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Regelungen der Bundesländer auf dem Gebiet der umweltfreundlichen Beschaffung - Aktualisierung Juli 2025

Die Veröffentlichung beschreibt rechtliche Vorgaben auf Landesebene (sowohl auf Gesetzes- und Verordnungsebene als auch verwaltungsinterne Vorschriften), die dazu beitragen, dass umweltfreundliche Waren und Dienstleistungen beschafft werden.Dabei stehen im Vordergrund: die Vergabevorschriften der Bundesländer, die Umsetzung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO), die Vorgaben zur Kreislaufwirtschaft und zum Klimaschutz.Zudem wurden noch die Vorgaben bzgl. Holz, Papier und Lebenszykluskosten erfasst. In einer Übersicht werden neben den gesetzlichen und untergesetzlichen Regelungen auch (weitere) Leitfäden, vorhandene Kompetenzstellen für nachhaltige Beschaffung und weitergehende Entwicklungen zusammengestellt.

Weiterentwicklung des Produktportolios des Umweltzeichens Blauer Engel - Rahmenvorhaben 2023

Das Vorhaben dient der Ableitung und Weiterentwicklung ambitionierter Standards für umweltfreundliche Produkte und Dienstleistungen im Bereich der freiwilligen Produktkennzeichnung mit dem Blauen Engel. Ein Schwerpunkt wird auf IKT-Produkten liegen (u.a. Computer, Server, gewerbliche Router, Netzwerkkomponenten). Die weitere Konkretisierung der Produkte und Dienstleistungen erfolgt in der Leistungsbeschreibung auf Grundlage der Beschlüsse der Jury Umweltzeichen. Die Ergebnisse tragen auch dazu bei, hohe ökologische Standards in Form von Benchmarks in anderen Instrumenten des produktbezogenen Umweltschutzes national und auf europäischer Ebene, z.B. bei der umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung, zu verankern. Neben der Entwicklung neuer Umweltzeichen für Produkte und Dienstleistungen stehen regelmäßig Aktualisierungen bestehender Vergabekriterien an (www.blauer-engel.de/de/fuer-unternehmen/vergabekriterien). Methodisch ist die Integration von bilanzierenden Indikatoren kontinuierlich weiterzuverfolgen, insbesondere die Energie-/Klimabilanz von Produkten und Dienstleistungen. Ebenso gilt es die Operationalisierung von Aspekten der Kreislaufwirtschaft (Langlebigkeit, Rezyklierbarkeit, Recyclateinsatz) bei den untersuchten Produkten und Dienstleistungen weiterzuentwickeln. Output des Vorhabens sind Neue Umweltzeichen und weiterentwickelte, bestehende Vergabekriterien

Auslegung und Weiterentwicklung des Vergaberechts hinsichtlich der weiteren Integration von Umweltkriterien

Ein wesentliches Ziel dieses Forschungsprojekts ist die fachliche Unterstützung von UBA bei der Überarbeitung der rechtlichen Arbeitshilfen für Beschaffende - insbesondere das Rechtsgutachten, der Bericht zu den Regelungen der Bundesländer auf dem Gebiet der umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung und der Schulungsskripte. Hierbei gilt es, Neuerungen vergaberechtlicher Art einzuarbeiten. Ein weiteres Ziel ist die Unterstützung bei der Erarbeitung von fachlichen und rechtskonformen Vorschlägen für beispielsweise neue Verwaltungsvorschriften oder andere Vorschriften - auch auf europäischer Ebene. Des Weiteren soll geprüft werden, welche weiteren verpflichtende Vorgaben helfen können, um verbleibende Unsicherheiten in der Auslegung des EU-Vergaberechts auszuräumen und einen noch weitergehenden Umwelt-/Arbeitnehmerschutz zu ermöglichen. Ein drittes Ziel besteht in der Multiplikation der rechtlichen Bestimmungen unter Beschaffenden.

Interpretation und Weiterentwicklung des Vergaberechts hinsichtlich der weiteren Integration von Umweltkriterien: Teilvorhaben 1: Stärkung der umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung Rahmenvorhaben

Das Vorhaben dient der Überarbeitung und Weiterentwicklung der UBA-Arbeitshilfen zur praktischen Umsetzung einer rechtssicheren umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung, um Umwelt- und Sozialanforderungen noch stärker in den Beschaffungsprozess integrieren zu können sowie der Begleitung von Aktivitäten und fachliche Zuarbeit, die umweltfreundliche Beschaffung betreffend, auf deutscher, europäischer und internationaler Ebene. Die UBA-Arbeitshilfen, insbesondere Ausschreibungsempfehlungen, Gute Praxisbeispiele, Schulungsskripte und LCC-Tools, müssen den aktuellen Entwicklungen, insbesondere aus fachlicher Sicht, angepasst werden. Zur weiteren Verstetigung und Verbreitung der Aktivitäten des UBA im Bereich der umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung sollen neue Formate erkundet werden, um die Zielgruppe anzusprechen. Dazu gehören z.B. Messestände (wie Kommunale in Nürnberg) oder ein Marktdialog zwischen Unternehmen und Beschaffenden.

Ressortforschungsplan 2024, Ableitung und Weiterentwicklung ambitionierter Standards für Matratzen und Möbel für das Umweltzeichen Blauer Engel und die Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte (ESPR)

Mit dem Blauen Engel werden Produkte und Dienstleistungen ausgezeichnet, die in einer ganzheitlichen Betrachtung besonders umweltfreundlich sind und zugleich hohe Ansprüche an den Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie die Gebrauchstauglichkeit erfüllen. Das Vorhaben dient der Ableitung und Weiterentwicklung ambitionierter Standards für umweltfreundliche, insbesondere im Innenraum eingesetzte Produkte im Bereich der freiwilligen Produktkennzeichnung mit dem Blauen Engel. Weiterentwickelt werden für die innenraumrelevanten Produktgruppen Matratzen und Polstermöbel unter anderem Kriterien zur Bestimmung von Umweltentlastungspotenzialen, zur Verbesserung der Innenraumluftqualität, für geeignete Rücknahme und Wiederverwertungssysteme und für die Verwendung bestimmter Rohstoffe oder Recyclingmaterialien. Eine Konkretisierung der zu bearbeitenden Standards erfolgt entsprechend politisch prioritärer Ziele sowie Schwerpunktsetzungen der Jury Umweltzeichen im Rahmen der Leistungsbeschreibung. Ergänzend wird methodisch die Integration von bilanzierenden Footprint-Indikatoren angestrebt. Für Bauprodukte sind hierzu Informationslücken aus Environmental Product Declarations zu identifizieren und für ausgewählte Produkte zu schließen. Die Ergebnisse der Lebenszyklusanalysen sollen dazu beitragen, hohe ökologische Produktstandards in Instrumenten des produktbezogenen Umweltschutzes, z.B. bei der umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung, zu verankern. Zusätzlich zu den nationalen Standards sollen für die oben genannten Produktgruppen Vorschläge zur Ausgestaltung europäischer Regelungen, einschließlich horizontaler Regelungen, erarbeitet werden, die in den europäischen Prozess der neuen Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte eingespeist werden können.

Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung: Elektrofahrräder (Pedelecs 25)

Elektrofahrräder sind eine wichtige umwelt- und sozialverträgliche Alternative zum Auto. Im Vergleich zum Auto sind Elektrofahrräder günstiger und zugleich ökologischer, gesünder, häufig schneller und definitiv platzsparender. Ein Elektrofahrrad belastet zwar die Umwelt stärker als ein herkömmliches Fahrrad ohne Elektromotor, aber die relativ geringen negativen Umwelteffekte von Elektrofahrrädern werden deutlich aufgewogen, wenn dadurch Fahrten mit dem Auto ersetzt werden. Trotz ihres positiven Beitrags zum Mobilitätsverhalten sind aber auch Elektrofahrräder mit einer Umweltbelastung bei Herstellung, Nutzung und Entsorgung verbunden. Insbesondere werden für die Herstellung der Akkus nicht zu vernachlässigende Mengen an Energie und Ressourcen aufgewendet. Der Beschaffungsleitfaden für Elektrofahrräder enthält die für öffentliche Auftraggeber wesentlichen Informationen und Empfehlungen, um Umweltaspekte in die Vergabe- und Vertragsunterlagen einzubeziehen. Grundlage für diese Kriterien sind das Umweltzeichen Blauer Engel für Elektrofahrräder DE-UZ 197 (Ausgabe Juni 2015), die aktuelle EU-Batterieverordnung und aktuelle DIN-Norm-Standards. Der Blaue Engel DE-UZ 197 ist ausgelaufen. Somit können keine Produkte mehr zertifiziert werden. Veröffentlicht in Leitfäden und Handbücher.

Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung: Gartengeräte

Gartengeräte verursachen Arbeitsgeräusche, die zum Beispiel in Wohn- und Erholungsgebieten eine erhebliche Lärmbelastung darstellen können und deshalb häufig als störend empfunden werden. Dieser Leitfaden orientiert sich weitgehend an den Kriterien des Blauen Engels für Gartengeräte aus dem Jahr 2024 (DE-UZ 206), dessen Anforderungen ambitionierter sind als die gesetzlichen Anforderungen der Richtlinie 2000/14/EG über Umweltbelastungen von zur Verwendung im Freien vorgesehenen Geräten und Maschinen (sogenannte Outdoor-Richtlinie). Der Blaue Engel für Gartengeräte betrachtet zudem noch andere Umweltwirkungen. So werden beispielweise, im Leitfaden Anforderungen an die Gerätematerialien und ihre Schadstoffgehalte, an die Langlebigkeit, die Akkuqualität und die Verfügbarkeit von Ersatzakkus sowie an die Recyclingfähigkeit der Gartengeräte gestellt. Verbrennungsmotorbetriebene Gartengeräte entsprechen nicht den weiterentwickelten Lärm- und Emissionskriterien des Umweltzeichens Blauer Engel und sind deshalb auch im Geltungsbereich des Leitfadens nicht enthalten. Veröffentlicht in Leitfäden und Handbücher.

Untersuchung des Bekleidungsverbrauchs einer bundesdeutschen Behoerde

Die Bundeswehr verfuegt ueber ein Umweltschutz-Konzept und eine Teilkonzeption fuer Wehrmaterial, in denen umweltrelevante Rahmenbedingungen fuer die Beschaffung und den Betrieb von Wehrmaterial beschrieben sind. Eine Teilkonzeption fuer Nicht-Wehrmaterial (z. B. Bekleidung) ist (noch) nicht vorhanden. Nach der VOL(/A) muss dem wirtschaftlichsten Angebot der Zuschlag erteilt werden. Die Umweltvertraeglichkeit eines Produktes zaehlt jedoch als Qualitaetskriterium. Somit darf ein Produkt beschafft werden, das zwar in der Anschaffung teurer ist, dessen Mehrpreis aber durch geringere, umweltrelevante Kosten wie beispielsweise Energie-, Wasser-, Materialverbrauch und Entsorgungskosten kompensiert wird. Eine Auswahl der Produzenten nach oekologischen Kriterien ist jedoch nicht moeglich, da die (Umwelt-)Qualitaet des Herstellers nicht in direktem Zusammenhang mit der UmweItqualitaet des Produktes gesehen wird. Darueber hinaus werden die Einflussmoeglichkeiten der Bundeswehr bzw. des BWB auch durch das Diskriminierungsverbot der europaeischen Vergaberichtlinien auf das Produkt und seine Anwendung beschraenkt. Es spricht u. E. jedoch nichts dagegen, bei Preisgleichheit dem umweltfreundlicheren Hersteller den Zuschlag zu erteilen. Transparente und glaubwuerdige (Betriebs-)Oekobilanzen, Umweltberichte, Oeko-Controlling und die Teilnahme am EG-Oeko-Audit (voraussichtlich ab 1995) koennten u. E. als Auswahlkriterium fuer einen Lieferanten bzw. Hersteller dienen.

Technologieentwicklung zur Steigerung der Nachhaltigkeit von Drumsticks und Sicherung deren Materialbasis, TP4: Entwicklung von Furnierschichtholz zur Herstellung hochwertiger Drumsticks

Durchfuehrung des Projekts 'Umweltbildung fuer und mit gehandikapten Menschen'

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