Das Gutachten untersucht die wettbewerbsrechtlichen Auswirkungen des neuen Regionalnachweisregisters auf die Regionalstromvermarktung. Rechtsrahmen und Auswirkungen des Registers auf eine zulässige Regionalstromvermarktung werden geprüft. Werden Verbrauchererwartungen verändert? Wie wird eine Vermarktung von regionalem Strom noch zulässig sein? Im Ergebnis ist das Register das einzig zuverlässige System für den Nachweis der Regionalität für EEG-geförderten Strom, auch wenn es noch nicht allein den Begriff der Regionalität definiert.Weitere Themen sind die Zulässigkeit der EEG-Regionalstromvermarktung im Hinblick auf das Doppelvermarktungsverbot und die Zulässigkeit von Bilanzkreispooling. Veröffentlicht in Texte | 72/2018.
Im Dienst sind regionalplanerische Festlegungen des Komplexes Raumnutzung Verkehr für die deutsch-tschechische grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Planungsbehörden dargestellt. Der Dienst enthält im Endzustand Daten der Planungsregionen Oberes Elbtal/Osterzgebirge, Region Chemnitz und Oberlausitz-Niederschlesien. Entsprechend des Landesentwicklungsplanes als fachübergreifendes Gesamtkonzept zur räumlichen Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Freistaates Sachsen stellen die Regionalpläne einen verbindlichen Rahmen für die räumliche Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raumes dar. Die rechtsverbindlichen Pläne werden in der Regel im Maßstab 1:100.000 erstellt.
Die Daten enthalten die Anbauflächen im Land Brandenburg, auf denen kein Anbau von gentechnisch verändertem Mais erfolgen darf. Sie dienen lediglich der Übersicht und besitzen keine Rechtsverbindlichkeit. Für die Anforderung rechtsverbindlicher Angaben sind ggf. Angaben des Antragstellers einzelfallbezogen erforderlich. Die Anbauflächen von GVO werden in einem zentralen Melderegister vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) als deskriptiver Datenbestand erfasst. Dieser Datenbestand lässt derzeit eine Visualisierung der Anbauflächen über ein GIS nicht zu. Das Bundesland Brandenburg beabsichtigt im Rahmen der Pflichten u.a. des Umweltinformationsgesetzes (UIG) diesen Datenbestand den Bürgern zugänglich zu machen. Des Weiteren soll ein auswertbarer geographischer Grundlagendatenbestand angelegt werden, der z.B. für Wirkungsabschätzungen (z.B. Umweltverträglichkeitsprüfungen) auf Schutzgebiete des Europäischen Schutzgebietssystems Natura 2000 vorbereitet. Die Daten enthalten die Anbauflächen im Land Brandenburg, auf denen kein Anbau von gentechnisch verändertem Mais erfolgen darf. Sie dienen lediglich der Übersicht und besitzen keine Rechtsverbindlichkeit. Für die Anforderung rechtsverbindlicher Angaben sind ggf. Angaben des Antragstellers einzelfallbezogen erforderlich. Die Anbauflächen von GVO werden in einem zentralen Melderegister vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) als deskriptiver Datenbestand erfasst. Dieser Datenbestand lässt derzeit eine Visualisierung der Anbauflächen über ein GIS nicht zu. Das Bundesland Brandenburg beabsichtigt im Rahmen der Pflichten u.a. des Umweltinformationsgesetzes (UIG) diesen Datenbestand den Bürgern zugänglich zu machen. Des Weiteren soll ein auswertbarer geographischer Grundlagendatenbestand angelegt werden, der z.B. für Wirkungsabschätzungen (z.B. Umweltverträglichkeitsprüfungen) auf Schutzgebiete des Europäischen Schutzgebietssystems Natura 2000 vorbereitet.
In den Jahren 1977 - 1983 wurden durch die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) auf dem damaligen Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland in mehreren Probenahmekampagnen ca. 80.000 Wasser- und 70.000 Sedimentproben aus Bächen und Flüssen entnommen und geochemisch untersucht. Ziel der Untersuchungen war neben der geochemischen Prospektion lagerstättenhöffiger Bereiche auch die Erfassung von Hinweisen auf anthropogene Umweltbelastungen. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen wurden im Geochemischen Atlas Bundesrepublik Deutschland (Fauth et al., 1985) veröffentlicht. Bei den im Rahmen des Geochemischen Atlas Bundesrepublik Deutschland 1985 erhobenen Daten handelt es sich um eine in ihrer hohen Probenahmedichte einzigartige flächendeckende geochemische Aufnahme des damaligen Staatsgebietes der Bundesrepublik Deutschland. Alle späteren geochemischen Untersuchungen wurden mit einer ungleich geringeren Probenahmedichte durchgeführt. Diese wertvollen und unwiederbringlichen Daten werden nun über die Geoportale der BGR allgemein verfügbar gemacht. Ergänzend zur digitalen Bereitstellung des originalen Datenmaterials, der Texte aus Fauth et al. (1985) sowie nach dem 1985 verwendeten Verfahren hergestellten Verteilungskarten erfolgte eine Neubearbeitung der Daten mit modernen Verfahren. Der WMS zeigt die Verteilung der gemessenen Elementgehalte und Parameter in Bachwässern für jedes Element bzw. jeden Parameter in jeweils fünf verschiedenen farbigen Punkt- und Isoflächenkarten.
In den Jahren 1977 - 1983 wurden durch die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) auf dem damaligen Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland in mehreren Probenahmekampagnen ca. 80.000 Wasser- und 70.000 Sedimentproben aus Bächen und Flüssen entnommen und geochemisch untersucht. Ziel der Untersuchungen war neben der geochemischen Prospektion lagerstättenhöffiger Bereiche auch die Erfassung von Hinweisen auf anthropogene Umweltbelastungen. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen wurden im Geochemischen Atlas Bundesrepublik Deutschland (Fauth et al., 1985) veröffentlicht. Bei den im Rahmen des Geochemischen Atlas Bundesrepublik Deutschland 1985 erhobenen Daten handelt es sich um eine in ihrer hohen Probenahmedichte einzigartige flächendeckende geochemische Aufnahme des damaligen Staatsgebietes der Bundesrepublik Deutschland. Alle späteren geochemischen Untersuchungen wurden mit einer ungleich geringeren Probenahmedichte durchgeführt. Diese wertvollen und unwiederbringlichen Daten werden nun über die Geoportale der BGR allgemein verfügbar gemacht. Ergänzend zur digitalen Bereitstellung des originalen Datenmaterials, der Texte aus Fauth et al. (1985) sowie nach dem 1985 verwendeten Verfahren hergestellten Verteilungskarten erfolgte eine Neubearbeitung der Daten mit modernen Verfahren. Der WMS zeigt die Verteilung der gemessenen Elementgehalte und Parameter in Bachsedimenten für jedes Element bzw. jeden Parameter in jeweils fünf verschiedenen farbigen Punkt- und Isoflächenkarten.
Die EnBW Windkraftprojekte GmbH ist Verfahrensträger des Windparkvorhabens „Königsbronn“ mit einer geplanten Windenergieanlage. Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach BImSchG für den Windpark „Königsbronn“ wurde am 02.07.2018, Az: 3029-IM/Hs18, vom Landratsamt Heidenheim erteilt. Die EnBW Windkraftprojekte GmbH hat im Rahmen des o.g. BImSch-Verfahrens für den „Windpark Königsbronn“ mit Schreiben vom 19.10.2018 über die untere Forstbehörde Heidenheim einen Antrag auf Waldumwandlungsgenehmigung gemäß § 9 LWaldG für einen ca. 0,8843 ha großen Waldbereich auf Teilflächen der Flurstücke Nr. 255, 334/1 und 47/2 auf Gemarkung Ochsenberg gestellt. Die im Rahmen des Vorhabens „Windpark Königsbronn“ beantragten Flächen grenzen an den bereits bestehenden Windpark „Ochsenberg“ an, für den im Jahr 2015 eine Waldumwandlung über eine Fläche von 6,11 ha genehmigt und vollzogen wurde. Gemäß Nr. 17.2.2 der Anlage 1 zum UVPG bedarf es für das vorliegende Vorhaben – Rodung von Wald im Sinne des Bundeswaldgesetzes zum Zwecke der Umwandlung in eine andere Nutzungsart von 5 ha bis weniger als 10 ha Wald - einer allgemeinen Vorprüfung nach § 10 Abs. 2 (kumulierendes Vorhaben) i.V. mit § 7 Abs.1 UVPG. Genehmigende Behörde ist die höhere Forstbehörde beim Regierungspräsidium Tübingen. Für das Vorhaben wird gemäß § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) festgestellt, dass keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Die Allgemeine Vorprüfung wird als überschlägige Prüfung in zwei Stufen durchgeführt. In der ersten Stufe prüft die zuständige Behörde, ob bei dem kumulierenden Vorhaben besondere örtliche Gegebenheiten gemäß den in Anlage 3 Nummer 2.3 aufgeführten Schutzkriterien vorliegen. Ergibt die Prüfung in der ersten Stufe, dass keine besonderen örtlichen Gegebenheiten vorliegen, besteht keine UVP-Pflicht. Ergibt die Prüfung in der ersten Stufe, dass besonderen örtlichen Gegebenheiten vorliegen, so prüft die Behörde auf der zweiten Stufe unter Berücksichtigung der in Anlage 3 aufgeführten Kriterien, ob das kumulierende Vorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, die die besondere Empfindlichkeit oder die Schutzziele des Gebietes betreffen und nach § 25 Absatz 2 bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wäre. Die UVP-Pflicht besteht, wenn das kumulierende Vorhaben nach Einschätzung der Behörde solche Umweltauswirkungen haben kann. Die Prüfung hat in der ersten Stufe ergeben, dass durch die Inanspruchnahme von ca. 0,8813 ha Wald in Verbindung mit der im Jahr 2015 erfolgten Inanspruchnahme von 6,11 ha Wald im Wasserschutzgebiet (WSG) Zone III, Bodenschutzwald gemäß Waldfunktionenkartierung und im Bereich der Zuwegung im FFH-Gebiet Schutzkriterien gemäß Anlage 3 Nummer 2.3 betroffen sind und daher besondere örtliche Gegebenheiten vorliegen. Das WSG „Fassungen im Brenztal“ und das WSG „WF im Egautal, Dischingen“ sind durch die kumulierenden Vorhaben betroffen. Durch die Waldumwandlung werden die das Grundwasser schützenden Deckschichten teilweise entfernt und der Kahlhieb kann zu einer vermehrten Nitratfreisetzung führen, durch die Versiegelung von Teilflächen wird diese Gefahr für das Grundwasser jedoch wieder kompensiert. Aus Sicht des Grundwasserschutzes sind keine negativen Auswirkungen durch die geplante Waldumwandlung zu befürchten, sofern eine flächengleiche Waldfläche innerhalb der Wasserschutzzone III mit überwiegenden Laubholzanteilen wiederaufgeforstet wird (vgl. Stellungnahme der unteren Wasserbehörde beim Landratsamt Heidenheim vom 22.11.2018). Das Vorhaben zieht darüber hinaus den kleinflächigen Verlust von kartiertem Bodenschutzwald nach sich. Angesichts der Kleinflächigkeit und der vorgesehenen Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen sind keine nachteiligen Auswirkungen des Vorhabens auf die Bodenschutzfunktion zu erwarten. Der Zufahrtsbereich der WEA Königsbronn ragt im Süden in das FFH-Gebiet „Heiden- und Wälder zwischen Aalen und Heidenheim“ hinein, wobei die beanspruchte Fläche von 2.170 m² die Relevanzschwelle von 2.500 m² unterschreitet und sich größtenteils als Überschwenkbereiche im Bereich von Grünstreifen darstellt. Eine Beeinträchtigung von Lebensraumtypen bzw. Lebensräumen von Arten ist nicht zu erwarten (vgl. FFH-Verträglichkeitsprüfung im Rahmen des BImSch-Verfahrens). Naturschutzfachlich bestehen keine Bedenken gegen die geplante Waldumwandlung (vgl. Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde Heidenheim vom 15.11.2018). Die in Stufe 2 durchgeführte summarische Prüfung hat somit ergeben, dass die hier relevanten Wirkfaktoren des Vorhabens im Sinne der Anlage 3 zum UVPG nicht von derartigem Gewicht sind, dass erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen durch das Vorhaben zu erwarten sind. Hinweise auf erhebliche Eingriffe in relevante Schutzgüter haben sich demzufolge nicht gezeigt. Diese Feststellung ist gemäß § 5 Abs. 3 Satz 1 UVPG nicht selbständig anfechtbar. Die Unterlagen zur Feststellung der Nicht-UVP-Pflichtigkeit können nach den Vorschriften des Umweltinformationsgesetzes bzw. des Umweltverwaltungsgesetzes im Regierungspräsidium Tübingen, Abteilung 8 Forstdirektion (Dienstgebäude: Im Schloss, 72074 Tübingen eingesehen werden). Diese Mitteilung gilt als Bekanntgabe nach § 5 UVPG.
Die Karte oberflächennaher Rohstoffe 1:200.000 (KOR 200) ist ein Kartenwerk, das gemeinsam von der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe und den Staatlichen Geologischen Diensten der Länder (SGD) im Auftrag des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf Beschluss der Länderwirtschaftsminister vom 22. Juni 1984 erarbeitet wird. Das Kartenwerk folgt dem Blattschnitt der topographischen Übersichtskarte 1:200.000 (TÜK 200) und besteht aus 55 Kartenblättern mit jeweils einem Erläuterungsheft. Es erfolgt eine Bestandsaufnahme, Beschreibung, Darstellung und Dokumentation der Vorkommen und Lagerstätten von mineralischen Rohstoffe, die üblicherweise im Tagebau bzw. an oder nahe der Erdoberfläche gewonnen werden. Im Besonderen sind dies Industrieminerale, Steine und Erden, Torfe, Braunkohle, Ölschiefer und Solen. Die Darstellung der oberflächennahen Rohstoffe und die zusätzlichen schriftlichen Informationen sind für die Erarbeitung überregionaler, bundesweiter Planungsunterlagen, die die Nutzung oberflächennaher mineralischer Rohstoffe berühren, unentbehrlich. Auf der Karte sind neben den umgrenzten, je nach Rohstoff farblich unterschiedlich dargestellten Lagerstätten- bzw. Rohstoffflächen "Abbaustellen" (=Betriebe) bzw. "Schwerpunkte mehrerer Abbaustellen" mit je einem Symbol dargestellt. Die Eintragungen in der Karte werden ergänzt durch Texterläuterungen. Die Erläuterungsbände haben üblicherweise einen Umfang von 40 - 80 Seiten und sind derzeit nur in der gedruckten Ausgabe der Karte verfügbar. Der Text ist gegliedert in: - Einführung - Beschreibung der Lagerstätten und Vorkommen nutzbarer Gesteine - Rohstoffwirtschaftliche Bewertung der Lagerstätten und Vorkommen oberflächennaher Rohstoffe im Blattgebiet - Verwertungsmöglichkeiten der im Blattgebiet vorkommenden nutzbaren Gesteine - Schriftenverzeichnis - Anhang (u. a. mit Generallegende und Blattübersicht) Die KOR 200 stellt somit die Rohstoffpotentiale in Deutschland in bundesweit vergleichbarer Weise dar und liefert eine Grundlage für künftige Such- und Erkundungsarbeiten sowie einen Beitrag zur Sicherung der Rohstoffversorgung.
Das im Juni 2000 in Betrieb genommene "German Environmental Information Network (gein)" wird vom Nachfolgesystem "Umweltportal Deutschland (PortalU)" abgelöst. PortalU wird im rahmen einer Bund/Länder-Verwaltungsvereinbarung betrieben und dient der Umsetzung der EU-Umweltinformationsrichlinie 2003/4/EG.
Der erste umfassende bundesweite Umweltzustandsbericht "Daten zur Umwelt 1984" leitet eine Reihe von bisher sieben Berichten ein, die mit über 10 000 Exemplaren pro Ausgabe zu den Bestsellern des Umweltbundesamtes werden. Zehn Jahre später verpflichtet das Umweltinformationsgesetz die Bundesregierung, einen solchen Bericht regelmäßig zu veröffentlichen.
Footprint analysis reveals the appropriation of land resources from a consumer’s perspective. This report presents a novel hybrid land-flow accounting method for the calculation of land footprints, employing a globally consistent top-down approach and combining physical with environmental-economic accounting. It delivers detailed results for cropland, grassland and forest land footprints for Germany and the EU28 for the years 1995 to 2010, broken down by origin, type and use. Veröffentlicht in Texte | 78/2017.
Origin | Count |
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Bund | 207 |
Land | 138 |
Wissenschaft | 3 |
Type | Count |
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Ereignis | 6 |
Förderprogramm | 118 |
Gesetzestext | 14 |
Text | 68 |
Umweltprüfung | 39 |
unbekannt | 82 |
License | Count |
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geschlossen | 150 |
offen | 162 |
unbekannt | 15 |
Language | Count |
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Deutsch | 310 |
Englisch | 21 |
unbekannt | 15 |
Resource type | Count |
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Archiv | 2 |
Datei | 11 |
Dokument | 58 |
Keine | 181 |
Unbekannt | 5 |
Webdienst | 2 |
Webseite | 105 |
Topic | Count |
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Boden | 184 |
Lebewesen & Lebensräume | 205 |
Luft | 142 |
Mensch & Umwelt | 327 |
Wasser | 147 |
Weitere | 288 |