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Umweltfonds im Vergleich - Der Blick auf's grüne Parkett

Das Projekt "Umweltfonds im Vergleich - Der Blick auf's grüne Parkett" wird/wurde gefördert durch: Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V.. Es wird/wurde ausgeführt durch: Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V..

Umweltfonds im Vergleich - der Blick aufs grüne Parkett

Das Projekt "Umweltfonds im Vergleich - der Blick aufs grüne Parkett" wird/wurde gefördert durch: Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V.. Es wird/wurde ausgeführt durch: Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V..

Möglichkeiten zur Ökologisierung der Abfallentsorgung im Regierungsbezirk Düsseldorf

Das Projekt "Möglichkeiten zur Ökologisierung der Abfallentsorgung im Regierungsbezirk Düsseldorf" wird/wurde gefördert durch: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V. / Bündnis 90,Die Grünen, Ökofonds / Das Bessere Müllkonzept NRW e.V. / Naturschutzbund Deutschland, Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V.. Es wird/wurde ausgeführt durch: Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V..

Stipendienprogramm 2004

Das Projekt "Stipendienprogramm 2004" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Bundesstiftung Umwelt. Es wird/wurde ausgeführt durch: Deutsche Bundesstiftung Umwelt.

Stipendienprogramm: Interne Personal- und Sachkosten

Das Projekt "Stipendienprogramm: Interne Personal- und Sachkosten" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Bundesstiftung Umwelt. Es wird/wurde ausgeführt durch: Deutsche Bundesstiftung Umwelt.

Bewertung von Instrumenten der Energieeffizienzpolitik

Das Projekt "Bewertung von Instrumenten der Energieeffizienzpolitik" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: Ecofys Germany GmbH - Niederlassung Berlin.In einem wissenschaftlichen Gutachten im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie hat Ecofys in einem Konsortium mit dem Fraunhofer Institut für System- und Innovationsforschung ISI und dem Öko-Institut eine Kosten-Nutzen-Analyse der möglichen Einführung eines Energieeinsparquotensystems und eines Energieeffizienz-Fonds in Deutschland durchgeführt. Zusätzlich wurde untersucht, wie demgegenüber die Erweiterung und Verbesserung des bereits bestehenden Instrumentariums der Energieeffizienzpolitik zu bewerten ist. Das Gutachten kommt insgesamt zu dem Ergebnis, dass die in Deutschland vorhandenen wirtschaftlichen Energieeinsparpotenziale durch die - allerdings deutliche - Erweiterung und Verbesserung des bestehenden Instrumenten-Mix aus finanzieller Förderung, Ordnungsrecht sowie Information und Beratung grundsätzlich erschlossen werden können. Für einen ergänzenden Einsatz neuer Instrumente wie einer Energieeinsparquote oder eines Energieeffizienzfonds spricht vor allem die Haushaltsunabhängigkeit der Finanzierung, die diese Instrumente bei entsprechender Ausgestaltung gewährleisten würden. Dieser Vorteil ist jedoch sorgfältig gegen mögliche nachteilige Effekte wie steigende Energiepreise, mögliche Wettbewerbsverzerrung und den Aufwand, der hinter der Einführung eines völlig neuen Mechanismus steht, abzuwägen.

Publizitätsanforderungen

Da Ihr Vorhaben mit öffentlichen Mitteln des Landes Berlin und aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) gefördert wird, ist es im besonderen Interesse der Mittelgeber, dass von Ihnen in allen Ihren Veröffentlichungen auf diese Förderung hingewiesen wird. Bevor Sie diese Unterlagen veröffentlichen, müssen diese mit dem Programmträger B.&S.U. mbH abgestimmt werden. Es sind bei allen Publizitätsaktivitäten jeweils unterschiedliche formale Vorgaben einzuhalten (Text mit Förderhinweis, Logos). Nach Projektstart Während der Durchführung Ihres Projekts muss mindestens ein Plakat in DIN A3 gut sichtbar angebracht werden. Zudem ist die Darstellung des Vorhabens auf Ihrer Internetseite und Social-Media-Kanälen mit einer Kurzbeschreibung der Projektinhalte erforderlich. Falls Sie ein Bau- oder Infrastrukturprojekt mit Gesamtkosten über 500.000 EUR durchführen, muss ein Bauschild gut sichtbar angebracht werden, die Pflicht für ein Plakat entfällt. Bei Vorhaben mit Gesamtkosten über 10.000.000 EUR ist eine zusätzliche Kommunikationsveranstaltung oder -maßnahme mit Einbindung der Europäischen Kommission durchzuführen. Während der Durchführung können ergänzende Publizitätsaktivitäten (z. B. Flyer, Präsentationen, Pressemitteilung) erfolgen. Zum Projektende Nach abgeschlossenem Projekt sind Sie verpflichtet, bei Bau- und Infrastrukturprojekten mit Gesamtkosten über 500.000 EUR eine Erläuterungstafel permanent anzubringen. Zur Umsetzung der EU-Minimalanforderungen bei Förderungen durch den EFRE gibt es ein Merkblatt für Begünstigte: Zudem gibt es spezifische Anforderungen für BENE Förderprojekte, die bei Publizitätsaktivitäten einzuhalten sind: Für alle Textpassagen (z. B. Pressemitteilung, Plakat, Flyer, Website etc.) bitte folgende Vorlage nutzen: „Das Vorhaben „Titel des Vorhabens“ (Projektlaufzeit: MM/20JJ bis MM/20JJ) wird im Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung 2 (BENE 2) gefördert aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung und des Landes Berlin (Förderkennzeichen XXXX-XX-X).“ Für Teilprojekte, die aus REACT-EU finanziert wurden, gelten zusätzlich folgende Publizitätsanforderungen: 1) Der Förderhinweis wird um folgenden Satz ergänzt: „Dieses Vorhaben wurde als Teil der Reaktion der Union auf die Covid-19-Pandemie finanziert.“ 2) Statt dem aktuellen EU-Logo ist das Logo mit EFRE-Zusatz der Förderperiode 2014-2020 zu verwenden. 3) Das BENE-Förderkennzeichen aus der Förderperiode 2014-2020 wird ergänzt. Für alle Veröffentlichungen sind folgende Logos zu verwenden: Logo des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung Das Logo der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt fragen Sie bitte bei der B. & S.U. mbH an. Zur Erstellung von Postern und Schildern kann auch der online Generator der EU genutzt werden. Achten Sie bitte darauf, dass der Texthinweis und die Logos in allen Veröffentlichungen und Unterlagen, die im Rahmen der Veranstaltung produziert werden, enthalten sind. Beispiele sind: Einladungen, Tickets, Plakate, Eintrittskarten, Hinweisschilder, Tagungsmappen, Teilnahmebestätigungen, Messesysteme wie Roll-Ups, Bühnenrückwände, Aufsteller oder Banner. Wenn Sie beabsichtigen, Vertreter/innen der Leitungsebene der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt einzuladen, finden Sie die Kontaktinformationen unter folgendem Link: Kontaktdaten der Leitungsebene . Mit der folgenden Checkliste können Sie überprüfen, ob Sie bei der Gestaltung alles richtig gemacht haben: EU-Emblem ist in Farbe dargestellt. Kein Logo darf größer sein als das EU-Logo. Verweis auf den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) ist enthalten. Verweis zum Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung 2 (BENE 2) ist enthalten. Aktuelles Logo der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt ist enthalten. Projektlaufzeit ist enthalten. BENE-Projektnummer ist enthalten. Zum BENE 2-Förderportal

Neue Förderperiode BENE 2 – Auftaktveranstaltung im Berliner Ensemble

Mit der Veröffentlichung der Förderrichtlinie vom 13. Juni 2023 ist das Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE) in seine zweite Förderperiode gestartet. Anlässlich des Auftakts richtet die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt am Mittwoch, den 28. Juni 2023, eine Veranstaltung im Berliner Ensemble aus. Hierbei stehen die inhaltlichen Schwerpunkte und Förderbedingungen des Förderprogramms sowie der fachliche Austausch zu Projektideen im Fokus. Die besondere Bedeutung des Berliner Programms für Nachhaltige Entwicklung 2 für die Klimaschutzziele des Landes Berlin im Kontext europäischer Förderpolitik wird hierbei durch die Grußworte der Staatssekretärin für Klimaschutz und Umwelt, Britta Behrendt, und Emma Toledano-Laredo, Direktorin in der Generaldirektion Regionalpolitik und Stadtentwicklung der Europäischen Kommission, hervorgehoben. Innovative Maßnahmen, Projekte und Investitionen, die zu einem energieeffizienten, klimaresilienten und mobilen Berlin beitragen, werden bis Ende 2029 gefördert. Hierzu stellt das Programm in Ko-Finanzierung, durch die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt und den Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE), ein Fördervolumen von mindestens 525 Millionen Euro bereit. Die Projektförderung zielt auf die Verringerung der Treibhausgasemissionen, die Anpassung an den Klimawandel und die Verbesserung der grünen und blauen Infrastruktur. Die Veranstaltung wird am 28. Juni 2023 ab 14 Uhr über den Youtube-Kanal der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt live übertragen.

Newsletter Zero Waste 11

Der Leitfaden „Abfallarme Großveranstaltungen“ enthält konkrete Maßnahmen, mit denen sofort das Abfallaufkommen von Großveranstaltungen deutlich verringert werden kann. Der Leitfaden richtet sich insbesondere an Behörden als Eigentümer und Verwalter von öffentlichen Flächen und Einrichtungen, die durchführenden Veranstalter*innen sowie an die beteiligten Unternehmen, wie beispielsweise Caterer (Getränke, Imbisse und sonstige Verpflegung) sowie Aussteller, Anbieter und deren Subunternehmer (z. B. Standbauer). Den Leitfaden und die zugehörigen Muster-Vorlagen können Sie hier herunterladen: Leitfaden Abfallarme Großveranstaltungen Produkte zu reparieren und dadurch deren Lebensdauer zu verlängern, trägt dazu bei, wichtige Ressourcen einzusparen und das Klima zu schützen. Jedoch ist eine Reparatur oftmals kostspieliger, als ein neues Produkt zu erwerben. Um dem entgegenzuwirken, hat der Landesverband Berlin des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) mit dem Reparaturbonus eine Vorzeigeinitiative gestartet. Bis zum 15. November konnten sich Berliner und Berlinerinnen mit Ihrer Rechnung für Ersatzteile auf einen 50 €-Reparaturbonus bewerben. Reparaturbonus für Berlin Vom 12. bis 18. November 2022 hat in der NochMall – dem Gebrauchtwarenkaufhaus der Berliner Stadtreinigung – Berlin seine Zukunft mit null Verschwendung und weniger Müll zelebriert. Zahlreiche Zero-Waste-Begeisterte und die kreativsten Köpfe der Zero-Waste-City haben im Rahmen des Festivals Workshops und Aktionen in der NochMall sowie auch an anderen Orten der Stadt durchgeführt und zeigten, wie wir in Zukunft Kunst, Kultur und Unterhaltung mit weniger Plastik- und Rohstoffverbrauch selbst gestalten können. Das Zero Waste Future Festival 2022 Das Zentrum für klimaschonende Ressourcennutzung im Haus der Materialisierung ist der Ort in Berlin für Reparatur, Selbermachen und Gebrauchtes. Jeden Dienstag, Mittwoch und Donnerstag von 15-19 Uhr sind Werkstätten, Bau- und Kreativmarkt für Gebrauchtmaterial, Repair Cafe, Gebrauchtwarenmarkt, Leihladen, Fahrradwerkstatt, Holzwerkstatt und Textilwerkstatt geöffnet. Hier kann man z.B. den Toaster reparieren, das Mottenloch stopfen, den wackeligen Stuhl leimen und die Fahrradbremse einstellen. Wer lieber selbst etwas entwirft, kann Stoffreste aus einer Filmproduktion für seine Gardinen finden oder gebrauchte Latten vom Messestand für die Sitzbank auf dem Balkon. Im Leihladen gibt es selten benötigte Ausrüstung und Geräte. Weitere Informationen unter: Das Zentrum für klimaschonende Ressourcennutzung im Haus der Materialisierung Vom 20. bis 29. Januar 2023 ist der vom Hermannplatz bekannte Re-Use-Superstore auf der Internationalen Grünen Woche vertreten. Unter dem Motto grünerleben präsentieren sich zahlreiche Organisationen aus dem Bereich der Abfallvermeidung und der Berliner Re-Use Szene in der Halle 27. Parallel dazu gibt es ein abwechslungsreiches Mitmachprogramm für Schülerinnen und Schüler. Wenn Sie selbst Gebrauchtwaren oder Upcycling-Produkte verkaufen und Interesse an einer Fläche im Re-Use Superstore auf der Grünen Woche haben, finden Sie hier weitere Informationen: Re-Use Pop-up-Store auf der Internationalen Grünen Woche In jedem Jahr findet die europäische Woche der Abfallvermeidung statt. Im Jahr 2022 lautete das Motto “Nachhaltige Textilien: Wiederverwendung statt Verschwendung”. Auch der Berliner Senat hat sich zum Ziel gesetzt, Berlin bis 2030 zur Zero Waste-Stadt zu machen. Dabei ist eine zirkuläre Textilwirtschaft eine wichtige Säule. Und aus diesem Grunde veranstaltete der Re-Use-Superstore vom 21. bis 26. November 2022 eine Aktionswoche, in der sich alles um den nachhaltigen Umgang mit Textilien und Mode drehte. Zum Abschluss der Slow Fashion-Woche fand außerdem zum zweiten Mal das Sustainable Stylingevent statt. Janine Dudenhöffer und Kristin Katzer, zwei Expertinnen im Bereich Sustainable Fashion, zeigten, wie man einen Kleiderschrank mit ein paar tollen Secondhand-Teilen trendy macht. Die europäische Woche der Abfallvermeidung Im Sinne des Umwelt- und Klimaschutzes ist es erforderlich, den Verbrauch von Einwegverpackungen für Essen und Getränke zum Mitnehmen zu verringern. Vor diesem Hintergrund wurde im Verpackungsgesetz (VerpackG, §33 u. § 34) eine Mehrwegangebotspflicht eingeführt, die zum 1. Januar 2023 in Kraft tritt. Auf der Internetseite der Initiative Better World Cup Berlin erfahren Sie, was ab dem 1. Januar beachtet werden muss: FAQ-Mehrwegangebotspflicht Im Rahmen der “Zero Waste”-Strategie verfolgt das Land Berlin das Ziel, Abfallströme zu reduzieren und die Wiederverwendung und die Reparatur von Produkten zu stärken. In diesem Kontext arbeitet die Senatsverwaltung daran, ein Netzwerk von Reparaturbetrieben mit gesicherten und festliegenden Qualitätskriterien aufzubauen und dauerhaft zu etablieren. So soll die Nachfrage nach Reparaturleistungen gestärkt und im Sinne des Ressourcenschutzes die Lebensdauer von Produkten verlängert werden. Nach der Ausarbeitung einer Machbarkeitsstudie und eines Umsetzungskonzeptes, startet das Vorhaben Anfang 2023 in die nächste Runde. Weitere Informationen zum Projekt sowie die Machbarkeitsstudie und das Umsetzungskonzept sind auf der Website des Senatsverwaltung verfügbar: Vorhaben „Netzwerk Qualitätsreparatur“ Die Abfallwirtschaftsbetrieb München (AWM) haben in Zusammenarbeit mit dem Wuppertal Institut, Stakeholder Reporting, Prognos und rehab republic e. V. ein Zero-Waste-Konzept für die Landeshauptstadt München ausgearbeitet. Pressemitteilung München wird Zero Waste -Stadt Die Bundesregierung hat am 2. November beschlossen, dass zukünftig Hersteller von Einwegplastik-Produkten (Zigaretten, Flaschen, To-Go-Becher etc.) für jedes auf den Markt gebrachte Produkt eine Abgabe in einen Umweltfonds leisten müssen. Aus dem Fonds erhalten Kommunen finanzielle Mittel, um Kosten für die Abfallbeseitigung z. B. in Parks und Straßen zu decken. Pressemitteilung Bundeskabinett beschließt Gesetz zum Aufbau eines Einwegkunststofffonds Die jährliche Erhebung des Verpackungsverbrauches in Deutschland für das Jahr 2020 zeigt, dass Corona den Verpackungsverbrauch leicht sinken ließ. Dabei stand ein höheres Aufkommen in Haushalten einem geringeren Verbrauch im Gewerbe gegenüber. Pressemitteilung zur Studie Aufkommen und Verwertung von Verpackungsabfällen in Deutschland im Jahr 2020 Im Re-Use Superstore finden regelmäßig tolle Events zum Thema Wiederverwendung statt. Von Workshops, über Repair-Cafés bis zu Vorträgen ist für jeden Geschmack etwas dabei. Veranstaltungen im Re-Use Superstore In der Vorweihnachtszeit werden am 5. und 19. Dezember im Re-Use Superstore am Hermannplatz Weihnachts-Nähcafés stattfinden. In den Workshops werden unter Anleitung wiederverwendbare Upcycling-Geschenktücher und andere Geschenkverpackungen genäht. Weihnachts-Nähcafé im Re-Use Superstore Eine Komödie um Freundschaft, drei Mülltonnen und ein Geheimnis. Vorstellungen finden am 21., 22. und 27. bis 29. Dezember statt. Die Blauen Engel im GRIPS-Theater

Baugenehmigung für Straßenbahnausbau in Mitte

Das Planfeststellungsverfahren für die Straßenbahnneubaustrecke vom Hauptbahnhof bis zum U-Bahnhof Turmstraße im Bezirk Mitte ist abgeschlossen. Mit der Baugenehmigung können die ersten Arbeiten für die etwa 2,1 Kilometer lange Verlängerung der Linie M10 daher noch in diesem Jahr beginnen. Nach derzeitiger Planung wird die neue Verbindung – von der Warschauer Straße im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg über den Pankower Stadtteil Prenzlauer Berg bis nach Moabit im Bezirk Mitte – im ersten Halbjahr 2023 in Betrieb gehen. Regine Günther, Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz: „Die neue Straßenbahn-Verbindung wird Ost und West noch näher zusammenbringen – und gerade die Fahrt mit den Öffentlichen zum Hauptbahnhof entscheidend erleichtern. Auch die weitere Verlängerung der M10 in Richtung Jungfernheide ist bereits in Planung.“ Die Neubaustrecke führt vom Hauptbahnhof durch die Invalidenstraße, die Straße Alt-Moabit, dann durch die Rathenower Straße und die Turmstraße bis zum U-Bahnhof Turmstraße auf der Linie U9. Die Strecke erhält insgesamt vier barrierefreie Haltestellen in Mittellage mit je zwei Zugängen, die Straßenbahn fährt größtenteils im eigenen Gleisbett. Die neue Verbindung werden künftig voraussichtlich bis zu 16.000 Fahrgäste täglich nutzen. Die Baukosten belaufen sich nach aktueller Planung auf rund 29 Millionen Euro. Die neue Strecke bringt im 5- bis 10-Minuten-Takt Direktverbindungen zwischen den verdichteten Wohnquartieren in Moabit über das Stadtentwicklungsgebiet Europacity nördlich des Hauptbahnhofs bis zu den östlichen Innenstadtbereichen in Mitte, dem Pankower Stadtteil Prenzlauer Berg und Friedrichshain-Kreuzberg. Am Hauptbahnhof gibt es Verknüpfungen zur Fern-, Regional- und S-Bahn sowie zur U-Bahn-Linie U5. Am U-Bahnhof Turmstraße entsteht nun eine direkte Umsteigemöglichkeit zur U-Bahnlinie U9. Die Gesamtstrecke verknüpft so insgesamt sechs U-Bahn-Linien (U1/U3, U5, U6, U8, U9) sowie weitere S-Bahn- (u. a. S1 und S2), Straßenbahn- (u. a. M13, M5, M8, M4, M2) und etliche Buslinien. Auf der Strecke liegen prominente Orte wie die Mauer-Gedenkstätte, das Kriminalgericht Moabit, der Jahn-Sportpark oder das Naturkundemuseum. Das Planfeststellungsverfahren wurde im November 2017 von den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) begonnen. Die Unterlagen lagen im Rahmen des Beteiligungsprozesses vom 27. November 2017 bis einschließlich 5. Januar 2018 und (auf Grund eines geänderten Schallschutzgutachtens der BVG) erneut vom 14. Oktober 2019 bis einschließlich 13. November 2019 im Rathaus Tiergarten öffentlich aus. Der Planfeststellungsbeschluss, der vom 25. Januar bis zum 8. Februar 2021 eingesehen werden kann, betrifft nur den Streckenverlauf der Straßenbahn – die Fahrbahnmarkierungen für Radfahrstreifen und Kfz-Spuren werden noch an die neuen Standards des Berliner Mobilitätsgesetzes angepasst. Die öffentliche Auslegung findet wie folgt statt: Wann: 25. Januar 2021 bis einschließlich 08. Februar 2021 Montag bis Freitag zwischen 09.00 und 14.00 Uhr Pandemiebedingt nur nach telefonischer Vereinbarung : (030) 9025-1565 Wo: Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Am Köllnischen Park 3, 10179 Berlin Das Vorhaben „Neubau Straßenbahnstrecke Hauptbahnhof – U-Bahnhof Turmstraße” wird im Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE) aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und des Landes Berlin (Förderkennzeichen 1134-B4-T) gefördert.

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