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Similar terms

s/up/UVP/gi

Noise data reported under Environmental Noise Directive (END)

The datasets includes 1) the noise exposure data, 2) the noise contours data, 3) razterized noise contours data and 4) potential quiet areas all under the terms of the Environmental Noise Directive (END). Data covers the EEA32 member countries and the United Kingdom (excluding Turkey for the third round of noise mapping in 2017).

Vorhersage urbaner atmosphärischer Anzahlkonzentrationen ultrafeiner Partikel mit Hilfe von Machine Learning- und Deep Learning-Algorithmen (ULTRAMADE)

Ultrafeine Partikel (UFP) mit einem aerodynamischen Durchmesser kleiner als 100 nm stehen unter dem Verdacht die menschliche Gesundheit zu schädigen, allerdings fehlt bisher die abschließende wissenschaftliche Evidenz aus epidemiologischen Studien. Zur Herleitung von Expositionskonzentrationen gegenüber UFP wurden zum Teil statistische Modellierungsverfahren genutzt um UFP-Anzahlkonzentrationen vorherzusagen. Ein häufig genutztes Verfahren ist eine auf Flächennutzung basierte lineare Regression („land-use regression“, LUR). Allerdings wurden in luftqualitativen Studien auch andere, ausgefeiltere Modellansätze benutzt, z.B. „machine learning“ (ML) oder „deep learning“ (DL), die eine bessere Vorhersagegenauigkeit versprechen. Das Ziel des Projekts ist die Modellierung von UFP-Anzahlkonzentration in urbanen Räumen basierend auf ML- und DL-Algorithmen. Diese Algorithmen versprechen eine bessere Vorhersagegenauigkeit gegenüber linearen Modellansätzen. Mit unserem Modellansatz wollen wir sowohl räumliche als auch zeitliche Variabilität der UFP-Anzahlkonzentrationen abbilden. In einem ersten Schritt werden die Messergebnisse aus mobilen Messkampagnen genutzt um ein ML-basiertes LUR Modell zu kalibrieren. Zusätzlich werden urbane Emissionen aus lokalen Quellen, abseits vom Straßenverkehr, identifiziert und explizit in das Modell einbezogen. In einem zweiten Schritt wird ein DL-Modellansatz basierend auf Langzeit-UFP-Messungen mit dem ML-Modell gekoppelt um die Repräsentierung der zeitlichen Variabilität zu verbessern. Unser vorgeschlagenes Arbeitsprogramm besteht aus fünf Arbeitspaketen (WP): WP 1 beinhaltet mobile Messungen mittels eines mobilen Labors und eines Messfahrads. WP 2 besteht aus stationären Messungen, die an Stationen des German Ultrafine Aerosol Network durchgeführt werden. In WP 3 werden wichtige UFP-Emissionsquellen, insbesondere Nicht-Verkehrsemissionen, mit Hilfe von zusätzlichen kurzzeitigen stationären Messungen identifiziert und quantifiziert. In WP 4 werden ML-Algorithmen genutzt um ein statistisches Modell aufzubauen. Als Kalibrierungsdatensatz werden die Messungen aus WP 1 benutzt. Das Modell wird UFP-Anzahlkonzentrationen mit Hilfe eines Datensatzes aus erklärenden Variablen, u.a. meteorologische Größen, Flächennutzung, urbaner Morphologie, Verkehrsmengen und zusätzlichen Informationen zu UFP-Quellen nach WP 3, vorhersagen. In WP 5 werden die UFP-Anzahlkonzentrationen aus WP 2 für einen DL-Modellansatz genutzt, der die zeitliche Variabilität repräsentieren wird. Dieser wird dann mit dem ML-Modell aus WP 4 gekoppelt. Der Nutzen der Modellkopplung wird mit dem Datensatz aus WP 3 validiert. Aus unserem Projekt wird ein Modell hervorgehen, das in der Lage ist die räumliche und zeitliche Variabilität urbaner UFP-Anzahlkonzentrationen in einer hohen Genauigkeit zu repräsentieren. Damit wird unsere Studie einen Beitrag zur Quantifizierung von Expositionskonzentrationen gegenüber UFP z.B. in epidemiologischen Studien leisten.

Neubau und Betrieb der 110-kV-Freileitungsverbindung zwischen Idar-Oberstein und Punkt Niederhausen (Bauleitnummer [Bl.] 1381), Abschnitt zwischen der Umspannanlage (UA) Idar-Oberstein und der UA Waldböckelheim

Die Firma Westnetz GmbH, Florianstraße 15 – 21, 44139 Dortmund plant den Ersatzneubau der bestehenden 110-kV-Hochspannungsfreileitung Niederhausen – Idar-Oberstein (BI. 0102). Die zu ersetzende Freileitungsverbindung zwischen Idar-Oberstein und Pkt. Niederhausen ist ca. 44,4 km lang und erhält künftig die Bezeichnung „110-kV Hochspannungsfreileitung Idar-Oberstein – Niederhausen (BI. 1381)“. Gegenstand dieses Planfeststellungsverfahrens ist die Errichtung und der Betrieb einer neuen 110-kV-Hochspannungsfreileitung zwischen Idar-Oberstein und Punkt (Pkt.) Niederhausen (BI. 1381) im Abschnitt Umspannanlage (UA) Idar-Oberstein bis zur UA Waldböckelheim. Der Antrag auf Planfeststellung in Gestalt der 1. Planänderung umfasst im Einzelnen folgende Neubau-, Änderungs- und Rückbaumaßnahmen: a) Neubau und Betrieb der 110-kV-Hochspannungsfreileitung Idar-Oberstein – Niederhausen (BI. 1381); Anfangspunkt ist Mast Nr. 1175 der BI. 0102 auf Flurstück Nr. 39/3, Flur 67, Gemarkung Idar-Oberstein; Endpunkt ist Mast Nr. 123 der BI. 0102 auf Flurstück Nr. 150/4, Flur 30, Gemarkung Waldböckelheim; Länge: 38 km; Neubau von 122 Masten, b) Rückbau der 110-kV-Hochspannungsfreileitung Niederhausen – Idar-Oberstein (BI. 0102) zwischen Mast Nr. 164 der BI. 0102 und Mast Nr. 174 der BI. 0102; Länge 3,5 km; Rückbau von 12 Masten (notwendige Folgemaßnahme gem. § 75 Abs. 1 VwVfG) und c) Rückbau der 110-kV-Hochspannungsfreileitung Niederhausen – Idar-Oberstein (BI. 0102) zwischen Mast Nr. 28 der BI. 0102 und Mast Nr. 162 der BI. 0102; Länge 34,5 km; Rückbau von 135 Masten (notwendige Folgemaßnahme gem. § 75 Abs. 1 VwVfG). Neben den zuvor genannten Leitungsneu- und Rückbauten sind alle mit dem Vorhaben in Zusammenhang stehenden Maßnahmen, die zur Errichtung, zum Betrieb und zur Unterhaltung der Leitungen dienen, Gegenstand des Antrags (z.B. Änderungen an-grenzender Leitungen zwecks Netzanbindung der neuen Freileitungen, Sicherung und Anlage von Zuwegungen, Anlage von Bau- und Lagerflächen). Der ca. 38 km lange Ersatzneubau der 110-kV Hochspannungsfreileitung Idar-Oberstein – Pkt. Niederhausen (BI. 1381), Abschnitt UA Idar-Oberstein bis zur UA Waldböckelheim, befindet sich auf dem Gebiet der Stadt Idar-Oberstein sowie auf Bereichen der Verbandsgemeinden Herrstein-Rhaunen, Kirn-Land, Nahe-Glan und Rüdesheim-Nahe. Die Maßnahme umfasst den Neubau von insgesamt 122 Masten. Im Gegenzug werden insgesamt 147 Masten zurückgebaut.

Lungenkrebs und Radon in den Ardennen und der Eifelregion

Ziel der Studie ist die Ermittlung der Expositions-Wirkungs-Beziehung zwischen Innenraumbelastungen an Radon als Lebensexposition und dem Auftreten des Lungenkarzinoms in den Ardennen sowie der Eifel. Die Studie wird von fuenf europaeischen Kooperationspartnern in Grossbritannien, Frankreich, Luxemburg, Belgien und der Bundesrepublik Deutschland als 1 : 3-gematchte Fall-Kontroll-Studie durchgefuehrt.

Verwertung von PUMA-Produkten

Im April 2012 führte PUMA das Rücknahmesystem Bring Me Back ein. Seither können Kunden in PUMA Stores weltweit gebrauchte Produkte zurückgeben, die dann durch die Firma I:CO der Weiterverwendung und Verwertung zugeführt werden. Auch die Produkte der neuen recyclefähigen und biologisch abbaubaren PUMA-InCycle-Kollektion, die seit März 2013 auf dem Markt sind, werden so erfasst. Hierzu gehört etwa das recycelbare PUMA Track Jacket, das zu 98 Prozent aus Polyester aus gebrauchten PET-Flaschen besteht. Der PUMA-Rucksack aus Polypropylen wird nach Gebrauch an den ursprünglichen Hersteller zurückgegeben, der das Material wieder zu neuen Rucksäcken verarbeitet. Durch solche Neuentwicklungen will PUMA seine Planungs- und Entscheidungsbasis verbessern. Deshalb hat sie bifa mit der Analyse abfallwirtschaftlicher Optionen für gebrauchte PUMA Produkte beauftragt. bifa untersuchte hierzu Referenzprodukte und Optionen für die Erfassung und Sortierung von Produkten und Materialien. 35 Pfade mit unterschiedlichen Verwertungs- und Beseitigungsansätzen wurden entwickelt und bewertet. Die Realisierungschancen der Pfade wurden dann dem zu erwartenden Nutzen insbes. für die Umwelt gegenübergestellt. Dabei wurde zwischen gut entwickelten und wenig entwickelten Abfallwirtschaften (Waste-Picking-Szenario W-P-Szenario) unterschieden. Es zeigte sich, dass Pfade, die im Szenario Abfallwirtschaft ökologisch nachteilig sind, im W-P-Szenario durchaus vorteilhaft sein können. Im W-P-Szenario sind zudem Pfade realisierbar, die in entwickelten Abfallwirtschaften keine Chance hätten. Die moderne Abfallverbrennung ist für W-P-Szenarien ökologisch vorteilhaft, aber dennoch eine schwierige Option. In entwickelten Abfallwirtschaften sollten Sammlung und Wiedereinsatz gebrauchter Schuhe und Textilien weiterentwickelt werden. Die folgenden generellen Empfehlungen wurden gegeben: - Der Einsatz von Recyclingmaterialien in PUMA-Produkten ist aus ökologischer Sicht zu empfehlen. Diese Erkenntnis wird auch durch die Ergebnisse der ersten ökologischen Gewinn-und-Verlust-Rechnung von PUMA belegt. Über die Hälfte aller Umweltauswirkungen entlang der gesamten Produktions- und Lieferkette des Unternehmens werden bei der Herstellung von Rohmaterialien verursacht - Das Produktdesign sollte auch für bestehende Verwertungspfade optimiert werden, da realistischerweise nur ein Teil der Produkte über das Sammelsystem erfasst werden kann - Die ökologischen Vorteile von Produkten, die aus nur einem Material bestehen, kommen nur dann zum Tragen, wenn das Produkt nach Gebrauch aussortiert und das Material tatsächlich recycelt wird - Biol. abbaubare Produkte können auch Nachteile haben, zum Beispiel die schnellere Entwicklung von klimaschädlichem Methan bei ungeordneter Deponierung - Eine Verlängerung der Produktlebensdauer über den gesamten Lebenszyklus einschl. der Verwendung als Gebrauchtprodukt ist der effektivste Weg, Umweltlasten zu reduzieren. Meth. Ökobilanzierung und Systemanalyse (Text gekürzt)

Wasserbuch Flächengebiet Festsetzung

Bei den Wasserbucheinträgen zur Flächengebietsfestsetzung handelt es sich u.a. um folgende wasserrechtliche Tatbestände: Wasserschutzgebiete gemäß § 51 WHG i.V.m. § 46 SächsWG; Heilquellenschutzgebiete gemäß § 53 WHG i.V.m. § 47 SächsWG; Überschwemmungsgebiete an oberirdischen Gewässern sowie vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiete gemäß § 76 WHG i.V.m. § 72 SächsWG; Risikogebiete gemäß § 74 WHG bzw. überschwemmungsgefährdeter Gebiete gemäß § 75 SächsWG; Hochwasserentstehungsgebiete gemäß § 78d WHG i.V.m. § 76 SächsWG; Festsetzung von Gewässerrandstreifen nach § 38 Abs. 3 WHG i.V.m. § 24 Abs. 4 SächsWG

Landschaftsrahmenplan (2020) Landkreis Nienburg/Weser

Daten des Landschaftsrahmenplans (LRP) von 2020. Der Landschaftsrahmenplan ist der Fachplan des Naturschutzes und der Landschaftspflege auf der regionalen Ebene. Er hat die Aufgabe, die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege, abgeleitet aus dem § 1 des Bundesnaturschutzgesetzes, für den Landkreis Nienburg/Weser darzustellen und die Erfordernisse und Maßnahmen, die zur Verwirklichung dieser Ziele beitragen können, aufzuzeigen. Der Landkreis Nienburg/Weser hat den nach § 10 des Bundesnaturschutzgesetzes geforderten Landschaftsrahmenplan neu aufgestellt. Der Landschaftsrahmenplan (LRP) unterliegt den gesetzlichen Anforderungen des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG in der Fassung bis 15.05.2017) und des Niedersächsischen Gesetzes über die Umweltverträglichkeits-prüfung (NUVPG) und damit gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. der Anlage 3 Nr. 1.2 NUVPG der Durchführung einer Strategischen Umweltprüfung. Gemäß § 14 l Abs. 1 UVPG ist der neu aufgestellte Landschaftsrahmenplan 2020 öffentlich bekannt zu machen und zur Einsicht auszulegen. Diese Auslegung erfolgte vom 31.08. bis 01.10.2020.

Anbau Gentechnisch veränderter Organismen (GVO) im Land Brandenburg

Die Daten enthalten die Anbauflächen im Land Brandenburg, auf denen kein Anbau von gentechnisch verändertem Mais erfolgen darf. Sie dienen lediglich der Übersicht und besitzen keine Rechtsverbindlichkeit. Für die Anforderung rechtsverbindlicher Angaben sind ggf. Angaben des Antragstellers einzelfallbezogen erforderlich. Die Anbauflächen von GVO werden in einem zentralen Melderegister vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) als deskriptiver Datenbestand erfasst. Dieser Datenbestand lässt derzeit eine Visualisierung der Anbauflächen über ein GIS nicht zu. Das Bundesland Brandenburg beabsichtigt im Rahmen der Pflichten u.a. des Umweltinformationsgesetzes (UIG) diesen Datenbestand den Bürgern zugänglich zu machen. Des Weiteren soll ein auswertbarer geographischer Grundlagendatenbestand angelegt werden, der z.B. für Wirkungsabschätzungen (z.B. Umweltverträglichkeitsprüfungen) auf Schutzgebiete des Europäischen Schutzgebietssystems Natura 2000 vorbereitet. Die Daten enthalten die Anbauflächen im Land Brandenburg, auf denen kein Anbau von gentechnisch verändertem Mais erfolgen darf. Sie dienen lediglich der Übersicht und besitzen keine Rechtsverbindlichkeit. Für die Anforderung rechtsverbindlicher Angaben sind ggf. Angaben des Antragstellers einzelfallbezogen erforderlich. Die Anbauflächen von GVO werden in einem zentralen Melderegister vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) als deskriptiver Datenbestand erfasst. Dieser Datenbestand lässt derzeit eine Visualisierung der Anbauflächen über ein GIS nicht zu. Das Bundesland Brandenburg beabsichtigt im Rahmen der Pflichten u.a. des Umweltinformationsgesetzes (UIG) diesen Datenbestand den Bürgern zugänglich zu machen. Des Weiteren soll ein auswertbarer geographischer Grundlagendatenbestand angelegt werden, der z.B. für Wirkungsabschätzungen (z.B. Umweltverträglichkeitsprüfungen) auf Schutzgebiete des Europäischen Schutzgebietssystems Natura 2000 vorbereitet. Die Daten enthalten die Anbauflächen im Land Brandenburg, auf denen kein Anbau von gentechnisch verändertem Mais erfolgen darf. Sie dienen lediglich der Übersicht und besitzen keine Rechtsverbindlichkeit. Für die Anforderung rechtsverbindlicher Angaben sind ggf. Angaben des Antragstellers einzelfallbezogen erforderlich. Die Anbauflächen von GVO werden in einem zentralen Melderegister vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) als deskriptiver Datenbestand erfasst. Dieser Datenbestand lässt derzeit eine Visualisierung der Anbauflächen über ein GIS nicht zu. Das Bundesland Brandenburg beabsichtigt im Rahmen der Pflichten u.a. des Umweltinformationsgesetzes (UIG) diesen Datenbestand den Bürgern zugänglich zu machen. Des Weiteren soll ein auswertbarer geographischer Grundlagendatenbestand angelegt werden, der z.B. für Wirkungsabschätzungen (z.B. Umweltverträglichkeitsprüfungen) auf Schutzgebiete des Europäischen Schutzgebietssystems Natura 2000 vorbereitet.

Begutachtung der FFH - und Umweltverträglichkeit im Genehmigungsverfahren nach Paragraph 7 Abs. 3 AtG zu Stilllegung und Abbau von Anlagenteilen der Kernkraftwerks KKP1

Das Öko-Institut ist in diesem Projekt als Gutachter im Rahmen der für den Abbau des Kernkraftwerkes Philippsburg 1 durchzuführenden Umweltverträglichkeitsprüfung tätig. Die Begutachtung erfolgt im Auftrag des TÜV Süd, der im Verfahren als sicherheitstechnischer Gutachter fungiert. Die Begutachtung beinhaltet die Prüfung der von der Antragstellerin vorgelegten Unterlagen, die Beratung des Ministeriums im Verfahren und bei der Öffentlichkeitsbeteiligung, die Bewertung der Umweltauswirkungen und die Erstellung der Zusammenfassenden Darstellung der Umweltauswirkungen einschließlich Vorschlägen für ggf. erforderliche Auflagen der Vermeidung und Minimierung von Umweltauswirkungen. Es werden sowohl konventionelle Wirkungen des Vorhabens wie z. B. Lärm und Luftschadstoffe als auch radiologische Wirkungen wie z. B. Direktstrahlung und radioaktive Ableitungen berücksichtigt.

Bewertungskriterien fuer Brachflaechen im staedtischen Oekosystem

Brachflaechen unterschiedlicher Vornutzung werden auf ihren Wert zur Verbesserung der oekologischen Verhaeltnisse und der Stadtstruktur untersucht; dabei sollen die Methoden landschaftsoekologischer Forschung auf ihre Anwendbarkeit im industriellen Verdichtungsraum geprueft und entsprechend modifiziert werden. Die vegetationskundlichen Arbeiten zielen auf den Erhalt einer moeglichst grossen Artenvielfalt wie auf die aesthetische Einbindung der Flaechen in die Stadtlandschaft. Es besteht moeglicherweise ein Zusammenhang zwischen der Art der Vornutzung und dem Pflanzenbesatz der Brache. Pedologische Untersuchungen sollen den Grad der Vorbelastung klaeren, Regenwasseranalysen den derzeitigen Schadstoffeintrag.

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