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s/uxo/UNO/gi

Bewertung der seismischen Gefährdung in der Niederrheinischen Bucht zur Nutzung von Tiefengeothermie, Teilvorhaben: Untersuchung und Steuerung der natürlichen und induzierten seismischen Verhältnisse am Geothermie- Standort Weisweiler

Grundlastfähige Energie- und Wärmegewinnung aus erneuerbaren Ressourcen ist entscheidend für ein zeitnahes Erreichen der globalen Klimaziele. Die Tiefengeothermie kann sowohl Wärme als auch Strom unabhängig von Wetterbedingungen liefern und spielt somit eine Schlüsselrolle beim Vorantreiben der grünen Energiewende. Die Hauptfaktoren, die ein schnelleres Wachstum des Sektors der tiefen Geothermie verzögern, sind lange Amortisationszeiten und hohe sozioökonomische Risiken im Zusammenhang mit dem möglichen Auftreten von induzierter Seismizität. Um diese Risiken zu verringern, müssen geologische Unsicherheiten und die Gefahr von induzierter Seismizität minimiert werden. In diesem Projekt schlagen wir eine vollumfängliche seismotektonische Studie vor, die unter Verwendung von modernsten seismologischen und geomechanischen Arbeitsabläufen und Methoden neue Strategien zur Bewertung der seismischen Gefahren vor dem Betriebsbeginn entwickelt. Mit kontinuierlichen Daten der Bodenbewegungen, einem detaillierten Erdbebenkatalog, Bohrprotokollen, hydrogeologischen und gesteinsphysikalischen Parametern können wir verschiedenste Aspekte potentieller geothermischer Reservoirs quantifizieren und unter realistischen Bedingungen modellieren. Diese Untergrundmodelle erlauben anschließend Langzeitsimulationen der Spannungsveränderungen und Simulationen der seismischen Wellenausbreitung. Mit den entwickelten Arbeitsabläufen demonstrieren wir fiktive geothermische Standorte in der Niederrheinischen Bucht. Durch optimierte Standortauswahl auf Basis von probabilistischen Untergrundmodellen kann die Gefahr von induzierter Seismizität grundsätzlich reduziert werden. Die Ergebnisse dieses Projekts werden Investitionen in den Geothermiesektor auslösen und somit den Geothermiemarkt in Deutschland stärken und eine schnellere Expansion ermöglichen. Diese Entwicklung ist notwendig, um die von der Generalversammlung der Vereinten Nationen in der Agenda 2030 festgelegten Energieziele zu erreichen.

Aqua-Agenten

Das Projekt ist für den Sachunterricht an Hamburger Grundschulen konzipiert und möchte Schülerinnen und Schüler der 3. und 4. Klasse für die Ressource Wasser begeistern. Spielerisch aber systematisch können die Kinder als AQUA-AGENTEN der Bedeutung von Wasser für Mensch, Natur und Wirtschaft auf die Spur kommen. 'Wo kommt unser Trinkwasser her? Gibt es überall in der Welt so viel Wasser wie bei uns? Leben in der Elbe Blauwale? Und weshalb wurde Hamburg am Wasser gebaut?' Durch die Auseinandersetzung mit diesen und ähnlichen Fragen werden die Kinder bei ihrer Neugier und Entdeckerfreude gepackt und können die Vielfalt von Wasser erforschen. Sie werden bestärkt, ihr eigenes Leben zu reflektieren und zu gestalten und für ein verantwortungsvolles Miteinander in der Gesellschaft einzutreten. Dafür wurden die AQUA-AGENTEN als 'Offizielles Projekt der Dekade der Vereinten Nationen zur Bildung für nachhaltige Entwicklung' ausgezeichnet. Hauptbestandteile des Bildungsangebots sind der Agenten-Koffer mit eigens für die AQUA-AGENTEN erstelltem Unterrichtsmaterial sowie ergänzende außerschulische Erlebnistage an besonderen 'Wasser-Orten'.

Miniaturisierte hochauflösende Unterwasserkamera für aquatisches Biodiversitätsmonitoring (Mini-HAWK), Teilvorhaben: Validierung und Qualitätssicherung des Messsystems sowie Evaluierung und Anforderungen potenzieller Anwendergruppen

Munition Pile Inventory in the German Baltic Sea, 2017 to 2024

The dataset is a spreadsheet of munition piles, their properties (e.g., number of objects, variability, burial state), and the parameters characterizing their environmental (e.g., munition compound concentrations and current velocity) and maritime (e.g., distance to various maritime uses and traffic density) surroundings in the German Baltic Sea. Data were collected over numerous cruises from 2017 to 2024. All munition piles in the dataset are located at Kolberger Heide (close to Kiel Fjord) or in the Lübeck Bay. The purpose of data acquisition was to understand the distribution and properties of dumped munitions in German waters as well as the hazards and risks they pose to maritime uses. Munition piles were annotated in multibeam echosounder data, assessed in detail in photomosaics, and analyzed using an array of geospatial analysis methods.

Munition Pile Inventory in the German Baltic Sea

The dataset is a spreadsheet of munition piles, their properties (e.g., number of objects, variability, burial state), and the parameters characterizing their environmental (e.g., munition compound concentrations and current velocity) and maritime (e.g., distance to various maritime uses and traffic density) surroundings in the German Baltic Sea. Data were collected over numerous cruises from 2017 to 2024. All munition piles in the dataset are located at Kolberger Heide (close to Kiel Fjord) or in the Lübeck Bay. The purpose of data acquisition was to understand the distribution and properties of dumped munitions in German waters as well as the hazards and risks they pose to maritime uses. Munition piles were annotated in multibeam echosounder data, assessed in detail in photomosaics, and analyzed using an array of geospatial analysis methods.

CO2 Emission Factors for Fossil Fuels

Germany is obligated to report its national emissions of greenhouse gases, annually, to the European Union and the United Nations. Over 80 % of the greenhouse-gas emissions reported by Germany occur via combustion of fossil fuels. The great majority of the emissions consist of carbon dioxide. To calculate carbon dioxide emissions, one needs both the relevant activity data and suitable emission factors, with the latter depending on the applicable fuel quality and input quantities. In light of these elements' importance for emission factors, the German inventory uses country-specific emission factors rather than international, average factors. To determine such factors, one requires a detailed knowledge of the fuel compositions involved, especially with regard to carbon content and net calorific values. The present publication provides an overview of the quality characteristics of the most important fuels used in Germany and of the CO 2 emission factors calculated on the basis of those characteristics. Since annual greenhouse-gas emissions have to be calculated back to 1990, the study also considers fuels that are no longer used today. To that end, archival data are used. Gaps in the data are closed with the help of methods for recalculation back through the base year. Veröffentlicht in Climate Change | 29/2022.

§ 2 Begriffsbestimmungen

§ 2 Begriffsbestimmungen (1) Absender ist das Unternehmen, das selbst oder für einen Dritten gefährliche Güter versendet. Erfolgt die Beförderung auf Grund eines Beförderungsvertrages, gilt als Absender der Absender nach diesem Vertrag. Bei Tankschiffen mit leeren oder entladenen Ladetanks ist hinsichtlich der erforderlichen Beförderungspapiere der Schiffsführer der Absender. (2) Befüller ist das Unternehmen, das die gefährlichen Güter in ein Tankfahrzeug, einen Aufsetztank, einen Kesselwagen, einen Wagen mit abnehmbaren Tanks, einen ortsbeweglichen Tank, einen Tankcontainer, einen MEGC , einen Groß- oder Kleincontainer für die Beförderung in loser Schüttung, einen Schüttgut-Container, ein Fahrzeug für die Beförderung in loser Schüttung, ein Batterie-Fahrzeug, ein MEMU , einen Wagen für die Beförderung in loser Schüttung, einen Batteriewagen, ein Schiff oder einen Ladetank. Befüller ist auch das Unternehmen, das als unmittelbarer Besitzer das gefährliche Gut dem Beförderer zur Beförderung übergibt oder selbst befördert. (3) Verlader ist das Unternehmen, das verpackte gefährliche Güter in oder auf ein Fahrzeug gemäß Abschnitt 1.2.1 ADR , einen Wagen gemäß Abschnitt 1.2.1 RID , ein Beförderungsmittel gemäß Abschnitt 1.2.1 ADN oder einen Container verlädt oder einen Container, Schüttgut-Container, MEGC, Tankcontainer oder ortsbeweglichen Tank in oder auf ein Fahrzeug gemäß Abschnitt 1.2.1 ADR, einen Wagen gemäß Abschnitt 1.2.1 RID, ein Beförderungsmittel gemäß Abschnitt 1.2.1 ADN oder einen Container verlädt oder ein Fahrzeug oder einen Wagen in oder auf ein Schiff gemäß Abschnitt 1.2.1 ADN verlädt. Verlader ist auch das Unternehmen, das als unmittelbarer Besitzer das gefährliche Gut dem Beförderer zur Beförderung übergibt oder selbst befördert. Kein Verlader nach Satz 2 ist das Unternehmen, das Verladevorgänge von ausschließlich gefährlichen Gütern durchführt, die von den Vorschriften des ADR/RID/ADN freigestellt sind, ausgenommen solche gemäß Unterabschnitt 1.1.3.6 ADR/ADN und von in begrenzten Mengen verpackten gefährlichen Gütern nach Kapitel 3.4 ADR/RID/ADN, wenn die Bruttogesamtmasse dieser Versandstücke 100 Kilogramm überschreitet. (4) Verpacker ist das Unternehmen, das die gefährlichen Güter in Verpackungen einschließlich Großverpackungen und IBC einfüllt oder die Versandstücke zur Beförderung vorbereitet. Verpacker ist auch das Unternehmen, das gefährliche Güter verpacken lässt oder das Versandstücke oder deren Kennzeichnung oder Bezettelung ändert oder ändern lässt. (5) Versandstück ist das versandfertige Endprodukt des Verpackungsvorganges, bestehend aus der Verpackung, der Großverpackung oder dem IBC und ihrem beziehungsweise seinem Inhalt. Der Begriff umfasst die Gefäße für Gase sowie die Gegenstände, die wegen ihrer Größe, Masse oder Formgebung unverpackt oder in Schlitten, Verschlägen oder Handhabungseinrichtungen befördert werden dürfen. Mit Ausnahme der Beförderung radioaktiver Stoffe gilt dieser Begriff weder für Güter, die in loser Schüttung, noch für Güter, die in Tanks oder Ladetanks befördert werden. An Bord von Schiffen schließt der Begriff Versandstück auch die Fahrzeuge, Wagen, Container einschließlich Wechselaufbauten, Tankcontainer, ortsbewegliche Tanks, Großverpackungen, IBC, Batterie-Fahrzeuge, Batteriewagen, Tankfahrzeuge, Kesselwagen und MEGC ein. (6) Fahrzeuge sind im innerstaatlichen Verkehr und innergemeinschaftlichen Verkehr - abweichend von der Begriffsbestimmung im ADR - die in Abschnitt 1.2.1 ADR beschriebenen Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 Kilometer pro Stunde, einschließlich zwei- und dreirädrige Fahrzeuge sowie selbstfahrende Land-, Forst-, Bau- und sonstige Arbeitsmaschinen sowie ihre Anhänger, und Güterstraßenbahnen, die auf einem vom Eisenbahnnetz getrennten Schienennetz verkehren. (7) Gefährliche Güter sind die Stoffe und Gegenstände, deren Beförderung nach Teil 2, Kapitel 3.2 Tabelle A und Kapitel 3.3 ADR/RID/ADN verboten oder nach den vorgesehenen Bedingungen des ADR/RID/ADN gestattet ist. (8) Wiederaufarbeiter ist das Unternehmen, das wiederaufgearbeitete Verpackungen, wiederaufgearbeitete Großverpackungen und wiederaufgearbeitete IBC im Sinne des Abschnitts 1.2.1 ADR/RID herstellt. (9) Rekonditionierer ist das Unternehmen, das rekonditionierte Verpackungen im Sinne des Abschnitts 1.2.1 ADR/RID herstellt. (10) Auftraggeber des Absenders ist das Unternehmen, das einen Absender beauftragt, als solcher aufzutreten und Gefahrgut selbst oder durch einen Dritten zu versenden. (11) IBC ( Intermediate Bulk Container ) ist das in Abschnitt 1.2.1 ADR/RID/ADN beschriebene Großpackmittel. (12) IMDG - Code ( International Maritime Dangerous Goods Code ) ist der Internationale Code für die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen, der zuletzt durch die Entschließung MSC .556(108) geändert worden ist, in der amtlichen deutschen Übersetzung bekannt gegeben am 12. November 2024 ( VkBl. Seite 764). (13) MEGC ( Multiple-Element Gas Container ) ist der in Abschnitt 1.2.1 ADR/RID/ADN beschriebene Gascontainer mit mehreren Elementen. Der Begriff MEGC umfasst auch UN-MEGC . (14) MEMU (Mobile Einheit zur Herstellung von explosiven Stoffen oder Gegenständen mit Explosivstoff) ist die in Abschnitt 1.2.1 ADR beschriebene Einheit oder ein Fahrzeug. (15) Ortsbewegliche-Druckgeräte-Verordnung ist die Ortsbewegliche-Druckgeräte-Verordnung vom 29. November 2011 ( BGBl. I Seite 2349), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 17. Dezember 2024 (BGBl. 2024 I Nummer 422) geändert worden ist. (16) OTIF ( Organisation Intergouvernementale pour les transports internationaux ferroviaires ) ist die Zwischenstaatliche Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr. (17) UNECE ( United Nations Economic Commission for Europe ) ist die Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa. (18) GGVSee ist die Gefahrgutverordnung See in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Oktober 2019 (BGBl. I Seite 1475), die zuletzt durch Artikel 16 des Gesetzes vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I Seite 2510) geändert worden ist. (19) Ortsbewegliche Druckgeräte sind die in Artikel 2 Nummer 1 der Richtlinie 2010/35/ EU bestimmten Gefäße und Tanks für Gase sowie die übrigen in den Kapiteln 6.2 und 6.8 ADR/RID bestimmten Gefäße und Tanks für Gase. (20) Bundeswasserstraßen sind die Wasserstraßen nach § 1 Absatz 1 und 6 des Bundeswasserstraßengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Mai 2007 (BGBl. I Seite 962; 2008 I Seite 1980) in der jeweils geltenden Fassung mit Ausnahme der Elbe im Hamburger Hafen. Stand: 26. Juni 2025

WD 8 - 033/15 Zu Umweltstandards in Kanada, den USA und der EU

Ausarbeitung des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages. 47 Seiten. Auszug der ersten drei Seiten: Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung Zu Umweltstandards in Kanada, den USA und der EU © 2016 Deutscher Bundestag WD 8-033-15 -[.. next page ..]Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung Seite 2 Zu Umweltstandards in Kanada, den USA und der EU Zu Umweltstandards in Kanada, den USA und der EU Aktenzeichen: WD 8-033-15 Abschluss der Arbeit: 15. April 2015, zuletzt geändert am 27. April 2015 Fachbereich: WD 8: Umwelt, Naturschutz, Reaktorsicherheit, Bildung und Forschung Ausarbeitungen und andere Informationsangebote der Wissenschaftlichen Dienste geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines seiner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasserinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Der Deutsche Bundestag behält sich die Rechte der Veröffentlichung und Verbreitung vor. Beides bedarf der Zustimmung der Leitung der Abteilung W, Platz der Republik 1, 11011 Berlin.[.. next page ..]Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung Seite 3 Zu Umweltstandards in Kanada, den USA und der EU Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 5 2. Definitionen: Standard und Norm 6 3. Akteure 7 3.1.1. Umweltstandards im Bereich der Umweltpolitik, das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) 7 3.1.2. Umweltstandards im Bereich der Wirtschaftspolitik, das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) 11 3.1.3. Umweltstandards im Bereich der Entwicklungspolitik, das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) 11 3.1.4. Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH 12 3.1.5. Vereinte Nationen, Umweltprogramm der Vereinten Nationen 13 3.1.6. Das Umweltbundesamt, UBA 13 3.1.7. Die Europäische Umweltagentur, EUA 14 3.1.8. Internationale Organisation für Normung, ISO 15 3.1.9. Deutsches Institut für Normung e.V., DIN 15 3.1.10. National Institute of Standards and Technology 16 4. Beispiele 16 4.1. Harmonisierte Standards in Europa 16 4.2. Umwelt 18 4.2.1. Waldwirtschaft 19 4.2.2. Global GAP 20 4.2.3. Luftqualität 20 4.2.4. Badewasserqualität 22 4.2.5. CO2 - Emissionen von Personenkraftfahrzeugen 23 4.2.6. EU- Ecolabel 23 4.2.7. Global Organic Textile Standard 24 4.2.8. BRC Global Standard 24 4.2.9. Pflanzenschutzmittel und Biozide 24 4.2.10. Chemikalienrückstände in Futtermitteln 25 4.2.11. Nanomaterialien 26 4.2.12. Schwermetalle 27 4.2.13. Rohstoffhandel 27 4.2.14. Beste verfügbare Techniken (BVT) 28 4.2.15. Fracking 29 4.2.16. Trinkwasser 29 4.2.17. Global Passenger Vehicle Standard 31 4.2.18. Volkswagenstandards 34 4.3. Technik 34

Optimizing Water Allocation in Rural Areas of Lake Nasser - Upper Egypt (OWARA)

To work against the high population pressure and the poverty problems in Egypt, rural areas are opened for new settlements in the Region of Lake Nasser. Due to its high potential for development the government is planning to settle approximately 1, 5 million people in this area within the following 10-15 years. In order to avoid unplanned settlements in the area with a negative impact on natural resources a Comprehensive Development Plan for Aswan and Lake Nasser was developed in 2003 by the United Nations Development Program (UNDP) together with the Aswan Governorate.

Forschungsprogramm Experimenteller Wohnungs- und Städtebau (ExWoSt), Modellprojekt Stadt Regensburg

Ausgangslage/Betroffenheit: Die Stadt Regensburg hat etwa 134.000 Einwohner (Erstwohnsitze) und ist damit die viertgrößte Stadt Bayerns. Unter den Modellvorhaben weist Regensburg das stärkste Bevölkerungswachstum auf - sowohl in der zurückliegenden Einwohnerentwicklung als auch in den Prognosen bis 2025, nach denen ein Anstieg der Bevölkerung um 5,4Prozent erwartet wird. Regensburg liegt am nördlichsten Punkt der Donau und den Mündungen der linken Nebenflüsse Naab und Regen. Es wird von den Winzerer Höhen, den Ausläufern des Bayrischen Waldes und dem Ziegetsberg umrandet, wodurch die Entstehung von Inversionswetterlagen begünstigt wird. Durch die topographische Pfortenlage weist die Stadt zudem eine hohe Nebelhäufigkeit auf und ist insbesondere in den Wintermonaten anfällig für Feinstaubbelastungen. Im Gegensatz zu vielen anderen Städten hat Regensburg einen relativ kompakt gegliederten Stadtkörper und eine insgesamt homogene Siedlungsstruktur. Prägend ist die historische Altstadt mit ca. 1.000 denkmalgeschützten Gebäuden. Diese gilt als einzige authentisch erhaltene, mittelalterliche Großstadt Deutschlands und ist seit 2006 Welterbe der UNESCO (Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur). Die Regensburger Altstadt wird als 'Steinerne Stadt' charakterisiert. Ihre historisch gewachsene dichte Baustruktur mit steinernen Plätzen und Gassen, wenig Bäumen im öffentlichen Raum und einer hohen Nutzungsdichte (Wohnen, Einkaufen, Arbeiten, Tourismus) erwärmt sich insbesondere im Sommer stärker als das Umland und wirkt als Hitzespeicher. So können die Temperaturunterschiede im Stadtgebiet bis zu 6 GradC betragen. Das Phänomen der Wärmeinsel, das sich im Zuge des fortschreitenden Klimawandels deutlicher ausprägt, impliziert einen sinkenden thermischen Komfort, löst zusätzliche Energiebedarfe aus und stellt u.U. veränderte Ansprüche an die Gestaltung von Freiflächen. Aufgrund der Lage an der Donau muss sich Regensburg ferner auf häufigere Schwüle und Gefährdung durch Hochwasser einstellen. Aus der Notwendigkeit zur Anpassung an den Klimawandel erwächst in Verbindung mit anderen Zielbildern einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung ein umfassender planerischer Handlungsbedarf. Im Rahmen des Modellprojekts thematisiert die Stadt Regensburg den Widerspruch zwischen einer Stadtentwicklungs- und Bauleitplanung, die auf Flächensparsamkeit und Innenentwicklung ausgerichtet ist, und erforderlichen Anpassungsstrategien an den Klimawandel, die bei der besonderen städtebaulichen Kompaktheit der Stadt Regensburg tendenziell eine Auflockerung von Baustrukturen und Flächenentsiegelung beinhalten. Im Sinne einer klimaangepassten Stadtentwicklung galt es: - auf strategischer Ebene die Weichen für eine klimaangepasste Flächennutzung für die zukünftige Stadtentwicklung zu stellen - auf operativer Ebene Maßnahmen für restriktive bis persistente Stadt- und Freiraumstrukturen zu entwickeln.

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