Abfrage von Art, Menge, regionaler Herkunft und Verbleib von Transport- und Umverpackungen. Erhebung bei Betrieben und Einrichtungen, die Transport- und Umverpackungen einsammeln.
Die Firma ABO Kraft & Wärme Zülpich GmbH & Co. KG hat am 18.08.2022 gemäß § 16 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) die Genehmigung zur wesentlichen Änderung einer Abfallaufbereitungsanlage am Standort Veilchenstraße 23 in 53909 Zülpich, (Gemarkung Geich, Flur 6, Flurstücke 165, 167, 168, 169, 174) beantragt. Es handelt sich um eine Anlage nach Nr. 8.6.2.1, 1.2.2.2, 8.6.3.2, 8.11.2.4, 8.12.2, 8.13, 9.1.1.2 und Nr. 9.36 des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV). Gegenstand des Genehmigungsverfahrens umfasst im Wesentlichen: - Die Zwischenlagerung von 500 t nicht gefährlichen Abfällen („Paletten-Ware“ der Abfallschlüssel 02 02 03, 02 03 04, 02 05 01, 02 06 01, 02 07 04, 20 01 08 und 20 03 02) in der Halle 2, - die Entfernung der Umverpackung der angelieferten Paletten-Ware in der Halle 2, - die Zwischenlagerung von umverpackungsentfernten Abfällen in flüssigkeitsdichten Containern in der Halle 2 bis zum Weitertransport zur Halle 1, - die Pressung mit einer Ballenpresse der entfernten Umverpackung in der Halle 2, - die Zwischenlagerung bis zur Abholung von 2x 50 t nicht gefährlichen Abfällen (entfernte Umverpackung) in Containern in der Halle 2 und - die Zwischenlagerung bis zur Abholung von 80 t nicht gefährlichen Abfällen (Störstoffe aus Halle 1) in Containern in der Halle 2.
1. Der Ministerrat beschließt die Selbstverpflichtung der Landesregierung, in den Ministerien und der Staatskanzlei ab dem 1. Juni 2022 Kaffee und Tee aus fairem Handel und ökologischem Anbau in den Kantinen sowie bei eigenen Sitzungen und Veranstaltungen der Ministerien und der Staatskanzlei anzubieten. Zucker soll aus ökologischem Anbau möglichst aus Europa kommen, bei Importprodukten aus Entwicklungsländern (nach OECD-DAC-Liste) zusätzlich aus fairem Handel. 2. Der Ministerrat beschließt eine Bevorzugung von Kaffee aus regionalen Röstereien beziehungsweise dem Herkunftsland Ruanda, soweit möglich, zu empfehlen. Der Ministerrat beschließt die Möglichkeit einer Abweichung vom Grundsatz einer fairen und ökologischen Beschaffung, soweit bestehende Liefer- oder Pachtverträge dem entgegenstehen, ebenso bei Veranstaltungen in nicht- landeseigenen Räumen, bei denen verpflichtende Bindungen an bestimmte Lieferanten bestehen, die die betreffenden Anforderungen nicht erfüllen. In diesen Fällen ist darauf zu achten, den Anforderungen an eine faire und ökologische Beschaffung so weit wie möglich zu genügen. 3. Der Ministerrat empfiehlt, bei Sitzungen und Veranstaltungen mit geeigneten Maßnahmen (Aufsteller, Servietten, etc.) darauf hinzuweisen, dass Produkte aus ökologischem Anbau beziehungsweise fairem Handel verwendet werden. 4. Der Ministerrat beschließt zudem, dass bei Veranstaltungen und Sitzungen in landeseigenen Räumen Umverpackungen aus Plastik möglichst vermieden werden sollen. Dies gilt, so weit umsetzbar, auch für Veranstaltungen der Ministerien und der Staatskanzlei in nicht-landeseigenen Räumen. 5. Der Ministerrat bittet die Staatskanzlei und die Ministerien, bestehende Lieferverträge schnellstmöglich anzupassen und nur dann zu verlängern, wenn die genannten Anforderung en eingehalten werden können.
Eile ist geboten. In der sogenannten „Lex Asse“ ist die Dringlichkeit sogar in einem Gesetzestext festgehalten worden: „Die Schachtanlage Asse ist unverzüglich stillzulegen.“ Und zwar unmittelbar „nach der Rückholung der radioaktiven Abfälle“. Mit dem Rückholplan (PDF, 7,4 MB) hat die BGE eine Strategie zur Umsetzung veröffentlicht. Mit der Planerischen Mitteilung (PDF, 10,8 MB) hat die BGE im Herbst einen Vorschlag gemacht, wie aus dem Plan ein genehmigungsfähiges Projekt werden soll. Die BGE beabsichtigt, die Genehmigungen für die Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II in insgesamt vier Antragskomplexen zu beantragen. Die Antragskomplexe orientieren sich hauptsächlich an den jeweiligen Prozessschritten bei der Rückholung. Die Planung der Rückholung erfolgt schrittweise - unterteilt in die Konzeptplanung, die Entwurfsplanung mit begleitender Erkundung und Entwicklung der Bergetechnik, die Genehmigungs- und Ausführungsplanung sowie die Kalterprobung der Anlagen, Systeme und Komponenten. Über das Verfahren Am 10. August 2020 hat die BGE das Niedersächsische Umweltministerium gebeten, das Verfahren zur Erlangung einer Umgangsgenehmigung gemäß Paragraph 9 des Atomgesetzes für die Rückholung der radioaktiven Abfallstoffe aus der Schachtanlage Asse II zu eröffnen. Hierzu findet am 16. Dezember 2020 eine Antragskonferenz statt, in die weitere Träger öffentlicher Belange eingebunden werden sollen. Grundlage für diese Antragskonferenz bildet eine „Planerische Mitteilung“. Ziel der Unterlage ist es, allen beteiligten Akteuren die für die Erteilung der atomrechtlichen, aber auch für weitere nach anderen Rechtsvorschriften konzentrierten erforderlichen Zulassungen und die von der BGE gesehenen Rand- und Rahmenbedingungen darzustellen. Damit soll dem Umweltministerium des Landes Niedersachsen ermöglicht werden, die zu beteiligenden Träger der öffentlichen Belange zu bestimmen und die notwendigen Sachverständigen im Genehmigungsverfahren einzubinden. Die BGE verfolgt das Ziel, den Umfang und den Inhalt der vorzulegenden Antragsunterlagen mit dem Umweltministerium aber auch mit den für die anderen Rechtsgebiete zuständigen Aufsichts- und Genehmigungsbehörden festzulegen. So soll eine zeitnahe, umsetzbare und rechtssichere Genehmigung erreicht werden. Die BGE plant, die Genehmigung in vier Antragskomplexen zu bearbeiten. Die Antragskomplexe stellen wir Ihnen an dieser Stelle kurz vor. Antragskomplex I: Die Ableitung der Abwetter über den neuen Schacht Asse 5 Ziel des Antragskomplexes I ist es, die verbrauchte Luft – Abwetter genannt – zukünftig über den neu zu errichtenden Schacht Asse 5 abzuleiten. Bisher wird die Abluft über den Schacht Asse 2 abgeleitet. Dazu müssen: eine Schachtröhre gebaut, die Schachtröhre an die bestehende Schachtanlage Asse II angebunden, mit den dabei anfallenden Gesteinsmassen umgegangen und ein neues Abwetterbauwerk gebaut werden, über das die Abluft in die Umwelt abgegeben wird. Mehr über Antragskomplex I erfahren Sie auf dieser Seite. Antragskomplex II: Errichtung der Infrastruktur über und unter Tage Damit die Rückholung durchgeführt werden kann, muss die notwendige Infrastruktur errichtet werden. Dabei wird berücksichtigt, dass bei der Rückholung mit Kernbrennstoffen umgegangen wird. Dazu müssen: eine Schachtförderanlage am Schacht Asse 5, auch zum Transport von Kernbrennstoffen, errichtet, die notwendige Infrastruktur errichtet, im Schacht Asse 5 die erforderlichen Komponenten der Schachtförderanlage installiert und die untertägige Infrastruktur für die Rückholung aufgefahren werden, ohne dass eine Einlagerungskammer geöffnet wird. Antragskomplex III: Charakterisierung, Konditionierung und Zwischenlagerung Der Antragskomplex III umfasst alle Maßnahmen zur Pufferung, Charakterisierung, Konditionierung und Zwischenlagerung der rückgeholten Abfälle. Dazu müssen: eine Charakterisierungsanlage, eine Konditionierungsanlage, ein Pufferlager sowie ein Zwischenlager für die radioaktiven Stoffe errichtet und betrieben werden. Antragskomplex IV: Rückholung der Abfälle im engeren Sinne Der vierte Antragskomplex beinhaltet alle Maßnahmen, die der Rückholung der radioaktiven Abfälle unmittelbar zuzuordnen sind. Dabei müssen: Einlagerungskammern geöffnet, die Abfälle aus den Einlagerungskammern geborgen, die geborgenen Abfälle umverpackt, die Umverpackungen unter und über Tage transportiert und eine geänderte Ableitung radioaktiver Stoffe einschließlich des dafür erforderlichen Abwetterbauwerks realisiert werden. Verschiedene Rechtsgebiete sind betroffen Die genannten Antragskomplexe berühren unterschiedliche Rechtsgebiete. Das Atomgesetz sieht vor, dass Genehmigungsverfahren unter dem Atomrecht konzentriert werden können (atomrechtliches Trägerverfahren). Dies bedeutet, dass eine nach Atomrecht erteilte Genehmigung auch andere Rechtsvorschriften umfassen kann. Behördliche Entscheidungen werden so konzentriert. Dies soll die Rückholung der radioaktiven Abfälle beschleunigen. Die BGE plant Genehmigungen der folgenden Rechtsgebiete im Rahmen eines atomrechtlichen Trägerverfahrens zu bündeln: Atomrecht Naturschutzrecht Baurecht Bundesimmissionsschutzrecht Genehmigungen nach folgenden Rechtsgebieten sollen jeweils gesondert beantragt werden: Bergrecht Raumordnungsrecht Wasserrecht Die vier Antragskomplexe auf dem Weg zur Genehmigung sind: Die Ableitung der Abwetter über den neuen Schacht Asse 5 Errichtung der Infrastruktur über und unter Tage Charakterisierung, Konditionierung und Zwischenlagerung Rückholung der Abfälle im engeren Sinne Mehr über Antragskomplex I erfahren Sie hier: Themenschwerpunkt: Rückholung Planerische Mitteilung zum Antrag auf Genehmigung der Ableitung der Grubenwetter aus Schacht 5 (PDF, barrierearm, 10,79 MB) Plan zur Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II (PDF, 7,35 MB) Infostelle Asse
Die Schachtanlage Asse II im niedersächsischen Landkreis Wolfenbüttel: Tief unter Tage liegen in dem Bergwerk rund 47.000 Kubikmeter schwach- und mittelradioaktive Abfälle. Dort sind sie nicht sicher. Sie müssen zurückgeholt und das Bergwerk anschließend stillgelegt werden – so lautet der gesetzliche Auftrag an die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE). Auf dieser Seite Schachtanlage Asse II erklärt in 90 Sekunden Rückholung und Stilllegung Zeitplan und Kosten Magazine und Videos zur Schachtanlage Asse II Die Schachtanlage Asse II ist eine von ehemals drei Anlagen, die um 1900 zur Gewinnung von Kali- und Steinsalz errichtet wurden. Während Asse I und III bereits vor Jahrzehnten aufgegeben wurden, kauft der Bund 1965 das Bergwerk, um dort die Endlagerung radioaktiver Abfälle zu erforschen. Dafür werden von 1967 bis 1978 rund 126.000 Fässer mit schwach- und mittelradioaktiven Abfälle in ehemaligen Abbaukammern eingelagert. Es wurde umfangreich geprüft, ob sich auch hochradioaktives Material in Asse II befindet. Bisher haben die Prüfungen aber keine Hinweise darauf geliefert. Geschichte der Schachtanlage Asse II Die Infostelle Asse befindet sich in unmittelbarer Nähe zur Schachtanlage. Sie beherbergt eine Ausstellung. Darüber hinaus finden in der Infostelle Asse regelmäßig Vorträge und Veranstaltungen statt. Der Besuch der Infostelle ist kostenlos. Weder die Geologie der Asse, noch das Bergwerk selbst eignen sich für die Lagerung radioaktiver Abfälle. Das Bergwerk ist instabil. Es bilden sich Risse, durch die salzhaltiges Wasser eintritt. Dieses wird aufgefangen und entsorgt, damit es nicht in Kontakt mit den radioaktiven Abfällen kommt. Langfristig kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass durch den Wassereintritt radioaktive Stoffe freigesetzt werden. Aktuelle Entwicklung des Salzwasserzutritts Um eine Gefahr für Menschen und Umwelt abzuwenden, hat der Deutsche Bundestag deshalb per Gesetz entschieden, die Abfälle aus der Asse schnellstmöglich bergen zu lassen. Anschließend soll das Bergwerk stillgelegt werden. Auf dem Weg zur Stilllegung bindet die BGE die Bevölkerung ein, etwa mit dem Beteiligungsformat der "Frühen Öffentlichkeitsbeteiligung". Pläne zur Stilllegung unter Verbleib der Abfälle wurden mit Blick auf die Langzeitsicherheit verworfen. Details zur Rückholung der radioaktiven Abfälle Details zu den radioaktiven Abfällen in der Asse Wie die Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II ablaufen soll, ist in der folgenden Infografik schematisch dargestellt. Sie zeigt die Schritte Bergung aus den Einlagerungskammern, Umverpackung, Transport zum Rückholschacht, Transport nach über Tage, Umladen für den Transport zur Abfallbehandlungsanlage, Charakterisierung, Konditionierung und Zwischenlagerung auf. Für die Rückholung der Abfälle erkunden Expert*innen die Einlagerungskammern und entwickeln und erproben gemeinsam mit externen Partnern geeignete Bergetechniken. Die Abfälle sollen über ein neues Rückholbergwerk geborgen werden. Anschließend werden sie in einer Abfallbehandlungsanlage fachgerecht behandelt und sicher verpackt, bevor sie in ein Zwischenlager gebracht werden können. Nach heutigem Planungsstand soll die Rückholung der Abfälle im Jahr 2033 beginnen. Gegenwärtig schätzen die Beteiligten die Kosten für die Vorbereitung der Rückholung bis 2033 auf rund 4,7 Milliarden Euro. Die Summe schließt den Aufwand für die Offenhaltung und Umsetzung der Vorsorgemaßnahmen der Notfallplanung ein. Die Unsicherheit der Schätzung liegt bei rund dreißig Prozent. Die Gesamtkosten für die Rückholung der radioaktiven Abfälle sind zur Zeit ebensowenig prognostizierbar wie die Kosten für die Stilllegung der Schachtanlage Asse II nach der erfolgten Rückholung. Dokumenten-Archiv zur Schachtanlage Asse II Die Schachtanlage Asse II ist ein ehemaliges Salzbergwerk in Niedersachsen Rund 47.000 Kubikmeter schwach- und mittelradioaktive Abfälle lagern in ehemaligen Abbaukammern tief unter Tage Das Bergwerk ist instabil und es tritt salzhaltiges Wasser ein Die Abfälle müssen von der BGE per Gesetz aus der Asse geborgen und das Bergwerk anschließend stillgelegt werden Es ist nicht sicher genug, das Bergwerk unter Verbleib der Abfälle stillzulegen Wie geht es mit den Planungen zur Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II voran? Wo soll der Atommüll zwischengelagert werden? Wie plant die BGE die Errichtung des Rückholbergwerkes unter Berücksichtigung des Naturschutzes rund um die Asse? Auf dem YouTube-Kanal der BGE gibt es zahlreiche Videos, die diese und weitere Fragen, die der BGE von Bürger*innen schon gestellt worden sind, beantworten. Leicht verständliche Informationen zur Schachtanlage Asse II bietet auch das Einblicke-Magazin der BGE - gedruckt und online. Verschiedene Autor*innen, die überwiegend nicht der BGE angehören, nähern sich darin den Herausforderungen, welche die Rückholung und Stilllegung des ehemaligen Salzbergwerks mit sich bringen - wissenschaftlich, technisch, aber auch gesellschaftlich.
BGE | Eschenstraße 55 | 31224 Peine Eschenstraße 55 31224 Peine T +49 30 18333-0 www.bge.de Ansprechpartner Landkreis Amberg-Sulzbach Postfach 1754 92207 Amberg Durchwahl Fax E-Mail dialog@bge.de Mein Zeichen via Email endlagersuche@stmuv.bayern.de Datum und Zeichen Ihres Schreibens 24.02.2021 Datum 7. April 2021 Ihr Schreiben vom 24.02.2021: Endlagersuche - Oberpfalz Sehr geehrter Herr , sehr geehrte , wir bedanken uns für die übermittelte Stellungnahme des Landkreis Amberg-Sulzbach im Nachgang des 1. Beratungstermins der Fachkonferenz Teilgebiete. Die Ihrerseits übermittelten Hinweise werden wir prüfen und im weiteren Verlauf des Standortauswahlverfahrens entsprechend berücksichtigen. Bezüglich der Ihrerseits angesprochenen Punkte zum Thema Sicherheit & Verfahren mit der Bitte um Klärung und weiterer Informationen können wir folgende Auskunft geben: Zu dem angesprochenen Punkt zum Thema Umverpackung können wir Ihnen mitteilen, dass es derzeit keinen zugelassenen Behälter für die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle gibt. Die Aufgabe der Entwicklung solch eines Behälters wurde der BGE seitens des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) im September 2019 übertragen. Eine erste öffentliche Ausschreibung für die Endlagerbehälterentwicklung im Wirtsgestein Kristallin ist bereits veröffentlicht. Die Prüfung, ob eine Nutzung der bisher als Transport- und Lagerbehälter genutzten Castoren für die Endlagerung möglich ist, ist noch nicht abschließend erfolgt. Hierbei ist insbesondere noch zu klären, ob die Castoren so ertüchtigt werden können, dass die Rückholbarkeit bis zum Beginn der Stilllegung und die Bergbarkeit für einen Zeitraum von 500 Jahren nach dem vorgesehenen Verschluss des Endlagers gewährleistet werden können. Für Fragestellungen zur Thematik der Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle verweisen wir gerne auf unserer Schwestergesellschaft, die Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung mbH (BGZ). … Bundes-Gesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) Sitz der Gesellschaft: Peine, eingetragen beim Handelsregister AG Hildesheim (HRB 204918) Geschäftsführung: Stefan Studt (Vors.), Beate Kallenbach-Herbert, Steffen Kanitz, Dr. Thomas Lautsch Vorsitzender des Aufsichtsrats: Staatssekretär Jochen Flasbarth Kontoverbindung: Volksbank eG Braunschweig Wolfsburg - IBAN DE57 2699 1066 7220 2270 00, BIC GENODEF1WOB USt-Id.Nr. DE 308282389, Steuernummer 38/210/05728 Als BGE ist uns der regelmäßige Austausch mit den Partnerorganisationen im Ausland sehr wichtig. Wir engagieren uns deshalb aktiv im Rahmen des gemeinsamen Forschungsprogrammes der Europäischen Union zu Entsorgung und Management radioaktiver Abfälle (EURAD) und der Forschungskooperation europäischer Vorhabenträger zur Förderung der Umsetzung der nationalen Entsorgungsprogramme zur Endlagerung hochradioaktiver Abfälle (IGD-TP). Die BGE ist seit Oktober 2019 Vollmitglied der Steuerungsgruppe (Executive Group) der IGD-TP und beteiligt sich an Projekten. Des Weiteren pflegen wir einen regelmäßigen fachlichen Austausch mit den Partner-Organisationen in der Schweiz, in Frankreich und in Skandinavien. Die Hinweise des Landkreises Vilseck werden wir ebenfalls prüfen und im weiteren Verlauf des Standortauswahlverfahrens entsprechend berücksichtigen. Für uns sind regionale Hinweise grundsätzlich sehr hilfreich für die weitere Eingrenzung der Teilgebiete hin zu dem Standort mit der bestmöglichen Sicherheit für die Errichtung einer Anlage nach § 9a Abs. 3 S. 1 des Atomgesetzes – AtG. So freuen wir uns auf eine konstruktive Zusammenarbeit. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Seite 2 von 2 Bundes-Gesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) Sitz der Gesellschaft: Peine, eingetragen beim Handelsregister AG Hildesheim (HRB 204918) Geschäftsführung: Stefan Studt (Vors.), Beate Kallenbach-Herbert, Steffen Kanitz, Dr. Thomas Lautsch Vorsitzender des Aufsichtsrats: Staatssekretär Jochen Flasbarth Kontoverbindung: Volksbank eG Braunschweig Wolfsburg - IBAN DE57 2699 1066 7220 2270 00, BIC GENODEF1WOB USt-Id.Nr. DE 308282389, Steuernummer 38/210/05728
Im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Betrifft: Asse“ stellten die Referenten Dirk Laske und Elisa Rieche (beide BGE) sowie Dr. Andreas Hucke (DMT GmbH & Co. KG) die Konzeptplanung zur Rückholung aus der Kammer 8a auf der 511-Meter-Ebene (Sohle) vor. Rund 75 interessierte Besucherinnen und Besucher waren gekommen, um sich über das Thema zu informieren. Zusammenfassung Nach einer kurzen Einführung und der Darstellung des Planungsauftrages der DMT stellte Dr. Andreas Hucke den aktuellen Kenntnisstand über die Einlagerungskammer 8a auf der 511-Meter-Ebene dar. In die Einlagerungskammer wurden von August 1972 bis Januar 1977 insgesamt 1.301 Fässer eingelagert. In 1.293 Fässern befinden sich mittelradioaktive Abfälle. In acht weiteren Fässern befinden sich schwachradioaktive Abfälle, die als erstes zur Erprobung der Technik eingelagert wurden. Bis zum Jahr 1998 war ein Blick in die Einlagerungskammer über ein Bleiglasfenster möglich. Der Kenntnisstand zu der Kammer ist im Vergleich zu den Einlagerungskammern auf der 750-Meter-Ebene hoch. Anschließend wurden die Konzeptplanungen für die Rückholung der Abfälle vorgestellt. Für eine sichere Rückholung gilt es zuerst, gesicherte Erkenntnisse über die Bereiche in der näheren Umgebung der Kammer sowie über die Kammer selbst zu gewinnen. Zu den bestimmenden Faktoren gehören der Zustand der Kammerdecke (Firste), der Zustand der Kammerwände (Stöße), die Position und der Zustand der Abfallbehälter sowie der Zustand des Kammerbodens (Sohle). Mit sehr großer Wahrscheinlichkeit kann die Rückholtechnik auf dem Boden in der Einlagerungskammer stehen, die Fässer greifen, verpacken und über eine Schleuse herausbringen. Die Bergung von oben mit Hilfe eines Kranes oder das notwendige Einbringen eines stützenden Versatzes sind weniger wahrscheinlich, werden aber zur Sicherheit dennoch betrachtet. Bevor die Rückholung durchgeführt werden kann, ist zunächst die erforderliche Infrastruktur zu schaffen. Anschließend müssen Sicherungsmaßnahmen in der Einlagerungskammer umgesetzt werden. Hierbei soll eine Staubbildung weitgehend vermieden werden. Die Sicherung der Decke kann zum Beispiel mit Hilfe von Ankern erfolgen. Dieses Vorgehen ist in Salz- und Kalibergwerken üblich. Die Rückholung der Abfälle ist aufgrund der hohen Strahlungswerte, ausschließlich mit automatisierten Techniken möglich. Bevor der Abfall nach über Tage gebracht wird, ist dieser unter Tage umzuverpacken und über eine Schleuse aus der Einlagerungskammer zu bringen. Die Umverpackungen bestehen dabei aus einem Innenbehälter und einem äußeren Behälter, um eine Kontaminationsverschleppung zu vermeiden. Für den sicheren Transport nach über Tage sind verschiedene Behältertypen vorgesehen. Welcher Behälter jeweils eingesetzt wird, hängt davon ab, welche Strahlungswerte (Gammastrahlung) bei den parallel durchzuführenden Messungen registriert werden. Zum Abschluss erläuterte Elisa Rieche den zeitlichen Ablauf und prognostizierte, mit der Rückholung im Jahr 2033 beginnen zu können. Die Vortragsfolien können hier heruntergeladen werden: • Vortragfolien Die Art der Umverpackung bestimmt die anschließende Diskussion An die Vorträge schloss sich eine rege Diskussion an. In diesem Rahmen wurde vor allem die Umverpackung mit Blick auf die Konditionierung (endlagergerechte Verpackung) thematisiert. Dirk Laske machte deutlich, dass die Situation unter Tage mit Blick auf die rechtlichen Anforderungen eine fachgerechte Konditionierung im Bergwerk selbst nicht ermöglicht. Auch aus technischer Sicht ist eine untertägige Konditionierung nicht leistbar, da die hierfür notwendigen Anlagen einen größeren Platzbedarf haben. Aufgrund der ohnehin geschädigten Geologie muss die Einrichtung von Hohlräumen über das zwingend notwendige Maß hinaus vermieden werden. Die unter Tage zum Einsatz kommenden Umverpackungen sind für einen sicheren Transport auf dem Betriebsgelände ausgelegt. Auf öffentlichen Wegen dürfen diese Behälter jedoch nicht transportiert werden. Der Transport auf öffentlichen Straßen ist nur in einem hierfür zugelassenen Behälter genehmigungsfähig. Vorher muss allerdings der Abfall hinreichend charakterisiert werden. Eine Pufferung, Charakterisierung und Konditionierung der Abfälle am Standort über Tage ist daher zwingend erforderlich. Über die Veranstaltungsreihe Die Veranstaltungsreihe „Betrifft: Asse“ ist ein Forum für interessierte Bürgerinnen und Bürger, um über aktuelle Arbeiten und Fragestellungen mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der BGE ins Gespräch zu kommen.
Aktuelle Arbeiten - Schachtanlage Asse II Übersicht über die wesentlichen Arbeiten im Juli 2020 Stabilisierung und Notfallplanung Die Rückholung kann nur in einem langfristig stabilen Bergwerk erfolgen. Zudem müssen Vorbereitungen für einen möglichen Notfall getroffen werden. Zum ersten Mal seit langer Zeit erreicht im Juli ein Zug die Schachtanlage Asse II. Er transportiert in einem Kesselwagen wässrige Lösung. Die Bahn fährt vom Eisenbahngleis der Bundesbahn über die Grubenanschlussbahn der BGE von Wendessen zur Asse. Der Bahnhof in Wittmar ist zum Umkoppeln der Wagen ausgebaut. Das Streckenstück zwischen Wittmar und der Schachtanlage ist so steil, dass jeweils nur drei beladene Wagen transportiert werden können . Mit dem Entladen des Kesselwagens erlebt die Anlage zum Fassen von Lösungen (AFL 2) den ersten großen Probelauf der neuen Pumpenanlage. In der Halle können auf drei Gleisen je drei Kesselwagen stehen. Mit einem Fassungsvolumen von 4.000 Kubikmetern ist die AFL 2 für die Aufnahme auch größerer Mengen Lösung gut aufgestellt – und wird allen Szenarien der Notfallplanung gerecht (siehe Die Voraussetzungen für die Rückholung ). Auf der 595-Meter-Ebene (Sohle) bereitet die BGE eine Strecke zum Verfüllen vor. Alle Anlagen und technischen Materialien wurden dafür heraus geräumt. Jetzt fräsen die Bergleute die Kontur. Sie schneiden den höchsten Punkt der Strecke zur Befüllbohrung. So kann sich der Beton vollständig in der Strecke ausbreiten . Die Bergleute der BGE im Betrieb Asse fräsen dicht an der Wendelstrecke auf der 700-Meter-Ebene. Hier bereitet die BGE den ehemaligen Standort der Baustoffanlage BA50 zum Verfüllen vor. Diese Anlage hat die BGE durch die BA 51 auf der 490-Meter-Ebene ersetzt. Die BGE-Kolleg*innen des untertägigen Personals müssen loses Salz abfräsen, bevor sie den Bereich betonieren. Damit der Staub, der dabei entsteht, nicht die Grube vernebelt, sperrt ein Verschlag die Strecke. Der Grubenverkehr ist deshalb umgeleitet . Auf der 750-Meter-Ebene werden im äußersten Nordwesten weiterhin die Reichelt-Sümpfe verfüllt. Weitere Informationen dazu finden Sie in unserer Pressemitteilung vom 30. Juni 2020 . Unterhalb der 800-Meter-Ebene werden weiterhin Kavernenstrecken hergerichtet. In den Strecken sollen Lösungen gespeichert werden, die nicht planmäßig nach über Tage abgegeben werden können . Faktenerhebung Die Einlagerungskammern 7 und 12 auf der 750-Meter-Ebene werden mit Bohrungen erkundet. Die Erkundung der Kammer 7 wurde abgeschlossen. Die Erkundung der Kammer 12 wird vorbereitet. Die Mitarbeiter der Arbeitsgruppe Faktenerhebung richten das Bohrort für die Bohrarbeiten zur Einlagerungskammer 12 auf der 750-Meter-Ebene weiter ein. Sie haben die Bohranlage so aufgebaut, dass sie für die erste Bohrung richtig steht. In die erste Bohrung zementieren sie das Standrohr ein. Die großen Drucklufttanks, mit denen die Anlage betrieben wird, haben sie mit den nötigen Schläuchen versehen und den Kompressor auf seinen neuen Platz gestellt. Auch die Elektro-Installationen laufen weiter, die Messcontainer sind jetzt elektrifiziert. Außerdem montieren sie die Laborschränke . Rückholungsplanung Die Bergung der Abfälle erfolgt je nach Einlagerungskammer mit unterschiedlichen Techniken. Die BGE hat mit der Arbeit am Projekt „Entwicklung von Charakterisierungskonzepten“ begonnen. Was sperrig klingt, ist eine der großen Fragen bei der Rückholung: Wie setzen sich die radioaktiven Abfälle genau zusammen? Wie können sie für die spätere Endlagerung genau beschrieben werden? Die Abfälle werden in Umverpackungen zu Tage gefördert. Darin: Radioaktive Abfälle, Behälter(-teile), Salz, eventuell Lösungen – genaue Zusammensetzung unbekannt. Daraus moderne, sichere und endlagerfähige Produkte mit genauer Dokumentation zu machen, ist eine der großen Aufgaben der BGE im Projekt Rückholung. An dieser Aufgabe arbeiten die BGE-Kollegen des Projekts jetzt mit externer Unterstützung. Die BGE prüft die Angebote für die Ausschreibung zum großvolumigen Teilflächenabbau. Diese Bergetechnik gehört nicht zum Standardvorgehen im Bergbau. Der moderne Bergbau hat aber brauchbare und modifizierbare Komponenten anzubieten. Flexible, gute Lösungen zu finden, ist hier eine Herausforderung für die BGE. . Rückholungsbergwerk und Schacht Asse 5 Für die Rückholung müssen neue Infrastrukturräume und Zugänge zum bestehenden Bergwerk sowie ein Bergungsschacht (Schacht Asse 5) errichtet werden. Im äußersten Osten der 700-Meter-Ebene richten Bergleute das Bohrort für zwei weitere Erkundungsbohrungen ein. Die Bohrungen liefern wichtige Informationen über den Aufbau des Salzsattels im Osten, wo die BGE das Rückholbergwerk und den Schacht Asse 5 plant. Eine weitere Bohrung (700-3) wird von rund 400 Metern um rund 100 Meter verlängert. Die ursprüngliche Bohrung hatte noch nicht die erwarteten Gesteinsschichten erreicht. Das Gestein der Asse kommt in einer bestimmten Abfolge nacheinander vor. So gibt es mit der Begutachtung der erbohrten Materialien Indizien über den Aufbau des Salzgebirges. Die Verlängerung wird also zu nachfolgenden Schichten führen. Dann hat die BGE wieder wichtige Informationen zum Aufbau des Salzgebirges erlangt . Lösungsmanagement Im Bergwerk werden aktuell täglich rund 12,5 Kubikmeter Salzlösung aufgefangen. Das Lösungsmanagement gelt den Umgang mit diesen Lösungen. Rund 253 Kubikmeter Salzlösung werden nach erfolgter Freigabe gemäß Paragraph 31 ff der Strahlenschutzverordnung nach über Tage gebracht. Die abgegebenen Lösungen stammen von der Hauptauffangstelle auf der 658-Meter-Sohle (Bereich gleicher Tiefe unter der Tagesoberfläche). Tritium und Cäsium-137 können nicht nachgewiesen werden. Die Nachweisgrenze liegt für Tritium bei 8,3 Becquerel pro Liter und für Cäsium-137 bei 0,39 Becquerel pro Liter. Mit der Nachweisgrenze wird derjenige Wert eines Messverfahrens bezeichnet, bis zu dem die Messgröße (zum Beispiel die spezifische Aktivität von Radionukliden einer Flüssigkeitsprobe) gerade noch zuverlässig nachgewiesen werden kann. Sie ist ein Maß für die Empfindlichkeit des gewählten Analyseverfahrens. Wenn beispielsweise Aktivitätskonzentrationen von Radionukliden so niedrig sind, dass sie nicht mit hinreichender Sicherheit ermittelt werden konnten, wird die sogenannte Nachweisgrenze angegeben. Sie zeigt die maximal mögliche Aktivität an, die theoretisch noch in einer Probe vorhanden sein könnte . Standortüberwachung und –erkundung Zur Planung der Rückholung, zur Umsetzung der Notfallplanung und zur Erfassung der Auswirkungen durch den Bergbau muss die Asse überwacht und erkundet werden. Derzeit wird durch externe Spezialisten der Bohrplatz für die Bohrung Remlingen 10 eingerichtet. Der Bohrplatz der Bohrung Remlingen 10 ist jetzt als ebene Fläche erstellt. Auch der eigentliche Bohransatz-Punkt ist eingerichtet. Das Bohrgerät wird später über einen sogenannten Bohrkeller gestellt. Zusätzlich bauen die Fachleute im Boden versenkte Becken. So stellt die BGE sicher, dass keine grundwasser-gefährdenden Stoffe versickern können. Weitere Informationen zu den Erkundungsarbeiten finden Sie im Monatsbericht Mai 2020 . Bergbauliche Arbeiten Die Bergleute müssen den sicheren Betrieb der Schachtanlage Asse II gewährleisten. Der Aufbau der neuen Baustoffanlage BA 51 zum Abfüllen von Trockenmaterial auf der 490-Meter-Ebene ist abgeschlossen. Die Vorgänger-Anlage auf der 700-Meter-Ebene ist abgebaut. Auf der 511-Meter-Ebene wird an einem Arbeitsraum für untertägiges Personal gearbeitet. Auf der 725-Meter-Ebene erreicht eine Bohrung nicht ihr geplantes Ziel. Diese wurde von der 511-Meter-Ebene in Richtung der Einlagerungskammer 7 auf der 725-Meter-Ebene erstellt. Die Bohrung sollte die Decke der Einlagerungskammer erreichen. Da der Durschlag nicht wie geplant erfolgte, wurden die Arbeiten gestoppt und eine Verlaufsmessung des Bohrloches durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass die Bohrung statt in die Decke der Einlagerungskammer in die Wand zwischen Einlagerungskammer und Hauptverbindungsstrecke (Wendelstrecke) gebohrt wurde. Die Bohrung wird nun qualitätsgesichert verfüllt. Auf der 725-Meter-Ebene arbeiten die Bergleute des Projektes Asse an einer Bohrung in die Kavernenstrecken. Diese 110 Meter lange Bohrung stellen sie als Raise-Bohrung her: Erst bringen sie eine Pilotbohrung nieder. Diese hat einen geringen Durchmesser. Ist die Bohrung durchschlägig, schlagen sie eine Raisebohrkrone an. Das ist eine Krone mit einem sehr großen Durchmesser. Sie schneidet nach oben. Das Gestänge wird hochgezogen (englisch: raise) und das Bohrmehl fällt durch Löcher in der Krone nach unten. Bei Bohrungen mit großem Durchmesser sind Raise-Bohrungen sehr praktisch, denn der Transport des Bohrkleins bei großen Durchmessern ist schwer. Um die Bohrung zu spülen und das Bohrklein auszublasen, braucht man bei großen Durchmessern viel mehr Druckluft als bei kleinen. Der Bohrkleintransport über Schwerkraft ist erheblich einfacher: das Bohrklein fällt einfach nach unten . Infrastruktur Über Tage muss die Infrastruktur dauerhaft instandgehalten und modernisiert werden. Die BGE hat den Durchgang im Neubau zwischen Kauengebäude und Schachthalle freigegeben. Jetzt ist hier viel Platz für eine Lampenstube, in der das untertägige Personal Geleuchte und Sauerstoffselbstretter lagern kann. Das zuständige Wartungspersonal bezieht hier ebenfalls seine Werkstatt. Im neuen Sanitätsraum findet sich neben einer Liege, einem Rollstuhl und einem Arbeitsplatz für medizinisches oder arbeitssicherheitliches Personal auch noch eine Dekontaminationsdusche. Das Abwasser dieser Dusche fließt in besondere Tanks. Für den Fall, dass kontaminierte Kolleg*innen unter fließendem Wasser gereinigt werden müssen, ist so sichergestellt, dass keine Verunreinigung des Abwassers mit radioaktiven Stoffen passiert. Bis die Tankanlage abgenommen ist, müsste aber noch der provisorische Container neben der Schachthalle genutzt werden . Im Gespräch Im Rahmen unserer Öffentlichkeitsarbeit können sich alle interessierten Bürgerinnen und Bürger über die Schachtanlage Asse II informieren und mit uns ins Gespräch kommen. Am 10. Juli präsentiert sich die BGE mit dem Rückholplan live in der Öffentlichkeit. Nach der Präsentation im Internet-Livestream im April stellen die Geschäftsführer Stefan Studt und Beate Kallenbach-Herbert, der Bereichsleiter Asse Jens Köhler und der zuständige Abteilungsleiter Dirk Laske bei der Sitzung der Asse-2-Begleitgruppe in Wolfenbüttel den Plan vor. Weitere Informationen finden Sie in der Meldung vom 10. Juli 2020 . Einblick Aufgenommen im Juli 2020 Blick in das Salzlager der Schachtanlage Regelmäßig kommen Kipplaster in diese Halle im Landkreis und holen oder bringen je 25 bis 30 Tonnen Salz. Aber das ist mitnichten Salz aus der Asse, sondern Salz für die Asse. Die BGE fährt Salz ins Salzbergwerk. Warum? Weil die BGE in der Asse Tausende Tonnen Salzpulver pro Jahr zu Beton verarbeitet. Der Beton stabilisiert das Bergwerk. Das Salz, aus dem die Kolleg*innen des Bereiches Asse den Spezialbeton herstellen, muss besonders reines Salz sein. Hier ist nicht die Rede von Dreck im Salz, sondern davon, dass es eine spezielle chemische Zusammensetzung haben muss. Salzsteine in Salzbergwerken sind nicht immer so weiß wie das Salz, das als Speisesalz auf dem Tisch steht. Das ist reines Natriumchlorid. Und genau aus solchem Salz die BGE Baustoff her. Nehmen die Kolleg*innen stattdessen Kalisalz oder andere Salzarten, ist der Baustoff nicht gut genug. Dann ist er zu weich, um das Bergwerk zu stützen. Die Asse braucht reines Steinsalz. Also bringt die BGE Salz ins Bergwerk. Links zum Thema Themenschwerpunkt: Das Wasser in der Asse Themenschwerpunkt: Rückholung Übersicht über die wesentlichen Arbeiten im Mai 2020 10. Juli 2020: Die BGE informiert über den Rückholplan auf der Asse-2-Begleitgruppensitzung am 10. Juli 2020 30. Juni 2020: „Reichelt-Sümpfe“ in 750 Meter Tiefe werden verfüllt
Die BGE veröffentlicht den Abschlussbericht „Entwicklung eines Konzeptes zur Charakterisierung der aus der Schachtanlage Asse II rückzuholenden radioaktiven Abfälle“. Der Bericht stellt eine Auswahl der geeigneten Mess- und Hantiertechniken dar, beschreibt einzelne Prozessschritte und den hierfür notwendigen Platzbedarf in einer Abfallbehandlungsanlage. Download des Berichts „Entwicklung eines Konzeptes zur Charakterisierung der aus der Schachtanlage Asse II rückzuholenden radioaktiven Abfälle“ (PDF, 136 MB, nicht barrierefrei) Die zurückgeholten Abfälle sollen charakterisiert werden, da die Dokumentation während der Einlagerungszeit nicht den heutigen Anforderungen entspricht. Das bedeutet vereinfacht ausgedrückt, dass die BGE schauen muss, ob die rückgeholten Abfälle den erwarteten Eigenschaften entsprechen. Auch soll im Rahmen der Charakterisierung festgestellt werden, ob die Abfälle relevante Mengen an Kernbrennstoffe enthalten. Seit die Anlage 2009 unter das Atomgesetz gestellt wurde, wurden bereits erhebliche Anstrengungen unternommen, um mögliche Unsicherheiten beim Abfallinventar zu beseitigen. Gleichzeitig ist eine Charakterisierung im Zuge der Rückholung unumgänglich, um die Abfälle besser beschreiben zu können. Anschließend werden die Abfälle konditioniert, also neu verpackt und in einen sicheren Zustand für die anschließende Zwischenlagerung überführt. Alle relevanten Messgrößen für die Konditionierung werden ermittelt Die Charakterisierung muss zusammen mit den vorliegenden Informationen sicherstellen, dass alle relevanten Messgrößen für die Wahl geeigneter Konditionierungsverfahren, die anschließende Zwischenlagerung sowie den Transport in ein Endlager und die Endlagerung selbst bestimmt werden können. Zu den relevanten Messgrößen gehören: strahlenschutzrelevante Anforderungen (Oberflächendosisleistung und Oberflächenkontamination), mechanische und strukturelle Anforderungen (Zustand der Verpackung, Gewicht und innere Struktur der Abfälle), chemische und stoffliche Anforderungen (Explosivstoffe und Fäulnis- bzw. Gärprozesse, eine mögliche Gasbildung, stoffliche Zusammensetzung und nichtradioaktive, schädliche Stoffe) und radiologische Anforderungen (Aktivität der Nuklide sowie spaltbare Stoffe und Uran). Die Charakterisierung soll in sieben Schritten erfolgen Die Charakterisierung soll in insgesamt sieben Schritten erfolgen. Zuerst werden die Abfälle an die Abfallbehandlungsanlage angeliefert und eingeschleust (1). Um Belastungsspitzen abzufangen, wird ein Pufferlager eingerichtet (2). Sofern notwendig findet anschließend eine (Vor-)Behandlung der Abfälle statt, um eine sichere Charakterisierung zu ermöglichen – das könnte beispielsweise eine Trocknung sein (3). Es folgt die eigentliche Charakterisierung durch zerstörungsfreie Methoden (4). Dabei werden tomographische Messungen eingesetzt, um unter anderem die Dichteverteilung in den Abfällen sowie die Abfallstrukturen zu ermitteln. Auf Basis dieser Ergebnisse werden radiologische Messungen durchgeführt. Dazu gehören die Gammaspektrometrie sowie die Neutronenaktivierungsmessung. Durch diese Verfahren kann das Nuklidinventar und der Gehalt spaltbarer Stoffe bestimmt werden. Die Ergebnisse der zerstörungsfreien Messmethoden werden ausgewertet (5). Sollten die Erkenntnisse nicht ausreichen, werden vertiefende Messkampagnen geplant. Dabei können unter anderem Proben entnommen werden (6). Art und Umfang der Probenahme hängen vom zu untersuchenden Abfall ab und sollen auf ein Minimum reduziert werden. Bevor die Abfälle konditioniert werden, wird eine Gesamtauswertung vorgenommen (7). Die Charakterisierung könnte dem Bericht zufolge in einer baulichen Anlage mit drei Geschossen umgesetzt werden. Der Flächenbedarf einer solchen Anlage beträgt rund 5.200 Quadratmeter über alle drei Geschosse. Die Höhe der Geschosse beträgt in Summe rund 15 Meter. Künstliche Intelligenz soll die Arbeit unterstützen Bei der Auswertung der Daten soll künstliche Intelligenz eingesetzt werden. Diese ermöglicht es, große und komplexe Datensätze strukturiert, zeiteffizient und weniger fehleranfällig auszuwerten. So können Muster erkannt werden, die im Rahmen der Charakterisierung die Anzahl der Messungen und damit den Umgang mit den radioaktiven Abfällen reduzieren können. Die Arbeit in der Abfallbehandlungsanlage ist darauf angelegt, fortlaufend aus den bereits gemachten Erfahrungen dazuzulernen. Optimierung des Charakterisierungsprozesses wird geprüft Geplant ist im Mittel fünf Umverpackungen pro Tag in der Abfallbehandlungsanlage anzuliefern. In den Umverpackungen können bis zu acht Abfallfässer enthalten sein. Die Geschwindigkeit der Charakterisierung hängt wesentlich vom Zeitbedarf der jeweiligen Messverfahren ab. Eine Steigerung der Charakterisierungsleistung wäre durch den Betrieb weiterer parallel betriebener Messstraßen möglich. Die BGE wird alle Möglichkeiten zur Optimierung des Charakterisierungsprozesses im Rahmen der weiteren Planungsarbeiten für die Abfallbehandlungsanlage prüfen. Hinweis zu den Auftragnehmern Der Bericht wurde zusammen mit der Brenk Systemplanung GmbH und der NUKEM Technologies Engineering Services GmbH erarbeitet. Die Firma NUKEM ist seit 2009 in Besitz des russischen Staatskonzerns Rosatom. Den Auftrag für den Bericht erteilte die BGE im Jahr 2020 und damit vor dem völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine. Der Bericht wurde im März 2022 vorgelegt. Über die BGE Die BGE ist eine bundeseigene Gesellschaft im Geschäftsbereich des Bundesumweltministeriums. Die BGE hat am 25. April 2017 die Verantwortung als Betreiber der Schachtanlage Asse II sowie der Endlager Konrad und Morsleben vom Bundesamt für Strahlenschutz übernommen. Zu den weiteren Aufgaben zählt die Suche nach einem Endlagerstandort zur Entsorgung der in Deutschland verursachten hochradioaktiven Abfälle auf der Grundlage des im Mai 2017 in Kraft getretenen Standortauswahlgesetzes. Geschäftsführer sind Stefan Studt (Vorsitzender), Steffen Kanitz (stellv. Vorsitzender) und Dr. Thomas Lautsch (technischer Geschäftsführer).
Die Einlagerungskammer 7 auf der 725-Meter-Ebene wurde ursprünglich im Jahr 1932 zur Salzgewinnung aufgefahren. In ihr lagern 8.530 Behälter mit schwachradioaktiven Abfällen. Diese wurden von 1975 bis 1977 mittels Abkipptechnik eingelagert. Die abgekippten Fässer wurden mit Salzmaterial überdeckt. Die Einlagerungskammer 7/725 ist die einzige heute noch zugängliche Einlagerungskammer. Der Kenntnisstand über ihren Zustand, die damalige Einlagerungstechnik, den Verfüllungsgrad sowie dem noch offenstehenden Resthohlraum ist groß. Durchführung der Rückholung Der Zugang zur Einlagerungskammer wird durch ein Schleusensystem gesichert. Zur Bergung der Abfälle ist ein ferngesteuerter Tripod-Bagger geeignet. Dieser kann mit unterschiedlichem, auswechselbaren Werkzeugen versehen werden. Für den Transport der Abfälle sowie des Tripod-Baggers kommt eine ferngesteuerte Hängebahn zum Einsatz. Diese wird an der Decke (Firste) der Einlagerungskammer befestigt. Vor dem Einsatz der Technik muss die Lage der Abfallbehälter innerhalb des Salzmaterials erfasst werden. Dies kann mit Hilfe visueller Methoden oder durch Detektion mittels Bodenradar ermöglicht werden. Anschließend kommt der Tripod-Bagger zum Einsatz. Er löst die Abfälle aus dem Salzmaterial und lädt sie in einen bereitstehenden Behälter. Die Behälter werden mittels der Hängebahn zu den Schleusen transportiert. Für den kontaminationsfreien Transport nach über Tage wird der Behälter in der Schleuse mit einer Umverpackung versehen. In der Schleuse können verschiedene Daten der Umverpackung wie zum Beispiel das Gewicht und die Dosisleistung an der Außenseite erfasst werden. Nach einer abschließenden Kontaminationskontrolle an der Außenseite der Umverpackung wird diese zum untertägigen Transport bereitgestellt. Die Einlagerungskammer wird nach Bergung der Abfälle verfüllt Nachdem der radioaktive Abfall aus der Einlagerungskammer zurückgeholt wurde, wird in Vorbereitung der Verfüllung die Bergetechnik rückgebaut und die Einlagerungskammer auf verbleibende Restkontamination geprüft. Nach erfolgter radiologischer Prüfung wird die Einlagerungskammer verfüllt. Über die Einlagerungskammer 7/725 liegen die meisten Erkenntnisse vor. Die Rückholung soll mit Hilfe eines Tripod-Baggers stattfinden. Den Originaltext finden Sie im Rückholplan auf den Seiten 29 bis 34 - Plan zur Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II (PDF, 7,35 MB) . Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Infostelle Asse stehen gerne für weitere Fragen zur Verfügung. Bei Bedarf stellen Sie auch den Kontakt zu den entsprechenden Fachkolleginnen und -kollegen her. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in der Infostelle Asse . Themenschwerpunkt: Rückholung Plan zur Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II (PDF, 7,35 MB) Infostelle Asse
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