Nach hamburgischem Landesrecht werden Veröffentlichungen durch Abdruck im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt vorgenommen. Rechtsverbindlich ist deshalb ausschließlich die gedruckte Ausgabe des Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblattes. Eine Inhaltssuche kann nur über die Internetseite der <a href="http://www.luewu.de/gvbl/">Firma Lütcke & Wulff</a> erfolgen.
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Internationaler Artenschutz CITES ‒ Umsetzung in Sachsen-Anhalt 1 Impressum Impressum Erarbeitung Abteilung 4 Gestaltung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit LAU Autorinnen und Autoren Petra Dornbusch und Ulrike Kaczmarek Diese Schrift wird vom Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt kostenlos herausgegeben und ist nicht zum Verkauf bestimmt. Der Nachdruck bedarf der Genehmigung. Sie darf weder von Parteien noch von Wahlwerbern oder Wahlhelfern während eines Wahlkampfes zum Zwecke der Wahlwerbung ver- wendet werden. Auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl darf sie nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme zu Gunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte. Für den fachlichen Inhalt der Beiträge sind die Auto- rinnen und Autoren selbst verantwortlich. Die von ihnen vertretenen Ansichten und Meinungen müssen nicht mit denen des/der Herausgeber übereinstim- men. Redaktion/Schriftleitung Petra Dornbusch Bildredaktion Petra Dornbusch 1. Auflage November 2024 Umschlaggestaltung unter Verwendung des Fotos “Kleiner Gelbhaubenkakadu“ von Stefan Ellermann Zitiervorschlag: Dornbusch, Petra und Kaczmarek, Ulrike (2024): Internationaler Artenschutz – CITES. Umsetzung in Sachsen-Anhalt Herausgeber Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Reideburger Str. 47, 06116 Halle (Saale) Tel.: 0345 5704-0 Fax: 0345 5704-190 E-Mail: poststelle@lau.mwu.sachsen-anhalt.de Web: lau.sachsen-anhalt.de 2 3 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 7. Weitere Pflichten des Halters 24 Anzeigepflicht für den Tierbestand �������������������������� 24 Kennzeichnungspflicht�������������������������������������������������� 25 Fotodokumentationspflicht ���������������������������������������� 27 Buchführungspflicht������������������������������������������������������30 1. Internationale und nationale Artenschutzgesetze 6 2. Kontrollaufgaben im Artenschutz 88. Geschützte Pflanzen32 3. Verbote für geschützte Arten 109. Internetadressen 34 4. Genehmigungspflicht für Ein- und Ausfuhr14 5. Artenschutzrechtliche Anforderungen an Tierhalter16 6. Nachweispflicht für die rechtmäßige Herkunft 18 Nachweispflicht für Arten des Anhangs A ���������������19 Nachweispflicht für Anhang B und national geschützte Arten�������������������������������������������������������������21 4 Anzeigepflicht für Tiergehege �������������������������������������31 Anhang36 Herkunfts- und Zuchtnachweis���������������������������������� 36 Zuchtprotokoll������������������������������������������������������������������ 38 Zeugenbestätigung für die Zucht ������������������������������40 Tierbestandsmeldung���������������������������������������������������� 42 5
Die Broschüre stellt den Prozess und die Ergebnisse des Forschungsvorhabens „Zivilgesellschaftliche Nachhaltigkeitsinitiativen auf dem Weg in nachhaltige Politik stärken, skalieren, vernetzen“ vor. Nachhaltigkeitsinitiativen verfügen über ein großes Potenzial, um Transformationsprozesse voranzubringen. Im Vorhaben wurden politische und gesellschaftliche Hürden identifiziert, die die Arbeit von Nachhaltigkeitsinitiativen erschweren, und Lösungsansätze entwickelt, die sich an Verwaltung und Politik richten. Diese Maßnahmen können die Wirksamkeit von Nachhaltigkeitsarbeit stärken. Eingebunden waren Nachhaltigkeitsinitiativen sowie Vertreter*innen aus Wissenschaft, Politik und Verwaltung.
Durch die Förderung naturschutzgerechter Bewirtschaftungsweisen, von Landschaftspflegevorhaben und Einzelprojekten sollen die Lebensräume gefährdeter bzw. seltener Pflanzen- und Tierarten erhalten oder entwickelt werden. Die Förderprogramme des Freistaates Sachsen sind deshalb ein wichtiges Instrument bei der Umsetzung des Programms zur Biologischen Vielfalt und des Maßnahmenplans zur Biologischen Vielfalt des Freistaates Sachsen, insbesondere für die Umsetzung von Natura 2000 und den Biotopverbund. Darüber hinaus leistet die Naturschutzförderung auch einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der vielfältigen Kulturlandschaft Sachsens. Die Förderprogramme werden zu einem großen Teil von der Europäischen Union (EU) mitfinanziert und tragen dazu bei, die gemeinschaftlichen Ziele der Agrar- und Umweltpolitik zu realisieren.
Der Forschungsschwerpunkt 'Strategien für die Umsetzung nachhaltiger Stoffstromsysteme' ist einer von fünf Schwerpunkten, die den Bereich der interdisziplinären umweltbezogenen Forschung der Universität Kassel ausgestalten. Das avisierte Themengebiet ist als Teilgebiet der umfassenderen Untersuchung der Möglichkeiten und Grenzen der Umorientierung moderner Industriegesellschaften auf einen nachhaltigen Entwicklungspfad zu verstehen. Insbesondere das offenkundige Spannungsverhältnis zwischen den mittlerweile konsensual formulierten allgemeinen Nachhaltigkeitsregeln einerseits und den Merkmalen moderner Wettbewerbs- und Wachstumsgesellschaften andererseits hat der wissenschaftlichen und politischen Profilierung von nachhaltigen Stoffstromsystemen eine herausragende Bedeutung gegeben. Für die Bearbeitung des Themengebietes werden unterschiedliche Strategien für die Herstellung nachhaltiger Stoffsstromsysteme (beispielsweise Kreislaufstrategien) unterschieden, die jeweils differierende Ziele, Anknüpfungspunkte und - in der Folge - auch Probleme aufwerfen. Wenngleich in vergleichsweise einfach strukturierten Problemfeldern eine erfolgreiche Anwendung dieser Strategien verzeichnet werden kann, sind in vielen anderen Fällen die verfolgten Ansätze gescheitert oder weit hinter den Erwartungen zurück geblieben. Eine systematische interdisziplinäre Erforschung der Erfolgs- und Misserfolgsbedingungen soll daher bestimmen, welche Strategien und Maßnahmen zur Umsetzung nachhaltiger Stoffstromsysteme für normal bzw. sogar komplex strukturierte Problemfelder führen. Der Forschungsschwerpunkt widmet sich dem langfristigen Ziel, wissenschaftliche Grundlagen für eine nachhaltige Stoffstromwirtschaft zu erarbeiten. In einem ersten Schritt werden Anträge zur Drittmittelförderung für mehrere einander ergänzende interdisziplinäre Forschungsprojekte erstellt. In diesem Zusammenhang sind bereits verschiedene Projekte von unterschiedlichen Trägern bewilligt worden:- Grundlagen der Weiterentwicklung von rechtlichen Instrumenten zur - Ressourcenschonung - Akteursbasierte Modellierung und Steuerung von Stoffstrominnovationen - Ecological Perspectives of Modularisation - Umbruchsdynamik im Konsum und nachhaltige Innovationspfade.
Ziel des Vorhabens ist die Umsetzung der Alpenkonvention auf Ebene der Gemeinden, die Foerderung einer nachhaltigen Entwicklung im Alpenraum und eine freiwillige, dauerhafte Verbesserung der Umweltsituation in den Gemeinden. Es soll ein Gemeinde-Netzwerk aufgebaut werden, in dessen Rahmen zugleich Wirtschaftsperspektiven zur Erhoehung der regionalen Wertschoepfung aufgezeigt, die Umwelt geschuetzt und die regionale Identitaet gestaerkt werden soll. Das Bekenntnis zur Umsetzung eines Leitfadens, der den Handlungsrahmen eines an der Alpenkonvention orientierten Oeko-Audits fuer Alpengemeinden festlegt, stellt das gemeinsame Merkmal der am Netzwerk beteiligten Gemeinden dar. Der Informations- und Erfahrungsaustausch der am Netzwerk beteiligten Gemeinden aus allen Alpenstaaten spielt dabei eine wichtige Rolle.
Forschungsarbeiten zur allen Stufen des Stoffstroms (Abbruch, Aufbereitung, Baustoff, Bemessung, Bauwerkserstellung, Umsetzung) sollen abklären, unter welchen Bedingungen die beim Abbruch von Bauwerken anfallendenmineralischen Baurestmassen möglichst vollständig wiederverwertet werden können. Eine hochwertige Wiederverwertung ist nur dann möglich, wenn sie wirtschaftlich ist und verbindliche Regeln vorliegen, die von den beteiligten Partnern akzeptiert werden. Das Vorhaben soll Basis für die Erarbeitung einer Richtlinie sein, die die Wiederverwertung von Baurestmassen für die Neuerstellung von Tragwerken des Massivbaus regelt.
Im Rahmen eines vom BMBF gefoerderten Vorhabens wurde die Umsetzung der Zweiten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Abfallgesetz (TA Abfall), Teil 1, bei Anlagen zur chemisch/physikalischen und biologischen Behandlung (CPB-Anlagen) und bei Zwischenlagern bundesweit anhand ausgewaehlter Anlagen untersucht. Im Gespraech mit Betreibern und Behoerden wurden die in der Praxis aufgetretenen Umsetzungsprobleme eroertert und unterschiedliche Interpretationen der TA Abfall diskutiert. Als Ergebnis dieser Untersuchung wird mit dem mittlerweile vorliegenden Bericht eine ausfuehrliche und praxisorientierte Interpretation unter Beruecksichtigung der Zielsetzung der TA Abfall geliefert. Sie soll Behoerden wie Betreibern gleichermassen als einheitliche Basis bei der Umsetzung der TA Abfall dienen und somit zu einem bundeseinheitlichen Vollzug beitragen. Dazu wurden ein Leitfaden und Methodenhandbuch entwickelt sowie Loesungsvorschlaege fuer Detailfragen unterbreitet, welche zu einer Beschleunigung der weitergehenden Umsetzung der TA Abfall fuehren sollen. Schliesslich wurde eine Modellanlage konzipiert, die den Anforderungen an eine Abfallentsorgung auf hoechstem Niveau gerecht wird. Wesentliche Merkmale dieser Modellanlage sind die Abkehr von der Behandlung grosser Abfallmengen in einem Reaktor, der Einsatz moderner Behandlungstechniken sowie die strikte Trennung zwischen Abfaellen zur Behandlung, Abfaellen zur Zwischenlagerung und Abfaellen zur Konditionierung. Die Vorteile, die sich hieraus ergeben, sind eine hoehere Verwertungsquote, verbesserte Abwasserqualitaet sowie groessere Transparenz der verschiedenen Stoffstroeme.
UVP- und IVU-Richtlinien zielen auf eine Vereinheitlichung der nationalen Zulassungsrechte in der EU ab. Die Verwirklichung dieses Ziels stoesst jedoch auf die Schwierigkeit, dass in den Mitgliedstaaten aufgrund unterschiedlicher Rechts- und Verwaltungstraditionen keine einheitliche Auffassung ueber die verfahrens- und materiellrechtlichen Konsequenzen des Intergrationskonzepts herrscht. Hinzu kommt, dass die Richtlinien kaum materiellrechtliche Vorgaben enthalten und es weitgehend den Mitgliedstaaten ueberlassen ist, sicherzustellen, dass verfahrensrechtliche Intergrationsmassnahmen im Rahmen nationaler Zulassungssysteme auch materiellrechtlich zu einem medienuebergreifenden Schutz der Umwelt fuehren. Angesichts dieser praktischen und konzeptionellen Schwierigkeiten bemuehen sich Europaeische Kommission und Mitgliedstaaten um eine verstaerkte Zusammenarbeit der Zulassungsverwaltungen im Rahmen des 'EU-Network for the Implementation and Enforcement of Environmental Law (IMPEL)'. Das Forschungsvorhaben soll auf diesen Aktivitaeten aufbauen und die Arbeit von IMPEL im Zulassungsbereich begleiten.
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