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s/umweltbewusstein/Umweltbewusstsein/gi

Das Verhalten des Menschen zur Umwelt in Wort und Tat wenn er die Zeichen erkennt

Beobachtungen des menschlichen Verhaltens bei Einsaetzen zur Abfallverminderung und -Beseitigung bei Massenveranstaltungen und in Erholungsgebieten bis 4000 m/M. Eingliederung in Stand, Bildung, Nation. Aufgestellte Tafeln und Aufrufe durch Lautsprecher und in der Presse geben die Vororientierung.

Naturschutzförderung Förderung mit Mitteln der EU Förderung mit Mitteln des Bundes Förderung mit Mitteln des Landes

Hinweis: Für die auslaufende EU-Förderperiode 2014 bis 2022 können keine Neuanträge gestellt werden. Die neue Förderrichtlinie sowie die neuen Antragsformulare für die EU-Förderperiode 2023 bis 2027 werden derzeit erarbeitet und zu gegebener Zeit bereitgestellt . Investive Projekte des Naturschutzes und der Landschaftspflege werden über das Förderprogramm 6301 - Biodiversität, Schutzgebietssystem Natura 2000 gefördert. Die Mittel für dieses Förderprogramm kommen aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) und vom Land Sachsen-Anhalt. Grundlage für eine Projektförderung sind die "Richtlinien zur Förderung von Naturschutz- und Landschaftspflegeprojekten ( Naturschutz-Richtlinien )". Zu den förderfähigen Projekten zählen neben Vorhaben zur Gebietsbetreuung auch solche für den Artenschutz und das Artenmanagement  sowie Vorhaben zur Förderung des Umweltbewusstseins. Antragsberechtigt sind u.a. Körperschaften des öffentlichen Rechts, gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts, insbesondere Vereine, Verbände und Stiftungen. Die Naturschutz-Richtlinien, die erforderlichen Antragsunterlagen sowie ein Merkblatt sind unter www.elaisa.sachsen-anhalt.de abrufbar (Stichwort: Investitionsförderung, Formulare/Informationen, Förderprogramm Biodiversität, Schutzgebietssystem Natura 2000 - FP6301 ). Weiterführende Informationen und einen Überblick über ELER-Naturschutz-Projekte in Sachsen-Anhalt finden Sie auf den Seiten des Landesverwaltungsamtes in Halle (Saale) . Das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten bietet mehrere land- und forstwirtschaftliche Förderprogramme mit naturschutzfachlichem Bezug an. Diese Programme finden Sie unter http://www.elaisa.sachsen-anhalt.de/ Eine weitere Möglichkeit der Projektförderung bietet sich über das EU-Förderinstrument LIFE . Das LIFE-Programm 2021 bis 2027 fördert Projekte des Umwelt-, Natur- und Klimaschutzes. Bei LIFE-Projekten handelt es sich um großvolumige Vorhaben mit Leuchtturmcharakter und Mehrwert für die EU. Die wesentlichen Grundlagen für eine Projektförderung sind die Verordnung (EU) Nr. 2021/783 des europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2021 zur Aufstellung des Programms für die Umwelt und Klimapolitik (LIFE) und zur Aufhebung der Verordnung  (EU) Nr. 1293/2013 sowie das jeweils aktuelle mehrjährige Arbeitsprogramm. In folgenden Teilprogrammen werden verschiedene Projektarten angeboten: Naturschutz und Biodiversität, Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität, Klimaschutz und Klimaanpassung und Energiewende. Die Projektbeantragung erfolgt online direkt in Brüssel im Rahmen jährlicher LIFE-Ausschreibungen, wobei Zeitpunkt und Verfahren je nach Teilprogramm und Projektart unterschiedlich sein können. Für die meisten Projekte erfolgt die Ausschreibung im Frühjahr. Für das LIFE-Programm wurden Nationale Kontaktstellen (national contact point - NCP) eingerichtet. Die NCP leisten Unterstützung, beispielsweise um eine Kofinanzierung des Projektes mit Landesmitteln zu ermöglichen. Die NCP für Sachsen-Anhalt finden Sie hier: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt (MWU) Referat 25 – Biodiversität, Großschutzgebiete, Naturschutzförderung Leipziger Straße 58 39112 Magdeburg Frau Diana Reinhardt Telefon: 0391-567 1684 E-Mail: Diana.Reinhardt(at)mwu.sachsen-anhalt.de Vertretung Frau Andrea Hiemann Telefon: 0391 567 1555 E-Mail: andrea.hiemann(at)mwu.sachsen-anhalt.de Weiterführende Informationen zu einzelnen Projekten in Sachsen-Anhalt können hier nachgelesen werden. Weitere Informationen zu LIFE erhalten Sie auf den Seiten der Zukunft – Umwelt – Gesellschaft ZUG gGmbH: https://www.z-u-g.org/strategische-aufgaben/beratung-zum-eu-life-programm/life-programm-2021-2027/ In Deutschland ist die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) das wichtigste nationale Förderinstrument für eine leistungsfähige, auf künftige Anforderungen ausgerichtete und wettbewerbsfähige Land- und Forstwirtschaft sowie vitale ländliche Räume. Grundlage für eine naturschutzfachliche Projektförderung ist der Förderbereich 4, Maßnahmengruppe H "nicht-produktiver investiver Naturschutz" des GAK-Rahmenplans. Zu den förderfähigen Projekten gehört neben Maßnahmen zur Schaffung, Wiederherstellung und Entwicklung von Biotopen, Gehölzpflanzungen sowie Halboffen- und Offenlandlebensräumen auch der Grunderwerb von Flächen für Zwecke der Biotopgestaltung. Als Zuwendungsempfänger kommen Landbewirtschafter, Gemeinden und Gemeindeverbände sowie gemeinnützige juristische Personen in Frage. Die Richtlinie und die erforderlichen Antragsunterlagen sind unter www.elaisa.sachsen-anhalt.de abrufbar. Weiterführende Informationen und einen Überblick über GAK-Naturschutz-Projekte in Sachsen-Anhalt finden Sie auf den Seiten des Landesverwaltungsamtes in Halle (Saale). Nähere Informationen zur Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) sowie den dazugehörigen Rahmenplan zum Download erhält man auf der Seite des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft . Mit dem Bundesprogramm Biologische Vielfalt fördert das Bundesumweltministerium Projektideen, die dem Schutz, der nachhaltigen Nutzung und der Entwicklung der biologischen Vielfalt in Deutschland dienen. An den Projekten muss ein besonderes Bundesinteresse bestehen. Das heißt, die Vorhaben sind für Deutschland besonders repräsentativ und setzen Ziele der Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt in besonders beispielhafter und maßstabsetzender Weise um. Projekte werden auf Grundlage der "Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Bundesprogramms Biologische Vielfalt" in fünf Förderschwerpunkten gefördert: Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands, Hotspots der biologischen Vielfalt in Deutschland, Sichern von Ökosystemleistungen, Stadtnatur und weitere Maßnahmen von besonderer repräsentativer Bedeutung für die Strategie. Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) prüft die Vorhaben in einem zweistufigen Verfahren: Antragsteller reichen zunächst beim Programmbüro des BfN eine Projektskizze ein. Wird diese positiv bewertet, müssen Sie einen detaillierten Projektantrag vorlegen. Das BfN hat die fachliche und administrative Bearbeitung des Bundesprogramms Biologische Vielfalt an das Programmbüro im Projektträger des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR) übergeben. Die Förderdauer beträgt in der Regel 6 Jahre. Weitere Informationen zum Bundesprogramm Biologische Vielfalt findet man auf der Seite des BfN . Über das Bundesprogramm "chance.natur" werden im Land Sachsen-Anhalt sogenannte Naturschutzgroßprojekte realisiert. Mit diesem Förderprogramm sollen schutzwürdige Teile von Natur und Landschaft mit gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung errichtet und geschützt werden. Es werden nur bedeutsame großflächige Gebiete gefördert, denen eine außerordentliche Bedeutung für den Naturschutz aus nationaler Sicht zukommt. Grundlage für eine Projektförderung sind die "Richtlinien zur Förderung der Errichtung und Sicherung schutzwürdiger Teile von Natur und Landschaft mit gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung (Förderrichtlinien Naturschutzgroßprojekte)". Gefördert werden Projekte zur Errichtung sowie Sicherung schutzwürdiger Teile von Natur- und Kulturlandschaften von besonderen Wert sowie von Lebensraumtypen und Tier- und Pflanzenarten, die in Deutschland ihren Verbreitungsschwerpunkt haben und für die Deutschland eine besondere Verantwortung trägt. Dies beinhaltet auch die Förderung von mit dem Projekt in Verbindung stehenden Ausgaben, beispielsweise für Projektplanung/-management, Grunderwerb oder Öffentlichkeitsarbeit. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen wie kommunale Gebietskörperschaften, Naturschutzorganisationen/-einrichtungen, Stiftungen und Zweckverbände. Projektskizzen können fortlaufend über das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt (MWU) beim Bundesamt für Naturschutz (BfN) eingereicht werden. Bei positiver Beurteilung der Projektskizze durch das BfN kann ein Förderantrag beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) vorgelegt werden. Weitere Informationen zur Bundesförderung chance.natur sind abrufbar auf den Seiten von BMU und BfN . Weiterführende Informationen zu einzelnen Naturschutzgroßprojekten in Sachsen-Anhalt können hier nachgelesen werden. Das Land Sachsen-Anhalt fördert die Koordinierungsstellen der nach Naturschutzgesetz anerkannten, landesweit tätigen Naturschutzvereinigungen sowie die Trägervereine der Naturparke Sachsen-Anhalts. Die Projektförderung erfolgt auf der Grundlage der „Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Trägervereine der Naturparke Sachsen-Anhalts und von Naturschutzvereinigungen Sachsen-Anhalts (Richtlinie Verbandsförderung)“ zur Unterstützung der Koordinierung der ehrenamtlichen Naturschutzarbeit und zur Umsetzung der Ziele der Naturparke. Bewilligungsbehörde ist das Landesverwaltungsamt/Referat 407 in Halle (Saale). Die bisherige Artensofortförderung des Umweltministeriums wurde weiterentwickelt und seit 2024 an als Sofortförderprogramm NaturWasserMensch fortgeführt. Gefördert werden wirksame sowie zeitlich und finanziell überschaubare Maßnahmen im öffentlichen Interesse in den Bereichen Natur- oder Gewässerschutz, mit Bezug zu Bürgerinnen und Bürgern im jeweiligen Wohnumfeld. Durch das neue Sofortförderprogramm sollen insbesondere jene Projekte unterstützt werden, die nicht aus anderen Programmen förderfähig sind.

Durchfuehrung einer wissenschaftlichen Studie ueber die Wirkung von Umweltausstellungen

Durchfuehrung eines umweltorientierten Kunst- und Kulturprojekts zur Umweltbildung in Museen

Bekämpfung von Wald- und Vegetationsbränden

Rheinland-Pfalz ist das relativ waldreichste Bundesland. Jedoch sind Brandereignisse in den Waldökosystemen von Rheinland-Pfalz bislang nicht in relevantem Umfang in Erscheinung getreten. Dank der naturnahen Waldstruktur (laubbaumreiche Mischwälder) hat es in den durch trocken-heiße Witterungsphasen geprägten Jahren 2003, 2015 und zwischen 2018 und 2020 keine größeren zusammenhängenden Brandflächen im Wald gegeben. Menschliches Fehlverhalten ist die Hauptursache für die Entstehung von Brandherden im Wald. Angesichts der dramatischen Dynamik des Klimawandels mit langanhaltenden Dürre- und Hitzeperioden muss für die Zukunft allerdings von einem wieder steigenden Waldbrandrisiko auch in Rheinland-Pfalz ausgegangen werden. Vor diesem Hintergrund streben das MdI und das MKUEM an, die bisherige Zusammenarbeit und Maßnahmen weiter zu intensivieren. Die bisherigen und angestrebten Maßnahmen lassen sich in die drei Aktionsfelder „Waldbrandforschung und –lehre“, „Stärkung der Prävention und Bekämpfung“ und „Schaffen eines größeren Umweltbewusstseins“ unterteilen.

Wege zu umweltbewusstem Verhalten

a) Anwendung von Massnahmen der Umwelterziehung im Schulbereich. Ziel: Langfristige Stabilisierung eines differenzierten Umweltbewusstseins. Wege: Durchfuehrung von oekologischen Projekten im Schulbereich. Beteiligung von Heranwachsenden an oekologischer Planung und Ueberwachung, Institutionalisierung der Erfolgserfassung. b) Entwicklung von Massnahmen zur Integration von Arbeitslosen. Ziel: Mehrstufige Verwirklichung eines differenzierten Umweltbewusstseins. Wege: Projektdurchfuehrung im Bereich der staedtischen Parks und Siedlungszonen. Auswertung der Erfahrungen und Erarbeitung von Taetigkeitsmerkmalen fuer neue Berufe im Umweltbereich.

Inhalte von E-Mail-Postfach, Kalender und Chatnachrichten der Hausspitze der Regierung des 20. Bundestags

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir unter Bezugnahme auf folgenden Bericht (https://correctiv.org/aktuelles/auskunftsrechte/2025/05/09/wurde-christian-lindners-mailpostfach-geloescht/) sämtliche Inhalte folgender Anwendungen Ihrer Hausspitze der vergangenen Legislaturperiode bis zur Amtsübergabe den/die Nachfolger:in zu: 1. E-Mail-Postfächer. 2. Kalenderdaten. 3. Chatnachrichten. 4. Bitte nennen Sie jeweils die E-Mail-Adressen, benutzten (Funktions-)Kalender und Messenger-Apps. Zur rechtlichen Würdigung meines Antrags gilt Folgendes: 1. Keine Löschung vor rechtskräftiger Bescheidung meines Antrags Nach der Rechtsprechung des BVerwG sind von meinem Antrag all jene Informationen erfasst, die bei Ihnen im Zeitpunkt des Antragseingangs vorhanden sind. Diese dürfen vor rechtskräftigem Abschluss meines Antrags nicht gelöscht werden (BVerwG, Urteil vom 17. März 2016 – 7 C 2/15 –, BVerwGE 154, 231-247, Rn. 41 bei juris). Ich bitte um eine kurze Bestätigung, dass Sie die begehrten Informationen nicht vor rechtskräftigem Abschluss meines Antrags löschen werden und habe mir hierfür eine Frist bis zum 16.05.2025 notiert. Andernfalls behalte ich mir die Einleitung eines Eilverfahrens nach § 123 Abs. 1 S. 2 VwGO vor, um Ihnen die Löschung der begehrten Informationen im Wege einer einstweiligen (Zwischen-)Verfügung gerichtlich untersagen zu lassen. Weiter weise ich darauf hin, dass ich mir bei einer irreversiblen Verunmöglichung meines Informationszugangsanspruches durch eine Löschung der begehrten Informationen durch Sie die Geltendmachung von Amtshaftungsansprüchen gem. § 839 BGB und Art. 34 GG vorbehalte. 2. Anwendbare Gesetze Ausdrücklich bitte ich darum, bei Bescheidung meines Antrags nach IFG und UIG zu differenzieren. 3. Etwaige Ausschlussgründe Das Vorliegen etwaiger Ausschlussgründe bitte ich zu prüfen. Vorsorglich erläutere ich - insbesondere zur Vermeidung von Missverständnissen bzgl. der Annahme einer missbräuchlichen Antragsstellung - gerne den Hintergrund meines Antrags: Einerseits möchte ich als in meiner Tätigkeit als freier Journalist (Presseausweis anbei) auch nach Ende der Legislaturperiode (weiter) zur Einflussnahme Ihrer Hausspitze auf die deutsche und internationale Politik recherchieren können. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf der nationalen und europäischen Klima- und Umweltpolitik. Ich erhoffe mir davon, durch eine Stärkung des Umweltbewusstseins der Öffentlichkeit das Interesse an Umwelt- und Klimapolitik zu stärken und so zum Umweltschutz beizutragen. Andererseits möchte ich die Informationen dem Bundesarchiv zur Wahrnehmung seiner Aufgaben anbieten und sie auf diese (und/oder zusätzlich auf andere) Weise der Öffentlichkeit zugänglich machen. Das Bundesarchiv hat bereits sein Interesse bekundet (https://correctiv.org/aktuelles/auskunftsrechte/2025/05/09/wurde-christian-lindners-mailpostfach-geloescht/). Ich möchte Sie um eine kurzfristige Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen

Projektstudie zur Entwicklung eines Umwelterlebnisbereiches fuer das Internationale Solarzentrum Berlin

Umweltbewusstsein: Entwicklung und internationaler Vergleich

Einstellungen und Kognitionen der Bevoelkerung und ausgewaehlter Gruppen gegenueber der natuerlichen Umwelt und der Umweltschutzpolitik sollen in westlichen Industrienationen erhoben werden. Nach methodischen Vorstudien zu den Moeglichkeiten, die die Umfrageforschung in diesem Bereich bietet, sollen 1979 erste interkulturell vergleichende Erhebungen stattfinden. Die Erhebungen sollen regelmaessig wiederholt werden, um eine zeitliche Entwicklung verfolgen zu koennen.

Forschungsgruppe Umweltbildung

Die Forschungsgruppe Umweltbildung ist ein Zusammenschluss von Berliner Wissenschaftlern und Wissenschaftlerinnen, die sich mit konzeptionellen und empirischen Fragen des Umweltbewusstseins und der Umweltbildung auseinandersetzten. Das Spektrum der Themen reicht dabei von Analysen zu Kinderbuechern mit Umweltthemen ueber die Forschung zur Erhebung von Umweltbewusstsein und den Entwurf einer Theorie der Umweltbildung bis zur Entwicklung von Modellen zum oekologischen Verwaltungshandeln. Durch den Zusammenschluss zur Forschungsgruppe denken wir, eine produktive und gleichzeitig beschleunigte Auseinandersetzung mit kulturellen Dimensionen der Oekologie leisten zu koennen. Die Veroeffentlichung der Forschungsgruppe erscheinen im Verein zur Foerderung der Oekologie im Bildungsbereich e.V.

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