Das Europäische Parlament teilte am 14. Dezember 2015 mit, dass der Umweltausschuss die Vorlage des Technischen Ausschusses für Motorfahrzeuge zu EU-weiten Abgastests von Dieselautos mit großer Mehrheit abgelehnt hat. Die Abgeordneten begründeten die Ablehnung damit, dass die Vorlage bestehenden Emissions-Grenzen widerspreche und somit gegen geltende EU-Gesetze verstoße.
Dargestellt werden geplante und bestehende Unterbringungen für minderjährige unbegleitete Flüchtlinge. Die Angaben enthalten den Namen und die Platzzahl.
Web Map Service (WMS) mit der Darstellung von geplanten und bestehenden Unterbringungen für minderjährige unbegleitete Flüchtlinge. Die Angaben enthalten den Namen und die Platzzahl. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
Umsetzungshilfe für die Einführung eines Umweltmanagementsystems nach EMAS in Behörden Veröffentlicht in Broschüren.
Worldwide, about half a million sites of companies and other organisations have an environmental management system according to ISO 14001. Against this background, it was examined how in future a systematic management of climate-related risks can be promoted or even ensured with standards for environmental management systems. To this end, several options were examined, such as an adaptation of ISO 14001 or a climate-specific addition to the ISO 14002 series. The results serve in particular, but not only, as a contribution to the discussion on the revision of ISO 14001. In addition, 40 EMAS environmental statements of medium-sized companies and public authorities were analysed for climate-related information according to TCFD. Veröffentlicht in Climate Change | 10/2022.
UBA will die Umweltbelastungen seiner Dienstreisen verringern Das Umweltbundesamt (UBA) hat am 2. Dezember 2008 in Berlin seine neue EMAS-Umwelterklärung vorgestellt und sich für ein anspruchsvolles Umweltmanagement in Behörden und Unternehmen ausgesprochen. „Das Umweltbundesamt praktiziert, was es nach außen verkündet”, sagte Dr. Thomas Holzmann, Vizepräsident des UBA, und verwies darauf, dass nunmehr fünf UBA-Standorte die strengen Anforderungen nach dem europäischen Umweltaudit-Systems „EMAS” (Eco Management and Audit Scheme) erfüllen. Anlässlich der Eröffnung der EMAS-Konferenz in Berlin betonte er besonders die Vorreiterrolle des Amtes. „Wir waren 2001 die erste Behörde überhaupt, die nach EMAS ausgezeichnet wurde. Wir waren 2003 die ersten, die eine umweltfreundliche Beschaffung einführten. Und wir sind 2008 die erste Behörde, die sich Leitlinien für umweltfreundliche Dienstreisen gesetzt hat.” Gleichzeitig ermutigte Holzmann andere Unternehmen und Behörden zu mehr Umweltengagement im eigenen Haus. „Umweltschutz nützt nicht nur der Allgemeinheit, sondern ist auch für die eigene Institution profitabel. Es spart Kosten und verbessert das Ansehen.” Das UBA hat – nach den Standorten Dessau-Roßlau, Berlin-Bismarckplatz, Berlin-Marienfelde, Langen – nun auch für das so genannte Haus 23 in Berlin ein anspruchsvolles Umweltmanagement eingeführt. Die Liegenschaft des UBA auf dem Gelände des Bundesinstituts für Risikobewertung in Berlin-Dahlem erfüllt nun ebenfalls die Anforderungen nach EMAS . In der neuen Umwelterklärung werden somit erstmals die Umweltmanagementaspekte aller fünf EMAS-Standorte des UBA in einer gemeinsamen Veröffentlichung zusammengefasst. Darin beschreibt das Amt die Zuständigkeiten, Abläufe und Aktivitäten zum internen Umweltschutz, informiert über die wesentlichen Umweltaspekte seiner Standorte und stellt die Ziele und Maßnahmen innerhalb seines Umweltmanagementsystems dar. Im Rahmen dieses Umweltmanagements hat das UBA in diesem Jahr Leitlinien für ein umweltverträgliches Dienstreisemanagement eingeführt. Darin verpflichtet sich das Amt unter anderem, Dienstreisen durch Videokonferenzen und das Bündeln von Dienstgeschäften zu vermeiden, die Bahn gegenüber Flugzeug oder Auto zu bevorzugen und die Klimawirkungen der Dienstreisen durch das Finanzieren anspruchsvoller Klimaschutzprojekte zu kompensieren. Auch bei der Wahl der Unterkünfte am Dienstort spielen Umweltaspekte eine Rolle. Vertragspartner sowie Besucherinnen und Besucher des UBA sind nun auch angehalten, die Leitlinien einzuhalten und damit die schädlichen Umweltwirkungen ihrer Reiseaktivitäten zu verringern.
Im Jahr 2014 haben wir für unser Umweltmanagementsystem Schwerpunkte definiert, für die wir konkrete, überprüfbare Ziele für das Jahr 2017 festlegten. Für jeden Schwerpunkt beschlossen wir konkrete Maßnahmen, die auf diese Ziele gerichtet sind. Mit dieser aktualisierten Umwelterklärung 2015 informieren wir Sie nun darüber, inwieweit wir unseren EMAS -Zielen näher gekommen sind. Wo sind wir auf einem guten Weg, wo müssen wir nachsteuern, weitere oder sogar andere Maßnahmen durchführen? Darüber hinaus berichten wir über die Änderungen und Weiterentwicklungen unseres Umweltmanagementsystems und ergänzen die relevanten Umweltkennzahlen des Jahres 2014. Veröffentlicht in Umweltmanagement im Umweltbundesamt.
Weltweit verfügen etwa eine halbe Million Standorte von Unternehmen und anderen Organisationen über ein Umweltmanagementsystem gemäß ISO 14001. Vor diesem Hintergrund wurde der Frage nachgegangen, wie zukünftig mit Standards für Umweltmanagementsysteme ein systematisches Management von klimabezogenen Risiken gefördert oder gar sichergestellt werden kann. Dazu wurden mehrere Optionen wie beispielsweise eine Anpassung der ISO 14001 oder eine klimaspezifische Ergänzung der ISO 14002er-Reihe geprüft. Die Ergebnisse dienen insbesondere, aber nicht nur, als Diskussionsbeitrag zur Novellierung der ISO 14001. Ergänzend wurden 40 EMAS -Umwelterklärungen von mittelständischen Unternehmen und Behörden auf klimabezogenen Angaben gemäß TCFD analysiert. Veröffentlicht in Climate Change | 03/2022.
Von international tätigen Unternehmen wird zunehmend erwartet, dass sie die Risiken für Mensch und Umwelt entlang ihrer Liefer- und Wertschöpfungsketten erkennen und angemessen adressieren, um damit ihren Sorgfaltspflichten nachzukommen. Der vorliegende Bericht gibt Empfehlungen zur verbesserten Umsetzung insbesondere umweltbezogener Sorgfaltspflichten. Der erste Teil des Berichtes zeigt Möglichkeiten auf, wie umweltbezogene Sorgfaltspflichten in nationale Aktionspläne, Branchen- und Multistakeholder-Initiativen, Umweltmanagementsysteme oder Nachhaltigkeitsberichtsstandards eingehen können. Der zweite Berichtsteil untersucht, wie eine umweltbezogene Sorgfaltspflicht im deutschen Recht geregelt werden kann. Im Ergebnis wird ein branchen- und schutzgutübergreifendes Gesetz empfohlen, das sowohl Menschenrechte als auch Umweltbelange umfasst. Veröffentlicht in Texte | 138/2020.
In seiner aktuellen Umwelterklärung stellt sich das UBA mit seinem Umweltmanagementsystem zum einen der gesamtgesellschaftlichen Herausforderung im Bereich des Klimaschutzes und zum anderen dem Ziel des Klimaschutzgesetzes, die Bundesverwaltung bis 2030 klimaneutral zu organisieren. Der Herausforderung sich stetig ändernder Rahmenbedingungen und die Berücksichtigung neuer fachlicher Erkenntnisse wird Rechnung getragen. Daneben werden verstärkt die indirekten Umweltaspekte in die Umweltleistung mit einbezogen. Veröffentlicht in Umweltmanagement im Umweltbundesamt.
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