In seiner aktualisierten Umwelterklärung stellt das UBA die Verbräuche, Aktivitäten und THG-Emissionen des Jahres 2023 im Kontext von EMAS und der Zielstellung Treibhausgasneutrales UBA dar. Dabei wird der Herausforderung sich stetig ändernder Rahmenbedingungen und die Berücksichtigung neuer fachlicher Erkenntnisse Rechnung getragen. Veröffentlicht in Umweltmanagement im Umweltbundesamt.
Das Projekt "Unternehmen Umwelt - Die Umwelterklärungen deutscher Unternehmen im Vergleich" wird/wurde ausgeführt durch: Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V..
Die wichtigsten Fakten EMAS ist ein international anwendbares System für das Umweltmanagement. Es handelt sich um den anspruchsvollsten allgemein verfügbaren Umweltmanagementstandard. Bis zum Jahr 2011 bzw. 2012 gingen die Anzahl der nach EMAS registrierten Organisationen, der Standorte sowie die Anzahl der Beschäftigten zurück. Danach war bis zum Jahr 2017 ein leichter Aufwärtstrend zu beobachten, der sich von 2018 bis 2020 nicht fortgesetzt hat. Seit 2020 ist ein Zuwachs an Beschäftigten und Standorten zu verzeichnen. Die Bundesregierung hat sich in der Nachhaltigkeitsstrategie das Ziel gesetzt, dass im Jahr 2030 5.000 Standorte nach EMAS registriert sein sollen. Welche Bedeutung hat der Indikator? Die Zahl der nach dem „Eco-Management and Audit Scheme“ ( EMAS ) registrierten Organisationen, Standorte und dort Beschäftigten ist ein Maß für die Verbreitung nachhaltiger Produktionsmuster in der Wirtschaft. EMAS zielt auf Unternehmen und sonstige Organisationen ab, die ihre Umweltleistung systematisch, transparent und glaubwürdig verbessern wollen. Es ist in der europäischen EMAS-Verordnung geregelt (EU-VO 1221/2009). EMAS nimmt die Umweltaspekte von Tätigkeiten, Produkten und Dienstleistungen einer Organisation über den gesamten Lebenszyklus in den Blick. Diese müssen bei der Festlegung von Prozessen, Verantwortlichkeiten und Entscheidungsstrukturen einbezogen werden, sodass negative Umweltauswirkungen kontinuierlich reduziert werden. Die Fortschritte werden durch unabhängige und staatlich zugelassene Gutachter*innen geprüft und in öffentlich zugänglichen Umwelterklärungen berichtet. EMAS führt zu einem verbesserten Umweltschutz und kann Kosteneinsparungen mit sich bringen. Steigt die Zahl der Organisationen, die EMAS anwenden, wirkt sich das insgesamt positiv auf den Umwelt-, Klima - und Ressourcenschutz aus. EMAS baut auf dem international weit verbreiteten Umweltmanagementstandard ISO 14001 auf, ist aber anspruchsvoller als dieser. Wie ist die Entwicklung zu bewerten? Nach einem Rückgang bis zum Jahr 2012 verlief die Entwicklung bis zum Jahr 2017 positiv. Allerdings war von 2018 bis 2020 ein leichter Rückgang der EMAS Organisationen zu verzeichnen. Seitdem ist die Zahl der Organisationen stabil. Die Zahl der EMAS-registrierten Standorte in Deutschland war in den Jahren 2018-2020 konstant, steigt seitdem aber wieder an. Die Zahl der Beschäftigten in EMAS-registrierten Standorten lag im Jahr 2023 bei rund 1.200.000. Im Dezember 2023 waren 1.115 Organisationen an 2.455 Standorten in Deutschland EMAS-registriert. In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie bekennt sich die Bundesregierung dazu, EMAS weiter zu fördern (BReg 2016). Im Jahr 2030 sollen 5.000 Standorte nach EMAS validiert und registriert sein. Damit dieses Ziel erreicht werden kann benötigt EMAS stärkere Unterstützung und weitreichendere Maßnahmen. Bislang genießen Unternehmen, die nach EMAS registriert sind, beispielsweise Vorteile im Energie-, Wasser-, Abfall- und Immissionsschutzrecht und können verschiedene Ausnahmeregelungen in Anspruch nehmen. Wie wird der Indikator berechnet? EMAS -Organisationen und -Standorte werden durch die zuständigen Industrie- und Handelskammern und die Handwerkskammern registriert und tagesaktuell in einer öffentlich zugänglichen Datenbank des Deutschen Industrie- und Handelskammertages eingetragen. Daten mit einheitlicher Erhebungsmethodik liegen ab dem Jahr 2005 vor. Die Geschäftsstelle des Umweltgutachterausschusses fasst die Entwicklung auf der Grundlage der entsprechenden DIHK-Statistik monatlich in einer Übersicht zusammen. Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie im Daten-Artikel „Umwelt- und Energiemanagementsysteme“ .
Berlin liegt im Einzugsgebiet der Elbe – einem der größten Flüsse Mitteleuropas (1091 km). Deshalb ist das Land Berlin gemeinsam mit Bayern, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen Mitglied der Flussgebietsgemeinschaft Elbe (FGG Elbe). Auf internationaler Ebene ist die tschechische Republik Partner (Internationale Kommission zum Schutz der Elbe – IKSE). Darüber hinaus gehören Österreich und Polen zur internationalen Flussgebietseinheit. Die Bestandsaufnahme für das Flussgebiet Elbe wurde erstmalig im Dezember 2004 veröffentlicht und 2013 aktualisiert. Weitere Aktualisierungen erfolgen danach alle sechs Jahre. Die Ergebnisse der aktualisierten Bestandsaufnahme werden der EU-Kommission lediglich als digitale Daten bereitgestellt. Gesonderte Berichte werden nicht gefertigt. Die Ergebnisse für das deutsche Elbegebiet werden jeweils in die Aktualisierung des Bewirtschaftungsplans der FGG Elbe eingearbeitet. Sie sind dann dort mit Beginn der Anhörung der Öffentlichkeit auch nachlesbar. Ein wesentlicher Schritt hin zur Bewirtschaftung eines derartig großen Flussgebietes ist die Identifizierung der für das Einzugsgebiet der Elbe wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen. Neben einer Vielzahl von Defiziten, die überwiegend lokale oder regionale Auswirkungen haben, gibt es auch Gewässerbelastungen, die auf das gesamte Elbe-Einzugsgebiet wirken. Wichtige Wasserbewirtschaftungsfragen für die Flussgebietsgemeinschaft Elbe sind: Verbesserung von Gewässerstruktur und Durchgängigkeit Reduktion der signifikanten Belastungen aus Nähr- und Schadstoffen Ausrichtung auf ein nachhaltiges Wassermengenmanagement Verminderung regionaler Bergbaufolgen Berücksichtigung der Folgen des Klimawandels Weitere Informationen auf den Internetseiten der Flussgebietsgemeinschaft Elbe (FGG Elbe) Auf dem Weg zu einem guten Zustand unserer Gewässer dient der Bewirtschaftungsplan als Kompass. Er enthält wesentliche Schritte zur Zielerreichung. Der erste Bewirtschaftungsplan wurde unter breiter Beteiligung der Öffentlichkeit bis zum 22.12.2009 aufgestellt. Eine Aktualisierung erfolgt alle sechs Jahre. Ein Bewirtschaftungsplan fasst die Zustandsbewertung der Gewässer und die Ziele und Maßnahmen für ein Flussgebiet zusammen. Neben einer Beschreibung des Flussgebietes enthält er eine Zusammenfassung aller wesentlichen Belastungen, der Schutzgebiete und des Überwachungsnetzes, eine Liste der Umweltziele und eine Darstellung der wirtschaftlichen Analyse. In den Maßnahmenprogrammen (als Teil der Bewirtschaftungspläne) wird festgelegt, wie die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie für jedes Gewässer verwirklicht werden sollen. Die lokalen und regionalen Aspekte der Planungen sind hier nicht abgebildet. Den Bewirtschaftungsplan sowie das Maßnahmenprogramm und die dazugehörige Umwelterklärung für den Zeitraum 2022 bis 2027 (zweite Aktualisierung) finden Sie auf den Internetseiten der FGG Elbe. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen die Entscheidung über die Annahme des das Gebiet des Landes Berlin betreffenden Maßnahmenprogramms für den Bewirtschaftungszeitraum 2022 bis 2027 können nach § 3 des Umweltrechtsbehelfsgesetzes anerkannte inländische oder ausländische Vereinigungen schriftlich innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung der Entscheidung Klage vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (Hardenbergstraße 31, 10623 Berlin) erheben. Vor dem Oberverwaltungsgericht müssen sich die Beteiligten, außer im Prozesskostenhilfeverfahren, durch Prozessbevollmächtigte vertreten lassen (§ 67 Abs. 4 Satz 1 VwGO).
In seiner aktualisierten Umwelterklärung stellt das UBA die Verbräuche, Aktivitäten und THG-Emissionen des Jahres 2023 im Kontext von EMAS und der Zielstellung Treibhausgasneutrales UBA dar. Dabei wird der Herausforderung sich stetig ändernder Rahmenbedingungen und die Berücksichtigung neuer fachlicher Erkenntnisse Rechnung getragen.
Ziel und Umsetzung der HWRM-RL Bewertung des Hochwasserrisikos Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten Hochwasserrisikomanagementpläne Ziel der „Richtlinie über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken“ (HWRM-RL) ist es, hochwasserbedingte nachteilige Folgen auf die menschliche Gesundheit, die Umwelt, das Kulturerbe und die wirtschaftlichen Tätigkeiten zu verringern. Die HWRM-RL legt verbindliche Vorgaben für die Umsetzung fest, darunter: Aktualisierung der Bewertung des Hochwasserrisikos / Aktualisierung Risikogebiete Aktualisierung der Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten Aktualisierung des HWRM-Plans Gemäß der Richtlinie sind diese Schritte alle sechs Jahre zu prüfen, bei Bedarf zu aktualisieren und zu veröffentlichen. Die koordinierte Umsetzung der HWRM-RL erfolgt innerhalb der Flussgebietsgemeinschaft Elbe (FGG Elbe) basierend auf den Empfehlungen der LAWA Bund-/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser. Weitere Informationen finden Sie hier: Informationen der FGG Elbe zur HWRM-RL Informationen der LAWA zu Hochwasser und Niedrigwasser Die Überprüfung der vorläufigen Bewertung des Hochwasserrisikos und der Risikogebiet in Berlin folgt den Grundsätzen und Signifikanzkriterien der LAWA-Empfehlungen sowie den Abstimmungen innerhalb der FGG Elbe. Zur Harmonisierung der Vorgehensweise an den Landesgrenzen wurden bilaterale Abstimmung mit dem Land Brandenburg durchgeführt. In einer Broschüre der FGG Elbe wird die Vorgehensweise und die Ergebnisse der Fortschreibung der Bewertung des Hochwasserrisikos im deutschen Einzugsgebiet der Elbe dargestellt. Diese Broschüre enthält somit auch die Überprüfung und Aktualisierung der Risikobewertung und -gebietsbestimmung für das Land Berlin. Für folgende Berliner Gewässer und Abschnitte sind potenzielle nachteilige Folgen künftiger Hochwasserereignisse zu erwarten, weshalb sie als Risikogebiete ausgewiesen wurden: Erpe, Panke, Tegeler Fließ und Wuhle Spreeabschnitt im Bereich Müggelspree und Gosener Gewässer Untere Spree und Untere Havel Die Vorgehensweise und Ergebnisse der Bewertung werden im Bericht „Überprüfung der vorläufigen Bewertung des Hochwasserrisikos und der Risikogebiete in Berlin“ dokumentiert. Die Ergebnisse der Überprüfung der vorläufigen Risikobewertung für Deutschland sind im Karten-Viewer der Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) zugänglich. Das Thema Hochwassergefahren und Hochwasserrisiko im Umweltatlas Berlin gibt einen kurzen Abriss zu den Anforderungen an die Karten und die Vorgehensweise bei der Erstellung und Gestaltung der Karten. Die Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten für die unterschiedlichen Szenarien stehen im Geoportal Berlin zur Verfügung: Hochwassergefahrenkarte für Hochwasser mit hoher Wahrscheinlichkeit Hochwassergefahrenkarte für Hochwasser mit mittlerer Wahrscheinlichkeit Hochwassergefahrenkarte für Hochwasser mit niedriger Wahrscheinlichkeit Hochwasserrisikokarte für Hochwasser mit hoher Wahrscheinlichkeit Hochwasserrisikokarte für Hochwasser mit mittlerer Wahrscheinlichkeit Hochwasserrisikokarte für Hochwasser mit niedriger Wahrscheinlichkeit Die Kartenanwendung „Nationale Hochwassergefahren- und Risikokarten“ der Bundesanstalt für Gewässerkunde bildet die national Schnittstelle für deutschlandweite Gefahren- und Risikokarten gemäß HWRM-RL. Nach § 75 WHG (Art. 7 HWRM-RL) wird für Gewässer mit potenziellen signifikanten Hochwasserrisiken ein Hochwasserrisikomanagementplan (HWRM-Plan) erstellt. Inhalt des HWRM-Plans sind angemessene und an das gefährdete Gebiet angepasste Ziele und Maßnahmen, mit denen die Hochwasserrisiken reduziert werden können. Grundlage für den HWRM-Plan bilden die durchgeführte vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos in der Flussgebietsgemeinschaft Elbe (FGG Elbe) sowie die erstellten Hochwassergefahren- und -risikokarten (§ 73, 74 WHG; Art. 4, 5 und 6 HWRM-RL). Der HWRM-Plan der Flussgebietsgemeinschaft Elbe wurde auf Ebene der Flussgebietseinheiten gemeinsam mit allen Bundesländern der FGG Elbe erstellt. Inhalte des HWRM-Plans sind u. a. die Ergebnisse der vorläufigen Bewertung des Hochwasserrisikos. Darüber hinaus erfolgt eine Auswertung der Gefahren- und Risikokarten. Diese Auswertung ist die Grundlage für die Bestimmung der angemessenen Ziele des HWRM-Plans. Es folgt eine Zusammenfassung der Maßnahmen und eine Festlegung der Rangfolge, die auf die Verwirklichung der Ziele des HWRM-Plans abzielt. Der Plan berücksichtigt alle Aspekte des Hochwasserrisikomanagements wie Vermeidung, Schutz, Vorsorge, Regeneration und Wiederherstellung. Der HWRM-Plan der FGG Elbe für den Zeitraum 2021 bis 2027 und die Umwelterklärung sowie weitere Hintergrundinformationen stehen auf der Internetseite der FGG Elbe zu Verfügung.
Aktualisierte Umwelterklärung 2024 - Daten von 2021 bis 2023 Umwelterklärung - Daten von 2021 bis 2023 Aktualisierte Umwelterklärung 2024 - Daten von 2021 bis 2023 (PDF, 2 MB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm) Stand: 15.08.2024
In seiner aktuellen Umwelterklärung stellt sich das UBA mit seinem Umweltmanagementsystem zum einen der gesamtgesellschaftlichen Herausforderung im Bereich des Klimaschutzes und zum anderen dem Ziel des Klimaschutzgesetzes, die Bundesverwaltung bis 2030 klimaneutral zu organisieren. Der Herausforderung sich stetig ändernder Rahmenbedingungen und die Berücksichtigung neuer fachlicher Erkenntnisse wird Rechnung getragen. Daneben werden verstärkt die indirekten Umweltaspekte in die Umweltleistung mit einbezogen. Veröffentlicht in Umweltmanagement im Umweltbundesamt.
Öffentliche Bekanntmachung des Ergebnisses der Vorprüfung des Einzelfalles nach dem UVPG - Antragsteller: Janßen Kiesgrube GmbH, Bönninghardter Str. 102, 46519 Alpen
Das Projekt "Entwicklung einer Digitalen EMAS-Plattform unter besonderer Berücksichtigung der Bedürfnisse von kleinen und mittleren Unternehmen" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) , Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Arqum Gesellschaft für Arbeitssicherheits-, Qualitäts- und Umweltmanagement mbH.Es ist ein erklärtes Ziel der Bundesregierung und des Bundesumweltministeriums als für das Thema Umweltmanagement federführendes Ressort, sowohl das europäische Eco-Management and Audit Scheme (EMAS) zu stärken als auch das nachhaltige Wirtschaften insgesamt zu fördern. Hierfür ist vor allem eine deutlich stärkere Nutzung digitaler Strukturen nötig. Ziel des Forschungsvorhabens ist, eine digitale EMAS-Plattform zu konzeptionieren, als webbasierte Anwendung technisch zu implementieren und mit ausgewählten Unternehmen zu pilotieren. Die Plattform soll als zentrale Anlauf- und Abwicklungsstelle für das EMAS-System in Deutschland dienen. Sie soll es allen an EMAS beteiligten Akteur*innen ermöglichen, die für die Prüfung und Registrierung notwendigen Informationen auszutauschen sowie die in den Umwelterklärungen enthaltenen Informationen der Öffentlichkeit an zentraler Stelle zugänglich zu machen. Damit sollen die Verfahren vereinfacht und beschleunigt werden. Inhaltlich soll die Plattform zudem Tools und Hilfestellungen für Unternehmen und andere Organisationen bereitstellen, damit sie die Anforderungen der europäischen EMAS-Verordnung besser und leichter erfüllen können. Die Ergebnisse des Forschungsvorhabens und die praktischen Erfahrungen auf der Basis einer Pilotanwendung sollen die Grundlage für den zukünftigen Roll-Out der digitalen EMAS-Plattform für Deutschland sein und außerdem in die Diskussion mit der EU-Kommission und den EU-Mitgliedstaaten eingespeist werden, um eine angepasste Plattform mittelfristig auch auf europäischer Ebene zu verankern.
Origin | Count |
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Bund | 77 |
Land | 44 |
Type | Count |
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Förderprogramm | 16 |
Messwerte | 1 |
Text | 61 |
Umweltprüfung | 6 |
unbekannt | 35 |
License | Count |
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