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Rüstungsaltlasten in Niedersachsen (WMS Dienst)

Von 1989 bis 1997 wurde unter Federführung des Niedersächsischen Umweltministeriums eine systematische Gefährdungsabschätzung von Rüstungsaltlasten auf allen bekannten beziehungsweise im Zuge dieser Bearbeitung hinzugekommenen Verdachtsflächen durchgeführt. Das Gefährdungspotenzial von Rüstungsaltlasten muss besonders hoch eingeschätzt werden, weil der Aufbau der Rüstungsindustrien und deren Betrieb in der Regel unter Kriegsbedingungen erfolgte und die Produktion grundsätzlich Vorrang vor Maßnahmen zum Schutz der dort Beschäftigten und der Umwelt hatte. Kontaminationen größeren Ausmaßes wurden beispielsweise durch Luftangriffe, die die Produktionsanlagen beschädigten oder zerstörten und durch nicht fachgerechte Entmilitarisierung der Anlagen verursacht, wobei toxische Produktionsstoffe unkontrolliert in die Umwelt gelangten. Ob eine konkrete Gefahr am jeweiligen Standort besteht und wie sich das Ausmaß einer Kontamination darstellt, muss durch Untersuchungen belegt werden. Bei den Orientierungs- und Detailuntersuchungen wurden rüstungsbezogene Umweltchemikalien, sprengfähiges Material und in Einzelfällen auch chemische Kampfstoffe gefunden. Diese führten zu zum Teil erheblichen Kontaminationen des Bodens und des Grundwassers. 181 Standorte wurden in Niedersachsen als Rüstungsaltlasten eingestuft. Eine Aktualisierung durch Abfrage bei den zuständigen Bodenschutzbehörden erfolgt alle 3 Jahre. Die Zuständigkeit für (Rüstungs-) Altlasten liegt nach NBodSchG § 10 bei den Landkreisen und kreisfreien Städten, bei denen die standortbezogenen Gutachten aus der Gefährdungsabschätzung von Rüstungsaltlasten vorliegen. Das LBEG hat bei fachlichen Fragen dieser Behörden beratende Funktion. Weitergehende und ggf. aktuellere Informationen können bei der zuständigen Bodenschutzbehörde erfragt werden.

Rüstungsaltlasten in Niedersachsen

Von 1989 bis 1997 wurde unter Federführung des Niedersächsischen Umweltministeriums eine systematische Gefährdungsabschätzung von Rüstungsaltlasten auf allen bekannten beziehungsweise im Zuge dieser Bearbeitung hinzugekommenen Verdachtsflächen durchgeführt. Das Gefährdungspotenzial von Rüstungsaltlasten muss besonders hoch eingeschätzt werden, weil der Aufbau der Rüstungsindustrien und deren Betrieb in der Regel unter Kriegsbedingungen erfolgte und die Produktion grundsätzlich Vorrang vor Maßnahmen zum Schutz der dort Beschäftigten und der Umwelt hatte. Kontaminationen größeren Ausmaßes wurden beispielsweise durch Luftangriffe, die die Produktionsanlagen beschädigten oder zerstörten und durch nicht fachgerechte Entmilitarisierung der Anlagen verursacht, wobei toxische Produktionsstoffe unkontrolliert in die Umwelt gelangten. Ob eine konkrete Gefahr am jeweiligen Standort besteht und wie sich das Ausmaß einer Kontamination darstellt, muss durch Untersuchungen belegt werden. Bei den Orientierungs- und Detailuntersuchungen wurden rüstungsbezogene Umweltchemikalien, sprengfähiges Material und in Einzelfällen auch chemische Kampfstoffe gefunden. Diese führten zu zum Teil erheblichen Kontaminationen des Bodens und des Grundwassers. 181 Standorte wurden in Niedersachsen als Rüstungsaltlasten eingestuft. Eine Aktualisierung durch Abfrage bei den zuständigen Bodenschutzbehörden erfolgt alle 3 Jahre. Die Zuständigkeit für (Rüstungs-) Altlasten liegt nach NBodSchG § 10 bei den Landkreisen und kreisfreien Städten, bei denen die standortbezogenen Gutachten aus der Gefährdungsabschätzung von Rüstungsaltlasten vorliegen. Das LBEG hat bei fachlichen Fragen dieser Behörden beratende Funktion. Weitergehende und ggf. aktuellere Informationen können bei der zuständigen Bodenschutzbehörde erfragt werden.

Bericht "Reefs at Risk Revisited" veröffentlicht

Nach einem Bericht des Washingtoner World Resources Institute, der gemeinsam von verschiedenen US-Behörden und 25 Organisationen erstellt wurde, sind derzeit 75% aller Korallenriffe weltweit bedroht. Hält diese Entwicklung an, sind laut Bericht bis 2050 alle Korallenriffe weltweit gefährdet. Die Studie „Reefs at Risk Revisited“, die am 23. Februar 2011 vorgestellt wurde, baut auf der bereits 1998 erschienenen Analyse „Reef at Risk“ auf. Damals wurde vor allem der Einfluss von lokalen Bedrohungen auf Korallenriffe wie zum Beispiel Überfischung, zerstörerische Fischfangmethoden oder Verschmutzungen durch Umweltgifte untersucht. Der aktuelle Bericht bezieht erstmals auch globale Einflussfaktoren mit ein. Durch den Klimawandel geraten die Korallenriffe unter zusätzlichen Druck. Ein weiterer Faktor ist die zunehmende Versauerung der Ozeane. Der Bericht identifiziert erstmals 27 Länder, die sozial und wirtschaftlich besonders von einer Zerstörung der Riffe betroffen sind. Darunter sind die Komoren, die Fidschi-Inseln, Grenada, Haiti, Indonesien, Kiribati, die Philippinen, Tansania und Vanuatu, die am meisten stärksten betroffenen Länder.

Der Weg von Seveso bis heute - von Dioxinen zu POPs

33. Jahrestag des Seveso-Chemieunglücks: Internationales Chemikalienmanagement macht Fortschritte Am 10. Juli 1976 wurde bei einem Unfall in der chemischen Fabrik ICMESA nahe der italienischen Ortschaft Seveso eine Schadstoffwolke freigesetzt, die vor allem aus Dioxinen bestand. Ein sechs Quadratkilometer großes, dicht bevölkertes Gebiet wurde damals vergiftet. Diese Umweltkatastrophe löste endlich ernsthafte Bemühungen aus, die Herstellung und Anwendung von Chemikalien sicher zu machen. Das seinerzeit freigesetzte hochgiftige 2,3,7,8 Tetrachlor-Dibenzo-p-Dioxin (2,3,7,8 TCDD) wurde weltweit als „Seveso-Gift” bekannt. Dioxine bilden sich bei chemischen Prozessen als Nebenprodukte und sind die stärksten Umweltgifte, die der Mensch je hergestellt hat, obwohl sie nie gezielt produziert wurden. Für ihre Entstehung sind thermische Prozesse etwa in der Metallindustrie oder diverse Verbrennungsvorgänge verantwortlich. Dioxine können dann mit Abgasen und Produktionsrückständen in die Umwelt gelangen. Grenzübergreifend wurde auf die Problematik reagiert: 1980 machte Deutschland Industrieanlagen mit der Störfall-Verordnung sicherer, 1982 folgte in Europa die so genannten Seveso-Richtlinie (Richtlinie 82/501/EWG über die Gefahren schwerer Unfälle bei bestimmten Industrietätigkeiten). Seither müssen Industrieanlagen, die mit gefährlichen Stoffen umgehen oder wo solche - wie bei ICMESA - bei chemischen Verfahren entstehen können, Sicherheitsunter­suchungen durchführen und Notfallpläne erstellen. Die Seveso-Richtlinie wurde 1996 und die Störfall-Verordnung 2000 neu gefasst. Seither wird von den Industrieanlagen auch die Anwendung eines Sicherheitsmanagementsystems verlangt. Ein verantwortungsvoller Umgang mit den gefährlichen Substanzen und den dazugehörigen Anlagen war aufgrund der hohen Gefahren von Dioxinen auch deshalb erforderlich, weil schon geringste Mengen die menschliche Gesundheit langfristig schädigen. Wegen ihrer Toxizität, Langlebigkeit, der Tendenz sich in der Nahrungskette anzureichern, und weil ⁠ Dioxine ⁠ über weite Distanzen rund um den Globus transportiert werden können, gehören Dioxine zu den hochgefährlichen persistenten organischen Schadstoffen (persistent organic pollutants = POPs). Die Herstellung und Anwendung von POPs ist seit 2004 mit dem Inkrafttreten des ⁠ Stockholmer Übereinkommen ⁠ weltweit verboten. Dies erfasst auch Dioxine, die auf das technisch mögliche Mindestmaß reduziert werden müssen. Neben Dioxinen gibt es noch viele weitere POPs: Anfang Mai 2009 entschied die 4. Vertragsstaatenkonferenz zum Stockholmer Abkommen, dass neben den bereits erfassten zwölf Stoffen neun weitere POPs in den Anwendungsbereich des Übereinkommens fallen. Dazu gehören unter anderem bromierte Flammschutzmittel und Perfluoroctansulfonsäure (⁠ PFOS ⁠), die auch in Industriestaaten im Gebrauch waren und teilweise sind. Wo solche Anwendungen noch unverzichtbar sind oder keine Ersatzstoffe verfügbar sind, sieht das Stockholmer Übereinkommen Aktionspläne vor, die einen zügigen Ausstieg ermöglichen sollen. Dass noch immer Handlungsbedarf besteht, beweisen die jüngsten Funde von mit Dioxinen und ⁠ PCB ⁠ hoch belasteter Schafsleber; ein Indiz für die Langlebigkeit von POPs in der Umwelt. Eine verbesserte Datenlage zur Belastung der Umwelt ist wichtig, um noch vorhandene Dioxinquellen zu identifizieren sowie den weiteren Eintrag und die Verbreitung in der Umwelt, vor allem in die Nahrungskette, zu minimieren. Ein verantwortungsvoller Umgang mit Chemikalien ist für die Industrie nicht mehr nur ein Kostenfaktor, sondern Garant für die wirtschaftliche Innovationskraft und Sicherheit der Unternehmen. Dr. Thomas Holzmann, Vizepräsident des Umweltbundesamtes: „Anspruchsvolle Standards und Grenzwerte haben dazu beigetragen, dass deutsche Unternehmen innovative Techniken entwickelten, von denen die Umwelt profitiert, und die auf dem Weltmarkt wettbewerbsfähig sind. Das Umweltbundesamt begleitet diese Entwicklung mit der Bewertung von Chemikalien und Techniken für deren sichere Produktion und Anwendung”.

Girls’ Day – Zukunftstag für Mädchen 2008

Umweltbundesamt in Dessau-Roßlau macht wieder mit Auch in diesem Jahr sind am 24. April, dem traditionellen Girls’ Day, besonders Mädchen ins Umweltbundesamt (UBA) eingeladen, interessante Umweltberufe kennen zu lernen. Mitarbeiterinnen des Amtes stellen Bau und Technik des Dienstgebäudes in Dessau-Roßlau vor, erproben mit den Mädchen Experimente zur Lärmwirkung und Lärmminderung, erläutern Möglichkeiten zur rechtlichen Durchsetzung des Umweltschutzes und geben Einblicke in die Arbeit als Informationstechnikerin. Dabei erleben die jungen Besucherinnen, wie erfolgreich Frauen als Ingenieurin, Naturwissenschaftlerin oder Juristin sein können. Auch für Jungen gibt es ein Angebot: Sie spielen in zwei Mannschaften „Mannopoli”, ein unterhaltsames und erhellendes Ratespiel zu Berufsrollen, Berufs- und Lebensplanung, bei dem es nicht nur Erkenntnisse zu gewinnen gibt. Einen Tag lang können 40 Mädchen und 12 Jungen ab 14 Jahren die Arbeit des ⁠ UBA ⁠ vor Ort kennen lernen. Das UBA beschäftigt sich mit so unterschiedlichen Themen wie ⁠ Klima ⁠- und Ressourcenschutz, erneuerbaren Energien, Lärmminderung, Verkehrsbelastung, Umwelt und Gesundheit, Gewässerreinhaltung oder Umweltchemikalien. Dazu bekommen die Jungen und Mädchen Hinweise, auf welchen Ausbildungswegen qualifizierte Berufe im Umweltschutz zu erreichen sind. Mit dieser bundesweiten Aktion „Girls’ Day – Mädchen-Zukunftstag” erhalten die Schülerinnen Einblicke in Berufsfelder, die Mädchen bei ihrer Berufsorientierung nur selten in Betracht ziehen. Persönliche Gespräche mit Beschäftigten in Unternehmen, Behörden und Forschungseinrichtungen erweitern ihren Erfahrungs- und Orientierungshorizont und lenken das Interesse auch auf technische und naturwissenschaftliche Berufe. Darüber hinaus sollen Unternehmen und Organisationen erkennen, welches Personal sie sich zukünftig noch erschließen können. Die bundesweite Koordination des „Girls’ Day – Mädchen-Zukunftstag” fördern das Bundesministerium für Bildung und Forschung und das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Unterstützt wird die Aktion durch die Initiative D21 e.V., einem Zusammenschluss von über 300 Unternehmen und Organisationen im IT-Sektor, den Deutschen Gewerkschaftsbund, die Bundesanstalt für Arbeit sowie die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände. Ansprechpartnerinnen: Christiana Jasper (0340/21 03 - 23 01) und Martha Höltes-Freier (0340/21 03 - 21 80). Dessau-Roßlau, 21.04.2008

REACH wirkt - Auf Anfrage Auskunftspflicht für über hundert Stoffe

Strengere Vorschriften auch für Umweltgifte in Outdoorkleidung Für eine Vielzahl an Chemikalien gelten von nun an schärfere Vorschriften. Dies sieht die europäische Chemikalienverordnung REACH vor. Davon betroffen sind unter anderem wasser- und fettabweisende Stoffe wie vier perfluorierte Carbonsäuren (PFC). Wegen ihrer schädlichen Wirkung auf die Umwelt werden sie zu besonders besorgniserregenden Stoffen. Eingesetzt werden PFC auch in Outdoorkleidung. Verbraucherinnen und Verbraucher haben nun das Recht beim Händler über diese Stoffe Auskunft zu erlangen. Das trifft auch auf 50 weitere Chemikalien zu. Das Umweltbundesamt (UBA) ist maßgeblich an der Identifizierung solcher Stoffe beteiligt. Jochen Flasbarth: „Wenn die REACH-Verordnung konsequent angewendet wird, ist sie ein wirksames Instrument für den Umwelt- und Verbraucherschutz. Durch die bessere Regulierung der Chemikalien sparen wir eine Menge an Gesundheits- und Umweltkosten.“ Schärfere Bestimmungen gibt es für vier perfluorierte Chemikalien, die wegen ihrer wasserabweisenden Eigenschaften unter anderem für Outdoorkleidung verwendet werden. Wegen ihrer wasser-, schmutz- und fettabweisenden Eigenschaften werden sie in einer Vielzahl von Verbraucherprodukten wie Textilien, Kochgeschirr oder Papier eingesetzt. ⁠ PFC ⁠ sind in der Umwelt sehr stabil, sodass sie weltweit in allen Umweltmedien gefunden werden, vor allem in Flüssen und Meeren. PFC können sich auch entlang der Nahrungskette anreichern und lassen sich in Blut und Muttermilch von Menschen und Tieren nachweisen. Daher wurden nun vier Vertreter als besonders besorgniserregende Stoffe eingestuft und als solche durch den Ausschuss der Mitgliedstaaten der Europäischen Chemikalienbehörde ECHA in die ⁠ REACH ⁠-Kandidatenliste aufgenommen. Aktuell hat der Ausschuss der Mitgliedstaaten der ECHA über sechs Dossiers des ⁠ UBA ⁠ beraten. Neben der Aufnahme der vier PFC wurden auch Nonylphenol und die Gruppe der Oktylphenolethoxylate auf die Kandidatenliste gesetzt. Nonylphenol ist ein hormonell wirksamer ⁠ Stoff ⁠, der u.a. als Hilfsmittel zum Herstellen von Textilien sowie in Harzen und Lacken eingesetzt wird. Oktylphenolethoxylate kommen in Farben, Lacken und Klebstoffen vor. Gelangen sie über das Abwasser in Kläranlagen und Gewässer, kann sich das hormonell wirksame Oktylphenol bilden. Insgesamt identifizierte der Ausschuss 54 weitere Stoffe als besonders besorgniserregend. Damit ist das von der EU Kommission gesetzte Ziel erreicht, bis Ende des Jahres 136 Stoffe auf der Liste zu haben. Auf die REACH-Kandidatenliste gehören Stoffe mit krebserregenden, erbgutverändernden oder fortpflanzungsgefährdenden Eigenschaften; Stoffe, die langlebig und giftig sind und sich in Organismen anreichern und - nach einer Einzelfallentscheidung - Stoffe, die auf das Hormonsystem wirken. Mit der Aufnahme in die Kandidatenliste erlangen Verbraucherinnen und Verbraucher ein Auskunftsrecht. Auf Nachfrage müssen Hersteller, Importeure oder der Handel darüber informieren, ob ein besonders besorgniserregender Stoff in einem Produkt enthalten ist.  Auf dieser Webseite lassen sich allein mit der Artikelnummer unter dem Strichcode des Produktes Anfragen an die Hersteller versenden. Weiterhin können gelistete Stoffe einer Zulassungspflicht unterworfen werden. Sie dürfen dann nur noch nach vorheriger behördlicher Genehmigung vermarktet und genutzt werden. Ziel der ⁠ REACH-Verordnung ⁠ ist es, dass diese Stoffe schrittweise durch geeignete Alternativstoffe oder -technologien ersetzt werden. Jochen Flasbarth: „Auch künftig bleibt viel zu tun beim Schutz der Umwelt und des Menschen vor schädlichen Auswirkungen von Chemikalien. Die Mitgliedstaaten, die EU-Kommission und die ECHA arbeiten weiter intensiv daran, die Kandidatenliste zu ergänzen. Die Europäische Kommission hat sich das Ziel gesetzt bis 2020 alle relevanten besonders besorgniserregenden Stoffe auf die Kandidatenliste zu bringen. Derzeit wird auf EU-Ebene diskutiert, auf welchem Weg dieses Ziel am besten erreicht werden kann.“ Das UBA hat intensiv an der Identifizierung von besonders besorgniserregenden Stoffen mitgearbeitet. Seit Inkrafttreten von REACH Mitte 2006 erstellte es Dossiers für 18 Stoffe. Davon gelangten 13 auf die Kandidatenliste. Jochen Flasbarth: „Das UBA hat bei REACH Pionierarbeit geleistet. Mit Oktyl- und Nonylphenol hat es die ersten Stoffe auf die Kandidatenliste gebracht, die alleine wegen ihrer hormonähnlichen Wirkungen als besonders besorgniserregend gelten.“ Oktylphenolethoxylate sind die erste Stoffgruppe, die ausschließlich aufgrund ihres umweltrelevanten Abbauproduktes (Oktylphenol) als besonders besorgniserregend gilt.

Brassen – die Trendmacher

Die Umweltprobenbank hat die Fischart Brassen als Bioindikator für Binnengewässer ausgewählt. Die Fische werden seit Anfang der 1990er Jahre in größeren Flüssen gefangen, eingelagert und auf Umweltgifte untersucht. Die Ergebnisse zeigen, ob die Chemikalienbelastung in den Proben mit der Zeit zu- oder abnimmt. Die Ergebnisse können dann die Verwendung einer Chemikalie in Frage stellen und die Politik zum Handeln auffordern – oder Entwarnung geben. Diese Broschüre stellt die Arbeit der Umweltprobenbank anhand des Brassen vor. Veröffentlicht in Broschüren.

Weltweites „Aus“ für Flammschutzmittel HBCD

Verbot wirkt nach einem Jahr Übergangsfrist Für das Flammschutzmittel HBCD wird ein weltweites Herstellungs- und Anwendungsverbot eingeführt. Der Beschluss erfolgt im Rahmen der UN-Chemikalienkonferenzen in Genf. Der Stoff wird in der Stockholmer Konvention über persistente organische Schadstoffe, kurz POPs, aufgenommen. HBCD steht für Hexabromcyclododecan. Bislang wurde der Stoff hauptsächlich in Dämmplatten eingesetzt. Für diesen Einsatzbereich gelten vorübergehende Ausnahmeregeln. Ersatzstoffe sind aber bereits vorhanden. Außerdem lässt sich HBCD durch den Einsatz alternativer Dämmmaterialien wie Mineralwolle vermeiden. Das Umweltbundesamt (UBA) begrüßt die Entscheidung. Jochen Flasbarth, Präsident des UBA: „Es ist ein großer Erfolg, dass das für die Umwelt schädliche Flammschutzmittel HBCD nun weltweit nicht mehr produziert und verwendet werden darf. Das ist nur konsequent. Die EU hat den Stoff bereits unter REACH als besonders besorgniserregend eingestuft.“ HBCD ist ein Umweltgift, das sich stark in Organismen anreichert, im Verdacht steht, fortpflanzungsschädlich zu sein und außerdem sehr langlebig ist. Der ⁠ Stoff ⁠ verteilt sich über weite Entfernungen und reichert sich sogar weitab industrieller Aktivitäten an, zum Beispiel in arktischen Regionen. Damit erfüllt er alle Kriterien des ⁠ Stockholmer Übereinkommens ⁠ über persistente organische Schadstoffe, der sogenannten Stockholmer-⁠ POP ⁠-Konvention.  Eingesetzt wird er hauptsächlich als Flammschutzmittel in Dämmplatten, aber auch als Zusatzstoff in Beton, in elektrischen und elektronischen Produkten sowie in Textilien und Polstermöbeln. Die sechste Vertragsstaatenkonferenz dieser Konvention stimmt nun der Aufnahme von Hexabromcyclododecan – kurz ⁠ HBCDD ⁠ oder HBCD – in Anhang A (Verbot) zu, die Teil der POPs-Liste ist. Das Expertengremium der Stockholmer Konvention hat die POP-Eigenschaften der Chemikalie bestätigt und damit den Grundstein für das weltweite Verbot unter der Konvention gelegt. Der Beschluss wird formal am 09. Mai 2013 umgesetzt und damit noch in diesem Monat mit einer etwa einjährigen Übergangsphase in Kraft treten. Demnach darf die Chemikalie nicht mehr produziert und verwendet werden. Darüber hinaus können Vertragsstaaten eine Ausnahme für Produktion und Verwendung von HBCD in Dämmplatten erklären. Dies soll sicherstellen, dass bis zum Verwendungsstopp ausreichende Mengen geeigneter Ersatzstoffe und anderer Alternativen bereit stehen. Diese Ausnahme ist zeitlich begrenzt und gilt nur für Dämmplatten in Gebäuden. Jochen Flasbarth: „Das ⁠ UBA ⁠ empfiehlt bei der Wärmedämmung auf Materialien zu setzen, bei denen entweder weniger umwelt- und gesundheitsschädliche  oder gar keine Flammschutzmittel nötig sind, wie zum Beispiel Mineralwolle. Damit lässt sich HBCD noch schneller aus dem Verkehr ziehen.“ Die Vertreter der Mitgliedsstaaten der EU sowie der Europäischen Kommission haben bei den Verhandlungen auf eine Abstimmung zwischen den Regelungen unter ⁠ REACH ⁠ und dem weltweiten Verbot unter der Stockholm Konvention geachtet. Für die Entwicklungsländer ist dagegen besonders wichtig, dass mit der Aufnahme von HBCD in die Konvention keine HBCD-haltigen Abfälle in ihre Regionen gelangen. Außerdem drängen sie auf technische und finanzielle Hilfen bei den notwendigen Überwachungs- und Umstellungsmaßnahmen. Bereits 2008 hat die Europäische Union HBCD aufgrund seiner ⁠ PBT ⁠-Eigenschaften (persistent, bioakkumulierend, toxisch) als „besonders besorgniserregend“ identifiziert und 2011 in Anhang XIV der ⁠ REACH-Verordnung ⁠ aufgenommen. Somit sind Herstellung und Verwendung von HBCD in der EU zukünftig nur dann möglich, wenn bis August 2014 Zulassungen bei der Europäischen Chemikalienbehörde (ECHA) in Helsinki beantragt und befristet gewährt werden.

Dioxine in Lebensmitteln - Bluttests nicht sinnvoll

Human-Biomonitoring-Kommission rät von individuellen Tests ab Besorgte Bürgerinnen und Bürger erwägen, im Zusammenhang mit der aktuellen Dioxinbelastung von Futter- und einigen Lebensmitteln ihr Blut auf Dioxine untersuchen zu lassen. Die Kommission Human-Biomonitoring (HBM) des Umweltbundesamtes (UBA) rät davon ab. Zwar ist ein Nachweis von Dioxinen im Menschen grundsätzlich möglich. Die durch den mehrwöchigen Verzehr von Eiern und Fleisch entstehende Dioxinkonzentration im Blut unterscheidet sich aber nicht messbar von der Hintergrundbelastung der Bevölkerung, so die Kommission Human-Biomonitoring. Üblicherweise werden Dioxine im Blut gemessen. Bei stillenden Frauen bietet sich auch die Bestimmung in der Muttermilch an. Die Dioxinbelastung des Menschen ist von vielen Faktoren abhängig. Der Mensch ist über sein gesamtes Leben mit kleinen Mengen Dioxinen belastet. Daher lassen sich ⁠ Dioxine ⁠ bei jedem Menschen von Geburt an nachweisen. Dioxine reichern sich im Körper an. Deswegen steigt die Körperlast der Bevölkerung mit dem Lebensalter. Sie hängt auch von den Ernährungsgewohnheiten über die Lebenszeit und der Kontamination der verzehrten Lebensmittel ab. Im Vergleich zu dieser lebenslangen Belastung ist ein auch mehrwöchiger Verzehr von Eiern und Fleisch mit Belastungen in Höhe der aktuell gemeldeten Überschreitungen quantitativ vergleichsweise gering. Die Kommission Human-Biomonitoring geht davon aus, dass die Konzentrationen der Dioxine im Blut sich auch unter diesen Bedingungen nicht deutlich von der gegenwärtigen Hintergrundbelastung unterscheiden. Eine Vergiftungsgefahr besteht - wie das ⁠ BfR ⁠ deutlich gemacht hat - bei den bisher bekannten Lebensmittel-Belastungen nicht. Aus diesen Gründen ist keine medizinische Indikation für eine solche individuelle Untersuchung bei Konsumenten gegeben, so dass eine Kostenübernahme von Dritten (z.B. Krankenkasse) nicht zu erwarten ist. Die Dioxinbestimmung im Blut ist keine Routineanalyse und wird nur in speziellen Labors durchgeführt. Die Kosten für eine einzelne Untersuchung liegen bei etwa 700-1000 €. Die Muttermilchuntersuchungsprogramme der Länder sowie Trendanalysen der Dioxingehalte im Blut in Deutschland zeigen, dass  die Belastung mit Dioxinen in den letzten 25 Jahren kontinuierlich zurückgegangen ist und inzwischen etwa noch ein Drittel der früheren Belastung beträgt. Die Abnahme der Dioxinbelastung dokumentiert den Erfolg der bisherigen gesetzlichen Maßnahmen. Allerdings fällt die Belastung in den letzten Jahren nicht mehr weiter ab.  Die Anstrengungen, die Dioxinbelastung noch weiter zu reduzieren, müssen konsequent fortgesetzt werden. Die HBM-Kommission vertritt deswegen die Auffassung, dass eine erhöhte Dioxinbelastung von Futter- und Nahrungsmitteln im Interesse des Verbraucherschutzes und der Lebensmittelsicherheit nicht toleriert werden kann. Es müssen alle notwendigen Maßnahmen getroffen werden, dass erhöht belastete Produkte nicht in den Nahrungskreislauf gelangen. Die verschärften Grenzwerte der EU zu Dioxinen in Lebens- und Futtermitteln verfolgen dieses Ziel. Unter HBM-Untersuchungen versteht man den Nachweis von Schadstoffen in menschlichen Köperflüssigkeiten und -geweben (wie Blut, Urin, Muttermilch oder Fettgewebe). Diese Untersuchungen bieten die Möglichkeit, die Belastung der Bevölkerung mit Umweltschadstoffen festzustellen. Mit HBM-Untersuchungen können neue bislang noch nicht gesetzlich geregelte Stoffe frühzeitig erkannt werden (Wächter-Funktion), darüber hinaus kann die Schadstoffbelastung im zeitlichen Trend verfolgt werden. Mit ihrer Hilfe kann beispielsweise gut nachgeprüft werden, ob die bisher ergriffenen gesetzlichen Maßnahmen wirken und die Belastung der Menschen mit den entsprechenden Schadstoffen tatsächlich abnimmt.

Dioxine und dioxinähnliche PCB in Umwelt und Nahrungsketten

⁠ Dioxine ⁠ und dioxinähnliche polychlorierte Biphenyle (⁠ dl-PCB ⁠) gehören zu den gefährlichsten Umweltgiften. Obwohl die Dioxin-Emissionen seit 1990 in Deutschland und Europa deutlich verringert und der Einsatz von PCB 1989 verboten wurde, kommen Dioxine und PCB aufgrund ihrer Langlebigkeit noch immer in der Luft, im Boden oder in Gewässersedimenten vor und gelangen so in die Nahrungskette von Tier und Mensch. Um das zu vermeiden, ist es notwendig, alle Quellen aufzuspüren und die Belastungen der Umwelt weiter zu minimieren. Das aktualisierte Hintergrundpapier des Umweltbundesamtes informiert ausführlich über die Zusammenhänge zwischen der Belastung von Umwelt und tierischen Nahrungsmitteln durch Dioxine und dl-PCB - von der Entstehung über den Transfer in die Nahrungsketten bis zu den Wirkungen auf den Menschen. Veröffentlicht in Hintergrundpapier.

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