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Aktualisierte Umwelterklärung 2024 des Umweltbundesamtes

In seiner aktualisierten Umwelterklärung stellt das ⁠UBA die Verbräuche, Aktivitäten und THG-Emissionen des Jahres 2023 im Kontext von ⁠ EMAS ⁠ und der Zielstellung Treibhausgasneutrales ⁠ UBA ⁠ dar. Dabei wird der Herausforderung sich stetig ändernder Rahmenbedingungen und die Berücksichtigung neuer fachlicher Erkenntnisse Rechnung getragen. Veröffentlicht in Umweltmanagement im Umweltbundesamt.

Umwelt- und Energiemanagementsysteme

<p>Umwelt- und Energiemanagementsysteme</p><p>Unternehmen und andere Organisationen leisten mit dem Betrieb von Umwelt- und Energiemanagementsystemen einen Beitrag zum nachhaltigen Wirtschaften. EMAS hat sich als wirksamstes Instrument des Umweltmanagements bewährt. Es ergänzt die Umweltmanagementnorm ISO 14001 um mehr Transparenz und Rechtssicherheit und hat Schnittstellen zum Energiemanagement sowie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung.</p><p>Umwelt- und Energiemanagement in Deutschland – eine positive Bilanz</p><p>Organisationen in Deutschland stehen Umwelt- und Energiemanagementsystemen aufgeschlossen gegenüber. Die Zahl der ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/e?tag=EMAS#alphabar">EMAS</a>⁠-registrierten Standorte sowie der nach ISO 14001 und ISO 50001 zertifizierten Organisationen ist in den letzten Jahren gestiegen. Anfang Juni 2025 waren in Deutschland rund 1,3 Millionen Personen in EMAS-registrierten Organisationen beschäftigt.</p><p>EMAS - „Eco-Management and Audit Scheme“– Entwicklungen seit 2005</p><p>Nach einer wechselhaften Entwicklung zwischen 2005 und 2020 stieg die Zahl der ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/e?tag=EMAS#alphabar">EMAS</a>⁠-Registrierungen im Trend an. Ende 2024 waren 1.122 Organisationen und 4.533 Standorte in Deutschland EMAS registriert. (siehe Abb. „Anzahl EMAS-registrierter Organisationen, Standorte und Beschäftigte“). Darunter befinden sich 15 deutsche Standorte von EMAS-Organisationen, die im europäischen Ausland registriert sind. Das deutsche EMAS-Register führt zusätzlich 63 Standorte deutscher Organisationen im Ausland, die in der Abbildung nicht berücksichtigt sind.</p><p>Der Sprung von 2023 auf 2024 ist durch die Registrierung von knapp 2.000 Standorten eines großen deutschen Lebensmitteleinzelhändlers zu erklären. Bis 2030 sollen 5.000 Standorte nach EMAS validiert sein. Dies ist das Ziel der Bundesregierung in der<a href="https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/nachhaltigkeitspolitik/die-deutsche-nachhaltigkeitsstrategie-318846">Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie</a>. Im Juni 2025 wurde ein neuer Höchststand von 4.620 Standorten erreicht.</p><p>Betrachtet man die Verteilung nach Bundesländern, so zeigt sich: EMAS ist in Deutschland zahlenmäßig am weitesten in Baden-Württemberg (27 % der EMAS-Organisationen), Bayern (25 %) und Nordrhein-Westfalen (12 %) verbreitet (siehe Tab. „EMAS-registrierte Unternehmen und Organisationen in Deutschland – Aufschlüsselung nach Bundesländern“). Der Großteil der EMAS-Organisationen sind Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes.</p><p>Im April 2025 erfüllten EU-weit 4.114 Organisationen an 15.815 Standorten die EMAS-Anforderungen.</p><p>Rechtsgrundlagen zu EMAS</p><p>⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/e?tag=EMAS#alphabar">EMAS</a>⁠ ist die englische Kurzbezeichnung für ein Umweltmanagement- und Auditsystem nach der<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/wirtschaft-konsum/wirtschaft-umwelt/umwelt-energiemanagement/emas-umweltmanagement-guetesiegel-der-europaeischen">europäischen EMAS-Verordnung</a>, die 1995 eingeführt wurde. Es zielt auf Unternehmen und seit dem Jahr 2001 auch auf Behörden sowie sonstige Organisationen, die ihre Umweltleistung systematisch und transparent verbessern wollen. Die aktuelle Rechtsgrundlage ist die<a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=celex%3A32009R1221">Verordnung (EG) Nr. 1221/2009</a>, die durch die<a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32017R1505">Verordnung (EU) Nr. 2017/1505</a>(Anhänge I bis III) und<a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1551437374936&amp;uri=CELEX:32018R2026">Verordnung (EU) Nr. 2018/2026</a>(Anhang IV) geändert wurde. EMAS-Organisationen erfüllen gleichzeitig alle Anforderungen der Umweltmanagementnorm ISO 14001, gehen aber in wesentlichen Punkten darüber hinaus. EMAS umfasst auch die Energienutzung als bedeutenden Umweltaspekt. Daher sind für EMAS-Anwender nur wenige inhaltliche Anpassungen und Konkretisierungen erforderlich, um die Anwendung der 2011 veröffentlichten und 2018 novellierten internationalen Energiemanagementsystemnorm ISO 50001 zu vollziehen. Umgekehrt kann ein Energiemanagementsystem auch als Einstieg zu einem alle Umweltaspekte umfassenden Umweltmanagementsystem nach EMAS sein. Ein Umweltmanagementsystem nach EMAS ist auch eine gute Grundlage für die Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts, und zum nachhaltigen Lieferkettenmanagement.</p><p>ISO 14001</p><p>Weltweit gibt es nach einer Umfrage der ISO rund 300.000 gültige Zertifikate nach der Umweltmanagementsystem-Norm ISO 14001 (siehe Abb. „Weltweite Anzahl an ISO 14001-Zertifikaten“, Stand 2023). Zum Vergleich: Für die internationale Norm zum Qualitätsmanagement – ISO 9001 – bestehen rund 840.000 Zertifikate (Stand 2023). Der Großteil der ISO 14001-Zertifikate wird in China ausgestellt, gefolgt von Italien, Japan, Südkorea und Großbritannien.</p><p>Die Daten basieren auf einer<a href="https://www.iso.org/the-iso-survey.html">freiwilligen Umfrage der ISO</a>bei den nationalen Akkreditierungs- und Zertifizierungsstellen. Die Angaben können je nach Beteiligung dieser Stellen schwanken und erfassen nicht alle ausgestellten Zertifikate. Im Jahr 2018 wurde eine methodische Berichtigung in der ISO-Umfrage durchgeführt, die den Sprung in den Zertifizierungszahlen erklärt. Auch die Anzahl der gültigen Zertifikate im Jahr 2023 ist nur bedingt aussagekräftig, da sich die chinesische Akkreditierungsstelle nicht an der ISO-Umfrage beteiligte. In China waren in der Vergangenheit die meisten gültigen ISO 14001-Zertifikate zu verzeichnen. Für das Jahr 2022 wurden allein aus China rund 300.000 Zertifikate gemeldet. Gemäß der ISO-Umfrage bestanden in Deutschland im Jahr 2023 mindestens 9.073 gültige Zertifikate.</p><p>Die europäische ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/e?tag=EMAS#alphabar">EMAS</a>⁠-Verordnung enthält die Inhalte der ISO 14001 an zentraler Stelle. Aus diesem Grund ist ein Großteil der EMAS-Organisationen auch nach ISO 14001 zertifiziert – ohne Mehraufwand. Im Gegenzug besitzen Organisationen mit einem Umweltmanagementsystem nach ISO 14001 eine gute Ausgangsbasis, um an EMAS teilzunehmen.</p><p>ISO 50001</p><p>Für die internationale Energiemanagementsystem-Norm ISO 50001 erfasst die ISO-Umfrage im Jahr 2023 weltweit rund 25.000 gültige Zertifikate. Mehr als 40 % davon, rund 10.362 Zertifikate, bestehen in Deutschland. In Deutschland war ein signifikanter Anstieg der Zertifizierungen nach der ISO 50001 vom Jahr 2022 auf das Jahr 2023 zu beobachten. Eine Reihe von ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/e?tag=EMAS#alphabar">EMAS</a>⁠-Organisationen hat auch ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 eingeführt.</p><p>Weitere Informationen zu Umwelt- und Energiemanagementsystemen finden Sie auf unseren<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/wirtschaft-konsum/wirtschaft-umwelt/umwelt-energiemanagement">Themenseiten</a>.</p>

Indikator: Umweltmanagement

<p>Indikator: Umweltmanagement</p><p>Die wichtigsten Fakten</p><p><ul><li>⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/e?tag=EMAS#alphabar">EMAS</a>⁠ ist ein international anwendbares System für das Umweltmanagement. Es handelt sich um den anspruchsvollsten allgemein verfügbaren Umweltmanagementstandard.</li><li>Die Bundesregierung hat sich in der Nachhaltigkeitsstrategie das Ziel gesetzt, dass im Jahr 2030 5.000 Standorte nach EMAS registriert sein sollen.</li><li>Im Jahr 2024 waren es 4.533 Standorte, die etwa 1,2 Millionen Beschäftigte auf sich vereinen.</li></ul></p><p>Welche Bedeutung hat der Indikator?</p><p>Die Zahl der nach dem „Eco-Management and Audit Scheme“ (⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/e?tag=EMAS#alphabar">EMAS</a>⁠) registrierten Organisationen, Standorte und dort Beschäftigten ist ein Maß für die Verbreitung nachhaltiger Produktionsmuster in der Wirtschaft. EMAS zielt auf Unternehmen und sonstige Organisationen ab, die ihre Umweltleistung systematisch, transparent und glaubwürdig verbessern wollen. Es ist in der europäischen<a href="http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=CELEX%3A32009R1221">EMAS-Verordnung</a>geregelt (EU-VO 1221/2009).</p><p>EMAS nimmt die Umweltaspekte von Tätigkeiten, Produkten und Dienstleistungen einer Organisation über den gesamten Lebenszyklus in den Blick. Diese müssen bei der Festlegung von Prozessen, Verantwortlichkeiten und Entscheidungsstrukturen einbezogen werden, sodass negative Umweltauswirkungen kontinuierlich reduziert werden. Die Fortschritte werden durch unabhängige und staatlich zugelassene Gutachter*innen geprüft und in öffentlich zugänglichen Umwelterklärungen berichtet.</p><p>EMAS führt zu einem verbesserten Umweltschutz und bringt Kosteneinsparungen mit sich. Steigt die Zahl der Organisationen, die EMAS anwenden, wirkt sich das insgesamt positiv auf den Umwelt-, ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klima#alphabar">Klima</a>⁠- und Ressourcenschutz aus. EMAS baut auf dem international weit verbreiteten Umweltmanagementstandard ISO 14001 auf, ist aber anspruchsvoller als dieser.</p><p>Wie ist die Entwicklung zu bewerten?</p><p>Nach einer wechselhaften Entwicklung zwischen 2005 und 2020 steigt die Zahl der Organisationen seit 2020 im Trend an. Von 2023 auf 2024 war ein sprunghafter Anstieg zu verzeichnen, der auf die Registrierung aller Standorte eines großen deutschen Lebensmitteleinzelhändlers zurückzuführen ist. Die Zahl der Beschäftigten in ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/e?tag=EMAS#alphabar">EMAS</a>⁠-registrierten Standorten lag im Jahr 2024 bei rund 1.250.000. Im Dezember 2024 waren 1.122 Organisationen an 4.533 Standorten in Deutschland EMAS-registriert.</p><p>In der<a href="https://www.bundesregierung.de/resource/blob/976074/2335292/3add4e4d4eaaf6bffe495c8fb27e7fa7/2025-02-17-dns-2025-data.pdf?download=1">Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie</a>bekennt sich die Bundesregierung dazu, EMAS weiter zu fördern. Im Jahr 2030 sollen 5.000 Standorte nach EMAS validiert und registriert sein. Damit dieses Ziel erreicht und gehalten werden kann benötigt EMAS stärkere Unterstützung und weitreichendere Maßnahmen. Bislang genießen Unternehmen, die nach EMAS registriert sind, beispielsweise Vorteile im Energie-, Wasser-, Abfall- und Immissionsschutzrecht und können verschiedene Ausnahmeregelungen in Anspruch nehmen.</p><p>Wie wird der Indikator berechnet?</p><p>⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/e?tag=EMAS#alphabar">EMAS</a>⁠-Organisationen und -Standorte werden durch die zuständigen Industrie- und Handelskammern und die Handwerkskammern registriert und tagesaktuell in einer öffentlich zugänglichen Datenbank des Deutschen Industrie- und Handelskammertages eingetragen. Daten mit einheitlicher Erhebungsmethodik liegen ab dem Jahr 2005 vor. Die Geschäftsstelle des Umweltgutachterausschusses fasst die Entwicklung auf der Grundlage der entsprechenden DIHK-Statistik monatlich in einer Übersicht zusammen.</p><p><strong>Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie im Daten-Artikel<a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/umwelt-wirtschaft/umwelt-energiemanagementsysteme">„Umwelt- und Energiemanagementsysteme“</a>.</strong></p>

Umwelterklärung 2023 des Umweltbundesamtes

In seiner aktuellen Umwelterklärung stellt sich das ⁠UBA mit seinem Umweltmanagementsystem zum einen der gesamtgesellschaftlichen Herausforderung im Bereich des Klimaschutzes und zum anderen dem Ziel des Klimaschutzgesetzes, die Bundesverwaltung bis 2030 klimaneutral zu organisieren. Der Herausforderung sich stetig ändernder Rahmenbedingungen und die Berücksichtigung neuer fachlicher Erkenntnisse wird Rechnung getragen. Daneben werden verstärkt die indirekten Umweltaspekte in die Umweltleistung mit einbezogen.

Die Hochwasserrisikomanagementrichtlinie

Ziel und Umsetzung der HWRM-RL Bewertung des Hochwasserrisikos Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten Hochwasserrisikomanagementpläne Ziel der „Richtlinie über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken“ (HWRM-RL) ist es, hochwasserbedingte nachteilige Folgen auf die menschliche Gesundheit, die Umwelt, das Kulturerbe und die wirtschaftlichen Tätigkeiten zu verringern. Die HWRM-RL legt verbindliche Vorgaben für die Umsetzung fest, darunter: Aktualisierung der Bewertung des Hochwasserrisikos / Aktualisierung Risikogebiete Aktualisierung der Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten Aktualisierung des HWRM-Plans Gemäß der Richtlinie sind diese Schritte alle sechs Jahre zu prüfen, bei Bedarf zu aktualisieren und zu veröffentlichen. Die koordinierte Umsetzung der HWRM-RL erfolgt innerhalb der Flussgebietsgemeinschaft Elbe (FGG Elbe) basierend auf den Empfehlungen der LAWA Bund-/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser. Weitere Informationen finden Sie hier: Informationen der FGG Elbe zur HWRM-RL Informationen der LAWA zu Hochwasser und Niedrigwasser Die Überprüfung der vorläufigen Bewertung des Hochwasserrisikos und der Risikogebiet in Berlin folgt den Grundsätzen und Signifikanzkriterien der LAWA-Empfehlungen sowie den Abstimmungen innerhalb der FGG Elbe. Zur Harmonisierung der Vorgehensweise an den Landesgrenzen wurden bilaterale Abstimmung mit dem Land Brandenburg durchgeführt. In einer Broschüre der FGG Elbe wird die Vorgehensweise und die Ergebnisse der Fortschreibung der Bewertung des Hochwasserrisikos im deutschen Einzugsgebiet der Elbe dargestellt. Diese Broschüre enthält somit auch die Überprüfung und Aktualisierung der Risikobewertung und -gebietsbestimmung für das Land Berlin. Für folgende Berliner Gewässer und Abschnitte sind potenzielle nachteilige Folgen künftiger Hochwasserereignisse zu erwarten, weshalb sie als Risikogebiete ausgewiesen wurden: Erpe, Panke, Tegeler Fließ und Wuhle Spreeabschnitt im Bereich Müggelspree und Gosener Gewässer Untere Spree und Untere Havel Die Vorgehensweise und Ergebnisse der Bewertung werden im Bericht „Überprüfung der vorläufigen Bewertung des Hochwasserrisikos und der Risikogebiete in Berlin“ dokumentiert. Die Ergebnisse der Überprüfung der vorläufigen Risikobewertung für Deutschland sind im Karten-Viewer der Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) zugänglich. Das Thema Hochwassergefahren und Hochwasserrisiko im Umweltatlas Berlin gibt einen kurzen Abriss zu den Anforderungen an die Karten und die Vorgehensweise bei der Erstellung und Gestaltung der Karten. Die Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten für die unterschiedlichen Szenarien stehen im Geoportal Berlin zur Verfügung: Hochwassergefahrenkarte für Hochwasser mit hoher Wahrscheinlichkeit Hochwassergefahrenkarte für Hochwasser mit mittlerer Wahrscheinlichkeit Hochwassergefahrenkarte für Hochwasser mit niedriger Wahrscheinlichkeit Hochwasserrisikokarte für Hochwasser mit hoher Wahrscheinlichkeit Hochwasserrisikokarte für Hochwasser mit mittlerer Wahrscheinlichkeit Hochwasserrisikokarte für Hochwasser mit niedriger Wahrscheinlichkeit Die Kartenanwendung „Nationale Hochwassergefahren- und Risikokarten“ der Bundesanstalt für Gewässerkunde bildet die national Schnittstelle für deutschlandweite Gefahren- und Risikokarten gemäß HWRM-RL. Nach § 75 WHG (Art. 7 HWRM-RL) wird für Gewässer mit potenziellen signifikanten Hochwasserrisiken ein Hochwasserrisikomanagementplan (HWRM-Plan) erstellt. Inhalt des HWRM-Plans sind angemessene und an das gefährdete Gebiet angepasste Ziele und Maßnahmen, mit denen die Hochwasserrisiken reduziert werden können. Grundlage für den HWRM-Plan bilden die durchgeführte vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos in der Flussgebietsgemeinschaft Elbe (FGG Elbe) sowie die erstellten Hochwassergefahren- und -risikokarten (§ 73, 74 WHG; Art. 4, 5 und 6 HWRM-RL). Der HWRM-Plan der Flussgebietsgemeinschaft Elbe wurde auf Ebene der Flussgebietseinheiten gemeinsam mit allen Bundesländern der FGG Elbe erstellt. Inhalte des HWRM-Plans sind u. a. die Ergebnisse der vorläufigen Bewertung des Hochwasserrisikos. Darüber hinaus erfolgt eine Auswertung der Gefahren- und Risikokarten. Diese Auswertung ist die Grundlage für die Bestimmung der angemessenen Ziele des HWRM-Plans. Es folgt eine Zusammenfassung der Maßnahmen und eine Festlegung der Rangfolge, die auf die Verwirklichung der Ziele des HWRM-Plans abzielt. Der Plan berücksichtigt alle Aspekte des Hochwasserrisikomanagements wie Vermeidung, Schutz, Vorsorge, Regeneration und Wiederherstellung. Der HWRM-Plan der FGG Elbe für den Zeitraum 2021 bis 2027 und die Umwelterklärung sowie weitere Hintergrundinformationen stehen auf der Internetseite der FGG Elbe zu Verfügung.

Abläufe

Berlin liegt im Einzugsgebiet der Elbe – einem der größten Flüsse Mitteleuropas (1091 km). Deshalb ist das Land Berlin gemeinsam mit Bayern, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen Mitglied der Flussgebietsgemeinschaft Elbe (FGG Elbe). Auf internationaler Ebene ist die tschechische Republik Partner (Internationale Kommission zum Schutz der Elbe – IKSE). Darüber hinaus gehören Österreich und Polen zur internationalen Flussgebietseinheit. Die Bestandsaufnahme für das Flussgebiet Elbe wurde erstmalig im Dezember 2004 veröffentlicht und 2013 aktualisiert. Weitere Aktualisierungen erfolgen danach alle sechs Jahre. Die Ergebnisse der aktualisierten Bestandsaufnahme werden der EU-Kommission lediglich als digitale Daten bereitgestellt. Gesonderte Berichte werden nicht gefertigt. Die Ergebnisse für das deutsche Elbegebiet werden jeweils in die Aktualisierung des Bewirtschaftungsplans der FGG Elbe eingearbeitet. Sie sind dann dort mit Beginn der Anhörung der Öffentlichkeit auch nachlesbar. Ein wesentlicher Schritt hin zur Bewirtschaftung eines derartig großen Flussgebietes ist die Identifizierung der für das Einzugsgebiet der Elbe wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen. Neben einer Vielzahl von Defiziten, die überwiegend lokale oder regionale Auswirkungen haben, gibt es auch Gewässerbelastungen, die auf das gesamte Elbe-Einzugsgebiet wirken. Wichtige Wasserbewirtschaftungsfragen für die Flussgebietsgemeinschaft Elbe sind: Verbesserung von Gewässerstruktur und Durchgängigkeit Reduktion der signifikanten Belastungen aus Nähr- und Schadstoffen Ausrichtung auf ein nachhaltiges Wassermengenmanagement Verminderung regionaler Bergbaufolgen Berücksichtigung der Folgen des Klimawandels Weitere Informationen auf den Internetseiten der Flussgebietsgemeinschaft Elbe (FGG Elbe) Auf dem Weg zu einem guten Zustand unserer Gewässer dient der Bewirtschaftungsplan als Kompass. Er enthält wesentliche Schritte zur Zielerreichung. Der erste Bewirtschaftungsplan wurde unter breiter Beteiligung der Öffentlichkeit bis zum 22.12.2009 aufgestellt. Eine Aktualisierung erfolgt alle sechs Jahre. Ein Bewirtschaftungsplan fasst die Zustandsbewertung der Gewässer und die Ziele und Maßnahmen für ein Flussgebiet zusammen. Neben einer Beschreibung des Flussgebietes enthält er eine Zusammenfassung aller wesentlichen Belastungen, der Schutzgebiete und des Überwachungsnetzes, eine Liste der Umweltziele und eine Darstellung der wirtschaftlichen Analyse. In den Maßnahmenprogrammen (als Teil der Bewirtschaftungspläne) wird festgelegt, wie die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie für jedes Gewässer verwirklicht werden sollen. Die lokalen und regionalen Aspekte der Planungen sind hier nicht abgebildet. Den Bewirtschaftungsplan sowie das Maßnahmenprogramm und die dazugehörige Umwelterklärung für den Zeitraum 2022 bis 2027 (zweite Aktualisierung) finden Sie auf den Internetseiten der FGG Elbe. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen die Entscheidung über die Annahme des das Gebiet des Landes Berlin betreffenden Maßnahmenprogramms für den Bewirtschaftungszeitraum 2022 bis 2027 können nach § 3 des Umweltrechtsbehelfsgesetzes anerkannte inländische oder ausländische Vereinigungen schriftlich innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung der Entscheidung Klage vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (Hardenbergstraße 31, 10623 Berlin) erheben. Vor dem Oberverwaltungsgericht müssen sich die Beteiligten, außer im Prozesskostenhilfeverfahren, durch Prozessbevollmächtigte vertreten lassen (§ 67 Abs. 4 Satz 1 VwGO).

Aktualisierte Umwelterklärung 2024 des Umweltbundesamtes

In seiner aktualisierten Umwelterklärung stellt das UBA die Verbräuche, Aktivitäten und THG-Emissionen des Jahres 2023 im Kontext von EMAS und der Zielstellung Treibhausgasneutrales UBA dar. Dabei wird der Herausforderung sich stetig ändernder Rahmenbedingungen und die Berücksichtigung neuer fachlicher Erkenntnisse Rechnung getragen.

Aktualisierte Umwelterklärung 2024 - Daten von 2021 bis 2023

Aktualisierte Umwelterklärung 2024 - Daten von 2021 bis 2023 Umwelterklärung - Daten von 2021 bis 2023 Aktualisierte Umwelterklärung 2024 - Daten von 2021 bis 2023 (PDF, 2 MB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm) Stand: 15.08.2024

Umwelterklärung 2023 des Umweltbundesamtes

In seiner aktuellen Umwelterklärung stellt sich das ⁠UBA mit seinem Umweltmanagementsystem zum einen der gesamtgesellschaftlichen Herausforderung im Bereich des Klimaschutzes und zum anderen dem Ziel des Klimaschutzgesetzes, die Bundesverwaltung bis 2030 klimaneutral zu organisieren. Der Herausforderung sich stetig ändernder Rahmenbedingungen und die Berücksichtigung neuer fachlicher Erkenntnisse wird Rechnung getragen. Daneben werden verstärkt die indirekten Umweltaspekte in die Umweltleistung mit einbezogen. Veröffentlicht in Umweltmanagement im Umweltbundesamt.

Abgrabung Issum Flughafenweg - Osterweiterung Umwelterklärung zur UVP-Vorprüfung

Öffentliche Bekanntmachung des Ergebnisses der Vorprüfung des Einzelfalles nach dem UVPG - Antragsteller: Janßen Kiesgrube GmbH, Bönninghardter Str. 102, 46519 Alpen

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