Die TA Luft enthaelt in Nr. 3.1.7. Abs. 7 ein generelles Minimierungsgebot hinsichtlich der Emissionen an besonders persistenten und toxischen Stoffen, wie z.B.polychlorierte Biphenylen, Dioxinen oder Furanen. Die Emissionen dieser Stoffe aus bestimmten Quellen sind bei Abfallverbrennungsanlagen umfassend untersucht, bei denen wirksame Minderungsmassnahmen getroffen werden. Insbesondere sind fuer diese Anlagen in der 17. BImSchV die Emissionen an Dioxinen und Furanen auf 0,1 ng TE/m3 begrenzt. Aus einer Reihe stichprobenartiger Untersuchungen an anderen thermischen Prozessen,wie z.B. Aluminiumumschmelzanlagen, Elektrolichtbogenoefen ist bekannt, dass auch hier nicht unerhebliche Dioxin-/Furanemissionen entstehen koennen. Der vorliegende Kenntnisstand in den einzelnen Bereichen ist sehr unterschiedlich. In der Regel wurden nur im Reingas Messungen durchgefuehrt, die, aufgrund fehlender Bezuege zu den betrieblichen Randbedingungen, nur bedingt verwertet werden koennen. Besonders im Aluminiumumschmelzbereich liegen Emissionsmessungen vor und es werden verschiedene primaere und sekundaere Minderungsmassnahmen erprobt. Da von den meisten Aluminiumumschmelzwerken die Anforderungen der TA Luft erfuellt werden und zusaetzliche Massnahmen zur Dioxin-/Furanminderung eine erhebliche Belastung fuer die Betreiber darstellen, sollen im Rahmen des Vorhabens kostenguenstige Loesungen fuer den nachtraeglichen Einbau dioxin-/furanmindernder Einrichtungen bei bestehenden Anlagen entwickelt und erprobt werden.