Datenstrom D umfasst die Metainformationen zu den gebietsbezogenen Beurteilungsmethoden, die sich aus dem Beurteilungsregime (Datenstrom C) ergeben. Für die ortsfesten und orientierenden Messungen sind das stoffspezifisch die Metainformationen zu den Messstationen, wie Name, Code, Messkonfiguration, Stationsklassifikation, Datenqualitätsziele usw. Die Verknüpfung zu den Beurteilungsgebieten (Datenstrom B) erfolgt über die Koordinaten der Messstationen.
Änderungen der Düngeverordnung ermöglichen seit 2017 als Teil des Deutschen Aktionsprogramms zur Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie eine Ausweisung von besonders mit Nitrat belasteten Gebieten. In diesen Gebieten gelten strengere Bewirtschaftungsauflagen für landwirtschaftlich genutzte Flächen. Die Ausweisung von nitratbelasteten Gebieten dient dem Schutz des Grundwassers vor zu hohen Nährstoffeinträgen, insbesondere Nitrat, und erfolgt durch die Bundesländer.
Enthalten sind Flughäfen mit weniger als 50.000 Flugbewegungen, innerhalb von Ballungsräumen mit einer Einwohnerzahl von über 100.000, zur strategischen Lärmkartierung entsprechend der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG.
Am 23. Juni 2017 gab das Umweltbundesamt neue Daten zu den Stickoxidwerten in Deutschland für das Jahr 2016 heraus. Der deutliche Rückgang bei den Emissionen führte nicht zu einer vergleichbaren Verringerung der Stickstoffdioxid-Konzentration. Noch im Jahr 2016 wurde der EU-Grenzwert von maximal 40 Mikrogramm Stickstoffoxid pro Kubikmeter (µg/mᶟ) im Jahresmittel an 57 Prozent der verkehrsnahen Messstationen überschritten. Der Straßenverkehr ist im urbanen Raum die Hauptquelle für Stickstoffoxide: Die höchsten Konzentrationen werden ausschließlich an viel befahrenen Straßen gemessen. Die Stickstoffdioxid-Jahresmittelwerte an verkehrsnahen Messstationen betragen zwischen 30 und 60 µg/mᶟ, vereinzelt sogar um 90 µg/mᶟ. Mit zunehmender Entfernung von verkehrsreichen Straßen nimmt die Stickstoffdioxidkonzentration in der Luft ab. In städtischen oder vorstädtischen Gebieten liegen die Jahresmittelwerte für Stickstoffdioxid im Bereich von etwa 20 bis 30 µg/mᶟ. Mit Jahresmittelwerten um 10 µg/mᶟ wird die niedrigste Stickstoffdioxid-Belastung in ländlichen Gebieten gemessen. Im Mittel ist an den Messstationen seit 1995 ein leichter Belastungsrückgang erkennbar: So sank die mittlere Stickstoffdioxid-Konzentration an den verkehrsnahen Messstationen von 48 µg/mᶟ auf 39 µg/mᶟ, auch an Messstationen im städtischen/vorstädtischen Raum (1995: 31 µg/mᶟ; 2015: 21 µg/mᶟ) und im ländlichen Raum (1995: 14 µg/mᶟ; 2015: 10 µg/mᶟ) nahmen die mittleren Stickstoffdioxid-Konzentrationen leicht ab.
Änderungen der Düngeverordnung ermöglichen seit 2017 als Teil des Deutschen Aktionsprogramms zur Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie eine Ausweisung von eutrophierten Gebieten. In diesen Gebieten gelten strengere Bewirtschaftungsauflagen für landwirtschaftlich genutzte Flächen. Die Ausweisung von eutrophierten Gebieten dient dem Schutz der Oberflächengewässer vor zu hohen Nährstoffeinträgen, insbesondere Phosphor, und erfolgt durch die Bundesländer.
Bei diesem Datensatz handelt es sich um die Messpunkte, an denen im Rahmen des Bund-Länder-Messprogramms (BLMP) die Probenahmen erfolgt sind. Diese Messstationen sind jeweils einer bestimmten Projektstation zugeordnet. Diese Projektstationen sind national und international abgestimmt.
Änderungen der Düngeverordnung ermöglichen seit 2017 als Teil des Deutschen Aktionsprogramms zur Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie eine Ausweisung von eutrophierten Gebieten. In diesen Gebieten gelten strengere Bewirtschaftungsauflagen für landwirtschaftlich genutzte Flächen. Die Ausweisung von eutrophierten Gebieten dient dem Schutz der Oberflächengewässer vor zu hohen Nährstoffeinträgen, insbesondere Phosphor, und erfolgt durch die Bundesländer.
Bei diesem Datensatz handelt es sich um die im Rahmen des Bund-Länder-Messprogramms (BLMP) festgelegten Monitoringstationen, zu denen im Zuge der Berichterstattung an die MUDAB Umweltdaten geliefert werden. Die Projektstationen sind dem ICES als Empfänger der nationalen Berichtsdaten im Kontext der Meereskonventionen OSPAR und HELCOM sowie der EUA als abgestimmte Stationen bekannt.
Änderungen der Düngeverordnung ermöglichen seit 2017 als Teil des Deutschen Aktionsprogramms zur Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie eine Ausweisung von besonders mit Nitrat belasteten Gebieten. In diesen Gebieten gelten strengere Bewirtschaftungsauflagen für landwirtschaftlich genutzte Flächen. Die Ausweisung von nitratbelasteten Gebieten dient dem Schutz des Grundwassers vor zu hohen Nährstoffeinträgen, insbesondere Nitrat, und erfolgt durch die Bundesländer.
Änderungen der Düngeverordnung ermöglichen seit 2017 als Teil des Deutschen Aktionsprogramms zur Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie eine Ausweisung von besonders mit Nitrat belasteten Gebieten. In diesen Gebieten gelten strengere Bewirtschaftungsauflagen für landwirtschaftlich genutzte Flächen. Die Ausweisung von nitratbelasteten Gebieten dient dem Schutz des Grundwassers vor zu hohen Nährstoffeinträgen, insbesondere Nitrat, und erfolgt durch die Bundesländer.
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