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Stadtentwicklungsplan (StEP) Klima 2.0

Der StEP Klima 2.0 widmet sich den räumlichen und stadtplanerischen Ansätzen zum Umgang mit dem Klimawandel. Er beschreibt über ein räumliches Leitbild und vier Handlungsansätze die räumlichen Prioritäten zur Klimaanpassung: für Bestand und Neubau, für Grün- und Freiflächen, für Synergien zwischen Stadtentwicklung und Wasser sowie mit Blick auf Starkregen und Hochwasserschutz. Und er stellt dar, wo und wie die Stadt durch blau-grüne Maßnahmen zu kühlen ist, wo Entlastungs- und Potenzialräume liegen, in denen sich durch Stadtentwicklungsprojekte Synergien für den Wasserhaushalt erschließen lassen.

Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Inhaltsübersicht Kapitel 1 Allgemeine Vorschriften §  1 Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege §  2 Verwirklichung der Ziele §  3 Zuständigkeiten, Aufgaben und Befugnisse, vertragliche Vereinbarungen, Zusammenarbeit der Behörden §  4 Funktionssicherung bei Flächen für öffentliche Zwecke §  5 Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft §  6 Beobachtung von Natur und Landschaft §  7 Begriffsbestimmungen Kapitel 2 Landschaftsplanung §  8 Allgemeiner Grundsatz §  9 Aufgaben und Inhalte der Landschaftsplanung; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen § 10 Landschaftsprogramme und Landschaftsrahmenpläne § 11 Landschaftspläne und Grünordnungspläne § 12 Zusammenwirken der Länder bei der Planung Kapitel 3 Allgemeiner Schutz von Natur und Landschaft § 13 Allgemeiner Grundsatz § 14 Eingriffe in Natur und Landschaft § 15 Verursacherpflichten, Unzulässigkeit von Eingriffen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen § 16 Bevorratung von Kompensationsmaßnahmen § 17 Verfahren; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen § 18 Verhältnis zum Baurecht § 19 Schäden an bestimmten Arten und natürlichen Lebensräumen Kapitel 4 Schutz bestimmter Teile von Natur und Landschaft Abschnitt 1 Biotopverbund und Biotopvernetzung; geschützte Teile von Natur und Landschaft § 20 Allgemeine Grundsätze § 21 Biotopverbund, Biotopvernetzung § 22 Erklärung zum geschützten Teil von Natur und Landschaft § 23 Naturschutzgebiete § 24 Nationalparke, Nationale Naturmonumente § 25 Biosphärenreservate § 26 Landschaftsschutzgebiete § 27 Naturparke § 28 Naturdenkmäler § 29 Geschützte Landschaftsbestandteile § 30 Gesetzlich geschützte Biotope § 30a Ausbringung von Biozidprodukten Abschnitt 2 Netz „Natura 2000“ § 31 Aufbau und Schutz des Netzes „Natura 2000“ § 32 Schutzgebiete § 33 Allgemeine Schutzvorschriften § 34 Verträglichkeit und Unzulässigkeit von Projekten; Ausnahmen § 35 Gentechnisch veränderte Organismen § 36 Pläne Kapitel 5 Schutz der wild lebenden Tier- und Pflanzenarten, ihrer Lebensstätten und Biotope Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften § 37 Aufgaben des Artenschutzes § 38 Allgemeine Vorschriften für den Arten-, Lebensstätten- und Biotopschutz Abschnitt 2 Allgemeiner Artenschutz § 39 Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen § 40 Ausbringen von Pflanzen und Tieren § 40a Maßnahmen gegen invasive Arten § 40b Nachweispflicht und Einziehung bei invasiven Arten § 40c Genehmigungen § 40d Aktionsplan zu Pfaden invasiver Arten § 40e Managementmaßnahmen § 40f Beteiligung der Öffentlichkeit § 41 Vogelschutz an Energiefreileitungen § 41a (zukünftig in Kraft) § 42 Zoos § 43 Tiergehege Abschnitt 3 Besonderer Artenschutz § 44 Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten § 45 Ausnahmen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen § 45a Umgang mit dem Wolf § 45b Betrieb von Windenergieanlagen an Land § 45c Repowering von Windenergieanlagen an Land § 45d Nationale Artenhilfsprogramme § 46 Nachweispflicht § 47 Einziehung und Beschlagnahme Abschnitt 4 Zuständige Behörden, Verbringen von Tieren und Pflanzen § 48 Zuständige Behörden für den Schutz von Exemplaren wild lebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels § 48a Zuständige Behörden in Bezug auf invasive Arten § 49 Mitwirkung der Zollbehörden § 50 Anmeldepflicht bei der Ein-, Durch- und Ausfuhr oder dem Verbringen aus Drittstaaten § 51 Inverwahrungnahme, Beschlagnahme und Einziehung durch die Zollbehörden § 51a Überwachung des Verbringens invasiver Arten in die Union Abschnitt 5 Auskunfts- und Zutrittsrecht; Gebühren und Auslagen § 52 Auskunfts- und Zutrittsrecht § 53 (weggefallen) Abschnitt 6 Ermächtigungen § 54 Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen; Erlass von Verwaltungsvorschriften § 55 Durchführung gemeinschaftsrechtlicher oder internationaler Vorschriften; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen Kapitel 6 Meeresnaturschutz § 56 Geltungs- und Anwendungsbereich § 56a Bevorratung von Kompensationsmaßnahmen § 57 Geschützte Meeresgebiete im Bereich der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone und des Festlandsockels; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen § 58 Zuständige Behörden; Gebühren und Auslagen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen Kapitel 7 Erholung in Natur und Landschaft § 59 Betreten der freien Landschaft § 60 Haftung § 61 Freihaltung von Gewässern und Uferzonen § 62 Bereitstellen von Grundstücken Kapitel 8 Mitwirkung von anerkannten Naturschutzvereinigungen § 63 Mitwirkungsrechte § 64 Rechtsbehelfe Kapitel 9 Eigentumsbindung, Befreiungen § 65 Duldungspflicht § 66 Vorkaufsrecht § 67 Befreiungen § 68 Beschränkungen des Eigentums; Entschädigung und Ausgleich Kapitel 10 Bußgeld- und Strafvorschriften § 69 Bußgeldvorschriften § 70 Verwaltungsbehörde § 71 Strafvorschriften § 71a Strafvorschriften § 72 Einziehung § 73 Befugnisse der Zollbehörden Kapitel 11 Übergangs- und Überleitungsvorschrift § 74 Übergangs- und Überleitungsregelungen; Evaluierung Anlage 1 (zu § 45b Absatz 1 bis 5) Anlage 2 (zu § 45b Absatz 6 und 9, zu § 45d Absatz 2) Fußnote (+++ Änderung der Inhaltsübersicht durch Art. 1 Nr. 1 Buchst. b G v. 18.8.2021 I 3908 (Einfügung § 41a) tritt entgegen Art. 4 Abs. 1 gem. Art. 4 Abs. 3 G v. 18.8.2021 I 3908 zukünftig in Kraft +++)

Biotoptypenkarten 2020 Pilotstrecken und Referenzstrecken Ufer Masterplan Ems 2050

Die Biotoptypenkarten 2020 für die Pilotstrecken (P) und Referenzstrecken (R) Masterplan Ems 2050 basieren auf hochauflösenden RGBI-Luftbildern (räumliche Auflösung 2 cm) für die Uferbereiche Nendorp (linkes Ufer, Unterems-km 30,1-31,6), Nüttermoor (rechtes Ufer, UE-km 18,100 - 19,150 u. 22,000 - 22,500) sowie Brahe (linkes Ufer DEK 218,050 - 219,125 und 220,900 - 221, 400), Aschendorf (linkes Ufer, DEK 214,000 - 215,050 und 215,10 - 215,60). Auf Basis der Spektralkanälen der Luftbilder sowie auf den Berechnungen von Vegetationsindex, Oberflächenrauhigkeit und Oberflächenhöhe wurde zunächst eine überwachte Klassifikation durchgeführt. Die hierdurch vordefinierten Vegetationsklassen dienten im Feld, um nach dem Niedersächsischen Kartierschlüssel Drachenfels 2020 die Biotoptypen inkl. Untereinheiten zu kartieren. Die Biotoptypenklassen sind in den BfG-Kartierschlüssel übersetzt worden. Ebenso enthält die Attributtabelle die zwei dominantesten Pflanzenarten pro Biotopfläche. Herausgeber: BfG Auftragnehmer: IBL Umweltplanung GmbH Zitiervorschlag: BfG (2022): Biotoptypenkarten 2020 der Pilotstrecken und Referenzstrecken Ufer Masterplan Ems 2050 im Auftrag des WSA Ems-Nordsee. DOI: 10.5675/Btty2020_MPEms_Ufer Weitere Informationen zu Dominanzbeständen oder Biotoptypen siehe Metadatensatz unter „Biotoptypenkarten 2020 Pilotstrecken und Referenzstrecken Ufer Masterplan Ems 2050“ Weitere Informationen zum Projekt siehe unter https://www. masterplan-ems.info/massnahmen/uferentwicklung Folgende Dateien sind im Download enthalten: - 2020_Btty_Asd_P_V4m.shp -2020_Btty_Asd_R_V4m.shp -2020_Btty_Bra_P_V4m.shp -2020_Btty_Bra_R_V4m.shp -2020_Btty_Nen_P_V4m.shp -2020_Btty_Nen_R_V4m.shp -2020_Btty_Nue_P_V4m.shp -2020_Btty_Nue_R_V4m.shp -2020_BTTY_Drachenfels_gesamt.lyr -2020_BTTY_Bericht_V2.pdf The biotope type maps 2020 for the pilot stretches (P) and reference stretches (R) are based on high-resolution RGBI aerial photographs (spatial resolution 2 cm) for the riparian areas Nendorp (left bank, Unterems-km 30.1-31.6), Nüttermoor (right bank, UE-km 18.100 - 19.150 u. 22.000 - 22.500) as well as Brahe (left bank DEK 218.050 - 219.125 and 220.900 - 221.400), Aschendorf (left bank, DEK 214.000 - 215.050 and 215.10 - 215.60). Based on the spectral channels of the aerial photographs and on the calculations of vegetation index, surface roughness and surface height, a supervised classification was first carried out. The vegetation classes predefined by this were used in the field to map the biotope types according to the Lower Saxony mapping key Drachenfels 2020. The biotope type classes have been translated into the BfG mapping key. Likewise, the attribute table contains the two most dominant plant species per biotope area. For further information on dominant stands or biotope types, see metadata record under "Biotope type maps 2020 pilot and reference stretches banks Masterplan Ems 2050". For more information on the project, see https://www.masterplanems. info/massnahmen/uferentwicklung

Band3_GSG

Gewässerstrukturkartierung an den Gewässern Berichtsgewässernetz nach WRRL - Information den Bereichen Sohle, Ufer, Land (Band3) auf generalisiertem Verlauf

Bebauungsplan Wilstorf 3 1. Änderung Hamburg

Die Verordnung über den Bebauungsplan Wilstorf 3 vom 26. Oktober 1965 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 189) wird wie folgt geändert: 1. Die beigefügte "Anlage zur Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Bebauungsplan Wilstorf 3" wird der Verordnung hinzugefügt. 2. In § 2 wird folgende Nummer 3 angefügt: "3. Für die in der Anlage abgegrenzten Bereiche gilt: 3.1 Für die mit "A" bezeichnete Fläche wird Sondergebiet mit der Zweckbestimmung "Freizeitbad" und der Grundflächenzahl 0,2 festgesetzt; maßgebend ist die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (Bundesgesetzblatt I Seite 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (Bundesgesetzblatt I Seiten 466, 479). Es ist innerhalb der schraffiert dargestellten Fläche der Bau eines kombinierten Hallen- und Freibades mit Gastronomieeinrichtimg zulässig. Die Bebauung muß einen Abstand von mindestens 40 m zur Uferlinie des Außenmühlenteichs einhalten und darf eine Gebäudehöhe von 22 m über Normalnull (NN) nicht überschreiten. Für die zum Gotthelfweg gerichtete südöstliche Gebäudeseite ist eine Traufhöhe von maximal 19 m über NN und zum Außenmühlenteich hin eine Traufhöhe von maximal 17,5 m über NN einzuhalten. 3.1.1 Mindestens 30 vom Hundert der Dachflächen von Gebäuden sind zu begrünen. 3.1.2 Auf Stellplatzanlagen ist für je vier Stellplätze ein großkroniger Baum zu pflanzen. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m anzulegen. 3.1.3 Bäume mit einem Stammumfang von mehr als 80cm in Im Höhe über dem Erdboden sind zu erhalten, sofern dadurch die Durchführung zulässiger Bauvorhaben nicht unzumutbar erschwert wird. Für die infolge baulicher Maßnahmen zu beseitigenden Bäume sind auf der Fläche des Sondergebiets Ersatzpflanzungen vorzunehmen. 3.1.4 Im Kronenbereich von zu pflanzenden und zu erhaltenden Bäumen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen unzulässig. 3.1.5 Auf den privaten Grundstücksflächen sind Fahr- und Gewege sowie Stellplätze in wasser- und luft-durchlässigem Aufbau herzustellen, soweit ein Grundwasserflurabstand von mindestens 2 m ein-gehalten wird; die Wasser- und Luftdurchlässigkeit des Bodens wesentlich mindernde Befestigungen wie Betonunterbau, Fugenverguß, Asphaltierung oder Betonierung sind unzulässig. Fährwege und Stellplatzflächen mit einem Grundwasserflurabstand von weniger als 2 m sind zu versiegeln. 3.1.6 Das von Stellplätzen abfließende Niederschlagswasser ist vor Einleitung in den Außenmühlenteich durch geeignete technische und biologische Maßnahmen vorzuklären. 3.1.7 Das Ufer des Außenmühlenteiches soll naturnah gestaltet und mit standortgerechten Röhrichtpflanen, Erlen und Weiden ausgebildet werden. Der am Ufer vorhandene Gehölzbestand soll erhalten und vor dem Ufer eine Röhrichtzone von mindestens 3,5 m Breite angelegt werden. 3.2 Auf den mit "A", "B", "C" und "D" bezeichneten Flächen sind für Anpflanzungen einheimische standortgprechte Laubgehölze zu verwenden. Kleinkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 14 cm, großkronige Bäume einen Stammumfang von mindestens 18 cm in Im Höhe über dem Erdboden aufweisen. Schwarzerlen müssen mindestens eine Höhe von 2 m aufweisen. 3.3 Entlang der Südostgrenzen der mit "B" und "C" bezeichneten Flächen sind zu den Kleingärten und den Wohngebieten Anpflanzungen von mindestens 5 m Breite mit dichtwachsenden Bäumen und Sträuchern vorzunehmen. 3.4 Die mit "B" bezeichnete Fläche wird als Straßenverkehrsfläche festgesetzt. 3.5 Die mit "C" bezeichnete Fläche wird als Straßenverkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung mit dem Zusatz ¿Parkplatz" festgesetzt. 3.6 Die mit "D" bezeichneten Flächen werden als öffentliche Grünflächen mit der Zweckbestimmung "Parkanlage" festgesetzt. 3.7 Die mit "E" bezeichnete Wasserfläche wird nachrichtlich entsprechend der festgelegten Uferlinie übernommen.

Numerische Simulation langperiodischer Schiffswellen im Uferbereich

Im FuE-Projekt NumSiSSI ist ein numerisches Modellverfahren für die Vorhersage von langperiodischen schiffsinduzierten Belastungen entwickelt und validiert worden. Die hier vorgeschlagenen Untersuchungen hat das Ziel die Prognosefähigkeit des bisherigen Modells für Fragen der Belastungseinwirkung sowie des Sedimenttransportpotentials im Uferbereich zu quantifizieren und weiterzuentwickeln. Aufgabenstellung und Ziel Schiffswellen stellen in weiten Teilen der Ästuare die maßgebende Belastung auf natürliche und bauwerksgesicherte Uferbereiche dar. Schadensfälle an Leitwerken und Buhnen sowie Deckwerken an den Seeschifffahrtsstraßen (SeeSchStr) aufgrund schifferzeugter Belastungen wurden in den letzten 15 bis 20 Jahren verstärkt in den SeeSchStr Außenweser und Unterelbe festgestellt. Vorangegangene Untersuchungen haben ergeben, dass insbesondere langperiodische Schiffsprimärwellen hohe hydraulische Belastungen auf Buhnen und Leitdämme hervorrufen können. Zahlreiche weitere Effekte schiffsgenerierter langperiodischer Wellen, z. B. auf Sedimenttransport und Morphodynamik oder Ökologie, werden in Dempwolff et al. (2022) dokumentiert. Um der Zunahme an Beratungsanfragen hinsichtlich der Auswirkung schiffs-induzierter Belastungen im Uferbereich Rechnung zu tragen, wurde im Projekt NumSiSSI (B3955.01.04.70380) das numerische Modellverfahren REEF3D für die Bearbeitung solcher Fragestellungen weiterentwickelt. In diesem Nachfolgeprojekt sollen mit dem ertüchtigten Modell weitergehende Untersuchungen hinsichtlich der vielfältigen und komplexen Wellenumformungsprozesse in flachen Uferbereichen mit dem Ziel durchgeführt werden, das Modellverfahren für Fragestellungen der schiffsinduzierten Belastungen auf Ufer, Uferbauwerke (technisch bis technisch-biologisch) und ihre Auswirkungen (z. B. Sedimentmobilisierung) zu erproben und zu validieren. Bedeutung für die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) Schiffsinduzierte Belastungen spielen bereits heute an den deutschen SeeSchStr eine maßgebende Rolle bei der Auslegung von Uferbauwerken und Ufersicherungen - selbst an diesen Ingenieursbauwerken sind schiffsinduzierte Schäden nicht selten. An naturbelassenen Ufern, technisch-biologisch gesicherten Ufern oder indirekt geschützten Ufern (Vorlagerdamm, Leitdamm, Lahnungen, Buhnen etc.) können schiffsinduzierte Belastungen zu Erosionserscheinungen führen. Es werden geeignete Werkzeuge zur Berechnung der Uferinteraktion benötigt, um die Möglichkeiten eines Rückbaus harter Ufersicherungen abzusichern oder für erosionsgefährdete Uferbereiche passende naturnahe Lösungen planen zu können. Auch hinsichtlich der öffentlichen Diskussion zur Einwirkung von schiffsinduzierten Belastungen auf Ufer, Umwelt und Ökologie werden Methoden benötigt, die Auskunft über die Auswirkungen von Schiffswellen im Uferbereich geben können. Es wird erwartet, dass im Rahmen der Unterhaltung der Wasserstraßen sowie im Rahmen des wasserwirtschaftlichen Ausbaus unter der Maßgabe der Verbesserung des Gewässerzustands bzw. -potenzials solche Fragestellungen in Zukunft noch weiter an Bedeutung gewinnen werden. Untersuchungsmethoden Bei diesem FuE-Projekt finden hauptsächlich numerische Methoden Anwendung. Die angesprochenen Untersuchungen sind mittels dem Modellverfahren aus dem Vorgängerprojekt „NumSiSSI“ durchzuführen.

Weg 2 - Spandauer Weg (33 km)

Länge: 33 Kilometer Start: Aalemannufer (Fähranlegestelle), ÖPNV: Bus-Haltestelle Aalemannufer Ziel: Stadtgrenze in Kladow südlich der Sakrower Landstraße, ÖPNV: Bus-Haltestelle Hottengrund Der Weg verbindet folgende Landschaftsräume, Grünflächen und sehenswerte Orte miteinander (Auswahl): Aalemannkanal – Oberhavelsteg – Bürgerablage – Landschaftsschutzgebiet „Spandauer Forst“ – Naturschutzgebiet „Eiskeller und Spandauer Luchwald“ mit Laßzinssee – Spektegrünzug – Gartenstadt Staaken – Grünzug am Heidelakegraben – Bullengrabengrünzug – Naturschutzgebiet „Fort Hahneberg“ – Landschaftsschutzgebiet „Hahneberg und Umgebung“ – Landschaftsschutzgebiet „Rieselfelder Karolinenhöhe“ – Havelufer – Alt-Gatow – Landschaftsschutzgebiet „Feldflur Gatow / Kladow“ (Gatower Heide) – Gutspark Neukladow – Alt-Kladow mit Schiffsanlegestelle – Kladower Kulturgarten (Landhaus Dr. Max Fränkel) – Königswald (Brandenburg) Wegverlauf als Download: GPX-Datei – KML-Datei – PDF-Datei Der Spandauer Weg, der im Norden Spandaus am Aalemannkanal beginnt und im Süden in Kladow den Bezirk Spandau verlässt, zeigt auf 33 km die beeindruckenden Landschaftsräume westlich der Havel. Dabei folgt der Weg größtenteils dem Verlauf des Berliner Mauerwegs. Er führt im nördlichen Bereich um den Spandauer Forst herum, verläuft entlang vermoorter Niederungen durch das Naturschutzgebiet „Eiskeller und Spandauer Luchwald“ und folgt der Stadtgrenze nach Süden. Schließlich durchquert der Spandauer Weg die Wohngebiete von Staaken und kreuzt den Bullengrabengrünzug . Kurz darauf folgt das Fort Hahneberg – eine der letzten Festungsbauten nach preußischer Manier – mit dem angrenzenden gleichnamigen Landschaftsschutzgebiet. Weiter führt der Weg über die weiträumigen ehemaligen Rieselfelder der Karolinenhöhe und erreicht das Havelufer nördlich von Gatow, wo er als Uferweg der Havel folgt. In Hohengatow rückt die Nauener Platte bis ans Ufer der Havel heran und man hat den Eindruck, als befände man sich an einer Steilküste. Der Spandauer Weg führt nun unterhalb der Gatower Heide vorbei und erreicht über den Gutspark Neukladow die Dampferanlegestelle in Kladow. Im Stundentakt bringt die BVG-Fähre ab Wannsee Berliner Großstädter hierher, die die ländliche Idylle von Kladow und Gatow suchen. Nur 2,5 km weiter endet der Spandauer Weg an der Berliner Stadtgrenze mit Anschluss an den Berliner Mauerweg Richtung Sacrow .

Teilbebauungsplan TB 918 Hamburg

Bezirk: Altona, Stadtteil: Rissen, Ortsteil: 226 Planbezirk: Grünzug von Am Leuchtturm bis Rissener Ufer

Teilbebauungsplan TB 919 Hamburg

Bezirk: Altona, Stadtteil: Rissen, Ortsteil: 226 Planbezirk: Grünzug von Rissener Ufer bis Wittenbergener Weg

Bebauungsplan Rissen 38 Hamburg

Der Bebauungsplan Rissen 38 für den Geltungsbereich Wittenbergener Weg - Tinsdaler Kirchenweg - Ostgrenzen der Flurstücke 2534, 1043, 2535, 2536 und 3287 der Gemar­kung Rissen (Gemarkungsgrenze) - Falkensteiner Ufer (Bezirk Altona, Ortsteil 226) wird festgestellt.

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