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Unternehmen Umwelt - Die Umwelterklärungen deutscher Unternehmen im Vergleich

Aktualisierte Umwelterklärung 2021 des Umweltbundesamtes

In seiner Aktualisierung der Umwelterklärung stellt das UBA seine aktuelle Entwicklung und ambitionierte Zielstellungen im Umweltmanagement und dem damit verbundenen Schwerpunkt Treibhausgasneutralität dar. Das UBA als größte und wichtigste Umweltbehörde in Bezug auf die Weiterentwicklung von Umweltstandards in den unterschiedlichsten Umweltbereichen in Deutschland trägt hier eine besondere Verantwortung. Quelle: www.umweltbundesamt.de

Auf dem Weg zum treibhausgasneutralen UBA

In seiner aktuellen Umwelterklärung beschreibt das ⁠UBA⁠ seinen Weg zu einer treibhausgasneutralen Behörde. Hierzu setzt es sich anspruchsvolle und überprüfbare Ziele in den Handlungsfeldern Gebäude, Mobilität, Beschaffung und Veranstaltungen und setzt zahlreiche Maßnahmen um. Mit seiner Initiative zeigt das UBA konkret auf, wie Verwaltungen, Unternehmen und andere Organisationen aktiv zum Klimaschutzbeitragen können. Zugleich sammelt das UBA mit Hilfe des EU-Umweltmanagement- und Auditsystems ⁠EMAS⁠ praktische Erfahrungen, wie sich die Transformation zu einem treibhausgasneutralen Deutschland vorantreiben lässt. Dies stärkt die fachliche Expertise des UBA auf diesem Gebiet.

Umwelterklärung 2020 des Umweltbundesamtes

In seiner aktuellen Umwelterklärung stellt sich das UBA mit seinem Umweltmanagementsystem zum einen der gesamtgesellschaftlichen Herausforderung im Bereich des Klimaschutzes und zum anderen dem Ziel des Klimaschutzgesetzes, die Bundesverwaltung bis 2030 klimaneutral zu stellen. Hierzu muss das UBA alle notwendigen internen und externen fachlichen Akteure zusammenbringen, um realistische, aber auch ambitionierte und überprüfbare Zielstellungen und damit verbundene Maßnahmen zu definieren. Das UBA als größte und wichtigste Umweltbehörde in Bezug auf die Weiterentwicklung von Umweltstandards in den unterschiedlichsten Umweltbereichen in Deutschland trägt hier eine besondere Verantwortung. Quelle: www.umweltbundesamt.de

Auf dem Weg zum treibhausgasneutralen UBA

In seiner aktuellen Umwelterklärung beschreibt das UBA seinen Weg zu einer treibhausgasneutralen Behörde. Hierzu setzt es sich anspruchsvolle und überprüfbare Ziele in den Handlungsfeldern Gebäude, Mobilität, Beschaffung und Veranstaltungen und setzt zahlreiche Maßnahmen um. Mit seiner Initiative zeigt das UBA konkret auf, wie Verwaltungen, Unternehmen und andere Organisationen aktiv zum Klimaschutzbeitragen können. Zugleich sammelt das UBA mit Hilfe des EU-Umweltmanagement- und Auditsystems EMAS praktische Erfahrungen, wie sich die Transformation zu einem treibhausgasneutralen Deutschland vorantreiben lässt. Dies stärkt die fachliche Expertise des UBA auf diesem Gebiet. Quelle: Bericht

Process-oriented strategies to enable legume adoption in sub-Saharan Africa: experiences from the Derived and Northern Guinea savannahs of West Africa

Auf dem Weg zum treibhausgasneutralen UBA

Auf dem Weg zum treibhausgasneutralen UBA

Auf dem Weg zum treibhausgasneutralen UBA

Erstellung einer Norm fuer Umwelterklaerungen gemaess EG-Oeko-Audit-VO 1836/93 und DIN 820

In Zusammenarbeit mit der Arbeitsgruppe Umwelterklaerung des Doktorandennetzwerks Oeko-Audit e.V. wurde ein Normvorschlag fuer Umwelterklaerungen erarbeitet und eine entsprechender Antrag beim DIN/NAGUS eingereicht. Zweck dieses Normvorschlags fuer Umwelterklaerungen ist es, die Vorgaben des Art. 5 der Oeko-Audit-Verordnung zu praezisieren. Dies ist insbesondere erforderlich zur: - Beseitigung der derzeit in der Praxis auftretenden Probleme bei der verordnungskonformen Erstellung und Ueberpruefung von Umwelterklaerungen; - Gewaehrleistung der Verordnungskonformitaet; - Anleitung bei der Erstellung und Ueberpruefung von Umwelterklaerungen; - Reduzierung der Transaktionskosten, insbesondere hinsichtlich der Interpretation und Informationsbeschaffung; - Unterstuetzung des Regelungssystems dahingehend, dass die Oeffentlichkeit die ihr von dem Verordnungsgeber zugedachte Funktion wirksam erfuellen kann. Die vorgeschlagene Norm kann einen entscheidenden Beitrag zum Erfolg der Oeko-Audit-Verordnung leisten, indem durch sie die Teilnahmebereitschaft der Unternehmen verstaerkt, die Transparenz des betrieblichen Umweltschutzes erhoeht und die Oeffentlichkeit fuer betriebliche Umweltschutzfragestellungen sensibilisiert wird.

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