API src

Found 745 results.

Related terms

Wasserbuch Flächengebiet Festsetzung

Bei den Wasserbucheinträgen zur Flächengebietsfestsetzung handelt es sich u.a. um folgende wasserrechtliche Tatbestände: Wasserschutzgebiete gemäß § 51 WHG i.V.m. § 46 SächsWG; Heilquellenschutzgebiete gemäß § 53 WHG i.V.m. § 47 SächsWG; Überschwemmungsgebiete an oberirdischen Gewässern sowie vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiete gemäß § 76 WHG i.V.m. § 72 SächsWG; Risikogebiete gemäß § 74 WHG bzw. überschwemmungsgefährdeter Gebiete gemäß § 75 SächsWG; Hochwasserentstehungsgebiete gemäß § 78d WHG i.V.m. § 76 SächsWG; Festsetzung von Gewässerrandstreifen nach § 38 Abs. 3 WHG i.V.m. § 24 Abs. 4 SächsWG

Pressemitteilung Nr. 068 vom 21. Februar 2025 Deutsche Wirtschaft nutzt 12,75 Milliarden Kubikmeter Wasser im Jahr 2022

Presse Deutsche Wirtschaft nutzt 12,75 Milliarden Kubikmeter Wasser im Jahr 2022 Rückgang des Wassereinsatzes um 16,7 % gegenüber 2019 vor allem durch Stilllegung von Kernkraftwerken Seite teilen Pressemitteilung Nr. 068 vom 21. Februar 2025 WIESBADEN – Im Jahr 2022 haben die Betriebe in Deutschland rund 12,75 Milliarden Kubikmeter Wasser eingesetzt. Das waren rund 2,56 Milliarden Kubikmeter oder 16,7 % weniger als im Jahr 2019. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, ging der Wassereinsatz hauptsächlich bei den Energieversorgern zurück. Vor allem durch die zwischenzeitliche Stilllegung dreier Kernkraftwerke wurden in der Energieversorgung im Jahr 2022 rund 2,02 Milliarden Kubikmeter Wasser weniger genutzt als bei der vorherigen Erhebung im Jahr 2019. Energieversorgung und Verarbeitendes Gewerbe verwenden am meisten Wasser Die Betriebe der Energieversorgung setzten trotz dieses Rückgangs weiterhin das meiste Wasser von allen Wirtschaftsabschnitten ein. Im Jahr 2022 benötigten sie insgesamt 6,59 Milliarden Kubikmeter Wasser. Danach folgte das Verarbeitende Gewerbe mit einem Wassereinsatz von 5,15 Milliarden Kubikmeter. Innerhalb des Verarbeitenden Gewerbes war insbesondere die Herstellung chemischer Erzeugnisse mit 3,08 Milliarden Kubikmetern Wasser bedeutend, mit deutlichem Abstand gefolgt von der Metallerzeugung und -bearbeitung mit 0,61 Milliarden Kubikmetern. Die Landwirtschaft nutzte im Jahr 2022 rund 0,48 Milliarden Kubikmeter Wasser. Wasser wird überwiegend für Kühlzwecke genutzt Das Wasser wird von den Betrieben in erster Linie zur Kühlung gebraucht. 10,57 Milliarden Kubikmeter Wasser oder 82,9 % des gesamten Wassereinsatzes der Betriebe wurden im Jahr 2022 in Kühlprozessen verwendet. Weitere 1,76 Milliarden Kubikmeter (13,8 %) dienten der Produktion von Gütern oder wurden von der Belegschaft verwendet. Die restlichen 0,42 Milliarden Kubikmeter wurden zur Bewässerung eingesetzt (3,3 %). Rund 10 500 Betriebe entnehmen selbst Wasser aus der Natur Im Jahr 2022 haben rund 10 500 Betriebe selbst Wasser aus der Natur gewonnen. Die insgesamt gewonnene Wassermenge belief sich auf 12,84 Milliarden Kubikmeter. Dieses Wasser wurde größtenteils aus Flüssen, Seen oder Talsperren (9,72 Milliarden Kubikmeter bzw. 75,6 %) entnommen. Rund 2,18 Milliarden Kubikmeter (17,0 %) stammten aus Grundwasserressourcen. Die restliche Wassermenge (0,94 Milliarden Kubikmeter bzw. 7,4 %) entfiel auf andere Wasserarten, zum Beispiel Uferfiltrat, Quellwasser oder Meer- und Brackwasser. Methodische Hinweise: Im Rahmen der Erhebung über die nichtöffentliche Wasserversorgung und Abwasserentsorgung werden Betriebe im dreijährlichen Rhythmus befragt, die im Berichtsjahr mindestens 2 000 Kubikmeter Wasser selbst gewinnen oder einleiten oder die mindestens 10 000 Kubikmeter Wasser von anderen Betrieben beziehungsweise von öffentlichen Wasserversorgern beziehen. Weitere Informationen: Weitere Ergebnisse zum Berichtsjahr 2022 sind auf der Themenseite “ Wasserwirtschaft “ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes verfügbar. Über die öffentliche Wasserversorgung im Jahr 2022 informiert auch die Pressemitteilung Nr. 304 vom 8. August 2024 . Kontakt für weitere Auskünfte Statistiken der Wasserwirtschaft und der klimawirksamen Stoffe Telefon: +49 611 75 8950 Zum Kontaktformular Zum Thema Wasserwirtschaft Klima

Transportverhalten und Transformation von organischen Spurenstoffen in Flüssen - Prozesse und Modellierung

Veranlassung Organische Spurenstoffe bilden beim Monitoring der Gewässergüte das größte, weiterhin zunehmende Stoffspektrum. Nach der EU-Wasserrahmenrichtlinie stellt sich die Frage, für welche Spurenstoffe Umweltqualitätsnormen festzusetzen sind und welche Maßnahmen an welchen Stellen die Konzentrationen in den Gewässern effektiv verringern können. Für eine sichere Trinkwasserversorgung aus Uferfiltrat bedarf es auch vor dem Hintergrund der angestrebten Resilienz gegenüber den Folgen des Klimawandels besserer Kenntnisse der Bedingungen, unter denen Grenz- oder Orientierungswerte im Rohwasser überschritten werden. Antworten auf diese Fragen werden dadurch erschwert, dass Transport- und Abbauverhalten organischer Spurenstoffe im Gewässer oft nicht oder nur unzureichend bekannt sind. Dies limitiert auch Prognosen zu Auswirkungen von Unterhaltungs- und Ausbaumaßnahmen auf den chemischen Zustand von Bundeswasserstraßen. Die Aufklärung der reaktiven Eigenschaften bestimmter Stoffe und Stoffgruppen im Fließgewässer und die entsprechend fortentwickelte Modellierung ermöglichen eine Optimierung des Gütemonitorings zum Schutz der Flüsse und der Trinkwasserressourcen. Die Ergebnisse liefern wesentliche Grundlagen, um die Belastung durch bestimmte Spurenstoffgruppen besser einzuschätzen, Belastungsschwerpunkte zu identifizieren und Minimierungsmaßnahmen gezielt planen zu können. Darüber hinaus werden durch erweitertes Prozessverständnis und Modellgrundlagen Voraussetzungen geschaffen, um die Auswirkungen des Klimawandels auf die stoffliche Belastung in Bundeswasserstraßen besser einschätzen zu können. Zur Modellierung organischer Spurenstoffe in Flüssen sind unterschiedliche Modelle im Einsatz. Explizite Gewässergütemodelle mit spezifischen Modulen zum reaktiven Transport organischer Spurenstoffe in Fließgewässern, die auch Photolyse, Sorption und Biodegradation berücksichtigen, sind bisher nur sehr wenige etabliert. Allen Modellen mangelt es an der Implementierung spezifischer Terme, die für den reaktiven Transport besonders relevanter Spurenstoffe bzw. -stoffgruppen im Fließgewässer maßgeschneidert sind. In der Regel fehlen Kenntnisse über das Abbauverhalten der Substanzen und über ihre Transformationsprodukte als Voraussetzung für die modelltechnische Umsetzung. Das Gewässergütemodell QSim der Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) bietet gute Voraussetzungen für eine ergänzende Entwicklung zur gezielten Simulation des reaktiven Spurenstofftransports in Flüssen: Eine numerische Lösung für den Stofftransport liegt vor und wesentliche Eingangsgrößen für den Spurenstoffabbau sind bereits im Modell angelegt. Fragen zur wasserwirtschaftlichen und ökologischen Belastung durch organische Spurenstoffe und zu deren Modellierung bewegen auch die Wasserwirtschaftsverbände im Rheineinzugsgebiet. Mit Unterstützung der BfG hat der Ruhrverband für Lenne und Ruhr QSim-Modellinstanzen aufgebaut. Ferner wurde vom Ruhrverband ein erster Ansatz zur gezielten Simulation eines photolytisch sensitiven organischen Spurenstoffes mit QSim entwickelt. Da sich zur Aufklärung der Prozesse des reaktiven Spurenstofftransports kleinere Fließgewässer besser eignen als große Flüsse, bietet sich die Kooperation mit einem Wasserwirtschaftsverband des Rheingebietes an, um anhand eines gezielten Prozessmonitorings an einem Zufluss grundlegende Erkenntnisse für die Spurenstoffmodellierung im Rhein ableiten zu können. Da der Ruhrverband und die BfG großes Interesse daran haben, zum Transport- und Abbauverhalten von Spurenstoffen und zu deren Modellierung zusammenzuarbeiten, soll das Forschungsprojekt in Kooperation durchgeführt werden.

Viren in der Uferfiltration In-situ-Monitoring und Risikomanagement unter spezieller Berücksichtigung des Einflusses von Extremwetterereignissen

Zielsetzung: Uferfiltration ist eine gängige Methode zur Trinkwassergewinnung bei begrenztem natürlichen Grundwasserangebot und wird in vielen Regionen Deutschlands mit großen Oberflächengewässern, wie z.B. in Berlin, Düsseldorf und Hamburg eingesetzt. Rohwasser, das durch Uferfiltration gewonnen wird, ist gefährdet durch den Eintrag von Schadstoffen aus Oberflächengewässern. Schadstoffe können neben organischen Verbindungen und Schwermetallen auch Krankheitserreger, wie Viren und Bakterien, sein. Die deutsche Trinkwasserverordnung (TrinkwV) beinhaltet aktuell nur Grenzwerte für bestimmte Indikatorbakterien, wie Escherichia coli und Enterokokken. Im aktuell gesetzlich festgelegten Messprogramm für die Trinkwasserqualität sind humanpathogene Viren kein Bestandteil. Die im Jahr 2021 in Kraft getretene neue EU-Trinkwasserrichtlinie (EU-TWR) sieht vor, somatische Coliphagen als Indikatorviren für Grundwasserverunreinigungen durch humanpathogene Viren zu nutzen, da die Detektion der somatischen Coliphagen deutlich einfacher ist als die der humanpathogenen Viren, wie z.B. Adenoviren. Dabei ist zu beachten, dass somatische Coliphagen keine Krankheitserreger für Menschen sind. Auf Grund des unterschiedlichen Transportverhaltens verschiedener Viren ist jedoch davon auszugehen, dass Indikatorviren und -bakterien nur beschränkt aussagekräftig für humanpathogene Viren sind. U.a. haben unsere Untersuchungen am Rhein und im Uferfiltrat des Wasserwerks Flehe gezeigt, dass die Existenz und das Abbaupotential somatischer Coliphagen nicht in direkter Korrelation zu humanpathogenen Viren, z.B. Adenoviren, stehen muss (Knabe et al., 2023). Verschiedene Faktoren können dazu führen, dass eine erhöhte Virenbelastung im Oberflächengewässer auftreten und eine Migration in das Rohwasser zur Folge haben kann. Zum einen können hydrologische Veränderungen als Folge des Klimawandels, z.B. häufigere Extremereignisse wie Trockenperioden und besonders Hochwasser (Blöschl et al., 2019), die natürliche Reinigungswirkung der Uferfiltration verringern. Zum anderen können Bevölkerungswachstum, Urbanisierung sowie Landnutzungsänderungen dazu führen, dass die Abwasserbelastung in Flüssen zunimmt (Wen et al., 2017). Die neue EU-Trinkwasserrichtline (EU-TWR) erfordert zusätzlich zur Einhaltung von Grenzwerten risikobasierte Ansätze für die ereignis-basierte Überwachung der Wasserqualität, wie bspw. das Water-Safety-Plan-Konzept (WSP) der WHO (World Health Organization). Der WSP sieht für einen Wasserversorger die Beschreibung des gesamten Trinkwasserversorgungsystems vor, einschließlich einer Erfassung aller möglichen Eintragsquellen von Gefährdungen für die Trinkwasserqualität. Eine Risikobewertung für jede einzelne Kombination von Gefährdung und Gefährdungsereignis in Form einer Risiko-Matrix nach Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadensausmaß, liefert klare Monitoring- und Handlungsprioritäten zur Risikominimierung. Basierend auf der neuen EU-TWR werden Wasserversorger zeitnah vor dem Problem stehen, zum Teil komplexe Risikobewertungen durchführen zu müssen. Das bedeutet, dass eine Vielzahl an Gefährdungsereignissen im Hinblick auf die Eintrittswahrscheinlichkeit einer Gefahrenquelle einzustufen ist. Ziel des Projektes ist es, Wasserwerksbetreibern eine wissenschaftlich fundierte Bewertung des Risikos und Transports humanpathogener Viren bei der Uferfiltration unter Berücksichtigung aktueller gesetzlicher Vorgaben (EU-TWR) und Empfehlungen der WHO zu ermöglichen. Dabei soll insbesondere der Einfluss von Extremwetterereignissen (Starkniederschläge, Hochwasserperioden, Niedrigwasser) und messtechnischen Unsicherheiten in der Risikobewertung berücksichtigt werden. (Text gekürzt)

Sanierungsrahmenkonzept fuer das Grossprojekt Berlin

Das Grossprojekt Region 'Industriegebiet Spree' liegt im Suedosten Berlins und stellte ein geschlossenes Industriegebiet dar, in dem sich unterschiedliche Betriebe des produzierenden und verarbeitenden Gewerbes ansiedelten (ua chemische Industrie, Energieerzeugung, Metallverarbeitung, Elektronik, Fahrzeug- und Motorenbau). Die zahlreichen Industrie- und Gewerbebetriebe haben durch Schadstofffreisetzungen infolge Handhabungsverlusten, Leckagen, unsachgemaessen Ablagerungen etc zu einer grossraeumigen Belastung des Bodens und zu Kontaminationen des Grundwassers vor allem mit unterschiedlichen Schwermetallen, Cyaniden und organischen Verbindungen gefuehrt. Aufgrund der Kontaminationen im Grundwasser mussten einzelne Foerdergalerien der Wasserwerke in der Vergangenheit vor allem wegen Belastungen durch LCKW und gaswerktypische Schadstoffe geschlossen werden. Die Sanierung des Industriegebietes Spree hat vordringlich die Sicherung der Wasserversorgung zum Ziel, da das gesamte Projektgebiet im gemeinsamen Wasserschutzgebiet (Zone III) der drei Wasserwerke Johannisthal, Wuhlheide und Alt-Glienicke liegt. Die Foerderung der Wasserwerke erfolgt aus Brunnengalerien, die relativ nah zur Spree und zum Teltowkanal gelegen sind. Aufgrund der hydrogeologischen Bedingungen wird die Grundwasserneubildung bei den Wasserwerken Wuhlheide und Johannisthal etwa zu 2/3 aus Uferfiltrat gebildet. 1993 wurde die Region 'Industriegebiet Spree' als Grossprojekt im Sinne der Finanzierungsregelung der oekologischen Altlasten bestaetigt. Als Massnahmen im Rahmen des Finanzierungsabkommens werden solche angesehen, die der Gefahrenabwehr im Sinne der im Bund und in den jeweiligen Laendern geltenden gesetzlichen Regelungen dienen. Der Umfang dieser Massnahmen wird einvernehmlich zwischen Bund, BVS und Land in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe festgelegt. Im Verwaltungsabkommen vom Dezember 1992 ist geregelt, dass die aus der Freistellung entstehenden Folgekosten zwischen dem Bund und dem freistellenden Land aufgeteilt werden. Grundlage fuer die Sanierung ist ein Sanierungsrahmenkonzept. Ende Januar 1996 wurde durch Bund, BVS und Land ein Sanierungsrahmenkonzept fuer das Grossprojekt Berlin verabschiedet, das vom IWS erstellt wurde.

teil-i-hauptdokument-abgrenzung-von-trinkwassereinzugsgebieten_2_3_1736521668.pdf

Hilfestellung - Abgrenzung von Trinkwassereinzugsgebie- ten für die Bewertung nach TrinkwEGV für den 1. Zyklus Zielstellung Grundlegend für die nach § 7 TrinkwEGV durchzuführende Gefährdungsanalyse und Risikoabschätzung ist die Gebietskulisse des Trinkwassereinzugsgebietes. Für diese Gebietskulisse sind alle verfügbaren Informationen zur Erstellung einer Gefährdungs- analyse zusammenzutragen, welche anschließend die Basis für die Risikoabschät- zung bilden. Dahingehend ist eine Bestimmung des Trinkwassereinzugsgebietes der erste Schritt und essenziell für alle folgenden Schritte. So hat gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 TrinkwEGV der Betreiber einer Wassergewinnungsanlage eine Bestimmung und Be- schreibung des Trinkwassereinzugsgebietes vorzunehmen. Mit der folgenden Unterlage werden Empfehlungen zum praktikablen Vorgehen im Rahmen der Festlegung des Trinkwassereinzugsgebietes bei Grundwasser- fassungen, bei Trinkwassereinzugsgebieten, deren Trinkwassergewinnung aus Uferfiltrat oder durch Grundwasseranreicherung erfolgt und bei grenzüberschreitenden Trinkwassereinzugsgebieten gegeben. Darüber hinaus werden Empfehlungen zur erstmaligen Bestimmung eines Trinkwassereinzugsgebietes für den 1. Zyklus formuliert. Trinkwassereinzugsgebiet Das Trinkwassereinzugsgebiet bezeichnet ein Gebiet, aus dem Grundwasser oder Oberflächenwasser zu der Entnahmestelle oder den Entnahmestellen für die Trink- wassergewinnung gelangt (§ 2 Nr. 1 TrinkwEGV). Zur Bestimmung ist das Gebiet unter Berücksichtigung der wasserrechtlich gestatteten Entnahmemengen fachlich abzu- grenzen. Die TrinkwEGV nutzt den Begriff des Trinkwassereinzugsgebietes synonym zum hydrodynamischen Einzugsgebiet (EG), um den Zweck der Trinkwassergewin- nung zu verdeutlichen. Der Verlauf der Grenze des oberirdischen Einzugsgebietes wird maßgebend durch das Relief bestimmt. Der Verlauf der Grenze des unterirdi- schen Einzugsgebietes wird durch geologisch-hydrogeologische, hydrologische sowie anthropogene Größen wie geologischer Aufbau und Durchlässigkeit des Untergrun- des, Grundwasserneubildung und Höhe der Grundwasserentnahme beeinflusst. Seite 1 von 13 Uferfiltrat Uferfiltrat wird als das Wasser definiert, das aus oberirdischen Gewässern unmittelbar in den Grundwasserraum eingedrungen ist, ausgenommen durch Versinkung (Defini- tion nach DIN 4049-3). Der Anteil von Uferfiltrat am Gesamtrohwasser einer Wasser- gewinnungsanlage kann sowohl natürlichen als auch künstlichen Ursprungs sein. In den meisten Fällen liegt jedoch der Prozess einer künstlichen Uferfiltration infolge ei- ner durch einen Brunnen induzierten Absenkung des Grundwasserstandes und eine damit einhergehenden Fließrichtungsumkehr zwischen oberirdischen Gewässern und Grundwasser vor. Die Bestimmung des Uferfiltratanteils ist Gegenstand komplexer ge- ohydraulischer Auswertungen, zum Beispiel mittels Grundwasserströmungsmodell im Rahmen eines Fachgutachtens. Im 1. Zyklus der Umsetzung der TrinkwEGV ist die Durchführung weitreichender Un- tersuchungen und Auswertungen in der Regel nicht möglich. Daher wird das folgende vereinfachte Vorgehen für den 1. Zyklus empfohlen. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass dem Betreiber bekannt ist, ob Uferfiltrat gewonnen wird. Ist dies nicht der Fall, ist die räumliche Lage des oberirdischen Ge- wässers zur Entnahmestelle maßgeblich. Als vorläufige Bewertungsgrundlage werden die Bemessungslinien für die Trinkwasserschutzzone II gemäß Arbeitsblatt DVGW W 101 (A) für geeignet erachtet. D. h. sollte ein oberirdisches Gewässer im Bereich zwi- schen der Entnahmestelle und der 50-Tages-Fließzeit oder 100 m-Mindestabstandsli- nie (Ersatzkriterium) liegen, so ist überschlägig von einem auf das Jahr bezogenen durchschnittlichen Uferfiltratanteil größer 10 m³/d gemäß § 6 Abs. 6 Nr. 2 TrinkwEGV auszugehen. Sollten keine Kenntnisse zu Fließzeiten vorliegen, so wird empfohlen, die 100 m-Mindestabstandslinie bzw. die 300 m-Mindestabstandslinie bei Karst- und Kluft- grundwasserleitern mit hohen Abstandsgeschwindigkeiten (Ersatzkriterium) zu ver- wenden. Ist über die beschriebene räumliche Beziehung ein Uferfiltratanteil festzustel- len, so ist im 1. Zyklus ebenfalls von einer signifikanten Beeinflussung des Rohwassers und eine Überschreitung des Uferfiltratanteils am Rohwasser von 10 % gemäß § 7 Abs. 1 TrinkwEGV auszugehen und das oberirdische Gewässer in der Gefährdungs- analyse und Risikoabschätzung zu berücksichtigen. Eine abweichende Entscheidung zur im vorherigen Absatz erläuterten Vorgehens- weise ist im Einzelfall (wie zum Beispiel bei tiefen Brunnen, die in Grundwasserleitern mit einer mächtigen Überdeckung ausgebaut sind) fachlich und nachvollziehbar, u. U. auf Basis bereits vorliegender Auswertungen oder Kenntnisse, zu begründen. Seite 2 von 13 Für die Bestimmung des für die Uferfiltration relevanten Gewässerabschnitt gemäß § 6 Abs. 6 Nr. 2 TrinkwEGV wird folgende im 1. Zyklus vereinfachte Herangehensweise empfohlen. Abbildung 1 Schematische Darstellung der empfohlenen Herangehensweise zur Bestimmung des relevanten Gewässerabschnitts bei Uferfiltrat als Grundlage für die Bestimmung des oberirdischen Einzugsgebiet gemäß § 6 Absatz 5 TrinkwEGV (Abbildung nicht maßstabsgerecht) Von der mit Uferfiltrat identifizierten Entnahmestelle, die sich am oberstromigsten in Bezug auf das betrachtete oberirdische Gewässer befindet, ist eine gedachte Linie, möglichst senkrecht zur mittleren Fließrichtung des Oberflächengewässers, zum Seite 3 von 13

Erwin Manz: „Zentralisierung der Abwasserbeseitigung in Boppard verbessert die Wasserqualität im Rhein und sorgt für mehr Klimaschutz“

Kläranlage Boppard-Ewigbach mit Kläranlage Bad Salzig verbunden – Klimaschutzstaatssekretär Erwin Manz überreichte Förderbescheid in Höhe von über 1,6 Millionen Euro „Über 95 Prozent des Trinkwassers wird in Rheinland-Pfalz aus Grundwasser und Uferfiltrat gewonnen. Deswegen ist es wichtig, Abwasser möglichst sauber in die Flüsse zu leiten. Der Anschluss der Kläranlage Boppard-Ewigbach an die Kläranlage Bad Salzig ist ein wichtiger Schritt, um die Wasserqualität im Rhein zu verbessern. Denn saubere Gewässer sind die Grundlage für unser Lebensmittel Nummer 1 sowie für den Schutz des Lebensraums zahlreicher Tiere und Pflanzen“, sagte Umwelt- und Klimaschutzstaatssekretär Dr. Erwin Manz. Durch den Zusammenschluss der beiden Kläranlagen wird das Wasser künftig nach dem neuesten Stand der Technik gereinigt. Manz überreichte dazu dem Bürgermeister der Stadt Boppard, Jörg Haseneier, einen Förderbescheid in Höhe von 1.672.400 Euro. Die Reinigungsleistung der Kläranlage Boppard-Ewigbach ist nicht mehr ausreichend. Eine Erweiterung der Kläranlage an ihrem bisherigen Standort ist aufgrund der Platzverhältnisse im engen Welterbetal Oberes Mittelrheintal nicht möglich. Ein Neubau vor Ort würde die Reinigungsleistung längerfristig einschränken. Daher wird die Kläranlage Boppard-Ewigbach an die Kläranlage Bad Salzig angeschlossen. Der Anschluss umfasst den Bau einer 4,7 Kilometer langen Abwasserpumpleistung und die Umrüstung der Pumpstation „Pappelwäldchen“. Nicht nur die Kläranlage Boppard-Ewigbach wird an die Kläranlage Bad Salzig angeschlossen, sondern auch die Kläranlage Holzfeld. Der Anschluss der Kläranlage Boppard-Ewigbach an die Kläranlage Bad Salzig ist Teil der Zentralisierung der Abwasserbeseitigung der Stadt Boppard. Damit die Kläranlage Bad Salzig das zusätzliche Abwasser reinigen kann, wird sie erweitert und klimafreundlich optimiert. Sie wird auf Schlammfaulung umgestellt. Die entstehenden Gase werden zukünftig zur Stromgewinnung genutzt und dann ins Stromnetz der Kläranlage eingespeist. Die Abwärme wird zur Beheizung des Faulbehälters und der Gebäude der Kläranlage genutzt. Dadurch werden jährlich fast 400.000 Kilowattstunden Energie und 150 Tonnen CO2 eingespart. Zusammen mit dem Förderbescheid, den Erwin Manz für den Anschluss der Kläranlage Boppard-Ewigbach übergeben hat, fördert das Umweltministerium die Zentralisierung der Abwasserbeseitigung der Stadt Boppard aktuell mit 3.901.700 Euro. Darin enthalten ist auch eine energetische Optimierung der Kläranlage Boppard-Buchholz. Der Bopparder Bürgermeister Jörg Haseneier freut sich auf die Vorteile, die der Stadt durch die Zentralisierung der Abwasserreinigung entstehen: „Mit dem Anschluss der Kläranlage Boppard-Ewigbach an die Kläranlage Bad Salzig machen wir einen großen Schritt in Richtung Modernisierung unserer Abwasserreinigung. Durch die Zentralisierung der Abwasserentsorgung können wir unsere Stadt nachhaltig gestalten und gleichzeitig die Lebensqualität für unsere Bürgerinnen und Bürger verbessern. Wir bedanken uns herzlich für die Unterstützung durch den Förderbescheid in Höhe von 1,6 Millionen Euro, der dieses wichtige Projekt weiter voranbringt. Dank des vorzeitigen Maßnahmenbeginns verlief der Anschluss bereits reibungslos, sodass wir mit dem Gesamtprojekt der Zentralisierung der Abwasserentsorgung und dem Umbau der Kläranlage Bad Salzig gut vorankommen.“ „Boppard verbindet bei der Zentralisierung seiner Abwasserreinigung die notwendige Kapazitätserweiterung mit der nützlichen Optimierung der Energieversorgung und schafft so einen Mehrwert für die Menschen in Boppard, die Wasserqualität des angrenzenden Rheins und das Klima. Der Anschluss der Kläranlage Boppard-Ewigbach an die Kläranlage Bad Salzig ist hierfür ein wichtiger Schritt. Solche zukunftsgerichteten Projekte unterstützen wir gerne“, schloss Erwin Manz.

Nichtöffentliche Wasserversorgung

<p>Energieerzeuger, Industrien, Bergbauunternehmen und Landwirtschaft decken ihren Wasserbedarf fast ausschließlich über eigene Gewinnungsanlagen. 2022 entnahmen sie 12,5 Mrd. m³ Wasser. In Deutschland wird das meiste Wasser mit 6,9 Mrd. m³ von der Energieversorgung entnommen. Für die Anlagenkühlung nutzen die Betriebe der nicht öffentlichen Wasserversorgung 2022 ca. 83 % des entnommenen Wassers.</p><p>Sinkender Wasserbedarf, sinkende Wasserentnahmen</p><p>Im Jahr 2022 entnahmen Energieversorgung, Bergbau und verarbeitendes Gewerbe sowie die Landwirtschaft insgesamt eine Wassermenge von etwa 12,5 Milliarden Kubikmeter (Mrd. m³), im Wesentlichen über eigene Gewinnungsanlagen aus Oberflächengewässern oder Grundwasser. Die Wasserentnahmen in Deutschland für die Energieversorgung, Bergbau und verarbeitendes Gewerbe waren 2022 weiterhin rückläufig. Seit dem Jahr 1991 sanken die Wasserentnahmen für Energie, Bergbau und verarbeitendes Gewerbe über eigene Gewinnungsanlagen von 41,3 Mrd. m³ auf 12,1 Mrd. m³. &nbsp;</p><p>Die Betriebe verwenden nicht nur selbstgewonnenes Wasser, sondern erhalten zusätzlich einen geringen Teil - den sogenannten Fremdbezug - über die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/wasser/wasserwirtschaft/oeffentliche-wasserversorgung">Öffentliche Wasserversorgung</a> oder aus anderen Unternehmen. Im Jahr 2022 ergab sich insgesamt aus Eigengewinnung und Fremdbezug eine Wassermenge von 14,3 Mrd. m³ für die Betriebe der Energieversorgung, des verarbeitenden Gewerbes, des Bergbaus und der Landwirtschaft. Dies war die Wassermenge, die in den Betrieben als Kühl- oder Produktionswasser, Bewässerungswasser beziehungsweise für die Versorgung der Belegschaft genutzt wurde. Tatsächlich war das Wasseraufkommen der Betriebe geringer, da rund 0,9 Mrd. m³ dieser Wassermenge ungenutzt an Dritte abgegeben wurde.</p><p>Hoher Kühlwasserbedarf bei der Energieversorgung</p><p>Der Wasserbedarf der einzelnen Branchen ist unterschiedlich hoch. In Deutschland hat die Energieversorgung den größten Wasserbedarf. Die entnommene Wassermenge wird fast ausschließlich zu Kühlzwecken eingesetzt.</p><p>Für die Energiebereitstellung entnahmen die Energieversorger im Jahr 2022 ca. 6,9 Mrd. m³, das sind rund 38,6 % der Gesamtentnahmen von 17,9 Mrd. m³ aller relevanten Nutzergruppen . Dabei deckten die Kraftwerke ihren Wasserbedarf nahezu vollständig über eigene Gewinnungsanlagen aus Oberflächengewässern. Der fremdbezogene Anteil lag bei etwa 3,6 %, dadurch lag das Wasseraufkommen für die Energieversorgung bei 7,2 Mrd. m³. Das Wasser wurde nach dem Gebrauch zu großen Teilen wieder in die anliegenden Oberflächengewässer eingeleitet (siehe Abb. „Wasseraufkommen für die Energieversorgung“). Verdunstet sind rund 0,45 Mrd. m³ bei der Kühlung von Kraftwerken.</p><p>Bei den Unternehmen des Bergbaus und der Verarbeitenden Gewerbe verzeichnen wir eine andere Entwicklung. Zwar nahm auch hier der Wasserbedarf kontinuierlich ab, aber seit dem Jahr 2001 stieg der Anteil der Wassermenge, die über Dritte bezogen wurde an. Zum Vergleich: Im Jahr 2001 betrug die Wassermenge aus Eigengewinnung und Fremdbezug ca. 8,65 Mrd. m³, der Anteil des Fremdbezuges betrug 10,3 %. Dagegen stieg die Fremdversorgungsquote im Jahr 2019 auf 23,3 % bei einem Wasseraufkommen von ca. 7,0 Mrd. m³. Dies scheint sich wieder zu ändern: Im Jahr 2022 sanken der Anteil aus Eigengewinnung als auch der Fremdbezug, zusammen um rund 5 % gegenüber 2019 (siehe Abb. „Wasseraufkommen im Bergbau und verarbeitenden Gewerbe“).</p><p>Effizienter Wassereinsatz durch Mehrfach- und Kreislaufnutzung</p><p>Im Jahr 2022 betrug das eingesetzte Frischwasser in Deutschland für die Hauptsektoren Bergbau, verarbeitendes Gewerbe, Energieversorgung und Landwirtschaft insgesamt 14,3 Mrd. m³. Seit 1991 ging die eingesetzte Wassermenge in Kühl- und Produktionsprozessen von 29 Mrd. m³ deutlich &nbsp;zurück. Das liegt in erster Linie an dem effizienten Umgang mit Wasser, der auch durch Mehrfach- und Kreislauftechnologien unterstützt wird. Mehrfachnutzung bedeutet, dass die eingesetzte Wassermenge nacheinander für verschiedene Zwecke genutzt wurde, bei einer Kreislaufnutzung wurde das Wasser umgewälzt und für denselben Zweck wiedergenutzt.</p><p>Kühlwasser: Regionale Unterschiede beachten</p><p>Die Auswertung des für die Kühlung in allen Sektoren eingesetzten Wassers verdeutlicht regionale Unterschiede. So ist der Kühlwasserbedarf in &nbsp;den meisten Flussgebietseinheiten (FGE) deutlich gesunken: In der FGE Rhein 2022 auf 5,8 Mrd. m³ (2013: 8,2 Mrd. m³) und in der FGE Weser von 3,5 Mrd. m³ 2013 auf 1,3 Mrd. m³ 2022. Die für Kühlzwecke eingesetzte Wassermenge in der FGE Elbe &nbsp;ist nach zwischenzeitlichem Anstieg Mitte der 2010er Jahre 2022 deutlich auf 1,4 Mrd. m³ zurück gegangen (2013: 3,4/ 2016: 4,3 Mrd. m³). In der FGE Donau ist die eingesetzte Kühlwassermenge 2022 mit 1,9 Mrd. m³ gegenüber 2016 leicht angestiegen (1,7 Mrd. m³). In allen anderen FGE liegen die eingesetzten Kühlwassermengen auf sehr viel niedrigerem Niveau.</p><p>Nutzung verschiedener Wasserquellen</p><p>Im Jahr 2022 gewannen die produzierenden und ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/v?tag=verarbeitenden_Gewerbe#alphabar">verarbeitenden Gewerbe</a>⁠ etwa 76,6 % ihrer Wassermenge aus Oberflächengewässern, das heißt aus Flüssen, Seen oder Talsperren sowie aus Meer- und Brackwasser und z.B. Niederschlag. Weitere 17,1 % entnahmen sie aus Grund- und Quellwasser sowie etwa 6,4 % aus Uferfiltrat und angereichertem Grundwasser.</p><p>Interessant ist ein Vergleich mit der Landwirtschaft. Im Jahr 2016 betrugen die Wasserentnahmen für die Landwirtschaft etwa 0,3 Milliarden Kubikmeter, im Jahr 2022 bereits 0,45 Mrd. m³. Der Anteil an den Gesamtwasserentnahmen betrug 2022 2,5%. Insbesondere für die Bewässerung versorgt sich die Landwirtschaft aus Grundwasservorkommen. Die Grundwasserentnahmen lagen im Jahr 2022 bei ca. 69,1 %, 27,8 % wurde aus Oberflächengewässern entnommen (siehe Abb. „Wassergewinnung nichtöffentlicher Betriebe 2022“).</p>

Wasserbuch anlagenbezogen

Zu den anlagenbezogenen Wasserbucheinträgen zählen u.a. folgende wasserrechtliche Tatbestände: Benutzungen von Grundwasser und/oder Oberflächenwasser gemäß § 9 WHG i.V.m. § 5 SächsWG; Einleiten von Abwasser in Gewässer gemäß § 57 WHG (Direkteinleitung) i.V.m. § 51 SächsWG; Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen gemäß § 58 WHG (Indirekteinleitung) i.V.m. § 53 SächsWG oder Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen gemäß § 59 WHG; Errichtung, Betrieb, wesentliche Änderung, Unterhaltung und/oder Stilllegung von Anlagen in, an, über und unter oberirdischen Gewässern gemäß § 36 WHG i.V.m. § 26 SächsWG; Errichtung, Betrieb sowie die wesentliche Veränderung oder Beseitigung einer Abwasserbehandlungsanlage gemäß § 60 WHG i.V.m. § 55 SächsWG; Errichtung, Betrieb sowie die wesentliche Veränderung oder Beseitigung von öffentlichen Wasserversorgungsanlagen gemäß § 55 SächsWG i.V.m. § 50 Abs. 4 WHG; Nutzung von Fernwasser gemäß § 44 SächsWG i.V.m. § 50 Abs. 2 WHG; Errichtung, Betrieb und/oder wesentliche Änderung von Anlagen zum Lagern, Abfüllen oder Umschlagen wassergefährdender Stoffe gemäß § 63 WHG; Gewässerausbau sowie Errichtung von Deich- und Dammbauten gemäß § 68 WHG i.V.m. § 63 SächsWG; Herstellung, wesentlichen Änderung oder Beseitigung eines Flutungspolders gemäß § 63 SächsWG; Übertragen der Unterhaltungslast zur Gewässerunterhaltung gemäß § 40 WHG i.V.m. § 33 SächsWG, Übertragen der Pflicht zur Abwasserbeseitigung gem. § 56 WHG, Übertragen der Pflicht zur öffentlichen Wasserversorgung gemäß § 43 SächsWG; Duldungs- und Gestattungsverpflichtungen nach § 99 SächsWG (Zwangsrechte)

Qualität des Trinkwassers aus zentralen Versorgungsanlagen

<p>Das Trinkwasser größerer Trinkwasserversorger besitzt eine gute bis sehr gute Qualität. Bis zu 120.000 Messungen pro Parameter und Jahr im Berichtszeitraum von 2020 bis 2022 zeigen, dass nahezu alle mikrobiologischen und chemischen Qualitätsparameter mit Ausnahme weniger Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe zu mehr als 99 Prozent eingehalten wurden. Grenzwerte wurden nur vereinzelt überschritten.</p><p>Messdaten zur Trinkwasserqualität in Deutschland</p><p>Die Messdaten aus den Jahren 2020 bis 2022 zeigen: Das Trinkwasser hielt mit Ausnahme weniger ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=Pflanzenschutzmittel#alphabar">Pflanzenschutzmittel</a>⁠-Wirkstoffe zu mehr als 99 % alle Qualitätsanforderungen ein (siehe Tab. „Qualität des Trinkwassers aus größeren Wasserwerken Deutschlands“). Diese Daten haben das Bundesgesundheitsministerium und das Umweltbundesamt auch im siebten <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/bericht-des-bundesministeriums-fuer-gesundheit-des-5">Bericht des Bundesministeriums für Gesundheit und des Umweltbundesamtes an die Verbraucherinnen und Verbraucher über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasser) in Deutschland (2020 – 2022)</a> veröffentlicht. <br><br></p><p>Mehr als 2.500 große Wasserversorgungsgebiete</p><p>Die Beschaffenheit des Trinkwassers wird repräsentativ nach einer von der Europäischen Union vorgegebenen Auswahl von Parametern beurteilt. Berücksichtigt wurden dafür im Berichtszeitraum alle Wasserversorgungsgebiete, in denen mehr als 5.000 Menschen mit Trinkwasser beliefert oder im Durchschnitt täglich mehr als 1.000 Kubikmeter Trinkwasser verteilt wurden. Im Jahr 2022 waren das 2.507 Wasserversorgungsgebiete. In ihnen wurden 74,1 Millionen Menschen – das sind etwa 89 % der Bevölkerung – mit 4.443 Millionen Kubikmeter Trinkwasser versorgt. Das Rohwasser für die Trinkwasseraufbereitung kommt zu 67,6 % aus Grundwasser, zu 15,9 % aus Oberflächenwasser und zu 16,5 % aus Quellen wie dem Uferfiltrat oder künstlich angereichertem Grundwasser (siehe Karte „Wasserversorgungsgebiete nach Bundesland“).</p><p>Berichte der Bundesregierung zur Trinkwasserqualität</p><p>Die Bundesregierung informiert alle drei Jahre die Europäische Kommission über die Trinkwasserqualität. Dieser Bericht berücksichtigt die Messdaten aus den Jahren 2020 bis 2022 unter anderem zu 14 ausgewählten Parametern:</p><p>Sporadisch zu viele Bakterien</p><p>Grenzwertüberschreitungen gab es bei dem Parameter „coliforme Bakterien“. Im Berichtsjahr 2022 wurden in 1,1 % der genommenen Proben coliforme Bakterien gefunden. Bei ihnen handelt es sich um Indikatorbakterien, deren Auftreten im Trinkwasser nicht immer als direkte Gesundheitsgefahr zu deuten ist. Sie zeigen oft eine allgemeine Verschlechterung der Wasserqualität und damit die Notwendigkeit an, weitere Untersuchungen als vorbeugende Maßnahme zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung einzuleiten. Es handelte sich oft um sporadische Überschreitungen, die bei weiterer Untersuchung nicht bestätigt wurden.</p><p>Kaum Nitrat, weniger Blei</p><p>Wie schon in den Vorjahren blieben beim Parameter Nitrat Grenzwertüberschreitungen im Trinkwasser die seltene Ausnahme. Allerdings erlaubt dies weder einen unmittelbaren Rückschluss auf den Nitratgehalt der Rohwässer, noch stellen die Befunde einen Widerspruch dar zu dem beobachteten Anstieg der Nitratkonzentration in Grundwässern durch Einträge aus Landwirtschaft und Biomasseproduktion. Die bisherigen Erfolge bei der Einhaltung des Nitratgrenzwertes im Trinkwasser liegen nicht zuletzt in wirksamen Maßnahmen zur Nitratminderung in den berichtspflichtigen Wasserversorgungsunternehmen begründet. <br><br>Grenzwertüberschreitungen beim Parameter Blei wurden hauptsächlich am Zapfhahn der Endverbraucherinnen und -verbraucher nachgewiesen. Sie sind ein Indiz für noch vorhandene Bleileitungen in der Trinkwasser-Installation oder für Armaturen, die nicht die allgemein anerkannten Regeln der Technik erfüllen. Ein Nichtbeachten allgemein anerkannter Regeln der Technik ist meist auch Ursache für die Nichteinhaltung der Parameterwerte für Nickel und Cadmium.</p><p>Regelungen zur Trinkwasserüberwachung</p><p>Die Daten zur Trinkwasserqualität in Deutschland wurden nach der <a href="https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&amp;jumpTo=bgbl118s0099.pdf#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl118s0099.pdf%27%5D__1523453278246">Trinkwasserverordnung</a> (TrinkwV, 2001) erhoben. Diese Verordnung setzt noch die Vorgaben der&nbsp;<a href="http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1523452637929&amp;uri=CELEX:31998L0083">Trinkwasserrichtlinie</a> der Europäischen Union aus dem Jahr 1998 um. Am 12. Januar 2021 trat die <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32020L2184">neue EG-Trinkwasserrichtlinie</a> in Kraft und wurde durch die neue <a href="https://www.recht.bund.de/eli/bund/bgbl_1/2023/159">TrinkwV (2023)</a> in nationales Recht umgesetzt. Demnach ändert sich unter anderem der Berichtszeitraum vom bis jetzt Dreijahreszyklus zu einer jährlichen Berichtsform. Die deutsche Verordnung enthält Vorgaben zur Aufbereitung des Trinkwassers und zu dessen Beschaffenheit. Eine Grundanforderung ist, dass Trinkwasser rein und genusstauglich sein muss. Es darf keine Krankheitserreger aufweisen und keine Stoffe in gesundheitsschädigenden Konzentrationen enthalten. Die Verordnung nennt weitere Pflichten der Versorgungsunternehmen und gibt Behörden vor, was und wie sie die Trinkwasserqualität überwachen müssen. Die Beschaffenheit des Trinkwassers wird repräsentativ nach einer von der Europäischen Union vorgegebenen Auswahl von Parametern beurteilt.</p>

1 2 3 4 573 74 75