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Wasserbuch anlagenbezogen

Zu den anlagenbezogenen Wasserbucheinträgen zählen u.a. folgende wasserrechtliche Tatbestände: Benutzungen von Grundwasser und/oder Oberflächenwasser gemäß § 9 WHG i.V.m. § 5 SächsWG; Einleiten von Abwasser in Gewässer gemäß § 57 WHG (Direkteinleitung) i.V.m. § 51 SächsWG; Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen gemäß § 58 WHG (Indirekteinleitung) i.V.m. § 53 SächsWG oder Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen gemäß § 59 WHG; Errichtung, Betrieb, wesentliche Änderung, Unterhaltung und/oder Stilllegung von Anlagen in, an, über und unter oberirdischen Gewässern gemäß § 36 WHG i.V.m. § 26 SächsWG; Errichtung, Betrieb sowie die wesentliche Veränderung oder Beseitigung einer Abwasserbehandlungsanlage gemäß § 60 WHG i.V.m. § 55 SächsWG; Errichtung, Betrieb sowie die wesentliche Veränderung oder Beseitigung von öffentlichen Wasserversorgungsanlagen gemäß § 55 SächsWG i.V.m. § 50 Abs. 4 WHG; Nutzung von Fernwasser gemäß § 44 SächsWG i.V.m. § 50 Abs. 2 WHG; Errichtung, Betrieb und/oder wesentliche Änderung von Anlagen zum Lagern, Abfüllen oder Umschlagen wassergefährdender Stoffe gemäß § 63 WHG; Gewässerausbau sowie Errichtung von Deich- und Dammbauten gemäß § 68 WHG i.V.m. § 63 SächsWG; Herstellung, wesentlichen Änderung oder Beseitigung eines Flutungspolders gemäß § 63 SächsWG; Übertragen der Unterhaltungslast zur Gewässerunterhaltung gemäß § 40 WHG i.V.m. § 33 SächsWG, Übertragen der Pflicht zur Abwasserbeseitigung gem. § 56 WHG, Übertragen der Pflicht zur öffentlichen Wasserversorgung gemäß § 43 SächsWG; Duldungs- und Gestattungsverpflichtungen nach § 99 SächsWG (Zwangsrechte)

Wasserbuch Flächengebiet Festsetzung

Bei den Wasserbucheinträgen zur Flächengebietsfestsetzung handelt es sich u.a. um folgende wasserrechtliche Tatbestände: Wasserschutzgebiete gemäß § 51 WHG i.V.m. § 46 SächsWG; Heilquellenschutzgebiete gemäß § 53 WHG i.V.m. § 47 SächsWG; Überschwemmungsgebiete an oberirdischen Gewässern sowie vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiete gemäß § 76 WHG i.V.m. § 72 SächsWG; Risikogebiete gemäß § 74 WHG bzw. überschwemmungsgefährdeter Gebiete gemäß § 75 SächsWG; Hochwasserentstehungsgebiete gemäß § 78d WHG i.V.m. § 76 SächsWG; Festsetzung von Gewässerrandstreifen nach § 38 Abs. 3 WHG i.V.m. § 24 Abs. 4 SächsWG

WMS - CROSSDATA_DE_5_Wasserschutz__Ochrana_vod

Dieser Dienst stellt Daten im Rahmen des Ziel 3 - Programms fuer das Projekt CrossData (http://cross-data.eu) zur Foerderung der grenzuebergreifenden Zusammenarbeit zwischen dem Freistaat Sachsen und der Tschechischen Republik seit 2007 bereit. Inhalte sind Fachthemen des Bereiches Wasser und für das Gebiet des Freistaates Sachsen. Tato služba zobrazuje data pro projekt CrossData (http://cross-data.eu), realizovaný v rámci programu Cíl 3 na podporu preshranicní spolupráce mezi Ceskou republikou a Svobodným státem Sasko od roku 2007. Darstellung für gesamt Sachsen: Trinkwasserschutzgebiete für Grundwasser/Uferfiltrat, Trinkwasserschutzgebiete für Oberflächenwasser, Heilquellenschutzgebiete, Pitná voda pro ochranu plochy pro podzemní vody , Pitná voda pro ochranu plochy pro povrchové vody, OP prírodních lécivých zdroju.

WMS - CROSSDATA_DE_6_Gewaesser_und_Ueberschwemmungen__Vodstvo_a_zalavy

Dieser Dienst stellt Daten im Rahmen des Ziel 3 - Programms fuer das Projekt CrossData (http://cross-data.eu) zur Foerderung der grenzuebergreifenden Zusammenarbeit zwischen dem Freistaat Sachsen und der Tschechischen Republik seit 2007 bereit. Inhalte sind Fachthemen der Bereiche Wasser für das Gebiet des Freistaates Sachsen. Tato služba zobrazuje data pro projekt CrossData (http://cross-data.eu), realizovaný v rámci programu Cíl 3 na podporu preshranicní spolupráce mezi Ceskou republikou a Svobodným státem Sasko od roku 2007. Darstellung für gesamt Sachsen: Kläranlagen, Wasserwerk Bilanzanlage, Deiche, Standgewässer, Bundeswasserstraße, Fließgewässernetz nach Einzugsgebieten, festgesetzte Überschwemmungsgebiete, Stauanlagen (Talsperren mit Hochwasserschutzfunktion (HWS), Hochwasserrückhaltebecken (HWRB)), Trinkwassertalsperren und -speicher, Einzugsgebiete der Hauptfließgewässer (Elbe, Moldau, Eger, Biela, Polzen, Schwarze Elster, Zwickauer Mulde, Freiberger Mulde, Vereinigte Mulde, Saale, Weiße Elster, Spree, Lausitzer Neiße), cistírna odpadních vod, úpravna vody, objekt nebo zarízení protipovodnové ochrany, vodní cesta, vý¿ka, vodní toky, vodní plochy, záplavové území stanovené Q100, území urcené k rozlivum povodní, objekt nebo zarízení protipovodnové ochrany, vodárenská nádr¿, Pitná voda pro ochranu plochy pro podzemní vody, povodí Labe, povodí Vltava, povodí Ohre, povodí Belá, povodí Ploucnice, povodí Cerný Hal¿trov, povodí Cvikovské Muldy, povodí Freibergské Muldy, povodí Spojené Muldy, povodí Sály, povodí Bílého Hal¿trova, povodí Sprévy, povodí Lu¿ická Nisa

Wasseraufkommen: Bundesländer, Jahre, Eigengewinnung undFremdbezug

„Mobile“ Chemikalien - wenn Filter nichts mehr nützen

Umweltbundesamt will Trinkwasser besser vor „mobilen“ Schadstoffen schützen Industriechemikalien sollten nach Ansicht des Umweltbundesamtes (UBA) im Rahmen der EU-Chemikalienverordnung REACH stärker auf ihre „Mobilität“ im Wasserkreislauf untersucht werden. Als „mobil“ bezeichnet das UBA Chemikalien, die sich mit dem Wasserkreislauf bewegen, weil sie sich nicht an feste Stoffe wie Sand oder Aktivkohle binden. Deshalb durchbrechen sie natürliche Barrieren wie die Uferzonen von Flüssen und Seen und lassen sich auch nicht durch künstliche Filter in Wasserwerken entfernen. „Schlimmstenfalls gelangen solche mobilen Industriechemikalien bis in unser Trinkwasser. Das geschieht bislang nur punktuell – und sehr selten in möglicherweise gesundheitsrelevanten Konzentrationen. Für den Schutz unserer Gesundheit ist es aber wichtig, dass wir mobile Chemikalien auch vorsorglich stärker ins Visier nehmen“, sagt UBA-Präsidentin Maria Krautzberger. „Das neue Kriterium für ‚Mobilität‘ von Chemikalien unterstützt die Hersteller dabei, ‚mobile‘ Stoffe zunächst zu identifizieren. Im zweiten Schritt können die Unternehmen die Emissionen in die Umwelt reduzieren oder auf weniger schädliche Stoffe umsteigen.“ Eine noch zu erarbeitende Liste von „mobilen“ Stoffen könnte zudem Wasserversorgern bei der Überwachung helfen. Der neue Vorschlag erfordert einen Paradigmenwechsel in der Chemikalienbewertung. Bislang werden Industriechemikalien nach der EU-Chemikalienverordnung „REACH“ von den Unternehmen vor allem daraufhin beurteilt, ob sie persistent, bioakkumulierend und toxisch sind („PBT“-Kriterien). Persistent sind dabei Stoffe, die sich sehr schlecht in der Umwelt abbauen (P), bioakkumulierend meint Stoffe, die sich in Menschen, Tieren oder Pflanzen anreichern (B) und toxisch bezeichnet giftige Stoffe (T). Diese Stoffe werden von den Behörden als besonders besorgniserregend beurteilt und können in Europa verboten werden. Das ⁠ PBT ⁠-Kriterium stößt aber an konzeptionelle Grenzen: Es erfasst nur Chemikalien, die bioakkumulierend sind und die wir über unsere Nahrung aufnehmen könnten. Solche Chemikalien, die mobil im Wasserkreislauf sind und die daher unter Umständen in unser Trinkwasser gelangen könnten, werden nicht erfasst. Das ⁠ UBA ⁠ schlägt deshalb vor, Industriechemikalien künftig nicht nur auf PBT-Stoffeigenschaften zu beurteilen, sondern zusätzlich auf ihre Mobilität, das heißt auf ihre PMT-Stoffeigenschaften: Also frühzeitig solche Stoffe zu identifizieren, die persistent (P), mobil (M) und toxisch (T) sind. Mobilität und ⁠ Persistenz ⁠ ermöglichen es den Chemikalien, sich über große Distanzen und lange Zeiträume in Flüssen, Seen, Bächen und im Grundwasser zu bewegen. Sind diese Stoffe dann auch noch toxisch, wächst aus Sicht des UBA der Handlungsbedarf für Industrie, Regulierer und Wasserversorger. Vielfach liegen die Quellen unseres Trinkwassers in Schutzgebieten, in denen Industriechemikalien nicht oder nur mit strengen Auflagen verwendet werden. Sie sind aber nicht überall gleichermaßen wirksam geschützt. Vor allem dort, wo Trinkwasser aus Oberflächenwasser oder Uferfiltrat gewonnen wird, stellen persistente und mobile Stoffe die Trinkwasseraufbereitung vor erhebliche Herausforderungen: Sie abzubauen (beispielsweise durch UV-Bestrahlung oder Ozonierung) oder zu filtern (durch Aktivkohle oder Membranfiltration) erfordert einen hohen technischen und finanziellen Aufwand – und auch Energie. „Am besten ist, vorsorglich zu handeln und eine Kontamination des Wasserkreislaufes bereits bei der Entwicklung und Verwendung von Industriechemikalien zu vermeiden“, so Maria Krautzberger. Trinkwasser wird in Deutschland zu 70 Prozent aus Grund- und Quellwasser sowie zu 30 Prozent aus Talsperren, Flüssen und Uferfiltration gewonnen. Die Trinkwasserqualität ist in Deutschland flächendeckend sehr gut. Damit der Wasserkreislauf auch in Zukunft weitestgehend frei von Chemikalien bleibt, lädt das UBA am 4. Mai 2017 Vertreter der Chemischen Industrie und der Wasserversorgung in Berlin zum Dialog ein. Weitere Informationen: Neumann, M. (2017) Vorschlag für Kriterien und ein Bewertungskonzept zur Identifizierung von persistenten, mobile und toxischen (PMT-) Stoffen zum Schutz des Rohwassers zur Trinkwassergewinnung unter der EU-Verordnung ⁠ REACH ⁠, Zbl. Geol. Paläont. Teil I, Jg. 2017, Heft 1, 91-101.

PMT/vPvM assessment of REACH registered Substances Detected in Wastewater Treatment Plant Effluent, Freshwater Resources and Drinking Water

A broad literature review (55 studies published between 2000 and 2019) now shows that 639 chemicals are already known as contaminants in river bank filtrate (114 substances), groundwater (338 substances), raw water (212 substances) or drinking water (385 substances). The literature review carried out by the German Environment Agency reveals: Every second substance that contaminates our drinking water resources is registered under ⁠ REACH ⁠, of which 24 % fall in the new ⁠ CLP ⁠ hazard classes PMT and vPvM. Considering only the raw water, the proportion even rises to 32 %. In the REACH registration database, the proportion of PMT/vPvM substances based on CLP criteria is only 1.9 %. Veröffentlicht in Texte | 20/2023.

Sandoz-Chemieunfall jährt sich zum 25. Mal

Nie wieder blutroter Rhein Vor 25 Jahren im November 1986 ereignete sich einer der größten vom Menschen verursachten Chemieunfälle in der Geschichte Europas: Aus Anlagen des Schweizer Chemieunternehmen Sandoz bei Basel lief nach einem Großfeuer 20 Tonnen giftiger, rotgefärbter Löschschaum ungehindert in den Rhein - ein enormes Fischsterben war die Folge, fast die gesamte Aalpopulation starb. In Erinnerung an die Katastrophe veranstalten Bundesumweltministerium (BMU), Umweltbundesamt (UBA) und die UNECE morgen einen internationalen Workshop zum Risikomanagement bei gefährlichen Anlagen. „Die Sandoz-Katastrophe mahnt uns noch immer, die enge internationale Kooperation bei grenzüberschreitenden Unglücksfällen Ernst zu nehmen. Ein gutes Krisenmanagement in Unglücksfällen ist unabdingbar, gerade weil mehrere internationale Flüsse Deutschland durchqueren“, sagt Jochen Flasbarth, Präsident des UBA. „Innerhalb der Europäischen Union (EU) gilt es, die hohen Standards abzusichern. Außerhalb der EU müssen Genehmigungs- und Kontrollsysteme verbessert werden.“ Auf dem Workshop sollen vor allem vorhandene Defizite beim Risikomanagement gefährlicher Anlagen erkannt werden. Ihren Ausgang nahm die Sandoz-Katastrophe, als in einer Lagerhalle des Unternehmens unerwartet 1350 Tonnen hochgiftige Chemikalien in Flammen aufgingen. Die Feuerwehr war zwar sofort zur Stelle und löschte den Brand - mit dem Löschwasser flossen jedoch mehr als 20 Tonnen eines giftigen Pflanzenschutz-Gemisches ungehindert in den Rhein. In den nachfolgenen beiden Wochen verteilte sich das Gift mehr als 400 Kilometer rheinabwärts und vernichtete dabei nahezu den gesamten Aalbestand. In den Niederlanden, die einen Teil des Trinkwassers aus Uferfiltrat des Rheins bezogen, war die Versorgung stark beeinträchtigt. Deutsche Behörden konnten damals lange Zeit nur hilflos zusehen - denn obwohl sich das Unglück direkt an der deutsch-schweizerischen Grenze ereignete, gab es keinen grenzüberschreitenden Informationsaustausch. Aus der Katastrophe wurden Lehren gezogen:  seit dem Sandoz-Unfall ist eine deutliche Verbesserung der Gefahrenlage erreicht worden. Möglich wurde dies insbesondere durch nationale und internationale Regelungen zum Risikomanagement. Wichtig sind vor allem die Störfallverordnung (StörfallV) sowie die Seveso-II-Richtlinie der Europäischen Gemeinschaft, die zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen dient. Auch Empfehlungen der internationalen Flussgebietskommissionen führten zu einer Verbesserung des sicherheitstechnischen Niveaus von Industrieanlagen, kombiniert mit einer entsprechend wirkungsvollen Überwachung. Gewässerbelastungen durch Unfälle sind im Rhein beispielsweise mittlerweile um mehr als 99 Prozent zurückgegangen. Ein positives Ergebnis, aber: Diese Erfolgsbilanz gilt leider nicht für alle Flusseinzugsgebiete innerhalb der ⁠ UNECE ⁠ Region, die Flusseinzugsgebiete innerhalb Europas und Nordamerikas, bis nach Asien und den Nachfolgestaaten der UdSSR umfasst. Vor allem in letztgenannten Ländern ist tendenziell eine eher negative Entwicklung zu registrieren, denn: Effiziente staatliche Genehmigungs- und Kontrollorgane sind nicht in allen Staaten vorhanden. Gleichzeitig sind zwischenstaatliche bzw. internationale Frühwarn-Systeme noch nicht oder nur in Ansätzen etabliert. Innerhalb der EU geht es vor allem darum, das bisher Erreichte abzusichern. Hierzu müssen auch personelle Kapazitäten erhalten bleiben und sicherheitstechnische Standards auch in angrenzende Gesetzesbereiche ausgebaut werden. Regelmäßige Störfall-Übungen zwischen benachbarten Staaten sind zur Absicherung unentbehrlich. Als Vorbild kann die gemeinsam erreichte Verantwortung und frühzeitige Harmonisierung von sicherheitstechnischen Vorsorge- und  Überwachungs-  Maßnahmen innerhalb der europäischen Flussgebietskommissionen dienen.

Bericht des Bundesministeriums für Gesundheit und des Umweltbundesamtes an die Verbraucherinnen und Verbraucher über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasser) in Deutschland (2011 - 2013)

Der vorliegende Bericht basiert auf den Meldungen der Länder an das Bundesministerium für Gesundheit (⁠ BMG ⁠) und das Umweltbundesamt (⁠ UBA ⁠) über den Zeitraum von 2011 bis 2013. Die Form des Berichtes beruht auf dem von der EU-Kommission vorgegebenen Berichtsformat, das für die jährlichen Meldungen der Länderbehörden verbindlich ist. 2013 wurden 73,16 Millionen Personen, das sind 89,7 % der Bevölkerung Deutschlands, mit 4.482,49 Millionen m³ Trinkwasser (aus zentralen Anlagen) in 2.464 WVG versorgt, die die o. g. Kriterien bezüglich ihrer Größe erfüllen. Das Rohwasser für die Aufbereitung des in diesen Gebieten abgegebenen Trinkwassers kam zu 68,1 % aus Grundwasser, zu 15,2 % aus Oberflächenwasser, zu 8,1 % aus Uferfiltrat, zu 8,5 % aus künstlich angereichertem Grundwasser und zu 0,1 % aus sonstigen Ressourcen. Das Trinkwasser in diesen Wasserversorgungsgebieten ist von sehr guter Qualität. Die im Bericht zusammengestellten Daten belegen, dass mindestens 99,0 % der Trinkwasserproben die Anforderungen und Grenzwerte für die mikrobiologischen und chemischen Qualitätsparametern eingehalten haben, für viele dieser Parameter waren es sogar 99,9 % bis 100 % der Proben. Veröffentlicht in Umwelt & Gesundheit | 02/2015.

Bericht des Bundesministeriums für Gesundheit und des Umweltbundesamtes an die Verbraucherinnen und Verbraucher über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasser) in Deutschland (2014 - 2016)

Der vorliegende Bericht basiert auf den Meldungen der Länder an das Bundesministerium für Gesundheit (⁠ BMG ⁠) und das Umweltbundesamt (⁠ UBA ⁠) über den Zeitraum von 2014 bis 2016. Die Form des Berichtes beruht auf dem von der EU-Kommission vorgegebenen Berichtsformat, das für die jährlichen Meldungen der Länderbehörden verbindlich ist. 2016 wurden 72,4 Millionen Personen, das sind etwa 88 % der Bevölkerung Deutschlands, mit 4.350,8 Millionen m³ Trinkwasser (aus zentralen Anlagen) in 2.490 Wasserversorgungsgebiete (Verteilung von mehr als 1 000 m³ Trinkwasser pro Tag oder Versorung von mehr als 5 000 Personen) versorgt. Das Rohwasser für die Aufbereitung des in diesen Gebieten abgegebenen Trinkwassers kam zu 69,1 % aus Grundwasser, zu 15,6 % aus Oberflächenwasser, zu 8,2 % aus Uferfiltrat, zu 7,0 % aus künstlich angereichertem Grundwasser und zu 0,1 % aus sonstigen Ressourcen. Das Trinkwasser in diesen Wasserversorgungsgebieten ist von sehr guter Qualität. Bei den meisten mikrobiologischen und chemischen Qualitätsparametern erfüllten über 99,9 % der untersuchten Proben die Anforderungen der Trinkwasserverordnung, d. h., die Grenzwerte wurden eingehalten. Veröffentlicht in Umwelt & Gesundheit | 02/2018.

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