1. Der Ministerrat beschließt die Selbstverpflichtung der Landesregierung, in den Ministerien und der Staatskanzlei ab dem 1. Juni 2022 Kaffee und Tee aus fairem Handel und ökologischem Anbau in den Kantinen sowie bei eigenen Sitzungen und Veranstaltungen der Ministerien und der Staatskanzlei anzubieten. Zucker soll aus ökologischem Anbau möglichst aus Europa kommen, bei Importprodukten aus Entwicklungsländern (nach OECD-DAC-Liste) zusätzlich aus fairem Handel. 2. Der Ministerrat beschließt eine Bevorzugung von Kaffee aus regionalen Röstereien beziehungsweise dem Herkunftsland Ruanda, soweit möglich, zu empfehlen. Der Ministerrat beschließt die Möglichkeit einer Abweichung vom Grundsatz einer fairen und ökologischen Beschaffung, soweit bestehende Liefer- oder Pachtverträge dem entgegenstehen, ebenso bei Veranstaltungen in nicht- landeseigenen Räumen, bei denen verpflichtende Bindungen an bestimmte Lieferanten bestehen, die die betreffenden Anforderungen nicht erfüllen. In diesen Fällen ist darauf zu achten, den Anforderungen an eine faire und ökologische Beschaffung so weit wie möglich zu genügen. 3. Der Ministerrat empfiehlt, bei Sitzungen und Veranstaltungen mit geeigneten Maßnahmen (Aufsteller, Servietten, etc.) darauf hinzuweisen, dass Produkte aus ökologischem Anbau beziehungsweise fairem Handel verwendet werden. 4. Der Ministerrat beschließt zudem, dass bei Veranstaltungen und Sitzungen in landeseigenen Räumen Umverpackungen aus Plastik möglichst vermieden werden sollen. Dies gilt, so weit umsetzbar, auch für Veranstaltungen der Ministerien und der Staatskanzlei in nicht-landeseigenen Räumen. 5. Der Ministerrat bittet die Staatskanzlei und die Ministerien, bestehende Lieferverträge schnellstmöglich anzupassen und nur dann zu verlängern, wenn die genannten Anforderung en eingehalten werden können.
Ziel des Forschungsvorhabens war es, methodische Grundlagen für die Integration von Klimaschutz- und Kreislaufwirtschaftsaspekten in die öffentliche Beschaffung zu entwickeln. Damit können KSG, KrWG und die AVV Klima umgesetzt werden. Zu den konkreten Ergebnissen zählen u.a. 1.) ein Bericht zur Darstellung der rechtlichen Lage, 2.) eine Arbeitshilfe mit rechtlichen Grundlagen, konkreten vergaberechtskonformen Ausschreibungskriterien und Nachweisverfahren für zehn ausgewählte Produktgruppen und Fokuskapiteln zur Umsetzung von Klimaschutz, Langlebigkeit in der Beschaffung sowie der Beschaffung instandgesetzter Produkte, 3.) LCC-CO 2 -Tool oder 4.) ein Schulungsskript zur Berechnung von Lebenszykluskosten inklusive CO 2 -Kosten. Veröffentlicht in Texte | 22/2026.
a) Zielstellung, fachliche Begründung, zentrale Forschungsfrage benennen: Mit dem Blauen Engel werden Produkte und Dienstleistungen ausgezeichnet, die in einer ganzheitlichen Betrachtung besonders umweltfreundlich sind und zugleich hohe Ansprüche an den Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie die Gebrauchstauglichkeit erfüllen. Das Vorhaben dient der Ableitung und Weiterentwicklung ambitionierter Standards für umweltfreundliche Produkte und Dienstleistungen im Bereich der freiwilligen Produktkennzeichnung mit dem Blauen Engel. Die Konkretisierung der Produkte und Dienstleistungen erfolgt in der Leistungsbeschreibung auf Grundlage der Beschlüsse der Jury Umweltzeichen. Die Ergebnisse tragen auch dazu bei, hohe ökologische Standards in Form von Benchmarks in anderen Instrumenten des produktbezogenen Umweltschutzes national und auf europäischer Ebene, z.B. bei der umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung, zu verankern. Neben der Entwicklung neuer Umweltzeichen für Produkte und Dienstleistungen stehen regelmäßig Aktualisierungen bestehender Vergabekriterien an (www.blauer-engel.de/de/fuer-unternehmen/vergabekriterien). Methodisch ist die Integration von bilanzierenden Indikatoren kontinuierlich weiterzuverfolgen, insbesondere die Energie-/Klimabilanz von Produkten und Dienstleistungen. Ebenso gilt es die Operationalisierung von Aspekten der Kreislaufwirtschaft (Langlebigkeit, Rezyklierbarkeit, Recyclateinsatz) bei den untersuchten Produkten und Dienstleistungen weiterzuentwickeln. b) Output: Neue Umweltzeichen und weiterentwickelte, bestehende Vergabekriterien
<p> <p>Wie kann unsere bebaute Umwelt gesünder, klima- und ressourcenschonender werden? Empfehlungen für alle Politik- und Verwaltungsebenen – von EU bis kommunal – wurden im EU-Interreg-Projekt NonHazCity3 erarbeitet und in Form von Policy Briefs und einem Kurzvideo aufbereitet. Im Fokus: digitale Transparenz über Inhaltstoffe von Bauprodukten und Kreislaufwirtschaft am Bau.</p> </p><p>Wie kann unsere bebaute Umwelt gesünder, klima- und ressourcenschonender werden? Empfehlungen für alle Politik- und Verwaltungsebenen – von EU bis kommunal – wurden im EU-Interreg-Projekt NonHazCity3 erarbeitet und in Form von Policy Briefs und einem Kurzvideo aufbereitet. Im Fokus: digitale Transparenz über Inhaltstoffe von Bauprodukten und Kreislaufwirtschaft am Bau.</p><p> <p>Den größten Teil unseres Alltags verbringen wir in Innenräumen. Umso wichtiger ist die Frage: Was steckt eigentlich in unseren Wänden, Böden, Farben und Dämmstoffen? Und was gelangt daraus in die Raumluft, die wir atmen, in unseren Hausstaub und letztlich auch in die Umwelt? Die Screenings des NonHazCity3-Projekts zeigen, dass besorgniserregende Schadstoffe sowohl in Bauprodukten als auch in der Innenraumluft und in der bebauten Umwelt vorkommen. Erfreulich ist, dass gesundes und nachhaltiges Bauen heute schon möglich ist, wenn diese Ziele im Bauprozess integriert sind. Im Ergebnis präsentiert NonHazCity3 Politikempfehlungen und praktische Leitfäden für eine gesunde bebaute Umgebung, die sich sowohl an Architekten und Ingenieure als auch an private, gewerbliche und öffentliche Bauherren richten. </p> <p>Um Schadstoffe zu vermeiden, hat das NonHazCity3-Projekt konkrete Lösungen erarbeitet, praxisnah aufbereitet und in acht Pilotaktivitäten getestet. Ziel war es, nachhaltiges und gesundes Bauen so zu gestalten, dass es im Alltag einfacher planbar und umsetzbar wird, vom kleinen Renovierungsvorhaben bis zum kommunalen Großprojekt. Ein zentrales Beispiel: Für viele Bauprodukte fehlen heute leicht zugängliche Informationen zur chemischen Zusammensetzung. Das erschwert die gezielte Auswahl schadstoffarmer Alternativen und macht zirkuläres Bauen – also den Einsatz von Baustoffen aus Recycling-Materialien – riskant, weil Materialien am Lebensende nur dann sicher wiederverwendet werden können, wenn ihre Inhaltsstoffe bekannt sind. </p> Welche Ergebnisse bietet das NonHazCity 3-Projekt? <p><strong>Empfehlungen für Politik und öffentliche Verwaltung auf nationaler und EU-Ebene:</strong> Damit schadstoffarmes und zirkuläres Bauen zur Norm wird, braucht es klare Vorgaben und bessere Daten. Dazu gehören Anforderungen an chemische Transparenz und digitale Materialinformationen. Hier sehen Städte und Planende dringenden Handlungsbedarf.</p> <p><strong>Für Kommunen:</strong> Städte und Gemeinden verfügen über einen starken Hebel in der öffentlichen Beschaffung, vor allem im Kontext von Bau, Sanierung und Ausstattung öffentlicher Gebäude. Schulen, Kitas, Verwaltungsgebäude oder Sporthallen werden täglich von vielen Menschen genutzt. Der kommunale NonHazCity3-Praxisleitfaden (auf Englisch) bündelt erprobte Schritte, Kriterien und Prozesswissen aus den Pilotstudien.</p> <p><strong>Für Privatpersonen:</strong> Orientierung bei der Auswahl von Baustoffen für Bau-, Sanierungs- und Renovierungsprojekte geben Umweltzeichen, wie der Blaue Engel oder das EU Ecolabel. Darüber hinaus, kann der auf Deutsch und englisch verfügbare NonHazCity3-DIY (Do it yourself)-Guide zeigen, worauf beim Renovieren zu achten ist und wie sich Materialien gezielt auswählen lassen.</p> <p>Alle Ergebnisse sind von der NonHazCity 3-Projektwebsite kostenlos abrufbar. </p> </p><p>Informationen für...</p>
a) Mit dem Blauen Engel werden Produkte und Dienstleistungen ausgezeichnet, die in einer ganzheitlichen Betrachtung besonders umweltfreundlich sind und zugleich hohe Ansprüche an den Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie die Gebrauchstauglichkeit erfüllen. Das Vorhaben dient der Ableitung und Weiterentwicklung ambitionierter Standards für umweltfreundliche Produkte und Dienstleistungen im Bereich der freiwilligen Produktkennzeichnung mit dem Blauen Engel. Die Ergebnisse tragen auch dazu bei, hohe ökologische Standards in Form von Benchmarks in anderen Instrumenten des produktbezogenen Umweltschutzes national und auf europäischer Ebene, z.B. bei der umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung, zu verankern. Neben der Entwicklung neuer Umweltzeichen für Produkte und Dienstleistungen stehen regelmäßig Aktualisierungen bestehender Vergabekriterien an. Methodisch ist die Integration von bilanzierenden Indikatoren weiterzuverfolgen, insbesondere die Energie-/Klimabilanz von Produkten und Dienstleistungen und der Ressourcenverbrauch. Hier ist auch zu untersuchen, wie sich diese als quantitative Umweltentlastungspotenziale bestimmen und darstellen lassen könnten. Weiterhin ist bei der Kriterienentwicklung der zunehmenden Bewertung der Lieferkette Rechnung zu tragen (Sozialkriterien, kritische Rohstoffe, Schutz der Biodiversität). b) Neue Umweltzeichen und weiterentwickelte, bestehende Vergabekriterien.
Maßnahmen sowie Kontrollmechanismen zur Einhaltung der Rechtsvorschriften nach §§ 1f. Landeskreislaufwirtschaftsgesetz (LKrWG); Berichterstattung der Landesregierung im Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr
Die Bundeswehr verfuegt ueber ein Umweltschutz-Konzept und eine Teilkonzeption fuer Wehrmaterial, in denen umweltrelevante Rahmenbedingungen fuer die Beschaffung und den Betrieb von Wehrmaterial beschrieben sind. Eine Teilkonzeption fuer Nicht-Wehrmaterial (z. B. Bekleidung) ist (noch) nicht vorhanden. Nach der VOL(/A) muss dem wirtschaftlichsten Angebot der Zuschlag erteilt werden. Die Umweltvertraeglichkeit eines Produktes zaehlt jedoch als Qualitaetskriterium. Somit darf ein Produkt beschafft werden, das zwar in der Anschaffung teurer ist, dessen Mehrpreis aber durch geringere, umweltrelevante Kosten wie beispielsweise Energie-, Wasser-, Materialverbrauch und Entsorgungskosten kompensiert wird. Eine Auswahl der Produzenten nach oekologischen Kriterien ist jedoch nicht moeglich, da die (Umwelt-)Qualitaet des Herstellers nicht in direktem Zusammenhang mit der UmweItqualitaet des Produktes gesehen wird. Darueber hinaus werden die Einflussmoeglichkeiten der Bundeswehr bzw. des BWB auch durch das Diskriminierungsverbot der europaeischen Vergaberichtlinien auf das Produkt und seine Anwendung beschraenkt. Es spricht u. E. jedoch nichts dagegen, bei Preisgleichheit dem umweltfreundlicheren Hersteller den Zuschlag zu erteilen. Transparente und glaubwuerdige (Betriebs-)Oekobilanzen, Umweltberichte, Oeko-Controlling und die Teilnahme am EG-Oeko-Audit (voraussichtlich ab 1995) koennten u. E. als Auswahlkriterium fuer einen Lieferanten bzw. Hersteller dienen.
Das Vorhaben dient der Ableitung und Weiterentwicklung ambitionierter Standards für umweltfreundliche Produkte und Dienstleistungen im Bereich der freiwilligen Produktkennzeichnung mit dem Blauen Engel. Ein Schwerpunkt wird auf IKT-Produkten liegen (u.a. Computer, Server, gewerbliche Router, Netzwerkkomponenten). Die weitere Konkretisierung der Produkte und Dienstleistungen erfolgt in der Leistungsbeschreibung auf Grundlage der Beschlüsse der Jury Umweltzeichen. Die Ergebnisse tragen auch dazu bei, hohe ökologische Standards in Form von Benchmarks in anderen Instrumenten des produktbezogenen Umweltschutzes national und auf europäischer Ebene, z.B. bei der umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung, zu verankern. Neben der Entwicklung neuer Umweltzeichen für Produkte und Dienstleistungen stehen regelmäßig Aktualisierungen bestehender Vergabekriterien an (www.blauer-engel.de/de/fuer-unternehmen/vergabekriterien). Methodisch ist die Integration von bilanzierenden Indikatoren kontinuierlich weiterzuverfolgen, insbesondere die Energie-/Klimabilanz von Produkten und Dienstleistungen. Ebenso gilt es die Operationalisierung von Aspekten der Kreislaufwirtschaft (Langlebigkeit, Rezyklierbarkeit, Recyclateinsatz) bei den untersuchten Produkten und Dienstleistungen weiterzuentwickeln. Output des Vorhabens sind Neue Umweltzeichen und weiterentwickelte, bestehende Vergabekriterien
Ein wesentliches Ziel dieses Forschungsprojekts ist die fachliche Unterstützung von UBA bei der Überarbeitung der rechtlichen Arbeitshilfen für Beschaffende - insbesondere das Rechtsgutachten, der Bericht zu den Regelungen der Bundesländer auf dem Gebiet der umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung und der Schulungsskripte. Hierbei gilt es, Neuerungen vergaberechtlicher Art einzuarbeiten. Ein weiteres Ziel ist die Unterstützung bei der Erarbeitung von fachlichen und rechtskonformen Vorschlägen für beispielsweise neue Verwaltungsvorschriften oder andere Vorschriften - auch auf europäischer Ebene. Des Weiteren soll geprüft werden, welche weiteren verpflichtende Vorgaben helfen können, um verbleibende Unsicherheiten in der Auslegung des EU-Vergaberechts auszuräumen und einen noch weitergehenden Umwelt-/Arbeitnehmerschutz zu ermöglichen. Ein drittes Ziel besteht in der Multiplikation der rechtlichen Bestimmungen unter Beschaffenden.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 326 |
| Europa | 12 |
| Kommune | 2 |
| Land | 16 |
| Weitere | 1 |
| Wissenschaft | 32 |
| Zivilgesellschaft | 6 |
| Type | Count |
|---|---|
| Daten und Messstellen | 13 |
| Ereignis | 2 |
| Förderprogramm | 103 |
| Text | 115 |
| unbekannt | 120 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 229 |
| Offen | 119 |
| Unbekannt | 5 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 302 |
| Englisch | 74 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 1 |
| Bild | 20 |
| Datei | 16 |
| Dokument | 81 |
| Keine | 187 |
| Webseite | 139 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 160 |
| Lebewesen und Lebensräume | 199 |
| Luft | 152 |
| Mensch und Umwelt | 328 |
| Wasser | 108 |
| Weitere | 353 |