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WIR! - Physics for Food - Ecology

Das Projekt "WIR! - Physics for Food - Ecology" wird/wurde ausgeführt durch: Leibniz-Institut für Plasmaforschung und Technologie e.V..

WTZ China: NECO - Naturgefahren und Reaktion des marinen Ökosystems - Kausalzusammenhang und Vorhersagbarkeit

Das Projekt "WTZ China: NECO - Naturgefahren und Reaktion des marinen Ökosystems - Kausalzusammenhang und Vorhersagbarkeit" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Helmholtz-Zentrum hereon GmbH.

THRESHOLDS: Klimatisch bedingte Prozesse auf die Heringsrekrutierng in der Nordsee anhand physiologischer Schwellenwerte

Das Projekt "THRESHOLDS: Klimatisch bedingte Prozesse auf die Heringsrekrutierng in der Nordsee anhand physiologischer Schwellenwerte" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Forschungsgemeinschaft. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Hamburg, Zentrum für Meeres- und Klimaforschung, Institut für Hydrobiologie und Fischereiwissenschaft, Abteilung für Hydrobiologie und Fischereiwissenschaft.Das fundierteste mechanistische Verständnis, wie sich klimatisch bedingte, physikalische Bottom up Prozesse auf Tiere auswirken, kann durch Untersuchung der physiologischen Grundlagen zentraler Mechanismen (Überleben, Wachstum, Reproduktion) auf Veränderungen in den Mittelwerten und Abweichungen von multiplen Schlüsselfaktoren erreicht werden. Klimatisch bedingte Veränderungen bei Fischen scheinen von einer Anzahl von Prozessen hervorgerufen zu werden, welche das Überleben der frühen Lebensstadien beeinflussen. Dieses Projekt (THRESHOLDS) nutzt drei getrennte aber zusammenagierende Ansätze um einen step change in unserem mechanistischen Verständnis darüber zu erbringen, wie Klimavariabilität die Struktur und Funktion niedriger trophischer Ebenen in marinen Systemen beeinflusst (mit Fokus auf Ichthyo und Zooplankton). THRESHOLDS untersucht die ersten Zwei Lebensmonate, während dieser, die Jahrgangsstärke des Atlantischen Herings (Clupea harengus) in der Nordsee festgelegt wird. In Laborexperimenten sollen zum einen die Auswirkungen von Beuteart und größe auf die Physiologie von Fischlarven in unterschiedlichen thermischen Umgebungen getestet und stellvertretende Messungen des Ernährungszustands auf im Feld gefangene Larven übertragen werden. Zum anderen sollen durch erstmalige Feldbeprobungen die in situ Plankton (Proto, Mikro und Mesozooplankton) und Heringslarvendynamiken während der Herbst und Winterzeit in der Nordsee gemessen werden. Diese Planktondaten werden mit bereits vorhandenen Datensätzen erweitert, um eine einzigartige, siebenjährige Zeitserie der Nordsee Heringslarven und ihrer Beute (15-2000 mym) zu erhalten. Schließlich werden mittels Generalized Additive Mixed Models und Simulationen eines physiologischen Individuen-basierten Modells Schlüsselfaktoren identifiziert, die das larvale Wachstum innerhalb der Zeitserie steuern. THRESHOLDS verbessert den state-of-the-art mit seinem ganzheitlichen Ansatz i) Auswirkungen des Klimawandels auf die Rekrutierung einer Schlüsselart, ii) den vernachlässigten Protozooplankton Ichtyoplankton Link, iii) die Theorie der Optimalen Nahrungssuche für marine Fischlarven, und iv) die Kalibrierung und Nutzung von physiologischen Proxies für Feldproben. Überwinternde Nordseeheringslarven eignen sich ideal als Fallstudie, da i) eine der längsten, räumlich abgegrenzten Zeitserien für frühe Lebensstadien einer marinen Fischart vorhanden ist, ii) erfolgreiche Vorarbeiten die physiologischen Techniken entwickelt und Feldproben gesammelt haben, die in dieser Studie verwendet werden, iii) ein physiologisch basiertes IBM mit einer nachgewiesenen Erfolgsgeschichte vorhanden ist, und iv) ein sehr starkes internationales Netzwerk besteht, welches Eigenleistungen wie Schiffszeit oder historische Proben bereitstellt und, gemeinsam mit den Projekt PIs, ein unübertroffenes Grundlagenwissen über die Ökologie des Zielorganismus bietet.

Qualitätsanalyse von Umweltprüfungen für die räumliche Gesamtplanung und Bauleitplanung

Das Projekt "Qualitätsanalyse von Umweltprüfungen für die räumliche Gesamtplanung und Bauleitplanung" wird/wurde gefördert durch: Bayerisches Landesamt für Umwelt. Es wird/wurde ausgeführt durch: Hochschule Weihenstephan-Triesdorf, Zentrum für Forschung und Wissenstransfer, Institut für Ökologie und Landschaft.Anlass: Umsetzung der europäischen Richtlinie über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme im Jahr 2004 in deutsches Recht - U. a. Regionalpläne und Bauleitpläne unterliegen der Pflicht zur strategischen Umweltprüfung - EU-Kommission erstattet 5 Jahre nach Inkrafttreten Bericht über Anwendung und Wirksamkeit der Richtlinie. Ziele: - Überblick über das Qualitätsniveau von Umweltberichten - Trendaussagen zu Ursachen für gute oder schlechte Planungsfälle - Handlungsempfehlungen. Ergebnisse - Erhebliches Defizit in der Qualität der Umweltberichte - Größte Mängel in den Themenkomplexen Monitoring, Status-Quo-Prognose, Bewertung der Schutzgüter, Umweltziele und Alternativenprüfung - Zielstellung der UB häufig nicht erreicht. Ursachen: - fachliche Unsicherheiten - Interpretationsschwierigkeiten bezüglich Anforderungen an UB - Leitfäden nicht ausreichend - defizitäre Datengrundlagen - Fehlende Beratung und Prüfung.- mangelnde Akzeptanz des Instrumentes - mangelndes Bewusstsein über Funktion des Umweltberichtes - unbefriedigende Rahmenbedingungen.

Errichtung und Betrieb von einer Windenergieanlage in der Gemeinde Möhnesee

Errichtung und Betrieb von einer Windenergieanlage in der Gemeinde Möhnesee – Arnsberger Wald Die Firma SchlotwegWind GbR, Triftweg 2a, 33142 Büren hat mit Antrag vom 28.04.2023, eingegangen am 08.05.2023 eine Genehmigung gem. § 4 BImSchG für eine Windenergieanlage auf dem nachstehend genannten Grundstück auf dem Gebiet der Gemeinde Möhnesee beantragt: Aktenzeichen / WEA-Nr. / Gemarkung / Flur / Flurstück 20230318 / 3 / Günne / 10 / 84 Gegenstand des Antrages ist die Errichtung und der Betrieb einer Windenergieanlage des Typs Nordex N149 / 5.X mit einem Rotordurchmesser von 149 m, einer Nennleistung von 5.700 kW, einer Nabenhöhe von 164 m und einer Gesamthöhe von 238,6 m. Gemäß § 1 Abs. 1 in Verbindung mit Ziffer 1.6.2 des Anhanges 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes) und den Bestimmungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) bedarf das beantragte Vorhaben einer Genehmigung nach diesen Vorschriften. Der Antragsteller hat die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 7 Abs. 3 UVPG beantragt. Der Kreis Soest als zuständige Behörde erachtet dies aufgrund potentieller Umweltauswirkungen als zweckmäßig, daher wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt. Das Vorhaben wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BImSchG in Verbindung mit der 9. BImSchV (9. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes) öffentlich bekannt gemacht. Der Genehmigungsantrag und die dazugehörigen Unterlagen, sowie die gem. § 16 UVPG erforderlichen Unterlagen über die Umweltauswirkungen des Vorhabens, liegen in der Zeit vom 11.07.2023 bis 11.08.2023 aus und können eingesehen werden. Etwaige Einwendungen nicht privatrechtlicher Natur gegen das Vorhaben können vom 11.07.2023 bis 11.09.2023 bei den vorgenannten Behörden vorgebracht werden. Mit Ablauf dieser Frist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Dies gilt nicht für ein sich anschließendes Gerichtsverfahren. Ihre Einwendungen richten Sie an: - Über das Online-Formular: https://formular.kdz-ws.net:443/metaform/Form-Solutions/sid/assistant/5fd89c12ad900a5b77acf7be - Per E-Mail an: immissionsschutz@kreis-soest.de - Kreis Soest, Immissionsschutz, Hoher Weg 1-3, 59494 Soest Die Einwendungen müssen schriftlich oder elektronisch erhoben werden und Namen (Vor- und Zuname) sowie die volle leserliche Anschrift des Einwenders enthalten. Einwendungen, die Name und Adresse des Einwenders nicht eindeutig erkennen lassen, können im Verfahren nicht berücksichtigt werden. Aus den Einwendungen muss erkennbar sein, wieso das Vorhaben für unzulässig gehalten wird (substantiierte Einwendung).

Prevention and Management of Marine Litter in European Seas

Kurzbeschreibung Konferenz im Auftrag des BMUB und in Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission (DG ENV) mit ca. 200 Teilnehmern, Vorbereitung gemeinsam mit den Regionalen Meeresschutzübereinkommen (HELCOM, OSPAR, MEDPOL und BSC) mit dem Ziel, auf Basis eines gemeinsamen Verständnisses der relevanten Eintragsquellen und –pfade und der ökologischen Auswirkungen die Entwicklung Regionaler Aktionspläne gegen Meeresmüll (RAPs ML) für den Nordostatlantik, die Ostsee und das Schwarze Meer zu unterstützen. Ergebnisse Issue Paper, Outcome Paper, in Folge Verabschiedung Regionaler Aktionspläne gegen Meeresmüll (MEDPOL 2013, OSPAR 2014, HELCOM 2015), Link siehe Website

Verbesserung des Standes der Sicherheitstechnik bei Anlagen zur Lagerung von (gefährlichen) Abfällen zur Vermeidung von Brandereignissen bzw. deren wirksamer Bekämpfung und Begrenzung von Auswirkungen

Das Projekt "Verbesserung des Standes der Sicherheitstechnik bei Anlagen zur Lagerung von (gefährlichen) Abfällen zur Vermeidung von Brandereignissen bzw. deren wirksamer Bekämpfung und Begrenzung von Auswirkungen" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) , Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: TÜV NORD EnSys GmbH & Co. KG.Unter bestimmten Voraussetzungen gelten auch Abfälle als gefährliche Stoffe im Sinne der 12. BImSchV(Störfallverordnung). Gleichzeitig können bei Bränden in Abfalllagern gefährliche Stoffe in Form von Brandgasen, Brandprodukten oder Löschwasser entstehen, wodurch diese Anlagen unter die Störfallverordnung fallen können. Das Treffen von dem Stand der Sicherheitstechnik entsprechenden Vorkehrungen zur Verhinderung und Maßnahmen zur Begrenzung der Auswirkung von Störfällen sind grundlegende Betreiberpflichten nach § 3 StörfallV. Ziel des Vorhabens ist es, ihre Umsetzung bei der Lagerung von Abfällen zu verbessern. Das geplante Vorhaben soll Anlagen zur Lagerung von (gefährlichen) Abfällen, die unter die 12. BImSchV fallen können, identifizieren, Brandereignisse und deren Ursachen in diesen Anlagen recherchieren und eine Übersicht über das vorhandene Regelwerk zu Anforderungen an die Lagerung von (gefährlichen) Abfällen darstellen. Insbesondere Anforderungen des vorbeugenden Brandschutzes zur Vermeidung der Entstehung von Bränden und der Umgang mit Löschwasser und den damit verbundenen Beeinträchtigungen bei fehlender Rückhaltung oder bei einer Entsorgung von Brandrückständen, sollen Projektinhalt sein. Daraus abgeleitet sollen Handlungsbedarfe aufgestellt und Vorschläge für die Verhinderung von Brandereignissen bzw. die wirksame Begrenzung von Auswirkungen erarbeitet werden. Das geplante Vorhaben soll dazu beitragen, dieses Thema fachlich und wissenschaftlich aufzubereiten. Die Ergebnisse sollen mit der Kommission für Anlagensicherheit, den zuständigen Länderbehörden (Immissionsschutz, Abfall, Brandschutz), den Verbänden der Betreiber, den Umweltverbänden und den Feuerwehrverbänden kommuniziert werden.

Infektionsschutz

Asiatische Tigermücke Quelle: James Gathany via CDC Wanderratte Quelle: UBA/PD Dr. Erik Schmolz Pharaoameisen Quelle: Anne Krüger / UBA Bettwanze Quelle: © smuay / Fotolia Hausratten in Nestbox Quelle: UBA/PD Dr. Erik Schmolz Kopflaus Quelle: UBA/Dr. Birgit Habedank Flöhe Quelle: © CDC / DVBID / BZB Rötelmaus Quelle: UBA/PD Dr. Erik Schmolz Schildzecken Quelle: © luise / www.pixelio.de Rotkopfameise Quelle: Richard Bartz / CC BY-SA 2.5 Schaben Quelle: Carola Kuhn / UBA Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) regelt die gesetzlichen Pflichten zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen. Im Anerkennungsverfahren gemäß Paragraph 18 Absatz 4 IfSG wird festgelegt, welche Mittel und Verfahren bei behördlich nach Paragraph 17 IfSG angeordneten Bekämpfungsmaßnahmen gegen Gesundheitsschädlinge, Krätzmilben und Kopfläuse eingesetzt werden dürfen. Ziel des Infektionsschutzgesetzes in Deutschland ist es, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Verbreitung zu verhindern. Paragraph 17 des Infektionsschutzgesetzes ermächtigt die zuständigen Behörden, Bekämpfungsmaßnahmen gegen Gesundheitsschädlinge, Krätzmilben und Kopfläuse zum Schutz des Menschen vor übertragbaren Krankheiten anzuordnen. Ein Gesundheitsschädling ist gemäß Paragraph 2 Nummer 12 IfSG „ein Tier, durch das Krankheitserreger auf Menschen übertragen werden können“. Bei behördlich angeordneten Bekämpfungsmaßnahmen nach Paragraph 17 IfSG dürfen nur Mittel und Verfahren verwendet werden, die durch das Umweltbundesamt (⁠ UBA ⁠) anerkannt worden sind. Für eine Anerkennung müssen sie sich als hinreichend wirksam erweisen und dürfen keine unvertretbaren Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt haben. Anerkennung der Mittel und Verfahren, Prüfung der Umweltverträglichkeit und Wirksamkeit Das UBA ist die zuständige Bundesoberbehörde für die Anerkennung der Mittel und Verfahren gemäß Paragraph 18 Absatz 4 IfSG. Im UBA werden sowohl die Prüfung der Umweltverträglichkeit ( Umweltrisikobewertung ) als auch die Prüfung der Wirksamkeit ( Prüflabor Gesundheitsschädlinge ) durchgeführt. Anerkannte Mittel und Verfahren werden auf der Homepage des UBA in Form einer § 18 Liste IfSG veröffentlicht und regelmäßig aktualisiert. Zudem prüft das UBA auch die Umweltverträglichkeit von Mitteln und Verfahren zur Desinfektion nach Paragraph 18 Absatz 3 IfSG. Für die Anerkennung und Listung dieser Mittel und Verfahren ist das Robert Koch-Institut zuständig. Kein geeignetes Mittel/Verfahren verfügbar – was nun? Zuständige Behörden, die im Bekämpfungsfall auf der § 18 Liste IfSG kein geeignetes Mittel oder Verfahren vorfinden, oder aus anderen Gründen beabsichtigen ein nicht gelistetes Verfahren oder Mittel zu nutzen, müssen sich gemäß Paragraph 18 IfSG Absatz 1 die Zustimmung des UBA für die Verwendung anderer als der gelisteten Mittel und Verfahren einholen. Das UBA berät darüber hinaus die zuständigen Behörden über verfügbare Mittel und Verfahren und neue Erkenntnisse aus Wissenschaft und Forschung. Anfragen können an ifsg18 [at] uba [dot] de gestellt werden.

BAB 40 sechsstreifiger Ausbau Anschlussstelle Dortmund/Ost (B236) bis Autobahnkreuz Dortmund/Unna (BAB 1/BAB 40) von Bau-km 30+830 bis Bau-km 40+353, Planänderung

ID: 4859 Allgemeine Informationen Kurzbeschreibung des Vorhabens: Bei dem Vorhaben handelt es sich um eine Planänderung im Stadtbezirk Dortmund-Aplerbeck für den sechsstreifiger Ausbau der Bundesautobahn (BAB) 40 im Streckenabschnitt der Anschlussstelle Dortmund/Ost (B236) und des Autobahnkreuzes Dortmund/Unna (BAB 1/BAB 40) von Bau-km 30+830 bis Bau-km 40+353. Das Änderungsvorhaben bezieht sich auf den Entfall einer planfestgestellten, jedoch noch nicht errichteten, Lärmschutzwand im Bereich Stadtkrone Ost. Mit Schreiben vom 06.02.2025 hat die Autobahn GmbH des Bundes, vertreten durch die DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und bau GmbH, gemäß § 5 Abs. 1 S. 2 Nr.1 UVPG die Feststellung, ob für das von ihr geplante Vorhaben „Planänderung nach § 17d FStrG i. V. m. § 76 Abs. 2 VwVfG für den Entfall einer planfestgestellten, jedoch noch nicht errichteten, Lärmschutzwand im Bereich Stadtkrone Ost“ im Ausbauvorhaben der BAB 40 eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen ist oder nicht, beim Fernstraßen-Bundesamt (FBA) beantragt. Mit Planfeststellungsbeschluss vom 30.05.2016 hatte die Bezirksregierung Arnsberg bereits die Planfeststellung für das Ausbauvorhaben erteilt. Die allgemeine Vorprüfung gemäß § 7 UVPG hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das o. g. Vorhaben nicht erforderlich ist, da es keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben kann, die nach § 25 Abs. 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären. Dieses Ergebnis wurde am 11.03.2025 durch das FBA festgestellt. Abbildung/Illustration zum Vorhaben Bild: DEGES Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Abschlussdatum: 11.03.2025 UVP-Kategorie: Verkehrsvorhaben Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Fernstraßen-Bundesamt (Standort Bonn) Ulrich-von-Hassell-Str. 74-76 53123 Bonn Deutschland Vorhabenträger Vorhabenträger DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH Völklinger Straße 4 40219 Düsseldorf Deutschland Dokument Dokument Bekanntgabe gemäß § 5 UVPG.pdf

FNO Künisches Gebirge KW 2 - Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen nach § 41 Flurbereinigungsgesetz – FlurbG – Feststellung der UVP-Pflicht gemäß § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit – UVPG –

Die Teilnehmergemeinschaft Künisches Gebirge KW 2 wird beim Amt für Ländliche Entwicklung Oberpfalz die Genehmigung des Plans über die ge- meinschaftlichen und öffentlichen Anlagen nach § 41 FlurbG beantragen. Für den Bau der gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen war gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 UVPG i. V. m. Nr. 16.1 der Anlage 1 zum UVPG eine all- gemeine Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht durchzuführen. Diese Vorprüfung hat ergeben, dass das Vorhaben unter Berücksichtigung der in Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien keine erheblichen nach- teiligen Umweltauswirkungen zur Folge haben kann, die nach § 25 Abs. 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären. Es wird daher festgestellt, dass für das o. g. Vorhaben eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht besteht. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Feststellung gemäß § 5 Abs. 3 Satz 1 UVPG nicht selbständig anfechtbar ist.

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