API src

Found 307 results.

Teilbebauungsplan TB 819 Hamburg

Bezirk: Eimsbüttel, Stadtteil: Eidelstedt, Schnelsen, Ortsteil: 320, 319, Planbezirk: Umgehungsstraße Eidelstedt von der AKN-Eisenbahn bis zum Hörgensweg

Bebauungsplan Bergen Nr. 32 "Amtland"

Der Planbereich befindet sich am südwestlichen Stadtrand Bergens auf der Südseite der Straße "Amtland" Er wird auf dem Deckblatt dieser Begründung im Maßstab 1:5000 dargestellt. Der Planbereich wird in der Zeichnerischen Darstellung des Regionales Raumordnungsprogramms für den Landkreis Celle als Teil eines großflächigen Vorsorgegebietes für die Landwirtschaft aufgrund hohen natürlichen standortgebundenen landwirtschaftlichen Ertragspotentials gekennzeichnet. Außerdem kreuzt im westlichen Bereich die Trasse einer Umgehungsstraße Bergens im Zuge der Bundesstraße 3. Der Flächennutzungsplan der Stadt Bergen weist für den Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes ein Allgemeines Wohngebiet mit einer durchschnittlichen Geschossflächenzahl von 0,8 aus, das durch eine Richtfunkstraße überquert wird.

Verkehrswissenschaftliche Untersuchung fuer eine grossraeumige Umfahrung der Metropolregion Hamburg (A20)

Volkswirtschaftliche Bewertung der nord-westlichen Umfahrung Hamburgs mit einer Elbquerung zwischen Stade und Glueckstadt, Ermittlung der Wirkungen auf die Raumstruktur, Wirkungen und Moeglichkeiten der privaten Finanzierung der Elbquerung, Aufbereitung der Gueterverkehrsprognose (Planco bearbeitet einen Teilbereich der Gesamtuntersuchung).

Neubau der Ortsumgehung Meine nach Rötgesbüttel im Zuge der B 4

Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Wolfenbüttel, hat für das o. g. Vorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach dem Bundesfernstraßengesetz (FStrG) in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Dezernat 41 "Planfeststellung", Göttinger Chaussee 76A, 30453 Hannover beantragt. Sie plant die vorhandene B 4 zwischen Gifhorn und Braunschweig im Bereich Rötgesbüttel und Meine zu verlegen und als vierstreifige Bundesstraße neu zu konzipieren. Die Realisierung als Ortsumgehungen von Rötgesbüttel und Meine soll eine Minderung der Verkehrsbelastung und damit einhergehende Erhöhung der Verkehrssicherheit in den Ortschaften erzielen. Die B 4 erstreckt sich von Lüneburg bis Braunschweig. In Nord-Süd-Richtung verknüpft sie die Autobahnen A 39 (Lüneburg) und A 2 (Autobahnkreuz Braunschweig-Nord). Für das Vorhaben besteht eine gesetzlich festgelegte Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gem. § 3a des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) a. F. i. V. m. Ziffer 14.5 der Anlage 1 UVPG. Die erste Auslegung fand vom 09.11.2016 bis 08.12.2016 statt. Aufgrund zahlreicher Äußerungen zu den ausgelegten Planunterlagen hat die Vorhabenträgerin umfangreiche Planänderungen durchgeführt, weswegen (auch zum Verständnis dieser Änderungen) die Planfeststellungsunterlagen vollständigt neu ausgelegt werden. Diese zweite Auslegung war vom 12.07.2021 bis zum 11.08.2021. Zu den Planänderungen sind insgesamt knapp 100 Äußerungen eingegangen. Inhaltliche Schwerpunkte waren u. a. die erneute Kritik an dem westlichen Trassenverlauf im Raum Meine, als auch naturschutzrechtliche Belange und Grundstücksbetroffenheiten. Am 12.10.2022 und 13.10.2022 fand im Gemeindezentrum Meine in der Gemeinde Meine ein Erörterungstermin statt. Hier wurden die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen zusammen mit den Betroffenen, dem Vorhabenträger und der Anhörungs-/Planfeststellungsbehörde erörtert. Hierdurch haben sich weitere Planänderungen ergeben, die zurzeit vom Vorhabenträger in die Planung eingearbeitet werden. Die Planfeststellungsbehörde behält sich weitere Anhörungsschritte vor. Aufgrund der im Rahmen der Anhörung gewonnenen Erkenntnisse waren die Planunterlagen in Teilen zu überarbeiten bzw. zu ergänzen. Für die geänderten bzw. ergänzten Planunterlagen auf dem Gebiet der Gemeinden, in denen die Planunterlagen bereits auslegt haben, wurde bei den betroffenen Dritten eine Direktbeteiligung gem. § 17a Bundesfernstraßengesetz (FStrG) i. V. m. § 73 Abs. 8 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz (vom 23. Januar 2003 (BGBl. I S. 102), das zuletzt durch Artikel 24 Absatz 3 des Gesetzes vom 25. Juni 2021 (BGBl. I S. 2154) (VwVfG a.F). durchgeführt. Des Weiteren konnte für den Kreis der anerkannten Naturschutzvereinigungen gem. § 17a FStrG i. V. m. § 73 Abs. 8 Satz 2, Abs. 3 Satz 2 VwVfG a.F. und auf dem Gebiet der Gemeinde Leiferde gem. § 17a FStrG i. V. m. § 73 Abs. 8 Satz 2, Abs. 3 Satz 2 VwVfG a.F. aufgrund des bekannten Kreises der Betroffenen auf eine Auslegung verzichtet werden. Auch hier wurde eine Direktbeteiligung durchgeführt. Aufgrund der Einarbeitung eines aktualisierten Kompensationskonzeptes mussten die Planunterlagen in Teilen überarbeitet bzw. ergänzt werden. Für die geänderten bzw. ergänzten Planunterlagen auf dem Gebiet der Gemeinden, in denen die Planunterlagen bereits auslegt haben, wurde bei den betroffenen Dritten eine Direktbeteiligung gem. § 17a FStrG i. V. m. § 73 Abs. 8 Satz 1 VwVfG a.F. durchgeführt. Des Weiteren konnte für den Kreis der anerkannten Naturschutzvereinigungen gem. § 17a FStrG i. V. m. § 73 Abs. 8 Satz 2, Abs. 3 Satz 2 VwVfG a.F. aufgrund des bekannten Kreises der Betroffenen auf eine Auslegung verzichtet werden. Auch hier wurde eine Direktbeteiligung durchgeführt. Der Planfeststellungsbeschluss wurde am 30.04.2026 erlassen.

B6 Ortsumgehung Neustadt am Rübenberge von AS Himmelreich bis AS L 193

Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (Straßenbaubehörde) – regionaler Geschäftsbereich Nienburg - plant im Zuge der Ersatzneubaumaßnahme der Leinebrücke (BW 5439) und der Brücke über die DB-Strecke (BW 5442) den richtlinienkonformen Ausbau der B 6 (OU Neustadt) zwischen der Anschlussstelle (AS) Himmelreich und der AS L193 Hannoversche Straße. Die Maßnahme befindet sich in der Region Hannover, Stadt Neustadt am Rübenberge. Die B 6, welche von der Autobahn A 27 (nördlich Bremen) bis zur Autobahn A 369 (östlich Goslar) verläuft, verbindet dabei die beiden Städte Nienburg/Weser und Hannover. Im Bereich von Neustadt am Rübenberge wird die B 6 von der DB-Strecke 1740 (Wunstorf-Bremerhaven), der Leine und fünf weiterer Verkehrswege unterführt. Zudem trennt die B6 im Planungsbereich in weiten Teilen des Strecken-verlaufs Wohn- und Gewerbegebiet voneinander und stellt eine wichtige Verbin-dungsfunktion der Stadt und darüber hinaus über die DB-Strecke und Leine dar. Die Landstraßen L 191 sowie auch die L 193 sind über direkte Anschlussstellen mit der B 6 verbunden. Der in der Planung zu betrachtende Streckenabschnitt beginnt südlich der Anschlussstelle Himmelreich bei Bau-km 0+541,890 (Netzknoten 3422019) und endet südlich der Anschlussstelle L 193 (Hannoversche Straße) bei Bau-km 3+957,632 (Netzknoten 3422025) und umfasst damit die gesamte Strecke der B 6 im Bereich der Stadt Neustadt am Rübenberge auf einer Länge vom rd. 4 km. Anlass des Vorhabens ist, dass die Verkehrsbelastung in dem Streckenabschnitt seit der Inbetriebnahme im Jahr 1961 stark gestiegen ist. Aufgrund der nicht mehr ausreichenden Tragfähigkeit bzw. Dauerhaftigkeit der Brücke über die DB-Strecke und der Leinebrücke sind Ersatzneubauten der Brückenbauwerke in diesem Ab-schnitt und ein regelkonformer Ausbau der B 6 einschließlich der Berücksichtigung von Ein- und Ausfädelungsspuren an den Anschlussstellen der Landesstraßen erforderlich. lm Rahmen der Ausbauplanung der B 6 und der hohen Verkehrsbelas-tung sind Lärmvorsorgebetrachtungen in Hinblick auf lärmtechnische Schutzmaß-nahmen gegenüber der angrenzenden Wohnbebauung zu betrachten sowie ent-sprechend den aktuellen technischen Regelwerken und Planungsrichtlinien zu überprüfen und planerisch einzubeziehen. Insgesamt werden durch das Vorhaben sieben Brückenbauwerke erneuert, ein Brückenbauwerk ersatzlos zurückgebaut (Brücke über Suttdorfer Straße – BW 5438), die Anschlussstellen Neustadt Nord (L 191 Leinstraße) und Otternhagen (L 193 Mecklenhorster Weg / Hannoversche Straße) umgebaut sowie der Querschnitt der vierspurigen Straße entsprechend den einschlägigen Richtlinien für die Anlage von Landstraßen (RAL) von 16 m auf 21 m (RQ 21) vergrößert.

Bebauungsplan - Westlich der Umgehungsstraße, 1. Änd.

Bebauungsplan

Bebauungsplan - Westlich der Umgehungsstraße, 2. Änd.

Bebauungsplan

Bebauungsplan - Zwischen Nordstraße und Umgehungsstraße (Weeden)-10. Änderung

Bebauungsplan

Bebauungsplan - Zwischen Nordstraße und Umgehungsstraße (Weeden)-7. Änderung

Bebauungsplan

Bebauungsplan - Zwischen Nordstraße und Umgehungsstraße (Weeden)-1. Änderung - 1. Änderung

Bebauungsplan

1 2 3 4 5 … 29 30 31