In seiner Aktualisierung der Umwelterklärung stellt das UBA seine aktuelle Entwicklung und ambitionierte Zielstellungen im Umweltmanagement und dem damit verbundenen Schwerpunkt Treibhausgasneutralität dar. Das UBA als größte und wichtigste Umweltbehörde in Bezug auf die Weiterentwicklung von Umweltstandards in den unterschiedlichsten Umweltbereichen in Deutschland trägt hier eine besondere Verantwortung. Quelle: www.umweltbundesamt.de
In seiner aktuellen Umwelterklärung stellt sich das UBA mit seinem Umweltmanagementsystem zum einen der gesamtgesellschaftlichen Herausforderung im Bereich des Klimaschutzes und zum anderen dem Ziel des Klimaschutzgesetzes, die Bundesverwaltung bis 2030 klimaneutral zu stellen. Hierzu muss das UBA alle notwendigen internen und externen fachlichen Akteure zusammenbringen, um realistische, aber auch ambitionierte und überprüfbare Zielstellungen und damit verbundene Maßnahmen zu definieren. Das UBA als größte und wichtigste Umweltbehörde in Bezug auf die Weiterentwicklung von Umweltstandards in den unterschiedlichsten Umweltbereichen in Deutschland trägt hier eine besondere Verantwortung. Quelle: www.umweltbundesamt.de
In seiner aktuellen Umwelterklärung beschreibt das UBA seinen Weg zu einer treibhausgasneutralen Behörde. Hierzu setzt es sich anspruchsvolle und überprüfbare Ziele in den Handlungsfeldern Gebäude, Mobilität, Beschaffung und Veranstaltungen und setzt zahlreiche Maßnahmen um. Mit seiner Initiative zeigt das UBA konkret auf, wie Verwaltungen, Unternehmen und andere Organisationen aktiv zum Klimaschutzbeitragen können. Zugleich sammelt das UBA mit Hilfe des EU-Umweltmanagement- und Auditsystems EMAS praktische Erfahrungen, wie sich die Transformation zu einem treibhausgasneutralen Deutschland vorantreiben lässt. Dies stärkt die fachliche Expertise des UBA auf diesem Gebiet. Quelle: Bericht
A) Eine erste umfassende Bestandserhebung bei deutschen EMAS-Teilnehmern ist für die Jahre 1995 bis 1998 vom UBA durchgeführt worden. Notwendig ist eine neue empirische Untersuchung, die Entwicklungstendenzen aufzeigt, damit hieraus Rückschlüsse auf evtl. Handlungsbedarf gezogen werden können. Schwerpunkte sollen dabei auf den neuen Branchen und auf dem Aspekt Ressourcenmanagement liegen. B) Handlungsbedarf: Seit 1998/2001 hat sich der Anwendungsbereich von EMAS erweitert, seit 1998/2001 sind z B auch Dienstleister und die öffentliche Verwaltungen teilnahmeberechtigt. Notwendig ist eine neue umfassende Bestandserhebung unter allen EMAS-Teilnehmern, die im Hinblick auf die wesentlichen Umweltaspekte (insbes. Energieeffizienz, Ressourceneffizienz, Materialeffizienz, Wasser, Abfall, biologische Vielfalt und Emissionen) Teilnahmemotive, Kosten-Nutzen-Verhältnis, Erfahrungen mit den Umweltgutachtern, mit den Vollzugsbehörden und Registrierungsstellen sowie mit der Erstellung der Umwelterklärung analysiert. Gleichzeitig soll untersucht werden, ob EMAS gleichzeitig als Instrument eines Ressourcenmanagements und als Baustein für ein Nachhaltigkeitsmanagement genutzt wird bzw. aus Sicht der Unternehmen genutzt werden kann. Die wesentlichen Ergebnisse sollen auch in einer engl. Zusammenfassung veröffentlicht und der EU-Kommission zur Verfügung gestellt werden.
In seiner aktuellen Umwelterklärung beschreibt das UBA seinen Weg zu einer treibhausgasneutralen Behörde. Hierzu setzt es sich anspruchsvolle und überprüfbare Ziele in den Handlungsfeldern Gebäude, Mobilität, Beschaffung und Veranstaltungen und setzt zahlreiche Maßnahmen um. Mit seiner Initiative zeigt das UBA konkret auf, wie Verwaltungen, Unternehmen und andere Organisationen aktiv zum Klimaschutzbeitragen können. Zugleich sammelt das UBA mit Hilfe des EU-Umweltmanagement- und Auditsystems EMAS praktische Erfahrungen, wie sich die Transformation zu einem treibhausgasneutralen Deutschland vorantreiben lässt. Dies stärkt die fachliche Expertise des UBA auf diesem Gebiet.
Das Vorhaben war auf eine Verbesserung der Verknüpfung von Umweltmanagementsystemen und ökologischer Produktgestaltung in der Unternehmenspraxis ausgerichtet. Damit sollte ein Beitrag zur Förderung und Verbreitung von nachhaltigen und innovativen Produktionsweisen geleistet und nachhaltiges Wirtschaften insbesondere in KMU unterstützt werden. Dabei galt es vor allem die Akteure der Umsetzung von betrieblichen Gestaltungsprozessen im Umweltschutz zu fördern. Zentraler Gegenstand des Vorhabens war die Durchführung einer empirischen Untersuchung zur Funktionsweise und den Effekten von Umweltmanagementsystemen und ökologischer Produktgestaltung in KMU. Die betrieblichen Akteure und ihre Beteiligungsmöglichkeiten an diesem Prozess standen im Mittelpunkt der Analyse. Die Untersuchung wurde als empirische Fallstudie vorwiegend bei umweltorientierten Unternehmen (u.a. etlichen nach EMAS validierten Betrieben der ersten Stunde) durchgeführt und war als Wiederholungsuntersuchung (Längsschnittsanalyse) angelegt. Dabei wurden insbesondere drei aktuelle Entwicklungen aufgegriffen: 1. die Novellierung des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG), 2. die Novellierung der EG-Öko-Audit-Verordnung (EMAS) zu EMAS II, 3. und das Konzept der Integrierten Produktpolitik (IPP). Die Novellierung des BetrVG hat explizit den Umweltschutz als Handlungsfeld der Betriebsräte neu aufgenommen. Hier galt es zu analysieren, ob und wie sich die betriebliche Praxis hierdurch verändern würde. Obwohl EMAS II keine Beteiligung der betrieblichen Interessenvertretungen festschreibt, sind doch auch hier Ansatzpunkte für eine partizipative Umsetzung gegeben, wenn - wie angestrebt - Best Practice Beispiele von Beteiligung, Schulung und Motivation der Beschäftigten Eingang in die öffentliche Darstellung der betrieblichen Umweltleistungen im Rahmen der Umwelterklärung finden. Auch das durch die Europäische Kommission in einem Grünbuch festgelegte Politikkonzept der Integrierten Produktpolitik beinhaltet sowohl explizit die Einbeziehung gesellschaftlicher Akteure und Nichtregierungsorganisationen in diesen Prozess, es fordert aber ebenso die Verknüpfung von Umweltmanagementsystemen mit den Prozessen der Produktgestaltung (Produktverbesserung, Produktredesign und Funktionsinnovation). Nachdem bisher in zahlreichen Projekten und Studien - insbesondere im Zusammenhang mit der Novellierung von EMAS - die Wirkungsweisen von Umweltmanagementsystemen untersucht worden sind, ist gerade der betriebliche Prozess der Produktgestaltung ein Forschungsdesiderat ('das vergessene Schlüsselproblem). Das Gleiche gilt bisher für die Effekte der Novellierung des BetrVG und der EG-Öko-Audit Verordnung. Das vorgeschlagene Forschungsdesign ermöglicht den vergleichenden Blick (vor und nach BetrVG- und EMAS-Novellierung) auf die Funktionsweise des betrieblichen Umweltschutzes (Umweltmanagement und Produktgestaltung) und die Beteiligungsmöglichkeiten von Betriebsräten und Beschäftigten an diesem Prozess. Etc.
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 31 |
| Type | Count |
|---|---|
| Förderprogramm | 22 |
| unbekannt | 9 |
| License | Count |
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| geschlossen | 9 |
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| Deutsch | 29 |
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| Keine | 29 |
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