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CFK-Recycling in der Kompetenzregion Augsburg

The increasing proportion of carbon fibre reinforced plastics (CFRP) in different branches of industry will result in an increasingly larger quantity of CFRP wastes in future. With regard to improved management of natural resources, it is necessary to add these fibres that require energy-intensive production to effective recycling management. But high-quality material recycling is only ecoefficient if the recycled fibres can be used to produce new high-quality and marketable products. Tests carried out up to now indicate that very good results can be expected for large-scale recycling of carbon fibres by means of pyrolysis. The waste pyrolysis plant (WPP) operated in Burgau is the only large-scale pyrolysis plant for municipal wastes in Germany. Use of this plant to treat CFRP wastes represents a unique opportunity for the whole Southern German economy and in particular the Augsburg economic region. In a study funded by the Bavarian State Ministry of the Environment and Health ('Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit'), the specific implementation options for the recovery of carbon fibres from composites by means of large-scale pyrolysis have been under investigation since November 2010. To this end, in the first step a development study was carried out, which in particular examined the options for modifying the Burgau WPP for the recycling of CFRP. The knowledge acquired from the pyrolysis tests, the fibre tests and the economic feasibility study confirmed the positive assessment of the overall concept of CFRP recycling in Burgau. As an overall result, unlimited profitability was found for all scenarios with regard to investments in CFRP recycling in Burgau WPP. The work on the development study was carried out by bifa Umweltinstitut GmbH together with the Augsburg-based 'function integrated lightweight construction project group ('Funktionsintegrierter Leichtbau' - FIL) of the Fraunhofer Institute for Chemical Technology (ICT). Methods: analysis and moderation of social processes, economy and management consulting, process engineering

Nachwuchsgruppen Klima, Umwelt und Gesundheit: Verbesserte Entscheidungsunterstützung für das Management des Risikos von Umweltkrankheiten für die öffentliche Gesundheit aus Sicht des Klimawandels (IMPACCT)

Nachwuchsgruppen Klima, Umwelt und Gesundheit: Aktive Mobilität zur Förderung von Gesundheit und Umweltschutz, Teilprojekt 2: Transformationsprozesse für eine gesunde und klimafreundliche Mobilität (AMBER)

Kommission 'Methoden und Qualitätssicherung in der Umweltmedizin' am Robert Koch-Institut

Grüne Logistik - Workshops für kleine und mittlere Unternehmen

bifa wurde vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit mit der Durchführung des Projekts IPP als Instrument des betrieblichen Klimaschutzes - eine Anleitung insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) beauftragt. Im Rahmen dieses Projekts werden u. a. acht Workshops mit Vertretern der Wirtschaft durchgeführt. Der erste Workshop fand bereits im Februar 2010 unter dem Motto Grüne Logistik: Visionen - Chancen - Risiken statt. Es nahmen 13 Unternehmer aus verschiedenen Bereichen der Logistik teil. Nach kurzen Impulsvorträgen zur Integrierten Produktpolitik und Grünen Logistik wurden in drei Arbeitsgruppen Möglichkeiten der Umsetzung von grüner Logistik im eigenen Unternehmen diskutiert und Ansatzpunkte gesucht, wie durch verstärkte Kooperation und Kommunikation die umweltbezogenen Vorteile der grünen gegenüber der normalen Logistik noch weiter ausgeschöpft werden können. Das äußerst heterogene Teilnehmerfeld wurde sehr positiv bewertet. So beschreibt ein Teilnehmer: Da waren ein Unternehmer mit eigenem Fuhrpark, ein kleiner mittelständischer Spediteur, ein großer mittelständischer Spediteur und ich aus der verladenden Wirtschaft. In der abschließenden Diskussion tauchte neben zahlreichen Ansatzpunkten zur Umsetzung immer wieder eine Frage auf: Was ist Green Logistics ? Wie können wir sie messen, was umfasst sie, wer nimmt daran teil und wer bezahlt sie? . Zur Abgrenzung der grünen gegenüber der normalen Logistik müssen Standards geschaffen werden, die den Unternehmen helfen, sich noch intensiver mit Möglichkeiten der Umweltentlastung im Bereich der Logistik auseinanderzusetzen. In einem weiterführenden Workshop im April 2010 setzten sich die Teilnehmer mit diesen Fragestellungen auseinander und erarbeiteten unter dem Titel Grüne Logistik: Standards generieren und umsetzen - aber wie? Vorschläge und Handlungsempfehlungen für die Praxis. Das IPP-Projekt ist für unterschiedliche Wirtschaftszweige von großem Interesse: So wurden weitere Workshops zu Themen wie Reach , Emissionen/ CDM , Bauwirtschaft und Recycling erfolgreich durchgeführt. Methoden: Analyse und Moderation sozialer Prozesse.

LeGeMa - Legionellen-Genotyp-Map

Lärm durch Laubbläser und Laubsauger

Auf Straßen und Wegen stellt Laub bei Regen und Nässe eine Unfallgefahr dar. Bei der Beseitigung von Laub greifen viele Städte und Gemeinden häufig zu motorgetriebenen Laubbläsern oder Laubsaugern. Auch in privaten Gärten werden diese Geräte gerne als Hilfe zum Laub sammeln und entsorgen genutzt. Laubbläser mit Verbrennungsmotoren erzeugen am Ohr der betreibenden Person einen Schalldruckpegel zwischen 83 und 90 Dezibel (dB(A)). Das ist in etwa so laut wie ein Presslufthammer. Dabei gilt nach Meinung von Fachleuten eine Dauerbelastung ab 80 dB(A) als schädigend für das menschliche Ohr. Deshalb wundert es nicht, dass der Lärm von Laubbläsern und Laubsaugern mit klassischen Benzin- Verbrennungsmotoren häufig als besonders belästigend empfunden wird. Lärm und Emissionen sind heutzutage in vielen Einsatzbereichen vermeidbar, denn wesentlich leisere und emissionsärmere Laubbläser und Laubsauger mit elektrischen Antrieben haben sich am Markt bewährt. Je nach Einsatzbedingungen und Leistung halten die Akkus nach Herstellerangaben bis zu elf Stunden – damit ist auch ein professioneller Einsatz gewährleistet. Bei vergleichbarer Leistung liegt der Schallleistungspegel eines modernen Akku-Laubbläsers heute bis zu 10 dB(A) unter dem Schallleistungspegel eines Laubbläsers mit Benzinmotor. Sollen nur kleine Flächen vom Laub befreit werden, können Akku-Laubsauger verwendet werden, deren Schallleistungspegel nochmals geringer ist. Diese deutliche Lärmminderung schont nicht nur die Nerven in der Nachbarschaft, auch Nasen und Lungen profitieren von den Akkulösungen und Elektroantrieben, da keine Verbrennungsabgase mehr entstehen. Wegen geringerer Vibrationen an den Handgriffen ist zudem bei baulich vergleichbaren Laubbläsern die Arbeit mit eine elektrisch betriebenem Gerät gegenüber dem mit einem Verbrennungsmotor deutlich angenehmer. In der Lärmschutzverordnung für Geräte und Maschinen ist die Kennzeichnungspflicht für Laubbläser und Laubsauger geregelt. Alle Geräte dieser Art, die neu auf den Markt kommen, müssen mit einer Kennzeichnung versehen werden, auf der die Hersteller den Schallleistungspegel angeben, der garantiert nicht überschritten werden darf. Die Verordnung regelt aber auch, welche Geräte zu welcher Zeit und an welchem Ort eingesetzt werden dürfen. Demnach dürfen besonders laute Geräte in Wohngebieten grundsätzlich nur werktags von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr und von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr genutzt werden. Das gilt sowohl für die private als auch für die professionelle Nutzung. Örtliche Bestimmungen können die Betriebszeiten weiter einschränken. Vor allem für private und kleinere Flächen sollte geprüft werden, ob ein Laubbläser oder Laubsauger wirklich benötigt wird, oder ob das Laub nicht ebenso schnell und einfach mit einem Rechen beseitigt werden kann. Damit werden nicht nur Umwelt und Gesundheit geschont, sondern auch kleine Lebewesen. Denn vor allem durch Laubsauger werden viele wertvolle Kleintiere wie Regenwürmer oder Käfer mit eingesaugt und vernichtet, die für die Bodenverbesserung wichtig sind. Zudem hilft es, Energie zu sparen, wenn auf den Einsatz eines Laubbläsers oder Laubsaugers verzichtet wird. Weitere Informationen zum Thema Lärm im Alltag: https://www.umgebungslaerm.nrw.de/ zurück

Aufzeichnungen nach § 11 Abs. 1 PflSchG

Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantragt das << Adresse entfernt >> Zugang zu Umweltinformationen gem. § 4 Abs. 1 SächsUIG über die Informationen aus den Aufzeichnungen der Pflanzenschutzmittel-Anwendungsdaten nach § 11 Abs. 1 S. 1 PflSchG. Der Antrag richtet sich auf die Daten aller landwirtschaftlichen Nutzflächen (Acker, Grünland, Sonstiges) im Bundesland Sachsen. Wir beantragen die Herausgabe der Daten der Jahre 2021, 2022 und 2023. Das Umweltinstitut München begehrt die Informationen (gem. § 4 Abs. 2 S. 2 SächsUIG auf bestimmte Art und Weise) in elektronischer, maschinenlesbarer (also digitalisierter) Form. Bevorzugt in Form von vektoriellen Geodaten, wie GIS-konformen Shapefiles. Alternativ können uns die Daten auch als CSV- oder EXCEL-Datei zur Verfügung gestellt werden. Die Zusendung der Daten kann auf für elektronische Daten passende Art (bspw.: E-Mail, USB-Stick, CD-R o.ä.) erfolgen. Wir bitten um Zusendung innerhalb der aus § 3 Abs. 3 UIG hervorgehenden Frist. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bei den geforderten Daten über die Anwendung von Pflanzenschutzmittel durch die beruflichen Verwender handelt es sich um solche des § 11 Abs. 1 S. 1 PflSchG i.V.m. Artikel 67 Abs. 1 UAbs. 1 S. 2 der VO 1107/2009 EG. Personenbezogene Informationen sind dabei nicht von Interesse, weshalb die Daten anonymisiert werden könnten. Allerdings weisen wir vorsorglich darauf hin, dass es sich bei den angefragten Daten um „Informationen über Emissionen“ handelt und deshalb nach dem einschlägigen Umweltinformationsgesetz unter Umsetzung des Art. 4 Abs. 2 Umweltinformationsrichtlinie 2003/4/EG eine Berufung auf schützenswerte personenbezogene Daten zur Verweigerung des Auskunftsersuchens nicht möglich ist. Eine Schätzung der personenbezogenen Daten ist daher rechtlich nicht zwingend erforderlich. Die Informationen sollten vergleichbar und auswertbar sein. Dazu ist es besonders wichtig, dass der Datensatz jeweils einheitliche Maßeinheiten und Parameter verwendet. Die angeforderten Informationen aus den Pestizidanwendungsdaten sollten Folgendes enthalten: 1. Bezeichnung des verwendeten Pflanzenschutzmittels. 2. Anwendungsdatum und gegebenenfalls Uhrzeit. 3. verwendete Menge. 4. Bezeichnung der Lage der Anwendungsfläche, anhand derer die Fläche geografisch identifizierbar ist (bspw.: Kreis, Gemeinde, Gemarkung, Flur, Flurstücksnummer; oder eine andere Bezeichnung, die der antragstellenden Organisation eine eindeutige geografische Lokalisierung ermöglicht). 5. Größe der behandelten Fläche. 6. Bezeichnung der Kulturpflanzen und Flächennutzung 7. Angaben zur Indikation der durchgeführten Anwendung. 8. Falls vorhanden: a. Angaben zur Witterung. b. Informationen zur Umsetzung von Risikominderungsmaßnahmen im Rahmen des integrierten Pflanzenschutzes (IPS). c. Handelt es sich um eine Anwendung in einem Schutzgebiet, die durch eine Ausnahmegenehmigung erlaubt wurde? Wenn ja, was war der Grund für die Ausnahmegenehmigung. Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass die Zugänglichmachung auf eine andere als die beantragte Form des Informationszugangs nur aus gewichtigen Gründen zulässig ist und wenn dies angemessen ist (vgl. § 4 Abs. 2 S. 2 SächsUIG). Dem Anspruch auf Informationszugang können insbesondere nicht die aus § 6 SächsUIG hervorgehenden Ablehnungsgründe (der personenbezogenen Daten, des geistigen Eigentums und der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse) entgegengehalten werden, da es sich bei den geforderten Informationen um Umweltinformationen über Emissionen handelt (Art. 4 Abs. 2 Umweltinformationsrichtlinie). Auch der § 11 Abs. 3 PflSchG kann aufgrund der Unionsrechtswidrigkeit dem Anspruch auf Informationszugang nicht entgegensteht. (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 04.05.2021 – 10 S 2422/20; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 04.05.2021 – 10 S 1348/20; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 04.05.2021 – 10 S 3972/20.) Ungeachtet der Frage, ob die folgenden Ausführungen für den Antrag notwendig sind, soll kurz die Bedeutung von Pflanzenschutzmittel-Anwendungsdaten für die Öffentlichkeit sowie das << Adresse entfernt >> erläutert werden: An dem Zugang zu den Informationen besteht ein hohes öffentliches Interesse. Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln ist seit jeher Gegenstand gesellschaftlicher und politischer Diskussionen und spielt beispielsweise bei der Transformation der Landwirtschaft und insbesondere beim Biodiversitätsschutz eine bedeutende Rolle. Auch in parlamentarischen Gesetzgebungsprozessen und Strategien sowie deren konkreten Umsetzungen, wie bspw. der nationalen Umsetzung der Verordnung über Statistiken zu landwirtschaftlichen Betriebsmitteln und zur landwirtschaftlichen Erzeugung (SAIO, VERORDNUNG (EU) 2022/2379) und der DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2023/564, des Nature Restoration Law (NRL) und der (bisher nicht erfolgreichen) Sustainable Use Regulation (SUR) im Rahmen der Farm-to-Fork-Strategie der EU oder des Nationalen Aktionsplans Pflanzenschutz (NAP) und des derzeit vom BMEL in Ausarbeitung befindlichen Zukunftsprogramms Landwirtschaft sind die Pflanzenschutzmittel-Anwendung und deren Aufzeichnungen Gegenstand aktueller Debatten. Die hier angefragten Informationen können dazu beitragen, die öffentlichen und parlamentarischen Debatten zu bereichern und auf eine stärkere Faktenbasis zu stellen sowie die laufenden Prozesse mit neuen Erkenntnissen zu unterfüttern. Wissenschaftler:innen, Umweltorganisationen, Wasserverbände, Behörden (bspw. das Umweltbundesamt), etc. bemängeln seit Langem, dass Umwelt- und Gesundheitsrisiken durch Pflanzenschutzmittel ohne genaue Daten über die realen Pflanzenschutzmittel-Anwendungen in der landwirtschaftlichen Praxis nicht ausreichend erforscht und bewertet werden können. Auch das Erreichen von Pflanzenschutzmittel-Reduktionszielen, wie das in der Farm-to-Fork-Strategie genannte Ziel, den Pestizideinsatz EU-weit bis 2030 zu halbieren, kann nicht überprüft werden, solange der Status Quo dessen, was ausgebracht wird, unbekannt ist. Das Umweltinstitut München möchte einen (anonymisierten) Teil der Informationen veröffentlichen und somit jeder Person einen Zugang zu den Daten verschaffen. Wenn die Qualität der Daten dies ermöglicht, kann auch ein kartografisches Online-Portal nach kalifornischem Vorbild erstellt werden und erste Auswertungen erfolgen. Darüber hinaus werden die Daten insbesondere der Wissenschaft und den Wasserverbänden zur Verfügung gestellt, um den Missstand der eingeschränkten Möglichkeit zur Erforschung von Umwelt- und Gesundheitsrisiken zu verbessern. Das Umweltinstitut München möchte damit nicht zuletzt den hohen Gütern und dem Sinn und Zweck des Umweltinformationsrechts zuträglich sein, insbesondere der möglichst weitreichenden öffentlichen Zugänglichkeit und Verbreitung der Umweltinformationen (u.A. Erwägungsgrund 9 der Umweltinformationsrichtlinie (UIRL, RICHTLINIE 2003/4/EG). Denn: „Der erweiterte Zugang der Öffentlichkeit zu umweltbezogenen Informationen und die Verbreitung dieser Informationen tragen dazu bei, das Umweltbewusstsein zu schärfen, einen freien Meinungsaustausch und eine wirksamere Teilnahme der Öffentlichkeit an Entscheidungsverfahren in Umweltfragen zu ermöglichen und letztendlich so den Umweltschutz zu verbessern“ (Erwägungsgrund 1 der UIRL). Zusätzlich können auch weitere Erkenntnisse über unzureichende Standardisierung und Harmonisierung der Führungsverpflichtungen der Pflanzenschutz-Anwendungsdaten sowie Defizite bei Überprüfungen und der Zugangsgewährung bezüglich dieser Umweltinformationen von großer Bedeutung sein. Das << Adresse entfernt >> hat in den letzten Jahren intensiv zum Thema der Umweltbelastung durch Pestizide aus der industriellen Landwirtschaft gearbeitet und dabei auch Erfahrungen mit Pflanzenschutzmittel-Anwendungsdaten gesammelt: Die 2023 durch uns veröffentlichte Analyse eines Datensatzes aus dem Südtiroler Vinschgau ermöglichte erstmals ein Bild vom tatsächlichen Ausmaß des Pestizideinsatzes im dortigen Apfelanbau. Die Ergebnisse der Auswertung verdeutlichen den massiven Einsatz von chemisch-synthetischen Pestiziden und deren erhebliche Risiken für Umwelt und Gesundheit. Die Arbeit unterstreicht die Notwendigkeit politischer Maßnahmen zur Offenlegung und Auswertung von Pflanzenschutzmittel-Anwendungsdaten als Grundlage für eine Reduktion des Pestizideinsatzes. Gerade als Naturschutz- und Umweltschutzvereinigung kommt das „UMWELTINSTITUT MÜNCHEN, Verein zur Erforschung und Verminderung der Umweltbelastung e.V.“ mit alledem seinen satzungsgemäßen Aufgaben nach. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitten wir Sie, ihn an die zuständige Stelle weiterzuleiten und uns darüber zu unterrichten. Mit freundlichen Grüßen Jurek Vengels Vorstand

Beteiligung des BfS am "Aktionsprogramm Umwelt und Gesundheit ( APUG )"

Beteiligung des BfS am "Aktionsprogramm Umwelt und Gesundheit ( APUG )" Menschen brauchen eine Umwelt, in der sie gesund leben können. Um dieses Ziel zu unterstützen, kooperieren mehrere Ministerien und Bundesoberbehörden im Rahmen des "Aktionsprogramms Umwelt und Gesundheit" – kurz APUG . Die beteiligten Bundesoberbehörden sind das Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS) , das Bundesinstitut für Risikobewertung ( BfR ), das Robert Koch-Institut ( RKI ) und das Umweltbundesamt ( UBA ). Mit dem Aktionsprogramm werden Forschungsprojekte und Informationskampagnen in den Bereichen Umwelt-, Gesundheits- sowie Verbraucherschutz gefördert. Schwerpunkt des Programms sind Kinder und Jugendliche. Unter anderem erschien in diesem Zusammenhang der Ratgeber Umwelt und Kindergesundheit . Im Rahmen des Aktionsprogramms wird die Zeitschrift "UMID: Umwelt und Mensch – Informationsdienst" (vormals "Umweltmedizinischer Informationsdienst – Informationen zu Umwelt Gesundheit Verbraucherschutz") herausgegeben. UMID aktuell: Ausgabe 1/2025 APUG Ziele Aktivitäten UMID UMID aktuell: Ausgabe 1/2025 Aktuelle Ausgabe des UMID (Um die aktuelle Ausgabe als PDF herunterzuladen, bitte auf das Bild klicken. Sie werden zum Internetangebot des Umweltbundesamtes weitergeleitet.) Vertrauen ist eine wichtige Grundlage für die Risikokommunikation von Behörden. Es erhöht die Bereitschaft, das von staatlichen Stellen vermittelte Wissen anzunehmen und eventuellen Handlungsempfehlungen zu folgen. In seinem Beitrag „Wie kann Risikokommunikation vertrauensstiftend wirken? – Ausgewählte Befunde einer empirischen Untersuchung“ befasst sich Matthias Klaes vom Bundesamt für Strahlenschutz mit der Gestaltung einer vertrauensorientierten Risikokommunikation. Weitere Themen in UMID 1/2025: Alternative Proteinquellen für die Lebens- und Futtermittelproduktion Spielt Klimabewusstsein eine Rolle beim individuellen Fleischkonsum? Ergebnisse einer bevölkerungsweiten Erhebung Was tun gegen Tigermücke & Co.? Die Zeitschrift UMID : Umwelt und Mensch – Informationsdienst erscheint zweimal im Jahr und informiert über aktuelle Themen aus Umwelt & Gesundheit, Umweltmedizin und Verbraucherschutz. Die Onlineversion des UMID 1/2025 erhalten Sie kostenfrei zum Download. Zeitschrift "UMID: Umwelt und Mensch – Informationsdienst" APUG Das APUG wurde der Öffentlichkeit 1999 vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit ( BMU ) und vom Bundesministerium für Gesundheit ( BMG ) vorgestellt. Seit 2002 wirkt auch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) mit. Die beteiligten Bundesoberbehörden sind das Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ), das Bundesinstitut für Risikobewertung ( BfR ) , das Robert Koch-Institut ( RKI ) und das Umweltbundesamt ( UBA ) . Die Geschäftsstelle ist im Umweltbundesamt angesiedelt. Das Aktionsprogramm vernetzt die Politikbereiche Umwelt-, Gesundheits- und Verbraucherschutz auf Ebene der beteiligten Ministerien und Bundesoberbehörden. Die APUG -Botschaft lautet "Umwelt und Gesundheit gehören zusammen - Umweltschutz ist nachhaltige Gesundheitsvorsorge!". APUG enthält Strategien, Maßnahmen und Ziele für die umfassende Auseinandersetzung mit den gesundheitlichen Folgen von Umwelteinwirkungen auf den Menschen. Das Ziel Im Mittelpunkt des Aktionsprogramms stehen Aufklärung: Die Bevölkerung soll über umweltbedingte Gesundheitsrisiken und gesunde Ernährungsweisen verstärkt informiert werden. Forschung: Forschungsprojekte, zum Beispiel zur Schadstoffbelastung und –empfindlichkeit von Kindern und Jugendlichen oder zur chemischen und biologischen Belastung von Innenräumen sowie zu Lärm, Strahlung , Umweltmedizin, beschäftigen sich mit umweltbedingten Gesundheitsrisiken, um Kinder, Jugendliche und Erwachsene noch besser vor Gesundheitsrisiken durch Umwelteinflüsse zu schützen. Kinder und Jugendliche: Die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen soll vor schädlichen Umwelteinflüssen geschützt und der Einfluss vor Schadstoffen auf den kindlichen Organismus untersucht werden. Denn Maßnahmen, die Kinder schützen, kommen gleichzeitig dem Schutz der gesamten Bevölkerung zu Gute. Damit unterstützt das Aktionsprogramm eine Politik der nachhaltigen Entwicklung. Ziele Der Staat will die Bevölkerung vor Gesundheitsrisiken schützen. Dafür braucht er gesicherte Erkenntnisse über den Gesundheitszustand der Bevölkerung sowie über die Wirkung von Umwelteinflüssen auf die Gesundheit. Er muss Risiken erkennen, Standards festsetzen und die Bevölkerung über Gesundheitsgefahren informieren. Das Aktionsprogramm Umwelt und Gesundheit (APUG) fördert Strategien und Maßnahmen, um Gesundheitsrisiken, deren Ursache Umwelteinflüsse sind, erfassen, bewerten und vermitteln zu können. Ziel ist, die Datenlage für die Einschätzung der Belastungssituation zu verbessern und repräsentative Daten über die bestehende Schadstoffbelastung der Bevölkerung sowie deren häuslicher Umgebung (Referenzwerte) zu ermitteln. Erfassen – Gesundheitsbeobachtung und –berichterstattung Die gegenwärtig vorliegenden Umweltdaten und Daten zur Gesundheit sind meist nicht zusammen auswertbar. Dies erschwert eine angemessene Beurteilung der Umwelteinflüsse auf die Gesundheit, also eine Beurteilung, bei der Zusammenhänge weder unter- noch überschätzt werden. Forschungsprojekte im Rahmen des APUG sollen diese Lücke schließen: Diese sollen Wege aufzeigen, wie Verfahren und Methoden zur Abschätzung umweltbezogener Gesundheitsrisiken verbessert werden können. Bewerten – Umgang mit Risiken Die wissenschaftliche Bewertung und die gesellschaftliche Wahrnehmung von Gesundheitsrisiken durch Umwelteinflüsse können auseinanderliegen. Dies kann zu Verunsicherung in der Bevölkerung und zu Vertrauensverlust gegenüber Behörden führen. Wichtig ist deswegen, die Prozesse der Risikobewertung transparenter, effektiver und effizienter zu gestalten. Die im Rahmen des Aktionsprogramms eingerichtete "Risikokommission" hat hierzu Vorschläge erarbeitet, die im Abschlussbericht vorgestellt werden. Immer mehr Menschen leiden an Gesundheitsstörungen, deren Ursache sie selbst in der Umwelt sehen. Der zunehmende Bedarf an umweltmedizinisch ausgebildeten Ärztinnen und Ärzten veranlasste die Ärztekammern, die Zusatzbezeichnung "Umweltmedizin" zu schaffen. Das Aktionsprogramm unterstützt umweltmedizinische Forschungsprojekte und Aktivitäten, die zur Qualitätssicherung in der Umweltmedizin beitragen, um die medizinische Versorgung und Betreuung betroffener Personen zu verbessern. Vermitteln – Information und Kommunikation Informationen zu umweltrelevanten Gesundheitsgefahren werden immer wichtiger. Um dem Bedarf nach allgemein verständlicher Information über die Wirkung von Umwelteinflüssen und Produkten auf die Gesundheit nachzukommen und das Vorsorgeverhalten der Bevölkerung zu unterstützen, verstärken die am APUG beteiligten Ministerien und Bundesoberbehörden ihre Öffentlichkeitsarbeit zu umweltbedingten Gesundheitsrisiken. Aktivitäten Die Forschungsprojekte sowie Informations- und Aufklärungsaktivitäten des Aktionsprogramms Umwelt und Gesundheit befassen sich insbesondere mit den Themen Schutz von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen vor schadstoffbedingten Gesundheitsrisiken, Durchführung von umfangreichen Surveys zur Ermittlung der umweltbedingten Belastungen von Kindern und Jugendlichen, Förderung einer gesundheits- und umweltbewussten Lebensweise durch die Ermittlung und Darstellung von Risiken, zum Beispiel im Wohnbereich, sowie von Produkten, Ernährung oder Strahlung , Erarbeitung von Maßnahmenvorschlägen, Handlungsempfehlungen und Aufklärungsmaterialien zum Schutz vor umweltbedingten Gesundheitsrisiken sowie zur Information der Öffentlichkeit, Verbesserung der Risikobewertung und der Risikokommunikation , Erforschung umweltmedizinischer Zusammenhänge, Durchführung von Modellprojekten zu Umwelt und Gesundheit auf der lokalen Ebene. Die Finanzierung der Aktivitäten erfolgt aus Mitteln der beteiligten Bundesministerien und Bundesoberbehörden. Die internationale Einbindung Das Aktionsprogramm Umwelt und Gesundheit ist eingebunden in den europäischen Prozess für Umwelt und Gesundheit. „Jeder Mensch hat Anspruch auf eine Umwelt, die ein höchstmögliches Maß an Gesundheit und Wohlbefinden ermöglicht“, so haben es die europäischen Staaten in der „Europäischen Charta Umwelt und Gesundheit“ formuliert. Die Charta wurde 1989 auf der von der Weltgesundheitsorganisation ( WHO ) initiierten Ersten Europäischen Konferenz Umwelt und Gesundheit in Frankfurt am Main verabschiedet. Fünf Jahre später wurde auf der Zweiten Europäischen Ministerkonferenz für Umwelt und Gesundheit in Helsinki beschlossen, dass jedes Land einen nationalen Aktionsplan für Umwelt und Gesundheit entwickeln soll. Diesen hat Deutschland auf der Dritten Konferenz für Umwelt und Gesundheit in London 1999 vorgelegt. Im Juni 2004 beschlossen auf der vierten Konferenz zu Umwelt und Gesundheit in Budapest die Gesundheits- und Umweltminister aus ganz Europa einen „Aktionsplan zur Verbesserung von Umwelt und Gesundheit der Kinder in der europäischen Region". UMID Im " UMID : Umwelt und Mensch – Informationsdienst" (vormals "Umweltmedizinischer Informationsdienst – Informationen zu Umwelt Gesundheit Verbraucherschutz") werden Kurzfassungen neuer Forschungsresultate und Erfahrungsberichte zu umweltbedingten Risikofaktoren und Gesundheitsstörungen, Übersichtsreferate, Kommentare, Empfehlungen, Merkblätter, Pressemitteilungen, Ergebnisse von Umfragen, Kasuistiken, Hinweise auf Publikationen und Veranstaltungen sowie Rezensionen veröffentlicht. Jährlich erscheinen zwei Ausgaben, die sich an Behörden und Institutionen, die im Bereich Umwelt und Gesundheit arbeiten, sowie an Ärzte und andere auf dem Gebiet der Umweltmedizin tätige Fachkräfte richten. Von 1992 bis 1999 wurde der UMID vom "Institut für Wasser-, Boden- und Lufthygiene" im Umweltbundesamt ( UBA ) betreut und herausgegeben. Seit Anfang 2000 übernimmt diese Aufgabe ein Redaktionsteam, das sich aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der am Aktionsprogramm Umwelt und Gesundheit (APUG) beteiligten Bundesoberbehörden (Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ), Bundesinstitut für Risikobewertung ( BfR ) , Robert Koch Institut ( RKI ) und Umweltbundesamt ( UBA ) ) zusammensetzt. Stand: 09.05.2025

Lärm durch Laubbläser und Laubsauger

Auf Straßen und Wegen stellt Laub bei Regen und Nässe eine Unfallgefahr dar. Bei der Beseitigung von Laub greifen viele Städte und Gemeinden häufig zu motorgetriebenen Laubbläsern oder Laubsaugern. Auch in privaten Gärten werden diese Geräte gerne als Hilfe zum Laub sammeln und entsorgen genutzt. Laubbläser mit Verbrennungsmotoren erzeugen am Ohr der betreibenden Person einen Schalldruckpegel zwischen 83 und 90 Dezibel (dB(A)). Das ist in etwa so laut wie ein Presslufthammer. Dabei gilt nach Meinung von Fachleuten eine Dauerbelastung ab 80 dB(A) als schädigend für das menschliche Ohr. Deshalb wundert es nicht, dass der Lärm von Laubbläsern und Laubsaugern mit klassischen Benzin- Verbrennungsmotoren häufig als besonders belästigend empfunden wird. Lärm und Emissionen sind heutzutage in vielen Einsatzbereichen vermeidbar, denn wesentlich leisere und emissionsärmere Laubbläser und Laubsauger mit elektrischen Antrieben haben sich am Markt bewährt. Je nach Einsatzbedingungen und Leistung halten die Akkus nach Herstellerangaben bis zu elf Stunden – damit ist auch ein professioneller Einsatz gewährleistet. Bei vergleichbarer Leistung liegt der Schallleistungspegel eines modernen Akku-Laubbläsers heute bis zu 10 dB(A) unter dem Schallleistungspegel eines Laubbläsers mit Benzinmotor. Sollen nur kleine Flächen vom Laub befreit werden, können Akku-Laubsauger verwendet werden, deren Schallleistungspegel nochmals geringer ist. Diese deutliche Lärmminderung schont nicht nur die Nerven in der Nachbarschaft, auch Nasen und Lungen profitieren von den Akkulösungen und Elektroantrieben, da keine Verbrennungsabgase mehr entstehen. In der Lärmschutzverordnung für Geräte und Maschinen ist die Kennzeichnungspflicht für Laubbläser und Laubsauger geregelt. Alle Geräte dieser Art, die neu auf den Markt kommen, müssen mit einer Kennzeichnung versehen werden, auf der die Hersteller den Schallleistungspegel angeben, der garantiert nicht überschritten werden darf. Die Verordnung regelt aber auch, welche Geräte zu welcher Zeit und an welchem Ort eingesetzt werden dürfen. Demnach dürfen besonders laute Geräte in Wohngebieten grundsätzlich nur werktags von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr und von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr genutzt werden. Das gilt sowohl für die private als auch für die professionelle Nutzung. Örtliche Bestimmungen können die Betriebszeiten weiter einschränken. Weitere Informationen zum Thema „Lärm im Alltag sind zu finden beim Aktionsbündnis „NRW wird leiser“: www.nrw-wird-leiser.nrw.de Vor allem für private und kleinere Flächen sollte geprüft werden, ob ein Laubbläser oder Laubsauger wirklich benötigt wird, oder ob das Laub nicht ebenso schnell und einfach mit einem Laubrechen beseitigt werden kann. Damit werden nicht nur Umwelt und Gesundheit geschont, sondern auch kleine Lebewesen. Denn vor allem durch Laubsauger werden viele wertvolle Kleintiere wie Regenwürmer oder Käfer mit eingesaugt und vernichtet, die für die Bodenverbesserung wichtig sind. Zudem hilft es, Energie zu sparen, wenn auf den Einsatz einen Laubbläsers oder Laubsaugers verzichtet wird. zurück

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