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Life+ 2011: Europäische Kommission stellt 268,4 Mio. EUR für 202 neue Umweltprojekte bereit

Die Europäische Kommission stimmte der Förderung von 202 neuen Projekten im Rahmen des LIFE+-Programms, dem Umweltfonds der Europäischen Union, zu. Diese Projekte betreffen Maßnahmen in den Bereichen Naturschutz, Umweltpolitik, Klimawandel sowie Information und Kommunikation zu Umweltfragen. Zusammen entsprechen sie einer Investition von insgesamt 516,5 Mio. EUR, von denen die EU 268,4 Mio. EUR beisteuern wird. LIFE+ ist das europäische Finanzierungsinstrument für die Umwelt mit einem Gesamthaushalt von 2,143 Mrd. EUR für den Zeitraum 2007-2013. Die Kommission ruft einmal im Jahr zur Einreichung von Projektvorschlägen für LIFE+ auf.

Europäisches Kommission stellt 250 Mio. EUR für über 200 neue LIFE+-Projekte bereit

Die Europäische Kommission hat der Förderung von 210 neuen Projekten zugestimmt, die im Rahmen der dritten Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für das LIFE+-Programm (Europäischer Umweltfonds) für den Zeitraum 2007-2013 vorlegt wurden. Diese Projekte aus der gesamten EU betreffen Maßnahmen in den Bereichen Naturschutz, Umweltpolitik sowie Information und Kommunikation. Zusammen entsprechen sie einer Investition von insgesamt 515 Mio. EUR, davon 249,8 Mio. EUR zu Lasten der EU. In Deutschland erhalten neun Umweltschutzprojekte zusammen 30 Millionen Euro von der EU.

Baugenehmigung für Straßenbahnausbau in Mitte

Das Planfeststellungsverfahren für die Straßenbahnneubaustrecke vom Hauptbahnhof bis zum U-Bahnhof Turmstraße im Bezirk Mitte ist abgeschlossen. Mit der Baugenehmigung können die ersten Arbeiten für die etwa 2,1 Kilometer lange Verlängerung der Linie M10 daher noch in diesem Jahr beginnen. Nach derzeitiger Planung wird die neue Verbindung – von der Warschauer Straße im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg über den Pankower Stadtteil Prenzlauer Berg bis nach Moabit im Bezirk Mitte – im ersten Halbjahr 2023 in Betrieb gehen. Regine Günther, Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz: „Die neue Straßenbahn-Verbindung wird Ost und West noch näher zusammenbringen – und gerade die Fahrt mit den Öffentlichen zum Hauptbahnhof entscheidend erleichtern. Auch die weitere Verlängerung der M10 in Richtung Jungfernheide ist bereits in Planung.“ Die Neubaustrecke führt vom Hauptbahnhof durch die Invalidenstraße, die Straße Alt-Moabit, dann durch die Rathenower Straße und die Turmstraße bis zum U-Bahnhof Turmstraße auf der Linie U9. Die Strecke erhält insgesamt vier barrierefreie Haltestellen in Mittellage mit je zwei Zugängen, die Straßenbahn fährt größtenteils im eigenen Gleisbett. Die neue Verbindung werden künftig voraussichtlich bis zu 16.000 Fahrgäste täglich nutzen. Die Baukosten belaufen sich nach aktueller Planung auf rund 29 Millionen Euro. Die neue Strecke bringt im 5- bis 10-Minuten-Takt Direktverbindungen zwischen den verdichteten Wohnquartieren in Moabit über das Stadtentwicklungsgebiet Europacity nördlich des Hauptbahnhofs bis zu den östlichen Innenstadtbereichen in Mitte, dem Pankower Stadtteil Prenzlauer Berg und Friedrichshain-Kreuzberg. Am Hauptbahnhof gibt es Verknüpfungen zur Fern-, Regional- und S-Bahn sowie zur U-Bahn-Linie U5. Am U-Bahnhof Turmstraße entsteht nun eine direkte Umsteigemöglichkeit zur U-Bahnlinie U9. Die Gesamtstrecke verknüpft so insgesamt sechs U-Bahn-Linien (U1/U3, U5, U6, U8, U9) sowie weitere S-Bahn- (u. a. S1 und S2), Straßenbahn- (u. a. M13, M5, M8, M4, M2) und etliche Buslinien. Auf der Strecke liegen prominente Orte wie die Mauer-Gedenkstätte, das Kriminalgericht Moabit, der Jahn-Sportpark oder das Naturkundemuseum. Das Planfeststellungsverfahren wurde im November 2017 von den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) begonnen. Die Unterlagen lagen im Rahmen des Beteiligungsprozesses vom 27. November 2017 bis einschließlich 5. Januar 2018 und (auf Grund eines geänderten Schallschutzgutachtens der BVG) erneut vom 14. Oktober 2019 bis einschließlich 13. November 2019 im Rathaus Tiergarten öffentlich aus. Der Planfeststellungsbeschluss, der vom 25. Januar bis zum 8. Februar 2021 eingesehen werden kann, betrifft nur den Streckenverlauf der Straßenbahn – die Fahrbahnmarkierungen für Radfahrstreifen und Kfz-Spuren werden noch an die neuen Standards des Berliner Mobilitätsgesetzes angepasst. Die öffentliche Auslegung findet wie folgt statt: Wann: 25. Januar 2021 bis einschließlich 08. Februar 2021 Montag bis Freitag zwischen 09.00 und 14.00 Uhr Pandemiebedingt nur nach telefonischer Vereinbarung : (030) 9025-1565 Wo: Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Am Köllnischen Park 3, 10179 Berlin Das Vorhaben „Neubau Straßenbahnstrecke Hauptbahnhof – U-Bahnhof Turmstraße” wird im Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE) aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und des Landes Berlin (Förderkennzeichen 1134-B4-T) gefördert.

Neue Förderperiode BENE 2 – Auftaktveranstaltung im Berliner Ensemble

Mit der Veröffentlichung der Förderrichtlinie vom 13. Juni 2023 ist das Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE) in seine zweite Förderperiode gestartet. Anlässlich des Auftakts richtet die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt am Mittwoch, den 28. Juni 2023, eine Veranstaltung im Berliner Ensemble aus. Hierbei stehen die inhaltlichen Schwerpunkte und Förderbedingungen des Förderprogramms sowie der fachliche Austausch zu Projektideen im Fokus. Die besondere Bedeutung des Berliner Programms für Nachhaltige Entwicklung 2 für die Klimaschutzziele des Landes Berlin im Kontext europäischer Förderpolitik wird hierbei durch die Grußworte der Staatssekretärin für Klimaschutz und Umwelt, Britta Behrendt, und Emma Toledano-Laredo, Direktorin in der Generaldirektion Regionalpolitik und Stadtentwicklung der Europäischen Kommission, hervorgehoben. Innovative Maßnahmen, Projekte und Investitionen, die zu einem energieeffizienten, klimaresilienten und mobilen Berlin beitragen, werden bis Ende 2029 gefördert. Hierzu stellt das Programm in Ko-Finanzierung, durch die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt und den Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE), ein Fördervolumen von mindestens 525 Millionen Euro bereit. Die Projektförderung zielt auf die Verringerung der Treibhausgasemissionen, die Anpassung an den Klimawandel und die Verbesserung der grünen und blauen Infrastruktur. Die Veranstaltung wird am 28. Juni 2023 ab 14 Uhr über den Youtube-Kanal der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt live übertragen.

Entwicklung von Konzepten für einen nationalen Klimaschutzfonds zur Renaturierung von Mooren

Trotz der Bedeutung der Moore für den ⁠Klimaschutz⁠ existieren bislang nur wenige Erfahrungen, wie Moor- und Klimaschutz systematisch miteinander verzahnt werden können. Ziel dieser Studie ist es zu untersuchen, ob und wie nationale Moorklimaschutzprojekte über den Kohlenstoffmarkt mittels eines Fondsmodells unterstützt werden können. Hierbei wird geprüft, inwieweit der freiwillige Markt für Emissionszertifikate genutzt werden kann.

Newsletter Zero Waste 11

Der Leitfaden „Abfallarme Großveranstaltungen“ enthält konkrete Maßnahmen, mit denen sofort das Abfallaufkommen von Großveranstaltungen deutlich verringert werden kann. Der Leitfaden richtet sich insbesondere an Behörden als Eigentümer und Verwalter von öffentlichen Flächen und Einrichtungen, die durchführenden Veranstalter*innen sowie an die beteiligten Unternehmen, wie beispielsweise Caterer (Getränke, Imbisse und sonstige Verpflegung) sowie Aussteller, Anbieter und deren Subunternehmer (z. B. Standbauer). Den Leitfaden und die zugehörigen Muster-Vorlagen können Sie hier herunterladen: Leitfaden Abfallarme Großveranstaltungen Produkte zu reparieren und dadurch deren Lebensdauer zu verlängern, trägt dazu bei, wichtige Ressourcen einzusparen und das Klima zu schützen. Jedoch ist eine Reparatur oftmals kostspieliger, als ein neues Produkt zu erwerben. Um dem entgegenzuwirken, hat der Landesverband Berlin des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) mit dem Reparaturbonus eine Vorzeigeinitiative gestartet. Bis zum 15. November konnten sich Berliner und Berlinerinnen mit Ihrer Rechnung für Ersatzteile auf einen 50 €-Reparaturbonus bewerben. Reparaturbonus für Berlin Vom 12. bis 18. November 2022 hat in der NochMall – dem Gebrauchtwarenkaufhaus der Berliner Stadtreinigung – Berlin seine Zukunft mit null Verschwendung und weniger Müll zelebriert. Zahlreiche Zero-Waste-Begeisterte und die kreativsten Köpfe der Zero-Waste-City haben im Rahmen des Festivals Workshops und Aktionen in der NochMall sowie auch an anderen Orten der Stadt durchgeführt und zeigten, wie wir in Zukunft Kunst, Kultur und Unterhaltung mit weniger Plastik- und Rohstoffverbrauch selbst gestalten können. Das Zero Waste Future Festival 2022 Das Zentrum für klimaschonende Ressourcennutzung im Haus der Materialisierung ist der Ort in Berlin für Reparatur, Selbermachen und Gebrauchtes. Jeden Dienstag, Mittwoch und Donnerstag von 15-19 Uhr sind Werkstätten, Bau- und Kreativmarkt für Gebrauchtmaterial, Repair Cafe, Gebrauchtwarenmarkt, Leihladen, Fahrradwerkstatt, Holzwerkstatt und Textilwerkstatt geöffnet. Hier kann man z.B. den Toaster reparieren, das Mottenloch stopfen, den wackeligen Stuhl leimen und die Fahrradbremse einstellen. Wer lieber selbst etwas entwirft, kann Stoffreste aus einer Filmproduktion für seine Gardinen finden oder gebrauchte Latten vom Messestand für die Sitzbank auf dem Balkon. Im Leihladen gibt es selten benötigte Ausrüstung und Geräte. Weitere Informationen unter: Das Zentrum für klimaschonende Ressourcennutzung im Haus der Materialisierung Vom 20. bis 29. Januar 2023 ist der vom Hermannplatz bekannte Re-Use-Superstore auf der Internationalen Grünen Woche vertreten. Unter dem Motto grünerleben präsentieren sich zahlreiche Organisationen aus dem Bereich der Abfallvermeidung und der Berliner Re-Use Szene in der Halle 27. Parallel dazu gibt es ein abwechslungsreiches Mitmachprogramm für Schülerinnen und Schüler. Wenn Sie selbst Gebrauchtwaren oder Upcycling-Produkte verkaufen und Interesse an einer Fläche im Re-Use Superstore auf der Grünen Woche haben, finden Sie hier weitere Informationen: Re-Use Pop-up-Store auf der Internationalen Grünen Woche In jedem Jahr findet die europäische Woche der Abfallvermeidung statt. Im Jahr 2022 lautete das Motto “Nachhaltige Textilien: Wiederverwendung statt Verschwendung”. Auch der Berliner Senat hat sich zum Ziel gesetzt, Berlin bis 2030 zur Zero Waste-Stadt zu machen. Dabei ist eine zirkuläre Textilwirtschaft eine wichtige Säule. Und aus diesem Grunde veranstaltete der Re-Use-Superstore vom 21. bis 26. November 2022 eine Aktionswoche, in der sich alles um den nachhaltigen Umgang mit Textilien und Mode drehte. Zum Abschluss der Slow Fashion-Woche fand außerdem zum zweiten Mal das Sustainable Stylingevent statt. Janine Dudenhöffer und Kristin Katzer, zwei Expertinnen im Bereich Sustainable Fashion, zeigten, wie man einen Kleiderschrank mit ein paar tollen Secondhand-Teilen trendy macht. Die europäische Woche der Abfallvermeidung Im Sinne des Umwelt- und Klimaschutzes ist es erforderlich, den Verbrauch von Einwegverpackungen für Essen und Getränke zum Mitnehmen zu verringern. Vor diesem Hintergrund wurde im Verpackungsgesetz (VerpackG, §33 u. § 34) eine Mehrwegangebotspflicht eingeführt, die zum 1. Januar 2023 in Kraft tritt. Auf der Internetseite der Initiative Better World Cup Berlin erfahren Sie, was ab dem 1. Januar beachtet werden muss: FAQ-Mehrwegangebotspflicht Im Rahmen der “Zero Waste”-Strategie verfolgt das Land Berlin das Ziel, Abfallströme zu reduzieren und die Wiederverwendung und die Reparatur von Produkten zu stärken. In diesem Kontext arbeitet die Senatsverwaltung daran, ein Netzwerk von Reparaturbetrieben mit gesicherten und festliegenden Qualitätskriterien aufzubauen und dauerhaft zu etablieren. So soll die Nachfrage nach Reparaturleistungen gestärkt und im Sinne des Ressourcenschutzes die Lebensdauer von Produkten verlängert werden. Nach der Ausarbeitung einer Machbarkeitsstudie und eines Umsetzungskonzeptes, startet das Vorhaben Anfang 2023 in die nächste Runde. Weitere Informationen zum Projekt sowie die Machbarkeitsstudie und das Umsetzungskonzept sind auf der Website des Senatsverwaltung verfügbar: Vorhaben „Netzwerk Qualitätsreparatur“ Die Abfallwirtschaftsbetrieb München (AWM) haben in Zusammenarbeit mit dem Wuppertal Institut, Stakeholder Reporting, Prognos und rehab republic e. V. ein Zero-Waste-Konzept für die Landeshauptstadt München ausgearbeitet. Pressemitteilung München wird Zero Waste -Stadt Die Bundesregierung hat am 2. November beschlossen, dass zukünftig Hersteller von Einwegplastik-Produkten (Zigaretten, Flaschen, To-Go-Becher etc.) für jedes auf den Markt gebrachte Produkt eine Abgabe in einen Umweltfonds leisten müssen. Aus dem Fonds erhalten Kommunen finanzielle Mittel, um Kosten für die Abfallbeseitigung z. B. in Parks und Straßen zu decken. Pressemitteilung Bundeskabinett beschließt Gesetz zum Aufbau eines Einwegkunststofffonds Die jährliche Erhebung des Verpackungsverbrauches in Deutschland für das Jahr 2020 zeigt, dass Corona den Verpackungsverbrauch leicht sinken ließ. Dabei stand ein höheres Aufkommen in Haushalten einem geringeren Verbrauch im Gewerbe gegenüber. Pressemitteilung zur Studie Aufkommen und Verwertung von Verpackungsabfällen in Deutschland im Jahr 2020 Im Re-Use Superstore finden regelmäßig tolle Events zum Thema Wiederverwendung statt. Von Workshops, über Repair-Cafés bis zu Vorträgen ist für jeden Geschmack etwas dabei. Veranstaltungen im Re-Use Superstore In der Vorweihnachtszeit werden am 5. und 19. Dezember im Re-Use Superstore am Hermannplatz Weihnachts-Nähcafés stattfinden. In den Workshops werden unter Anleitung wiederverwendbare Upcycling-Geschenktücher und andere Geschenkverpackungen genäht. Weihnachts-Nähcafé im Re-Use Superstore Eine Komödie um Freundschaft, drei Mülltonnen und ein Geheimnis. Vorstellungen finden am 21., 22. und 27. bis 29. Dezember statt. Die Blauen Engel im GRIPS-Theater

Nachwachsende Rohstoffe aus vernässten Mooren – eine Chance für den niedersächsischen Moor- und Klimaschutz?

Landkreis Oldenburg - Die nachhaltige Bewirtschaftung von derzeit noch herkömmlich landwirtschaftlich genutzten Moorböden rückt in Niedersachsen zunehmend in den Fokus der Öffentlichkeit. Die Probleme, die durch die Entwässerung der Moorböden entstehen werden immer deutlicher. Mit dem Anbau sogenannter Paludikulturen (eine Form der Landwirtschaft, die auf der Nutzung von nassen organischen Böden basiert) wird der Boden geschützt, also der wertvolle Torf erhalten und die Treibhausgasemissionen auf ein Minimum reduziert. Gleichzeitig verspricht man sich durch den Anbau nachwachsender Rohstoffe unter nassen Bedingungen sowohl die Erbringung von weiteren Ökosystemleistungen als auch die Möglichkeit, nachwachsende Rohstoffe für die Herstellung nachhaltiger Produkte – wie zum Beispiel Dämmstoffe – zu gewinnen. Auf der anderen Seite gibt es noch viele offene Fragen und Hemmnisse bei der Umsetzung dieses neuen Landnutzungskonzepts. Bei der Entwicklung neuer Produkte stehen wir noch am Anfang. Ein wachsendes Interesse seitens der Unternehmen ist aber festzustellen. Das aktuell gestartete Verbundvorhaben „Produktketten aus Niedermoorbiomasse“ untersucht innerhalb eines Partnerkonsortiums Produkte, Ökosystemleistungen und Anbau. Gefördert wird das Projekt mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz. Projektträger ist der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) in Kooperation mit dem 3N Kompetenzzentrum. In diesem Vorhaben werden die ersten Pilotflächen für Niedermoor-Paludikultur in Niedersachsen eingerichtet und unter anderem Ernteverfahren erprobt. Die Pilotflächen im Praxismaßstab entstehen in unterschiedlichen Regionen, so dass regionalspezifische Aussagen getroffen werden können. Am Donnerstag, dem 10. September 2020 findet gemeinsam mit Minister Olaf Lies der Auftakt des Verbundvorhabens statt. Bei der Online-Veranstaltung der Kompetenzstelle Paludikultur Niedersachsen sind Landnutzer, Firmen, Planungsbüros, Naturschützer und Vertreter aus Politik, Behörden und Wissenschaft sowie weitere Interessierte eingeladen per Video-Konferenz teilzunehmen. Die Kompetenzstelle Paludikultur ist ein Projekt des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten und Naturschutz (NLWKN) in Kooperation mit dem 3N Kompetenzzentrum Niedersachsen Netzwerk Nachwachsende Rohstoffe und Bioökonomie e.V. Aktuell sind für die kostenlose Veranstaltung noch Plätze verfügbar. Interessenten können sich online unter www.3-n.info für die Online-Teilnahme registrieren.

Moor- und Klimaschutz: Paludikultur-Testpolder entsteht im Landkreis Oldenburg

Landkreis Oldenburg – Wie können wir etwas für den Klimaschutz tun und Moorböden weiterhin landwirtschaftlich nutzen? Dieser Frage geht das neue Verbundvorhaben „Produktketten aus Niedermoorbiomasse“ auf den Grund. Innerhalb eines Partnerkonsortiums werden Produkte, Ökosystemleistungen und Anbau untersucht. Gefördert wird das Projekt mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz. Projektträger ist der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) in Kooperation mit dem 3N Kompetenzzentrum. Wie können wir etwas für den Klimaschutz tun und Moorböden weiterhin landwirtschaftlich nutzen? Dieser Frage geht das neue Verbundvorhaben „Produktketten aus Niedermoorbiomasse“ auf den Grund. Innerhalb eines Partnerkonsortiums werden Produkte, Ökosystemleistungen und Anbau untersucht. Gefördert wird das Projekt mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz. Projektträger ist der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) in Kooperation mit dem 3N Kompetenzzentrum. Dabei werden die ersten Pilotflächen für eine Niedermoor-Paludikultur in Niedersachsen eingerichtet. Da die Pilotflächen in unterschiedlichen Regionen entstehen, können regionalspezifische Aussagen getroffen werden. Die Pilotflächen sind mindestens 5.000 Quadratmeter groß, so sie repräsentativ für die praktische Umsetzung und geeignet für Demonstrationszwecke sind. Im Hohenbökener Moor, Landkreis Oldenburg, wurde am Freitag (9. Oktober) der erste Spatenstich von Vertretern des Landkreises Oldenburg, der Gemeinde Ganderkesee, des Flächeneigentümers (Domänenamt Oldenburg), des Projektträgers (NLWKN) und des ausführenden Bauunternehmens (Heino Müller Baggerbetrieb) gesetzt. Hier entsteht eine ungefähr 0,5 Hektar große Pilotfläche, auf der der Anbau von Rohrkolben und Schilf erprobt sowie die Auswirkungen auf Klima, Wasser und Biodiversität untersucht wird. Wissenschaftler sammeln kontinuierlich Daten auf dieser Fläche. Unter anderem führt das Thünen-Institut für Agrarklimaschutz Treibhausgasaustausch-Messungen durch. Erwartet wird eine drastische Senkung der Treibhausgasemissionen. Veränderungen hinsichtlich Wasserqualität und der Biodiversität sollen vom Fachbereich „Raum- und Umweltwissenschaften“ der Universität Trier und vom Institut für Umweltplanung der Leibniz Universität Hannover untersucht werden. Das Institut für Pflanzenbau und Bodenkunde des JuliusKühn-Instituts erhebt pflanzenbauliche Daten und wertet diese aus, um zukünftige Anbauverfahren zu optimieren. Aus den Rohstoffen – Rohrkolben und Schilf – werden von den Projektpartnern Jade Hochschule Oldenburg, der Technischen Hochschule Ostwestfalen-Lippe, der Floragard Vertriebs-GmbH und dem 3N Kompetenzzentrum e.V. Produkte, wie Dämmstoffe und Torfersatzstoffe entwickelt und in der Praxis getestet. Für die Pilotanlage wird derzeit ein ungefähr 300 Meter langer Polderdamm mit Ringgraben angelegt. Photovoltaik-Anlagen liefern Strom für die Wasserpumpe. Neben dem Versuchspolder wird eine Wetterstation errichtet. Hintergrundinformation: Paludikultur (» palus « – lat. »Sumpf, Morast«) ist die land- oder forstwirtschaftliche Nutzung nasser organischer Böden. Voraussetzung ist, dass der Wasserstand ganzjährig nahe der Bodenoberfläche gehalten und der Boden nicht gestört wird. Dadurch wird zum einen der Torfkörper konserviert und die Freisetzung von Treibhausgasen minimiert. Hintergrundinformation:

Publizitätsanforderungen

Da Ihr Vorhaben mit öffentlichen Mitteln des Landes Berlin und aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) gefördert wird, ist es im besonderen Interesse der Mittelgeber, dass von Ihnen in allen Ihren Veröffentlichungen auf diese Förderung hingewiesen wird. Bevor Sie diese Unterlagen veröffentlichen, müssen diese mit dem Programmträger B.&S.U. mbH abgestimmt werden. Es sind bei allen Publizitätsaktivitäten jeweils unterschiedliche formale Vorgaben einzuhalten (Text mit Förderhinweis, Logos). Nach Projektstart Während der Durchführung Ihres Projekts muss mindestens ein Plakat in DIN A3 gut sichtbar angebracht werden. Zudem ist die Darstellung des Vorhabens auf Ihrer Internetseite und Social-Media-Kanälen mit einer Kurzbeschreibung der Projektinhalte erforderlich. Falls Sie ein Bau- oder Infrastrukturprojekt mit Gesamtkosten über 500.000 EUR durchführen, muss ein Bauschild gut sichtbar angebracht werden, die Pflicht für ein Plakat entfällt. Bei Vorhaben mit Gesamtkosten über 10.000.000 EUR ist eine zusätzliche Kommunikationsveranstaltung oder -maßnahme mit Einbindung der Europäischen Kommission durchzuführen. Während der Durchführung können ergänzende Publizitätsaktivitäten (z. B. Flyer, Präsentationen, Pressemitteilung) erfolgen. Zum Projektende Nach abgeschlossenem Projekt sind Sie verpflichtet, bei Bau- und Infrastrukturprojekten mit Gesamtkosten über 500.000 EUR eine Erläuterungstafel permanent anzubringen. Zur Umsetzung der EU-Minimalanforderungen bei Förderungen durch den EFRE gibt es ein Merkblatt für Begünstigte: Zudem gibt es spezifische Anforderungen für BENE Förderprojekte, die bei Publizitätsaktivitäten einzuhalten sind: Für alle Textpassagen (z. B. Pressemitteilung, Plakat, Flyer, Website etc.) bitte folgende Vorlage nutzen: „Das Vorhaben „Titel des Vorhabens“ (Projektlaufzeit: MM/20JJ bis MM/20JJ) wird im Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung 2 (BENE 2) gefördert aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung und des Landes Berlin (Förderkennzeichen XXXX-XX-X).“ Für Teilprojekte, die aus REACT-EU finanziert wurden, gelten zusätzlich folgende Publizitätsanforderungen: 1) Der Förderhinweis wird um folgenden Satz ergänzt: „Dieses Vorhaben wurde als Teil der Reaktion der Union auf die Covid-19-Pandemie finanziert.“ 2) Statt dem aktuellen EU-Logo ist das Logo mit EFRE-Zusatz der Förderperiode 2014-2020 zu verwenden. 3) Das BENE-Förderkennzeichen aus der Förderperiode 2014-2020 wird ergänzt. Für alle Veröffentlichungen sind folgende Logos zu verwenden: Logo des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung Das Logo der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt fragen Sie bitte bei der B. & S.U. mbH an. Zur Erstellung von Postern und Schildern kann auch der online Generator der EU genutzt werden. Achten Sie bitte darauf, dass der Texthinweis und die Logos in allen Veröffentlichungen und Unterlagen, die im Rahmen der Veranstaltung produziert werden, enthalten sind. Beispiele sind: Einladungen, Tickets, Plakate, Eintrittskarten, Hinweisschilder, Tagungsmappen, Teilnahmebestätigungen, Messesysteme wie Roll-Ups, Bühnenrückwände, Aufsteller oder Banner. Wenn Sie beabsichtigen, Vertreter/innen der Leitungsebene der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt einzuladen, finden Sie die Kontaktinformationen unter folgendem Link: Kontaktdaten der Leitungsebene . Mit der folgenden Checkliste können Sie überprüfen, ob Sie bei der Gestaltung alles richtig gemacht haben: EU-Emblem ist in Farbe dargestellt. Kein Logo darf größer sein als das EU-Logo. Verweis auf den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) ist enthalten. Verweis zum Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung 2 (BENE 2) ist enthalten. Aktuelles Logo der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt ist enthalten. Projektlaufzeit ist enthalten. BENE-Projektnummer ist enthalten. Zum BENE 2-Förderportal

Aktuelles

Im Förderschwerpunkt 1 ermöglicht der Förderaufruf „Energieeffizienz – beihilferelevante Vorhaben“ die Förderung von Projekten, deren Antragsteller wirtschaftlich tätig sind. Innerhalb dieses Förderaufrufs wird zwischen zwei Antragstellergruppen unterschieden. Die Antragstellergruppe 1 umfasst Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, des Handwerks sowie des Groß- und Einzelhandels. Die Antragstellergruppe 2 schließt unter anderem Kultur- und Sporteinrichtungen ein. Für beide Antragstellergruppen sind energieeffiziente Maßnahmen zur Optimierung, zum Austausch oder zum Umbau bestehender technischer Anlagen förderfähig. Zusätzlich sind für die Antragstellergruppe 2 auch Maßnahmen im Bereich der energetischen Gebäudesanierung förderfähig. Projektskizzen können bis zum 31.12.2027 eingereicht werden. Den Aufruf und weitere Informationen zum Förderschwerpunkt finden Sie hier . Ute Bonde überreichte am 07.10.2024 an Vertreter:innen der Bezirke Spandau, Pankow, Lichtenberg und Charlottenburg-Wilmersdorf die Auszeichnung des European Energy Award sowie an die Bezirke Marzahn-Hellersdorf, Friedrichshain-Kreuzberg und Tempelhof-Schöneberg eine Anerkennung zur Teilnahme am Pilotvorhaben „Anwendung des European Energy Award in den Berliner Bezirken“. Der European Energy Award ist ein Qualitätsmanagementsystem und Zertifizierungsverfahren, welches in mehr als 1.500 Kommunen in 16 Ländern Europas zu Energieeffizienz und Klimaschutz beiträgt. In Berlin konnten sieben Bezirke das Verfahren mithilfe einer Förderung im Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung in Ko-Finanzierung durch die Europäische Union erfolgreich durchlaufen. BENE ermöglicht auch in seiner zweiten Förderperiode die erstmalige Einführung von Umwelt- und Energiemanagementsystemen, z. B. von Eco-Management and Audit Scheme (EMAS gemäß Verordnung (EG) Nr. 1221/200916). Weitere Informationen und Hinweise zur Antragstellung erhalten Sie hier . Im Förderschwerpunkt 1 werden mit dem Aufruf „Beihilfefreie Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen im Gebäudebereich“ die Förderaufrufe 1.3 bis 1.6 sowie 1.8.1 bis 1.8.3 vereint. In diesem Zusammenhang wurden anstelle der bisherigen Orientierungsfördersätze maßnahmenspezifische Förderquoten zur Orientierung festgelegt und dabei eine Abstufung unter Berücksichtigung der finanziellen Möglichkeiten und Randbedingungen bei verschiedenen Antragstellenden vorgenommen. Die inhaltlichen Vorgaben und Hinweise wurden maßnahmenspezifisch gebündelt. In Bezug auf die zur Projektskizze anzugebenden Informationen und einzureichenden Unterlagen wurden die Anforderungen reduziert. Projektskizzen können bis zum 31.12.2026 eingereicht werden. Den Aufruf und weitere Informationen zum Förderschwerpunkt finden Sie hier . Im Rahmen eines durch das Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung geförderten Vorhabens (Förderkennzeichen 1256-R2-K) installierte der Friedrichstadt-Palast unterstützt mit REACT-EU-Mitteln eine innovative Kombination aus Photovoltaikanlage, Wärmepumpe und Latentwärmespeicher. Durch diese umfangreichen, energetischen Maßnahmen wird der Friedrichstadt-Palast zum Vorreiter in der Kulturlandschaft der Hauptstadt. Vorgestellt wurde das abgeschlossene Vorhaben am 9. Juli 2024 bei einem offiziellen Termin mit der Staatssekretärin Frau Behrendt. Hier konnte u.a. die Photovoltaikanlage besichtigt werden, die sich nun über 1.400 Quadratmeter der Dachfläche erstreckt. Dies entspricht ca. 70 % der verfügbaren Dachflächen und deckt etwa 12 Prozent des Jahres-Elektroenergieverbrauches des Friedrichstadt-Palastes. Auch die Antriebsenergie der Wärmepumpe, die gegenüber wird regenerativ über Photovoltaik erzeugt und das Dreifache an Wärme als konventionelle Heizsysteme. Durch die installierten Energieeffizienzmaßnahmen können pro Jahr rund 400 Tonnen CO₂ eingespart werden. Mehr Informationen sowie einen Kurzfilm zu den umgesetzten energetischen Maßnahmen finden Sie hier. Am vergangenen Freitag (31.05.2024) fand die feierliche Wiedereröffnung des energetisch sanierten Campus der Evangelischen Hochschule Berlin statt, bei der auch Ute Bonde, die neue Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt in ihrem Grußwort zur erfolgreichen Projektumsetzung gratulierte. Mit fast 11,6 Millionen Euro bewilligten förderfähigen Ausgaben handelt es sich hierbei um eines der größten Sanierungsprojekte des Berliner Programms für Nachhaltige Entwicklung (BENE), welches in Ko-Finanzierung durch den Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) ein wesentlicher Baustein auf dem Weg zur Klimaneutralität Berlins ist. Auch in der aktuellen Förderperiode werden Maßnahmen zur energetischen Sanierung gefördert. Informationen zu Fördermöglichkeiten im Folgeprogramm BENE 2 erhalten Sie hier. Die Europäische Kommission hat die Anhebung des Höchstbetrags pro Unternehmen über drei Jahre von (dem seit 2008 geltenden Höchstbetrag) 200.000 Euro auf 300.000 Euro beschlossen, um der Inflation Rechnung zu tragen. Dieser neue Höchstbetrag gilt ab dem 01.01.2024 bis vorerst 31.12.2030 und wir werden diesen in BENE 2 anwenden. Ebenfalls neu ist die Regelung, dass nun nicht mehr rückwirkend 3 Steuerjahre betrachtet werden, innerhalb derer Sie bzw. Ihr Unternehmen De-minimis-Hilfen erhalten hat (bspw. 01.01.2021 – 31.12.2023), sondern nach einem rollierenden Verfahren ab dem Zeitpunkt der Bewilligung rückwirkend drei Jahre betrachtet werden. Wir werden alle unsere Veröffentlichungen an die neue Regelung zeitnah anpassen. Nachzulesen unter: „Allgemeine De-minimis-VO“, Verordnung (EU) 2023/2831 der Kommission vom 13. Dezember 2023 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen. Und in einem Rundschreiben der Berliner Wirtschaftsverwaltung: Das Rundschreiben SenWiEnBe Nr. 1/2024 zur aktuellen De-minimis-Verordnungen finden Sie hier (Rundschreibendatenbank des Landes Berlin – Rundschreibendatenbank des Landes Berlin – Berlin.de). Für die Handlungsräume der Ressortübergreifenden Gemeinschaftsinitiative (Infos zur GI finden Sie hier ) stellt BENE 2 gesonderte Budgets bereit. Die neuen Förderaufrufe in den Förderschwerpunkten 4 „Anpassung an den Klimawandel“ und 5 „Schutz und Erhalt der städtischen Natur und Verringerung von Umweltverschmutzung“ ermöglichen die Einreichung von Projektskizzen für diese Handlungsräume bis zum 30.06.2025. Detaillierte Informationen zu den Förderaufrufen und den Förderbedingungen haben wir Ihnen im jeweiligen Förderschwerpunkt bereitgestellt. Förderschwerpunkt 4: Anpassung an den Klimawandel Förderschwerpunkt 5: Schutz und Erhalt der städtischen Natur und Verringerung von Umweltverschmutzung Mit über 100 Teilnehmenden war die digitale Veranstaltung „BENE als Impulsgeber für die Berliner Wärmewende“ rege besucht. Eingeleitet durch ein Grußwort von Manja Schreiner, Senatorin der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt wurden Einblicke in die Umsetzung des Berliner Programms für Nachhaltige Entwicklung gewährt sowie im weiteren Verlauf ein besonderer Fokus auf den neuen Förderschwerpunkt „Intelligente Energiesysteme, Netze und Speichersysteme“ gelegt. Großes Interesse galt einhergehend den drei zukunftsweisenden Vorhaben der Berliner Wasserbetriebe, der Green Urban Energy GmbH und der Stiftung Pfefferberg, die im Rahmen von BENE 2 beantragt wurden. Die Präsentationen der Referenten und Referentinnen stehen den Teilnehmenden unter www.energietage.de im Login-Bereich als Download zur Verfügung. Wir freuen uns sehr über das große Interesse und hoffen einen Impuls für weitere Projektideen und eine erfolgreiche Umsetzung von BENE 2 im Sinne einer ambitionierten Energiewende gesetzt zu haben. Gerne stehen wir Ihnen im Antragsverfahren beratend zur Seite. Der Förderaufruf 3.1 „Förderung von investiven Vorhaben zum klimafreundlichen Umbau vorhandener Energieinfrastrukturen, Energieerzeugung und Speicherung.“ im Bereich Intelligente Energiesysteme, Netze und Speichersysteme (Förderschwerpunkt 3) ist verlängert worden. Projektskizzen zur Optimierung und zum Ausbau bestehender Wärme-, Energie- und Speichersysteme oder zur Sektorenkopplung von Infrastrukturen für Wärme, Strom, Gas und Mobilität können bis 30.09.2027 eingereicht werden. „Sie haben es vielleicht schon gesehen: Am 20.03.2024 haben wir unseren Wettbewerb “Regenial! Ihr zukunftsweisendes Schwammprojekt für unsere Schwammhauptstadt” gestartet. Gesucht werden bereits umgesetzte oder im Bau befindliche Berliner Beispiele/Bauvorhaben, die die Schwammstadt voranbringen. Wir möchten ihren Macher:innen eine Bühne geben und darüber ins Gespräch kommen, was gute Beispiele ausmacht. Sie wissen von zukunftsweisenden Projekten oder waren an der Realisierung beteiligt? Wir würden uns sehr darüber freuen, wenn Sie auf unseren Wettbewerbsaufruf aufmerksam machen und zum Mitmachen animieren würden. Alle Infos zum Wettbewerb und das Bewerbungsformular finden Sie hier. Am 17.04.2024 von 15:00 bis 16:30 Uhr findet die digitale Veranstaltung „BENE als Impulsgeber für die Berliner Wärmewende“ (Event-Nummer: D.467) statt. Nach einer kurzen Einführung in den Förderschwerpunkt 3 „Intelligente Energiesysteme, Netze und Speichersysteme“ werden hier auch erste Projektideen zum Thema Wärmewende vorgestellt. Im Anschluss steht Ihnen das BENE-Team gerne zur Beantwortung Ihrer Fragen zur Verfügung. Wir laden Sie herzlich zu der Veranstaltung ein und freuen uns über zahlreiche Anmeldungen! Mehr Informationen zur Veranstaltung finden Sie hier. Berliner Unternehmen und Unternehmenskooperationen haben weiterhin die Möglichkeit, Zuschüsse für den Umbau ihres Standorts zu beantragen und so einen Beitrag zu einem klimaangepassten Berlin zu leisten. Gefördert werden Projekte zur Regenwasserbewirtschaftung, zur Entsiegelung und Begrünung gewerblich genutzter Gebäude und Flächen. Weitere Informationen zu den Rahmenbedingungen und zur Antragstellung erhalten Sie hier. Die B&SU GmbH als Programmdienstleister berät bei allen Fragen zur Förderung, die Berliner Regenwasseragentur (www.regenwasseragentur.berlin) unterstützt Sie gerne bei der Planung Ihres Vorhabens. Wir freuen uns auf Ihre Projektideen. In Anwesenheit ungeduldiger Kinder und interessierter Berliner:innen eröffnete am Freitag der Bezirksstadtrat des BA Charlottenburg-Wilmersdorf, Herr Oliver Schruoffeneger den neuen Waldspielplatz und den Festplatz im Volkspark Jungfernheide. Infolge einer fünfjährigen Sanierung im Rahmen des Projekts „Nachhaltige ökologische Aufwertung des Naturraums Volkspark Jungfernheide in Charlottenburg-Nord“ konnte die Anlage nun zur Nutzung freigegeben werden. Mit einer Förderung in Höhe von 1.843.340 € aus EFRE- und Landesmitteln hat das Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE) diese umfangreichen Umbaumaßnahmen zugunsten der Erlebnisqualität und der Klimaanpassung möglich gemacht. Auch in der aktuellen Förderperiode werden vergleichbare Maßnahmen zum Schutz und Erhalt der Natur, der biologischen Vielfalt und der grünen Infrastruktur im städtischen Umfeld gefördert. Informationen zu Fördermöglichkeiten im Folgeprogramm BENE 2 erhalten Sie hier. Das Berliner Programm für nachhaltige Entwicklung (BENE 2) fördert öffentliche und gemeinnützige Akteure beim Ausbau der Stadt als Schwammstadt mit 20 Mio. EUR. Private Unternehmen und Unternehmenskooperationen werden eigens mit insgesamt 5 Mio. EUR gefördert. BENE 2 war Thema der Berliner Regenreihe #12. Referent:innen von der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt und der B.&S.U. Beratungs- und Service-Gesellschaft Umwelt mbH haben anhand von Praxisbeispielen das landeseigene, EFRE – kofinanzierte Förderprogramm erläutert. Die Präsentationen dazu finden Sie hier. Die jüngste Änderung der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung AGVO (Verordnung (EU) Nr. 2023/1315 der Kommission vom 23. Juni 2023) machte es erforderlich, auch die BENE 2 Förderrichtlinie im Hinblick auf den Anwendungsbereich der AGVO zu ändern. Insbesondere wurden die Anmeldeschwellen angehoben (Art. 4 AGVO; vgl. auch Beihilfemerkblatt BENE 2 vom 23.10.23) und die Schwelle zur Veröffentlichungspflicht von Informationen über Einzelbeihilfen auf grundsätzlich 100.000 € gesenkt (vgl. Kapitel 4 der FRL). Die Berechnungsregeln zur Beihilfenintensität und den beihilfefähigen Kosten (Art. 7 AGVO) wurden geändert (vgl. Kapitel 5.2 FRL). Die Laufzeit der Förderrichtlinie ist bis zum Zeitpunkt des Auslaufens der AGVO zuzüglich einer Anpassungsperiode von sechs Monaten für bereits eingegangene und noch nicht beschiedene Anträge, mithin bis zum 30.06.2027, befristet. Sollte die zeitliche Anwendung der AGVO ohne die Beihilferegelung betreffende relevante inhaltliche Veränderungen verlängert werden, verlängert sich die Laufzeit dieser Förderrichtlinie entsprechend, aber nicht über den Ablauf von fünf Jahren nach deren Inkrafttreten hinaus. Heute wurde der erste Zuwendungsbescheid des Berliner Programms für Nachhaltige Entwicklung 2 (BENE 2) durch Frau Britta Behrendt, Staatssekretärin für Klimaschutz und Umwelt, an die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH übergeben. Neben Frau Ebner von der BIM nahm Herr Buß, Schulleiter des OSZ, den Zuwendungsbescheid entgegen. Die bereitgestellten Fördergelder ermöglichen die energetische Gesamtsanierung des Hauses 1 des Oberstufenzentrums für Bürowirtschaft und Verwaltung (OSZ/Louise-Schröder-Schule Berlin). Das Oberstufenzentrum in der Lippstädter Straße in Berlin Lichterfelde wird phasenweise seit 2017 energetisch saniert. Mit der in BENE 2 beantragten Fassadensanierung und einem hydraulischen Abgleich wird der energetische Sanierungsprozess abgeschlossen. Die Wetterschalen der Außenwand bleiben aus Gründen der Nachhaltigkeit (graue Energie) erhalten. Die Fassadensanierung umfasst die Dämmung von Außenwandelementen sowie die Installation einer neuen vorgehängten hinterlüfteten Fassade mit integrierten PV-Modulen. Durch den abschließenden hydraulischen Abgleich wird der Betrieb der Heizungsanlage an den geänderten Wärmebedarf angepasst und optimiert. Durch diese Maßnahmen werden zukünftig jährlich ca. 66 t CO2-Äq eingespart. Mit einem Fördersatz von 25% unterstützt das Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung 2 (BENE 2) das Vorhaben mit rund 1,26 Millionen Euro aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE). Das Förderprojekt stellt hierbei in Bezug auf die ergänzende inhaltliche Förderung durch BENE 2 einen Sonderfall dar, da der Fokus im Förderschwerpunkt 1 „Energieeffizienz“ auf der Förderung von energetischen Gesamtsanierungskonzepten liegt. Unter Berücksichtigung der stetig steigenden Baukosten werden jedoch auch energetischen Einzelmaßnahmen unterstützt, damit Gesamtkonzeptionen im Sanierungsbereich zügig realisiert werden können und Berlin sich dem Ziel der CO2-Neutralität im Bereich öffentlicher Gebäude annähert. Neben Maßnahmen zur Energieeffizienz im Gebäudesektor werden durch BENE 2 auch Vorhaben in den Bereichen Klimaresilienz, städtische Mobilität und Energiesysteme gefördert. Weitere Informationen zu den Förderschwerpunkten und Förderbedingungen erhalten Sie hier. Am Freitag feierte das Bezirksamt Treptow-Köpenick zusammen mit der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie das Richtfest des Gästehauses „Campus Wuhlheide“ mit Eröffnung durch Falko Liecke, Staatssekretär für Jugend und Familie und Oliver Igel, Bezirksbürgermeister in Treptow-Köpenick. Das Haus am Badesee in der Wuhlheide wird in eine Beherbergungsstätte für die Berliner Landesmusikakademie umgewandelt und unter anderem durch eine Förderung aus dem Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE) der SenMVKU ökologisch und umweltgerecht saniert. In der Wuhlheide wurden mit Fördermitteln aus BENE und dessen Vorgängerprogrammen in den vergangenen 14 Jahren bereits mehrere Projekte zur ökologischen und energetischen Aufwertung umgesetzt (z. B. energetische Sanierung des Freizeit- und Erholungszentrums FEZ, biologische Regenwasserreinigung und -nutzung für den Badesee). Das Vorhaben wird im neu gestarteten Förderprogramm BENE 2 fortgeführt. Die Eröffnung ist für 2025 geplant. Weitere Informationen zum Förderprogramm BENE 2 und den einzelnen Förderschwerpunkten finden Sie hier. Ab dem 01.01.2024 gelten die neuen EU-Schwellenwerte gemäß den Verordnungen (EU) 2023/2496, 2496, 2497 und 2510 für die Vergabe öffentlicher Aufträge. Bauaufträge sowie Konzessionsvergaben 5.538.000 € (bisher: 5.382.000 €) Liefer- und Dienstleistungsaufträge 221.000 € (bisher: 215.000 €) Liefer- und Dienstleistungsaufträge von Sektorenauftraggebern sowie in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit 443.000 € (bisher: 431.000 €) Durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 wurde der von der Bundesregierung aufgestellte zweite Nachtragshaushalt für das Jahr 2021 für nichtig erklärt. Mit diesem sollte eine im Bundeshaushalt 2021 als Reaktion auf die Corona-Pandemie vorgesehene, jedoch im Haushaltsjahr 2021 nicht unmittelbar benötigte Kreditermächtigung in Höhe von 60 Milliarden Euro durch eine Zuführung an den „Klima- und Transformationsfond“ (KTF) für künftige Haushaltsjahre nutzbar gemacht werden. Die Entscheidung hat zur Folge, dass sich der Umfang des KTF um 60 Milliarden Euro reduziert. BENE 2 ist von dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts jedoch NICHT direkt betroffen, da das Förderprogramm aus Mitteln des Landes Berlin sowie der Europäischen Union über den Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) finanziert wird und keine Bundesmittel – z.B. aus dem Klima- und Transformationsfonds – für die Finanzierung der Projekte bewilligt und umgesetzt werden. Gleichsam ist es möglich, dass durch potentielle Antragsteller:innen in Berlin nun verstärkt ein Fokus auf die europäische Förderpraxis und zur Verfügung stehende Landesmittel gelegt wird. Gerne können Sie sich mit uns in Verbindung setzen, um zu besprechen, inwieweit Ihr Vorhaben im Rahmen des Berliner Programms für Nachhaltige Entwicklung 2 eine Aussicht auf Förderung hat. Weitere Informationen zur Förderrichtlinie und den Rahmenbedingungen finden Sie hier. Im Förderschwerpunkt 4 Anpassung an den Klimawandel werden mit dem neuen Aufruf 4.4 „Umsetzung des Schwammstadtprinzips an Berliner Unternehmensstandorten“ Unternehmen und Unternehmenskooperationen aufgerufen, dezentrale Regenwassermanagementmaßnahmen umzusetzen. Projektskizzen können bis zum 31.03.24 eingereicht werden. Förderschwerpunkt 4: Anpassung an den Klimawandel Der Förderaufruf 3.2 „Förderung von Machbarkeitsstudien zur Vorbereitung von Investitionsprojekten“ im Bereich Intelligente Energiesysteme, Netze und Speichersysteme (Förderschwerpunkt 3) ist bis 30.09.2027 verlängert worden. Förderschwerpunkt 3: Intelligente Energiesysteme, Netze und Speichersysteme Im Bereich Nachhaltige, multimodale städtische Mobilität ist ein neuer Förderaufruf veröffentlicht worden. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie im Förderschwerpunkt: Förderschwerpunkt 6: Nachhaltige, multimodale städtische Mobilität In den Bereichen Intelligente Energiesysteme, Netze und Speichersysteme sowie Nachhaltige, multimodale städtische Mobilität sind nun ebenfalls neue Förderaufrufe veröffentlicht worden. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie im jeweiligen Förderschwerpunkt: Förderschwerpunkt 3: Intelligente Energiesysteme, Netze und Speichersysteme Förderschwerpunkt 6: Nachhaltige, multimodale städtische Mobilität Es wurden neue Förderaufrufe in den Bereichen Intelligente Energiesysteme, Netze und Speichersysteme , Anpassung an den Klimawandel sowie Schutz und Erhalt der städtischen Natur und Verringerung von Umweltverschmutzung veröffentlicht. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie im jeweiligen Förderschwerpunkt: Förderschwerpunkt 3: Intelligente Energiesysteme, Netze und Speichersysteme Förderschwerpunkt 4: Anpassung an den Klimawandel Förderschwerpunkt 5: Schutz und Erhalt der städtischen Natur und Verringerung von Umweltverschmutzung Neue Förderaufrufe in den Bereichen der Energieeffizienz und Umwelt- und Energiemanagementsysteme . Weitere Informationen hierzu erhalten Sie im jeweiligen Förderschwerpunkt: Förderschwerpunkt 1: Energieeffizienz Förderschwerpunkt 2: Umwelt- und Energiemanagementsysteme BENE 2 startet mit den ersten Förderaufrufen im Bereich der Energieeffizienz . Ab sofort können Sie Ihre Projektskizzen einreichen. Die dazugehörigen Anlagen werden zu einem späteren Zeitpunkt eingestellt können aber bereits jetzt beim Programmträger angefordert werden. Förderschwerpunkt 1: Energieeffizienz Förderaufrufe für die Förderschwerpunkte 2 bis 6 werden sukzessive eingestellt. Anhand der Liste können Sie sich einen Überblick über die beabsichtigten Aufrufe und Fristen verschaffen. Wir freuen uns über einen gelungenen Auftakt für das Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung in der zweiten Förderperiode und danken insbesondere dem Berliner Ensemble für die wertschätzende Gastgeberrolle. Gerne können Sie die Aufzeichnung der Veranstaltung unter YouTube abrufen und sich weiterhin zur Programmatik und dem Antragsprocedere des BENE 2 informieren. Wir danken allen Beteiligten für den anregenden Austausch und freuen uns auf die gemeinsame Arbeit an den Zielsetzungen der Berliner Umweltförderung. BENE 2 startet mit den ersten Förderaufrufen im Bereich der Umrüstung der Beleuchtung auf LED in öffentlichen Gebäuden der Bezirke und im Bereich der Umrüstung der Beleuchtung auf LED in Unternehmen. Die Aufrufe und dazugehörigen Anlagen Mit der Genehmigung der Förderrichtlinie ist nun der Startschuss in die neue Förderperiode gefallen. BENE 2 stellt bis Ende 2029 Fördermittel mit einem Gesamtumfang von mindestens 525 Mio. Euro für innovative Maßnahmen, Projekte und Investitionen bereit, die zu einem klimaneutralen und umweltfreundlichen Berlin beitragen. Weiterführende Informationen zum Förderprogramm erhalten Sie in unserer nun veröffentlichten Förderrichtlinie. Wir freuen uns auf Ihre Projektideen! Weitere Informationen unter Förderbedingungen Bis 30. Juni 2020 konnten Sie noch Skizzen für eine BENE-Förderung einreichen. Uns haben so viele Anfragen erreicht, dass sämtliche BENE-Mittel vollständig ausgeschöpft sind. Wir werden damit voraussichtlich weit über 200 Klimaschutz- und Umweltvorhaben im Land Berlin unterstützen können. Nach bisherigem Stand werden durch die derzeit bewilligten Vorhaben über 68.000 Tonnen CO 2 -Emissionen pro Jahr eingespart. Dem Leitbild der Berliner Energietage 2023 „Energiewende: jetzt! gemeinsam“ entsprechend, informierte die B.&S.U. im Verbund mit der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt über die Strukturen und Schwerpunkte der neuen Förderperiode des Berliner Programms für Nachhaltige Entwicklung (BENE 2). Wir freuen uns über das breite Interesse an der Berliner Umwelt- und Klimaschutzförderung und hoffen einen Impuls für die erfolgreiche Umsetzung von BENE 2 im Sinne unserer ambitionierten Klimaschutzziele gesetzt zu haben. Wichtig ist es nun mit Ihnen gemeinsam die Vorhaben auf den Weg zu bringen. Gerne stehen wir Ihnen im Antragsverfahren beratend zur Seite. Zum BENE 2-Förderportal

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