Veranlassung Nebenräume wie die Hahnöfer Nebenelbe und der rechte Nebenarm des Weser-Ästuars sind ökologisch bedeutsam. Sie sind z.B. als Aufwuchsgebiete für Jungfische wichtig. Daher ist anzustreben, dass Gewässergütemodelle die Auswirkungen von Ausbauvorhaben gerade auch für die kleinen Wasserkörper der Nebenräume zutreffend beschreiben können. In einem Gewässergütemodell, welches kleine Details abbilden soll, ist das Stofftransport-Modul dafür verantwortlich, dass entweder die Rechenzeit unpraktikabel lang wird oder die Genauigkeit leidet. Daher wird in diesem Projekt nach geeigneten Stofftransport-Algorithmen und Diskretisierungs-Kompromissen gesucht, die zu einschätzbaren Genauigkeiten führen. Die Zugabe inerter Tracer zur Überprüfung der Transport-Simulation ist im Ästuar nicht möglich. Durch die parallellaufende Untersuchung der biologischen Stoffumsätze wird versucht, die natürlich im Wasser vorhandenen Konzentrationen (z.B. O2) für diese Überprüfung zu nutzen. Ziele - Hauptziel ist es, das Gewässergütemodell QSim als Werkzeuge für die integrierte Modellierung komplexer Gewässersysteme weiterzuentwickeln, um u.a. die ökologischen Auswirkungen zukünftig notwendiger Unterhaltungsmaßnahmen auf die Nebenräume der Ästuare besser bewerten zu können. Neben der Verbesserung der Simulationsgenauigkeit stellt die sorgfältige Ermittlung der erzielbaren Genauigkeit ein wichtiges Ziel dar. - Als Querschnittsprojekt sollen die Erfahrungen aus diesem Projekt so aufgearbeitet werden, dass sie bei Arbeiten zu ähnlichen und angrenzenden Fragestellungen leicht verfügbar sind. Um Auswirkungen von Ausbaumaßnahmen auf die Nebenarme der Ästuare modellgestützt untersuchen zu können, sind Gewässergütemodelle erforderlich, die feine Details simulieren können. Speziell die Vermischung der sehr unterschiedlichen Konzentrationen in den sehr kleinen Nebenarmen mit dem Hauptstrom muss präzise erfasst werden. Um Stofftransport-Algorithmen und Diskretisierungen überprüfen und verbessern zu können, wird parallel der Stoffumsatz im Nebenarm untersucht und damit erprobt, ob sich natürlich im Wasser vorhandene Konzentrationen anstatt von zugesetzten Tracern verwenden lassen. Die Nebenarme gelten als die ‘Lungen’ der Ästuare. Ihre geringe Größe und die komplett unterschiedliche Biologie stellt Gewässergütemodelle vor besondere Herausforderungen.
Erfassen der derzeitigen wasserwirtschaftlichen Verhaeltnisse, Auswirkungen des Baues einer weiteren Staustufe bzw. der Zulassung der Erosion; Abhilfemassnahmen. Hydrologische, statistische, hydrochemische, hydraulische, geologische, pflanzensoziologische und bodenkundliche Untersuchungen; Modelluntersuchungen; Einrichten von Testgebieten und Messstationen.
Vorhabensbeschreibung Gesamtziel des Vorhabens ist es die Leistungsfähigkeit des ökologischen Haltungssystems für Zweinutzungshühner unter den Gesichtspunkten ressourceneffiziente Rohstoffbeschaffung, Optimierung der Fütterung und Tierwohl zu verbessern. Dabei folgt der Versuchsaufbau der Grundannahme, dass Zweinutzungshühner der geringeren metabolischen Aktivität eine höhere Toleranz hinsichtlich der Futtermittelkomponenten und der Nährstoffdichte aufweisen. Zu diesem Zweck wird im Projekt einerseits der Bedarf der Tiere betrachtet, indem Zweinutzungshennen mit moderater Legeleistung eingesetzt und mit hochleistenden Legehybriden verglichen werden. Andererseits wird der Anteil methioninreicher Futterkomponenten, welche auf dem Markt knapp oder deren Bedarf nur mithilfe von Importen gedeckt werden kann reduziert, indem das Futteraufnahme-regulationsvermögen der Tiere ausgenutzt sowie Insekten beziehungsweise Makroalgen als regionale Proteinquellen eingesetzt werden. Ziel des Vorhabens ist es, neue Wege aufzuzeigen, wie die Haltung von Legehennen und Masttieren im Hinblick auf regionale Rohwarenbeschaffung und reduzierte Humanernährungskonkurrenz optimiert werden kann. Im Fokus steht hierbei die Integration von zwei verschiedenen Insektenarten (Acheta domesticus/n.n.) und Makroalgen (Palmaria palmata/n.n.) in die Fütterungsregime verschiedener aktuell im Ökolandbau genutzter Gebrauchskreuzungen. Bei der Erschließung der genannten alternativen Proteinquellen liegt ein weiterer Schwerpunkt des Vorhabens auf der genauen Betrachtung der vorgelagerten Produktionszyklen der Fütterungskomponenten sowie die Erstellung von Nährstoffprofilen. Die Analyse der Produktionszyklen erfolgt unter den Gesichtspunkten ressourceneffiziente Erzeugung mittels Verwertung von Stoffnebenströmen, ausgewählten Aspekten der Umweltauswirkung, Produkthygiene, Futtermittelrechtliche Aspekte, Integrationspotentiale in bestehende Futtermittelketten sowie Potentialanalysen zur wirtschaftlichen (Text abgebrochen)
Gesamtziel des Vorhabens ist es die Leistungsfähigkeit des ökologischen Haltungssystems für Zweinutzungshühner unter den Gesichtspunkten ressourceneffiziente Rohstoffbeschaffung, Optimierung der Fütterung und Tierwohl zu verbessern. Dabei folgt der Versuchsaufbau der Grundannahme, dass Zweinutzungshühner der geringeren metabolischen Aktivität eine höhere Toleranz hinsichtlich der Futtermittelkomponenten und der Nährstoffdichte aufweisen. Zu diesem Zweck wird im Projekt einerseits der Bedarf der Tiere betrachtet, indem Zweinutzungshennen mit moderater Legeleistung eingesetzt und mit hochleistenden Legehybriden verglichen werden. Andererseits wird der Anteil methioninreicher Futterkomponenten, welche auf dem Markt knapp oder deren Bedarf nur mithilfe von Importen gedeckt werden kann reduziert, indem das Futteraufnahme-regulationsvermögen der Tiere ausgenutzt sowie Insekten beziehungsweise Makroalgen als regionale Proteinquellen eingesetzt werden. Ziel des Vorhabens ist es, neue Wege aufzuzeigen, wie die Haltung von Legehennen und Masttieren im Hinblick auf regionale Rohwarenbeschaffung und reduzierte Humanernährungskonkurrenz optimiert werden kann. Im Fokus steht hierbei die Integration von zwei verschiedenen Insektenarten (Acheta domesticus/n.n.) und Makroalgen (Palmaria palmata/n.n.) in die Fütterungsregime verschiedener aktuell im Ökolandbau genutzter Gebrauchskreuzungen. Bei der Erschließung der genannten alternativen Proteinquellen liegt ein weiterer Schwerpunkt des Vorhabens auf der genauen Betrachtung der vorgelagerten Produktionszyklen der Fütterungskomponenten sowie die Erstellung von Nährstoffprofilen. Die Analyse der Produktionszyklen erfolgt unter den Gesichtspunkten ressourceneffiziente Erzeugung mittels Verwertung von Stoffnebenströmen, ausgewählten Aspekten der Umweltauswirkung, Produkthygiene, Futtermittelrechtliche Aspekte, Integrationspotentiale in bestehende Futtermittelketten sowie Potentialanalysen zur betriebswirtschaftlichen Optimierung.
- Planfeststellungsverfahren - Baumaßnahmen mit Auswirkungen auf die Umwelt
Die Firma Märkische Geflügelhof-Spezialitäten GmbH, Am Möllenberg 3 - 9 in 15713 Königs Wuster-hausen beantragt die Genehmigung nach § 16 Absatz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BIm-SchG), auf dem Grundstück Am Möllenberg 3 - 9 in 15713 Königs Wusterhausen in der Gemarkung Niederlehme, Flur 4, Flurstück 916 sowie Flur 6, Flurstück 41/3 die Anlage zum Schlachten von Tieren mit einer Kapazität von 190 Tonnen je Tag (t/d) Lebendtiergewicht wesentlich zu ändern. Für das Vorhaben werden darüber hinaus wasserrechtliche Erlaubnisse gemäß § 8 in Verbindung mit § 10 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises Dahme-Spreewald beantragt. Gegenstand dieser Verfahren sind: - Grundwasserentnahme einschließlich Versickerung von Rückspülwasser, - Versickerung von Niederschlagswasser und Wasser nach Anhang 31 der Verordnung über Anforde-rungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer. Das Gesamtvorhaben umfasst im Wesentlichen die Erhöhung der Schlachtkapazität auf ein Lebendtier-gewicht von 375 t/d und die Erhöhung erzeugter Nahrungsmittel auf 312 t/d unter anderem durch Erhö-hung der Schlachtgeschwindigkeit mit einem höheren durchschnittlichen Lebendtiergewicht von 2,5 kg/Tier bei einer geplanten Schlachtdauer von in der Regel elf Stunden pro Tag sowie unter Berück-sichtigung zugekaufter Ware. Dazu sind verschiedene bauliche und technische Änderungen, insbeson-dere in den Bereichen der Zerlegung und Verpackung sowie Anpassungen der Lüftungstechnik und der Abluftreinigung notwendig. Es handelt sich dabei um eine Anlage der Nummer 7.2.1 GE (Anlage zum Schlachten von Tieren von 50 t/d oder mehr) in Verbindung mit einer Anlage der Nummer 10.25 V (Kälteanlage mit einem Kältemit-telinhalt von mindestens 3 Tonnen Ammoniak) des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbe-dürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um ein Vorhaben nach Nummer 7.13.1 A der Anlage 1 des Geset-zes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Das beantragte Vorhaben fällt gemäß § 3 der 4. BImSchV unter die Industrieemissions-Richtlinie (Richt-linie 2010/75/EU). Die Antragstellerin beantragt nach § 9 Absatz 4 in Verbindung mit § 7 Absatz 3 UVPG die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Es wurde ein Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkun-gen des Vorhabens (UVP-Bericht) vorgelegt, dieser ist Bestandteil der veröffentlichten Unterlagen. Für den beim Landkreis Dahme-Spreewald, untere Wasserbehörde gestellten Erlaubnisantrag für die Entnahme von Grundwasser einschließlich Versickerung ergibt sich die Verpflichtung zur Einbeziehung in die Umweltverträglichkeitsprüfung aus § 11 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG). Für das Vorhaben der Grundwasserentnahme, das mit einer Entnahmemenge von ≥ 100 000 m³/a, aber < 10 Millionen m³/a nach Nummer 13.3.2 der Anlage 1 zum UVPG der allgemeinen Vorprüfung des Ein-zelfalls unterliegt, hat die Antragstellerin nach § 7 Absatz 3 UVPG für dieses Verfahren ebenfalls die Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt. Es wurde ein Bericht zu den voraussichtli-chen Umweltauswirkungen des Vorhabens (UVP-Bericht) vorgelegt, dieser ist Bestandteil der veröffent-lichten Unterlagen. Das wasserrechtliche Erlaubnisverfahren zur Versickerung von unverschmutztem Niederschlagswasser ist ein selbstständiges, parallel zum immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren zu führendes Verfahren gemäß § 2 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit § 4 der Verordnung zur Regelung des Verfah-rens bei Zulassung und Überwachung industrieller Abwasserbehandlungsanlagen und Gewässerbenut-zungen (Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung - IZÜV) und ist gemäß § 4 Absatz 1 IZÜV in Verbindung mit der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren - 9. BImSchV) mit Öffent-lichkeitsbeteiligung durchzuführen. Über den Antrag auf die Genehmigung nach § 16 BImSchG entscheidet das Landesamt für Umwelt und über die Anträge auf wasserrechtliche Erlaubnis nach dem WHG der Landkreis Dahme-Spreewald, unte-re Wasserbehörde. Die Inbetriebnahme der geänderten Anlage ist im August 2026 vorgesehen.
ID: 5204 Allgemeine Informationen Kurzbeschreibung des Vorhabens: Auf dem Standortübungsplatz (StOÜbPl) Luttmersen der Bundeswehr ist eine Maßnahme zur nutzungsgerechten Umgestaltung bzw. Neuerschließung erforderlich. Für den Zweck von Geländefahrübungen sollen sechs Trassen mit einer Gesamtlänge von ca. 3500 m durch Wald- und Offenlandbiotope angelegt werden. Diese werden entweder entlang von bestehenden Schneisen oder Forstwegen geplant oder neu angelegt. Für das Vorhaben werden 3,925 ha Wald in Anspruch genommen, daher wurde ein Waldumwandlungsverfahren nach § 45 Abs. 2 Bundeswaldgesetz durchgeführt. Der Eingriff wird durch Ersatzaufforstungen eingriffsnah in der Region sowohl waldrechtlich als auch naturschutzrechtlich vollumfänglich kompensiert. Das Vorhaben fällt unter die im UVPG in der Anlage 1 unter Nr. 17.2.3 als „Rodung von Wald im Sinne des Bundeswaldgesetzes zum Zwecke der Umwandlung in eine andere Nutzungsart“ bezeichneten Vorhaben, für die eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen war. Nach § 7 Abs. 2 UVPG war nach der standortbezogenen Vorprüfung darüber hinaus eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen, da durch die Lage im FFH-Gebiet „Helstorfer, Otternhagener und Schwarzes Moor“ sowie im Naturschutzgebiet „Hohe Heide“ besondere örtliche Gegebenheiten vorliegen. Die allgemeine Vorprüfung zur UVP kommt zu dem Ergebnis, dass durch das Vorhaben zur nutzungsgerechten Umgestaltung bzw. Neuerschließung keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind und die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich ist. Die Feststellung wird gemäß § 5 Abs. 2 des UVPG hiermit im zentralen Internetportal des Bundes beim Umweltbundesamt öffentlich Bekanntgegeben. Sie ist gem. § 5 Abs. 3 S. 1 UVPG nicht selbstständig anfechtbar. Ort des Vorhabens: Standortübungsplatz Luttmersen, Region Hannover Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Art des Zulassungsverfahrens: Waldumwandlungsverfahren gemäß § 45 Abs. 2 Bundeswaldgesetz (BWaldG) Abschlussdatum: 08.10.2025 UVP-Kategorie: Forstliche und landwirtschaftliche Vorhaben Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) Ellerstraße 56 53119 Bonn Deutschland https://www.bundesimmobilien.de/ Dokument Dokument Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls StOÜbPl Luttmersen
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 5988 |
| Europa | 2 |
| Kommune | 8 |
| Land | 1666 |
| Wissenschaft | 7 |
| Zivilgesellschaft | 51 |
| Type | Count |
|---|---|
| Bildmaterial | 1 |
| Daten und Messstellen | 3 |
| Ereignis | 37 |
| Förderprogramm | 4958 |
| Gesetzestext | 13 |
| Lehrmaterial | 2 |
| Text | 891 |
| Umweltprüfung | 1291 |
| unbekannt | 481 |
| License | Count |
|---|---|
| geschlossen | 2507 |
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| Language | Count |
|---|---|
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| Resource type | Count |
|---|---|
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| Dokument | 1703 |
| Keine | 4076 |
| Multimedia | 7 |
| Unbekannt | 33 |
| Webdienst | 7 |
| Webseite | 2132 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 7676 |
| Lebewesen und Lebensräume | 7677 |
| Luft | 7677 |
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| Weitere | 7109 |