Der Layer zeigt alle erfassten Vorkommen zur Beerntung im Land Brandenburg. Zur gefilterten Anzeige werden Unterlayer angeboten: Gebietseigene Gehölze Rosen, Ulmen, Weiden, Weißdorn und Sonstige. Der Layer zeigt alle erfassten Vorkommen zur Beerntung im Land Brandenburg. Zur gefilterten Anzeige werden Unterlayer angeboten: Gebietseigene Gehölze Rosen, Ulmen, Weiden, Weißdorn und Sonstige.
Das LSG liegt in der Landschaftseinheit Köthener Ackerland westlich der Kreisstadt Köthen zwischen den Gemeinden Wörbzig und Dohndorf an der Grenze zum Landkreis Bernburg. Es umfaßt die inmitten der Ackerflur gelegene Wiesenniederung entlang des Horngrabens, einem der Ziethe zufließenden kleinen Gewässer. Das Gebiet ist weithin eben mit einem Höhenniveau um 80 m über NN. Die höchste Erhebung ist der Weinberg mit 82,3 m über NN, eine schwache, kaum sichtbare Erhebung im Ackerland. Entlang des in Ost-West-Richtung verlaufenden Grabensystems des Horngrabens erstrecken sich Gehölze oder Wiesen, die im Kontrast zu den umgebenden Ackerflächen stehen. Der Horngraben erhält sein Frischwasser aus einer im Nordosten des Gebietes befindlichen Quelle im „Kirschwald“. Der eigentliche, von Edderitz im Süden kommende Horngraben führt in niederschlagsarmen Zeiten kein Wasser. Westlich von Wörbzig befindet sich der „Wörbziger Busch“, ein kleinerer, für das Gebiet aber bedeutender Laubmischwald aus Stiel-Eichen, Hainbuchen, Eschen und Ulmen, durch den auch der Horngraben fließt. Dieses Gehölz setzt sich westwärts saumartig entlang des Horngrabens fort, wird hier aber von Weiden, auch Kopfweiden, und Erlen gebildet. Nördlich von Dohndorf weitet sich das Gehölz wieder waldartig auf und wird von mehreren Laubholzarten gebildet. Nordwestlich von Wörbzig befinden sich inmitten der Ackerflur zwei kleine, gehölzumstandene, stark verlandete und mit Röhricht bestandene Gewässer, genannt Karolinenteich. Das LSG gehört zum Altsiedlungsgebiet des Köthener Ackerlandes und wurde, bis auf Reste, sehr zeitig entwaldet. Die fruchtbaren Schwarzerdeböden wurden auch in der Vergangenheit stets intensiv ackerbaulich genutzt. Lediglich die nach der Entwässerung durch die Anlage des Horngrabens verbliebenen grundwasserbeeinflußten Stellen unterlagen einer Grünlandnutzung bzw. die Bewaldung blieb erhalten. Die Ackerflächen werden auch weiterhin durch den Anbau von Weizen, Zuckerrüben und Kartoffeln genutzt, die Wiesen unterliegen einer Mahdnutzung, vereinzelt werden sie auch beweidet. Der verbliebene Laubwaldrest, der „Wörbziger Busch“ wird vorwiegend für Erholungszwecke genutzt, da er stellenweise parkartig offen ist. Regionalgeologisch gehört das Gebiet zur Edderitzer Mulde, einem Teil der Bernburger Scholle. Der Untergrund wird von Gesteinen des Unteren Buntsandsteins gebildet. Nach einer großen, durch tektonische Bewegungen verursachten Schichtlücke wurden im Eozän terrestrische Beckensedimente abgelagert, die in Teilen des LSG noch erhalten sind. Es handelt sich hier um eine schmale Verbindung zwischen den Braunkohlebecken von Preußlitz-Lebendorf und Edderitz. Über dem Tertiär folgen frühsaalekaltzeitliche Schotter der Saale, eine Grundmoräne und Schmelzwasserbildungen der Saale-Vergletscherung sowie Löß aus der Weichselkaltzeit. In den tieferen Bereichen der Niederung sind die pleistozänen Ablagerungen zum Teil ausgeräumt. Hier stehen Auenablagerungen und Niedermoortorf an. Das LSG erfaßt Bereiche der Köthen-Halleschen Lößebene mit dem Gröbziger Sandlößgebiet. Dabei liegen die Lößböden südlich. Die Sande und Kiese, die in geringer Tiefe (1-1,5 m) unter dem Löß bzw. Sandlöß anstehen, werden in großen Tagebauen abgebaut, zum Beispiel bei Wörbzig und Gröbzig. Dagegen ist der Karolinenteich ein Restloch des früheren Braunkohlebergbaus, ebenso wie der Augustateich südwestlich von Wörbzig. In der Senke, durch die der Horngraben fließt, findet man stauvernäßte, tiefhumose Böden (Pseudogley-Tschernoseme) aus Löß über Ton und grundwasserbeeinflußte Böden (Gley-Kolluvisole bis Humusgleye) aus Abschlämmmassen. Das LSG wird von dem zur Entwässerung angelegten Horngraben durchzogen, der in die Ziethe mündet und damit zum Einzugsbereich der Fuhne gehört. Er hat ein kleines Quellgebiet im sogenannten „Kirschwald“ im Osten des Landschaftsschutzgebietes. Ehemalige kleinere Kies- und Sandabbaustellen sind teilweise wassergefüllt. Die Zuflüsse des Horngrabens sind in Ortsnähe stark abwasserbelastet. Einige Bereiche sind stärker grundwasserbeeinflußt. Das Grundwasser steht im gesamten Gebiet recht hoch an. Das Klima ist wie in der nahegelegenen Fuhneaue subkontinental getönt, also niederschlagsarm und wärmebegünstigt. Das LSG liegt im Klimagebiet des Binnenbeckens im Lee der Mittelgebirge. Das Jahresmittel der Lufttemperatur liegt bei etwa 8,6-9,0 o C. Die mittleren Lufttemperaturen betragen im Januar 0 o C bis -1 o C und im Juli 18 o C -19 o C. Die mittlere Jahressumme der Niederschläge liegt unter 500 mm. Die Waldbestände bei Wörbzig und Dohndorf sind den Eichen-Hainbuchenwäldern in ihrer feuchten, krautreichen Ausbildung zuzuordnen. Als Baumarten finden sich hier Stiel-Eiche, Spitz-Ahorn, Berg-Ahorn, Hainbuche, Gemeine Esche, Winter-Linde und Flatter-Ulme. Infolge einer ungestörten Entwicklung hat sich dichtes Unterholz aus Blutrotem Hartriegel, Gewöhnlicher Traubenkirsche, Schwarzem Holunder und der Naturverjüngung der vorkommenden Baumarten herausgebildet. Die bodendeckende Krautschicht wird aus Giersch, Kletten-Labkraut, Scharbockskraut, Goldschopf-Hahnenfuß und Maiglöckchen gebildet. Weiterhin erwähnenswert sind Weinbergs-Träubel, Wiesen-Silau, Fuchs-Segge und Großes Zweiblatt. Vorhandene Zierstrauchgewächse wie Pfeifenstrauch und Schneebeere sowie Efeu deuten auf ehemalige Versuche, Teile des Waldes in ein parkartiges Gehölz umzuwandeln. Die Ufergehölze am Horngraben bestehen weitestgehend aus Silber-Weiden, Schwarz-Erlen und Eschen. Die Wiesen sind nutzungsbeeinflußte, artenarme Wirtschafts-Grünländer. Die Röhrichtgürtel am Karolinenteich und weiteren kleinen Verlandungsgewässern bestehen aus Schilf und Breitblättrigem Rohrkolben. Faunistisch haben besonders die Waldgebiete Bedeutung für das Vorkommen einer artenreichen, für Laubwälder typischen Vogelwelt. So ist der Wörbziger Busch Bruthabitat für einen stärkeren Nachtigallbestand sowie für zahlreiche Singvögel wie Meisen, Drosseln, Buchfinken, Laubsänger und Stare. Mäusebussard, Rot- und Schwarzmilan finden auf Altbäumen Nistgelegenheiten. Im Röhricht des Karolinenteiches brüten Rohrweihe und Stockente. Während der Feldhasenbestand des Ackerlandes auch hier stark rückläufig ist, kommt das Reh in stabilen Beständen vor. Die Kleingewässer bieten Lurcharten wie Teich- und Grasfrosch Laichmöglichkeiten, auch Wechselkröte und Knoblauchkröte wurden hier nachgewiesen. Das LSG wird von 13 Heuschreckenarten besiedelt, von denen Sumpf-Grashüpfer, Kurzflüglige Schwertschrecke und Große Goldschrecke hervorzuheben sind. Das vorrangige Entwicklungsziel dieses LSG besteht darin, innerhalb des großflächigen, strukturarmen Ackerlandes kleinräumige Biotopstrukturen zu entwickeln und vor einer Verinselung zu bewahren. Die vorhandenen Wälder sind in ihrem Umfang, ihrer Zusammensetzung und Funktionsfähigkeit zu erhalten. Insbesondere darf das dichte Unterholz nicht reduziert werden. Die standortfremden Gehölze sollten nicht gefördert, sondern schrittweise durch standortgerechte ersetzt werden. Die Kopfbaumbestände am Horngraben sind zu pflegen. Bei altersbedingtem Ausfall wären sie durch Neupflanzung zu ersetzen. Das Grünland der Horngrabenniederung sollte langfristig in eine extensive Nutzung überführt werden, um ein artenreicheres Spektrum zu erhalten und Möglichkeiten zur Wiedervernässung eröffnen zu können. Alle Möglichkeiten der Wasserstandshaltung bzw. -hebung des Horngrabens, zum Beispiel durch ökologisch verträgliche Stauhaltung, sind zu nutzen, um den Wasserhaushalt zu normalisieren und eine übermäßige Wasserabführung und damit Entwässerung des Gebietes zu verhindern. Die Abwassereinleitung aus den Haushalten und der Landwirtschaft ist zu unterbinden. Auf den umliegenden Ackerflächen ist die Mineraldüngung so durchzuführen, daß kein Nährstoffeintrag in die Gewässer erfolgt. Zur Förderung des Erholungswesens ist das Wegesystem in den Wäldern zu erhalten und zu Rundwanderwegen zu vervollständigen. Durch die Kleinheit des Gebietes und seine Lage inmitten einer strukturarmen Ackerlandschaft eignet sich das LSG lediglich für kleine Rundwanderungen durch den Wörbziger beziehungsweise durch den Dohndorfer Busch. In Wörbzig befindet sich eine im 13. Jahrhundert errichtete Dorfkirche, ein spätromanischer Feldsteinbau mit barockem Backstein-Ostgiebel und Westturm. veröffentlicht in: Die Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts © 2000, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISSN 3-00-006057-X Die Natur- und Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts - Ergänzungsband © 2003, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISBN 3-00-012241-9 Letzte Aktualisierung: 18.11.2025
Dieser Inhalt von ODL-INFO zeigt und beschreibt Stundenmesswerte und Tagesmittelwerte der Gamma-Ortsdosisleistung an der Messstelle Ulmen.
Die Verordnung über den Bebauungsplan Wilstorf 3 vom 26. Oktober 1965 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 189) wird wie folgt geändert: 1. Die beigefügte "Anlage zur Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Bebauungsplan Wilstorf 3" wird der Verordnung hinzugefügt. 2. In § 2 wird folgende Nummer 3 angefügt: "3. Für die in der Anlage abgegrenzten Bereiche gilt: 3.1 Für die mit "A" bezeichnete Fläche wird Sondergebiet mit der Zweckbestimmung "Freizeitbad" und der Grundflächenzahl 0,2 festgesetzt; maßgebend ist die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (Bundesgesetzblatt I Seite 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (Bundesgesetzblatt I Seiten 466, 479). Es ist innerhalb der schraffiert dargestellten Fläche der Bau eines kombinierten Hallen- und Freibades mit Gastronomieeinrichtimg zulässig. Die Bebauung muß einen Abstand von mindestens 40 m zur Uferlinie des Außenmühlenteichs einhalten und darf eine Gebäudehöhe von 22 m über Normalnull (NN) nicht überschreiten. Für die zum Gotthelfweg gerichtete südöstliche Gebäudeseite ist eine Traufhöhe von maximal 19 m über NN und zum Außenmühlenteich hin eine Traufhöhe von maximal 17,5 m über NN einzuhalten. 3.1.1 Mindestens 30 vom Hundert der Dachflächen von Gebäuden sind zu begrünen. 3.1.2 Auf Stellplatzanlagen ist für je vier Stellplätze ein großkroniger Baum zu pflanzen. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m anzulegen. 3.1.3 Bäume mit einem Stammumfang von mehr als 80cm in Im Höhe über dem Erdboden sind zu erhalten, sofern dadurch die Durchführung zulässiger Bauvorhaben nicht unzumutbar erschwert wird. Für die infolge baulicher Maßnahmen zu beseitigenden Bäume sind auf der Fläche des Sondergebiets Ersatzpflanzungen vorzunehmen. 3.1.4 Im Kronenbereich von zu pflanzenden und zu erhaltenden Bäumen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen unzulässig. 3.1.5 Auf den privaten Grundstücksflächen sind Fahr- und Gewege sowie Stellplätze in wasser- und luft-durchlässigem Aufbau herzustellen, soweit ein Grundwasserflurabstand von mindestens 2 m ein-gehalten wird; die Wasser- und Luftdurchlässigkeit des Bodens wesentlich mindernde Befestigungen wie Betonunterbau, Fugenverguß, Asphaltierung oder Betonierung sind unzulässig. Fährwege und Stellplatzflächen mit einem Grundwasserflurabstand von weniger als 2 m sind zu versiegeln. 3.1.6 Das von Stellplätzen abfließende Niederschlagswasser ist vor Einleitung in den Außenmühlenteich durch geeignete technische und biologische Maßnahmen vorzuklären. 3.1.7 Das Ufer des Außenmühlenteiches soll naturnah gestaltet und mit standortgerechten Röhrichtpflanen, Erlen und Weiden ausgebildet werden. Der am Ufer vorhandene Gehölzbestand soll erhalten und vor dem Ufer eine Röhrichtzone von mindestens 3,5 m Breite angelegt werden. 3.2 Auf den mit "A", "B", "C" und "D" bezeichneten Flächen sind für Anpflanzungen einheimische standortgprechte Laubgehölze zu verwenden. Kleinkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 14 cm, großkronige Bäume einen Stammumfang von mindestens 18 cm in Im Höhe über dem Erdboden aufweisen. Schwarzerlen müssen mindestens eine Höhe von 2 m aufweisen. 3.3 Entlang der Südostgrenzen der mit "B" und "C" bezeichneten Flächen sind zu den Kleingärten und den Wohngebieten Anpflanzungen von mindestens 5 m Breite mit dichtwachsenden Bäumen und Sträuchern vorzunehmen. 3.4 Die mit "B" bezeichnete Fläche wird als Straßenverkehrsfläche festgesetzt. 3.5 Die mit "C" bezeichnete Fläche wird als Straßenverkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung mit dem Zusatz ¿Parkplatz" festgesetzt. 3.6 Die mit "D" bezeichneten Flächen werden als öffentliche Grünflächen mit der Zweckbestimmung "Parkanlage" festgesetzt. 3.7 Die mit "E" bezeichnete Wasserfläche wird nachrichtlich entsprechend der festgelegten Uferlinie übernommen.
DWD’s fully automatic MOSMIX product optimizes and interprets the forecast calculations of the NWP models ICON (DWD) and IFS (ECMWF), combines these and calculates statistically optimized weather forecasts in terms of point forecasts (PFCs). Thus, statistically corrected, updated forecasts for the next ten days are calculated for about 5400 locations around the world. Most forecasting locations are spread over Germany and Europe. MOSMIX forecasts (PFCs) include nearly all common meteorological parameters measured by weather stations. For further information please refer to: [in German: https://www.dwd.de/DE/leistungen/met_verfahren_mosmix/met_verfahren_mosmix.html ] [in English: https://www.dwd.de/EN/ourservices/met_application_mosmix/met_application_mosmix.html ]
Die Projektidee beruht darauf, dass manche Arten, Varietäten oder Provenienzen der Ulmen und Douglasien Resistenzen gegenüber den Erregern des Ulmensterbens bzw. der Douglasienschütte besitzen. Die Hintergründe für diese Krankheitsresistenzen sind bisher unbekannt und können durch das Pflanzengenom, durch epigenetische Veränderungen und/oder durch das Mikrobiom gefördert werden. Die chinesische Ulme (Ulmus parvifolia) ist, im Gegensatz zu der einheimischen Bergulme (U. glabra), oft resistent gegenüber dem Erreger des Ulmensterbens (Ophiostoma novo-ulmi). Bei der Douglasie (Pseudotsuga menziesii) ist bekannt, dass bei der Anfälligkeit gegenüber der Rostigen Douglasienschütte (Rhabdocline pseudotsugae) besonders Herkunftsunterschiede eine entscheidende Rolle spielen. So ist die Küstendouglasie (var. menziesii) widerstandsfähiger gegenüber dem Erreger der Krankheit als die Gebirgsdouglasie (var. glauca). Im Rahmen dieses Forschungsvorhabens soll eine mögliche Beteiligung des Mikrobioms und des Epigenoms an der Ausprägung der Krankheitsresistenzen untersucht werden. Unter Verwendung beider Testsysteme soll eine effektive Methode zum Transfer der Mikrobiome resistenter Arten bzw. Varietäten auf anfällige Baumarten etabliert werden. Dazu werden verschiedene Übertragungsmethoden getestet. Hervorzuheben ist, dass im Gegensatz zu anderen biologischen Kontrollsystemen, bei denen Einzelisolate oder Konsortien verwendet werden, hier das vollständige Mikrobiom der resistenten Bäume übertragen werden soll. Die Wirkung der Mikrobiom-Übertragung soll durch Resistenztests mit den entsprechenden Erregern bewertet werden. Neben der phänotypischen Bewertung werden Untersuchungen der DNA Aufschluss darüber geben, ob die Mikrobiom-Übertragung epigenetische Veränderungen an den einheimischen Baumarten ausgelöst hat, die zur Resistenz führen.
Rindenbruetende Borkenkaefer gehoeren zu den bedeutendsten biotischen Schadfaktoren, vor allem in Nadelwaeldern und an Ulmen. Neben der bisher noch notwendigen, unmittelbaren Bekaempfung der Kaeferbrut in Baeumen die als befallen erkannt wurden (teils physikalische, teils chemische Vernichtung der Brut), ist die Populationsverduennung mit biotechnischen Methoden unverzichtbar, um die Populationsdichte auf Werte zu druecken, die zur Ueberwaeltigung des Widerstands lebender Baeume nicht mehr ausreichen. Hierzu wurden frueher Fangbaeume, ab 1978 jedoch pheromonbekoederte Kunstfallen eingesetzt und zwar bis 1986 nur gegen den Buchdrucker (Ips typographus). Das Prinzip soll mit neuen, artspezifischen Pheromonen auch auf andere wichtige Arten ausgedehnt und optimiert werden. - Das wichtigste der noch nicht geloesten Teilprobleme ist der falleninduzierte Befall lebender Baeume, der eintritt, wenn wegen der Bestandsstruktur die an sich notwendigen Sicherheitsabstaende zwischen Falle und naechstem Baum nicht eingehalten werden koennen. Die Kontrolle der Borkenkaeferpopulationen hat mit dem immissionsbedingten Auftreten neuartiger Waldschaeden ('Waldsterben') eine besondere Aktualitaet gewonnen, weil die Kaefer das meist nur langsam fortschreitende Waldsterben erheblich beschleunigen und verschaerfen koennen.
Die Zahl der von Pollenallergien Betroffenen ist in den letzten Jahren gestiegen. Nach Angaben des Deutschen Allergie- und Asthmabundes e. V. leiden 16 % der deutschen Bevölkerung unter einer Pollenallergie, Tendenz steigend. Vor allem die Pollen der Frühblüher (Hasel, Erle, Birke) sowie Gräser- und Kräuterpollen (Beifuß, Ambrosia) gehören zu den Hauptauslösern einer Pollenallergie. Allergische Reaktionen können unbehandelt zu chronischen Beschwerden und Erkrankungen führen (allergische Rhinitis, Asthma bronchiale). Damit verbunden sind steigende medizinische Kosten, Verringerung der Leistungsfähigkeit und Einschränkungen in der Lebensqualität. Eine gezielte Medikation kann dabei helfen, die allergischen Beschwerden zu begrenzen. Dazu sind Informationen über den zu erwartenden Pollenflug notwendig. Räumlich höher aufgelöste Pollenflugvorhersagen sowie die Vorhersage von Ferntransport (z.B. Ambrosia) können mit dem Ausbreitungsmodell COSMO-ART bzw. ICON-ART gerechnet werden. COSMO-ART und ICON-ART sind online gekoppelte Modelle, die für die Ausbreitung von Aerosolpartikeln und reaktiven Gasen am KIT entwickelt wurden. Die Pollenflugmodellierung umfasst pflanzenbiologische Prozesse (z.B. Blühbeginn) sowie atmosphärische Prozesse (z.B. Transport, Sedimentation).
Ziel des Projektes ist die langfristige Sicherung und Erhaltung von Vorkommen seltener Baumarten, sowie die Etablierung neuer/verjüngter Vorkommen an geeigneten Standorten. Zunächst erfolgt die Evaluierung, Auswahl und Beerntung erhaltungswürdiger Bäume aus südwest-deutschen Wald- und Feldvorkommen (insbes. Elsbeere, Speierling, Wildapfel, Wildbirne, Schwarzpappel, Ulme, Walnuss und Eibe; außerdem Straucharten) mit entsprechender Dokumentation. Anschließend erfolgt eine vegetative und generative Weitervermehrung zum Aufbau von Erhaltungs-Klonsammlungen bzw. zum Aufbau von Erhaltungs-Samenplantagen, (ex-situ Generhaltung). Parallel dazu werden o.g. seltene Baumarten vegetativ und generativ mit 1- bis 3-jähriger Kulturzeit nachgezogen und an interessierte bzw. am Evaluierungsprozess beteiligte Forstämter abgegeben (in-situ Generhaltung) und dort langfristig weiterbeobachtet.
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 200 |
| Kommune | 2 |
| Land | 291 |
| Wissenschaft | 22 |
| Zivilgesellschaft | 47 |
| Type | Count |
|---|---|
| Agrarwirtschaft | 47 |
| Chemische Verbindung | 26 |
| Daten und Messstellen | 32 |
| Ereignis | 2 |
| Förderprogramm | 91 |
| Gesetzestext | 26 |
| Hochwertiger Datensatz | 1 |
| Infrastruktur | 1 |
| Taxon | 63 |
| Text | 98 |
| Umweltprüfung | 25 |
| unbekannt | 157 |
| License | Count |
|---|---|
| geschlossen | 351 |
| offen | 153 |
| unbekannt | 11 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 502 |
| Englisch | 113 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Bild | 19 |
| Datei | 70 |
| Dokument | 181 |
| Keine | 196 |
| Multimedia | 1 |
| Unbekannt | 2 |
| Webdienst | 15 |
| Webseite | 95 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 288 |
| Lebewesen und Lebensräume | 515 |
| Luft | 178 |
| Mensch und Umwelt | 488 |
| Wasser | 317 |
| Weitere | 441 |