In Ahaus (Nordrhein-Westfalen) wird seit einigen Jahren ein Lager betrieben, in dem die Zwischenlagerung von abgebrannten Brennelementen aus Kernkraftwerken genehmigt ist. Die vorhandenen Stellplätze sind bisher nur zu einem sehr geringen Teil belegt worden. Der Betreiber hat nun beantragt, einen Teil des Lagers für eine auf 10 Jahre befristete Zwischenlagerung von sonstigen radioaktiven Betriebsabfällen aus Kernkraftwerken zu nutzen, da sich für die Zwischenlagerung dieser Abfälle in Deutschland Engpässe abzeichnen. Zuständige Behörde ist in diesem Fall das Regierungspräsidium Münster, während für die Genehmigung der Lagerung abgebrannter Brennelemente das Bundesamt für Strahlenschutz zuständig ist. Das Regierungspräsidium Münster hat das Öko-Institut mit der Beurteilung möglicher Umweltauswirkungen im Rahmen der Vorprüfung der Umweltverträglichkeit der geänderten Nutzung des Lagers beauftragt.
In dem Forschungsvorhaben werden bestehende Gebaeude mit Hilfe einer zweistufigen Methodik oekologisch bewertet. Zuerst werden mit Hilfe einer Datenbank typische Wand-, Decken- und Dachkonstruktionen bezogen auf 1 m2 Konstruktionsflaeche quantitativ erfasst. Diese werden anschliessend mit den Gebaeudedaten der zu bewertenden Wohngebaeude verknuepft. In der zweiten Stufe wird eine Bewertungsmatrix fuer das Gebaeude erstellt, die Werte fuer eine oekologische Belastung in der Herstellungs- und Betriebsphase und qualitative Aussagen zu Trennbarkeit, Recyclingfaehigkeit etc. enthaelt.
Kohlenstoffvorräte der oberirdischen Biomasse Berlins pro Block- und Teilblockflächen ohne Gewässer sowie pro Straßenfläche auf Grundlage der Blockkarte 1 : 5.000 (ISU5, Raumbezug Umweltatlas 2015). Die Daten stellen ein Teilergebnis des FE-Vorhabens NatKos der HU Berlin dar, gefördert im Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE). Datenstand ist Januar 2020.
Die Untersuchungen aus 2013 bezogen sich auf die grundsätzliche Machbarkeit, die verkehrliche Notwendigkeit und die Finanzierbarkeit der neuen Straßenverbindung. Nach diesen Voruntersuchungen begann das eigentliche Planungsverfahren, in dem fachlich fundierte und rechtssichere Unterlagen für ein Planfeststellungsverfahren erarbeitet und konsensfähige Lösungsansätze weiterentwickelt werden. Dabei wird besonderes Augenmerk auf die Feststellung des verkehrlichen Bedarfes gelegt sowie auf die vertiefte Untersuchung aller in Frage kommenden Streckenvarianten. Fest steht: Jede der noch zu untersuchenden Varianten berücksichtigt oder belastet Anwohnerinnen und Anwohner, Gewerbetreibende und die Umwelt anders. Bedarfsfeststellung Variantenuntersuchung Umweltverträglichkeitsstudie Planfeststellung Ein großräumiger Bereich wird hinsichtlich Fahrzeugaufkommen, Leistungsfähigkeit (z. B. vorhandene Stausituationen), städtebauliche Weiterentwicklung (z. B. Einwohner, Arbeitsplätze) und Reiseziele überprüft. Das Angebot und die Nachfrage werden miteinander verglichen. Das Ergebnis dieser Untersuchung beziffert die Anzahl von Kraftfahrzeugen/Werktag als ermittelten Bedarf. Es besteht eine hohe Verkehrsnachfrage für die TVO in relevanten Größenordnungen. Das Nutzungspotenzial der TVO wird im Zeitraum bis 2030 auf werktäglich zwischen 22.000 und 33.000 Kfz pro Werktag im Querschnitt abgeschätzt. Die zu erwartenden Verkehrsmengen ergeben den Bedarf eines vierspurigen Querschnitts für die TVO. Für die konkrete Ausgestaltung der TVO sind verschiedene Varianten, z.B. in Bezug auf ihre konkrete Lage (Streckenführung), denkbar. Die Untersuchung aller Varianten erfolgt in Anlehnung an ein formelles und erprobtes Verfahren, das bekannt ist als: F ormalisiertes A bwägungs- und R angordnungsverfahren Im FAR, Stufe 1, werden alle potenziell geeigneten Varianten gesucht und deren Auswirkungen ermittelt. Alle in Frage kommenden Varianten werden nach ihren positiven und negativen Auswirkungen in Bezug auf Verkehr, Straßen- und Brückenbau, Umwelt, Städtebau und Finanzen verbal argumentativ beurteilt. Durch diesen Abwägungsvorgang erfolgt eine Reduzierung der Anzahl der Varianten, die dann einer vertiefenden Untersuchung zugeführt werden (FAR, Stufe 2). Im FAR, Stufe 2, werden die verbliebenen sinnvollen und zumutbaren Varianten planerisch intensiver geprüft, was auch jeweils die Erstellung einer Umweltverträglichkeitsstudie umfasst. Danach werden die verbliebenen Varianten paarweise mittels gewichteter Kriterien miteinander verglichen. Das Ergebnis aller Abwägungen führt zu einer Varianten-Rangfolge. In einem weiteren Schritt werden die Varianten einer Risikoabschätzung zur Gesamteinschätzung der Konfliktschwere im Bereich des Besonderen Artenschutzes unterzogen. Daraus ergibt sich eine weitere Rangfolge. Die Bewertungen der artenschutzexternen Belange und der Belange des Besonderen Artenschutzes werden in der Planerischen Gesamtentscheidung erläutert und führen damit zur Vorzugsvariante . Bewertung und Abwägung der Varianten Mit Stand März 2018 liegen wesentliche Unterlagen zur Bestimmung der Vorzugsvariante vor, die Bearbeitung soll bis Herbst 2018 abgeschlossen sein. Im Verlauf des bisherigen Prozesses hat es sich bewährt, den Planungsbeirat frühzeitig zu informieren. Eine Sitzung des Beirats fand deshalb Mitte April 2018 statt. Es werden außerdem die Umweltfachbehörden, die Umweltverbände und weitere Fachbehörden beteiligt. Alle Anregungen und Einwände werden geprüft und finden, soweit realisierbar, Eingang in die weiteren Planungen. Entscheidung für eine Vorzugsvariante Nach Auswertung der Kriterien des FAR-Verfahrens und unter Berücksichtigung der Belange des Besonderen Artenschutzes erfolgt die Querung des Berliner Außenringes tendenziell im räumlichen Bereich des Kombinationspunktes 3 (Lauchhammerstraße). FAR, Stufe 2, Besonderer Artenschutz, Planerische Gesamtentscheidung Im Ergebnis der Online-Beteiligung und der Beteiligung durch die Umweltfachbehörden und -verbände konnte im August 2019 die Variantenuntersuchung zur Findung einer Vorzugstrasse abgeschlossen werden. Bei einer Umweltverträglichkeitsstudie handelt es sich um eine Umweltfolgenabschätzung. Untersucht wird, welche Auswirkungen durch ein Bauvorhaben für die Umwelt entstehen. Einen wichtigen Beitrag zur Vermeidung und Minderung von nachteiligen Umweltauswirkungen leistet die Umweltverträglichkeitsstudie vor allem in der Planungsphase des Variantenvergleichs. Denn zu diesem frühen Zeitpunkt bestehen die größten Möglichkeiten, potenzielle Konfliktschwerpunkte durch die Wahl einer entsprechenden Linienführung zu vermeiden oder zu mindern. Betrachtet werden im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsstudie die sogenannten Schutzgüter Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Klima, Luft, Landschaft, Kultur- und sonstige Sachgüter sowie die Wechselwirkungen zwischen den vorgenannten Schutzgütern. Scoping Im ersten Bearbeitungsschritt wurde der Untersuchungsrahmen bestimmt. Unter Beteiligung der Umweltfachbehörden und der Umweltverbände wurde im Rahmen des Scoping-Termins am 03. Juli 2014 festgelegt, was in welchem Raum und auf welche Art untersucht wird. Ergebnis Die Ergebnisse des Scopings sind in der entsprechenden Scoping-Unterlage zusammengefasst. Sie bilden den Untersuchungsrahmen für die Erstellung der Umweltverträglichkeitsstudie. Bestandserfassung und -bewertung Es wurden alle relevanten vorhandenen Bestandsdaten erfasst, wie z.B. Flächennutzungsplan, Bebauungspläne, Landschaftsprogramm, Landschaftsrahmenplan Lichtenberg, Landschaftsplan Unteres Wuhletal und sämtliche relevante Daten des Berliner Umweltatlas. Darüber hinaus hat der Vorhabenträger umfangreiche eigene Erhebungen zu Biotopen und Tierarten im Gelände durchgeführt. Sämtliche erfasste Daten wurden in ihrer Bedeutung und Empfindlichkeit gutachterlich bewertet. Ergebnis Durch die Erfassung und Bewertung des Bestands ist es möglich, Konfliktschwerpunkte frühzeitig zu erkennen. Die Bestandsunterlage wurde vom Vorhabenträger den Umweltfachbehörden und den Umweltverbänden vorgelegt. Die Bestandsbewertung wurde bei der Festlegung der zu untersuchenden Varianten für die Tangentialverbindung Ost berücksichtigt. Im Anschluss wurden die von den Varianten ausgehenden Wirkungen auf die Schutzgüter prognostiziert und bewertet. Es wurde eine Rangreihung aus Umweltsicht vorgenommen. Die Ergebnisse der Umweltverträglichkeitsstudie sind in die Variantenuntersuchung 2. Stufe FAR eingegangen. Für den Planfeststellungsantrag wurde für die Vorzugsvariante ein sogenannter UVP-Bericht angefertigt. Für die ermittelte Vorzugsvariante wurden alle notwendigen Unterlagen als Antragsunterlage zur Planfeststellung erarbeitet und bei der Anhörungsbehörde eingereicht. Bedeutsame Verkehrsbauvorhaben greifen regelmäßig in vorhandene tatsächliche Verhältnisse ein und berühren bestehende Rechtsverhältnisse (z. B. Eigentum). Zur umfassenden Problembewältigung aller durch diese Vorhaben betroffenen öffentlich-rechtlichen und privaten Belange sieht der Gesetzgeber die Durchführung eines Planfeststellungs- bzw. Plangenehmigungsverfahrens vor. Das Planfeststellungsverfahren umfasst das Anhörungsverfahren, das von der Anhörungsbehörde durchgeführt wird, sowie die Erarbeitung des Planfeststellungsbeschlusses, der von der Planfeststellungsbehörde verfasst wird. Erläuterungen zum Planfeststellungsverfahren Nach Vorliegen eines rechtsgültigen Planfeststellungsbeschlusses wird die Ausführungs- und Vergabeunterlage erarbeitet und der Baubeginn kann erfolgen.
Veranlassung Für umweltverträgliches und nachhaltiges Bauen ist die Kenntnis der Freisetzung von (Schad-)Stoffen über den gesamten Lebenszyklus der Bauwerke von besonderer Bedeutung. Bisher ist allerdings nicht ausreichend bekannt, welche Substanzen beim Einbau, Rückbau und während der Nutzung der Bauwerke freigesetzt werden und inwieweit diese Stoffe die Qualität von Wasser, Boden oder Luft negativ beeinflussen. Zur Untersuchung der Umweltverträglichkeit werden deshalb in diesem Vorhaben systematische Auslaugversuche mit verschiedenen Bauprodukten durchgeführt. Die freigesetzten Stoffe werden durch eine Kombination von chemischen und biologischen Analysen detektiert, identifiziert und hinsichtlich ihrer ökotoxikologischen Effekte untersucht. Auf der Basis dieser Ergebnisse werden unter Berücksichtigung von Expositionsszenarien zudem praxisfähige Prüf- und Bewertungsverfahren für Bauprodukte entwickelt. Ziele - Analyse und ökotoxikologische Bewertung stofflicher Emissionen aus Materialien wie Beton, Geokunststoffe, Elastomere und Korrosionsschutzanwendungen im Stahlbau in Wasser und Boden - Untersuchung des Einflusses verschiedener Witterungseinflüsse auf die Bildung von Transformationsprodukten und die Stofffreisetzung - Aufstellen von Freisetzungsszenarien für Stoffe aus Bauprodukten - Entwicklung von Konzepten für die Bewertung der Umweltverträglichkeit von Bauprodukten - Aufbau einer Rechercheplattform für die Auswahl umweltfreundlicher Baustoffe/Baumaterialien Für die Errichtung von Verkehrsbauwerken wie z.B. Brücken, Schleusentore, Ufersicherungen oder Offshore-Windenergieanlagen werden verschiedenste Baustoffe verwendet. Dabei handelt es sich meist um komplexe, teils reaktive Formulierungen mit Zusatzmitteln und Prozesschemikalien. Für alle Verkehrsträger (Straße, Schiene und Wasserstraße) gilt, dass viele Substanzen beim Bau, Ausbau, Betrieb und Rückbau in die Umwelt gelangen können. Die genaue chemische Zusammensetzung der Baustoffe ist allerdings oftmals nicht bekannt. Durch Verwitterungsprozesse (UV, Regen) können zudem auch unbekannte Transformationsprodukte gebildet und freigesetzt werden. Das Schwerpunktthema 204 des BMDV-Expertennetzwerks entwickelt Konzepte zur Untersuchung und Bewertung der Umweltverträglichkeit von Baustoffen hinsichtlich der Freisetzung von Substanzen und deren ökotoxikologischer Relevanz.
Die Firma Valet u. Ott GmbH & Co. KG, Beton-, Kies- und Splittwerke, Uferweg 25, 88512 Men-gen-Rulfingen, beabsichtigt eine Erweiterung ihres bestehenden Kiesabbaus am Standort Otterswang in östlicher Richtung. Die Erweiterungsfläche wird derzeit überwiegend intensiv landwirtschaftlich genutzt. Das Vorhabengebiet beläuft sich auf eine Fläche von ca. 15,5 ha. Auf dem Abbaugebiet mit einer Fläche von ca. 14,3 ha sieht die Konzeption der Vorhabenträgerin Trocken- und teilweisen Nassabbau vor. Nach Beendigung des Abbaus im geplanten Erweiterungsgebiet soll der Abbau im aktuellen Abbaugebiet weitergeführt werden. Das Abbauvolumen soll ca. 1.977.000 m3 im Trockenabbau und ca. 681.000 m3 im temporären Nassabbau, insgesamt also ca. 2.658.000 m3 betragen. Abbau und Rekultivierung sollen wie bislang abschnittsweise (drei Abbauabschnitte) und sukzessive durchgeführt werden und etwa 15 Jahre sowie weitere drei Jahre Endrekultivierungszeit in Anspruch nehmen. Die bestehenden Betriebsanlagen sind genehmigt und sollen weiter genutzt werden. Der Transport des Rohmaterials zu den Aufbereitungsanlagen soll über ein Förderband erfolgen. Der außerbetriebliche Transport soll wie bisher durch LKW überwiegend über die Kiestransportstraße Richtung Glashütte nach Osten und zur L 456 Richtung Pfullendorf nach Süden sowie Richtung Krauchenwies Richtung Norden erfolgen. Im Teilregionalplan „Oberflächennahe Rohstoffe 2003“ liegt die Vorhabenfläche teilweise in einem Sicherungsgebiet für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe und einer „weisen Fläche“. Im Regionalplanentwurf ist die Erweiterungsfläche als Vorranggebiet für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe vorgesehen. Daher war zunächst ein Raumordnungsverfahren beim Regierungspräsidium Tübingen durchzuführen. Mit Entscheidung vom 18. Dezember 2020 (Az.: 21-10a/2437.3/Otterswang) hat das Regierungspräsidium Tübingen als höhere Raumordnungsbehörde unter Ziffer 1 des Tenors der raumordnerischen Beurteilung festgestellt, dass das Erweiterungsvorhaben der Vorhabenträgerin unter bestimmten Nebenbestimmungen mit den Erfordernissen der Raumordnung übereinstimmt. Die Zulassung des Vorhabens erfordert ein bau- und naturschutzrechtliches Genehmigungsverfahren mit einer integrierten Umweltverträglichkeitsprüfung. Die sachliche und örtliche Zuständigkeit liegt beim Landratsamt Sigmaringen als untere Naturschutzbehörde. Gemäß § 13 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG) hat die Genehmigungsbehörde vor Beginn des Verfahrens eine Unterrichtung über Inhalt und Umfang der gemäß §§ 7 Abs. 3, 16 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) beizubringenden Unterlagen über die voraussichtlichen Umweltauswirkungen des Vorhabens durchzuführen. Mit der Unterrichtung werden entsprechend dem Planungsstand des Vorhabens Inhalt und Umfang der beizubringenden Unterlagen festgelegt. Das Vorhabengebiet wurde bereits im Raumordnungsverfahren einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen. Ziel dieses Scopingverfahrens soll nun sein, die bisherigen Erkenntnisse und Informationen zu bündeln und durch weitere Untersuchungen gemäß dem Scopingpapier der Firma Planstatt Senner abzurunden. Zur Festlegung der Inhalte dieser Unterrichtung gibt die Genehmigungsbehörde der Vorhabenträgerin und den zu beteiligenden Behörden nach § 13 Abs. 3 UVwG Gelegenheit zu einer Besprechung, die sich auch auf den Gegenstand, den Umfang und die Methoden der Umweltverträglichkeitsprüfung erstrecken soll. Die aktuelle Vorhabensplanung, die Ergebnisse der Umweltverträglichkeitsuntersuchung des Raumordnungsverfahrens und die Ergänzungsvorschläge des Scopingspapiers sowie die hierzu eingegangenen Stellungnahmen werden sodann beim Scopingtermin im Landratsamt Sigmaringen am Donnerstag, dem 28. Oktober 2021, um 09:30 Uhr im Besprechungszimmer 1108 A - 1110 C vorgestellt und erörtert.
Zielsetzung und Anlass des Vorhabens: Das Aufkommen an Elektro(nik)-Altgeräten wird in der EU für die Jahre 1998/99 auf 8 Mio. Mg geschätzt, wobei 90 Prozent deponiert, verbrannt bzw. verwertet werden, ohne dass eine Schadstoffentfrachtung stattfindet. Bei der Verwertung dieser Geräte ergänzen sich heute die Bereiche der manuellen Demontage und die der verfahrenstechnischen Aufbereitung. Voraussetzung für ein ökologisch hochwertiges Recycling ist vielfach die Demontage, die jedoch erhebliche Kosten verursachen kann. Zum einen hat das Vorhaben die Zielsetzung, ein Screening über die bei den Verwertern anfallenden Alt-Produkte zu erzeugen, anhand dem eine Bewertung der Produkte aus ökologischer und ökonomischer Sicht durchgeführt werden kann und eine Entscheidung getroffen werden kann, ob eine Demontage nötig bzw. sinnvoll ist. Zum anderen werden Demontageuntersuchungen sowohl im Labor als auch verstärkt bei Verwertern mit Hilfe einer Blickregistrierungskamera durchgeführt. Aus den Analysen dieser Untersuchungen werden Konstruktionskriterien für eine schnellere Demontage abgeleitet. Darstellung der Arbeitsschritte und der angewandten Methoden: Im ersten Teil des Projektes wird mit Hilfe von Umweltverträglichkeitsuntersuchungen die Einteilung der beim Verwerter anfallenden Produkte vorgenommen. Ausgehend von einer Musterzerlegung werden die Einzelfraktionen der Geräte bestimmt, ihre Umweltrelevanz untersucht und die bestehenden Verwertungsalternativen zusammengestellt. Diese Ergebnisse werden unter Betrachtung aller wirtschaftlichen und ökologischen Teilaspekte möglicher Gesamtentsorgungsalternativen wie z.B. Shredder, Verbrennung bzw. Deponierung gegenübergestellt. Im zweiten Teil werden Demontageuntersuchungen mit Hilfe der Blickregistrierung durchgeführt, deren Analyse aufzeigt, welche Konstruktionskriterien eine einfache Erkennbarkeit der Baustruktur und der Verbindungselemente zulässt. Fazit: In diesem Projekt konnte durch eine Öko-Bilanzierung gezeigt werden, dass eine vertiefte Demontage ökologische Vorteile gegenüber der verfahrenstechnischen Aufbereitung beim Recycling von Elektronik-Geräten aufweist. Weiterhin wurde erstmals die Blickregistrierung bei der Demontage von Elektro(nik)-Geräten eingesetzt. Der Einsatz dieser Methode in diesem Bereich hat sich als effektiv erwiesen. Der Demontageanalyseprozess wurde soweit optimiert, dass er jetzt standardmäßig als Dienstleistung angeboten werden kann. Bei der Umsetzung der mit der Blickregistrierung ermittelten Konstruktionskriterien lassen sich bei gleichen Demontagekosten deutliche ökologische Vorteile erzielen. Für die Weiterführung des Projektes sind im nächsten Schritt entwicklungsbegleitende Untersuchungen notwendig, um die Ergebnisse zu bestätigen und umzusetzen.
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