s/umeltbewusstes verhalten/Umweltbewusstes Verhalten/gi
Die Studie zeigt Reformansätze für eine Mehrwertsteuer, die umweltfreundliches Verhalten fördert. Die Autoren schlagen unter anderem Reformen bei der Besteuerung von Nahrungsmitteln vor: So sollte der ermäßigte Steuersatz für pflanzliche Produkte gesenkt und im Gegenzug die Mehrwertsteuervergünstigung für Fleisch und andere tierische Produkte gestrichen werden. Weitere Vorschläge werden analysiert, wie beispielsweise eine Reduzierung des Mehrwertsteuersatzes für kleinere Reparaturen und von Arbeitsleistungen für energetische Sanierung. Ein Teil der untersuchten Vorschläge betrifft auch Reformen, die sich erst nach europarechtlichen Änderungen umsetzen lassen. Quelle: www.umweltbundesamt.de
Zwischen Umweltpolitik und Gesellschaftspolitik besteht ein enger Zusammenhang. Jede umweltpolitische Maßnahme soll zum gesellschaftlichen Wohlergehen beitragen und hat gesellschaftliche Folgen – dies gilt sowohl für vollzogene als auch für unterlassene Umweltmaßnahmen. Hauptziel dieses Projekts war es, einen Verständigungs- und Diskussionsprozess über Umweltpolitik und gesellschaftliche Wirkungen anzustoßen und zu moderieren. Hierfür wurde zunächst als gemeinsame Verständigungsgrundlage erarbeitet, was eine Umweltpolitik als Gesellschaftspolitik kennzeichnet und welche Herausforderungen hiermit verbunden sind. Konkretisiert in Form von sieben Thesen wurden zwei umweltpolitische Programme, das Ressourceneffizienzprogramm ProgRess und das Aktionspro-gramm Klimaschutz 2020, exemplarisch analysiert.
Der Internationale Tag der Umwelt wird jedes Jahr am 5. Juni in mehr als 100 Ländern der Erde gefeiert. Das Datum erinnert an die Eröffnung der ersten Umweltkonferenz der Vereinten Nationen und an den Beschluss der Gründung des UN-Umweltprogramms (UNEP) im Jahr 1972 in Stockholm. Alljährlich wird für die internationalen Feierlichkeiten eine andere Stadt als Hauptschauplatz ausgewählt. Mit dem Internationalen Tag der Umwelt will die UN weltweit die öffentliche Aufmerksamkeit auf die Bedeutung der Umwelt lenken und politische und öffentliche Aktivitäten zu ihrem Schutz anregen. Seit dem Beschluss der 6. Bund-Länder-Umweltminister-Konferenz 1976 wird der Tag der Umwelt auch in der Bundesrepublik Deutschland begangen.
Neuer Besucher-Leitfaden und Faltblatt für Kreuzfahrttouristen Faszination Antarktis: Immer mehr Menschen zieht es im Südsommer in die endlose Weite des eisigen Kontinents, zu Pinguinen, Robben oder Walen. Allein in der vergangenen Reisesaison gab es über 46.000 Besucher; zwischen 1992 bis 2008 verfünffachten sich die Besucherzahlen. Nachteilige Wirkungen auf die Umwelt bleiben damit nicht aus. Wer in das Südpolargebiet reist, benötigt zwar - egal ob Tourist, Forscher, Journalist oder Mitglied eines Filmteams - eine gültige Genehmigung, die das Umweltbundesamt (UBA) als zuständige deutsche Genehmigungsbehörde für alle deutschen Bürgerinnen und Bürger ausstellt. Um jedoch die Ursprünglichkeit und Unversehrtheit des Kontinents zu erhalten, sind praktische, verbindliche Verhaltensrichtlinien erforderlich. So informiert das UBA alle Reisende - speziell Kreuzfahrttouristen - mit einem aktualisierten Leitfaden und einem neuen Faltblatt über umweltgerechtes Verhalten auf dem „weißen Kontinent”. Der Leitfaden erklärt, wie sich die einzigartige sowie sehr sensible antarktische Tier- und Pflanzenwelt am besten schützen lässt. Eine wichtige Faustregel ist: Schauen ist erlaubt, aber immer mit Distanz. Tiere und Pflanzen in der Antarktis sind an die extremen Bedingungen, vor allem an die niedrigen Temperaturen, angepasst. Flora und Fauna sind deshalb kaum in der Lage, auf Veränderungen ihrer Umwelt zu reagieren. Gegenüber Störungen von außen sind sie sehr empfindlich. Antarktische Tierarten haben wenig Scheu vor Menschen und zeigen kaum Fluchtreflexe, weil es dort keine, an Land jagenden Raubtiere gibt. Es erscheint daher verlockend, sich den Tieren zum Fotografieren zu nähern, da sie zutraulich wirken. Ob die Tiere Angst haben oder sich bedroht fühlen, ist für Laien kaum erkennbar. Um Seevögel, Pinguine und Robben nicht unnötigem Stress auszusetzen, sollten Besucherinnen und Besucher daher Mindestabstände zu den Tieren einhalten. Vor allem während der Brutzeit zwischen Dezember und März sollte man sich brütenden Pinguinen nicht näher als zehn Meter nähern. Während der Mauser, Brut oder Aufzucht sind die Tiere gegenüber Störungen besonders empfindlich. Seeelefantenkühe unterbrechen beispielsweise bei Störung die Milchabgabe. Geschähe dies mehrmals während der ersten drei Lebenswochen, drohte den Robbenjungen Unterernährung. Ihr Überleben wäre dann gefährdet. Moose und Flechten – die Hauptvegetation in der Antarktis – sind gegenüber Trittschäden und Fahrspuren äußerst empfindlich. Bereits nach zwei Wochen sind herausgerissene Pflanzenteile vertrocknet. Entwurzelte und in den Boden gedrückte Pflanzenteile erholen sich im selben antarktischen Sommer nicht mehr. Krustenflechten etwa wachsen nur 0,01 bis 0,1 Millimeter pro Jahr - ein Fußabdruck kann so über 100 Jahre erhalten bleiben. Besucher sollten daher möglichst keine Vegetation betreten und nur auf Wegen oder Pfaden bleiben. Um die Antarktis in ihrer Ursprünglichkeit auch in Zukunft zu erhalten, gelten für sie international verbindliche Verhaltensregeln. Die Antarktis-Vertragsstaaten – unter anderem Deutschland – beschlossen bereits 1994 anlässlich ihres 18. Treffens diese Regeln zum Schutz der Pflanzen und Tiere. Seitdem nimmt der Tourismus in der Antarktis stark zu und konzentriert sich vor allem auf die antarktische Halbinsel. Dort, wo Seevögel und Pinguine brüten und Robben ihre Jungen aufziehen, gingen im letzten Südsommer, also in den Monaten Dezember bis März, mehr als 30.000 Touristen an Land. Um an den viel besuchten Küstenabschnitten weitere Schäden abzuwenden, gelten für stark frequentierte Anlandeplätze seit 2005 zusätzliche bindende Richtlinien für umweltbewusstes Verhalten, so genannte „Visitor Site Guidelines”. Leitfaden und Faltblatt sind in deutscher und englischer Sprache kostenlos unter folgenden Links abzurufen:
Der Welt-Umwelttag am 05. Juni 2009 ist der Start des Klima-Helden-Projektes. Die Initiative des UN-Umweltprogramms unterstützt Menschen, die durch ihren außerordentlichen persönlichen Einsatz für eine nachhaltige Bewusstseinsbildung im Sinne des Umwelttag-Mottos 2009 "Unser Planet braucht dich! Gemeinsam gegen den KLimawandel" aktiv sind.
UBA legt 15-Punkte-Plan zur Konjunkturbelebung vor – Fokus auf Energie und Mobilität Das Umweltbundesamt (UBA) hat ein Konzept vorgelegt, wie die Corona-Konjunkturpakete gezielt am Umweltschutz ausgerichtet werden können. „Umwelt- und Klimaschutz standen in letzter Zeit weit oben auf der politischen Agenda. Beides bleibt auch nach Corona von übergeordneter Bedeutung. Wir sollten uns davor hüten, diese sehr gravierenden Probleme beim wirtschaftlichen Neustart aus dem Blick zu verlieren. Der Neustart ist nur zukunftsfähig, wenn wir die Finanzhilfen auch zum Umbau zu einer nachhaltigen und klimaneutralen Gesellschaft nutzen. Falls wir in überholte Technologien und Strukturen investieren, verschärft dies die Umweltkrise, behindert Innovation, mindert unsere Wettbewerbsfähigkeit und lässt die Umsetzung des Pariser Klimaabkommens in weite Ferne rücken“, sagte UBA-Präsident Dirk Messner. Wichtig ist laut UBA eine Verschiebung der Steuer- und Abgabenlast vom Faktor Arbeit hin zu den Umweltschadenskosten. Dazu sollten umweltfreundliche Techniken wie die Nutzung erneuerbarer Energien im Verkehrssektor oder ressourcensparendes Verhalten steuerlich entlastet werden. Perspektivisch sollte der Anteil der Umweltsteuern am Gesamtsteueraufkommen steigen, so dass die Kosten der Umweltschäden den Verursachern stärker angelastet werden und nicht der Gesellschaft. Das UBA rät auch zu einem schrittweisen Abbau umweltschädlicher Subventionen – zum Beispiel der zu geringen Dieselbesteuerung oder der Steuerbefreiung für Kerosin. Die Einnahmeverluste des Staates liegen allein durch den Verzicht auf die Kerosinbesteuerung bei 8,3 Milliarden Euro (Jahr 2018). Ein wesentlicher Treiber für grüne und nachhaltige Arbeitsplätze war in den vergangenen Jahren die Wind- und Solarbranche. Leider ist der Ausbau der Windkraft in Deutschland nahezu zum Erliegen gekommen; auch die Solarbranche lahmt. „Erneuerbare Energien werden aber zur wichtigsten Energiequelle für den Strom-, Wärme- und Transportsektor. Die installierte Leistung der Windenergie muss bis zum Jahr 2050 auf 150 bis 200 Gigawatt (GW) steigen, die Leistung der Photovoltaik auf 200 bis 300 GW, um unsere Treibhausgasreduktionsziele zu erreichen. Das bedeutet mitelfristig einen Bruttozubau von jährlich 7,7 bis 10 GW Wind- und Photovoltaikkapazitäten. Der gegenwärtig deutlich geringere Ausbau muss deutlich gesteigert werden.“, sagte Prof. Dr. Harald Bradke, Leiter des Competence Centers Energietechnologien und Energiesysteme am Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung (ISI), der das UBA-Papier zusammen mit UBA-Präsident Messner vorstellte. Auch das UBA schlägt ein Ausbaupaket für Windenergie und Photovoltaik vor, das die Ausbaupfade für Windenergie an Land und Photovoltaik auf jeweils 6 GW/Jahr anhebt und den 52 GW-Ausbaudeckel bei der Solarenergie streicht. Neuen Schub vor allem für das lokale Handwerk könnte eine Pflicht zum Einbau von Photovoltaikanlagen beim Neubau und bei der Dachsanierung geben. Im Bereich Mobilität schlägt das UBA vor, den Bundesanteil am „Umweltbonus“ für Elektro-Fahrzeuge zeitlich befristet zu verdoppeln. Auch eine dazugehörige Kaufprämie für private Ladepunkte sei sinnvoll. „Von einer Kaufprämie für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor halte ich dagegen wenig. Das kann ich mir nur bei ganz besonders effizienten Hybridfahrzeugen vorstellen. Öffentliche Gelder sollten besser genutzt werden, um Einnahmeausfälle bei Bus und Bahn als Folge der Coronakrise auszugleichen, den ÖPNV weiter auszubauen sowie den Rad- und Fußverkehr weiter zu stärken“, sagte Messner. „Die Krise als Chance zu nutzen hin zu nachhaltigem Wirtschaften ist fundamental wichtig, denn es stellt Deutschland gut auf, mittel- und langfristig Einkommen zu erwirtschaften“, kommentierte Dr. Fritzi Köhler-Geib, Chefvolkswirtin der Kreditanstalt für Wiederaufbau ( KfW ) das Papier des UBA. „Die Rückkehr auf einen Wachstumspfad und die Veränderung hin zu nachhaltigerem Wirtschaften ist gleichzeitig auch möglich. Dabei ist Planungssicherheit und ausreichend Zeit für die Anpassung entscheidend. Aus meiner Sicht müssen wir hierfür an folgenden 5 Punkten ansetzen: Krisenfestigkeit stärken, Klimaneutralität erreichen, Produktivitätssteigerungen durch Innovation und Digitalisierung steigern, internationale Vernetzung nutzen und Nationalisierung von Wertschöpfungsketten vermeiden sowie Europa stärken.“ Eine weitere Empfehlung des neuen UBA-Papieres ist eine sozial-ökologische Reform des Finanzsystems in Deutschland. Besonders in den Sektoren Energie und Mobilität will das UBA deutlich mehr finanzielle Anreize für umweltfreundliches Verhalten setzen – und gleichzeitig für mehr Gerechtigkeit sorgen: „Wir müssen umweltschädliche Subventionen abbauen und die Fairness unseres Finanzsystems stärker in den Blick nehmen. Eine ökologische Steuereform gelingt, wenn sie von den Menschen als gerecht empfunden wird. Nur dann bekommen wir Akzeptanz für einen grünen Neustart der Wirtschaft“, so Messner. Der Anfang für mehr Fairness könnte laut UBA eine deutliche Absenkung der Strompreise durch eine kurzfristig reduzierte EEG-Umlage machen. Bestandsanlagen, die vor dem 31. Dezember 2016 ans Netz gingen, würden laut UBA-Vorschlag über den Bundeshaushalt und ab 2021 zunehmend aus der CO2 -Bepreisung finanziert. Die geringeren Stromkosten kämen vor allem ärmeren Haushalten sofort zugute und sollten mit einer kurzfristigen Anpassung der monatlichen Stromabschlagszahlungen einhergehen. Dies erhöht die Kaufkraft und belebt die Konjunktur. Profitieren würden von der Krise besonders betroffene Bereiche wie Gastronomie, Handel und Dienstleistungen. Die EEG-Differenzkosten bertragen derzeit jährlich rund 25 Mrd. Euro. Eine Verringerung der Umlage um 75 Prozent würde den nicht privilegierten Stromkunden eine Entlastung von 18,7 Mrd. Euro pro Jahr bringen. Das Dach aller nationalen Maßnahmen bildet Europa, vor allem der European Green Deal. „Der Green Deal muss bei der Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise eine zentrale Rolle einnehmen. Deutschland sollte versuchen, die EU-Kommission im Rahmen seiner EU-Ratspräsidentschaft bis Ende 2020 dabei zu unterstützen. Darüber hinaus sollte sich die Bundesregierung für eine Anhebung des europäischen Klimaziels auf mindestens 55 Prozent bis 2030 einsetzen. Nur so kommen wir auf einen verlässlichen Pfad in Richtung Klimaneutralität bis zum Jahr 2050“, sagte UBA-Präsident Messner.
Umweltbundesamt will noch umweltfreundlicher werden Das Umweltbundesamt (UBA) veröffentlicht heute seine EMAS-Umwelterklärung 2011 mit anspruchsvollen Zielen für den Umweltschutz im eigenen Haus. „Als wissenschaftliche Umweltbehörde kann das Umweltbundesamt nur dann glaubwürdig für mehr Umweltschutz werben, wenn wir selbst mit gutem Beispiel vorangehen und zeigen, dass es geht“, begründet UBA-Präsident Jochen Flasbarth die selbstgesteckten Umweltziele für die nächsten Jahre. Er räumt aber ein: „Auch bei uns finden sich nach über zehn Jahren Umweltmanagement ab und an Dinge, die wir optimieren können.“ Bis 2014 möchte das UBA seinen Gesamtenergieverbrauch um fünf Prozent senken sowie zwei Drittel mehr erneuerbare Energie erzeugen. Konkret sollen Dienstreisen zunehmend durch Videokonferenzen ersetzt und die CO 2 -Emissionen der verbliebenen Dienstwagen um zehn Prozent reduziert werden. Insgesamt sollen auch mehr Beschäftigte umweltverträglich mit Bus, Bahn, Rad oder zu Fuß zur Arbeit kommen. Ziel ist die Quote auf über zwei Drittel zu erhöhen. Auch seine Vertragspartner möchte das Amt für den Umweltschutz sensibilisieren: Bis Ende 2012 sollen alle Verträge mit dem UBA Verpflichtungen zu umweltverträglichem Verhalten enthalten. Bereits heute sind Lieferanten von Broschüren und anderen Druckerzeugnissen verpflichtet, auf Papier zu drucken, dass das Umweltzeichen „Blauer Engel“ trägt. Auch der Pächter der UBA-Kantine und die Reinigungsfirma müssen zahlreiche Umweltanforderungen einhalten, z.B. ein breites Angebot vegetarischer Speisen mit regionalen und saisonalen Zutaten oder den Verzicht auf Reinigungsmittel mit umweltbelastenden Inhaltsstoffen. Das wichtigste Instrument, um die ehrgeizigen Ziele zu erreichen, ist ein Umweltmanagement-system nach der Europäischen EMAS -Verordnung. EMAS steht für E co- M anagement and A udit S cheme. Es stellt sicher, dass Umweltaspekte von vornherein in alle Zuständigkeiten, Abläufe und Aktivitäten integriert werden - von der Gebäudebewirtschaftung über den Einkauf bis zur Informations- und Kommunikationstechnik. Neben Verbesserungen in den Bereichen Energie, Verkehr und Beschaffung setzt das UBA auch auf Flächennutzung und Artenvielfalt. So werden bei der Gestaltung und Pflege der Außenanlagen ökologische Aspekte berücksichtigt, indem möglichst wenig Fläche versiegelt wird und die Niederschläge vorrangig vor Ort versickern. Ebenso beschränkt das Amt den Einsatz motorbetriebener Geräte wie Laubbläser und Rasentraktoren und verzichtet im Winter weitgehend auf Streusalz. Die Grünflächen der UBA-Liegenschaften stellen Biotope für heimische und standortangepasste Pflanzen sowie Lebensraum für viele Tiere dar. Nist- und Bruthilfen für Vögel, Aufstellen von Bienenstöcken sowie der Einsatz seltener Hausschafrassen als biologische Rasenmäher tragen darüber hinaus zur Aufwertung städtischer Räume bei. Der Zeitpunkt, den Umweltschutz im eigenen Haus weiter auszubauen, ist denkbar günstig: In den nächsten Jahren stehen einige Neu- und Umbauten im UBA an. „Wenn wir Baumaßnahmen mit hohen Umweltanforderungen verknüpfen, verringern wir nicht nur unsere Umweltbelastungen, sondern sparen auch deutlich Kosten etwa für Heizenergie“, erläutert Flasbarth. Dass diese Ziele und die Anforderungen nach EMAS auch tatsächlich eingehalten werden, überprüft jährlich ein unabhängiger Umweltgutachter. Nicht nur die Vorbildfunktion wird dadurch gestärkt, auch die fachliche Arbeit profitiert vom Engagement im Umweltmanagement, weiß Flasbarth. „Das Einhalten anspruchsvoller Umweltanforderungen im eigenen Haus schärft den Blick für die Probleme der Praxis und erhöht unser Verständnis für die Adressaten der Umweltpolitik.“
Gemeinsame Presseinformation mit BITKOM Jahreskonferenz: Herausforderungen und Marktchancen für Informationswirtschaft und Telekommunikation Waren und Dienstleistungen der Informationswirtschaft- und Telekommunikationsbranche (ITK) können einen wesentlichen Beitrag leisten, um Klimaschutz und Wirtschaftswachstum zu vereinbaren. Das ist das Ergebnis der „Jahreskonferenz Klimaschutz und Ressourceneffizienz – Herausforderungen und Marktchancen für die Informationswirtschaft und Telekommunikation”, die das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), dem Umweltbundesamt (UBA) und dem Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM) gestern veranstaltete. „Ich bin überzeugt, dass man mit intelligenten ITK-Infrastrukturen und -Geräten einen wichtigen, positiven Beitrag für den Schutz der Umwelt, für die wirtschaftliche Entwicklung Deutschlands und damit auch für den Erhalt von Arbeitsplätzen leisten kann”, sagte Prof. Dr. Andreas Troge, Präsident des Umweltbundesamtes ( UBA ). Die gemeinsame Arbeit von BMU , UBA und BITKOM habe einen wesentlichen Anteil daran, dass viele Hersteller, IT-Dienstleister und Rechenzentrumsbetreiber für das Problem des wachsenden Energieverbrauchs sensibilisiert sind. Das zeige sich auch daran, dass „Green IT” ein thematischer Schwerpunkt der diesjährigen CeBIT sein wird. Der wachsende Stromverbrauch der ITK ist klimapolitisch bedeutsam. 2004 entsprach der ITK-bezogene Stromverbrauch einschließlich der Unterhaltungselektronik in Deutschland über 28 Millionen Tonnen CO 2 -Ausstoß. In Deutschland liegt der auf die ITK und Unterhaltungselektronik entfallende Strombedarf derzeit bei ungefähr acht Prozent des gesamten Stromverbrauchs Weltweit ist die ITK-Branche nach Erkenntnissen der Marktforschung für rund zwei Prozent der CO 2 -Emissionen verantwortlich. Sie leistet aber etwa sechs Prozent der weltweiten Wertschöpfung. „Die Energieeffizienz der Branche ist um den Faktor drei besser als der allgemeine Schnitt durch alle Sektoren”, so Martin Jetter, Mitglied des BITKOM-Präsidiums. Das Ziel müsse sein, Wirtschaftswachstum vom Energieverbrauch zu entkoppeln. Dafür müssten quer durch alle Wirtschaftsbereiche energieeffizientere Produkte konstruiert, produziert, genutzt und recycelt werden. Würde nur jede vierte Geschäftsreise in Europa durch Videokonferenzen ersetzt, so sparte dies nach Angaben des WWF rund 28 Millionen Tonnen CO 2 -Emissionen. Zwar steigt so der Anteil der ITK-Produkte an den CO 2 -Emissionen, die Netto-Bilanz die globalen CO 2 -Emissionen ist jedoch eindeutig positiv. „ITK entwickelt eine enorme Hebelwirkung auf die Energieeffizienz der gesamten Volkswirtschaft”, so Jetter. Bereits heute lassen sich nach Angaben des UBA bei Rechenzentren, Leerlaufverlusten und mit Thin Clients rund sechs Millionen Tonnen des Klimagases Kohlendioxid einsparen. Das sind 15 Prozent der 40 Millionen Tonnen, die sich die Bundesregierung beim Stromsparen bis 2020 zum Ziel setzt. Thin Clients sind Computer mit minimaler Ausstattung ohne Festplatte und ohne Laufwerke. Sie dienen allein der Eingabe der Daten und dessen Ausgabe. Alle Programme und Daten liegen auf dem Server. Die Rechenleistungen erbringen die Server. Die Umstellung eines Drittels der PCs in Deutschland auf Thin Clients würde pro Jahr eine Million Tonnen CO 2 und rund 100 000 Tonnen Material sparen, speziell Metalle und Kunststoffe. „Wir sollten nicht nur dem Energiesparen Aufmerksamkeit schenken. Es ist an der Zeit, auch verstärkt die Materialeffizienz und Rohstoffknappheiten in den Blick zu nehmen”, so Troge, Präsident des Umweltbundesamtes. Instrumente zum Sparen natürlicher Ressourcen beim Einsatz der ITK sind Umweltzeichen, die Verbraucherinnen und Verbrauchern, öffentlichen Haushalten und Unternehmen bei der Neuanschaffung der IKT-Geräte eindeutige Orientierungen zum Umweltschutz vermitteln. „Beispielsweise halte ich den Blauen Engel oder den Energy-Star, zur Kennzeichnung umweltfreundlicher sowie energieeffizienter Informations- und Kommunikationstechnik für notwendig. Unternehmen nutzen die Kennzeichen bisher allerdings noch zu wenig. Es sind daher große Anstrengungen nötig, diese Kennzeichnungen vor allem direkt am Verkaufsort sichtbar zu machen”, so Troge. Jetter und Troge betonten: „Die Hersteller müssen die effizienten Geräte anbieten und die Verbraucher umfassend informieren. Die Verbraucher sollten die Energieeffizienz bei ihren Kaufentscheidungen berücksichtigen”. Eine Studie des „Energy Saving Trust” zu PCs zeigt: Verbraucherinnen und Verbraucher können mit umweltgerechtem Verhalten den Energieverbrauch auch bei modernsten Geräten noch einmal auf ein Sechstel reduzieren. Green IT spart zudem Kosten: Für viele Rechenzentren wird der Energieverbrauch in den nächsten fünf Jahren zu einem der größten Kostenfaktoren. Bei richtigem Ansatz amortisieren sich die Kosten für die Einrichtung eines modernen, grünen IT-Betriebs innerhalb von zwei Jahren allein über Energieeinsparungen. BITKOM und BMU entwickeln gemeinsam einen Leitfaden zu effizienten Rechenzentren und ergänzen diesen mit einer „Best-Practice”-Broschüre. Zudem entwickeln sie unter dem Stichwort „Grüner Surfen” Maßnahmen für Verbraucher mit hohem Umweltentlastungspotenzial.
Die Studie zeigt Reformansätze für eine Mehrwertsteuer, die umweltfreundliches Verhalten fördert. Die Autoren schlagen unter anderem Reformen bei der Besteuerung von Nahrungsmitteln vor: So sollte der ermäßigte Steuersatz für pflanzliche Produkte gesenkt und im Gegenzug die Mehrwertsteuervergünstigung für Fleisch und andere tierische Produkte gestrichen werden. Weitere Vorschläge werden analysiert, wie beispielsweise eine Reduzierung des Mehrwertsteuersatzes für kleinere Reparaturen und von Arbeitsleistungen für energetische Sanierung. Ein Teil der untersuchten Vorschläge betrifft auch Reformen, die sich erst nach europarechtlichen Änderungen umsetzen lassen. Veröffentlicht in Texte | 38/2022.
Verordnung über den Naturpark Dübener Heide/Sachsen-Anhalt Vom . Mai 2002 Aufgrund von § 21 Abs. 1 Satz 1, 3, Abs. 4, § 27 Abs. 1 Satz 1, 3 und § 45 Abs. 3 Nr. 1 des Naturschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 11. Februar 1992 (GVBI LSA S. 108), zuletzt geändert durch Artikel 90 des Dritten Rechtsbescheinigungsgesetzes vom 7. Dezember 2001 (GVBI LSA S. 540) in Verbindung mit Abschnitt II Nr. 10 des Beschlusses der Landesregierung über den Aufbau der Landesregierung Sachsen-Anhalts und die Abgrenzung der Geschäftsbereiche vom 21. Juli 1998 (MBI LSA S. 1570), zuletzt geändert durch Beschluss vom 20. Februar 2001 (MBI LSA S. 159), wird nach Einhaltung des Verfahrens nach § 26 des Naturschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt verordnet: §1 Erklärung (1) Die im § 2 genannten Teile der Dübener Heide werden zu einem Naturpark erklärt und gemäß § 5 in Zonen gegliedert. (2) Der Naturpark erhält die Bezeichnung Dübener Heide/Sachsen-Anhalt. §2 Flächenbeschreibung und Abgrenzung (1) Der Naturpark erstreckt sich in einer Gesamtgröße von etwa 42.750 ha über Gebiete in den Landkreisen Bitterfeld und Wittenberg. Die äußere Grenze des Naturparkes wird in der als Anlage beigefügten Übersichtskarte im Maßstab 1:100000 dargestellt. Der Naturpark umfasst ganz oder teilweise: 1. im Landkreis Bitterfeld die Gebiete der Stadt Jeßnitz und der Gemeinden Altjeßnitz, Burgkemnitz, Friedersdorf, Mühlbeck, Muldenstein, Plodda, Pouch, Rösa, Roßdorf, Schlaitz, Schwemsal, Krina, Gröbern, Gossa; 2. im Landkreis Wittenberg die Gebiete der Städte Gräfenhainichen, Bad Schmiedeberg, Kemberg und Pretzsch sowie der Gemeinden Bergwitz, Radis, Rotta, Schköna, Söllichaz, Tornau, Uthausen, Ateritz, Korgau, Meuro, Dorna, Schnellin, Trebitz, Priesitz. (2) Die Grenzen des Naturparkes sind in einem aus 27 Teilblättern bestehenden topographischen Schwarz-Weiß-Kartensatz im Maßstab 1:10000 eingetragen. Maßgebend für den Grenzverlauf des Schutzgebietes ist die Außenkante der schwarz dargestellten Punktreihe. Je eine Ausfertigung des Kartensatzes im Maßstab 1:10000 wird bei der obersten und den jeweils zuständigen oberen und unteren Naturschutzbehörden sowie im Landesamt für Umweltschutz und beim Naturparkträger aufbewahrt. Außerdem bewahren die Verwaltungsgemeinschaften und Verbandsgemeinden Kartenausfertigungen für ihren Zuständigkeitsbereich gemäß § 26 Abs. 4 des Naturschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt auf. Diese Karten sind während der jeweiligen Dienstzeiten kostenlos einsehbar. §3 Schutzzweck (1) Die Festsetzung des Naturparkes Dübener Heide/Sachsen-Anhalt dient unter Beachtung der Ziele der Raumordnung und der besonderen Berücksichtigung der Grundsätze und sonstigen Erfordernisse der Raumordnung und naturschutzrechlichen Bestimmungen dem Zweck: 1. der Erhaltung und Wiederherstellung der für den Naturraum typischen Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Teillandschaften und Lebensräume in der Dübener Heide als Grundlage für die Erholung des Menschen und damit der Sicherung und Verbesserung der ökologischen und wirtschaftlichen Lebensgrundlagen der Bevölkerung, 2. der Entwicklung der Dübener Heite zu einem Naturpark, in dessen Naturraum mit seinen komplexen Lebensraumgefügen a) die nachhaltige, standortgerechte Nutzung der Naturressourcen, die entwicklungsbezogene Landschaftspflege und natürliche Entwicklung von Ökosystemen sowie b) die Schaffung und Verbesserung der Grundlagen für eine nachhaltige und ressourcenschonende Regionalentwicklung beispielhaft gewährleistet sind. (2) Die besonderen Schutzzwecke der Teillandschaften und Lebensräume sind in den Schutzgebietsverordnungen der Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete bestimmt. §4 Enwicklungsziele Im Naturpark sind im Sinne einer naturraumbezogenen einheitlichen und großräumigen Entwicklung 1. neben der Eigenart und Schönheit der Landschaft und deren Mannigfaltigkeit in großen zusammenhängenden Wäldern mit typischen Waldwiesen und Mooren, Bachtälchen, Teichen und Seen sowie Ackerflächen auch die kulturhistorischen Werte und Traditionen sowie typische Landnutzungsformen zu bewahren und durch die Entwicklung eines ökologischen Verbundssystems zu fördern, um der Naturparkregion zu eines besonderen Bedeutung für Naturschutz und Landschaftspflege, Bildung, Erholung und Fremdenverkehr zu verhelfen, 2. Bereiche für Erholung und Fremdenverkehr schutzzonenspezifisch umweltverträglich und wirtschaftlich tragfähig zu erschließen, 3. die nachhaltige Bewirtschaftung in Land- und Forstwirtschaft sowie der Gewässer entsprechend den Schutzzielen der Zonen zu fördern, 4. die gebietstypische Siedlungsstruktur mit ihren historisch gewachsenen Ortsbildern in traditioneller Bauweise mit Gärten und Freiflächen zu erhalten und zu entwickeln, 5. die Umweltbelastungen durch das Verkehrsauskommen zu begrenzen, 6. ein Netz von abgestimmten Wegen zur Besucherlenkung und damit zum Schutz von Natur und Landschaft auszuweisen und zu entwickeln, 7. durch gezielte und umfassende Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit das Anliegen des Naturparkes und das Verständnis für Naturschutz und Landschaftspflege sowie für umweltschonendes Verhalten zu vermitteln. §5 Zonierung (1) Das Gebiet des Naturparkes wird in drei Zonen gegliedert: 1. die Naturschutzzone (Zone I), 2. die Landschaftsschutz- und Erholungszone (Zone II), 3. die Puffer- und Entwicklungszone (Zone III). (2) Die Zone I umfasst alle vorhandenen Naturschutzgebiete im Sinne von §§ 17 und 59 Abs. 1 des Naturschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt. Sie dient den Zielen des Naturschutzes entsprechend den jeweiligen Errichtungsverordnungen. (3) Die Zone II umfaßt alle vorhandenen Landschaftsschutzgebiete im Sinne von §§ 20, 59 Abs. 1, 1a des Naturschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt. Sie dient den Zielen der landschaftsbezogenen Erholung unter dem Aspekt eines naturverträglichen Tourismus entsprechend den jeweiligen Errichtungsverordnungen. (4) Die Zone III umfasst die übrigen Bereiche und dient als Puffer- und Entwicklungszone. §6 Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen (1) Zur einheitlichen Entwicklung und Pflege des Naturparkes ist innerhalb von fünf Jahren durch den Träger des Naturparkes eine Pflege- und Entwicklungskonzeption bzw. Ein Pflege- und Entwicklungsplan für den Naturpark vorzulegen. Als Grundlage zur Umsetzung der §§ 3 und 4 hat er 1. die Empfehlungen der Pflege- und Entwicklungspläne zu den Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten im Sinne einer einheitlichen naturraumbezogenen Gebietsentwicklung zu berücksichtigen und Empfehlungen in Bezug auf das Gesamtgebiet zu geben sowie 2. die Möglichkeiten der nachhaltigen Entwicklung sowie der Verbesserung des Erholungswertes des Naturparkes unter Beachtung der Naturschutzbelange aufzuzeigen. (2) Die Pflege- und Entwicklungskonzeption oder der Pflege- und Entwicklungsplan ist im Bedarfsfall fortzuschreiben. Die obere Naturschutzbehörde kann eine
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