Die Biogas Oberleiterbach GmbH, Pfarrer-Müller-Straße 7, 91275 Auerbach beantragt die immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach § 4 BImSchG für die Errichtung und den Betrieb einer Biogasanlage. Die Biogasanlage ist in ihrem bisherigen Bestand bereits baurechtlich genehmigt. Im Rahmen der beantragten Genehmigung soll die Feuerungswärmeleistung der Anlage von bisher 697 kW auf nun 1,327 MW erhöht werden. Die Menge der Einsatzstoffe steigt auf 20 t/d, die erzeugte Rohbiogasmenge auf ca. 1,14 Mio. Nm³/a.
Am 19. April 2011 beschloss der zwischenstaatliche Ausschuss Mekong River Commission (MRC) die Entscheidung über den Bau des umstrittenen Xayaburi-Staudamms am Oberlauf des Mekong auf der höheren Ministerebene der Anrainerstaaten Kambodschia, Laos, Thailand und Vietnam zu klären. Grund ist die wachsende Sorge über die möglichen negativen Folgen des geplanten Großprojektes für die Umwelt und die Bewohner entlang des Mekong. Eine WWF-Untersuchung hatte aufgezeigt, dass die von den Planern vorgelegten Machbarkeits- und Umweltverträglichkeitsstudien ungenau und fehlerhaft sind.
Die Mehrheit der Abgeordneten des Europäischen Parlaments stimmten am 12. März 2014 in Straßburg der im Trilog erzielten Einigung zur Revision der Richtlinie zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) zu (528/135 bei 15 Enthaltungen). Die Revision umfasst Verbesserungen auf europäischer Ebene. Die neuen UVP-Regeln sehen keine verpflichtende Umweltverträglichkeitsprüfung für Schiefergasprojekte das sogenannte Fracking vor.
Am 1. Februar 2009 gab Bundesumweltminister Gabriel das endgültige Scheitern des Umweltgesetzbuches bekannt. Als Grund nannte er den Widerstand der CSU.
The present report shall describe the activities carried out in the frame of the project „Concept development for an environmental impact assessment for off-shore wind parks in the Baltic States “ from November 2007 till October 2009. The aim of the project was the support of the Estonian, Latvian and Lithuanian environmental authorities with the development of a concept for EIA for off-shore wind parks, based on the German “Standards for the Environmental Impact Assessment” of off-shore wind parks (BSH). Additionally, the concept should serve as guidelines including guidance for necessary procedures and checks adjusted to national legal requirements and conditions.
Das Vorhaben befasst sich mit der Berücksichtigung des Klimawandels in Umweltverträglichkeitsprüfung ( UVP ) und Strategischer Umweltprüfung (SUP). Dieser Teilbericht enthält Empfehlungen, um Klimawandelaspekte in der UVP nach deutschen Recht zu berücksichtigen. Die Autoren geben methodische Empfehlungen und gehen vertieft auf die wesentlichen Prüf- und Verfahrensschritte der UVP ein. Ein separater Bericht (Vorgängerpublikation in der Reihe Climate Change) erläutert die UVP-Änderungsrichtlinie 2014/52/EU und stellt Grundlagen der Berücksichtigung des Klimawandels in UVP und SUP dar. Veröffentlicht in Climate Change | 05/2018.
Am 7. Juli 2017 stimmte der Bundesrat dem Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Rechts der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) zu. Neben spürbaren Verbesserungen bei der Öffentlichkeitsbeteiligung schließt das Gesetz eine Regelungslücke: Bislang konnten Investoren die UVP-Pflicht umgehen, indem sie eine große Anlage, zum Beispiel einen Großstall, in mehrere kleine Vorhaben aufteilten ("Salami-Taktik"). Diese Umgehungsmöglichkeit wird nun beseitigt. Bundesumweltministerin Barbara Hendricks: "Wir stellen mit dem neuen Gesetz klar, dass viele kleine Anlagen, die in Wirklichkeit eine große Anlage sind, auch entsprechend behandelt werden. Sie dürfen dann nicht mehr ohne Umweltverträglichkeitsprüfung und Öffentlichkeitsbeteiligung zugelassen werden. Das ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Transparenz und Mitsprache für die Bürgerinnen und Bürger, wenn es um neue Großställe geht. Weitere Schritte müssen folgen." Künftig muss die Information der Öffentlichkeit verstärkt auf elektronischem Wege erfolgen. Bund und Ländern werden zentrale Internetportale einrichten, damit Bürgerinnen, Bürger und Umweltverbände auf unkomplizierte Weise direkten Zugang zu den UVP-Unterlagen erhalten können. Die neuen Regelungen treten am Tag nach der Verkündigung im Bundesgesetzblatt in Kraft.
Das Bundeskabinett hat am 11. März 2009 vier einzelne Änderungen des Umweltrechts beschlossen. Die vom Kabinett beschlossenen Entwürfe novellieren im Wesentlichen das Wasserrecht, das Naturschutzrecht und das Strahlenschutzrecht. Zusammen mit dem ebenfalls beschlossenen Rechtsbereinigungsgesetz Umwelt gehörten diese Neuerungen ursprünglich zum Umweltgesetzbuch (UGB). Die vier Gesetzentwürfe werden dem Parlament zugeleitet, damit sie noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden können.
Am 30. Mai 2013 leitete die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland ein. Zuvor hatte die Europäische Kommission unter anderem Beschwerden über die nachträgliche Änderung von Flugrouten am Flughafen Berlin-Brandenburg (BER) erhalten. Gegenstand sind jedoch nicht die Flugrouten am Flughafen BER oder einem anderen spezifischen Flughafenprojekt, sondern das deutsche Luftverkehrsrecht allgemein. Aus Sicht der Kommission steht die deutsche Gesetzgebung in diesem Bereich zum Teil nicht in Einklang mit zwei EU-Richtlinien: der Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten (2011/92/EU) und der Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, 92/43/EWG). Die Kommission verlangt deshalb, dass Deutschland sein Luftverkehrsrecht an die EU-Gesetzgebung anpasst und die Planung von Flugrouten vollständig in die Umweltverträglichkeitsprüfung einbezieht.
Ein Bündnis estnischer Umweltgruppen hat Beschwerde bei der EU-Kommission eingereicht, da Finnland, Schweden, Dänemark und Deutschland bei der Lizenzvergabe für die Pipeline an Nord Stream die europäische Umweltgesetzgebung missachtet hätten. Die estnischen Umweltorganisationen behaupten, dass die EU-Richtlinien zum Vogelschutz und zur Umweltverträglichkeitsprüfung sowie die Fauna-Flora-Habitatrichtlinie bei der Vorbereitung zum Bau der 1220 km langen Pipeline durch diese Mitgliedstaaten verletzt worden seien.
Origin | Count |
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Bund | 2789 |
Land | 19871 |
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Ereignis | 26 |
Förderprogramm | 877 |
Gesetzestext | 3 |
Text | 168 |
Umweltprüfung | 21242 |
unbekannt | 213 |
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unbekannt | 7 |
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