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s/ulb/Ulm/gi

Zuwachs der Baeume in Abhaengigkeit von den Umweltfaktoren

Erforschung der Abhaengigkeit des Baumwachstums von menschlich beeinflussten Faktoren: An der alpinen Waldgrenze bei Innsbruck, im Nordschwarzwald, sowie in den Donauauen bei Ingolstadt werden die jaehrlichen und taeglichen Zuwachsraten ausgewaehlter Versuchsbaeume in Abhaengigkeit von den verschiedensten Standortsfaktoren untersucht, um Anhaltsmoeglichkeiten fuer eine paleoklimatische Interpretation der wechselnden Jahrringbreiten zu erhalten.

Sulfurierte Polymere mit hohem Anteil an kovalent-gebundenem Schwefel zur Realisierung anwendungsnaher Lithium-Schwefel Batterien, KovaLiS - Sulfurierte Polymere mit hohem Anteil an kovalent-gebundenem Schwefel zur Realisierung anwendungsnaher Lithium-Schwefel Batterien

Liegenschaftskataster

Das Liegenschaftskataster (LiKa) ist das amtliche Verzeichnis, das die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse aller Liegenschaften, d.h. Flurstücke und Gebäude, maßstabsgetreu in der Liegenschaftskarte und im Liegenschaftsbuch beschreibt. Das Liegenschaftskataster enthält Flurstücksgrenzen, Flurstücksnummern, flurstücksbezogene Angaben, z. B. Lage, Fläche, Nutzungsart, Gebäude, Straßennamen, Hausnummern, geotopographische Elemente, z. B. Böschungen und Gewässerbegrenzungen, die Eigentümerangaben des Grundbuchs, sowie Hinweise auf Belastungen, Nutzungseinschränkungen, öffentlich-rechtliche Verfahren und vieles andere mehr. 2010 hat der Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung das Liegenschaftskataster für Hamburg auf ein neues technisches Verfahren umgestellt: Das bundeseinheitliche "Amtliche Liegenschaftskatasterinformationssystem" (ALKIS®). Dabei wurden die bisherigen Hamburger Verfahren des Liegenschaftsbuchs "Hamburger Automatisiertes Liegenschaftsbuch" (HALB) und der Liegenschaftskarte "Digitale Stadtgrundkarte" durch das neue Verfahren abgelöst.

Schutzgebiete und Schutzobjekte nach Naturschutzrecht Berlin (inklusive Natura 2000)

Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmale in flächiger Ausprägung und als Objekte, geschützte Landschaftsbestandteile, Naturpark Barnim (Berliner Teil), FFH - Gebiete und Vogelschutzgebiete (SPA - Flächen) des Netzes Natura 2000, einstweilig sichergestellte Flächen in einer aktuellen, grundstücksgenauen Karte im Maßstab 1:1.000). Die amtlichen Karten zur jeweiligen Schutzverordnung können bei der jeweils örtlich zuständigen unteren Behörde für Naturschutz und Landschaftspflege im Bezirksamt oder bei der obersten Behörde für Naturschutz und Landschaftspflege (Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und UmweltAbt. III) eingesehen werden. Nur diese amtlichen analogen Karten sind rechtsverbindlich, sofern die Karten nicht im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin mitveröffentlicht wurden.

Naturschutz - Geschuetzte_Landschaftsbestand - OGC WFS Interface

Der Kartendienst (WFS-Gruppe) stellt die digitalen Geodaten aus dem Bereich Naturschutz des Saarlandes dar.:Geschützte Landschaftsbestandteile flächenhaft. Dieser Begriff umfasst Elemente aus der Natur und Landschaft, die zur Erhaltung, Wiederherstellung und Entwicklung unter Schutz gestellt werden. Weitere Bedeutung haben die Landschaftsbestandteile als Habitate für bestimmte wild lebende Tier- und Pflanzenarten.

Schutzgebiete nach Naturschutzrecht 2003 (Umweltatlas, historisch)

Natur- und Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmale, Geschützte Landschaftsbestandteile, FFH - und Natura 2000 - Gebiete, Landschaftspläne (historische Überblicksdarstellung ohne Grundstücksbezug mit Umland für das Jahr 2003 im Maßstab 1:50.000)

Naturschutz - Geschützte Landschaftsbestandteile

Der Kartendienst stellt die digitalen Geodaten aus dem Bereich Naturschutz des Saarlandes dar.:Geschützte Landschaftsbestandteile flächenhaft. Dieser Begriff umfasst Elemente aus der Natur und Landschaft, die zur Erhaltung, Wiederherstellung und Entwicklung unter Schutz gestellt werden. Weitere Bedeutung haben die Landschaftsbestandteile als Habitate für bestimmte wild lebende Tier- und Pflanzenarten.

Abruf der Feinstaubwerte in der Neujahrsnacht für Baden-Württemberg

null Abruf der Feinstaubwerte in der Neujahrsnacht für Baden-Württemberg Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der baden-württembergischen Redaktionen, wenn Sie sich für die Entwicklung der Feinstaubwerte in der Silvesternacht interessieren und aktuell am 01.01.2026 oder 02.01.2026 berichten möchten, erinnern wir Sie daran, dass Sie die Werte auf unserer Webseite Immissionsdaten Baden-Württemberg selbst abrufen können, und zwar für alle Messstellen, an denen wir Feinstaub PM10 kontinuierlich messen. Dies betrifft Standorte im städtischen und ländlichen Hintergrund sowie einige verkehrsnahe Standorte. Anleitung: Abruf von gemessenen Werten für Feinstaub PM10 auf den Webseiten der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg Möchten Sie die Entwicklung der Feinstaubwerte verfolgen, rufen Sie unsere Webseite: Themen/Luft/Aktuelle Messwerte/Tabelle auf. Um eine Übersicht über die höchsten Werte des Tages zu erlangen, wählen Sie die Funktion „Tabelle“ sowie den Luftschadstoff „Feinstaub PM10“. Hier können Sie den höchsten Wert des Tages und des Vortages ablesen. Die Tabelle ist sortierbar. Um den zeitlichen Verlauf und die Konzentration zu einer bestimmten Uhrzeit ablesen zu können, wechseln Sie zur Funktion Diagramm , wählen die entsprechende Station aus und fahren mit Ihrem Maus-Cursor entlang der Kurve im Diagramm zur höchsten Stelle am entsprechenden Tag. So können Sie die Uhrzeit ermitteln, zu der der höchste 24h-Mittelwert (in µg/m³) ermittelt wurde. In der Grafik darunter finden Sie die Stundenmittelwerte. Auch hier fahren Sie mit Ihrem Maus-Cursor an der Kurve im Diagramm entlang zur höchsten Stelle am entsprechenden Tag. So können Sie sich den höchsten Stundenmittelwert (in µg/m³) des Tages anzeigen lassen. Rückblick: Feinstaubwerte in der Silvesternacht in den vergangenen Jahren Erhöhte Werte meist kurz nach Mitternacht In den vergangenen Jahren kam es in der Silvesternacht meist kurz nach Mitternacht zum Anstieg der Feinstaubwerte an den wohnortnahen LUBW-Messstellen zur Überwachung der Luftqualität. Der Rauch von gezündeten Böllern und Raketen besteht zum großen Teil aus Feinstaub und führt häufig zu einer erhöhten Feinstaubbelastung in der Luft. Dauer und Höhe der Belastung hängen von den Emissionen und den Witterungsverhältnissen ab. Aber auch in den vergangenen Jahren war die Belastung der Luft mit Feinstaub unterschiedlich stark ausgeprägt. Die meteorologischen Größen Wind, Temperatur und Niederschlag haben Auswirkungen auf die Austauschbedingungen in der Luft. Im Winter bestehen während ausgeprägten Hochdruckwetterlagen häufig schlechte Ausbreitungsbedingungen mit geringen Windgeschwindigkeiten und einer stabilen Schichtung der Atmosphäre (Inversionswetterlage). Vereinfacht gesagt: Ist es windig, wird die Feinstaubbelastung meist innerhalb von wenigen Stunden verweht; haben wir eine Inversionswetterlage, kann sich eine erhöhte Belastung auch über einen Tag und mehr in der Luft halten. Informationen zu den meteorologischen Bedingungen während der Silvesternacht finden Sie nun neu unter https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/luft/messwerte-meteorologie#karte . Es handelt sich um aktuelle meteorologische Messwerte des Luftmessnetzes Baden-Württemberg. Wichtiger Hinweis : Die meteorologischen Daten der LUBW durchlaufen keine qualitätssichernde Beurteilung, dennoch vervollständigen sie zusammen mit den Schadstoffdaten das Angebot und geben einen Einblick in die meteorologische Situation vor Ort. Weitere Informationen können Sie unseren Pressemitteilungen zur Neujahrsnacht aus den Jahren 2020 und 2018 entnehmen. Diese Meldungen geben die entsprechenden Entwicklungen für die beiden unterschiedlichen Wetterlagen sehr gut wieder: Inversionswetterlage 02.01.2020 Hohe Belastung der Luft mit Feinstaub am Neujahrstag Feinstaub: Vom Winde verweht 01.01.2018 Baden-Württemberg nach der Silvesternacht Nachfolgend finden Sie die verlinkte Liste der LUBW-Messstationen zur Überwachung der Luftqualität in Baden-Württemberg, an denen Feinstaub-PM10 erfasst wird: Messstelle Aalen Baden-Baden Bernhausen Biberach Eggenstein Freiburg Freiburg Schwarzwaldstraße Friedrichshafen Gärtringen Heidelberg Heilbronn Heilbronn Weinsberger Straße-Ost Karlsruhe Reinhold-Frank-Straße Karlsruhe-Nordwest Kehl Konstanz Ludwigsburg Mannheim Friedrichsring Mannheim-Nord Neuenburg Pfinztal Karlsruher Straße Pforzheim Reutlingen Reutlingen Lederstraße-Ost Schramberg Oberndorfer Straße Schwarzwald-Süd Schwäbische Alb Schwäbisch Hall Stuttgart Am Neckartor Stuttgart Arnulf-Klett-Platz Stuttgart Hohenheimer Straße Stuttgart-Bad Cannstatt Tauberbischofsheim Tübingen Tübingen Mühlstraße Ulm Villingen-Schwenningen Weil am Rhein Wiesloch Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle der LUBW. Telefon: +49(0)721/5600-1387 E-Mail: pressestelle@lubw.bwl.de

Landschaftsplan historisch (Entwicklung und Festsetzungen) 1992-2015 Bottrop

Gem. §16LgNW stellt der Landschaftsplan die örtlichen Erfordernisse zur Verwirklichung der Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege dar und setzt Maßnahmen zur Verwirklichung rechtsverbindlich fest. Geltungsbereich von 1992-2015

Gebiete zur Förderung besonders nachhaltiger Verfahren im Zusammenhang mit der Umsetzung der FFH- und der Vogelschutzrichtlinie

Förderung besonders nachhaltiger Verfahren im Zusammenhang mit der Umsetzung der FFH- und der Vogelschutzrichtlinie Ziele der Förderung sind die Aufrechterhaltung der landwirtschaftlichen Flächennutzung von Naturschutzgebieten, Nationalparks, Nationalen Naturmonumenten, Naturdenkmälern und gesetzlich geschützten Biotopen, im Sinne des § 30 des BNatSchG, die in NATURA 2000 Gebieten liegen gemäß § 4 der PflSchAnwV in Verbindung mit der Erweiterung des Geltungsbereiches auch für Gesamtthüringen gemäß Beschluss der Kommission zur Förderung besonders nachhaltiger Verfahren im Zusammenhang mit der Umsetzung der FFH- und der Vogelschutzrichtlinie (Änderung von SA.102118 (2022/N) – mit positiven Folgen für die biologische Vielfalt und zur Erhaltung oder Verbesserung der Umwelt. Zuwendungszweck ist der Ausgleich wirtschaftlicher Nachteile aufgrund besonderer Einschränkungen bei der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln im Zusammenhang mit der Umsetzung der FFH- und der Vogelschutzrichtlinie zum Schutz der Biodiversität sowie der Erhalt und die Entwicklung von Lebensräumen und Arten. Förderfähig ist der in § 4 Absatz 1 der PflSchAnwV festgelegte Verzicht auf die Anwendung bestimmter Pflanzenschutzmittel in Thüringen gelegener produktiv genutzter Acker- und Dauerkulturflächen auf Flächen, die in der EAP-Kulisse (Erschwernisausgleich Pflanzenschutz) liegen. Die EAP-Kulisse setzt sich zusammen aus den aktuell zum Anfang eines Jahres vorliegenden Flächen der Thüringer Naturschutzgebiete, der Nationalparks, der Nationalen Naturmonumente und der Naturdenkmäler. Der Zuschnitt dieser Gebiete wird jährlich zum 01.02. angepasst und in digitaler Form im Geoportal Thüringen veröffentlicht.

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