 47 BImSchG (Luftreinhalteplaene).

Entwicklung eines werbewirksamen EMAS-Logos als Beitrag der deutschen Ratspraesidentschaft im Rahmen der Revision der EMAS-Verordnung - Teilvorhaben 02: Vertrag mit 3fdesign, Darmstadt

Die EG-Kommission hat in ihrem Vorschlag zur EMAS-Novelle vom 30.10.1998 keinen Entwurf fuer ein EMAS-Logo vorgelegt. In der Ratsgruppe fuer Umweltfragen wurde mangels ausreichender Vorschlaege eine Entscheidung ueber ein konkretes Logo zurueckgestellt. Es besteht jedoch Einigkeit darueber, dass in die EMAS-Novelle selbst ein konkretes Logo aufgenommen werden soll. Ziel des Forschungsvorhabens ist es, den Entwurf fuer ein konkretes Logo vorzulegen. Dieses Logo soll an die Stelle der derzeit verwandten Teilnahmeerklaerung treten. Die Nutzungsmoeglichkeiten dieses Logos sollen gegenueber der Teilnahmeerklaerung deutlich ausgeweitet werden. Danach soll es den Unternehmen zukuenftig erlaubt sein, das Logo zwar nicht auf Produkten oder Produktverpackungen, aber bei Gelegenheit der Produktwerbung zu nutzen. Daneben soll die Moeglichkeit bestehen, das Logo auch in Zusammenhang mit Aussagen aus der Umwelterklaerung fuer Werbezwecke zu verwenden. Das zu entwickelnde Logo soll folgenden Mindestanforderungen entsprechen: Die Graphik soll einfach gestaltet sein und von der Oeffentlichkeit leicht aufzunehmen sein, der Name des Systems (EMAS) soll erscheinen und die Graphik soll einen Zusammenhang mit der Umwelt und der Europaeischen Union (z.B. durch Symbole) herstellen lassen. Ein kurzer, einfacher, klarer und exakter Text soll auf die Begriffe 'Umwelt' und 'Umweltmanagement' hinweisen. Darueber hinaus soll die Graphik eine Registrierungsnummer enthalten, und in Faellen des Artikels 8 Absatz 2 Punkt 1 der EMAS-Novelle soll das Logo mit dem Begriff 'fuer gueltig erklaerte Information' verknuepft werden koennen. Daneben waere es von Vorteil, wenn die Graphik leicht reproduzierbar ist (z.B. durch Fax). Teilvorhaben 02: Auf der Grundlage der Ergebnisse der Praesentationsveranstaltung haben Umweltbundesamt und Bundesumweltministerium am 6. August 1999 die Agentur 3fdesign ausgewaehlt und mit der Entwicklung eines EMAS-Logos beauftragt. Der Forschungsnehmer wird den Entwurf (bzw. die Entwurfsvarianten) einer einfachen, nicht repraesentativen Marktstudie (integriertes Teilvorhaben) unterziehen und ihn daraufhin ueberpruefen lassen, ob er die an ihn gestellten Erwartungen in der Oeffentlichkeit erfuellt. Gegebenenfalls ist der Entwurf auf der Grundlage der Ergebnisse der Marktstudie noch einmal zu ueberarbeiten.

Erfassung der Zusatzbelastung durch Ozon durch die Emissionen eines Ballungsraumes und die Analyse der Ozonminderung durch temporaere und langfristige Massnahmen

In der Umgebung des Ballungsraumes Rhein/Ruhr (Westfaelische Bucht) sind 1995/96 17 Ozonmessstationen eingerichtet worden. 12 Stationen haben 1996 bereits ueber einen Zeitraum von 12 Monaten die Ozonkonzentration gemessen. Im Jahr 1997 sollen insgesamt 17 Ozonmessstationen betrieben werden. Die Zielvorgabe fuer dieses Messprogramm ist die Ursachenanalyse zur Zusatzbelastung eines laendlichen Gebietes durch Emissionen in einem Ballungsraum und die Kontrolle der Minderungsmassnahmen (temporaere und langfristige Massnahmen).

Altlastensanierung als Grundlage fuer die Erschliessung von Freiflaechen? - Gegenueberstellung und Bewertung von Erschliessungsvarianten - Erstellung einer englischsprachigen Kurzfassung

Das F+E Vorhaben zum Thema Gruene Wiese wurde mit grossem Erfolg abgeschlossen. Da die Ergebnisse auch im internationalen Bereich verbreitet werden sollen, ist die Aufbereitung zu einer fuer diese Zwecke geeigneten Kurzfassung und die Uebersetzung in die englische Sprache erforderlich. Dies soll im Zuge des Aufstockungsvorhabens erfolgen. Aufgrund der noetigen inhaltlichen Nachbearbeitung soll der Forschungsnehmer damit beauftragt werden.

Zur Umsetzung der Richtlinie des Rates ueber den freien Zugang zu Informationen ueber die Umwelt

Ziel des F+E-Vorhabens ist es, die mit der Umsetzung der 'Richtlinie des Rates ueber den freien Zugang zu Informationen ueber die Umwelt' in das nationale Recht der Bundesrepublik Deutschland verbundenen Fragen zu klaeren. Neben den auslegungsbeduerftigen Regelungen der Richtlinie sind auch die umsetzungsrelevanten verfassungsrechtlichen 'Vorfragen', vor allem die Verteilung der Gesetzgebungskompetenz zwischen Bund und Laendern, zu eroertern. Unter Beruecksichtigung des Regelungsanteils von Bund und Laendern sind die Vor- und Nachteile der moeglichen Umsetzungsstrategien - Regelung des Zugangsrechts in eigenen Informationszugangsgesetzen, den Verwaltungsverfahrensgesetzen oder den Fachgesetzen - aufzuzeigen. Die Strukturen (Eckpunkte) einer gesetzlichen Regelung sind herauszuarbeiten, wobei auch auf den Schutz berechtigter Geheimhaltungsinteressen sowie auf das Verhaeltnis zu bestehenden Akteneinsichtsrechten einzugehen ist.

Validierung von Umweltexpositionsmodellen von Schadstoffen und in Modellen verwendeten Parametern

Im Rahmen des Vollzugs von Chemikalien- und Pflanzenschutzgesetz sowie der EU-Altstoffverordnung sind Expositionsanalysen durchzufuehren, welche ausgehend von den in Verkehr gebrachten Mengen unter Beruecksichtigung des Verteilungsverhaltens aufgrund physiko-chemischer Eigenschaften die Konzentration in den Umweltmedien (Wasser, Boden, Sediment, Luft) ermitteln. Hieraus lassen sich Konzentrationen fuer die verschiedenen Belastungspfade (Nahrung, Atmung, Haut) ableiten. Fuer den EU-weiten Vollzug werden in Form eines Leitfadens die wesentlichen Schritte der Expositionsanalysen in stark verallgemeinerter Form zusammengefasst. Ziel des Vorhabens ist es, die Modelle zu validieren und fortzuschreiben. Wesentlicher Schwerpunkt ist dabei die Ermittlung der indirekten Exposition des Menschen unter Beruecksichtigung aller Belastungspfade.

Ermittlung gesetzlich limitierter Schadstoffe von Fahrzeugen im Verkehr waehrend der Lebensdauer und Ermittlung von Emissionsfaktoren (Feldueberwachung III)

Die Zielsetzung des Vorhabens besteht darin, die Dauerhaltbarkeit emissionsmindernder Bauteile in Pkw bei einem langfristig niedrigen Emissionsniveau zu gewaehrleisten. Abgasemissionen und Kraftstoffverbrauch sollen in dem der Typpruefung entsprechenden Fahrzyklus ermittelt werden. Bei Ueberschreitung der gesetzlichen Grenzwerte erfolgt die Einstellung bzw Wartung oder Reparatur des Fahrzeuges und eine Wiederholungsmessung. In dem 1997 abgeschlossenen Vorhaben 'Feldueberwachung II' wurde gezeigt, dass es sich bei der Feldueberwachung um ein wirksames Instrument handelt, typspezifische Defekte sicher aufzudecken. Im Ergebnis des Vorhabens wurden Maengel aufgedeckt, die mehr als 550.000 Fahrzeuge im Feld betrafen und mit weitreichenden Konsequenzen zur Einhaltung des gesetzlichen Emissionsniveaus fuer die Hersteller verbunden waren. Zusaetzliche Emissionsmessungen erfolgen ausserhalb der gesetzlichen Pruefzyklen, um gleichzeitig eine kostenguenstige Aktualisierung der Emissionsfaktoren fuer Otto-Pkw zu ermoeglichen. Weitere Emissionsmessungen betreffen die gesetzlich limitierten Verdampfungsemissionen waehrend des Tankaufheizens und des Heissabstellens. Darueber hinaus soll das Kraftstoff/Luftverhaeltnis im Vollastbetrieb ueberprueft werden, um sicherzustellen dss bei heutigen Neufahrzeugen keine Vollastanreicherung vorgenommen wird.

Validierung des vorlaeufigen Bewertungskonzeptes der EU fuer Auswirkungen von chemischen Stoffen auf das Sediment anhand von ausgewaehlten sedimentrelevanten Chemikalien

Ziel des Forschungsvorhabens ist die praxisorientierte Validierung des vorlaeufigen EU-Konzepts fuer die Sedimentbewertung. Anhand von ausgewaehlten sedimentrelevanten Chemikalien (u.a. Hexabromcyclododecan, 3,4-Dichloranilin, DODMAC) soll ueberprueft werden, ob die im EU-Bewertungskonzept vorgesehenen Sedimentorganismen Lumbriculus variegatus und Chironomus riparius sich dazu eignen, das Risiko fuer die Lebensgemeinschaft im Sediment adaequat abzubilden. Die Auswahl der beiden Spezies erfolgte unter dem Aspekt, die fuer Sedimentbewohner relevanten Expositionspfade (orale Sedimentaufnahme, Aufnahme ueber die Koerperoberflaeche) zu beruecksichtigen. Ausserdem sind verschiedene offene Fragen bezueglich der praktischen Durchfuehrung der Sedimenttests zu beantworten. So ist z.B. zu klaeren, wie sich die Zusammensetzung des im Test verwendeten Sediments auf die Bioverfuegbarkeit und Toxizitaet der Testsubstanz auswirkt. Dies ist wichtig fuer die Interpretation der in Sedimenttests erhaltenen Ergebnisse, die fuer die Bewertung der Gafaehrlichkeit von Stoffen fuer das Sediment herangezogen werden. Nach Moeglichkeit sollen Empfehlungen fuer die Zusammensetzung der verwendeten Sedimente gegeben werden. Ein weiterer fuer die Interpretation der Testscheidender Punkt ist die Fuetterung der Testspezies waehrend des Versuchs. Es muss sichergestellt werden, dass eine orale Aufnahme von kontaminierten Sedimentpartikeln durch die Testorganismen erfolgt und nicht durch eine Fuetterung waehrend des Tests vermindert wird. Dieses Forschungsvorhaben ist von besonderer Wichtigkeit, weil das derzeit noch vorlaeufige Bewertungskonzept bereits im Rahmen der EG-AltstoffV angewendet werden muss - eine moeglichst rasche Validierung ist fuer die optimale Bewertung des Sediments unerlaesslich. Darueber hinaus ist auch aus oekonomischen Gruenden sicherzustellen, dass die zu fordernden Tests angemessen und geeignet sind, die Gefahren fuer das Sediment zu bewerten.

Emissionsinventar deutsches Ostsee-Einzugsgebiet

Das Ziel des Vorhabens besteht darin, sowohl die punktfoermigen als auch diffusen Schadstoffeintraege in die Oberflaechengewaesser im deutschen Ostsee-Einzugsgebiet fuer ein geeignetes Referenzjahr (1998) zu erfassen, um den gegenwaertig laufenden Berichtspflichten im Rahmen der Helsinki-Kommission (HELCOM) von deutscher Seite gerecht werden zu koennen. Zur Abschaetzung des Anteils, der vom deutschen Ostsee-Einzugsgebiet in die Ostsee gelangt, sind zusaetzlich Datenerhebungen an der Muendung der Ostseezufluesse notwendig. Im Vorhaben ist es erforderlich, die Schadstoffbilanzierung einzugsgebietsweise durchzufuehren, um die Schadstoffeintraege aus den jeweiligen Flussgebieten getrennt ausweisen und die Gesamtbilanz fuer das Ostsee-Einzugsgebiet aufstellen zu koennen. In die Schadstoffbilanzierung sind alle in der Schadstoffliste der Helsinki-Kommission aufgefuehrten Parameter sowie die fuer zukuenftige 'Pollution Load Compilations - PLCs' (z.B. PCB's, PAK's, ...) PLC-3) geplanten Parameter einzubeziehen. Sollten fuer bestimmte Parameter keine Messergebnisse verfuegbar sein, sind Messungen im Referenzjahr vorzusehen.

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